Buchhalterische Behandlung von laufenden Erträgen aus Wertpapieren
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- Carl Hartmann
- vor 8 Jahren
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1 Übung Wertpapiere Aktien Beteiligung gem. 271 Abs. 1 HGB (dauernde Verbindung) Ausweis unter 266 Abs. 2 A III 3 HGB Bewertung gem. 253 Abs. 1 und 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu AK inkl. Anschaffungsnebenkosten (Maklerprov.) Kaufpreis Provision Anschaffungskosten Abschreibungswahlrecht (Finanzanlage!) gem. 253 Abs. 3 S. 4 HGB auf den niedrigeren Wert von 70% von = Inanspruchnahme des Wahlrechts wegen Aufgabenstellung! Abschreibung i. H. v Steuerrechtlich Verbot der Teilwertabschreibung wegen 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG Handelsbilanzansatz Steuerbilanzansatz außerbilanzielle Hinzurechnung ( 60 Abs. 2 EStDV) Aus dem Bewertungsunterschied zwischen HB und SB ergibt sich ein aktiver latenter Steuerposten (30 % von ) = Wegen der Aufgabenstellung wird auf den Ansatz des Postens verzichtet ( 274 Abs. 1 S. 2 HGB) Buchung: Abschreibungen auf Finanzanlagen an Beteiligungen Buchhalterische Behandlung von laufenden Erträgen aus Wertpapieren 1. Didivendenerträge Beispiel Einzelunternehmer , ,00 Dividende darauf 8,00% 6.000,00 - KSt 15,00% 900,00 - SolZ 5,50% 49,50 Bruttodividende (Betriebseinnahme) 5.050,50 - KESt 25,00% 1.262,63 - SolZ 5,50% 69,44 Nettodividende 3.718,43 Buchung bei Gewinnverwendungsbeschluss Buchung bei Bankgutschrift sonstige Forderungen 5.050,50 an Erträge aus anderen Wertpapieren (stpfl.) 3.030,30 an Erträge aus anderen Wertpapieren (stfrei) 2.020,20 Guthaben bei Kreditinstituten 3.718,43 Privatentnahmen (Privatsteuern) 1.332,07 an sonstige Forderungen 5.050,50 Seite 1
2 Personengesellschaft Stammkapital ,00 davon für Lorenz und Huber 40,00% ,00 Dividende darauf 12,00% ,00 - KSt 15,00% 3.600,00 - SolZ 5,50% 198,00 Bruttodividende ,00 - KESt 25,00% 5.050,50 - SolZ 5,50% 277,78 Nettodividende ,72 Buchung bei Gewinnverwendungsbeschluss Buchung bei Bankgutschrift sonstige Forderungen ,00 an Erträge aus anderen Wertpapieren (stpfl) ,20 an Erträge aus anderen Wertpapieren (stfrei) 8.080,80 Guthaben bei Kreditinstituten ,72 Privatentnahmen (Privatsteuern) Lorenz 3.996,21 Privatentnahmen (Privatsteuern) Huber 1.332,07 an sonstige Forderungen ,00 Beispiel Kapitalgesellschaft Jahresüberschuss Mars AG ,00 - Verlustvortrag ,00 Bemessungsgrundlage gem. 58 Abs. 2 AktG ,00 Einstellung 50% in andere Gewinnrücklagen ,00 verbleiben zur Ausschüttung ,00 Gezeichnetes Kapital ,00 Dividendensatz also 15,00% Anteil der Merkur GmbH am Gezeichneten Kapital und damit an der Gewinnausschüttung 18,00% ,00 - KSt 15,00% ,00 - SolZ 5,50% 690,53 Bruttodividende ,47 - KESt 25,00% ,62 - SolZ 5,50% 968,75 Nettodividende ,10 Buchung bei Gewinnverwendungsbeschluss Sonstige Forderungen ,47 an Erträge aus Beteiligungen (steuerfrei) ,47 ( 8b Abs. 1 KStG) Buchung bei Bankgutschrift Guthaben bei Kreditinstituten ,10 Sonstige Forderungen (Steuerrückforderung) ,37 an sonstige Forderungen ,47 Seite 2
3 2. Festverzinsliche Wertpapiere Kauf von Wertpapieren mit Zinsschein Nennwert ,00 Kurswert 96,00% ,00 + Provision 0,60% 450,00 (auf Nennwert) + Maklergebühr 0,85% 637,50 (auf Nennwert) Anschaffungskosten ,50 zzgl. Stückzinsen für , Banklastschrift , Buchung bei Erwerb Sonstige Wertpapiere ,50 Sonstige Forderungen 1.340,63 an Guthaben bei Kreditinstituten ,13 Buchung bei Einlösung des Zinsscheins Zinsen für 180 Tage auf ,00 4,50% 1.687,50 abzgl. Stückzinsen für 143 Tage 1.340,63 Zinsertrag für 37 Tage 346,87 - KESt 86,72 - SolZ 4,77 Bankgutschrift 1.596,01 Guthaben bei Kreditinstituten 1.596,01 Steuern vom EE (Privatsteuern bei EU u. PHG) 91,49 an Zinsen u. ä Erträge 346,87 an sonstige Forderungen 1.340,63 Wertpapiere ohne Zinsschein Nennwert ,00 Kurswert 98,00% 9.800,00 Provision 0,50% 50,00 Maklergebühr 0,75% 75,00 Anschaffungskosten 9.925,00 Buchung Sonstige Wertpapiere 9.925,00 an Guthaben bei Kreditinstituten 9.925,00 Zinsen Tage 54,17 - KESt 13,54 - SolZ 0,74 39,89 Guthaben bei Kreditinstituten 39,89 Steuern vom EE (Privatsteuern bei EU u. PHG) 14,28 an Zinsen u. ä Erträge 54,17 Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren Nennwert ,00 Kurswert 103,00% ,00 - Bankprovision 0,50% 125,00 - Maklergebühr 0,75% 187,50 Zinsgutschrift 144 Tage 8,00% 800,00 - KESt 200,00 - SolZ 11,00 Bankgutschrift ,50 Seite 3
4 Buchung Guthaben bei Kreditinstituten ,50 Privatsteuern (Privatentnahmen) 211,00 an Zinsen u. ä Erträge 800,00 an sonstige Wertpapiere ,00 an sonstige betriebliche Erträge 1.297,50 Beispiel Sonderbetriebsvermögen (R 4.2 Abs. 2 EStR) Grundstücke sind ab notwendiges Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters Fritz Fein ausschließlich dem Betrieb der OHG dienend, zur Nutzung gegen Miete überlassen (R 4.2 Abs. 2 EStR) Mit Nutzungsänderung ab Einlage i. S. d. 4 Abs. 1 S. 8 EStG Bewertung zum Teilwert gem. 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG, da Anschaffung nicht innerhalb 3-Jahres-Frist. Beim Gebäude sind die zwischen Anschaffung und Einlage angefallenen Abschreibungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 EStG zu berücksichtigen. Einlagewert Gebäude = 80% vom Teilwert = Abschreibung grundsätzlich gem. 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG 3%; aber: Die AfA-BG bemisst sich jedoch nach 7 Abs. 1 S. 5 EStG, R 7.3 Abs. 6 EStR und H 7.3 Einlage eines Wirtschaftsguts wie folgt: Ursprüngliche Anschaffungskosten ( ) AfA bis zur Einlage gem. 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG ,00% 6 mal! AfA-BG ab AfA ab 2015 gem. 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 3,00% Bilanzansatz Gebäude Lindenstraße 20 Einlagewert Abschreibungen Bilanzansatz Abs. 2 A. II 1 HGB Bilanzansätze Grundstücke Einlagewert = Teilwert Lindenstraße ,0 Kölner Straße ,0 266 Abs. 2 A. II 1 HGB Die laufenden Grundstückstückkosten einschl. der Abschreibungen auf das Gebäude sind Sonder- Betriebsausgaben des Gesellschafters und die Mieterträge sind Sonderbetriebseinnahmen (R 4.7 Abs. 2 EStR, H 4.7 EStH Sonderbetriebseinnahmen... ) Begleichung der Grundstückskosten aus privaten Mitteln Einlage i. S. d. 4 Abs. 1 S. 8 EStG. Die erhaltenen Mieterträge stellen Geldentnahmen i. S. d. 4 Abs. 1 S. 2 EStG dar, inkl. USt. Der Gesellschafter hat gem. 9 Abs. 2 UStG zur Umsatzsteuer optiert, so dass er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die abziehbare Vorsteuer erhöht folglich nicht die Grundstücksaufwendungen ( 9b EStG). Die im Februar 2016 entrichtete Umsatzsteuer ist in der Sonderbilanz als sonstige Verbindlichkeit auszuweisen. Aufwand Sonder-GuV 2015 Ertrag Grundstücksaufwend Mieterträge Abschr. Gebäude Gewinn Seite 4
5 Aktiva Sonderbilanz zum Passiva Grundstück Lindenstr Privateinlage Grundstücke Grundstück Kölner Str Grundstückkosten (Privateinl.) Gebäude einschl. USt. Mieten (Privatentnahme) Gewinn lt. GuV Kapital Fritz Fein Sonstige Verbindl. (USt) Zusammenfassung: 1. Sonderbetriebsvermögen? 2. Wenn ja, Sonder-GuV + Sonderbilanz 3. Erträge Aufwendungen (inkl. AfA) netto = Gewinn 4. Zugangswert (Teilwert i.d.r.) als Privateinlage 5. Aufwendungen (inkl. USt) als Privateinlage, wenn privat bezahlt. 6. Erträge (Mieten ggf. mit USt) als Privatentnahme 7. geschuldete USt als sonstige Verbindlichkeit 8. Ansatz des Vermögens nach allgemeinen Regeln! Übung Sonderbetriebsvermögen a) Handelsbilanz der KG enthält nur Gesamthandsvermögen, zur Nutzung überlassen durch Gesellschafter Erfassung in Sonderbilanz und Sonder-GuV als Sonderbetriebsvermögen (R 4. 2 Abs. 2 EStR) b) Tätigkeitsvergütung für den Komplmentär ist als betrieblicher Aufwand zu buchen und unter 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB auszuweisen. Vor der steuerlichen Gewinnfeststellung und Gewinnverteilung sind im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung die als Aufwand gebuchten Beträge dem Gewinn hinzuzurechnen. c) Kommanditist Harms ist SV-rechtlich als Arbeitnehmer anzusehen, steuerrechtlich müssen die als Aufwand gebuchten Gehälter als Vergütung im Dienst der KG angesehen werden. Sie sind im Rahmen der Gewinnfeststellung den Einkünften des Kommanditisten Harms zuzurechnen ( 15 Abs. 1 S. 1 Nr HS EStG). d) Handelsbilanzgewinn Verzinsung Jensen Verzinsung Harms Verzinsung Beust handelsrechtlicher Restgewinn e) Einkünfte für das Wirtschaftsjahr 2015 Gesell. Zinsen Anteile Rest Tätigk.-verg. Verg. f. Überl. Sonder-BA gesamt Jensen Harms Beust Summe f) Entwicklung der variablen Kapitalkonten Jensen Harms Beust Stand Entnahmen Einlagen Zinsen Restgewinn Stand Übung Sonderbetriebsvermögen Seite 5
6 Übungen zum Jahresabschluss FOB Gefahrenübergang Santos Eigentumsübergang auf die GmbH, Auslaufen des Schiffes spielt keine Rolle, Erfassung als Rohstoffe Abs. 2 B I 1 HGB im Geschäftsjahr Zugangsbewertung 253 Abs. 1 HGB und 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu Anschaffungskosten mit Ansatz zum , da Preis gefallen, mit niedrigerem Markt- oder Börsenpreis gem. 253 Abs. 4 HGB (strenges Niederstwertprinzip) Abschreibung i. H. v Steuerrechtlich Wahlrecht zur Teilwertabschreibung bei dauernder Wertminderung - 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG liegt hier vor, da bis Tag der Bilanzaufstellung keine Erholung des Preises. Wahlrecht wird wegen niedrigsten steuerlichen Gewinn in Anspruch genommen Buchungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe an Verbindl. aus Lieferungen und Leistungen Aufwendungen für RHB an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ddp Gefahrenübergang in Weimar Ware ist also noch nicht geliefert schwebendes Geschäft, wird nicht bilanziert. Aber: Aus dem Geschäft droht ein Verlust, dieser muss gem. 249 Abs. 1 S. 1 HGB als Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften erfasst werden. Steuerrechtlich gilt hierfür gem. 5 Abs. 4a EStG ein Verbot! (Durchbrechung des Maßgeblichkeitsprinzips) Lösungen Jahresabschluss Seite 6
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