Bilanzierung und Bewertung des Umlaufvermögens

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1 Bilanzierung und Bewertung des Umlaufvermögens 1. Vorräte Beispiele Fall 1: einfacher gewogener Durchschnitt AB kg 5, ,00 Zugang kg 6, ,00 Zugang kg 9, , kg ,00 6,80 Endbestand kg ,00 Aufwand ,00 gleitender (permanenter) Durchschnitt Skontrationsmethode AB kg 5, ,00 Abgang kg 5, ,00 Bestand kg 5.000,00 Zugang kg 6, ,00 Bestand kg 6, ,00 Zugang kg 9, ,00 Bestand kg 7, ,00 Abgang kg 7, ,00 Endbestand kg ,00 Aufwand ,00 Beide Verfahren sind handels- und steuerrechtlich zulässig! ( 240 Abs. 4 HGB, R 6.8 Abs. 4 EStR) FIFO-Verfahren (first in first out) Der Endbestand stammt aus den letzten Zugängen. Endbestand kg 9, ,00 Aufwand ,00 Verfahren ist nach 256 HGB zulässig, gem. 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG i.v.m. R 6.9 EStR jedoch nicht steuerrechtlich! Hinweis: Sollte im Rahmen der Prüfungsarbeit handelsrechtlich das FIFO-Verfahren gefordert sein, kommt steuerrechtlich nur das Ø-Verfahren in Frage, da anderenfalls den handelsrechtlichen GoB nicht entsprochen würde. LIFO-Verfahren (last in first out) der Endbestand stammt aus AB und den ersten Zugängen AB kg 5, ,00 1. Zugang kg 6, ,00 Endbestand kg ,00 5,40 Aufwand ,00 Seite 1

2 Anwendungssystematik HB SB Ø-Verfahren Ø-Verfahren ( 5 Abs. 1 S. 1 EStG) LIFO-Verfahren LIFO-Verfahren ( 5 Abs. 1 S. 1 EStG) FIFO-Verfahren Ø-Verfahren ( 5 Abs. 6 EStG, 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG, R 6.9 Abs. 1 EStR) Zum : Die so ermittelten AK sind zum mit dem Wert gem. 253 Abs. 4 HGB (Börsen- oder Marktpreis bzw. beizulegender Wert) steuerrechtlich: Teilwert gem. 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG zu vergleichen der nierigere beider Werte ist anzusetzen (steuerrechtlich nur bei dauerhafter Wertminderung!) Fall 3 MEK 100,00 MGK 20,00% 20,00 FEK 200,00 FGK 240,00% 480,00 HK 800,00 VwGK 10,00% 80,00 VtGK 20,00% 160,00 SK 1.040,00 Gewinn 25,00% 260,00 BVP 1.300,00 Skonto 2,00% 26,53 ZVP 1.326,53 Herstellungskosten gem. 255 Abs. 2 HGB, R 6.3 EstR MEK 100,00 MGK 20,00% 20,00 FEK 200,00 FGK 240,00% 420,00 (ohne kalkulatorische Kosten!) HK Untergrenze 740,00 gilt nur im Handelsrecht, da gem. R 6.3 EstR steuerrechtlich die Kosten der allgemeinen Verwaltung und soziale Aufwendungen einzubeziehen sind! VwGK 10,00% 50,00 (auf Basis 800 und ohne im Folgejahr anfallende VwGK!) HK Obergrenze HB 790,00 HK SB Buchhalter Pingel: Selbstkosten auf kalkulatorischer Basis können nicht Grundlage der Berechnung sein; ein pauschaler Abzug wegen gesunkener Preise ist nicht zulässig! Da die Verkaufspreise massiv gesunken sind, müssen die HK mangels Markt- oder Börsenpreis mit dem beizulegenden Wert der Vermögensgegenstände verglichen werden ( 253 Abs. 4 S. 2 HGB). Seite 2

3 Dieser wird nach der Methode der verlustfreien Bewertung ermittelt: noch erzielbarer Verkaufserlös 600,00 - bis zum Verkaufstag noch anfallende Kosten VwGK 30,00 VtGK - Zinsen bis zum Verkaufstag (600 für 3 Mon. zu 12%) 80,00 18,00 Beizulegender Wert 472,00 Zwingender Wertansatz in der HB, da der beizulegende Wert niedriger als die HK ist! ,00 Ermittlung des Teilwerts gem. R 6.8 Abs. 1 und 2 EStR noch erzielbarer Verkaufserlös 600,00 - bis zum Verkaufstag noch anfallende Kosten 128,00 - durchschnittlicher Unternehmergewinn 120,00 Teilwert zum ,00 Im Sinne eines niedrigsten steuerlichen Gewinns muss der Teilwert (generell: Wahlrecht!) angesetzt werden = ,00 Buchung für den Fall nicht vorhandener Anfangsbestände: fertige Erzeugnisse ,00 an Bestandsveränderungen FE ,00 Außerbilanzielle Abrechnung von für die steuerliche Gewinnermittlung gem. 60 Abs. 2 EStDV (wenn die Aufgabenstellung den niedrigsten steuerlichen Gewinn erfordert) Fall 4 a) Faser AG ist nach wie vor Eigentümer, denn beim Käufer entstehen mangels Lieferung noch keine Anschaffungskosten schwebendes Geschäft nicht bilanzierungsfähig! Ansatz zum Marktpreis ( 253 Abs. 4 S. 1 HGB), steuerlich nur bei dauernder Wertminderung 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG, R 6.8 Abs. 1 S. 2 EStR b) 100,00 100,00 66,67% 50,00 50,00% 1,5 33,33% 150,00 150,00 100,00% Abzug der Handelsspanne ist gem. H 6.2 Waren zur retrograden Ermittlung der Anschaffungskosten zulässig! 756,00 150,00% 252,00 504,00 100,00% = Anschaffungskosten! c) Heizöl Betriebsstoff Vorratsvermögen Anwendung des LIFO- oder FIFO-Verfahrens gem. 256 HGB zulässig, gem. 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG und R 6.9 Abs. 1 EStR steuerlich nur LIFO! Heizöl Betriebsstoff Vorratsvermögen; zulässig gem. 256 HGB FIFO, LIFO steuerlich aber gem. 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG und R 6.9 EStR Abs. 1 nur LIFO Seite 3

4 Ø Anschaffungskosten = 537,50 je 1000 l 530,00 MP gem. 253 Abs l S. 1 HGB l l Der Ansatz zu 530 = l ist zwingend in der Handelsbilanz, steuerlich ebenfalls bei dauernder Wertminderung. Übung Bewertung Umlaufvermögen Handelswaren Vorräte Umlaufvermögen gem. 247 Abs. 2 HGB Umkehrschluss, Ausweis erfolgt unter 266 Abs. 2 B. I. 3 HGB fertige Erzeugnisse und Waren Bewertung erfolgt gem. 253 Abs. 1 und 4 zu AK bzw. niedrigerem Marktpreis und gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu AK bzw. zum niedrigeren Teilwert bei vsl. dauernder Wertminderung 1. Oberhemden Marke Wollweber Anwendung LIFO ist zulässig gem. 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG und R 6.9 EStR, 256 HGB Bildung eines besonderen Postens (Layer) gem. R 6.9 Abs. 4 EStR, Minderbestände sind beginnend beim letzten Layer zu kürzen, beim niedrigeren Teilwert (Ansatzwahlrecht gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG) muss der einzelne Layer entsprechend abgeschrieben werden! (R 6.9 Abs. 6 EStR) Altbestand , ,00 Layer , ,00 Wertansatz der Warengruppe ,00 2. Hosen Chef zeitverlegte Inventur ist zulässig nach 241 Abs. 3 HGB und R 5.3 Abs. 2 EStR Bewertung erfolgt nach allgemeinen Grundsätzen zum Inventurstichtag (31.10.) R 5.3 Abs. 2 S. 3 EStR (niedrigerer Teilwert am !) Erforderlich ist eine wertmäßige Fortschreibung auf den , der Wareneinsatz = AK der Verkäufe wird aus den Verkaufspreisen abzgl. des Ø Rohgewinnaufschlags ermittelt (R 5.3 Abs. 2 S. 9 EStR) Inventurbestand Wareneinkäufe zu AK Rücksendungen zu AK Warenverkäufe zu VKP Rücksendungen zu VKP ,00% abzgl. Rohgewinnaufschlag 40,00% ,00% Bilanzansatz ,00% Jeanshemden Florida Bewertung erfolgt retrograd Verkaufspreise (H 6.2 Waren EStH), Skontoabzug gem. H 6.2 Skonto EStH erst bei Realisierung (betrifft Skonto 2015), für 2014 muss berücksichtigt werden wegen 255 Abs. 1 HGB (AK-Minderung) 2% von = 600. Seite 4

5 Inventurbestand abzgl. Umsatzsteuer 19,00% Inventurbestand netto (VKP) abzgl. Rohgewinnaufschlag 50,00% Bestand netto zu Einkaufspreisen abzgl. Skonto auf ,00% -600 Wertansatz Die höheren Wiederbeschaffungskosten von sind wegen 253 Abs. 1 S. 1 und 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nicht berücksichtigungsfähig! (Anschaffungskosten- und Realisationsprinzip) Gesamtwert der drei Warengruppen: Bilanzansatz Handelswaren zum Buchungen: Handelswarenbestand an Aufwendungen für Handelswaren Aufwendungen für bezogene Waren an Bezugskosten Liefererskonto an Aufwendungen für bezogene Waren Bier 247 Abs. 2 HGB 266 Abs. 2 B. I. 3 HGB Fertige Erzeugnisse und Waren Bewertung 253 Abs. 1 HGB Herstellungskosten i.v.m. 255 Abs. 2 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG HK Pflichtansatz HB SB MEK MEK MGK MGK FEK FEK FGK FGK Abschreibungen Abschreibungen SEKF SEKF Wahlrecht! allgemeine Verwaltung allgemeine Verwaltung soziale Aufwendungen soziale Aufwendungen (R 6.3 EStR) Kalkulatorische Zinsen dürfen nicht einbezogen werden. MEK MGK 50,00% FEK FGK 350,00% Abschreibungen SEKF HK-Untergrenze HB allgemeine Verwaltung soziale Aufwendungen HK SB (Gesamt-Herstellungskosten des Jahres) Seite 5

6 Bestandsermittlung durch Rückrechnung gem. 241 Abs. 3 HGB und R 5.3 Abs. 2 EStR Sorte Ausstoß Verkauf HK/hl HK Pils Export Starkbier Weißbier Bilanzansatz Buchung: Bestandsveränderungen FE/UE an fertige Erzeugnisse Brentano KG Sachverhalt 1 Papierrollen UV 247 Abs. 2 HGB Umkehrschluss, Ausweis 266 Abs. 2 B. I. 1 Rohstoffe... Bewertung zu AK bzw. zum niedrigeren Markt- o. Börsenpreis gem. 253 Abs. 1 und 4 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG niedrigerer Teilwert nur bei dauernder Wertminderung Marktpreis vorübergehend um 3 je Rolle gesunken Abschreibung handelsrechtlich 240, Bilanzansatz ,00 steuerrechtlich nicht zulässig, da der Preis bis zum Tag der Bilanzaufstellung wieder steigt, außerbilanzielle Hinzurechnung 240 gem. 60 Abs. 2 EStDV Sachverhalt 2 unfertige Erzeugnisse UV 266 Abs. 2 B. I. 2 HGB Bewertung zu HK gem. 253 Abs. 1, 255 Abs. 2 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG, R 6.3 EStR Bestandteile: MEK, MGK, FEK, FGK, SEKF zusätzlich steuerlich GK für Verwaltung und soziale Aufwendungen Angaben sind nicht vorhanden, können nicht berücksichtigt werden MGKZS = ,00% FGKZS = ,00% Stufe I Stufe II MEK 1,00 0,50 MGK 8,00% 0,08 0,04 FEK 1,20 4,50 FGK 200,00% 2,40 9,00 SEKF 2,00 4,68 16,04 Rohlinge Stufe I , ,00 Rohlinge Stufe II , ,00 Gesamtbestand Rohlinge (Bilanzansatz ) ,00 Bilanzansatz ,00 Bestandsminderung ,00 Sachverhalt 3 Glückwunschkarten UV 266 Abs. 2 B. I. 3 Fertige Erzeugnisse und Waren Bewertung zu AK 253 Abs. 1, 255 Abs. 1 HGB 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Kaufpreis zum Kurs im Zeitpunkt des Kaufs Speditionskosten ANK Seite 6

7 Bankprovision Kosten des Geldverkehrs (s. b. A.) Der günstigere Eurokurs ist ohne Belang, da am keine Verpflichtung mehr bestand! Kaufpreis SFr ,00 1, ,16 Transportkosten 588,00 Anschaffungskosten ,16 AK pro Karton 162,75 < 300,00 Ansatz zu AK! Bestand am ,00 = Bilanzansatz Buchungen: SV 1: Aufwendungen für Rohstoffe 240,00 an Rohstoffe 240,00 SV 2: Bestandsveränderungen FE/UE ,00 an unfertige Erzeugnisse ,00 SV 3: Aufwendungen für Waren 588,00 an sonstige betriebliche Aufwendungen 588,00 Warenbestand ,00 an Aufwendungen für bezogene Waren ,00 Übung Vorratsvermögen Antriebsketten UV. 247 Abs. 2 HGB Umkehrschluss 266 Abs. 2 B. I. 1 RHB Bewertung AK oder niedrigerem Marktpreis 253 Abs. 1 und 4 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG handelsrechtlich gilt das strenge Niederstwertprinzip, steuerrechtlich bei dauernder Wertminderung Wahlrecht Teilwertansatz Dauerhaftigkeit liegt vor! handels- und steuerrechtlich zulässig - Durchschnittsverfahren 240 Abs. 4 HGB 5 Abs. 1 S. 1 EStG, R 6.8 Abs. 4 EStR - LIFO-Verfahren gem. 256 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG, R 6.9 EStR Seite 7

8 Bewertungsart Berechnung Marktpreis Wertansatz Gruppenbewertung mit ge- 250 Stück zu je wogenem Ø-Verfahren LIFO-Verfahren mit AB + 303, ,00 295, ,00 AB 200 Stück je Mehrbestand aus ersten 290, ,00 Zugängen - mit Layer 50 Stück zu je 307, ,00 - ohne Layer 250 Stück zu je LIFO-Verfahren mit AB + Mehrbestand aus Ø aller Zugänge 295, ,00 295, ,00 293,50 295, ,00 AB 200 Stück je - mit Layer 50 Stück zu je 290, ,00 319, ,50 - ohne Layer 250 Stück zu je 295, ,00 295, ,00 295, ,50 295, ,00 Das LIFO-Verfahren mit Layer-Bildung führt jeweils zum niedrigsten Wertansatz (AK < WBK), folglich wäre eines der beiden Verfahren zu wählen. Es erfolgt eine Abwertung des Bestandes um = 3.100,00 Buchung: Aufwendungen für RHB 3.100,00 an Bestand RHB 3.100,00 Seite 8

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