Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht

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1 Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Einkünfte aus Kapitalvermögen Differenzierung Kapitaleinkünfte im privaten Bereich: 20 I VII, IX EStG Kapitaleinkünfte im betrieblichen Bereich: Subsidiaritätsklausel, 20 VIII EStG Überschusseinkünfte, 2 II 1 Nr. 2 EStG Zuordnung insb. zu kein WK-Abzug, 2 II 2 EStG proport. Steuersatz 25%, 32d I EStG Schedule 2 VbEStG Gewinneinkünften, 2 I 1 Nr. 1, 2, 3 EStG bei Dividenden/Ant.-Veräuß.: 40% steuerfrei, 3 Nr. 40 S.1 lit. d / a EStG, entspr. 3c II EStG (Teileinkünfteverfahren) 2 1

2 Kapitalertragsteuer (KESt), 43 ff. EStG besondere Form der ESt = grds. Quellensteuer/Abzugsteuer, 43 I, 36 II Nr.2 EStG Indienstnahme des KE-Schuldners (Gesellschaft, Bank u.a.) = eigene Steuerpflicht, 33 I AO Einbehaltung 44 I 3 Anmeldung 45a I 150 I 3, 167 f. AO Abführung 44 I 5 Haftung des KE-Schuldners (= für fremde Schuld, 44 I 1 EStG): 44 V EStG, 191 AO 3 Kapitalertragsteuer (KESt), 43 ff. EStG Besonderheit: Abgeltungswirkung, 43 V 1 EStG = Abgeltung-statt Abzugsteuer Ziel: Totalerfassg., Verwaltungsvereinfachung keine -ESt-Erklärung, -Veranlagung, -Anrechnung, 36 II Nr. 2 EStG Vor. 1: keine Abziehbarkeit der tatsächl. WK = Bruttobesteuerung, nur Sparer-PB i.h.v. 801 p.a. 20 IX EStG, ( 44a I Nr. 1 EStG) Vor. 2: einheitlicher proportionaler Steuersatz, 43a I 1 Nr.1, 32d EStG: 25% + KiSt + SolZ 28% 4 2

3 Veräußerung von Anteilen im PV, 17 EStG = Einkünfte aus Gewerbebetrieb Veräußerung, Abs. 1, oder verdeckte Einlage in KapGes Auflösung u.dgl., Abs. 4, oder Entstrickung, Abs. 5 Anteile an KapGesim PV, wenn Bet. 1% innerhalb der letzten fünf Jahre Rechtsfolge, Abs. 2: Versteuerung der stillen Reserven Veräußerungspreis / gem.wert./. Veräußerungskosten./. Anschaffungskosten = Veräußerungsgewinn/-verlust Teileink.-Vf.: 3 Nr. 40 lit. c, 3c II EStG Vorrang vor 20 II, IV, VI wg. VIII EStG Freibetrag, Abs. 3 5 Abgrenzung II, IV EStG: Veräußerungsgewinn Anteile im PV und Beteiligung < 1% 2 I 1 Nr. 5, 20II 1 Nr. 1 EStG KESt als AbgeltungSt: 25% auf Bruttoerlös 43 I 1 Nr. 9, V, 43a I 1 Nr. 1, 32d I EStG Verlustverrechnungsbeschränkung: 20 VI EStG Anteile im PV und Beteiligung 1% 2 I 1 Nr. 2, 17I, II, III EStG GewSt ( ); KESt ( ), Teileinkünfteverfahren: nur 60% des Gewinns steuerpflichtig, 3 Nr.40 S.1 lit. c EStG Verluste: grds. 60% abziehbar, 17 II, 3c II EStG 6 3

4 Gewinneinkünfte: 2 I 1 Nr.1 3 EStG Einkünfteermittlung, 2 II 1 Nr. 1 EStG: Gewinn, 4 7i, insb. 4 I 1 EStG BV-Vgl. = EK-Bestandsvgl.(Konzept des 4 I 1 EStG BV am Schluss des WJ./. BV am Schluss des vorangg. WJ 1. Stufe +./. Entnahmen Einlagen Alt.: moderne Doppik ( 60 I 2 EStDV) Differenzierung im EK Neutralisierung innerhalb von Bufü. u. Bilanz + Hinzurechnungen, 4 I 9, 5 VI 2.(3.)Stufe 4 IVa, V, Vb, VI, IX, 4c ff., 7g II EStG u.a../. = Unterschiedsbetrag 2. Stufe Neutralisierung außerhalbvon Bufü. u. Bilanz Kürzungen, 3 Nr. 40, 7g I EStG, 2 AO u.a. G+V-Konto: Gewinn (betr. Ergebnis/Erfolg) Privatkonto./. Entnahmen + Einlagen 1. Stufe Korrektur außerhalb der Bilanz = steuerlicher Gewinn 2 II 1 Nr. 1 EStG 7 Gewinnermittlung: Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz Bufü- u. Bilg-Pflicht: 140, 141 AO freiw. Bufü. u. Bilg. 5 I 1 Hs.1 EStG analog für 4 I EStG insg.: Ansatz als BV 238 ff. HGB: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (GoB) Buchführung, 238, 239 HGB Bilanzierung, 242 ff. HGB 8 4

5 Gewinnermittlung: Doppik kaufmännische = doppische Buchführung ( 238, 239 HGB GoB) jeder Geschäftsvorfall berührt zwei Konten: eines auf der Sollseite eines auf der Habenseite Buchungssatz: (per) Soll an Haben parallele Gewinnermittlungauf zwei Wegen über: Bestandskonten (Vermögensrechnung = Bilanz) Erfolgskonten (GuV-Rechnung) 9 Gewinnermittlung:Bilanz 4 I, 5 I 1 EStG > 242 I 1, 247 I, 266 HGB Aktiva Passiva Anlagevermögen (AV) 247 II, 248 HGB, 5 II EStG Umlaufvermögen (UV) Brutto-BV (1) WG, 246 I HGB (2) Zurechnung, 39 AO (3) BV PV, 4 I 1, 5 I 1 EStG ARAP 5 V EStG Netto-BV (Eigen-)Kapital Kapitalkonto, HGB (vermögenswirksame GV) Privatkto.: Entn., Einl. (nicht erfolgswirksame GV) Gewinn- u. Verlustkto. (erfolgswirksame GV) Schulden (Fremdkapital) Verbindlichkeiten Rückstellungen 249 HGB, 5 IIa IVbEStG PRAP 5 V EStG 10 5

6 Gewinnermittlung: Wirtschaftsgut (WG) alle Gegenstände des ZR (Sachen und Rechte), alle anderen vermögenswerten Vorteile einschl. tatsächlicher Zustände und konkreter Möglichkeiten die die sich der Kaufmann etwas kosten lässt greifbarer Vorteil (Nutzen) über 1 Jahr hinaus selbständig bewertbar sind (Einzelbewertbarkeit) (zumindest zusammen mit dem Betrieb) übertragbar sind nicht erforderlich: Einzelverwertbarkeit 11 Gewinnermittlung:Hintergrund von Aktivierung und Passivierung Aktivierung (von WG) grds. mit AK/HK Passivierung(von negativen WG) kein Sofortaufwand, keine BA, 4 IV EStG ( ) [ 4 I 9, 5 VI EStG] keineschmälerungdes EK (BV) und des steuerlichen Gewinns Aufwandsspeicher Geltendmachung der AK/HK i.d.r. nur als AfA, 7 EStG als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen keine Zunahme des EK (BV) und des steuerlichen Gewinns ( 4 I 1 EStG) 12 6

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