Handelsbilanzrecht 7. Einheit

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1 Handelsbilanzrecht 7. Einheit Dr. Moritz Pöschke, Dipl.-Kfm., LL.M. (Harvard) Universität zu Köln Institut für Gesellschaftsrecht Abt. 2: Kapitalgesellschaften, Bilanzrecht (Prof. Dr. Joachim Hennrichs)

2 Gliederung 2. Teil 1. Operative Geschäftstätigkeit 1. Erwerb und Herstellung von Produkten 2. Verkauf von Produkten / Dienstleistungen 2. Investitionen 1. Investitionen in Sachanlagen 2. Investitionen in Finanzanlagen 3. Investitionen in immaterielle Wertträger 3. Finanzierungsaktivitäten 1. Eigenkapitalfinanzierungen 2. Fremdkapitalfinanzierungen Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard) Handelsbilanzrecht SS

3 Wdh. Anschaffungskosten zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen ( 255 Abs. 1 HGB) Einzelkosten (vs. Gemeinkosten, kalkulatorische Kosten) Nebenkosten (keine FK-Kosten) nachträgliche Anschaffungskosten nur tatsächliche Kosten Umsatzsteuer? Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard) Handelsbilanzrecht SS

4 Herstellungskosten [ ] 255 Abs. 2 HGB Unterscheide: Einzel- und Gemeinkosten; Pflicht und Wahlrecht tatsächliche Aufwendungen (keine kalkulatorischen Kosten) Zinsen für Fremdkapital (Abs. 3) nötig ist: tatsächlich bestehender Zusammenhang zwischen Inanspruchnahme des FK und Herstellung des VG Entfallen auf den Zeitraum der Herstellung (insbes. nur bis Fertigstellung) Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard) Handelsbilanzrecht SS

5 Insbes. schwebende Geschäfte Grundsatz bekannt Beispiel: Apotheker-Fall (BFH [GrS] BStbl. II 1997, 735): Ein Apotheker hatte Praxisräume in der Nähe seiner Apotheke angemietet und mit Verlust an einen Arzt untervermietet. Den isolierten Verlust aus dem Untermietvertrag nahm er gern in Kauf, weil er sich von der Einrichtung der Arztpraxis erhöhte Umsätze in seiner Apotheke erhoffte. Für die drohenden Verluste aus dem Mietvertrag wollte der Apotheker eine Rückstellung bilden. Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard) Handelsbilanzrecht SS

6 Insbes. schwebende Geschäfte Rückstellung nach 249 Abs Fall HGB Ob und in welchem Umfang können erhoffte Vorteile außerhalb des schwebenden Geschäfts mit dem drohenden Verlust saldiert werden? Pro Saldierung wirtschaftliches Synallagma wirtschaftlich zutreffende Abbildung Contra Saldierung Einzelbewertung Saldierungsverbot Vollständigkeitsprinzip Zur Abgrenzung: Rückkaufverpflichtungen bei KfZ- Leasinggeschäften Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard) Handelsbilanzrecht SS

7 Gewinnrealisation Wann ist ein Gewinn realisiert? Extrempositionen? HGB: Realisationsprinzip und Prinzip der periodengerechten Gewinnermittlung in Ausgleich zu bringen Zahlungseingang quasi-sicher Kaufvertrag: Übergang der Preisgefahr ( 446 f. BGB) Sonderfälle: Rücktritts- oder Rückgaberechte Forderung bedingt oder betagt Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard) Handelsbilanzrecht SS

8 Gewinnrealisation Sonderfall: langfristige Fertigung bei Werkverträgen Realisierung grds. erst bei Abnahme (vgl. 644 f. BGB) Problem: Verzerrte Abbildung (Forderung erst bei Abnahme, vorher nur Aufwand oder jedenfalls nur Aktivierung der Selbstkosten); Ausnahme: echte Teilabrechnung Teilweise wird Realisierung entsprechend dem Fertigungsfortschritt für zulässig gehalten (Percentage of Completion-Methode, vgl. IAS 11) Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard) Handelsbilanzrecht SS

9 Gliederung 2. Teil 1. Operative Geschäftstätigkeit 1. Erwerb und Herstellung von Produkten 2. Verkauf von Produkten / Dienstleistungen 2. Investitionen 1. Investitionen in Sachanlagen 2. Investitionen in Finanzanlagen 3. Investitionen in immaterielle Wertträger 3. Finanzierungsaktivitäten 1. Eigenkapitalfinanzierungen 2. Fremdkapitalfinanzierungen Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard) Handelsbilanzrecht SS

10 Investitionen in Sachanlagen Grundfall: Erwerb von Sachanlagen Insbes.: Leasing zivilrechtlich meist atypischer Mietvertrag HGB enthält keine Sonderregeln; bilanzielle Abbildung richtet sich insbes. nach 246 Abs. 1 S. 2 HGB die Praxis orientiert sich an den sog. Leasing-Erlassen des BMF (BStBl. I 1971, 264; 1972, 188; 1992, 13, 1996, 9) Überblick bei Förschle/Kroner in: Beck scher BilKomm, 8. Aufl. 2012, 246 HGB Rdn. 41 ff. norminterpretierende Verwaltungsvorschriften Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard) Handelsbilanzrecht SS

11 Investitionen in Sachanlagen Grundlagen: Bilanzierung eines Mietvertrags Operating-Leasing grds. wie Mietvertrag (Achtung: ggf. Angaben nach 285 Nr. 3 HGB nötig) Finanzierungs-Leasing Wann entspricht Leasing-Vertrag wirtschaftlich im Wesentlichen einem Ratenkauf? bilanzielle Abbildung bei Zurechnung zum LN VG beim LN zu aktivieren (mit eigenen AK ohne Zinsanteil) und abzuschreiben Barwert der Leasingverbindlichkeit bei LN zu passivieren gezahlte Raten sind aufzuteilen in Tilgungsteil (gegen Verbindlichkeit zu buchen) und Zinsaufwand Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard) Handelsbilanzrecht SS

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