Einreisebestimmungen
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- Matthias Flater
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1 Nationalität: Sprache: Deutschland Deutschland Peru In Deutschland Botschaft der Republik Peru Taubenstraße Berlin Tel. (0 30) )(0 30) Konsularabteilung Tel. (0 30) , Fax (0 30) ZIKA-VIRUS - Infektionen mit dem Zika-Virus sind in Ländern Mittel- und Südamerikas, der Karibik, vereinzelt auch in Afrika, Südostasien und im Pazifischen Ozean aufgetreten. Wenngleich die Infektion im Allgemeinen problemlos ausheilt, wird vermutet, dass Zika-Virus-Infektionen bei Schwangeren zu einer Schädigung des Kindes führen könnten. Weitere Informationen zum Zika-Virus finden Sie auf der Startseite unter "Wichtige ". Impfvorschriften bei Einreise Im internationalen Reiseverkehr werden von Peru keine Impfungen gefordert. GELBFIEBER: Eine Gelbfieberimpfung wird allen Reisenden mit einem Alter über 9 Monate empfohlen, die Aufenthalte in ländlichen Gebieten von Peru haben, z.b. in den Departamentos Amazonas, Ancash, Ayacucho, Cuzco, Huanuco, Junin, Loreto, Madre de Dios, Pasco, Puno, San Martin, Ucayali. Nicht nötig bei Aufenthalt ausschließlich in Lima. GELBFIEBER: Der Impfschutz beginnt 10 Tage nach der Impfung und ist für 10 Jahre gültig. Wiederholungsimpfungen vor Ablauf von 10 Jahren sind ab dem Tag der Injektion für weitere 10 Jahre gültig. Die Gelbfieber-Impfung ist hier lebenslang gültig. Bei INDIVIDUALREISEN unter schlechten hygienischen Bedingungen zusätzlich: TYPHUS: Spätestens 10 Tage vor Abreise sollte mit Injektionsimpfung (1 Dosis) oder Schluckimpfung (3 Kapseln) begonnen Malaria Es gibt kein Übertragungsrisiko in Lima und in den Küstengebieten südlich der Hauptstadt sowie im Hochland oberhalb Meter (Cuzco, Machu Picchu, Titicaca-See). Ein Malariarisiko besteht ganzjährig in ländlichen Gebieten unterhalb Meter, vor allem entlang der Flussläufe in den Grenzgebieten zu Brasilien, Ecuador und Kolumbien sowie in den Küstenregionen nördlich von Lima. Ein erhöhtes Risiko ist in der Region Ucayali und Lambayeque zu verzeichnen. Malaria wird durch den Stich eines Moskitos meist in der Zeit zwischen Abenddämmerung und Sonnenaufgang auf den Menschen übertragen. Mit dem Arzt ANWENDUNGSBESCHRÄNKUNGEN und DOSIERUNG der Medikamente für die Prophylaxe besprechen! A) Allgemeine SCHUTZMASSNAHMEN Der Schutz vor Moskitostichen ist die wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen Malaria! B) Zusätzlich sollte ein Medikament zur Behandlung (Stand-by-Therapie) von Malaria MALARIA T mitgeführt Wichtige Wegen möglicher Infektionen mit dem Dengue- bzw. Chikungunya-Virus sind Maßnahmen zur Vermeidung von Insektenstichen (z.b. Moskito-Repellents) auch tagsüber anzuraten. NAHRUNGSMITTEL UND TRINKWASSER Gut durchgegarte und heiß servierte Speisen, heißer Kaffee und Tee, kohlensäurehaltige Getränke, Bier und Wein sind in der Regel hygienisch unbedenklich. Unzureichend erhitzte Speisen, nicht pasteurisierte Milchprodukte (z.b. Frischmilch, Speiseeis) sowie Obstarten, die nicht geschält werden Seite 1
2 können, sind gesundheitsgefährdend. Das Trinken von Leitungswasser ist riskant. Keine Eiswürfel in Getränken. Faustregel: NICHTS ESSEN, DAS NICHT GEKOCHT ODER GESCHÄLT WERDEN KANN! Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden: - dass die Behörden an der Grenze im Reisepass sowie auf dem Einreisedokument " Tarjeta Internacional de Embarque/Desembarque" den Einreisestempel (das Ankunftsdatum muss erkennbar sein) anbringen (keinen Stempel vorweisen zu können, kann zur Abschiebung mit Kostenberechnung oder zu Schwierigkeiten bei der Ausreise führen ) - dass die von den Behörden eingetragene Aufenthaltsdauer im Reisepass und auf dem Einreisedokument mit der geplanten Reisedauer übereinstimmt (es kam schon vor, dass die Beamten eine geringere Aufenthaltsdauer eingetragen haben, obwohl Reisende eine längere eingeplant hatten) Minderjährige * Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten oder nur eines Erziehungsberechtigten reisen, benötigen neben dem eventuell erforderlichen Visum auch eine von beiden Eltern bzw. dem zurückbleibenden Erziehungsberechtigten unterschriebene und von einem peruanischen Konsulat beglaubigte Einverständniserklärung. Gegebenenfalls muss auch eine Kopie der Sorgerechtsbescheinigung mitgeführt Zusätzliche Dokumente sind erforderlich, wenn der Minderjährige neben der deutschen auch die peruanische Staatsangehörigkeit besitzt oder den Wohnsitz in Peru hat. In diesen Fällen sollten sich Reisende mit dem Konsulat der Botschaft in Berlin in Verbindung setzen. Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.b. eine Geburtsurkunde), mitgeführt * Bei Minderjährigen handelt es sich in der Regel um Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zu diesem Zeitpunkt beginnt in den meisten Ländern die gesetzliche Volljährigkeit. Es gibt jedoch auch zahlreiche Länder, in denen die Volljährigkeit später oder auch früher beginnt. Einreise ohne Visum Nachfolgend Genannte benötigen kein Visum für einen Aufenthalt von max. 183 Tagen als Touristen - wenn nicht anders angemerkt! -, wenn sie bei Einreise vorweisen: - bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket - ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt Deutsche mit bei Ankunft noch mindestens 6 Monate gültigem Reisepass oder maschinenlesbarem Kinderreisepass. BIS MAXIMAL 90 TAGE INNERHALB VON 6 MONATEN KÖNNEN SIE ALS GESCHÄFTSREISENDE UND TOURISTEN VISUMFREI EINREISEN. Einreise mit Visum Von den Ausnahmen in den Abschnitten "Einreise ohne Visum" und "Durchreise ohne Visum" abgesehen, besteht für alle Reisenden Visumpflicht. Es ist in der Regel erforderlich, dass der Reisende persönlich entweder das Visum beantragen oder den visierten Reisepass abholen muss. Bei Beantragung von Visa in Deutschland ist unter anderem ein Reisedokument mit mindestens einer freien Seite notwendig. Es muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Akzeptiert werden Reisepass oder Vorläufiger Reisepass (für Kinder: Kinderreisepass) Genaue Informationen zu Antragsunterlagen unterschiedlicher Visumkategorien sind unter erhältlich. Gebühren Die Visumbearbeitung kostet: - Touristenvisum 30 Euro - Businessvisum 30 Euro - Arbeitsvisum 25 Euro - Künstlervisum 50 Euro Reisende sollten sich im Einzelfall rechtzeitig beim für sie zuständigen peruanischen Konsulat informieren, mit welcher Antragsdauer erechnet werden muss. GELTUNGSDAUER - Touristenvisum: Sie sind für die EINREISE innerhalb von 12 Monaten ab Visumausstellung gültig. Nach Einreise sind die Visa für einen AUFENTHALT von 183 Tagen bzw. 90 Tagen gültig (vergleiche nachfolgend). AUFENTHALTSDAUER - Touristenvisum: 183 Tage (nicht verlängerbar); Von Deutschland Embajada de la República Federal de Alemania, LimaAv. Dionisio Derteano 144 Edificio Alto Caral, pisos 7 y 8 San IsidroLima 18 Embajada de la República Federal de Alemania Apartado Lima 18/ Peru (00511) (00511) info@lima.diplo.de Bolivien Botschaften und Konsulate - In Deutschland Seite 2
3 Botschaft des Plurinationalen Staates Bolivien, Berlin Wichmannstraße 6, Berlin Phone (0 30) , Telefon Konsularabteilung: (0 30) , Fax: (0 30) , Konsularabteilung: consulado-berlin@bolivia.de, berlin@embajada-bolivia.de, Impfungen und Gesundheit - ZIKA-VIRUS Infektionen mit dem Zika-Virus sind in Ländern Mittel- und Südamerikas, der Karibik, vereinzelt auch in Afrika, Südostasien und im Pazifischen Ozean aufgetreten. Wenngleich die Infektion im Allgemeinen problemlos ausheilt, wird vermutet, dass Zika-Virus-Infektionen bei Schwangeren zu einer Schädigung des Kindes führen könnten. Weitere Informationen zum Zika-Virus finden Sie auf der Startseite unter "Wichtige ". Impfungen und Gesundheit - Kurzinformation - Vorgeschriebene Impfungen Keine bei Einreise direkt aus Europa. Gelbfieber bei Einreise aus ENDEMIEGEBIETEn. Achtung: Abweichend von dieser Regelung, wird gelegentlich ein Gelbfieber-Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt. Impfung empfohlen. GELBFIEBER: Der Impfschutz beginnt 10 Tage nach der Impfung und ist für 10 Jahre gültig. Wiederholungsimpfungen vor Ablauf von 10 Jahren sind ab dem Tag der Injektion für weitere 10 Jahre gültig. Evtl. bei Einreise nötig! Impfungen und Gesundheit - Kurzinformation - Malaria Risiko nur regional, dort allgemeine SCHUTZMASSNAHMEN. Medikament (Stand-by-Therapie) zur Behandlung von Malaria MALARIA T mitführen. Impfungen und Gesundheit - Impfvorschriften bei Einreise Bei Einreise direkt aus Europa : KEINE AUSNAHME: Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben für Reisende, die aus einem Land mit Gelbfieber-ENDEMIEGEBIETEN einreisen. Befreit von dieser Regelung sind Kinder unter einem Jahr sowie Reisende, die sich vor Einreise weniger als 12 Stunden im Transitbereich eines Flughafens in Gelbfieber-ENDEMIEGEBIETEN aufgehalten haben. Impfungen und Gesundheit - Wichtige Ein- und Durchreise - - Minderjährige Minderjährige * Jugendliche unter 18 Jahren, die alleine oder nicht in Begleitung beider Elternteile/Erziehungsberechtigten reisen, benötigen zusätzlich zu den erforderlichen Einreisedokumenten eine von den Eltern/Erziehungsberechtigen unterschriebene Einverständniserklärung. Diese muss in Gegenwart eines Notars unterschrieben und anschließend mit einer Apostille versehen werden. Auf der Website der Bolivianischen Botschaft und bei den bolivianischen Konsulaten sind Formblätter erhältlich. Das Mitführen dieser Erklärung ist auch zur Ausreise notwendig! Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.b. eine Geburtsurkunde), mitgeführt Ein- und Durchreise - Einreise ohne Visum - Deutsche DEUTSCHE Touristen und Besucher für Aufenthalte bis zu 30 Tagen (kann vor Ort auf 90 Tage pro Jahr verlängert werden) mit - vorläufigem Reisepass Für deutsche KINDER unter 12 Jahren wird außerdem der Kinderreisepass mit Lichtbild akzeptiert. Die Reisedokumente müssen bei Ankunft noch 6 Monate gültig sein. Vertretungen im Reiseland - Von Deutschland Embajada de la República Federal de Alemania, La Paz Avenida Arce 2395, La Paz Phone ( ) , , , Fax: ( ) , Seite 3
4 Chile In Deutschland Botschaft der Republik Chile (0 30) Tel. Konsularabt.: (0 30) /02(0 30) Fax Konsularabt.: (0 30) Konsularabt.: Zurzeit liegen keine besonderen Gesundheitshinweise vor. Impfvorschriften bei Einreise Im internationalen Reiseverkehr werden von Chile keine Impfungen gefordert. AUSNAHME: Bei Reisen auf die Osterinsel ist eine Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben für Reisende, die sich innerhalb der letzten 6 Tage (vor ihrer Ankunft auf der Osterinsel) in ENDEMIEGEBIETEN aufgehalten oder diese transitiert haben. Bei INDIVIDUALREISEN unter schlechten hygienischen Bedingungen zusätzlich: TYPHUS: Spätestens 10 Tage vor Abreise sollte mit Injektionsimpfung (1 Dosis) oder Schluckimpfung (3 Kapseln) begonnen Wichtige In Santiago de Chile kann es ganzjährig zu hohen Schadstoffbelastungen (Smog) der Luft kommen. Reisende mit chronischen Atemwegserkrankungen sollten körperliche Anstrengungen während diesen Zeiten vermeiden. Beim Baden im Meer oder in Schwimmbecken mit gechlortem Wasser besteht im Prinzip kein Infektionsrisiko. Bei Durchfallerkrankungen ist immer auf eine ausreichende Flüssigkeits- und Elektrolytzufuhr zu achten. Abgepackte Glukose-Elektrolyt-Mischungen sind im Handel erhältlich und gehören in jede Reiseapotheke. NAHRUNGSMITTEL UND TRINKWASSER Gut durchgegarte und heiß servierte Speisen, heißer Kaffee und Tee, kohlensäurehaltige Getränke, Bier und Wein sind in der Regel hygienisch unbedenklich. Unzureichend erhitzte Speisen, nicht pasteurisierte Milchprodukte (z.b. Frischmilch, Speiseeis) sowie Obstarten, die nicht geschält werden können, sind gesundheitsgefährdend. Das Trinken von Leitungswasser ist riskant. Keine Eiswürfel in Getränken. Faustregel: NICHTS ESSEN, DAS NICHT GEKOCHT ODER GESCHÄLT WERDEN KANN! * Bei Ausreise aus Chile muss für alle Minderjährigen eine Geburtsurkunde im Original mit drei Kopien vorgelegt werden. Dies gilt unabhängig von der Nationalität und unabhängig davon, ob der Minderjährige von den Eltern begleitet wird oder nicht. * Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit nicht-chilenischer Staatsangehörigkeit benötigen bei Einreise nach und Ausreise aus Chile in Begleitung eines Elternteiles keine Einverständniserklärung, wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage beträgt. Reisen Minderjährige allein oder beträgt der Aufenthalt mehr als 90 Tage, so wird eine Einverständniserklärung durch beide Elternteile erforderlich (sogenannte Reiseerlaubnis). Die Reiseerlaubnis muss durch einen Notar oder eine chilenische Auslandsvertretung beglaubigt werden. Die Beglaubigung durch einen Notar muss zusätzlich mit einer Apostille versehen Von einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigungen, müssen zusätzlich nach Einreise vom chilenischen Außenministerium bestätigt werden. Dies ist in Santiago de Chile oder in den Provinzverwaltungen sowie auf dem Postweg möglich. Weitere Informationen und ein Muster der Einverständniserklärung, die in spanischer Sprache sein muss, sind über die Konsulate sowie im Internet unter erhältlich. Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.b. eine Geburtsurkunde), mitgeführt Einreise ohne Visum Seite 4
5 Nachfolgend Genannte benötigen kein Visum für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen (Ausnahmen bei der maximalen Aufenthaltsdauer in der Liste vermerkt), sofern sie - keine Arbeit in Chile aufnehmen - im Besitz der erforderlichen Rück- oder Weiterreise-Flugscheine und - ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt sind. Eine Verlängerung der Aufenthaltsfrist um weitere 90 Tage kann spätestens 30 Tage vor Ablauf der Frist in Santiago bei der Ausländerbehörde (Extranjería, Moneda 1342) oder der jeweiligen Provinzverwaltung (Gobernación Providencial) beantragt werden (ca. 100 US-$). DEUTSCHE Besucher, Touristen und Geschäftsreisende mit - vorläufigem Reisepass Für Kinder wird außerdem der Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland mit Lichtbild als Reisedokument akzeptiert. Die Reisedokumente müssen bei Ankunft mindestens noch 6 Monate gültig sein. Monteure/Techniker, die mit Werkzeugen und/oder Materialien oder zu mehrwöchigem Aufenthalt einreisen (also zu Arbeitszwecken) sowie Personen, die in Chile ein Praktikum, Zivildienst bzw. ein soziales Jahr ableisten oder studieren wollen, benötigen immer ein Visum. Meldebestimmungen Personen, die nicht in Santiago wohnen werden, müssen sich gemäß den nachstehenden Angaben an die jeweiligen Provinzverwaltungen wenden. Inhaber eines Visums "Residente Temporario", "Sujeto a Contrato" oder "Estudiante" müssen innerhalb der ersten 30 Tage nach Ankunft die Ausstellung eines "Certificado de Registro" bei der Jefatura Nacional de Extranjería y Policía Internacional, General Borgoño 1052, Santiago de Chile, beantragen. Mitzubringen sind der Reisepass und ein Passfoto. Anschließend ist unter Vorlage des Certificado de Registro, des Reisepasses und Kopien der Reisepass-Seiten mit persönlichen Daten, Visum und Einreisestempel die Ausstellung einer "Cédula de Identidad" durch den Servicio de Registro Civil e Identificación - Pasaportes y Extranjería -, Moneda 1342, Santiago de Chile, erforderlich. Weiterhin muss die Zuteilung einer Steuernummer (RUT = Rol Único Tributario) beantragt Für die Erfüllung dieser Verpflichtungen muss mit 2 Vormittagen gerechnet Von Deutschland Embajada de la República Federal de Alemania, Santiago de Chil elas Hualtatas 5677 Vitacura Santiago de Chile Embajada de la República Federal de AlemaniaCasilla 220, Correo 30 Santiago de Chile /Chile(0056 2) (0056 2) Argentinien In Deutschland Botschaft der Republik Argentinien Kleiststraße 23-26, Berlin (0 30) Fax Konsularabt.: (0 30) Konsularabt.: consulado_ealem@mrecic.gov.ar ealem@mrecic.gov.ar ZIKA-VIRUS - Infektionen mit dem Zika-Virus sind in Ländern Mittel- und Südamerikas, der Karibik, vereinzelt auch in Afrika, Südostasien und im Pazifischen Ozean aufgetreten. Wenngleich die Infektion im Allgemeinen problemlos ausheilt, wird vermutet, dass Zika-Virus-Infektionen bei Schwangeren zu einer Schädigung des Kindes führen könnten. Weitere Informationen zum Zika-Virus finden Sie auf der Startseite unter "Wichtige ". Impfvorschriften bei Einreise Im internationalen Reiseverkehr werden von Argentinien keine Impfungen gefordert. GELBFIEBER: Bei Reisen nach Iguassu und in nördliche Provinzen in Grenzgebieten zu Paraguay und Brasilien. Der Impfschutz beginnt 10 Tage nach der Impfung und ist für 10 Jahre gültig. Wiederholungsimpfungen vor Ablauf von 10 Jahren sind ab dem Tag der Injektion für weitere 10 Jahre gültig. Seite 5
6 Bei INDIVIDUALREISEN unter schlechten hygienischen Bedingungen zusätzlich: TYPHUS: Spätestens 10 Tage vor Abreise sollte mit Injektionsimpfung (1 Dosis) oder Schluckimpfung (3 Kapseln) begonnen Malaria Ein geringes Malariarisiko besteht von Oktober bis Mai unterhalb m in ländlichen Teilen des Grenzgebietes zu Bolivien (Provinz Salta, Provinz Jujuy) sowie in einzelnen Grenzgebieten zu Paraguay ( Tiefebenen der Provinzen Misiones und Chaco). Alle übrigen Landesteile, auch das Gebiet um die Iguassu-Fälle, sind malaria-frei. Malaria wird durch den Stich eines Moskitos meist in der Zeit zwischen Abenddämmerung und Sonnenaufgang auf den Menschen übertragen. Nur von Oktober bis Mai in o.g. Gebieten. A) Allgemeine SCHUTZMASSNAHMEN Der Schutz vor Moskitostichen ist die wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen Malaria! Medikamentöse Malariaprophylaxe ist nicht nötig. Wichtige NAHRUNGSMITTEL UND TRINKWASSER Gut durchgegarte und heiß servierte Speisen, heißer Kaffee und Tee, kohlensäurehaltige Getränke, Bier und Wein sind in der Regel hygienisch unbedenklich. Unzureichend erhitzte Speisen, nicht pasteurisierte Milchprodukte (z.b. Frischmilch, Speiseeis) sowie Obstarten, die nicht geschält werden können, sind gesundheitsgefährdend. Das Trinken von Leitungswasser ist riskant. Keine Eiswürfel in Getränken. Faustregel: NICHTS ESSEN, DAS NICHT GEKOCHT ODER GESCHÄLT WERDEN KANN! Bei Einreise über See- und Flughäfen werden von jedem Reisenden digitale Fingerabdrücke genommen und ein Porträtfoto gemacht. Alle ausländischen Reisenden müssen bei Ankunft nachweisen können, dass sie über ausreichende Geldmittel verfügen. Außerdem müssen sie im Besitz der erforderlichen Rück- oder Weiterreise-Tickets sein. Minderjährige EINREISE: Falls ausländische Jugendliche unter 18 Jahren nicht in Begleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten oder mit nur einem Elternteil nach Argentinien reisen, sollte man sich unbedingt rechtzeitig vorab mit der zuständigen argentinischen Vertretung in Verbindung setzen, ob zusätzlich zu den anderen erforderlichen Einreisedokumenten eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten (Reiseerlaubnis) erforderlich ist. Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.b. eine Geburtsurkunde), mitgeführt Einreise ohne Visum Kein Visum für die Einreise benötigen, sofern - im Besitz der erforderlichen Rück- oder Weiterreisetickets und -dokumente und - ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt: DEUTSCHE als Touristen und Geschäftsreisende (nur Business-Meetings und Konferenzen) für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen (eine Verlängerung in Argentinien durch die Einwanderungsbehörden auf bis zu insgesamt 6 Monate ist in der Regel möglich) mit - vorläufigem Reisepass - Kinderreisepass (für Kinder unter 12 Jahren) Die Reisedokumente müssen mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Von Deutschland Embajada de la República Federal de Alemania, Buenos Aire svillanueva 1055C1426BMC Buenos Aires /Argentinien( ) ( ) Brasilien In Deutschland Botschaft der Föderativen Republik Brasilien, Wallstraße Berlin (0 30) , Tel. Konsularabt.: (0 30) (0 30) /21 Fax Konsularabt.: (0 30) E-Mil visa.berlim@itamaraty.gov.br Seite 6
7 ZIKA-VIRUS - Infektionen mit dem Zika-Virus sind in Ländern Mittel- und Südamerikas, der Karibik, vereinzelt auch in Afrika, Südostasien und im Pazifischen Ozean aufgetreten. Wenngleich die Infektion im Allgemeinen problemlos ausheilt, wird vermutet, dass Zika-Virus-Infektionen bei Schwangeren zu einer Schädigung des Kindes führen könnten. Weitere Informationen zum Zika-Virus finden Sie auf der Startseite unter "Wichtige ". Impfvorschriften bei Einreise Bei Einreise direkt aus Europa: Keine AUSNAHME: Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben für Reisende, die aus Angola oder der Demokratischen Republik Kongo einreisen. GELBFIEBER: Dringend empfohlen bei Reisen in die Bundesstaaten Acre, Amapá, Amazonas, Espírito Santo, Goias, Mato Grosso do Sul, Mato Grosso, Minas Gerais, Pará, Rio de Janeiro, Rondônia, Roraima, São Paulo und Tocantins. Ferner bei Reisen in bestimmten Gebieten von Piauí, Bahia, Paraná, Santa Catarina, Rio Grande do Sul sowie Iguassu. Die Impfung wird nicht empfohlen bei auschließlichen Aufenthalten in den Stadtgebieten vom Fortaleza und Recife. Der Impfschutz beginnt 10 Tage nach der Injektion. Bei INDIVIDUALREISEN unter schlechten hygienischen Bedingungen zusätzlich: TYPHUS: Spätestens 10 Tage vor Abreise sollte mit Injektionsimpfung (1 Dosis) oder Schluckimpfung (3 Kapseln) begonnen TOLLWUT: Bei Reisen in die Bundesstaaten Pará und Maranhao evtl. Tollwut. Impfschutz wird mit 3 Injektionen an den Tagen erreicht. Malaria Kein Übertragungsrisiko an der Ostküste Brasiliens, d. h. kein Risiko in Porto Alegre, São Paulo, Rio de Janeiro, Salvador, Recife. Ebenfalls kein Risiko in der Hauptstadt Brasília, im Gebiet der Iguassu-Wasserfälle. Ein ganzjähriges Malariarisiko besteht in ländlichen Regionen unterhalb m im gesamten Amazonasgebiet (Bundesstaaten Acre, Amazonas, Maranhao, Mato Grosso, Pará, Rondônia und Tocantin sowie in den Territorien von Amapá und Roraima ). Geringes Risiko mittlerweile auch in Manaus und Boa Vista sowie weiterhin geringes Risiko in Porto Velho. Medikamentöse Prophylaxe erforderlich bei Reisen in die Bundesstaaten Acre, Amapá, Amazonas, Rondônia und Roraima, insbesondere bei Aufenthalten in deren Minen- und Siedlungsgebieten. Mitnahme eines Notfallmedikaments (Stand-by-Therapie) bei Reisen in Gebiete geringeren Risikos. Malaria wird durch den Stich eines Moskitos meist in der Zeit zwischen Abenddämmerung und Sonnenaufgang auf den Menschen übertragen. Mit dem Arzt ANWENDUNGSBESCHRÄNKUNGEN und DOSIERUNG der Medikamente für die Prophylaxe besprechen! A) Allgemeine SCHUTZMASSNAHMEN Der Schutz vor Moskitostichen ist die wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen Malaria! B) Zusätzlich sollte in Acre, Amapá, Amazonas, Rondônia und Roraima eine medikamentöse Malariaprophylaxe MALARIA P vorgenommen Bei Reisen in Gebiete geringeren Risikos ist die Mitnahme eines Notfallmedikaments MALARIA T ausreichend. Wichtige Wegen möglicher Infektionen mit dem Dengue- bzw. Chikungunya-Virus sind Maßnahmen zur Vermeidung von Insektenstichen (z.b. Moskito-Repellents) auch tagsüber anzuraten. NAHRUNGSMITTEL UND TRINKWASSER Gut durchgegarte und heiß servierte Speisen, heißer Kaffee und Tee, kohlensäurehaltige Getränke, Bier und Wein sind in der Regel hygienisch unbedenklich. Unzureichend erhitzte Speisen, nicht pasteurisierte Milchprodukte (z.b. Frischmilch, Speiseeis) sowie Obstarten, die nicht geschält werden können, sind gesundheitsgefährdend. Das Trinken von Leitungswasser ist riskant. Keine Eiswürfel in Getränken. Faustregel: NICHTS ESSEN, DAS NICHT GEKOCHT ODER GESCHÄLT WERDEN KANN! Minderjährige * Jugendliche unter 18 Jahren mit brasilianischer Staatsangehörigkeit, die nicht in Begleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten nach Brasilien reisen, benötigen zusätzlich zu den erforderlichen Einreisedokumenten eine von beiden Eltern unterschriebene und notariell beglaubigte Einverständniserklärung. Bei Reisen mit nur einem Elternteil wird eine von dem nichtmitreisenden Elternteil unterschriebene und notariell beglaubigte Einverständniserklärung benötigt. Portugiesische Formblätter können bei den Konsulaten angefordert oder von deren Website heruntergeladen Seite 7
8 Die Einverständniserklärung muss nach der notariellen Beglaubigung vom brasilianischen Konsulat legalisiert (Für brasilianische Elternteile genügt die Beglaubigung durch das Konsulat, eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.) Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für den Minderjährigen, muss ein Dokument, das diese Tatsache belegt, mitgeführt Ist dieses Dokument nicht in portugiesischer Sprache abgefasst, muss eine amtliche Übersetzung angefertigt werden, die ebenfalls durch eine brasilianische Vertretung legalisiert werden muss. * Jugendlichen unter 18 Jahren, die nicht Staatsangehörige von Brasilien sind und nicht mit beiden Elternteilen reisen, wird empfohlen, eine Einverständniserklärung der Eltern in portugiesischer Sprache mitzunehmen. Dies wird nicht von den brasilianischen Behörden gefordert, jedoch verlangen bestimmte Fluggesellschaften dieses Dokument vor dem Abflug nach Brasilien. Über die genauen Anforderungen informieren Sie sich bitte bei der transportierenden Fluggesellschaft. Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.b. eine Geburtsurkunde), mitgeführt Einreise ohne Visum Nachfolgend Genannte benötigen kein Visum für die Einreise, SOFERN sie: - keine Arbeit aufnehmen - im Besitz der erforderlichen Rück- oder Weiterreiseflugtickets und Reisedokumente SOWIE - ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt (auch internationale Kreditkarten) sind: DEUTSCHE Touristen und Besucher sowie Geschäftsreisende (gilt nicht für Monteure und Techniker; die Tätigkeit darf nicht aus brasilianischen Quellen bezahlt werden) für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit - vorläufigem Reisepass Für deutsche KINDER unter 12 Jahren werden als Reisedokumente akzeptiert: - vorläufiger Reisepass - maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch 6 Monate gültig sein. Von Deutschland Embaixada da República Federal da Alemanha, BrasíliaSES, Avenida das Nações, Lote 25, Quadra Brasília -DFEmbaixada da República Federal da AlemanhaCaixa Postal Brasília -DF/Brasilien( ) ( ) , www.brasilien.diplo.de Seite 8
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Nationalität: Sprache: Einreisebestimmungen Deutschland Deutschland Costa Rica In Deutschland Botschaft der Republik Costa Rica, Reinhardtstraße 47a 10117 Berlin (0 30) 26 39 89 90(0 30) 26 55 72 10 consulado@botschaft-costarica.de
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Nationalität: Sprache: Deutschland Deutschland Kuba In Deutschland Botschaft der Republik Kuba Stavangerstr. 20 1510439 Berlin (0 30) 44 71 73 19 recepcion-consulado@botschaft-kuba.deembacuba-berlin@botschaft-kuba.dehttp://misiones.minrex.gob.cu/es/alemania
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Tel.: (00258) 21 48 27 00 Fax: (00258) 21 49 28 88 www.maputo.diplo.de Öffnungszeiten: Montag-Freitag 09.00 Uhr 12.00 Uhr Stand: Dezember 2016 Merkblatt für die Beantragung eines Reisepasses Anträge auf
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