Einreisebestimmungen

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1 Nationalität: Sprache: Reiseland: Einreisebestimmungen united Arab Emirates Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate, Hiroshimastraße Berlin (0 30) (0 30) Zurzeit liegen keine besonderen Gesundheitshinweise vor. Impfvorschriften bei Einreise Im internationalen Reiseverkehr werden von den Vereinigten Arabischen Emiraten keine Impfungen gefordert. Empfohlene Impfungen Für Menschen ab dem 60. LEBENSJAHR Impfung: gegen Influenza (Virusgrippe) - jährlich gegen Pneumokokken - alle 5 Jahre bei Immundefekt oder chronischen Nierenerkrankungen BEI KINDERN sollte ein altersentsprechender Impfschutz gemäß IMPFKALENDER vorliegen, bevor zusätzlich empfohlene Impfungen durchgeführt Grundsätzlich sollte auch bei ERWACHSENEN der Impfschutz gegen TETANUS, DIPHTHERIE und POLIO überprüft und ggf. aufgefrischt Spätestens 6 Wochen vor Abreise mit dem Arzt den PERSÖNLICHEN IMPFPLAN besprechen! HEPATITIS A: Auch wenige Tage vor Abreise kann mit aktiven Impfstoffen als Einmaldosis ein ausreichender Schutz aufgebaut werden. Nach 6-12 Monaten sollte die Impfung wiederholt werden, um einen mehrjährigen Impfschutz sicherzustellen. Wichtige Durch das Klima bedingt kann es zu einer starken Schweißbildung mit entsprechenden Flüssigkeits- und Elektrolytverlusten kommen. Daher immer auf eine ausreichende Flüssigkeits- und Salzzufuhr achten. Beim Baden im Meer oder in Schwimmbecken mit gechlortem Wasser besteht im Prinzip kein Infektionsrisiko. Selbst kleine Wunden müssen sorgfältig desinfiziert und vor Verschmutzung geschützt werden. NAHRUNGSMITTEL UND TRINKWASSER Gut durchgegarte und heiß servierte Speisen, heißer Kaffee und Tee, kohlensäurehaltige Getränke, Bier und Wein sind in der Regel hygienisch unbedenklich. Unzureichend erhitzte Speisen, nicht pasteurisierte Milchprodukte (z.b. Frischmilch, Speiseeis) sowie Obstarten, die nicht geschält werden können, sind gesundheitsgefährdend. Das Trinken von Leitungswasser ist riskant. Keine Eiswürfel in Getränken. Faustregel: NICHTS ESSEN, DAS NICHT GEKOCHT ODER GESCHÄLT WERDEN KANN! * Zu den Vereinigten Arabischen Emiraten zählen die folgenden Scheichtümer : Abu Dhabi, Dubai, Sharjah, Ajman, Um al Qawain, Ras al-khaimah, Fujairah (jeweils amtliche Schreibweise in den VAE). * Es ist sinnvoll, mehrere Passbilder, z.b. für Visaverlängerungen, mitzuführen. * Wenn die Daten der Reisenden bisher noch nicht in den VAE erfasst sind, sind bei der Ein- und Ausreise Formulare auszufüllen. * Möglicherweise werden bei der Einreise biometrische Daten (z.b. Iriserkennung) aufgenommen. Alle Reisenden müssen eine für den gesamten Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten gültige Auslandsreise -Krankenversicherung besitzen. Möglich ist sowohl der Abschluss vor Ort über eine Versicherung aus den VAE oder über ein ausländisches Versicherungsunternehmen im Heimatland. Ausgenommen von dieser Regelung sind diejenigen Staatsangehörigen, die ein kostenloses Visum bei Ankunft bekommen können, wie z.b. deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige. Minderjährige * Für Minderjährige, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil haben, sollten entsprechende Dokumente, anhand derer das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.b. eine Geburtsurkunde), mitgeführt * Visaantragsteller unter 18 Jahren müssen ihr Visum gemeinsam mit den Eltern beantragen und auch zusammen mit den Eltern reisen. In den Vereinigten Arabischen Emiraten beginnt die Volljährigkeit erst mit 21 Jahren. Aus diesem Grund kann man grundsätzlich erst ab dem vollendeten 21. Lebensjahr selbständig in einem Hotel einchecken. Manche Hotels setzen allerdings eine Altersgrenze von 18 Jahren an, deshalb ist es ratsam, vorab beim gewünschten Hotel nach der Altersgrenze zu fragen. Einreise ohne Visum Seite 1

2 Von der Visumpflicht befreit sind für einen oder mehrere Aufenthalte mit einer Gesamtdauer von maximal 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums (Ausnahmen vermerkt; kostenloser Einreisestempel wird erteilt), sofern sie über ausreichend Geldmittel für den Aufenthalt sowie ein Rück- oder Weiterreiseticket verfügen: Staatsangehörige der Länder Mit bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültigem Reisepass die Staatsangehörigen von - (nicht mit vorläufigem Reisepass!) Im Folgenden sind die Zollbestimmungen des Reiselandes dargestellt. Bei der Rückreise sind außerdem die Zollbestimmungen des Herkunftslandes zu beachten. Reisegut Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können zollfrei mitgeführt Zollfreiheit besteht auch für sonstiges, vom Reisenden benötigtes Reisegut. Im persönlichen Handgepäck können noch zollfrei eingeführt werden: bis Zigaretten oder 200 Zigarren oder 2 kg Tabak; Parfüm für den persönlichen Gebrauch. Nichtmuslime ab 18 Jahren dürfen noch 2 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein mitführen (gilt nicht bei Einreise nach Sharjah, da dort Alkoholverbot herrscht). Anmerkung: Die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai besitzen auch im Ankunftsbereich sehr günstige Duty -Free-Shops, so dass sich Reisende auch dort noch mit Tabakwaren usw. versorgen können. Einfuhrverbote bestehen für: - aus Asien stammendes lebendes Geflügel bzw. aus Asien stammende andere lebende Vögel sowie alle aus asiatischem Geflügel hergestellten Produkte; - Waren, die israelischen Ursprungs sind; - Produkte von Firmen, die von der Arabischen Liga boykottiert werden; - Drogen und Narkotika; - Falschgeld; - E-Zigaretten; - pornographische Literatur (fast alle westlichen Illustrierten werden wegen ihrer freizügigen Bilder als solche angesehen), Filme und Videos; - bestimmte Bücher, die in den VAE nicht erlaubt sind. Einfuhr von Medikamenten: Generell ist es so, dass rezeptfreie Medikamente in der Originalverpackung problemlos mitgeführt werden können, für verschreibungspflichtige Medikamente sollte ein ärztliches Attest in englischer Sprache vorgewiesen werden. Da es jedoch in der Vergangenheit bei der Einfuhr einiger gängiger Medikamente zu Problemen kam, es handelte sich in diesen Fällen um in den VAE verbotene Inhaltsstoffe, wird dringend empfohlen, sich vor einer Reise durch eine Vertretung der Vereinigten Arabischen Emirate in beraten zu lassen, um aktuelle Informationen zu diesem Thema zu erhalten. Eine Einfuhrbewilligung ist erforderlich für Zuchtperlen und Pestizide. Umfassendere Informationen über die Zollbestimmungen für die Vereinigten Arabischen Emirate kann man auch über die Website von Dubai Customs unter erhalten. Waffen und Munition Für Waffen, Munition und Sprengstoff ist eine Einfuhrerlaubnis der Behörden in den VAE erforderlich. Government of Dubai Department of Tourism and Commerce Marketing (DTCM), Frankfurt/M.Bockenheimer Landstraße (0 69) dtcm_ge@dubaitourism.aewww.dubaitourism.ae Frankfurt/M. Von Embassy of the Federal Republic of Germany, Abu DhabiThe Tower at the Trade Center West Tower, 14th Floor Abu Dhabi Mall Abu Dhabi Embassy of the Federal Republic of GermanyP.O. Box 2591Abu Dhabi /Vereinigte Arabische Emirate( ) ( ) www.abu-dhabi.diplo.de Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen Das FOTOGRAFIEREN und FILMEN (auch mit Mobiltelefonen) von militärischen Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpalästen, öffentlichen Gebäuden, Botschaftsgebäuden, Brücken, Industrieanlagen sowie Ölförder- und Erdgasanlagen ist verboten. Auf die Fotografierverbote wird oft durch Warnschilder hingewiesen, die jedoch teilweise leicht übersehen werden können. Verstöße werden konsequent von den emiratischen Behörden geahndet. Verboten ist auch die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, Kommentaren, Szenen oder Neuigkeiten in sozialen Medien ohne Einverständnis der betreffenden Person. ALKOHOL: Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Gekauft werden kann Alkohol, mit Ausnahme der Duty Free Shops am Flughafen, nur in lizenzierten Alkoholläden. Dazu ist eine Berechtigung (Liquor Licence) erforderlich, die nur von nichtmoslemischen Aufenthaltsberechtigten erworben werden kann. Alkohol wird zwar in einigen Hotels ( meist Vier- und Fünf-Sterne-Hotels) angeboten, jedoch ist der Konsum ohne Lizenz nicht erlaubt. Bei Gesetzesverstößen kann der Reisepass abgenommen und es muss weiterhin mit Gerichtsverhandlung Seite 2

3 und Geldstrafe gerechnet Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot, daher wird dort auch in Hotels kein Alkohol angeboten. RAUCHEN: In den VAE herrscht ein generelles Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen und an allen öffentlichen Plätzen, in Shopping-Malls, Bildungseinrichtungen, Postämter, Büros, Internet-Cafés, Coiffeur-Salons, Restaurants und Kinos. Bei Zuwiderhandlungen können Geldstrafen verhängt DROGEN: Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenbedarf, auch sog. weiche Drogen - in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den Vereinigten Arabischem Emiraten langjährige Haftstrafen. Für Drogenhandel kann sogar die Todesstrafe verhängt In Strafverfahren kann selbst einige Tage zurückliegender Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft STRAFRECHT: Äußerungen zu religiösen Themen, die in Westeuropa unbedenklich wären, können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten Mohammed strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar mit Freiheitsstrafen verfolgt Die Missionierung von Muslimen ist verboten. RAMADAN: Die Zeit des islamischen Fastenmonats Ramadan variiert von Jahr zu Jahr (2018 vom 16. Mai bis zum 14. Juni). Während dieser Zeit gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen und Getränke und z.b. auch Rauchen) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Reisende sollten sich den Verhaltensregeln des islamisch geprägten Landes anpassen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit während der Tagesstunden ist im Ramadan verpönt. Außerdem ist mit Einschränkungen im Alltag (z.b. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. SPERR-NOTRUF: Deutsche können ihre Girocards, Kreditkarten, Handys und einige andere elektronische Berechtigungen über die Sperr-Notruf-Nummer (aus dem Ausland neben auch wählbar) rund um die Uhr sperren lassen. Der Anrufer wird mit den Herausgebern der jeweiligen Medien verbunden, sofern diese sich dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Eine Liste der angeschlossenen Herausgeber ist im Internet unter zu finden. Ebenso ist es möglich, die Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis - eid) des neuen Personalausweises unter den oben genannten Nummern sowie unter (Bürgerservice des Bundesinnenministeriums) sperren zu lassen. Reiseland: Oman Botschaft des Sultanats Oman Clayallee Berlin (0 30) (0 30) , botschaft-oman@t-online.de; berlin@mofa.gov.om Zurzeit liegen keine besonderen Gesundheitshinweise vor. Impfvorschriften bei Einreise Bei Einreise direkt aus Europa: Keine. AUSNAHME: Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben für Reisende, die aus einem Land mit Gelbfieber-ENDEMIEGEBIETEN einreisen. Die Gelbfieber-Impfung ist hier lebenslang gültig. Befreit von dieser Regelung sind Kinder unter 9 Monaten sowie Reisende, die sich vor Einreise weniger als 12 Stunden im Transitbereich eines Flughafens in Gelbfieber-ENDEMIEGEBIETEN aufgehalten haben. Empfohlene Impfungen Für Menschen ab dem 60. LEBENSJAHR Impfung: gegen Influenza (Virusgrippe) - jährlich gegen Pneumokokken - alle 5 Jahre bei Immundefekt oder chronischen Nierenerkrankungen BEI KINDERN sollte ein altersentsprechender Impfschutz gemäß IMPFKALENDER vorliegen, bevor zusätzlich empfohlene Impfungen durchgeführt Grundsätzlich sollte auch bei ERWACHSENEN der Impfschutz gegen TETANUS, DIPHTHERIE und POLIO überprüft und ggf. aufgefrischt Spätestens 6 Wochen vor Abreise mit dem Arzt den PERSÖNLICHEN IMPFPLAN besprechen! HEPATITIS A: Auch wenige Tage vor Abreise kann mit aktiven Impfstoffen als Einmaldosis ein ausreichender Schutz aufgebaut werden. Nach 6-12 Monaten sollte die Impfung wiederholt werden, um einen mehrjährigen Impfschutz sicherzustellen. Bei INDIVIDUALREISEN unter schlechten hygienischen Bedingungen zusätzlich: TYPHUS: Spätestens 10 Tage vor Abreise sollte mit Injektionsimpfung (1 Dosis) oder Schluckimpfung (3 Kapseln) begonnen Malaria Sporadisch gibt es Malaria-Erkrankungen in den Regionen Ad Dakhiliyah, Nord-Al Batinah und Ash Sharqiyah. Kein Risiko gibt es in Maskat. Malaria wird durch den Stich eines Moskitos meist in der Zeit zwischen Abenddämmerung und Sonnenaufgang auf den Menschen übertragen. A) Allgemeine SCHUTZMASSNAHMEN Der Schutz vor Moskitostichen ist die wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen Malaria! Wichtige Seite 3

4 Krankenversicherung: Allen Reisenden wird dringend empfohlen, vor Reiseantritt eine private Auslandsreisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen, die alle medizinischen Ausgaben abdeckt. Außerdem sollte ein Ambulanz-Rettungsflug im Leistungskatalog eingeschlossen sein. NAHRUNGSMITTEL UND TRINKWASSER Gut durchgegarte und heiß servierte Speisen, heißer Kaffee und Tee, kohlensäurehaltige Getränke, Bier und Wein sind in der Regel hygienisch unbedenklich. Unzureichend erhitzte Speisen, nicht pasteurisierte Milchprodukte (z.b. Frischmilch, Speiseeis) sowie Obstarten, die nicht geschält werden können, sind gesundheitsgefährdend. Das Trinken von Leitungswasser ist riskant. Keine Eiswürfel in Getränken. Faustregel: NICHTS ESSEN, DAS NICHT GEKOCHT ODER GESCHÄLT WERDEN KANN! KREUZFAHRTREISEN: Für Reisende, die Oman im Rahmen einer Kreuzfahrt anlaufen, gibt es Sonderbestimmungen, siehe Abschnitt "Visum bei Ankunft". Minderjährige * Für Minderjährige, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil haben, sollten entsprechende Dokumente, anhand derer das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.b. eine Geburtsurkunde), mitgeführt * Bei Minderjährigen handelt es sich in der Regel um Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zu diesem Zeitpunkt beginnt in den meisten Ländern die gesetzliche Volljährigkeit. Es gibt jedoch auch zahlreiche Länder, in denen die Volljährigkeit später oder auch früher beginnt. Visum bei Ankunft > evisa/visum bei Ankunft: Touristen wird empfohlen, mit einem vorab besorgten evisa in Oman einreisen: Ersatzweise erhalten als Touristen die Staatsangehörigen nachfolgender Länder an internationalen Flughäfen in Oman und an den Landesgrenzen ein Visum bei Ankunft mit einmaliger Einreise für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen, wenn in Besitz: - eines bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültigen REISEPASSes mit mindestens noch einer freien Seite - einer Hotelbestätigung oder bei Besuchsreisen einer Bestätigung eines persönlichen Kontaktes mit Wohnadresse in Oman - von bestätigtem Ticket und von Dokumenten für die Rück- oder Weiterreise > Visum bei Ankunft - Kreuzfahrtreise: Alle Reisende auf Kreuzfahrtschiffen, die an den Häfen von Oman anlegen, erhalten ein Visum für einen Landgang in Oman, unabhängig von ihrer Nationalität. Die Erlaubnis dafür ist vor Ankunft in den jeweiligen Häfen beim Directorate General of Passports and Residence (DGPR) einzuholen. Sie berechtigt zu 1 Landgang. Weitere Informationen dazu gibt es bei den konsularischen Vertretungen des Sultanats Oman. Gebühren: - bei einem Aufenthalt bis zu 24 Stunden kostenlos - bei einem Aufenthalt bis zu 96 Stunden: 5 R.O. Im Folgenden sind die Zollbestimmungen des Reiselandes dargestellt. Bei der Rückreise sind außerdem die Zollbestimmungen des Herkunftslandes zu beachten. Reisegut Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Körperpflegeartikel usw., können zollfrei mitgeführt Dazu zählen auch: - 1 Fotoapparat - 1 Videokamera - 1 Laptop - 1 MP3-Player Bücher etc., können aufgrund Zensur bei Ankunft einbehalten werden ; die Freigabe dauert ca. 1 Woche. Zollfrei sind außerdem: ml Parfüm Zigaretten (Reisende über 21 Jahre) - 2 Flaschen alkoholische Getränke (max. 2 Liter) pro Person (beides gültig nur für Nicht-Moslems über 21 Jahre) Für Alkoholmengen darüber hinaus können Besitzer bestraft werden, die Ware wird konfisziert. Verboten ist die Mitnahme von: - frischen Lebensmitteln - Schweinefleisch und -produkten - Datteln und Kokosnüssen sowie allen Teilen dieser Pflanzen (Zweige, Triebe etc.) - Bienen - Zeitschriften mit zu "freizügigen" Themen, die in Oman als Pornografie gelten (fast jede westliche Illustrierte) - Drogen sowie Pflanzen und -teile, aus denen Drogen hergestellt werden Medikamente: Seite 4

5 Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln und halluzinogenen Mitteln (u.a. Antidepressiva und Psychopharmaka) sollte ein mehrsprachiges Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden (eine Reihe dieser Medikamente werden in Oman als illegale Drogen angesehen, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht). Waffen und Munition Die Einfuhr von Schusswaffen, Gaswaffen, Messern und auch von Spielzeugwaffen ist grundsätzlich verboten. Für Waffen und Munition kann eine Genehmigung erteilt werden (wird jedoch sehr selten ausgestellt). Für /Österreich/Schweiz Sultanate of Oman Ministry of Tourism, Berlinc/o Interface International Karl-Marx-Allee 91A Berlin (0 30) (0 30) (Reiseindustrie) Von Embassy of the Federal Republic of Germany, MaskatDiplomatic Area, Al-Khuwair Jami'at Al-Duwal Al-Arabiah StreetMaskat Embassy of the Federal Republic of Germany P.O. Box 337, 103 Bareeq Al-ShattiMaskat /Sultanate of Oman (00968) , , (00968) Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen Reisende sollten sich den Verhaltensregeln des islamisch geprägten Landes anpassen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit während der Tagesstunden ist im Ramadan verpönt. Außerdem ist mit Einschränkungen im Alltag (z.b. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. SPERR-NOTRUF: Deutsche können ihre Girocards, Kreditkarten, Handys und einige andere elektronische Berechtigungen über die Sperr-Notruf-Nummer (aus dem Ausland neben auch wählbar) rund um die Uhr sperren lassen. Der Anrufer wird mit den Herausgebern der jeweiligen Medien verbunden, sofern diese sich dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Eine Liste der angeschlossenen Herausgeber ist im Internet unter zu finden. Ebenso ist es möglich, die Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis - eid) des neuen Personalausweises unter den oben genannten Nummern sowie unter (Bürgerservice des Bundesinnenministeriums) sperren zu lassen. Seite 5

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