Entwurf Merkblatt zum neuen Ein- und Ausreisegesetz in China
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- Anke Laura Becker
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1 Entwurf Merkblatt zum neuen Ein- und Ausreisegesetz in China I. Allgemeines Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China hat am 30. Juni 2012 ein neues Gesetz zur Einwanderungspolitik (Exit-Entry Administration Law of the People s Republic of China Exit-Entry Administration Law ) verabschiedet. Das Gesetz soll am 01. Juli 2013 in Kraft treten. Es wird die bestehenden Einwanderungsgesetze aus den 80er Jahren vollständig ersetzen und soll die Einwanderungspolitik Chinas an die aktuellen Gegebenheiten anpassen. Diese sind durch eine stetig wachsende Zahl an Ausländern gekennzeichnet. So waren laut eines Berichts des Ministeriums für öffentliche Sicherheit im Jahr 2000 über Ausländer in China beschäftigt und im Jahr 2011 bereits , wobei die Tendenz weiter steigend ist (ca. 10% pro Jahr). Mit der steigenden Zahl der ausländischen Beschäftigten stieg und steigt auch die Zahl der illegal in China arbeitenden Ausländer. Das neue Gesetz wird in ganz China gelten, jedoch kann die genaue Ausführung in unterschiedlichen Regionen variieren. Die meisten der alten Regelungen werden beibehalten. Neu sind die stärkeren Möglichkeiten zur Durchsetzung der Regelungen und die höheren Strafen. Daher sollten sowohl ausländische Staatsbürger als auch Unternehmen zukünftig noch stärker auf die Einhaltung des Aufenthaltsrechts achten, um unangenehme Folgen für das Chinageschäft zu vermeiden. Einige wesentlichen Punkte des neuen Gesetzes sowie die regionale Umsetzung in der Praxis werden im Folgenden kurz zusammengefasst. II. Bestimmungen zu Visa und Aufenthaltsgenehmigungen 1. Strengere Überprüfung von Anträgen für Business- und Touristenvisa Durch das Gesetz soll die abhängige Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis in China unterbunden werden. Schon bei der Erteilung eines Touristen- oder Businessvisums soll genauer überprüft werden, ob eine Beschäftigung besteht oder geplant ist, die nicht von dem Visum umfasst ist. Die Ablehnung eines Visaantrags braucht nach dem neuen Gesetz grundsätzlich nicht begründet zu werden.
2 Zu beachten ist für Unternehmen, dass bei einer Beschäftigung von Mitarbeitern über 90 Tagen nach arbeitsrechtlichen Vorgaben eine Arbeitserlaubnis und damit ein Arbeitsvisum erforderlich ist. Die Auslegung der Berechnung der 90 Tage variiert je nach Region (90 Tage zusammenhängend oder kumuliert im Jahr). 2. Dauer der Aufenthaltsgenehmigung a) Green Card Teilweise ist zu vernehmen, dass die Gewährung von Green Cards durch die neuen Regelungen erleichtert und ausgedehnt werden soll. Im Jahr 2011 waren lediglich Ausländer in ganz China im Besitz einer Green-Card. Zuständig für die Vergabe wird nunmehr das Ministry of Public Security (MPS) sein. b) Befristete Aufenthaltsgenehmigungen Aufenthaltsgenehmigungen über einen längeren Zeitraum können nach der Praxis in Peking zukünftig insbesondere für gesetzliche Vertreter von ausländisch investierten Unternehmen (für 2 Jahre) und für Mitarbeiter von Holding-Gesellschaften (für 5 Jahre) gewährt werden. c) Kurzer Aufenthalt / Durchreise Bei einer Durchreise in China ist nach dem neuen Gesetz ein Aufenthalt ohne Visum von bis zu 24 Stunden möglich, sofern der Transitbereich im Flughafenbereich nicht verlassen wird. In Peking besteht darüber hinaus die Möglichkeit, ohne vorab erteiltes Visum einen speziellen Einreisestempel vor Ort am Flughafen zu erhalten und damit maximal 72 Stunden in der Stadt Peking zu bleiben, wenn feststeht, dass der Ausländer das Land innerhalb der 72 Stunden wieder verlassen wird und u.a. ein entsprechend gebuchtes Ticket für die Weiterreise vorliegt. Eine Verlängerung dieses Aufenthalts ist nicht möglich. 3. Visa-Verlängerung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen Ein Visum für weniger als 180 Tage kann auf Antrag bei der zuständigen Behörde in China verlängert werden. Die Zeit der Verlängerung darf die ursprüngliche Zeit des Visums nicht übersteigen. So kann zum Beispiel ein Visum, das ursprünglich für 30 Tage ausgestellt wurde auch höchstens um 30 Tage verlängert werden. Die Frist für die Beantragung der Verlängerung von Visa beträgt nun 7 Tage vor Ablauf und von Aufenthaltsgenehmigungen 30 Tage vor Ablauf. Die Bearbeitungszeit für den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigungen beträgt nun 15 Arbeitstage. Dies wird in der Regel 3 Wochen entsprechen. Derzeit wird in Peking ein System aufgebaut, dass es künftig ermöglichen soll, die Anträge online zu stellen. Der Pass soll sich dann nur noch für einen anstatt für 15 Tage bei der Behörde befinden. Ein persönliches Vorsprechen für die erstmalige Beantragung wird jedoch erforderlich bleiben. 4. Beisichführen von Dokumenten Das Gesetz bestimmt noch einmal, dass Ausländer ihren Reisepass und weitere Dokumente (Aufenthaltserlaubnis, polizeiliche Meldebestätigung) immer im Original bei Page 2
3 sich führen sollen. Soweit dies nicht möglich ist, sollten jedenfalls immer Kopien der Dokumente mitgeführt werden. Kopien sind zwar streng genommen nicht ausreichend, werden aber in der Praxis von den Behörden gelegentlich akzeptiert. Problematisch ist dies, wenn der Pass sich gerade bei den Behörden befindet (z. B. aufgrund eines Antrags auf Visumsverlängerung). In der regionalen Praxis wird für diesen Fall von den Behörden in Shanghai ein Substitut für den Pass ausgestellt ( gelber Schein ). Dies ist jedoch eine regionale Besonderheit und z. B. in Peking nicht üblich. Dieser Platzhalter für den Reisepass wird insbesondere bei Flughäfen und Hotels außerhalb von Shanghai nicht anerkannt. Das bedeutet, dass ein ausländischer Staatsbürger zwar den Flughafen in Shanghai mit dem gelben Schein verlassen kann, dann aber vom Zielflughafen möglicherweise nicht mehr zurückkommt. 4. Vorübergehende Ausreise aus China Speziell für Peking ist zu berücksichtigen, dass bei längeren Auslandsreisen eine Meldung bzgl. der vorübergehenden Abwesenheit bei der Polizei ratsam ist. Polizeibeamte führen regelmäßig Kontrollen in Wohnungen durch und ändern den Aufenthaltsstatus ggf. eigenmächtig auf abwesend, falls sie Ausländer mehrfach nicht antreffen. Diese Statusänderung kann z.b. zur Folge haben, dass die Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert wird. III. Überwachung und Kontrolle 1. Whistleblowing Insgesamt ist damit zu rechnen, dass die Kontrollen verstärkt werden. Das Gesetz enthält in diesem Zusammenhang auch eine Aufforderung an Arbeitgeber, Schulen und Bürger zur Meldung von verdächtigen Fällen des illegalen Aufenthalts oder der illegalen Beschäftigung (whistleblowing). 2. Biometrische Daten Die Behörden können nach dem neuen Gesetz nun auch Fingerabdrücke und weitere biometrische Daten von Ausländern, die einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen, speichern. Außerdem soll nach dem neuen Gesetz eine zentrale nationale Datenbank zur Speicherung der Daten und weiterer Informationen geschaffen werden. Dadurch wird eine genauere Überwachung von Ausländern durch engere Vernetzung der Behörden ermöglicht. IV. Sanktionen Durch das neue Gesetz werden die Strafen bei Verstößen gegen das Ein- und Ausreisegesetz erheblich verschärft. 1. Arbeitnehmer Bei einem illegalen Aufenthalt (insbesondere Überschreitung des Zeitraums des Visums) soll zunächst eine Verwarnung ausgesprochen werden. Folgen können dann unmittelbar Geldstrafen von RMB 500 pro Tag, insg. maximal RMB Bei illegaler Beschäftigung fallen Geldstrafen von RMB bis RMB an. Illegale Beschäftigung liegt Page 3
4 insbesondere vor bei dem Fehlen einer der Tätigkeit entsprechenden Arbeitserlaubnis sowie bei einer Tätigkeit, die über den Gegenstand der Arbeitserlaubnis hinausgeht. In schweren Fällen können sogar Haftstrafen von bis zu 15 Tagen ausgesprochen werden, wobei bisher unklar ist, wann ein schwerer Fall vorliegen soll. 2. Arbeitgeber Auch Arbeitgeber müssen nach dem neuen Gesetz nun mit härteren Sanktionen rechnen. Pro illegal angestelltem Mitarbeiter kann eine Geldstrafe von RMB anfallen. Bei mehreren illegal Angestellten kann sich die Summe auf bis zu RMB erhöhen. Zudem können Gewinne, die aus der illegalen Arbeit stammen, konfisziert werden. Die Berechnung dieser Gewinne durch die Behörden ist bislang nicht klar und birgt daher für Unternehmen nicht unerhebliche finanzielle Risiken. Es ist in diesem Zusammenhang nicht unwahrscheinlich, dass die Behörden schätzen werden, was das Unternehmen durch die Tätigkeit des illegal Beschäftigten verdient hat und diese Summe einfordern. Dies könnte z. B. der Umsatz/Gewinn einer Dienstleistung sein, die der Beschäftigte erbracht hat. Die gelegentliche Praxis von Unternehmen, Arbeitnehmer langfristig auf der Basis eines Business-Visum zu beschäftigen, ist damit nunmehr mit hohen finanziellen Risiken verbunden, die unbedingt vermieden werden sollten. 3. Verstöße bei der Visabeantragung Bei der Abgabe falscher Informationen oder unrichtiger Dokumente im Rahmen der Beantragung eines Visums fallen für natürliche Personen Strafen von RMB bis RMB in schweren Fällen sogar Tage Haft sowie eine Geldstrafe in Höhe von RMB bis RMB an. Für juristische Personen beträgt die Strafe bei derartigen Verstößen zwischen RMB und RMB Untersuchungshaft Ein Ausländer kann bei dem Verdacht des Verstoßes gegen das Gesetz bis zu 30 Tage (in schweren Fällen bis zu 60 Tage) in Untersuchungshaft genommen werden. 5. Ausreiseverbot Ebenfalls zu beachten ist, dass nach dem neuen Gesetz Ausländer gegebenenfalls an der Ausreise gehindert werden können. Gründe dafür können z.b. die Beteiligung an einem laufenden Gerichtsverfahren in Zivilsachen oder die unterbliebene Zahlung von Arbeitnehmergehältern sein. Nach dem deutschen Recht wäre ein Ausreiseverbot bei reinen Zivilrechtsstreitgkeiten nicht möglich. In der jüngsten Vergangenheit wurden gegen gesetzliche Vertreter von deutschen Unternehmen in China bereits vereinzelt Ausreisevebote verhängt, so dass bereits aus diesem Grund eine umfassende Compliance im Hinblick auf das chinesische Arbeitsrecht erforderlich ist. 6. Einreisesperre Falls Ausländer in besonderem Maße gegen die Aufenthaltsbestimmungen verstoßen, können sie in ihr Heimatland deportiert und mit einer Einreisesperre von bis zu 10 Jahren belegt werden. Page 4
5 V. Fazit Durch den Erlass des Gesetzes werden neben einigen Vergünstigungen, deren praktische Umsetzung weitgehend unklar bleibt, strengere Kontrollen und härtere Bestrafungen von illegal in China lebenden oder arbeitenden Ausländern ermöglicht. Insbesondere können nun auch Unternehmen, die Ausländer illegal beschäftigen, härter bestraft werden. Es ist wie üblich in China nach dem Inkrafttreten des Gesetzes mit einer Vielzahl von konkretisierenden Durchführungsbestimmungen zu rechnen. Die künftigen Entwicklungen des rechtlichen Rahmens und dessen konkreter Umsetzung in der Praxis sind daher genau zu beobachten. Page 5
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