Buchwert: Wert, zu dem der Vermögensgegenstand in der Bilanz erfasst wird (abzüglich aller planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen).
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1 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick Definitionen Anwendungsbereich Negativabgrenzung Wesentliche Inhalte Erstbewertung Folgebwertung Beispiel Ziele des Standards im Überblick Erst- und Folgebewertung von Sachanlagen Bestimmung der Anschaffungs- und Herstellungskosten Anhang-Angaben 2. Definitionen Sachanlagen sind materielle Vermögenswerte, - die für Zwecke der Herstellung, der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen, Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke gehalten - und erwartungsgemäß länger als eine Periode genutzt werden. Buchwert: Wert, zu dem der Vermögensgegenstand in der Bilanz erfasst wird (abzüglich aller planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen). Beizulegender Zeitwert (engl.: Fair Value): Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Dritten getauscht werden könnte (typisches Beispiel: Marktwert). 3. Anwendungsbereich Ansatz und Bewertung von Sachanlagen Ausnahmen sind v. a. Spezialfälle: zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (siehe IFRS 5), biologische Vermögenswerte in der Landwirtschaft (siehe IAS 41), Abbau- und Schürfrechte sowie Bodenschätze (IFRS 6). 1/7
2 4. Negativabgrenzung keine Anwendung von IAS 16 auf: zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte aufgegebener Geschäftsbereiche (IFRS 5) biologische Vermögenswerte im Zusammenhang mit Landwirtschaft (IAS 41) Abbau und Schürfrechte sowie Bodenschätze (IFRS 6) 5. Wesentliche Inhalte 5.1 Erstbewertung Die Erstbewertung erfolgt in der Regel zu Anschaffungs- oder zu Herstellungskosten: Berechnungsschema Anschaffungs- und Herstellungskosten ( AK/HK ) Anschaffungskosten ( AK ), wenn Sachanlagen erworben wurden Anschaffungspreis( Kaufpreis) + Anschaffungsnebenkosten ( z. B. Notargebühren, Grunderwerbsteuern, Transportkosten, soweit direkt zurechenbar) - Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Boni, Skonti) + sonstige Kosten ( die mit einbezogen werden dürfen, z. B. außergewöhnlich hohe Kosten für Materialabfälle, Lagerkosten) + Finanzierungsaufwendungen, sofern qualifizierter Vermögenswert gem. IAS 23 erworben wird (Kosten für den Abbruch und das Abräumen des Vermögenswertes und die Wiederherstellung des Standortes) = Anschaffungskosten oder Herstellungskosten ( HK ), wenn Sachanlagen selbst erstellt wurden Einzelkosten (dem einzelnen Produkt unmittelbar zuzurechnen, z. B. Fertigungslöhne) + fixe Produktionsgemeinkosten (z. B. Miete für Werkhalle, Abschreibungen auf Produktionsmaschine) + variable Produktionsgemeinkosten (z. B. Materialgemeinkosten für Logistik und Lagerhaltung) + sonstige Kosten ( z. B. außergewöhnlich hohe Kosten für Materialabfälle, Lagerkosten) = Herstellungskosten Ermittlung erfolgt hier wie in IAS 2 Bewertungserleichterungsverfahren z. B. Standardkostenmethode Retrograde Methode 2/7
3 Ein Sonderfall ergibt sich, wenn die Sachanlage durch Tausch gegen andere Vermögenswerte erworben wurde (z. B. Erwerb einer Maschine im Tausch gegen ein Grundstück): Berechnungsschema Anschaffungs- und Herstellungskosten ( AK/HK ) wenn Sachanlagen durch Tausch erworben wurden Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) des erworbenen Vermögenswerts, soweit Tauschvorgang eine wirtschaftliche Substanz hat Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für beide Vermögenswerte verlässlich möglich wirtschaftliche Substanz Wenn Cashflows des erhaltenen Vermögenswertes eine andere Struktur haben oder der unternehmensspezifische Wert des Geschäftsbereichs sich durch den Tausch ändert und die jeweilige Änderung wesentlich ist im Verhältnis zum beizulegenden Zeitwert verlässlich ermittelbar Auch wenn keine vergleichbaren Markttransaktionen herangezogen werden können Bandbreite an Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts nicht wesentlich ist oder Wahrscheinlichkeiten der unterschiedlichen Schätzungen verlässlich bestimmt werden können Wenn beizulegender Zeitwert des erhaltenen oder des aufgegebenen Vermögenswerts verlässlich ermittelbar ist, wird der beizulegende Zeitwert des aufgegebenen Vermögenswerts benutzt, um die AK des erhaltenen Vermögenswerts zu bestimmen, sofern der beizulegende Zeitwert des erhaltenen Vermögenswerts nicht eindeutiger zu ermitteln ist 3/7
4 5.2 Folgebewertung Das Unternehmen hat die Wahl zwischen dem Anschaffungskostenmodell und dem Neubewertungsmodell, wobei das gewählte Modell für die jeweilige Gruppe von Sachanlagen konsequent durchgehalten werden muss. In der Praxis häufigster Fall Anschaffungskostenmodell Bewertung zu fortgeführten AK oder HK In der Praxis eher seltener Fall Neubewertungsmodell regelmäßige Bewertung zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag AK oder HK./. kumulierte Abschreibungen = Buchwert zum Bilanzstichtag (fortgeführte AK oder HK) Wenn Zeitwert > Buchwert am Bilanzstichtag Dann ergebnisneutrale Zuschreibung in Neubewertungsrücklage (Eigenkapital) Ausnahme in Vorperiode erfolgswirksame Abschreibung erfolgt erfolgswirksame Zuschreibung bis zur Höhe der ursprünglichen AK/HK darüber hinaus bestehende Differenz: erfolgsneutrale Zuschreibung in Neubewertungsrücklage Wenn Zeitwert < Buchwert am Bilanzstichtag Dann erfolgswirksame Abschreibung bis zur Höhe des Zeitwerts Ausnahme in Vorperiode erfolgsneutrale Zuschreibung erfolgt erfolgsneutrale Minderung der Neubewertungsrücklage bis zur Höhe der ursprünglichen AK/HK darüber hinaus bestehende Differenz: erfolgswirksame Abschreibung bis zum Zeitwert Abschreibung (Anschaffungskostenmodell und Neubewertungsmodell) Das gesamte Abschreibungsvolumen (nach Anschaffungskosten- und Neubewertungsmodell) ist über die gesamte Nutzungsdauer eines Vermögenswerts zu verteilen. Berechnung des Abschreibungsvolumens: Anschaffungs- oder Herstellungskosten./. frühere Abschreibungen./. Wertminderungsaufwendungen und Restwert = Abschreibungsvolumen Restwert und Nutzungsdauer sind mindestens zum Ende jedes Geschäftsjahres zu überprüfen. Weichen die aktuellen Einschätzungen von früheren Erwartungen ab, sind die Änderungen als Schätzungsänderungen gemäß IAS 8 zu bilanzieren. Die Wahl der Abschreibungsmethode hat dem erwarteten Verbrauch des künftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts zu entsprechen. Auch die Abschreibungsmethode ist mindestens am Ende jedes Geschäftsjahrs zu überprüfen. 4/7
5 Änderungen im erwarteten Nutzenverlauf sind rückwirkend als Änderung einer Schätzung (gemäß IAS 8) zu berücksichtigen. 5/7
6 Der Abschreibungsbetrag ist in der Gesamtergebnisrechnung zu erfassen. Die Abschreibung beginnt, sobald der Vermögenswert zur Verfügung steht, und endet, sobald er ausgebucht wird (eine Stilllegung führt nicht zur Beendigung der Abschreibung). Besteht eine Sachanlage aus mehreren bedeutsamen Bestandteilen, so sind diese nach dem folgenden Komponentenansatz getrennt abzuschreiben: Komponentenansatz Grundgedanke Vermögensgegenstand besteht aus verschiedenen Komponenten Nutzungsdauer der jeweiligen Komponenten ist unterschiedlich (z. B. Flugzeugrahmen 25 Jahre, Turbinen 10 Jahre), so dass einzelne Komponenten im Rahmen der Gesamtnutzungsdauer mehrmals ggf. auch regelmäßig ersetzt werden müssen Im Verhältnis zu den Gesamtkosten müssen die AK/HK der Komponente wesentlich sein Folge Jede Komponente, die einen wesentlichen Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Vermögenswerts ausmacht, wird gesondert abgeschrieben Beim Austausch einer Komponente wird der Restbuchwert der ersetzten Komponente als Abgang dargestellt Der Zugang einer neuen Komponente wird aktiviert Ausnahme Kleinere Wartungs- und Reparaturarbeiten sind nicht zu bilanzieren 6/7
7 6. Beispiel Sachverhalt Die IFRS-AG hat Anfang 2010 eine Maschine (Anschaffungskosten T 100) erworben. Die Nutzungsdauer der Maschine beträgt 5 Jahre. Zum Bilanzstichtag 2010 beträgt der beizulegende Zeitwert T 90. Zum Bilanzstichtag 2011 erhöht sich der beizulegende Zeitwert auf T 120 Frage Mit welchem Wert steht die Maschine zum Bilanzstichtag 2010 und 2011 in der Bilanz, wenn das Anschaffungskostenmodell bzw. das Neubewertungsmodell angewandt wird? Lösung (Anschaffungskostenmodell) Ermittlung des Abschreibungsbetrags Anschaffungskosten T 100 / Nutzungsdauer 5 Jahre = T 20 p. a. Bilanzansatz Anschaffungskosten T 100./. Abschreibung T 20 = Bilanzansatz T 80 Bilanzansatz (fortgeführte) Anschaffungskosten T 80./. Abschreibung T 20 = Bilanzansatz T 60 Lösung (Neubewertungsmodell) Bilanzansatz beizulegender Zeitwert (T 90) < Buchwert (T 100) erfolgswirksame Abschreibung T 10 Bilanzansatz T 90 Bilanzansatz beizulegender Zeitwert (T 120) > Buchwert (T 90) erfolgswirksamezuschreibung T 10 (bis urspr. Anschaffungskosten) sowie erfolgsneutrale Zuschreibung T 20 Bilanzansatz T 120 7/7
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