Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2015 Rechnungswesen
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- Georg Goldschmidt
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1 Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2015 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Sommerprüfung 2015 finden Sie auf der Homepage Ihrer am Prüfungsverbund beteiligten Steuerberaterkammer bzw. auf der Homepage der Steuerberaterkammer Niedersachsen. Ihre Meinung ist mir wichtig! Was gefällt Ihnen gut? Was kann ich noch verbessern? Senden Sie eine an Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Diese Unterlagen wurden mit großer Sorgfalt erstellt und geprüft. Trotzdem können Fehler nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Für die Richtigkeit der Lösungen kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Copyright 2017 by Christoph Hartl, Augsburg Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verfassers (Christoph Hartl, Augsburg). Hinweis zu 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.
2 Aktualisierung der Prüfungsaufgaben (zwecks Anpassung an den Rechtsstand ) lt. Sachverhalt aktualisiert Teil I Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG Kalenderjahr Kalenderjahr Nr. 8 Teil II Laufende Buchungen und Abschlussbuchungen Kalenderjahr Kalenderjahr Für diese Maschine war im Jahr 2013 ein Investitionsabzugsbetrag gem. 7g EStG in Höhe von 800 EUR gebildet worden Für diese Maschine war im Jahr 2016 ein Investitionsabzugsbetrag gem. 7g EStG in Höhe von 800 EUR gebildet worden. Der IAB ist im Wirtschaftsahr der Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts in maximaler Höhe gewinnerhöhend hinzuzurechnen Copyright 2017 by Christoph Hartl, Augsburg Seite 1
3 Teil I: Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG Erklärung/Berechnung BE + BE./. BA + BA./ , ,00 1. Ein Genossenschaftsanteil ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Die AK sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses als BA zu erfassen ( 4 Abs. 3 Satz 4 EStG). keine BA in ,00 2. Die Entstehung einer Forderung ist keine BE Forderungsausfall ist keine BA 238,00 3. Versicherungsentschädigung ist in 2017 zugeflossen BE in 2017 (Zuflussprinzip, 11 Abs. 1 EStG) 3.800,00 Die Anschaffungskosten der beschädigten Waren sind bereits bei Zahlung sofort und in voller Höhe BA Zahlung in 2017 (Abflussprinzip) Betrieblicher Nutzungsanteil = BA 80% v. 77,35 = Privater Nutzungsanteil BA 61,88 Umsatzsteuerrechtlich ist die auf die Telekommunikationsgebühren entfallende Vorsteuer in einen abziehbaren (betrieblichen) Teil und einen nicht abziehbaren (privaten) Teil aufzuteilen (R 3.4 Abs. 4 UStAE). alternativ: Telekommunikationsaufwendungen = BA Vorsteuer = BA Privater Nutzungsanteil = BE 20% v. 77,35 = (15,47) (65,00) (12,35) 5. Keine Angabe zur Fälligkeit der Miete! Miete ist eine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe. a) Fälligkeit und Zahlung innerhalb d. 10-Tage-Regel BA in 2018 (Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit) 3.000,00 b) Fälligkeit außerhalb der 10-Tage-Regel BA in 2017 (Jahr des Abflusses), keine Korrektur ( 11 Abs. 2 Satz 2 EStG, OFD-Nordrhein-Westfalen, Kurzinformation vom , ESt 9/2014). Copyright 2017 by Christoph Hartl, Augsburg Seite 2
4 Erklärung/Berechnung BE + BE./. BA + BA./. 6. Für den Zufluss ist steuerlich der Zeitpunkt der Entgegennahme des Schecks maßgebend. BE in ,15 7. GWG ( 6 Abs. 2, 4 Abs. 3 Satz 3 EStG) Anschaffungskosten bis 410 netto Sofortabzug, 3 x 280,00 = Ab dem Erhöhung der GWG-Grenze von 410 EUR auf 800 EUR. Umsatzsteuer ist erst im Zeitpunkt d. Zahlung in 2018 BA. 8. Für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind die AfA-Regeln zu befolgen ( 4 Abs. 3 Satz 3 EStG). AK-Kürzung ( 7g Abs. 2 EStG) 40% v ,00 = Sonderabschreibung ( 7g Abs. 5 EStG) 2.000,00 800,00 (AK-Kürzung) = 1.200,00 20% v ,00 = Lineare AfA ( 7 Abs. 1 EStG) 2.000,00 800,00 (AK-Kürzung) = 1.200, ,00/8 Jahre = 150,00 1/12 v. 150,00 = Vorsteuer ist erst im Zeitpunkt der Zahlung in 2018 BA. 840, ,00 240,00 12, Geschenk Kunde > 35 Nicht abzugsfähige BA ( 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG) alternativ: Hinzurechnung betrieblicher Gewinn Spaltensummen , ,38 128,40 (---) 4.366,40 BE/BA , ,98 Betrieblicher Gewinn ,17 800,00 (128,40) Hinzurechnung ( 7g Abs. 2 EStG) Nr. 9 alternative Lösung Geschenk Kunde > 35,00 netto Steuerlicher Gewinn ,17 Copyright 2017 by Christoph Hartl, Augsburg Seite 3
5 Anmerkungen zu Nr. 8 (Investitionsabzugsbetrag) Für nach dem angeschaffte oder hergestellte nach 7g EStG begünstigte Wirtschaftsgüter, für die ein Investitionsabzugsbetrag nach dem in Anspruch genommen wurde, kann der Gewinn um 40 % der jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, höchstens jedoch in Höhe der insgesamt geltend gemachten und bislang noch nicht hinzugerechneten oder rückgängig gemachten Abzugsbeträge, erhöht werden (Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen). Die Hinzurechnung ist als Wahlrecht ausgestaltet. In Abhängigkeit von der Wahlrechtsausübung ergeben sich folgende Gewinnauswirkungen: a) Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags und Kürzung der Anschaffungskosten Jahr Vorgang Gewinnauswirkungen 2017 Hinzurechnung des IAB ( 7g Abs. 2 Satz 1 EStG) 800,00 Kürzung der Anschaffungskosten ( 7g Abs. 2 Satz 2 EStG)./. 800,00 Sonderabschreibung ( 7g Abs. 5 EStG) 2.000,00 800,00 (AK-Kürzung) = 1.200,00 20% v ,00 =./. 240,00 Lineare Abschreibung ( 7 Abs. 1 EStG) 1.200,00/8 Jahre = 150,00 x 1/12 =./. 12,50 gesamt./. 252,50 b) Ohne Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags und ohne Kürzung der Anschaffungskosten Jahr Vorgang Gewinnauswirkungen 2017 Hinzurechnung des IAB ( 7g Abs. 2 Satz 1 EStG) -- Kürzung der Anschaffungskosten ( 7g Abs. 2 Satz 2 EStG) -- Sonderabschreibung ( 7g Abs. 5 EStG) 20% v ,00 =./. 400,00 Lineare Abschreibung ( 7 Abs. 1 EStG) 2.000,00/8 Jahre = 250,00 x 1/12 =./. 20,83 gesamt./. 420,83 Werden bis zum Ende des dreijährigen Investitionszeitraums keine (ausreichenden) begünstigten Investitionen getätigt, die zu Hinzurechnungen nach 7g Absatz 2 Satz 1 EStG geführt haben, sind insoweit noch vorhandene Investitionsabzugsbeträge bei der Veranlagung rückgängig zu machen, bei der der Abzug vorgenommen wurde (BMF-Schreiben vom , Rz. 31). Copyright 2017 by Christoph Hartl, Augsburg Seite 4
6 Teil II: Laufende Buchungen und Abschlussbuchungen (1200) 192,60 an 4000 (8000) 180, (1770) 12,60 Die Lieferung von Torten unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7% ( 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Anlage 2 zum UStG) (1410) 900,00 an 4125 (8125) 900, (3000) 2.570,00 an 3310 (1610) 2.835, (3800) 80, (1570) 185,50 Abziehbare Vorsteuer Biomehl u. Sauerteig, 7% v ,00 = 179,90 Transportkosten, 7% v. 80,00= 5,60 185,50 Fracht (Nebenleistung) Die Beförderungsleistung ist eine unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung (Lieferung von Biomehl und Sauerteig). Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung (Abschn Abs. 5 Satz 1 UStAE). --> Die Fracht unterliegt ebenso dem ermäßigten Steuersatz von 7% (1610) 137,50 an 5701 (3701) 128, (1570) 9, (1610) 2.698,00 an 1800 (1200) 2.644, (3701) 50, (1570) 3,53 2% v. (2.835,50-137,50) = 53,96 Nettoskonto: 53,96/1,07 = 50,43 Copyright 2017 by Christoph Hartl, Augsburg Seite 5
7 (3420) 2.500,00 an 3310 (1610) 2.500, (1572) 175,00 an 3802 (1772) 175,00 7% v ,00 = 175, (1610) 2.500, (1200) 2.425, (3725) 75, (1772) 5,25 an 1402 (1572) 5,25 3% v ,00 = 75,00 7% v. 75,00 = 5, (0410) 3.600,00 an 3310 (1610) 4.284, (1570) 684, (0410) 180,00 an 1600 (1000) 214, (1570) 34, (1610) 4.284,00 an 1800 (1200) 4.155, (0410) 108, (1570) 20,52 Nettoskonto: 3% v ,00 = 108, AfA-Bemessungsgrundlage: Kaufpreis 3.600,00 Transportkosten 180,00 Skonto./. 108, , ,00/7 Jahre = 524,57 3/12 v. 524,57 = 131, (4830) 131,14 an 0650 (0410) 131, (63.000/ ,00) x 3.672,00 = 115,67 Die Leistungsabschreibung ist handelsrechtlich im Rahmen der planmäßigen Abschreibung zulässig ( 253 Abs. 3 HGB) Copyright 2017 by Christoph Hartl, Augsburg Seite 6
8 5. Abschreibung: 9/12 v. (37.500,00/3 Jahre) = 9.375, (4830) 9.375,00 an 0440 (0240) 9.375,00 Restbuchwert zum Veräußerungszeitpunkt Buchwert ,00 AfA./ ,00 Restbuchwert ,00 Ermittlung des Buchgewinns Veräußerungspreis (netto): ,00 Restbuchwert./ ,00 Buchgewinn 875,00 Ausbuchung des Restbuchwerts 4855 (2315) ,00 an 0440 (0240) ,00 Buchung Veräußerungserlös 1210 (1410) ,00 an 4845 (8820) , (1770) 5.510, (1800) 535,00 an 4620 (8910) 500, (1770) 35,00 Die Entnahme unterliegt als unentgeltliche Lieferung der Wertabgabenbesteuerung ( 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG). Bemessungsgrundlage sind die Selbstkosten ( 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG). Der ermäßigte Steuersatz von 7% ist anzuwenden ( 12 Abs. 2 Nr. 1UStG) (1800) 288,26 an 4620 (8910) 262, (1770) 26,26 Umsatzsteuer 196,00 x 7 % 13,72 66,00 x 19% = 12,54 26, (3970) ,00 an 5100 (3000) ,00 Bestandsmehrung: , ,00 = , (2400) 4.500,00 an 1210 (1410) 4.815, (1770) 315, Zeitanteilige Auflösung Damnum 6.000,00/5 Jahre = 1.200,00 x 3/12 = 300, (2100) 300,00 an 1940 (0986) 300,00 Zinsen 2,5% v = 3.000,00 3/12 v ,00 = 750, (2100) 750,00 an 3150 (0650) 750,00 alternativ 3500 (1700) Copyright 2017 by Christoph Hartl, Augsburg Seite 7
9 9.1 Für den derivativen (entgeltlich erworbenen) Firmenwert besteht generell Aktivierungspflicht ( 246 Abs. 1 Satz 4 HGB). Ermittlung des Firmenwerts Kaufpreis ,00 Wert der materiellen Wirtschaftsgüter ,00 Verbindlichkeiten./ ,00./ ,00 Firmenwert ,00 Firmenwertabschreibung nach Handelsrecht ( 253 Abs. 3 HGB) 10 Jahre (nach dem beginnende Geschäftsjahre), wenn die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann ,00/10 Jahre = 4.000,00 6/12 v ,00 = 2.000, (4824) 2.000,00 an 0150 (0035) 2.000, Firmenwertabschreibung nach Steuerrecht: 15 Jahre ( 7 Abs. 1 EStG Satz 3 EStG) ,00/15 Jahre = 2.666,67 6/12 v ,67 = 1.333, (4824) 1.333,33 an 0150 (0035) 1.333, (1800) 7.699,97 an 4639 (8924) 1.336, (8921) 5.347, (1770) 1.015,97 Pkw wird zu mehr als 50% betrieblich genutzt. Anwendung der 1%-Regel ist zulässig ( 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) ,00 (BLP auf volle 100 abgerundet) x 1% x 12 Monate = 6.684,00 Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage: 80% v ,00 = 5.347,20 Umsatzsteuer Privatnutzung: 19% v ,20 = 1.015,97 Nicht steuerbar: 20% v ,00 = 1.336,80 ( 3 Abs. 9a Nr. 1UStG, 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG) (4130) 915,00 an 3070 (0970) 915,00 Copyright 2017 by Christoph Hartl, Augsburg Seite 8
10 (4100) 2.850,00 an 1800 (1200) 1.344, ((1741) 473, (1742) 582, (8613) 192, (1770) 36, (8590) 221, (4130) 549,34 an 3740 (1742) 549,34 Freie Arbeitnehmerunterkunft: umsatzsteuerfrei ( 4 Nr. 12 Buchstabe a UStG) Freie Verpflegung: umsatzsteuerpflichtig (19%) Teil III Auswertung Warenkonten, Gewinnverteilung 1.1 Wareneinsatz Warenanfangsbestand ,00 Warenzugänge ,00 Warenendbestand./ ,00 = Wareneinsatz , Rohgewinn Umsatzerlöse ,00 Wareneinsatz./ ,00 = Rohgewinn , Rohgewinnaufschlagsatz: (Rohgewinn/Wareneinsatz) x 100 ( ,00/ ,00) x 100 = 117,9 % 2. Handelsrechtlicher Verlust./ ,00 Geschäftsführergehälter der Komplementäre Korn und Graf 6.400,00 x 12 Monate x 2 = ,00 Pachtzinsen Grundstück Komplementär Korn ,00 Kreditzinsen Komplementär Graf 4.800,00 Steuerrechtlicher Gewinn ,00 Copyright 2017 by Christoph Hartl, Augsburg Seite 9
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