6 Fallstudie zum Passivierungszeitpunkt, dargestellt am Beispiel von Rückstellungen zur Entsorgung von Kernbrennelementen
|
|
- Alke Esser
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 6 Fallstudie zum Passivierungszeitpunkt, dargestellt am Beispiel von Rückstellungen zur Entsorgung von Kernbrennelementen Wirtschaftsprüfungsseminar Wintersemester 02/03 Prof. Dr. Jens Wüstemann Lehrstuhl für allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsprüfung und Treuhandwesen Universität Mannheim Erstellt von: Georg Rogowski, Sebastian Walter 1
2 Gliederung 2 Problemstellung Verbindlichkeitskriterien 2.1 Das Vermögenslastprinzip 2.2 Das Außenverpflichtungsprinzip 2.3 Das Prinzip objektiver Mindestwahrscheinlichkeit 2
3 Gliederung 3 3. Passivierungszeitpunkt 3.1. Doppelkriterium rechtliche Entstehung wirtschaftliche Verursachung wirtschaftlich wesentliche Tatbestandmerkmale (wwt) konkretisierte Zugehörigkeit künftiger Aufwendungen zu bereits realisierten Erträgen 3.2. Das Realisationsprinzip 4. Thesenförmige Zusammenfassung 3
4 1. Problemstellung 4 - Rückstellungen sind nach 249 zu bilden - Im HGB wird nicht geregelt, wann eine Rückstellung zu passivieren ist - Die Rechtsprechung vertritt ein dualistisches Passivierungszeitpunktskonzept (Doppelkriterium) mit zwei Zurechungskriterien: rechtliche Entstehung und wirtschaftliche Verursachung - Die wirtschaftliche Verursachung kann durch die wwt oder durch eine, auf dem Realisationsprinzip begründete, Alternative konkretisiert werden - Die Auslegung des Realisationsprinzips ist dabei von besonderer Bedeutung 4
5 2. Verbindlichkeitskriterien Das Vermögenslastprinzip - Rechtsprechung: Kaufmann soll nur diejenigen Verbindlichkeiten ausweisen, die ihn auch wirtschaftlich belasten - Eine rechtliche Verpflichtung ist weder notwendige noch hinreichende Voraussetzung einer bilanzrechtlichen Verbindlichkeit 5
6 2. Verbindlichkeitskriterien Das Außenverpflichtungsprinzip - Drittverpflichtung - Entweder zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die hinreichend konkretisiert ist, durch: a. Inhaltlich genau bestimmtes Handeln b. Innerhalb einer bestimmten Zeit c. Bei Nichtbeachtung folgen Sanktionen d. Drohende Inanspruchnahme - Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen entstehen entweder durch einen behördlicher Verwaltungsakt oder einen konkreten Gesetzesbefehl hier: 7 Abs.2, 9a Abs.1 AtG 6
7 2. Verbindlichkeitskriterien Das Prinzip objektiver Mindestwahrscheinlichkeit - Verbindlichkeiten können dem Grund und/oder der Höhe nach ungewiss sein - Rechtsprechung: Verbindlichkeit ist anzusetzen, wenn mehr Gründe dafür als dagegen sprechen ( 51%, um Scheingenauigkeit zu vermeiden) - der Bilanzierende kann sich der Inanspruchnahme faktisch nicht entziehen - Die Schätzung der künftigen Aufwendungen muss auf Grundlage objektiver Tatsachen erfolgen 7
8 2. Verbindlichkeitskriterien 8 Fazit: 1. Verbindlichkeitskriterien kumulativ erfüllt 2. Höhe ungewiss 3. Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach 249 Abs.1 S.1 HGB Rückstellungen sind Passivposten, die künftige Aufwendungen bereits heute gewinnmindernd berücksichtigen 8
9 Doppelkriterium - Passivierungszeitpunkt im HGB nicht geregelt - Passivierung der Verbindlichkeit bei rechtlicher Entstehung und/oder wirtschaftlicher Verursachung - Rechtsprechung: bei zeitlichem Auseinanderfallen ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich 9
10 rechtliche Entstehung - sämtliche, die Leistungspflicht auslösenden Tatbestandsmerkmale müssen erfüllt sein - 9a AtG stellt die Entsorgungspflicht allein auf den Tatbestand ab, dass die Brennelemente bestrahlt wurden - Bestrahlung im Zeitpunkt der Erstreaktion im Reaktor 10
11 11 Fallbeispiel: rechtliche Vollentstehung liegt nach BFH vor. Nach diesem Kriterium muss im ersten Jahr der Stromproduktion eine Rückstellung i.h.v. 6 Mio. Euro gebildet werden Literaturthese: Vollrückstellung, da sämtliche künftige Erträge unsicher sind (Saldierungsverbot) Problem: Insolvenzproblematik, da keine Rückstellungsbegrenzung gegeben ist. Literaturvorschlag: Ausgleichspostenbildung Rückstellungsausweis in der Höhe, der zur Beseitigung des jeweiligen Zustandes nötig ist 11
12 wirtschaftliche Verursachung wirtschaftliche wesentliche Tatbestandsmerkmale (wwt) - eine Verbindlichkeit ist auszuweisen, wenn alle wirtschaftlich wesentlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, die Entstehung der Verbindlichkeit nur noch von wirtschaftlich unwesentlichen Tatbestandsmerkmalen abhängt - wwt sind Untermenge der zur rechtlichen Entstehung notwendigen Tatbestandsmerkmale rechtliche Entstehung als spätestmöglicher Passivierungszeitpunkt 12
13 13 Fallbeispiel: - BMF-Schreiben vom 15. November 1979: Die Entsorgungsverpflichtung ist wirtschaftlich in dem Zeitpunkt verursacht, in dem das Brennelement im Reaktor erstmals bestrahlt worden ist. - Literaturthese: bilanzrechtlich werden die künftigen Entsorgungsaufwendungen dem Zeitraum der Stromproduktion zugeordnet BMF: Verteilung der Kosten abbrandabhängig oder zeitanteilig (linear) 13
14 14 Kritik: - Nicht immer eindeutig, was wwt sind - Rechtliche Entstehung spätestmöglicher Passivierungszeitpunkt - Bei der Verteilung der Entsorgungskosten auf den Zeitraum der Stromproduktion wird abbrandabhängiger oder linearer Zusammenhang unterstellt 14
15 konkretisierte Zugehörigkeit künftiger Aufwendungen zu bereits realisierten Erträgen - Alternative zu den wwt - begründet auf dem Realisationsprinzip - Zurechnung künftiger Aufwendungen unmittelbar oder mittelbar - Unmittelbar: künftige Aufwendungen lassen sich greifbar bereits realisierten Erträgen zurechnen - Mittelbar: künftige Aufwendungen lassen sich weder bereits realisierten Erträgen zurechnen noch künftigen Erträgen - Kriterium des Aufwendungsüberschusses 15
16 16 Fallbeispiel: - 5 Mio. Umsatzerlöse in den ersten 5 Jahren, 2,5 in den restlichen 5 Jahren - Verhältnis 2:1 - Aufwand: 2/3 für die ersten 5 Jahre, 1/3 für die restlichen 5 Jahre Im ersten Jahr der Stromproduktion Rückstellungsausweis i.h.v. 0,8 Mio. Euro - für die Verteilung der Entsorgungskosten auf die Umsätze aus der Stromproduktion ist allein maßgeblich, ob, und in welcher Höhe, bereits entsprechende Erträge realisiert sind - die wirtschaftliche Verursachung liegt im Fallbeispiel nach der rechtlichen Entstehung 16
17 17 Positiv: - Realisationsprinzip ist Ausdruck des Vorsichtsprinzips - Für eine Saldierungsmöglichkeit genügt es, dass Erträge anhand objektiver Anhaltspunkte geschätzt werden können - Keine Insolvenzproblematik Schwierigkeiten: - wirtschaftliche Verursachung nach rechtlicher Entstehung - u.e. wird eine Ablösung des Doppelkriteriums notwendig - Realisationsprinzip i.s.v. Gewinnrealisierung: Saldierung von Aufwendungen mit zugehörigen Erträgen 17
18 Das Realisationsprinzip 252 Abs.1 Nr.4 HGB: Es ist vorsichtig zu bewerten, [...] Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Realisationsprinzip: GoB - Keine Abstellung auf die rechtliche Entstehung - Literaturstreit über die Auslegung von Gewinn - Auslegung teleologisch, nicht der Wortlaut, sondern der Wortsinn 18
19 19 - unterschiedliche Auslegungen o o wirtschaftliche Betrachtungsweise - Gewinnrealisierung formalrechtliche Betrachtungsweise - Ertragsrealisierung Entscheidung trifft allein die Rechtsprechung - BFH-Urteil vom 27. Juni Realisationsprinzip nur i.s.v. Ertragsrealisierung 2. Es gibt keinen GoB der gebietet Aufwand in das Jahr zu verlagern, in welchem die Erträge erzielt werden, aus denen die Aufwendungen gedeckt werden sollen 19
20 4. Thesenförmige Zusammenfassung Thesenförmige Zusammenfassung - Die Verbindlichkeitskriterien wirtschaftliche Last, Außenverpflichtung und Mindestwahrscheinlichkeit sind kumulativ erfüllt. Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung nach dem AtG muss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. - Der Zeitpunkt der Rückstellungsbildung richtet sich nach dem, in der Rechtsprechung vertretenen, dualistischen Passivierungszeitpunktskonzept. Die Zurechungskriterien sind rechtliche Entstehung und wirtschaftliche Verursachung. Fallen beide Zeitpunkte auseinander ist der frühere der beiden Zeitpunkte maßgeblich. - Wirtschaftliche Verursachung kann durch die wwt konkretisiert werden, die rechtliche Entstehung stellt dann den spätestmöglichen Passivierungszeitpunkt dar. Die wwt orientieren sich an der rechtlichen Entstehung und sind nicht genau bestimmbar. 20
21 4. Thesenförmige Zusammenfassung 21 - Alternativ kann eine wirtschaftliche Verursachung auch durch das Kriterium konkretisierter Zugehörigkeit künftiger Aufwendungen zu bereits realisierten Erträgen erfolgen. Konkretisierte Zugehörigkeit künftiger Aufwendungen zu bereits realisierten Erträgen ist auf dem Realisationsprinzip begründet, was auf den Gewinn bezogen wird. - Im Fallbeispiel (siehe Folie 16) liegt die wirtschaftliche Verursachung nach der rechtlichen Entstehung, die Ablösung des Doppelkriteriums wäre notwendig um nach der wirtschaftlichen Verursachung passivieren zu können. In der Praxis werden die Rückstellungen abbrandabhängig oder linear angesammelt. - Wirtschaftliche und formalrechtliche Betrachtungsweise streiten um die richtige teleologische Auslegung des Realisationsprinzip. Letztlich obliegt eine Auslegung der Rechtsprechung, diese lehnt derzeit eine Auslegung des Realisationsprinzip i.s.v. Gewinnrealisierung ab und bejaht weiterhin das Doppelkriterium. 21
Fall 7 Fallstudie zu Restrukturierungsaufwendungen
Fall 7 Fallstudie zu Restrukturierungsaufwendungen Lösungsskizze nach Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoB) und International Accounting Standards (IAS) Andreas Duhr Universität Mannheim Lehrstuhl
MehrRückstellungen in der steuerrechtlichen Gewinnermittlung
Rückstellungen in der steuerrechtlichen Gewinnermittlung Dr. Johann Stockinger 14. Mai 2008 Gliederung Rückstellungen isd 9 EStG Allgemeines zu Rückstellungen isd 9 EStG o o o o Allgemeine Definitionen
MehrRückstellungen nach HGB und IFRS im Vergleich
Rückstellungen nach HGB und IFRS im Vergleich Bearbeitet von Alina Schulte im Hoff Erstauflage 2014. Taschenbuch. 132 S. Paperback ISBN 978 3 95485 131 7 Format (B x L): 19 x 27 cm Wirtschaft > Unternehmensfinanzen
MehrVerbindlichkeitsbilanzierung
Hans-Joachim Böcking Verbindlichkeitsbilanzierung Wirtschaftliche versus formalrechtliche Betrachtungsweise GABLER Inhaltsverzeichnis Vorwort VII Abkürzungsverzeichnis; Hinweise zur Zitier- und Gliederungstechnik
MehrHandelsbilanzrecht 6. Einheit
Handelsbilanzrecht 6. Einheit Dr. Moritz Pöschke, Dipl.-Kfm., LL.M. (Harvard) Universität zu Köln Institut für Gesellschaftsrecht Abt. 2: Kapitalgesellschaften, Bilanzrecht (Prof. Dr. Joachim Hennrichs)
MehrDie Aktivierung einseitiger Forderungen in der Handels- und Steuerbilanz
Reihe: Steuer, Wirtschaft und Recht Band 228 Herausgegeben von vbp StB Prof. Dr. Johannes Georg Bischoff, Wuppertal, Dr. Alfred Kellermann, Vorsitzender Richter (a. D.) am BGH, Karlsruhe, Prof. (em.) Dr.
MehrRechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen. Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher
und Rückstellungen Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Dienen der periodengerechten Gewinnermittlung. Betriebseinnahmen/-ausgaben sind in dem Wirtschaftsjahr zu erfassen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
Mehr4 Doppelte Buchführung
Doppelte Buchführung EBC*L Bilanzierung 4 Doppelte Buchführung Ziele dieses Kapitels Das System der doppelten Buchführung verstehen Die doppelte Gewinnermittlung im Zusammenhang mit der doppelten Buchführung
MehrFall 8: Passivische Finanzinstrumente. Wirtschaftsprüfungsseminar Kritischer Vergleich der Rechnungslegung nach IFRS und GoB Wintersemester 2005/06
UNIVERSITÄT MANNHEIM Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsprüfung Fall 8: Passivische Finanzinstrumente Wirtschaftsprüfungsseminar Kritischer Vergleich der Rechnungslegung nach
Mehr246 Abs. 1 Satz 1 HGB legt fest, daß in der Bilanz sämtliche Schulden - also auch Verbindlichkeiten - zu erfassen sind.
Verbindlichkeiten: 246 Abs. 1 Satz 1 HGB legt fest, daß in der Bilanz sämtliche Schulden - also auch Verbindlichkeiten - zu erfassen sind. keine Legaldefinition für Verbindlichkeiten GoB: Passivierungsgrundsatz
MehrAllgemeine Ansatzregeln:
Allgemeine Ansatzregeln: In der Bilanz sind gemäß 242 Abs. 1 HGB Vermögensgegenstände und Schulden des Kaufmanns gegenüberzustellen. Der Inhalt einer Bilanz wird in 247 Abs. 1 HGB näher konkretisiert.
MehrRückstellungen und Rücklagen von A bis Z
Wilhelm Krudewig Rückstellungen und Rücklagen von A bis Z Berechnungsbeispiele und Gestaltungshinweise mit den Auswirkungen durch das BilMoG Kompaktwissen für Berater 2. Auflage Wilhelm Krudewig Rückstellungen
MehrKapitel I 3 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) - Gliederung
Kapitel I 3 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) - Gliederung 31 Der Begriff und die Aufgabe der GoB 321 Überblick 322 Die Dokumentationsgrundsätze 323 Die Rahmengrundsätze 324 Die Systemgrundsätze
MehrRückstellungen ( 249 HGB)
Rückstellungen ( 249 ) Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken Gewinnmindernde Einbuchung in Bilanz auf der Passivseite!!! in der Steuerbilanz nur eingeschränkt möglich Definition: Rückstellungen
MehrSteuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer
Kleemannstraße 14 D-93413 Cham Tel.: 0 99 71 / 85 78-0 Fax: 0 99 71 / 80 19 85 email: info@consultor.de home: www.consultor.eu/infobrief.htm Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer
MehrVorw ort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XIX
Inhaltsverzeichnis Vorw ort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XIX 1.1 Begriff, Zweck und Bedeutung der Rückstellungen...3 1.2 Abgrenzung von anderen Posten der Bilanz... 6 1.2.1
MehrJahresabschluss der. Villa Auenwald" Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30.
Jahresabschluss der Villa Auenwald" Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 490 Villa Auenwald Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg Bilanz zum
MehrDie EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis
6. Konferenz Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis Aktuelles zur Besteuerung der EWIV Frankfurt a.m., 05.11.2004 Gliederung 1 Grundlagen der Besteuerung 1.1 Transparenzprinzip 1.2 Einkünfteerzielung
MehrLESEPROBE. Rückstellungen nach Handels- und Steuerrecht PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Dr. Holger Wirtz Dr. Anna Gersbacher
Rückstellungen nach Handels- und Steuerrecht Dr. Holger Wirtz Dr. Anna Gersbacher PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 1. Auflage 2015 Autoren: Dr. Holger Wirtz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Titel: Herausgeber:
MehrElmos Facility Management GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2014
Elmos Facility Management GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVA 31.12.2013 PASSIVA 31.12.2013 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrBilanzierung von Schulden
Übersicht des Vorgehens 1. Ansatz a) Prüfung der abstrakten Passivierungsfähigkeit ( 246) b) Ggf. Prüfung, ob Verbindlichkeit oder Rückstellung c) Ggf. Prüfung der konkreten Passivierungsfähigkeit ( 249)
MehrIngeborg Haas. Rückstellungen. Steuerrecht, Handelsrecht und IAS/IFRS GABLER
Ingeborg Haas Rückstellungen Steuerrecht, Handelsrecht und IAS/IFRS GABLER Vorwort 5 1 Einführung 11 A. Begriff der Rückstellungen 11 I. Allgemeines 11 II. Handelsrechtlicher Rückstellungsbegriff 11 B.
MehrRückstellungen. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher
Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken. Gewinnmindernde Einbuchung in HB/StB auf der Passivseite der Bilanz. Bildung von Rückstellungen
MehrJahres abschlus s RICH AG. Heiliggeiststr München. zum 31. Dezember 2012
Jahres abschlus s zum 31. Dezember 2012 RICH AG Heiliggeiststr. 1 80331 München BILANZ zum 31. Dezember 2012 RICH AG Vertrieb von Waren aller Art, München AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Aufwendungen
MehrGrundzüge des Bilanz- und Bilanzsteuerrechts WS 2009/2010
Beispiel: Der Kaufmann ist Inhaber von 100.000 Aktien der T-AG, die er 2006 zum Kaufpreis von 20 das Stück erworben hatte (2 Mio. Anschaffungskosten). Die 1.000 Aktien machen am Grundkapital der T-AG rund
MehrVorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund
MehrDie EWIV in der europäischen Kooperationspraxis
7. Konferenz Die EWIV in der europäischen Kooperationspraxis Aktuelle Aspekte der internationalen und nationalen Besteuerung der EWIV Gliederung 1 Grundlagen der Besteuerung 1.1 Transparenzprinzip 1.2
MehrThema (10): Fallstudie zu Absetzungen für Abnutzungen (AfA), dargestellt am Beispiel der Abschreibung von Gebäudekomplexen.
Thema (10): Fallstudie zu Absetzungen für Abnutzungen (AfA) - 1 - Thema (10): Fallstudie zu Absetzungen für Abnutzungen (AfA), dargestellt am Beispiel der Abschreibung von Gebäudekomplexen. Wirtschaftsprüfungsseminar
MehrVorwort... V Inhaltsübersicht... VII Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX Materialien...
Vorwort... V Inhaltsübersicht... VII Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX Materialien... XXXI Einleitung... 1 Hauptteil... 5 Grundlagen... 5 1 Übersicht der
MehrInhaltsverzeichnis. d) Zusammenfassung III.3. Entwicklung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes
Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII Kapitel 1: Einleitung... 1 I. Einführung in das Problem der Werterhellung... 1 II. Problemstellung... 2 III. Historische Entwicklung... 5 III.1. Die Berücksichtigung
MehrPellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, Schäffer-Poeschel, 9. Aufl. Lösungen zu Übungsaufgaben
Lösungen zu Kapitel 7: Ertragsrealisation und Fertigungsaufträge Aufgabe 1 Alle Ausführungen beziehen sich lediglich auf die Umsatzrealisation nach IFRS. Bestandsveränderungen und Herstellung sind nicht
MehrRückstellungen nach HGB
Wirtschaft Christine Abel Rückstellungen nach HGB Rückstellungen nach BilMoG im Vergleich zu IFRS Studienarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet
Mehrplanmäßige Abschreibung an Fuhrpark 20
Lösungen zu Kapitel 23: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Aufgabe 1 Ein unter IFRS 5 klassifizierter Vermögenswert muss gemäß IFRS 5.7 im gegenwärtigen
MehrDer Ansatz von Rückstellungen nach HGB und IFRS im Vergleich
Marc Binger Der Ansatz von Rückstellungen nach HGB und IFRS im Vergleich Regelungsschärfe, Zweckadäquanz sowie Eignung für die Steuerbilanz Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Roland Euler GABLER EDITION
MehrGewinnerhöhende Ausbuchung von Verbindlichkeiten bei voraussichtlich dauernder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners? Prof. Dr.
Gewinnerhöhende Ausbuchung von Verbindlichkeiten bei voraussichtlich dauernder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners? Prof. Dr. Joachim Hennrichs Beispielsfall 488 I 2 BGB Rangrücktritt M-AG T-GmbH 100% Projektgesellschaft
MehrWaldgenossenschaft Remscheid eg. Anhang zum Jahresabschluss
Waldgenossenschaft Remscheid eg Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2015 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Waldgenossenschaft Remscheid eg wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-
MehrMerke: Jahresabschluss ist Grundlage der Steuererklärung
I. Jahresabschluss 1. Bestandteile Bilanz (wertgeprüftes Schlussbilanzkonto, geprüft durch Inventar) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV, wertgeprüftes GuV-Konto) Anhang (zusätzliche Angaben, Anlagenspiegel)
MehrPellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, Schäffer-Poeschel, 9. Aufl. Lösungen zu Übungsaufgaben
Lösungen zu Kapitel 10: Sachanlagevermögen Aufgabe 1 a) b) (Vergleiche Schema in Abb. 10.1) Anschaffungspreis - Anschaffungspreisminderung + direkt zurechenbare Kosten, die angefallen sind, um den Vermögenswert
Mehr1.1.1 Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ûberschussrechnung
1. Allgemeines 1.1 Begriff Bei den RÅckstellungen handelt es sich um auf der Passivseite ausgewiesene Bilanzpositionen. Sie dienen dazu, die bestehenden betrieblichen Verpflichtungen vollståndig auszuweisen.
MehrVorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.3.: Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 1. Ansatz 250 I HGB: Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben
MehrNutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden,
Konzeption und Layout Programmierung der unternehmensbezogenen Daten (Bilder und Informationen über die A-GmbH) Internetverkaufsshop für Onlinebestellungen usw. Gesamtkosten 10.000 12.500 42.200 64.700
MehrBundesministerium der Finanzen Bonn, 11. November 1999
Bundesministerium der Finanzen Bonn, 11. November 1999 - Dienstsitz Bonn - IV C 2 - S 2176-102/99 ( Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben ) Telefon: (0 18 88) 6 82-15 23 (02 28) 6 82-15 23 oder über
MehrÜberblick Jahresabschluss
Bewertung Erstbewertung Folgebewertung Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen Ausweis Aktivseite Aktivierungsgrundsatz Aktivierungsverbote Aktivseite
MehrFebruar 2006. Stellungnahme. Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Werner Fleischer
Februar 2006 Stellungnahme Bilanzierung von CO 2 -Emissionszertifikaten gemäß österreichischem HGB der Arbeitsgruppe CO 2 -Emissionszertifikate Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Werner Fleischer Mitglieder
MehrGewinnrealisierung und Rückstellungsbilanzierung bei Versicherungsunternehmen
Sabine Löw Gewinnrealisierung und Rückstellungsbilanzierung bei Versicherungsunternehmen nach HGB und IFRS Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Michael Hommel Deutscher Universitäts-Verlag Inhaltsverzeichnis
MehrFG Köln Urteil vom K 2892/14
TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung FG Köln Urteil vom 11.12.2014-10 K 2892/14 FG Köln Urteil vom 11.12.2014-10 K 2892/14 HI7621216 Entscheidungsstichwort (Thema) HI7621216_1 Umfang der mit steuerfreien
MehrFAP First Aviation Property Development Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG, Hamburg
FAP First Aviation Property Development Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG, Hamburg Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVA PASSIVA Stand am Stand am Stand am Stand am 31. Dezember 2014 31. Dezember 2013
Mehr8.4 Zeitliche Abgrenzungen
8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4.1 Übersicht Der soll die Feststellung des Erfolges für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ermöglichen und ist Grundlage der Besteuerung. Zur zeitlich genauen Ermittlung des
MehrRechnungsabgrenzungsposten und steuerliche Gewinnermittlung
Europäische Hochschulschriften 3357 Rechnungsabgrenzungsposten und steuerliche Gewinnermittlung Bearbeitet von Michael Scheel 1. Auflage 2010. Taschenbuch. 248 S. Paperback ISBN 978 3 631 59432 2 Format
MehrUpdate-Seminar zur effizienten Erstellung des Jahresabschlusses 2014 für Kapitalgesellschaften
Update-Seminar zur effizienten Erstellung des Jahresabschlusses 2014 für Kapitalgesellschaften Stand: Februar 2015 Referent: Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald Wirtschaftsprüfer, Steuerberater ASW Akademie
MehrVERTIEFUNG HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT. Fall: Die treuhänderische Fondsbeteiligung
1 Prof. Dr. Ursula Stein VERTIEFUNG HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT Fall: Die treuhänderische Fondsbeteiligung Gliederung I. B-Bank gegen A als Gesellschafter analog 128 HGB 1. Außen-GbR 2. Gesellschaftsschuld
MehrWeitere Informationen zu Rückstellungen für Archivierung auf http://www.andreas pfund.de
Weitere Informationen zu Rückstellungen für Archivierung auf http://www.andreas pfund.de BFH Urteil vom 19.8.2002 (VIII R 30/01) BStBl. 2003 II S. 131 Für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen,
MehrBilanz der Bayer Beteiligungsverwaltung Goslar GmbH, Leverkusen zum 31. Dezember 2012
Jahresabschluss der Bayer Beteiligungsverwaltung Goslar GmbH 2012 18 JahrESaBSchluSS 2012 Bilanz der Bayer Beteiligungsverwaltung Goslar GmbH 2012 Bilanz der Bayer Beteiligungsverwaltung Goslar GmbH, Leverkusen
MehrBeweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit
Rita Boppel Beweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit Verlag Dr. Kovac Inhaltsverzeichnis Einleitung S.l Kapitel 1: Die einzelnen Verfahrensabschnitte und die wesentlichen
MehrBewertung in der Bilanz
Wieso informiert der Cashflow umfassender? 67 Bewertung in der Bilanz Die Bewertung ist ein Schlüsselbegriff der Bilanzierung und bedeutet, Vermögensgegenständen Geldwerte zuzuordnen. In diesem Kapitel
MehrMitunternehmern gehörende Anteile an Kapitalgesellschaften
OFD Frankfurt a.m., Verfügung vom 13.02.2014 - S 2134 A - 14 - St 213 Mitunternehmern gehörende Anteile an Kapitalgesellschaften Zugehörigkeit zum Sonderbetriebsvermögen und Eigenschaft als funktional
MehrNicht-abnutzbares Anlagevermögen
Abnutzbares Anlagevermögen Handelsrecht 253 Abs. 3 S. 3 HGB Abschreibungspflicht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Steuerrecht 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Abschreibungswahlrecht bei dauerhafter
MehrWeshalb gibt es Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze?
68 Weshalb gibt es Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze? Die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (GoB) treten in drei Formen in Erscheinung: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (=
MehrBilanzbuchhalter/in (IHK) Teil B
Martin Weber Fachgebiet: Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht Lehrbrief 5 / HGB Bilanzierung von Verbindlichkeiten Bewertungseinheiten Verfasser: Dipl.-Kfm.
MehrBilanzsteuerliche Behandlung der Übernahme von Pensionsverpflichtungen gegen Entgelt;
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
MehrSteuerliche Hinweise zum Jahresende 2015
Steuerliche Hinweise zum Jahresende 2015 Veranstaltungsorte: 2. Dezember 2015 in München 10. Dezember 2015 in Nürnberg Diplom-Kaufmann Dr. Martin Strahl Steuerberater, Köln Landesverband der steuerberatenden
MehrAbzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen Disclaimer Die im Folgenden zusammengestellten Informationen sind begleitend zum Unterricht des "geprüften Betriebswirt IHK" für das Unterrichtsfach "Bilanz-
MehrGasverteilung. Für diesen Tätigkeitsbereich wird eine gesonderte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellt.
Tätigkeitsabschluss der Inngas GmbH gemäß 6b EnWG für das Geschäftsjahr 2011 Gasverteilung A) Allgemeine Angaben Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2011 die Novelle des Gesetzes über die Elektrizitäts-
Mehr17. Insolvenztagung Stegersbach Insolvenzrechtliche Qualifikation der aus der Rechtsansicht des BMF resultierenden KÖSt:
Insolvenzrechtliche Qualifikation der aus der Rechtsansicht des BMF resultierenden KÖSt: Insolvenzforderung, Masseforderung oder Forderung in das insolvenzfreie Vermögen? Rechtsfrage von den ordentlichen
MehrWendelsteinbahn Verteilnetz GmbH Brannenburg. Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2014/2015
Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH Brannenburg Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2014/2015 Inhalt Allgemeine Erläuterungen 5 Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung 6 Erklärung der gesetzlichen
MehrErstellungsbericht über den Jahresabschluss
Erstellungsbericht über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Metrigo GmbH Lagerstraße 36 20357 Hamburg Jahresabschluss Metrigo GmbH, 31.12.2015 Blatt 2 Inhalt 1. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse...
MehrJAHRESABSCHLUSS DER. DEUTSCHE WOHNEN MANAGEMENT GMBH, BERLIN (vormals: Deutsche Wohnen Immobilien Management GmbH, Frankfurt am Main)
JAHRESABSCHLUSS DER DEUTSCHE WOHNEN MANAGEMENT GMBH, BERLIN (vormals: Deutsche Wohnen Immobilien Management GmbH, Frankfurt am Main) FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2008 Deutsche Wohnen Management GmbH, Berlin Bilanz
MehrMusterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe. Vorläufiger JÜ ,00
Musterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe JÜ/JF Vorläufiger JÜ 45.000,00 a) Kapital WB (50%) 5.625,00 Kapital RR (50%) 5.625,00 an Beteil.-Erträge 11.250,00 11.250,00 b) Gewinnausschüttungen
MehrTestatsexemplar. Fraport Passenger Services GmbH Frankfurt am Main. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Fraport Passenger Services GmbH Frankfurt am Main Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Inhaltsverzeichnis Seite Jahresabschluss... 1 1. Bilanz
MehrWendelsteinbahn Verteilnetz GmbH Brannenburg. Tätigkeitsabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2015 (1. November 2015 bis 31.
Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH Brannenburg Tätigkeitsabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2015 (1. November 2015 bis 31. Dezember 2015) Inhalt Allgemeine Erläuterungen 5 Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung
MehrHORST SCHWEEN Wirtschaftsprüfer
HORST Wirtschaftsprüfer Überörtliche Sozietät (Kassel und Lutherstadt Eisleben) seit 1990 Zusammenarbeit im Geschäftsfeld Doppik für Kommunen mit: WP Wolfgang Reinhard, Bad Salzungen und Fulda Eröffnungsbilanz
MehrIP Strategy AG. (vormals: NanoStrategy AG) Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2011/2012
IP Strategy AG (vormals: NanoStrategy AG) Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011/2012 Langenstraße 52-54 28195 Bremen Tel. 0421/5769940 Fax 0421/5769943 e-mail: info@ipstrategy.de Internet: www.ipstrategy.de
MehrBilanzierung und Bewertung der Verbindlichkeiten
Bilanzierung und Bewertung der Verbindlichkeiten Bilanzierung 266 Abs. 3 C. -8 HGB Bewertung gem. 253 Abs. S. 2 HGB Erfüllungsbetrag, das ist in der Regel der Rückzahlungsbetrag Gem. 6 Abs. Nr. 3 EStG
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010
05.02.2010 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrAuswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital
Bilanz zum 31.12.07 Bilanz zum 31.12.08 = 10 EK = 5 FK = 5 Geschäftsvorfälle (Buchhaltung) = 10 EK = 7 FK = 3 Gewinn ist die Veränderung des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen Gewinn = 2 23 Erfolgsneutraler
MehrRückstellungen in der Steuerbilanz für nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
Rückstellungen in der Steuerbilanz für nicht abzugsfähige Betriebsausgaben I. Sachverhalt Die A-AG mit Sitz und Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland ist ein global agierender Konzern. In
MehrBilanz zum 31. Dezember 2012
Bilanz zum 31. Dezember 2012 EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG, Dransfelder Straße 7, 37079 Göttingen AKTIVA PASSIVA Geschäftsjahr 2012 EUR Geschäftsjahr 2012 EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle
MehrAnlagespiegel XY Umb. des GJ zu AK/HK +/
Anhand des Anlagespiegels ermitteln Sie bitte den Zahlungsüberschuss im Investitionsbereich (siehe auch UIII-Skript S. 32) Anlagespiegel XX Anlagevermögen: Sachanlagen Grundstücke und Gebäude Techn. Anlagen
MehrDr. Winfried Melcher Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partner, KPMG AG, Berlin
Aktuelle Fragen zur Umsetzung der HGB- Modernisierung durch das BilMoG Antrittsvorlesung anlässlich der Verleihung des Titels Honorarprofessor für Wirtschaftsprüfung Dr. Winfried Melcher Wirtschaftsprüfer
MehrUnicontrol Systemtechnik GmbH. Frankenberg. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz
Unicontrol Systemtechnik GmbH Frankenberg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 Bilanz Aktiva 31.12.2010 31.12.2009 A. Anlagevermögen 44.257,59 21.397,59 I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Mehr3 Überblick über die von der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes vertretenen Vermögens- und Schadensbegriffe 8
IX Inhaltsverzeichnis: 1 Einleitung 1 2 Meinungsstand zum Begriff Vermögen" in 263 StGB 4 2.1 Sog. juristischer Vermögensbegriff 4 2.2 Sog. wirtschaftlicher Vermögensbegriff 5 2.3 Sog. juristisch-ökonomischer
MehrJAHRESABSCHLUSS. zum SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf
JAHRESABSCHLUSS zum 31.12.2013 SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH Dietmar-Hopp-Allee 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 700451 Bilanz der SAP Erste Beteiligungs-
MehrRisiken und Insolvenz
Dietmar Schulz Risiken und Insolvenz Die Behandlung von Rückstellungen in der Überschuldungsbilanz Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Martin Schwab Deutscher Universitäts-Verlag Inhaltsverzeichnis A: Einführung
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015
06.02.2015 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrKIMON Beteiligungen AG Hamburg
KIMON Beteiligungen AG Hamburg Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2010 Inhaltsverzeichnis Bericht des Aufsichtsrats Bilanz für das Geschäftsjahr 2010 Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom
MehrUmsatzsteuer; 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden des Bundes und der Länder nachrichtlich: Vertretungen
Mehr1 Die wichtigsten Grundsätze zur
1 Die wichtigsten Grundsätze zur Verwalterhaftung Verletzt der Verwalter seine Pflichten und trifft ihn hierfür ein Verschulden, so muss er für die daraus resultierenden Folgen einstehen, d. h. er haftet.
MehrStuttgarter Verwaltertage 2015 Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft
Folie 1 Stuttgarter Verwaltertage 2015 Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft Prof. Dr. Florian Jacoby Stuttgart, 17. September 2015 Grundsätze Eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach WEG mit - Kostenverteilung
MehrRechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)
www.boeckler.de Mai 2011 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) Kapitel 6 Fertigungsaufträge Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse:
MehrSteuerliche Gewinnermittlung
Betriebsvermögensvergleich i.s.v. 5 I EStG Pflicht: Gewerbetreibende (stl. Begriff), die aufgrund gesetzlicher Vorschrift verpflichtet sind, Bücher zu führen und regel- mäßig Abschlüsse zu machen (insbesondere
MehrDer Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung Eine verfassungs- und sozialrechtliche Untersuchung Von Nils Schaks V Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung
MehrDas Ende gewerblicher Tätigkeit trotz Fortbestand des Betriebs
Markus Heckel Das Ende gewerblicher Tätigkeit trotz Fortbestand des Betriebs Die Betriebsaufgabe gemäß 16 Abs. 3 S. 1, 5 EStG in den Fällen der Betriebsverpachtung, des Strukturwandels, des Übergangs zur
MehrHandelsbilanz und Steuerbilanz
Winfried Mellwig, Adolf Moxter, Dieter Ordelheide (Hrsg.) Handelsbilanz und Steuerbilanz Beiträge zum neuen Bilanzrecht, Band 2 TECHNISCHE HOCHSCHULE DARMSTADT Fachbereich 1 Gesa m t b i b I i o t h e
MehrTeil 5. Grundzüge der Steuerbilanzpolitik. Inhalt:
Teil 5 Grundzüge der Steuerbilanzpolitik Inhalt: 1 Grundüberlegungen zur Steuerbilanzpolitik und Steuerminimierung... 2 2 Wichtige steuerbilanzielle Grundlagen... 3 2.1 Der relevante Normenkomplex... 3
MehrKaimer Europa GmbH. Essen. Bilanz zum 30. Juni 2013
Kaimer Europa GmbH Essen Bilanz zum 30. Juni 2013 A K T I V A P A S S I V A 30.06.2013 31.12.2012 30.06.2013 31.12.2012 EUR EUR EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL Finanzanlagen I. Gezeichnetes
MehrBUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07
BUNDESFINANZHOF 1. Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterfällt nicht der
MehrGrundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung. Fremdwährungsgeschäfte
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Fremdwährungsgeschäfte von Dipl.-Kfm. Dr. Dietrich Burkhardt Juristische GesamtbibliotM der Technischen Hochschul Darmstadt IDW-Verlag GmbH Düsseldorf 1988 Inhaltsverzeichnis
MehrBuchungstechnik. Fall 4: Warenverkehr. I. Problemstellung. 2. Kapitel
Fall 4: Warenverkehr 2. Kapitel Buchführungsgrundsätze und Buchungstechnik Sachverhalt: Die M-OHG kauft im Geschäftsjahr mehrfach eine bestimmte Ware ein, die sie nicht nach Anschaffungskosten getrennt
Mehrw i r e c a r d Beteiligungs g m b h j a h r e s a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r
w i r e c a r d Beteiligungs g m b h j a h r e s a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 1 0 B I L A N Z zum 31. Dezember 2010 Wire Card Beteiligungs GmbH 85609 Aschheim AKTIVA 31.12.2010 31.12.2009
MehrBei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
FIMBAG Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes, Wien 1 Anhang für das Geschäftsjahr 2013 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Grundsätze Auf den vorliegenden Jahresabschluss
Mehr