Besonderheiten des Aufenthalts und des Wohnsitzes von ausländischen Staatsbürgern in der RF Maria Pristavkina

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1 Besonderheiten des Aufenthalts und des Wohnsitzes von ausländischen Staatsbürgern in der RF Maria Pristavkina Deutsch-Russische Auslandshandelskammer 10. September 2009, Moskau

2 Seite 2 Agenda Einführung Rechtsstellung von ausländischen Staatsbürgern in der RF Verfahren für die Einreise und den Aufenthalt: - zeitweiliger Aufenthalt - zeitweiliger Wohnsitz - ständiger Wohnsitz - Staatsbürgerschaft Sanktionen

3 Einführung Seite 3

4 Seite 4 Tendenzen auf dem Gebiet des Migrationsrechts Absinken der Migration in die RF im ersten Quartal 2009 um 13 % 2009 Senkung der Quoten um 50 % Gesetzentwürfe in der Staatsduma der RF: - Verpflichtung zum Erlernen der russischen Sprache (Prüfungen) als Voraussetzung für den Erhalt von Genehmigungen für den zeitweiligen Wohnsitz und Freiwilligkeit für befristet tätige Arbeitsmigranten - entgeltliche Patente für natürliche Personen, die ausländische Staatsbürger zur Arbeit einstellen - Wegfall von Arbeitsgenehmigungen für Mitarbeiter der Repräsentanzen ausländischer Gesellschaften

5 Rechtsstellung von ausländischen Staatsbürgern in der RF

6 Rechtsstellung von ausländischen Staatsbürgern in der RF Seite 6 zeitweiliger Aufenthalt zeitweiliger Wohnsitz ständiger Wohnsitz keine weiteren Genehmigungen Genehmigung des zeitweiligen Wohnsitzes Wohnerlaubnis Registrierung am Wohnort Grundlage: Nutzungsrecht auf die Räume Migrationserfassung am Aufenthaltsort 3 Arbeitstage nach Ankunft Aufenthaltsort Wohnort Migrationserfassung 3 Arbeitstage 7 Arbeitstage

7 Zeitweiliger Aufenthalt Seite 7

8 Seite 8 Visum GESCHÄFTSVISUM: Zweck: Geschäftsreise Dauer: bis zu 1 Jahr, jedoch 90/180 Regel! Grundlage: Einladung über UFMS (Verwaltung des Föderalen Migrationsdienstes) Erteilung: die russischen Botschaft oder Konsulat im Ausland ARBEITSVISUM: Zweck: Arbeitstätigkeit Dauer: im Rahmen der Arbeitserlaubnis, jedoch max. 1 Jahr Grundlage: Erfassung der Gesellschaft beim UFMS + Einladung Erteilung: Einladung: UFMS Einmaliges Arbeitsvisum: die russischen Botschaft oder Konsulat im Ausland Mehrfaches Arbeitsvisum: UFMS

9 Seite 9 Visum Allgemeine Regel: Arbeitstätigkeit auf Grundlage eines Geschäftsvisums ist verboten! Ausnahme: Geschäftsvisum mit dem Vermerk: "technische Wartung" VISUM FÜR TECHNISCHE WARTUNG ("MONTAGEVISUM"): Zweck: technische Wartung: - Montage- (Chefmontage-) arbeiten - Service- und Garantieleistungen - Reparaturen nach Ablauf der Garantiefrist Dauer: bis zu 1 Jahr, jedoch 90/180 Regel! für in die RF gelieferte technische Ausrüstungen Grundlage: Einladung über die UFMS + Vertrag über die Lieferung und die nachfolgende technische Wartung ACHTUNG! Empfangende Partei Erteilung: die russischen Botschaft oder Konsulat im Ausland

10 Visum Seite 10

11 Seite 11 Migrationserfassung am Aufenthaltsort Mitteilung was? wo? Aufenthaltsort des ausländischen Staatsbürgers: - Sitz des Arbeitgebers (im Namen des Arbeitgebers) - Wohnraum (im Namen einer natürlichen Person) - Hotel wann? innerhalb von drei Werktagen nach der Ankunft des ausländischen Staatsbürgers (Einreise in die RF/Ankunft in einer anderen Region Russlands) innerhalb von zwei Tagen ab dem Tag des Verlassens (Ausreise aus der RF/Abreise in eine andere Region Russlands) Ausnahmen: Einreise in die RF für weniger als drei Tage/Hotel

12 Zeitweiliger Wohnsitz

13 Seite 13 Genehmigung eines zeitweiligen Wohnsitzes Zweck: Arbeitstätigkeit und Wohnsitz Dauer: 3 Jahre Grundlage: Antrag + Quote (?) Erteilung: UFMS der RF Zusätzlich: Visa des zeitweiligen Wohnsitzes Ausnahmen: Ein/Ausreise ohne Visa, ausschließlich auf der Grundlage einer Genehmigung zum zeitweiligen Wohnsitz Beispiel: nach Abkommen zwischen Deutschland und Russland WICHTIG: Arbeitserlaubnis muss vorliegen Arbeitstätigkeit und Wohnsitz nur im entsprechenden Region ( Subjekt )

14 Genehmigung eines zeitweiligen Wohnsitzes Seite 14

15 Registrierung am Wohnort Antrag was? wo? Wohnort im Geltungsbereich der Genehmigung eines zeitweiligen Wohnsitzes (vorbehaltlich: Nutzungsrecht auf die Räume!) Wohnort Aufenthaltsort jedoch Migrationserfassung am Aufenthaltsort - innerhalb von drei Werktagen nach Ankunft - innerhalb von zwei Tagen beim Verlassen

16 Ständiger Wohnsitz

17 Seite 17 Wohnerlaubnis Zweck: Wohnsitz Dauer: 5 Jahre mit Verlängerung Grundlage: 1 Jahr Wohnsitz auf der Genehmigung des zeitweiligen Wohnsitzes Grundlage der Erteilung: UFMS WICHTIG! Arbeitstätigkeit und Wohnsitz ohne Visum und Arbeitserlaubnis

18 Registrierung am Wohnort Antrag was? wo? Wohnort in Russland (vorbehaltlich: Nutzungsrecht auf die Räume!) Wohnort Aufenthaltsort jedoch Migrationserfassung am Aufenthaltsort - innerhalb von sieben Werktagen nach Ankunft - innerhalb von zwei Tagen beim Verlassen

19 Staatsbürgerschaft

20 Seite 20 Einbürgerung Zweck: Wohnsitz Frist: keine Grundlage: - ununterbrochener Wohnsitz innerhalb von 5 Jahren ab Erteilung der Wohnerlaubnis bis zum Tag der Antragstellung (zulässig ist die Ausreise für 3 Monate innerhalb eines Jahres) - gesetzliche Quelle für die Existenzmittel - Verzicht auf die bestehende Staatsbürgerschaft - Beherrschen der russischen Sprache Erteilung: UFMS

21 Sanktionen

22 Seite 22 Sanktionen Geldbuße gegen den Arbeitgeber in Höhe von bis zu Rubel (ca Euro) Geldbuße gegen die Amtsperson des Arbeitgebers, in der Regel der Generaldirektor, in Höhe von bis zu Rubel (ca Euro) Geldbuße gegen den ausländische Staatsbürger in Höhe von bis zu Rubel (ca. 110 Euro) mit oder ohne Ausweisung (Deportation) Wiederholte Verstöße des ausländischen Staatsbürgers können zu Schwierigkeiten bei der Ausreise sowie zur Einreisesperre führen

23 Kontakt / Referentin

24 Referentin Maria Pristavkina Status Paralegal Beratungsfelder Russisches und internationales Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht, Entsendung der ausländischen Arbeitskräfte nach Russland Turchaninov Per. 6/ Moscow, Russia Tel.: Fax: Maria.Pristavkina@bblaw.com Karriere Studie an Moskauer Staatsakademie für Recht mit Spezialisierung an internationalem Recht, seit 2004; Rechtspraktikum bei BEITEN BURKHARDT, Moskau, 2006; Paralegal bei BEITEN BURKHARDT, Moskau, seit 2007 Sprachen Russisch, Deutsch, Englisch, Französisch

25 BEITEN BURKHARDT internationale Rechtsanwaltskanzlei Seite 25 Warsaw Brussels Berlin St. Petersburg ca. 400 Anwälte weltweit Dusseldorf Frankfurt Moscow Kyiv Beijing umfassende Expertisen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, M&A, Kapitalmarkt, Bank- und Finanzrecht, Immobilienrecht, Arbeits- und Steuerrecht, Litigation starke Präsenz in Osteuropa (4 Büros, über 100 Anwälte) Nuremberg Munich nahtlose Kooperation mit führenden US-Kanzleien Hong Kong Shanghai

26 Seite 26 BEITEN BURKHARDT 17 Jahre in Russland BEITEN BURKHARDT 17 Jahre Begleitung der deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen Seit 1992 die erste und größte Repräsentanz einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei in Moskau Seit 1996 mit der Eröffnung des Büros in Sankt Petersburg eine der führenden Großkanzleien in der Nord-West-Region Russlands Seit 2004 in Kiew - BEITEN BURKHARDT wird zur "Internationalen Rechtsanwaltskanzlei des Jahres 2007" nominiert (nach Bewertung der Zeitschrift "Juriditscheskaja Praktika")

27 Seite 27 Moskauer Büro BEITEN BURKHARDT 37 Anwälte und 8 Paralegals Arbeitsrechtsteam mit 4 ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen deutschsprachigen Spezialisten deutsche und russische Juristen, Anwälte und Steuerberater mit umfassender Erfahrung deutsche Juristen mit internationaler Erfahrung und Kenntnissen im russischen Recht russische Juristen mit exzellenten Diplomabschlüssen der führenden russischen Hochschulen, internationaler Ausbildung und exzellenten Sprach- und Fachkenntnissen Deutsch, Russisch und Englisch als gleichberechtigte Arbeitssprachen erfahrene Übersetzerteams

28 Seite 28 Tätigkeitsbereiche der Arbeitsrechtspraxis Rechtliche Beratung internationaler Unternehmen bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Russland Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung von nationalen und internationalen Personalentwicklungsstrategien international tätiger Unternehmen Beratung bei großvolumigen Personalabbaumaßnahmen und Unternehmensumstrukturierungen Entwicklung von Beschäftigungsmodellen für internationale Unternehmen, einschließlich der Beschäftigung lokaler Kräfte Erstellung entsprechender Arbeitsverträge sowie Erarbeitung und Einführung interner Vorschriften Unterstützung beim Aufbau einer effektiven Personalmanagementstruktur Einwanderungsrecht: Einholung von Genehmigungen zur Beschäftigung von Mitarbeitern, Arbeitsvisa, Arbeitsgenehmigungen, Anmeldung bei den Migrationsbehörden Unterstützung in arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren Beratung zum russischen kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere Gewerkschaftsrecht

29 Seite 29 Kontakt Maria Pristavkina BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft Büro Moskau Turchaninov per., 6/2 RF Moskau, Russland Tel.: Fax:

30 Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit!

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