RECHTLICHE HERAUSFORDERUNGEN
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- Franka Lorenz
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1 22. Oktober 2015 Investitionsprojekte in der Immobilien- und Bauwirtschaft in Russland RECHTLICHE HERAUSFORDERUNGEN Asia Tachtaeva, LL.M., Associate
2 Inhalt 1 Aktuelle wirtschaftsrechtliche Situation Sanktionen und Änderung des Wechselkurses 2 Änderungen in der Bodengesetzgebung und Städtebaugesetzgebung 3 Änderungen in der Zivilgesetzgebung Die für den Investor / Auftraggeber bedeutenden Änderungen in Gesetzen und in der Rechtspraxis Die für den Auftragnehmer bedeutenden Änderungen in Gesetzen und in der Rechtspraxis Schlüsselfertigbau anhand vom Beispiel von EPC («Silberbuch» FIDIC) 2
3 Sanktionen und Änderung des Wechselkurses sind das Umstände höherer Gewalt? Sanktionen und Schwankungen des Wechselkurses werden in der Regel NICHT als Umstände höherer Gewalt betrachtet, da diese sind: NICHT außerordentlich und NICHT ausschließlich NICHT unvermeidbar die Erfüllung einer konkreten Verpflichtung direkt NICHT verhindern Gerichtspraxis: Falls das Importverbot früher bereits erlassen wurde (z.b. Importverbot, das zur schweren finanziellen Lage geführt hat (Verordnung des Föderalen Arbitragegerichtes für Nord-West Kreis vom А /2012)) Schwierigkeiten in der Unternehmenstätigkeit, ebenso wie schwere finanzielle Lage des Kreditnehmers sind objektive Umstände für jeden Wirtschaftssubjekt (siehe oben) Steigerung des Währungskurses beim Fehlen der Akten über die Geltendmachung einer Notstandslage im Land oder Verhängung eines Moratoriums wird nicht als Umstände höherer Gewalt betrachtet (Verordnung des Föderalen Arbitragegerichtes des Moskauer Gebiets vom in der Sache KG-А40/ ) 3
4 Sanktionen und Änderung des Wechselkurses sind die wesentliche Änderung von Umständen? Sanktionen und Schwankungen des Wechselkurses werden in der Regel NICHT als wesentliche Änderung von Umständen betrachtet, da diese: NICHT außerordentlich und unvermeidbar sind : hin und wieder vorkommen und sind nicht ausschließlich der Marktwechselkurs ist nicht fixiert und schwankungsanfällig in Verträgen grundsätzlich die Angleichung an die Inflationsrate vorgesehen ist Gerichtspraxis: Änderung des Wechselkurses, die vorhersehbar ist, wird nicht als wesentliche Änderung von Umständen betrachtet (Verordnung des Föderalen Arbitragegerichtes für Nord-West Kreis vom in der Sache А /2009) der Inflationsverlauf ist keine wesentliche Änderung von Umständen (Verordnung des Präsidiums des Obersten Arbitragegerichts der RF vom /10 in der Sache А / ) die Finanzkrise ist keine wesentliche Änderung von Umständen (Verordnung des Präsidiums des Obersten Arbitragegerichts der RF vom /01) 4
5 Sanktionen und Änderungen des Wechselkurses Vertragsregulierung Der Grund für die einseitige Kündigung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag «Währungskorridor» Alternativmethode der Festsetzung des Preises / Zahlung gemäß Vertrag 5
6 Hauptänderungen in der Bodengesetzgebung und im Städtebaugesetzbuch Grundstücke werden nur versteigert (ohne Versteigerung nur für den Wohnbau und in großen und sozial bedeutenden Investitionsprojekten). Dabei: Grundstücke für den Bau werden nur verpachtet (von 3 bis 10 Jahren) Falls die Pachtfrist abgelaufen ist, und das Grundstück noch nicht bebaut ist, hat der Pächter kein Vorzugsrecht an diesem Grundstück Falls das Objekt auf dem Grundstück noch nicht fertig gestellt ist, und die Pachtfrist abgelaufen ist, ist für die Vollendung des Baus die Registrierung des Eigentumsrechts des Bebauers an dem Grundstück nötig 6
7 Einige Neuigkeiten in der Zivilgesetzgebung Verschulden bei Vertragsschluss Staatliche Registrierung der Pacht ist nur gegenüber Dritten wichtig Der durch die Parteien erfüllende Vertrag darf weder ungültig noch nicht abgeschlossen sein Zahlungspflicht beim Rücktritt vom Vertrag oder Vertragsänderung 7
8 Die für den Investor/Auftraggeber bedeutenden Änderungen in Gesetzen und in der Rechtspraxis Der Abschluss von Kaufverträgen, Mietverträgen über Objekte, die noch nicht im Bau sind (Verordnungen der Plenartagung des Obersten Arbitragegerichts der RF vom N 54 und vom N 73) ist zulässig Festlegung von Vorschriften in Bezug auf Prüfung der erwerbenden Objekte für den gutgläubigen Erwerb (Übersicht der Gerichtspraxis, bestätigt von dem Präsidium des Obersten Gerichts der RF vom ) Einführung der Haftung für Zusicherung Einführung von gesetzlichen Zinsen Rahmenverträge und Optionsverträge sowie Optionen für Vertragsabschluss sind zulässig 8
9 Die für den Auftragnehmer bedeutenden Änderungen in Gesetzen und in der Rechtspraxis Ausgleich der Verluste, die mit der Vertragsverletzung nicht verbunden sind, ist möglich Frist für Arbeitsausführung kann ab dem Datum der Erfüllung der Pflichten durch den Auftraggeber verrechnet werden 9
10 EPC-Verträge (Schlüsselfertigbau) Festpreis und Baufrist Recht des Auftragnehmers seine Aufwendungen selbst zu bestimmen 10
11 Zusammenfassung Erwerb der Grundstücke ist transparent Regeln sind verständlicher und neue Instrumente für Abschluss von Geschäften sind vorhanden 11
12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Expertin für Asia Tachtaeva, LL.M. Associate Immobilien- und Baurecht Noerr OOO Immobilien- und Baurecht Regulatory Zivilrecht Öffentlich-Private Partnerschaften 12
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