Gebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

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1 Veräußerungsgewinne gem. 6b EStG Übertragung aufgedeckter stiller Reserven im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs auf GruBo, Gebäuden und Binnenschiffen auf begünstigte Wirtschaftsgüter innerhalb von spätestens vier Jahren (Ausnahme: hergestellte Gebäude, die vor Ablauf von 4 Jahren noch nicht fertiggestellt sind sechs Jahre) nach Gewinnentstehung GruBo Gebäude GruBo Gebäude Gebäude Wird der Veräußerungsgewinn nicht im laufenden Geschäftsjahr übertragen, kann ein steuerfreie Rücklage gem. Abs. 3 gebildet werden nur Steuerbilanz! Besteht die Rücklage am Ende des 4. auf ihre Bildung folgenden Jahres noch immer, ist sie gewinnerhöhend zzgl. 6% für jedes Jahr des Bestehens aufzulösen. Voraussetzungen: Grundstück Anschaffungskosten - Gewinnermittlung nach 4 (1) bzw. 5 EStG (keine EÜR!) - 6-Jahresfrist vor Veräußerung - Übertragung auf Anlagegüter im Inland - Berücksichtigung des Veräußerungsgewinns bei der steuerlichen Gewinnermittlung 247 Abs. 2 HGB AV 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG 255 Abs. 1 HGB Schuldübernahme (H 6.2 EStH Schuldübernahmen ) gemeiner Wert des Tauschgrundstücks ( 6 Abs. 6 S. 1 EStG) Zahlung der Leibrente zum Barwert im Zeitpunkt der Übernahme Umschreibungskosten/Notariat Grunderwerbsteuer Schuldübernahme hingegebenes Grundstück Rentenverpflichtung = Gegenleistung davon Grunderwerbsteuer 3,50% Notariat/Umschreibung Anschaffungskosten Durch die Hingabe des Grundstückes zum gemeinen Wert werden stille Reserven i.h.v = aufgedeckt. Da die Voraussetzungen des 6b Abs. 4 EStG erfüllt sind, kann in der Steuerbilanz ein Abzug in dieser Höhe von den Anschaffungskosten des neuen Grundstücks vorgenommen werden. ( 6b Abs. 1 EStG) AK Handelsrecht Veräußerungsgewinn gem. 6b EStG steuerlicher Ansatz Gem. 60 Abs. 2 EStDV ist eine Abrechnung von vom handelsrechtlichen Ergebnis zur steuerlichen Gewinnermittlung außerhalb des Jahresabschlusses vorzunehmen. Seite 1

2 Bildung eines Passivpostens für die Rentenverpflichtung Ansatz: ( 253 Abs. 1 S. 2 HGB) (Erfüllungsbetrag) Ausweis unter 266 Abs. 3 C. 8 HGB) Differenz ( ) Erfassung als Aufwandsminderung Buchungen Grundstücke an Verb. geg. Kreditinstituten an Grundstücke an sonstige betriebliche Erträge an sonstige Verb. (Rente) an sontige Verb. (Grunderwerbsteuer) an Guthaben bei Kreditinstituten Zinsen und ähnliche Aufwendungen an Guthaben bei Kreditinstituten Sonstige Verbindl. (Rente) an Zinsen u.ä. Aufwendungen alternativ: Sonstige Verbindl. (Rente) an Guthaben bei Kreditinstituten Zinsen und ähnliche Aufwendungen an sonstige Verb. (Rente) R 6.6 EStR stille Reserven bei Ersatzbeschaffung Ziel: Vermeidung der Versteuerung aufgedeckter stiller Reserven bei Ausscheiden von Wirtschaftsgütern des AV und UV durch - höhere Gewalt - Vermeidung eines behördlichen Eingriffs - durch einen behördlichen Eingriff H 6.6 Abs. 2 EStH und Anschaffung oder Herstellung eines funktionsgleichen Wirtschaftsguts innerhalb von einem Jahr (Folgejahr) bei beweglichen WG, von 2 Jahren bei Grundstücken und Gebäuden. Verlängerung im Einzelfall bei Glaubhaftmachung möglich! (R 6.6 Abs. 4 EStR) Übertragung der stillen Reserve nur, soweit sie für das Wirtschaftsgut selbst also nicht für evtl. Folgeschäden, Begleitschäden, Vermögensschäden gezahlt werden. Beispiel: Maschine Buchwert bei Ausscheiden (2012) Entschädigung der Versicherung Ersatzwirtschaftsgut (2012) Seite 2

3 stille Reserve: Entschädigung der Versicherung Buchwert bei Ausscheiden stille Reserve AK neu (ND 10 J.) Abschreibung Bilanzansatz HB AK neu (ND 10 J.) stille Reserve steuerliche AK Abschreibung Bilanzansatz SB Buchungen außerplanmäßige Abschreibung an TAM Guthaben bei Kreditinsituten an sonstige betriebliche Erträge TAM Vorsteuer an Verb. a. LL Abschreibungen auf Sachanlagen an TAM HB Ertrag Abschr Gewinn SB Ertrag Aufwand Abschr Gewinn Abrechnungsbetrag i.s.d. 60 Abs. 2 EStDV Verzeichnis gem. 5 Abs. 1 S. 2 und 3 EStG Abwandlung Anschaffung im Folgejahr 2012 außerplanmäßige Abschreibung an TAM Guthaben bei Kreditinstituten an sonstige betriebliche Erträge Abrechnungsbetrag i.s.d. 60 Abs. 2 EStDV Seite 3

4 2013 TAM Vorsteuer an Verb. a. LL Abschreibungen auf Sachanlagen an TAM Hinzurechnungsbetrag i.s.d. 60 Abs. 2 EStDV (Abschreibungsunterschied HB SB) Abwandlung 2 AK EWG stille Reserve AK EWG Entschädigung Abzug = Es wurden nur 70% der Entschädigung wieder ausgegeben, also dürfen auch nur 70% der Reserven übertragen werden. Buchungen wie oben! Lösung EStR 6.6 Buchwert Abschreibung 10 Monate Buchwert bei Ausscheiden Entschädigung Gewinnausfall Miete anrechenbare Entschädigung stille Reserve vorläufig Schrotterlös stille Reserve AK EWG ,00% Entschädigung Mehrentschädigung! übertragbare stille Reserve = Bilanzansatz HB: AK (2012) - Abschreibung Bilanzansatz Bilanzansatz SB: steuerfreie Rücklage gem. R 6.6.EStR: (2011) Bilanzansatz SB: AK (2012) - Abzug stille Reserve steuerliche AK Abschreibung Bilanzansatz Seite 4

5 Buchungen außerplanmäßige Abschreibung an Abschreibungen auf Sachanlagen Buchungen 2012 außerbilanzielle Abrechnung i.h.v Neutralisierung des s.b.e TAM an sonstige betriebliche Erträge Abschreibungen auf Sachanlagen an TAM Übung Knöpfli KG Hinzurechnung des Abschreibungsunterschieds gewinnerhöhende Auflösung der Rücklage Hinzurechnung gem. 60 Abs. 2 EStDV Wirtschaftsgut Veräußerungsgewinn übertragbar nach 6b unbebautes Grundstück Jahresfrist GuB bebautes Grundst auf GuB und Gebäude Fabrikgebäude auf Gebäude Beteiligung gem. 6b Abs. 10 S.2 60% des Gewinns Gebäude, bewegl. AV ( 3 Nr. 40 S. 1 a, b EStG) Seite 5

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