Abschreibungen AfA Weiterführendes zur Abschreibung

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1 Abschreibungen AfA Weiterführendes zur Abschreibung Abschreibung abnutzbarer Anlagegüter 1 Abschreibungsursachen Abschreibungen auf Sachanlagen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verlieren im Zeitablauf aus 3 Gründen an Wert: Abschreibungsursachen technische wirtschaftliche zeitliche -Gebrauch (Nutzung) -Natürlicher Verschleiß (z.b. Rost) -Substanzabbau (z.b. Bergbau - Nachfrageschwankungen - Sinkende Wiederbeschaffungskosten - Technischer Fortschritt - Zeitablauf (z.b. Patente) 2

2 Abschreibung Abschreibungen Planmäßige Abschreibungen außerplanmäßige Abschreibungen vorhersehbare, kalkulatorisch erfassbare Wertminderung (Abnutzung, Alterung, technischer Fortschritt) Nicht vorhersehbare, kalkulatorisch nicht erfassbare Wertminderung (höhere Gewalt, nicht vorhersehbarer technischer Fortschritt) Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter Immobilien dürfen ausschließlich außerplanmäßig abgeschrieben werden! Beginn der Abschreibung mit dem Monat der Anschaffung 3 Aufgaben der Abschreibung A Bilanz P S GuV H Vermögen Kapital Aufwand Abschreibungen Abschreibungen Reingewinn Erträge Wertminderung Kalkulation: Abschreibungen + sonstige Kosten =Selbstkosten + Gewinn =Preis kumulierte Abschreibungen 4

3 Abschreibungsmethoden Abschreibungsmethoden Zeitabschreibung Abschreibung nach Nutzungsdauer, z.b. jährlich Leistungsabschreibung Abschreibung nach Leistungseinheiten z.b. Kilometer - Schwankende Beiträge lineare Abschreibung degressive Abschreibung - gleiche Beträge -fallende Beträge 5 Abschreibungsmethoden Methoden Zeitabhängige Abschreibung vom Anschaffungs- bzw. Herstellungswert in gleich bleibenden Beträgen = lineare Abschreibungsmethode generell zulässig. vom Buch- bzw. Restwert in fallenden Abschreibungsbeträgen = degressive Abschreibung nur bei beweglichen Anlagegütern zulässig. Leistungsabhängige Abschreibungsmethode Nach 7 Abs. 1 (1) EStG zulässig, wenn sie wirtschaftlich begründet und wenn der auf das einzelne Jahr entfallende Umfang der Leistung nachgewiesen werden kann. (Kieswerk, Bergbau, Lastkraftwagen) 6

4 Abschreibungsmethoden I - Linear Lineare Abschreibung (Abschreibung vom Anschaffungswert) Anschaffungskosten der Anlagegüter werden gleichmäßig auf Nutzungsdauer verteilt Beispiel: Anschaffungskosten für Büromaschine ,- Euro, wirtschaftliche Nutzungsdauer 10 Jahre = 10 % (100/10) = 5000,- Euro jährl. Abschreibungssatz: 100 Nutzungsdauer jährl. Abschreibung (EUR): Anschaffungskosten Nutzungsdauer Abschreibungsplan: gleiche Beträge Zeit 7 Abschreibungsmethoden I -Linear Sollte das Anlagegut nach der buchhalterischen Nutzugsdauer weiter im Betrieb eingesetzt werden, so wird im 10ten Nutzungsjahr nur ein Betrag von 4.999,- abgeschrieben und es verbleibt ein Erinnerungswert von 1,- in dem entsprechenden Anlagevermögenskonto bis zum endgültigen Ausscheiden 8

5 Abschreibungsmethoden I -Linear 4999,- 1,- Sollte das Anlagegut nach der buchhalterischen Nutzugsdauer weiter im Betrieb eingesetzt werden, so wird im 10ten Nutzungsjahr nur ein Betrag von 4.999,- abgeschrieben und es verbleibt ein Erinnerungswert von 1,- in dem entsprechenden Anlagevermögenskonto bis zum endgültigen Ausscheiden 9 Abschreibungsmethoden II -degressiv Degressive AfA für VZ 2009 und 2010 befristet wieder eingeführt (2,5 fache der linearen AfA, max. 25%) Wirtschaftsgüter, die nach Inkrafttreten des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 angeschafft wurden (also nach dem ), können nicht mehr degressiv abgeschrieben werden. Diese Regelung hatte jedoch keine Rückwirkung auf vor dem angeschaffte Wirtschaftsgüter, bei diesen konnte eine degressive AfA fortgeführt werden. Durch Entwurf des "Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepaketes Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" vom (ausgefertigt und verkündet am ) wurde die befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für im VZ 09/10 angeschaffte Wirtschaftsgüter beschlossen (Höchstsatz 25% der linearen AfA). Diese Regelung gilt jedoch nicht für WG bis 1000, also den nicht einzeln zu bilanzierenden Teilen des sog. Sammelpostens. 10

6 Abschreibungsmethoden II -degressiv degressive Abschreibung Anschaffungs- und Herstellungskosten der beweglichen Anlagegüter mittels sinkender Abschreibungsquoten auf die Nutzungsdauer verteilt degressive Abschreibung (Abschreibung vom ) Abschreibungssatz: 2 * lin-afa-satz. Maximal aber 25% aber nur für die nächsten drei Jahre Abschreibungsplan: fallende Beträge Zeit 11 Abschreibungsmethoden II -degressiv! Abschreibungsbetrag = vom, nicht von den Anschaffungskosten, der 0 wird nie erreicht! 12

7 Übergang degressiven linearen Abschreibung Bei konsequenter Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode ergibt sich am Ende der planmäßigen Nutzungszeit ein Restwert, der größer ist als Null. Deshalb muss am Ende der Nutzungsdauer ein Abschreibungsbetrag in Höhe des Restwertes zum Ende des vorletzten Jahres vorgenommen werden oder man führt irgendwann während der Nutzungsdauer den Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode durch, was steuerrechtlich zulässig ist ( 7 (3) EStG. Als Zeitpunkt des Übergangs wird in der Regel das Jahr gewählt, bei dem sich bei Anwendung der linearen Abschreibungsmethode für die Restnutzungsdauer (RND) ein höherer Abschreibungsbetrag ergibt als wie bei Fortführung der degressiven. 13 Übergang degressiven linearen Abschreibung Ausgangspunkt: Das Unternehmen möchte aus steuerlichen Gründen jedes Jahr den höchstmöglichen Betrag abschreiben und wählt deshalb die degressive Abschreibungsmethode. Problem: Der Vermögensgegenstand wird bei dieser Methode nie ganz abgeschrieben werden. Daher erfolgt der Wechsel auf die lineare Methode, sobald der Lineare Abschreibungsbetrag RND > degr. Abschreibungsbetrag Beispiel: Anschaffungskosten: Euro geschätzte Nutzungsdauer: 10 Jahre Linearer AfA-Satz: 10 % Degressiver AfA-Satz: 20 % 14

8 Übergang degressiven linearen Abschreibung Lineare AfA 10% Degressive AfA Berechnung Übergang Degressiv -> Linear Anschaffungskosten AfA: 1. Jahr , ,- Voraussetzung : DegBetrag < LinBetrag AfA: 2. Jahr , , / 9 = NEIN! AfA: 3. Jahr , , / 8 = 4.000,- NEIN! AfA: 4. Jahr , , / 7 = NEIN! AfA: 5. Jahr , , / 6 = NEIN! Fortsetzung nächste Folie 15 Übergang degressiven linearen Abschreibung Lineare AfA 10% Degressive AfA Berechnung Übergang Degressiv -> Linear Übergang Degr. -> Linear AfA: 6. Jahr , , / 5 = JA! Wechsel mögl , ,80 AfA: 7. Jahr , , / 4 = JA! Wechsel sinnvoll , ,80 AfA: 8. Jahr , , , ,80 AfA: 9. Jahr 8.388,61, ,72, , ,80 AfA: 10. Jahr 6.710, , , ,80 0, ,71 0,00 Oder: AfA 5.368,71 an TA/M 5.368,71 a. E. des 10 NJs! Neue lineare AfA 16

9 Übergang degressiven linearen Abschreibung Formel zur Berechnung des Übergangs: 100 Übergangsjahr = Nutzungsdauer + 1 AfA-Satz (deg) Übergangsjahr = 10 (100/20) + 1 Übergangsjahr = 6 Der Wechsel der AfA-Methode ist in zwei Fällen erforderlich: 1. um den Restwert von Null am Ende der Nutzungsdauer zu erreichen, 2. zur Vornahme von»absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung«( 7 Abs. 2 EStG). Solche außergewöhnlichen Absetzungen sind nämlich bei Abschreibungen in fallenden Jahresbeträgen (degressiver Abschreibung) nicht zulässig. 17 Abschreibungsmethoden III Leistungsabschreibung Anschaffungs- und Herstellungskosten werden auf Basis einer nachweisbaren Leistungsabgabe für das einzelne Jahr verteilt AfA-Betrag = Anschaffungskosten Gesamtzahl der Leistungseinheiten * Leistungseinh. im Jahr Abschreibungsplan: variable Beträge Zeit Bsp: Anschaffung eines Gabelstaplers, Gesamtnutzungsdauer Stunden, Anschaffungskosten ,- EUR, Nutzung im ersten Jahr 500 Stunden. Abschreibung im ersten Jahr: AfA-Betrag: / * 500 = 4.000,- EUR Weiter, nächste Folie 18

10 Abschreibungsmethoden III Anschaffungskosten AfA: 1. Jahr AfA: 2. Jahr AfA: 3. Jahr AfA: 4. Jahr AfA: 5. Jahr Leistungs-AfA Ein Industrieunternehmen erwirbt einen Gabelstabler zum Preis von , Gesamtleistung ca Std. Nutzung im Jahr 1: 500 Std, Nutzung im Jahr 2: 400 Std, Nutzung im Jahr 3: 300 Std, Nutzung im Jahr 4: 500 Std, Nutzung im Jahr 5: 500 Std AfA 1 = * 500 = 4.000, Sollte das Anlagegut nach der buchhalterischen Nutzugsdauer weiter im Betrieb eingesetzt werden, so wird im n-ten Nutzungsjahr nur solange abgeschrieben, bis die kumulierten Abschreibungsbeträge den (Anschaffungskosten 1) entsprechen, es verbleibt ein Erinnerungswert von 1,- in dem entsprechenden Anlagevermögenskonto bis zum endgültigen Ausscheiden. 19 Abschreibung -Außergewöhnliche Rechtlicher Rahmen nach 253 (II) Satz 3 HGB: Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können müssen mit niedrigerem Wert am Abschlussstichtag angesetzt werden bei vorübergehender Wertminderung (Vorübergehende, aber länger andauernde Baumaßnahmen) bei dauerhafter Wertminderung (Neue Startbahn vor dem Betriebsgebäude) 20

11 Abschreibung -Außergewöhnliche Zahlen, siehe Einstiegsbeispiel Folie 12 Anschaffungskosten AfA: 1. Jahr AfA: 2. Jahr Außerplanmäßige AfA AfA: 3. Jahr AfA: 4. Jahr AfA: 5. Jahr Lineare AfA 10% , Wertverlust im 2. Jahr aufgrund eines Schadensfalls: 8.000,- AfA neu 4.000,- Buchung am Ende des 2. Jahres: 6520 AfA 5.000,- an TA / M 5.000, Außerpl. AfA 8.000,- an 0700 TA / M 8.000, SBK ,- an 0700 TA / M ,- Im 3. Jahr: 6520 AfA 4.000,- an TA / M 4.000,- 21 Abschreibung -Außergewöhnliche Zuschreibung: Regelung der Wertaufholung bei Wegfall der Gründe außerplanmäßiger Wertminderung Handels- und steuerrechtlich sind Zuschreibungen nur zulässig, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen im deutschen Recht existiert ein Anschaffungskostenprinzip d.h. Obergrenze ist der um die planmäßige Abschreibung verminderten AHK! Zuschreibungen können nie den ursprünglichen, vor der Abschreibung geltenden Wert überschreiten. Regelungen: Personengesellschaft = Beibehaltungswahlrecht (Zuschreibungswahlrecht) Buchung (Zahlen des Beispiels): TA/M 8.000,- an Sonstige betriebliche Erträge 8.000,- 22

12 Geringwertige Wirtschaftsgüter ( 6 (2) EStG) Normalerweise können die Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern nur verteilt auf die Nutzungsdauer steuermindernd geltend gemacht werden. 1. Ausnahmen gelten für geringwertige Wirtschaftsgüter (so genannte GWGs). Hier gilt zur Zeit (2008 & 2009) eine 150,00 EUR (410,00) EUR-Grenze. 2. Wachstumsbeschleunigungsgesetz: z. Zt. können Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro (netto) im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden! Die Pflicht zur Aufzeichnung in ein entsprechendes Verzeichnis für Wirtschaftsgüter von 150,01 bis 410 wurde dabei wieder eingeführt. 3. Verbuchung als Aufwand Güter mit AK<150,00 Euro können im Zeitpunkt der Anschaffung als Aufwand erfasst. Im Ergebnis können daher zum Beispiel Arbeitsmittel, die weniger 178,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer kosten, sofort bei der Anschaffung als Aufwand abgesetzt werden. Typische Geringwertige Wirtschaftsgüter sind: Kleinmöbel, Faxgeräte, Laminiergeräte, Papierkörbe etc.. 23 Geringwertige Wirtschaftsgüter ( 6 (2) EStG) Voraussetzung für die Sofortabschreibung ist, dass ein geringwertiges Wirtschaftsgut selbständig nutzungsfähig ist. Das ist nicht der Fall, wenn ein Wirtschaftsgut nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt wird. Das ist aus Sicht der Finanzverwaltung zum Beispiel bei einem Monitor der Fall, der ohne Computer nicht selbständig nutzbar sein soll*: Buchung der Anschaffung eines Faxgerätes, netto 100,00 :! Bürosachkosten 100,00 VoSt 19,00 an KA 119,00 * Problem der Überprüfbarkeit durch die Finanzbehörden! 24

13 Geringwertige Wirtschaftsgüter ( 6 (2) EStG) selbstständig nutzungsfähig nutzungsfähig -Bestecke in Gaststätten -Bücher einer Leihbücherei -Leergut nicht selbstständig -Kino- & Theaterstühle -Maschinenersatzteile -Leuchtstoffröhren - Steh- Tisch- & Hängelampen - Werkzeuge -Trivialprogramme -Kombigeräte eines PC (PC-unabhängiger Kopierer) -Peripheriegeräte einer PC- Anlage (z. B. Maus, Monitor, Tastatur) -externe Datenspeicher 25 Geringwertige Wirtschaftsgüter ( 6 (2) EStG) Für Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von über 150,00 bis unter 1.000,00 werden im Jahr ihrer Anschaffung zu einem Sammelposten zusammengefasst und unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzungsdauer im Betrieb über einen Zeitraum von 5 Jahren gleichmäßig also linear abgeschrieben! Bsp.: Im Jahr 2010 wurden folgende Wirtschaftsgüter angeschafft: 1) 10. März, Faxgerät, 498,00, netto 2) 17. Mai, Notebook, 652,00, netto 3) 09. September, Bürostuhl, 400,00, netto 4) 15. September, Computer, 990,00, netto Summe 2.540,00, netto Abschreibung pro Jahr: 508,00 ( 2.540,00 / 5 Jahre) Buchung am Ende von 2010 Abschreibung auf GwG 508,00 an GwG 508,00 bzw. für 3) Abschreibung auf GwG 400,00 an GwG 400,00 26

14 Abschreibung -Zusammenfassung Verteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf Geschäftsjahre nach GoB Außerplanmäßige Abschreibungen sind nach Imparitätsprinzip vorzunehmen Beginn der Abschreibung im Monat der Anschaffung Bsp: Zahlen siehe oben, Anschaffungsmonat März, lineare AfA Abschreibung im ersten Nutzungsjahr: /10 * 10/12 = 4.166,66 Abschreibung im letzten Nutzungsjahr: /10 * 2/12 = 833,33 Summe Abschreibung = 5.000, , , , ,- 833,33 1. Jahr 2. Jahr 9. Jahr 10. Jahr 27 Übungen Lösen Sie die Aufgabe 267 auf der Seite 223 Lösen Sie die Aufgabe 269 auf der Seite 223 Lösen Sie die Aufgabe 270 auf der Seite 223 Lösen Sie die Aufgabe 271 auf der Seite 223 Lösen Sie die Aufgabe 273 auf der Seite 223 Lösen Sie die Aufgabe 274 auf der Seite 223 Lösen Sie die Aufgabe 277 auf der Seite 224 Lösen Sie die Aufgabe 278 auf der Seite 224 Lösen Sie die Aufgabe 280 auf der Seite 224 Lösen Sie die Aufgabe 284 auf der Seite 225 Lösen Sie die Aufgabe 285 auf der Seite 225 Lösen Sie die Aufgabe 287 auf der Seite 225 An die Arbeit! 28

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