Bewertung von Wirtschaftsgütern. Prof. D. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher
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- Fabian Kurzmann
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1 Bewertung von Wirtschaftsgütern Prof. D. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher
2 Allgemeine Bewertungsgrundsätze 252 Abs. 1 HGB Die wichtigsten Grundsätze und Prinzipien: Nr.1 Grundsatz der Bilanzkontinuität (Bilanzidentität) Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Grundsatz der Unternehmensfortführung Grundsatz der Einzelbewertung Vorsichts-, Imparitäts-, Realisationsprinzip Periodisierungsprinzip Dipl. Finw. T. Teutemacher 2
3 Bewertungsgrundsätze HGB 253 Abs. 1 HGB nicht Anschaffungskosten Herstellungskosten Anschaffungskosten abzügl. planmäßige Abschreibung Herstellungskosten abzgl. planmäßige Abschreibung Umlaufvermögen Anschaffungskosten Herstellungskosten oder oder oder niedriger Teilwert Dipl. Finw. T. Teutemacher 3
4 Bewertungsgrundsätze EStG 6 Abs. 1 S. 1 nicht Nr. 2 EStG Anschaffungskosten Herstellungskosten an deren Stelle tretender Wert Nr. 1 EStG Anschaffungskosten abzgl. planmäßige Abschreibung Herstellungskosten abzgl. planmäßige Abschreibung an deren Stelle tretender Wert abzgl. planmäßige Abschreibung Umlaufvermögen Nr. 2 EStG Anschaffungskosten Herstellungskosten an deren Stelle tretender Wert oder oder oder niedriger Teilwert Dipl. Finw. T. Teutemacher 4
5 Bewertung bei vorübergehender Wertminderung HGB 253 Abs. 2 S Halbsatz HGB nicht Abwertungswahlrecht gemildertes Niederstwertprinzip Achtung! Bei KapGes gilt das gemilderte NWP () nur für Finanzanlagen, 279 Abs. 1 S. 2 HGB Abwertungswahlrecht gemildertes Niederstwertprinzip Umlaufvermögen Abwertungsgebot strenges Niederstwertprinzip Dipl. Finw. T. Teutemacher 5
6 Bewertung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung HGB 253 Abs. 2 S. 3 letzter Halbsatz HGB nicht Abwertungsgebot Abwertungsgebot Umlaufvermögen Abwertungsgebot strenges Niederstwertprinzip strenges Niederstwertprinzip strenges Niederstwertprinzip Dipl. Finw. T. Teutemacher 6
7 Bewertung bei vorübergehender Wertminderung EStG 6 Abs. 1 S. 1.. nicht Nr. 2 Nr. 1 Umlaufvermögen Nr. 2 Abwertungsverbot! Dipl. Finw. T. Teutemacher 7
8 Bewertung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung EStG 6 Abs. 1 S. 1. nicht Nr. 2 Abwertungswahlrecht Nr. 1 Abwertungswahlrecht Umlaufvermögen Nr. 2 Abwertungswahlrecht faktisch: Abwertungsgebot über 5 Abs. 1 EStG (Maßgeblichkeitsprinzip) faktisch: Abwertungsgebot über 5 Abs. 1 EStG (Maßgeblichkeitsprinzip) faktisch: Abwertungsgebot über 5 Abs. 1 EStG (Maßgeblichkeitsprinzip) Dipl. Finw. T. Teutemacher 8
9 Anschaffungskosten* 255 Abs. 1 HGB Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten z.b. Transportkosten, Montage, nicht Benzin, Diesel + Nachträgliche Anschaffungskosten - Anschaffungspreisminderungen z.b. Skonto, Boni, Rabatte = Anschaffungskosten (= obere Grenze der Bewertung!) *im Handels- und Steuerrecht identisch Beachte: Aufwendungen, die zu den Ak gehören, müssen grds. Einzelkostencharakter haben! Dipl. Finw. T. Teutemacher 9
10 Anschaffungskosten 255 Abs. 1 HGB Anschaffungsnebenkosten bei GruBo u. Gebäuden Beweglichen Wirtschaftsgütern Wertpapieren Vermittlungsgebühren Maklergebühren Notariats- u. Grundbuchkosten im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb Grunderwerbsteuer Gutachterkosten Vermessungskosten Aufstellungskosten Bankprovisionen Verpackungskosten Maklerprovisionen Frachtkosten Vermittlungskosten Überführungskosten Rollgelder Fundamentkosten Zölle Dipl. Finw. T. Teutemacher 10
11 Anschaffungskosten 255 Abs. 1 HGB Beachte: 9 b EStG Abziehbare Vorsteuer gehört nicht mit zu den Anschaffungskosten! Umkehrschluss Nicht abziehbare Vorsteuer gehört zu den Anschaffungskosten! Dipl. Finw. T. Teutemacher 11
12 Herstellungskosten 255 Abs. 2 HGB, R 6.3 EStR Handelsrecht Steuerrecht Materialeinzelkosten Pflicht Pflicht Fertigungseinzelkosten Pflicht Pflicht Sondereinzelkosten der Fertigung Pflicht Pflicht Materialgemeinkosten Wahlrecht Pflicht Fertigungsgemeinkosten Wahlrecht Pflicht Werteverzehr des s Wahlrecht Pflicht Kosten der allgemeinen Verwaltung Wahlrecht Wahlrecht Zinsen für Fremdkapital Wahlrecht Wahlrecht Dipl. Finw. T. Teutemacher 12
13 Steuerliche Abschreibungen 254 HGB, 7 EStG, 6 Abs. 2 EStG Die wichtigsten Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren s: Lineare Abschreibung, 7 Abs. 1 EStG Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GwG), 6 Abs. 2 EStG Dipl. Finw. T. Teutemacher 13
14 Lineare Abschreibung 7 Abs. 1 EStG Abschreibung in jährlich gleich bleibenden Jahresbeträgen Berechnung des Abschreibungsbetrages: Anschaffungskosten (Ak) Nutzungsdauer* Berechnung des AfA Satzes (%-Satzes) 100 ND *Nutzungsdauer entsprechend den amtlichen Abschreibungstabellen. Dipl. Finw. T. Teutemacher 14
15 Lineare Abschreibung Beachte: Im Jahr der Anschaffung darf die Abschreibung nur zeitanteilig gewährt werden! Dipl. Finw. T. Teutemacher 15
16 Geringwertige Wirtschaftsgüter 6 Abs. 2 EStG Die Anschaffungskosten/Herstellungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern des s, deren Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 150,00 nicht überschreiten und die einer selbständigen Nutzung fähig sind sind (müssen) im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die bisherigen Aufzeichnungspflichten entfallen! Dipl. Finw. T. Teutemacher 16
17 Geringwertige Wirtschaftsgüter 6 Abs. 2 EStG Betragen die Anschaffungs- / Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer zwischen 150,01 und höchstens 1.000,00 ist (=muss) ein jahrsgangsbezogener Sammelposten gebildet werden. Dieser Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Jahren jeweils mit 1/5 Gewinn mindernd aufzulösen. (= Poolabschreibung) Keine weiteren Aufzeichnungspflichten! Dipl. Finw. T. Teutemacher 17
18 Geringwertige Wirtschaftsgüter 6 Abs. 2 EStG Beachte: Der Sammelposten mindert sich nicht, wenn ein Wirtschaftsgut durch Zerstörung oder Veräußerung oder Entnahme aus dem Betriebsvermögen ausscheidet! Dipl. Finw. T. Teutemacher 18
19 Wertaufholung im Handelsrecht 253 Abs. 5 HGB Ein niedriger Wertansatz kann beibehalten werden (Zuschreibungswahlrecht), auch wenn Gründe dafür nicht mehr bestehen. Beachte: Für Kapitalgesellschaften gilt ein Zuschreibungsgebot!! 280 Abs. 1 HGB. Dipl. Finw. T. Teutemacher 19
20 Wertaufholung im Steuerrecht 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 4 EStG Ein handelsrechtliche Aktivierungswahlrecht führt steuerlich immer zu einem Gebot! Folge: Steuerlich gilt ein Zuschreibungsgebot!!! Dipl. Finw. T. Teutemacher 20
Bewertung von Wirtschaftsgütern. Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher
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