AUFGABE 8 A) Es handelt sich um einen abnutzbaren Vermögensgegenstand des Anlagevermögens Gesetzesgrundlage: 255 Abs. 1 HGB
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1 Seite 1 von 5 ExReWe Aufgabe8-11 AUFGABE 8 A) Es handelt sich um einen abnutzbaren Vermögensgegenstand des Anlagevermögens Gesetzesgrundlage: 255 Abs. 1 HGB Kaufpreis Rabatt Skonto Transportkosten (=0,02*( )) (ohne Umsatzsteuer) Summe: = Bemerkung: Verwaltungskosten sind nicht direkt zurechenbar und zählen somit nicht zu den Anschaffungskosten. B) Es handelt sich um einen abnutzbaren Vermögensgegenstand des Anlagevermögens Gesetzesgrundlage: 255 Abs. 1 HGB Kaufpreis Rabatt Transportkosten (ohne Umsatzsteuer) Nachträgliche Anschaffungskosten TÜV +400 (ohne Umsatzsteuer) Summe: = Bemerkung: Verwaltungskosten sind nicht direkt zurechenbar und zählen somit nicht zu den Anschaffungskosten. AUFGABE 9.1) Bei den Stühlen handelt es sich um Umlaufvermögen Gesetzesgrundlage: 255 Abs. 2 HGB Materialkosten Holz Sitzpolster Fertigungskosten Löhne Sonderkosten der Fertigung Drechselaufsatz Materialgemeinkosten RHB Materialprüfung Lagerkosten Fertigungsgemeinkosten Energiekosten AV-Wertverzehr Drechselmaschine +1000
2 Seite 2 von 5 ExReWe Aufgabe8-11 allgemeine Verwaltungsaufwändungen Löhne (optional) +200 Summe AUFGABE 10A) Siehe Vorlesungsskript oder meine Zusammenfassung zu Kapitel 3 B) Ermittlung der Anschaffungskosten nach 255 Abs. 1 HGB Es handelt sich hierbei um abnutzbares Anlagevermögen Kaufpreis Rabatt Transport Summe = Lineare Abschreibung Abschreibungsbetrag=91500 /5= Geometrisch-degressive Abschreibung Laut 7 II ESTG darf der Degressionsfaktor maximal 25% bzw. das 2,5-fache des linearen Abschreibungsbetrages ausmachen 1. Schritt: 2,5-fachen Abschreibungsbetrag berechnen: Schritt: Anteil an den Anschaffungskosten berechnen: 45750/91500=50%>25%! x= 0, , , , , , , , , , ,17 0 Bemerkung: In der Übung wurde uns gesagt, dass im letzten Jahr eine komplette Restwertabschreibung zu erfolgen hat. Arithmetisch degressive Abschreibung = 1 = =6100
3 Seite 3 von 5 ExReWe Aufgabe leistungsabhängige Abschreibung Abschreibungsbetrag pro Stunde = /(2200Std+2500Std+2000Std+1800Std+1500Std)= 9,15 /Std C) Sobald der geometrische Abschreibungsbetrag in einen Jahr geringer ist, als der lineare Ü = = ,25 +1=2 Übergang im Jahr 1 (=2. Jahr)! Linearer AfA-Satz: /4=17156, , , , , , , , , , ,25 0 AUFGABE 11.1 Unbebaute Grundstücke zählen zum AV, sind aber nicht abnutzbar! Gemäß 253 Abs. 3 Periode 0 - Anschaffungskosten = (gemäß 255 Abs. 1 HGB) - Keine außerordentlichen Abschreibungen, da kein Wertverlust Periode 1 - Fortgeführte AK: Außerplanmäßige Abschreibung auf , da mehr Gründe für eine dauerhafte Wertminderung sprechen, als dagegen Periode 2 - Fortgeführte AK:
4 Seite 4 von 5 ExReWe Aufgabe Aufhebung der außerplanmäßigen Abschreibung. Neuer Wert: Wertaufholungsgebot laut 253 Abs. 1 HGB Periode (Fortgeführte Anschaffungskosten) am 1.1 Tatsächlicher Wert am Außerplanmäßige AfA oder Wertaufholung Buchwert am AUFGABE 11.2 Periode 0 - Es handelt sich dabei um einen fremdbeschafften, abnutzbaren Gegenstand des AV, der abgeschrieben werden muss - Wert bei Zugang: Gem. 253 Abs. 1 S. 1 HGB und 255 Abs. 1 HGB die Anschaffungskosten von (da keine, nachträglichen Anschaffungskosten und Rabatte) - Planmäßige Abschreibungen gem. 253 Abs. 3 HGB: Methode: lineare Abschreibungen Nutzungsdauer: 5 Bezugswert: Anschaffungskosten gem. 253 Abs. 3 S.2 HGB Abschreibungsbetrag= = Vorläufiger Buchwert zum Es besteht kein Anlass für außerplanmäßige Abschreibungen gem. 253 Abs. 3 S.3 HGB Periode 1 - Buchwert zum Planmäßige Abschreibungen gem. 253 Abs. 3 HGB: Vorläufiger Buchwert zum Wegen der Meldung ist der beizulegende Wert auf gesunken - Prüfung, ob die Wertminderung dauerhaft ist Da abnutzbares AV: beizulegender Wert muss geringer sein, als der Wert nach der Hälfte der verbleibenden Nutzungsdauer von 3 Jahren 1,5 Jahre - Wert = ,5* = > Die Wertminderung wird als dauerhaft angesehen, sodass eine außerplanmäßige Abschreibung auf vorzunehmen ist Buchwert zum Periode 2 - Buchwert zum Planmäßige Abschreibungen gem. 253 Abs. 3 HGB: (Anpassung des Abschreibungssatzes!) - Methode: lineare Abschreibungen - Nutzungsdauer: 3 - Bezugswert: fortgeführte Anschaffungskosten HGB - Abschreibungsbetrag= 33333,33 - Vorläufiger Buchwert zum ,67
5 Seite 5 von 5 ExReWe Aufgabe Es besteht Anlass zur Wertaufholung gem. 253 Abs. 5 S.1 HGB - Neuer Wert: Fortgeführte Anschaffungskosten * = > 66666,67 - Wertaufholung auf ! - Buchwert zum Periode BW Zugang / BW 1.1 Vorläufiger BW Beizulegender Wert Außerplanmäßige Abschreibung(- )/Wertaufholung(+) Buchwert , ,
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