Kapitel 15: Bewertung von Vermögen und Schulden

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1 KAPITEL 15: BEWERTUNG VON VERMÖGEN UND SCHULDEN 283 Kapitel 15: Bewertung von Vermögen und Schulden Ausgangssituation In der Mittagspause ergibt sich zwischen zwei Auszubildenden des Bekleidungsherstellers Heller Natur GmbH in Düsseldorf folgender Dialog. Susanne: Also bei uns in der Buchhaltung ist im Moment der Teufel los. Der Jahresabschluss steht an. Maik: Warum regen sich denn alle auf? Ist doch schön, wenn ein Jahr zu Ende geht. Susanne: Na, dann denke aber mal an die ganze Arbeit, die im Zusammenhang mit der Jahresinventur anfällt! Maik: Aber mit den Inventurarbeiten haben die in der Buchhaltung doch kaum was zu tun. Zählen, Messen und Wiegen, das machen doch die Mitarbeiter im Lager. Susanne: Ja, denkste! Mit der mengenmäßigen Erfassung haben wir tatsächlich kaum was zu tun. Wir kriegen die Inventurlisten, doch dann fängt die Arbeit bei uns ja erst an. Wir müssen die Vermögens- und Schuldenbestände richtig bewerten. Maik: Was soll den daran schwer sein? Die Werte stehen doch schließlich fest. Susanne: Da irrst du dich aber. Bei der Bewertung ergeben sich schließlich Spielräume. Und wir müssen diese abschätzen und dann letztendlich einen Wert festlegen. Maik: Ich verstehe es immer noch nicht. Bei den Rohstoffen beispielsweise hat man doch Eingangsrechnungen, aus denen die Einstandspreise ersichtlich sind. Dann hast du doch einen genauen Wert. Susanne: Und wenn man mehrmals während des Jahres Rohstoffe zu unterschiedlichen Einstandspreisen eingekauft hat und am Ende des Jahres dann im Rahmen der Inventur noch ein Restbestand ermittelt wird. Mit welchem Wert bewertest du diesen mengenmäßigen Bestand dann? Maik: Ich glaube, langsam verstehe ich, was du meinst Aufgaben 1. Erklären Sie, welches Bewertungsproblem die Auszubildende anspricht. 2. Nachfolgend erhalten Sie eine kurz gefasste Bilanz. Überlegen Sie, auf welche Weise die wertmäßigen Schlussbestände festgelegt werden. Kann es bei der Bewertung unterschiedliche Wertansätze geben? Aktiva kurz gefasste Bilanz Passiva A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Gebäude und Grundstücke Betriebsausstattung Wertpapiere des AV B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten Bankkredite B. Umlaufvermögen Verbindlichk. in Fremdwährung Werkstoffe Fertigerzeugnisse Forderungen in Fremdwährung Wertpapiere des UV Bank, Kasse

2 284 KAPITEL 15: BEWERTUNG VON VERMÖGEN UND SCHULDEN 3. Lesen Sie folgenden Text. Warum ist eine einheitliche Bewertung von Vermögens- und Schuldenbeständen in der Praxis kaum möglich? Die Bewertung der Bilanzbestände verfolgt unterschiedliche Ziele Die Bilanz eines Unternehmens soll für den Bilanzstichtag ein realistisches Bild über die vorhandenen Vermögens- und Schuldenwerte abgeben. Der dabei verwendete Wertansatz wirkt sich direkt auf den Jahreserfolgt (Gewinn bzw. Verlust) aus. In der Praxis ergeben sich häufig Bewertungsspielsräume, so dass es sowohl zu einem verfälschten Bild über die Vermögens- und Schuldensituation als auch den Jahreserfolgt kommen kann. Beispiel: Ein Unternehmen kaufte am (01) einen Pkw für (ohne Fremdfinanzierung). Laut AfA-Tabelle beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 6 Jahre. Das Unternehmen kann den Pkw nun linear abschreiben oder es kann handelsrechtlich die degressive Abschreibung (z. B. mit einen Afa-Satz von 25 %) anwenden. Vom Autohaus erfährt das Unternehmen, dass der Pkw nach einem Nutzungsjahr ca wert ist. Ergebnisse am (01) bei linearer Abschreibung Aktiva Bilanz Passiva Soll GuV Haben Fuhrp Abschr Ergebnisse am (01) bei degressiver Abschreibung Ergebnisse am (01) bei geschätzter Abschreibung Aktiva Bilanz Passiva Soll GuV Haben Fuhrp Abschr Aktiva Bilanz Passiva Soll GuV Haben Fuhrp Abschr In welchem Fall werden der Wert des Anlagevermögens und die Höhe des Aufwands wirklich realistisch abgebildet? Damit bei der Bewertung einheitliche Maßstäbe für alle Unternehmen gelten, existieren im Handels- und im Steuerrecht gesetzliche Vorgaben. Handelsrechtliche Bewertung ( a HGB) 252 HGB. Allgemeine Bewertungsgrundsätze. [] Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen []; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Ziel der Handelsbilanz ist eine vorsichtige Bewertung von Vermögen und Schulden. Außenstehende sollen nicht getäuscht werden. Daher wird das Vermögen tendenziell eher unterbewertet (Niederstwertprinzip) und die Schulden eher überbewertet (Höchstwertprinzip). Dies führt dazu, dass das Eigenkapital wertmäßig geringer ausgewiesen wird, als es tatsächlich ist (Bildung stiller Rücklagen ). 5 EStG. Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden. (1) Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen [], ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen [], das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen [] auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt. [] Steuerrechtliche Bewertung ( 5-7 EStG mit entspr. EStR) Die Steuerbilanz hat das Ziel, eine gerechte Besteuerung zu gewährleisten. Dies soll durch einheitliche Bewertungsmaßstäbe (z. B. einheitliche Nutzungsdauern in AfA-Tabellen) erreicht werden. Unternehmen sollen ihren Gewinn beispielsweise nicht durch überhöhte Abschreibungen schmälern. Vermögens- und Schuldenwerte werden einheitlich und möglichst realistisch bewertet. Ein vereinheitlichtes Vorgehen widerspricht jedoch den tatsächlichen einzelbetrieblichen Bedingungen. Maßgeblichkeit der Handels- bilanz für die Steuerbilanz Die Steuerbilanz darf von der Handelsbilanz nur dann abweichen, wenn das Steuerecht einen anderen Wertansatz vorschreibt. Können gemäß Steuerrecht verschiedene Wertansätze gewählt werden oder fehlen entsprechende Vorgaben, so muss der Wertansatz der Handelbilanz auf die Steuerbilanz übertragen werden. Umgekehrt gilt dies jedoch nicht.

3 KAPITEL 15: BEWERTUNG VON VERMÖGEN UND SCHULDEN Nachfolgend erhalten Sie einige Gesetzesauszüge, die Ihnen bei der Bewertung von Vermögen und Schulden helfen werden. Lesen Sie den Gesetzestext und fassen Sie die wichtigsten Inhalte zusammen. 241a HGB. Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars. Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als Euro Umsatzerlöse und Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die 238 bis 241 nicht anzuwenden. [] 140 AO. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen. Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die Verpflichtungen, die ihm nach den anderen Gesetzen obliegen, auch für die Besteuerung zu erfüllen. 141 AO. Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger. (1) Gewerbliche Unternehmer [], die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb 1. Umsätze [] von mehr als Euro im Kalenderjahr oder [] 4. einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als Euro im Wirtschaftsjahr [] gehabt haben, sind auch dann verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn sich eine Buchführungspflicht nicht aus 140 ergibt. [] 238 HGB. Buchführungspflicht. (1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. [] 246 HGB. Vollständigkeit, Verrechnungsverbot. (1) Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten []. Vermögensgegenstände sind in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen []. Schulden sind in die Bilanz des Schuldners aufzunehmen. [] 252 HGB. Allgemeine Bewertungsgrundsätze. (1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes: 1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs müssen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs ü- bereinstimmen. 2. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. 4. Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. 5. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen. 6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beizubehalten. (2) Von den Grundsätzen des Absatzes 1 darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.

4 286 KAPITEL 15: BEWERTUNG VON VERMÖGEN UND SCHULDEN 5. Lösen Sie folgende Aufgaben zur Bewertung von Vermögens- und Schuldenbeständen. 3.1 Die Bewertung von angeschafften Betriebsmitteln (I) Ein Industrieunternehmen musste im Mai 20(01) eine CAD-Maschine, die einen Totalschaden erlitt, durch eine neue ersetzen. Die neue Maschine wurde zu folgenden Angebotsbedingungen des Lieferanten angeschafft (Zugang und Rechnungsdatum 6. Mai, Wertangaben netto zzgl. 19 % USt.): Listenpreis , Sonderrabatt 5 % auf den Listenpreis. Die Rechnung wurde unter Abzug von 2 % Skonto ausgeglichen. 900 Transport- und Verpackungskosten, Montagekosten (Material und Löhne) - gezahlt ohne Skontoabzug. Um die Maschine in der Fertigungshalle nutzen zu können, mussten Stromkabel in der Halle verlegt werden. Hierfür fielen Kosten in Höhe von an. Für die Elektronik der Maschine wurde ein zusätzlicher Schaltschrank angeschafft, Einstandspreis an. Um die Maschine erstmalig einzurichten wurde Material im Wert von 700 eingesetzt. Dieses Material wurde als Ausschuss verschrottet. Dieser Art der Einrichtung der Maschine ist nur einmal vorzunehmen. Zur Teilfinanzierung der Maschine wird ein Fälligkeitsdarlehen über aufgenommen, Laufzeit 5 Jahre. a) Berechnen Sie die Anschaffungskosten der Maschine. 255 HGB. Bewertungsmaßstäbe. (1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen. [] (3) Zinsen für Fremdkapital gehören nicht zu den Herstellungskosten. [] Berechnungsschema Beispiele Werte (in ) Anschaffungswert + Anschaffungsnebenkosten + nachträgl. Anschaffungsk. - Anschaffungsk.minderungen = Anschaffungskosten b) Berechnen Sie den Buchwert der Maschine am Bilanzstichtag ( (01)) und bilden Sie den für den Bilanzstichtag vorzunehmenden Buchungssatz für die planmäßige Abschreibung. 253 HGB. Zugangs- und Folgebewertung. (1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen [], anzusetzen. [] (3) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. [] 7 EStG. Absetzung für Abnutzung und Substanzverringerung. (1) Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung [] sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen). Die Absetzung bemisst sich hierbei nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. [] Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag [] um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht. [] Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen es wirtschaftlich begründet ist, die Absetzung für Abnutzung nach Maßgabe der Leistung des Wirtschaftsguts vorzunehmen, kann der Steuerpflichtige dieses Verfahren statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen anwenden, wenn er den auf das einzelne Jahr entfallenden Umfang der Leistung nachweist. [] Auszug aus der amtlichen AfA-Tabelle der Finanzverwaltung (Quelle: CAD-Maschine 13 Jahre

5 KAPITEL 15: BEWERTUNG VON VERMÖGEN UND SCHULDEN 287 c) Am (02) erhalten Sie die Information, dass der Hersteller der Maschine ein neues Modell mit einer neuen Fertigungstechnologie auf den Markt gebracht hat. Dadurch sinkt der Wert Ihrer Maschine um rund Wie gehen Sie in der Buchhaltung nun vor? Ermitteln Sie den Buchwert der Maschine am (02). 253 HGB. Zugangs- und Folgebewertung. [] Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden. 7 EStG. Absetzung für Abnutzung und Substanzverringerung. []Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung sind zulässig; soweit der Grund hierfür in späteren Wirtschaftsjahren entfällt, ist [] eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen. [] 3.2 Die Bewertung von angeschafften Betriebsmitteln (II) Ein Industrieunternehmen kauft bei einem Computerhändler folgende Gegenstände (Nettowertangaben, Datum (01)): 20 Personalcomputer, Listenpreis 699 /St., 20 Funkmäuse und - tastaturen, Listenpreis 79 /St., 20 Monitore, Listenpreis 389 /St., 20 Drucker, Listenpreis 549 /St., 1 Laptop mit Maus und internem DVD-Laufwerk, Listenpreis 469 /St., 10 Computerschreibtische, Listenpreis 1.090,00 /St., 15 CD-R-Spindeln zur Datensicherung, Listenpreis 9,90 /St. Gewährter Rabatt 10 %, 3 % Skonto genutzt bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen. Lieferung frei Haus. a) Berechnen Sie die Anschaffungskosten der angeschafften Computerkomponenten. für den Laptop und die Computerschreibtische. für eine CD-R-Spindel. 252 HGB. Allgemeine Bewertungsgrundsätze. [] (1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes: [] 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. [] 6 EStG. Bewertung. [] (2) Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten [] von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung [] in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten [] für das einzelne Wirtschaftsgut 410 Euro nicht übersteigen. Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nutzung nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind. Das gilt auch, wenn das Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Nutzungszusammenhang gelöst und in einen anderen betrieblichen Nutzungszusammenhang eingefügt werden kann. Wirtschaftsgüter im Sinne des Satzes 1, deren Wert 150 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Tages der Anschaffung [] des Wirtschaftsguts [] in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind. (2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 kann für die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung [] ein Sammelposten gebildet werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten [] 150 Euro, aber nicht Euro übersteigen. Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen. Scheidet ein Wirtschaftsgut im Sinne des Satzes 1 aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten [] von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung [] in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten[] für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro nicht übersteigen. Die Sätze 1 bis 3 sind für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften, hergestellten oder eingelegten Wirtschaftsgüter einheitlich anzuwenden. Auszug aus der amtlichen AfA-Tabelle der Finanzverwaltung (Quelle: Büromöbel Computer 13 Jahre 3 Jahre

6 288 KAPITEL 15: BEWERTUNG VON VERMÖGEN UND SCHULDEN b) Bilden Sie den Buchungssatz für die Eingangsrechnung des Computerhändlers. Beachten Sie, dass abhängig von der Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter unterschiedliche Buchungssätze möglich sind. c) Bilden Sie den Buchungssatz für die Abschreibung der GWG und ermitteln Sie den Gesamtaufwand des Jahres, der sich durch die Anschaffung ergibt. 3.3 Die Bewertung von materiellem Anlagevermögen Ein Industrieunternehmen kaufte am (01) ein Grundstück. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf (netto). Das Grundstück wurde bisher linear über 40 Jahre Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle abgeschrieben. Am (10) soll das Grundstück nun bewertet werden. Aufgrund veröffentlichter Tabellen über Grundstückspreise errechnet das Unternehmen, dass das Grundstück zurzeit rund wert ist, da das Grundstücksgebiet in diesem Jahr durch eine neu gebaute Autobahnzufahrt an die Autobahn angeschlossen wurde. a) Mit welchem Wert ist das Grundstück am (10) in der Bilanz auszuweisen? 253 HGB. Zugangs- und Folgebewertung. (1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen [], anzusetzen. [] (3) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. [] b) Welche wertmäßige Folge hat das Anschaffungswertprinzip auf das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital? 3.4 Die Bewertung von Finanzanlagen Ein Industrieunternehmen kauft als Kapitalanlage am (01) Aktien eines DAX-Unternehmens. Es werden Aktien zu einem Kurs von 14,00 erworben. Das Kapital soll langfristig investiert werden. Am Bilanzstichtag (31.12.(01)) beläuft sich der Kurs dieser Aktie auf a) 14,50, b) 12,20. a) Welchen Wert legen Sie für die Aktien am (01) in der Bilanz fest? 253 HGB. Zugangs- und Folgebewertung. (1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen [], anzusetzen. [] (3) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. [] Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden. b) Welchen Unterschied sieht das HGB bei der Bewertung der Vermögenswerte des Anlagevermögens vor?

7 KAPITEL 15: BEWERTUNG VON VERMÖGEN UND SCHULDEN Die Bewertung von selbst hergestellten Betriebsmitteln Ein Automobilhersteller benötigt für den Außendienst einen neuen Pkw. Am (01) wird ein selbst produziertes Mittelklassefahrzeug auf das Unternehmen zugelassen. Der Verkaufspreis für dieses Fahrzeug wird mithilfe folgender Kalkulation ermittelt: Fertigungsmaterial 6.000,00 + Materialgemeinkosten (15 %) 900,00 = Materialkosten 6.900,00 Fertigungslöhne 5.500,00 + Fertigungsgemeinkosten (115 %) 6.325,00 + Sondereinzelkosten d. Fertigung 275,00 = Fertigungskosten ,00 Herstellkosten ,00 + Verwaltungsgemeinkosten (12 %) 2.280,00 + Vertriebsgemeinkosten (5 %) 950,00 + Sondereinzelkosten d. Vertriebs 270,00 = Selbstkosten ,00 + Gewinn (30 %) 6.750,00 = Barverkaufspreis ,00 a) Berechnen Sie die Herstellkosten des selbst hergestellten und zu aktivierenden Pkw. 255 HGB. Bewertungsmaßstäbe. [] (2) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen werden, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Forschungs- und Vertriebskosten dürfen nicht einbezogen werden. [] (3) Zinsen für Fremdkapital gehören nicht zu den Herstellungskosten. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, dürfen angesetzt werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen; in diesem Falle gelten sie als Herstellungskosten des Vermögensgegenstands. [] R 6.3 EStR. Herstellungskosten. (1) In die Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes sind auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten [] sowie der Wertverzehr von Anlagevermögen, soweit er durch die Herstellung des Wirtschaftsgutes veranlasst ist [], einzubeziehen. [] (4) Das handelsrechtliche Bewertungswahlrecht für Kosten der allgemeinen Verwaltung und Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung sowie für Zinsen für Fremdkapital gilt auch für die Steuerbilanz; Voraussetzung für die Berücksichtigung als Teil der Herstellungskosten ist, dass in der Handelsbilanz entsprechend verfahren wird. [] (5) Die Steuern vom Einkommen gehören nicht zu den steuerlich abziehbaren Betriebsausgaben und damit auch nicht zu den Herstellungskosten. []

8 290 KAPITEL 15: BEWERTUNG VON VERMÖGEN UND SCHULDEN Definition der Herstellungskosten nach Handels- und Steuerrecht Pflichtansatz Wahlrecht* ) Bitte beachten: Herstellungskosten sind keine Herstellkosten. Der begriff Herstellkosten stammt aus der Kosten- und Leistungsrechung und ist eindeutig definiert (Material- und Fertigungskosten), der Begriff Herstellungskosten hingegen stammt aus dem Steuerrecht und kann sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen (siehe Schema oben). * ) Vereinfachte Berechnung, gem. 255 HGB und R 6.3 EStR dürfen noch dem Produkt zurechenbare Fremdkapitalzinsen, gem. 255 HGB auch noch zurechenbare Entwicklungskosten hinzugerechnet werden. b) Bilden Sie den Buchungssatz für die Aktivierung des selbst hergestellten Pkw. c) Bilden Sie den Buchungssatz für die Abschreibung des aktivierten Pkw. Auszug aus der amtlichen AfA-Tabelle der Finanzverwaltung (Quelle: Pkw 6 Jahre d) Was spricht für die Aktivierung des Pkw zu Mindest- bzw. zu Höchst-Herstellkosten?

9 KAPITEL 15: BEWERTUNG VON VERMÖGEN UND SCHULDEN Die Bewertung von Werkstoffvorräten Ein Industrieunternehmen kaufte im Laufe des Jahres mehrfach Rohstoffe ein und lagerte sie im Werkstofflager. Einen Überblick über den Bestandsverlauf gibt folgender Auszug aus der Lagerbestandsdatei. Datum Bestand, Veränderung Mengenveränderung Preis pro St. Lagerbestand in St. Lagerbestand in Anfangsbestand lt. Inventur , St , Entnahme lt. MES St. 2, St , Entnahme lt. MES St. 2, St , Zugang lt. Lieferschein St. 2, St , Entnahme lt. MES St. 2, St , Entnahme lt. MES St. 2, St , Entnahme lt. MES St. 2, St , Zugang lt. Lieferschein St. 1, St , Entnahme lt. MES St. 1, St , Entnahme lt. MES St. 1, St , Entnahme lt. MES St. 1, St , Zugang lt. Lieferschein St. 1, St , Entnahme lt. MES St. 1, St , Endbestand lt Inventur , St ,83 Der Angebotspreis (Tagespreis) des Werkstoffs beträgt am (01) a) 1,75 /St., b) 2,25 /St. a) Mit welchem Wert soll der Endbestand des Werkstoffs in die Schlussbilanz übernommen werden? 240 HGB. Inventar. [] (4) Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden können jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden. 256 HGB. Bewertungsvereinfachungsverfahren. Soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens unterstellt werden, dass die zuerst oder dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind. 240 Abs. 3 und 4 ist auch auf den Jahresabschluss anwendbar. 6 EStG. Bewertung. [] 2a. Steuerpflichtige [] können für den Wertansatz gleichartiger Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens unterstellen, dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter zuerst verbraucht oder veräußert worden sind, soweit dies den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. [] b) Sind Teilwertabschreibungen, die sich aufgrund des Niederstwertprinzips ergeben, handelsund steuerrechtlich zulässig? 253 HGB. Zugangs- und Folgebewertung. [] (4) Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben. 6 EStG. Bewertung. (1) Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter [] gilt das Folgende: [] 2. Andere als die in Nummer 1 bezeichneten Wirtschaftsgüter des Betriebs (Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen) sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um Abzüge [], anzusetzen. Ist der Teilwert [] auf Grund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, so kann dieser angesetzt werden. []

10 292 KAPITEL 15: BEWERTUNG VON VERMÖGEN UND SCHULDEN 3.7 Die Bewertung des Forderungsbestandes Eine Industrieunternehmung verfügt am (01) über einen Forderungsbestand gegenüber Kunden in Höhe von inkl. 19 % USt.. Über einen Kunden, gegenüber dem Forderungen in Höhe von inkl. 19 % USt. bestehen, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, dessen Ausgang noch unbekannt ist. Ein Kunde, der Rechnungen in Höhe von inkl. 19 % USt. noch nicht beglichen hat, wurde bereits vier Mal gemahnt. a) In wie weit ist das Niederstwertprinzip beim Forderungsbestand zu berücksichtigen? 253 HGB. Zugangs- und Folgebewertung. [] (4) Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben. Einstufung des Forderungsbestandes einwandfreie Forderungen Der Zahlungseingang ist nicht gefährdet, sodass in der Buchhaltung keine Berichtigung notwendig ist. Einstufung: Der Kunde ist als liquide und zuverlässig bekannt Wertansatz der Forderung: Nennwert zweifelhafte Forderungen Der Zahlungseingang ist unsicher, sodass man mit einem anteiligen oder vollständigen Ausfall rechnen muss. Einstufung: Die eingeschränkte Zahlungsfähigkeit wird vermutet (z. B. Überziehung von Zahlungszielen) oder ist bekannt (Eröffnung des Insolvenzverfahrens). Wertansatz der Forderung: geschätzte realisierbare Restforderung uneinbringliche Forderungen Am Bilanzstichtag steht bereits fest, dass kein Zahlungseingang mehr stattfinden wird. Einstufung: Das Insolvenzverfahren des Kunden wurde "mangels Masse" nicht eröffnet oder nachträglich eingestellt. Wertansatz der Forderung: Vollabschreibung und Nichtansatz b) In der Industrieunternehmung wurden am (01) Fertigerzeugnisse im Wert von netto (zzgl. 19 % USt.) verkauft, Zahlungsziel 30 Tage. Der Kunde zahlte die Rechnung auch auf mehrmalige Mahnung hin nicht. Am (01) erhielt das Unternehmen die Mitteilung, dass ein Insolvenzantrag des Kunden mangels Masse abgelehnt wurde. Die bestehende Forderung wird daher nicht mehr eingebracht werden können. Bilden Sie den Buchungssatz für die Ausgangsrechnung. für die Umbuchung der einwandfreien in eine Zweifelhafte Forderung. Hinweis: Einwandfreie Forderungen müssen buchhalterisch von nicht mehr einbringlichen Forderungen getrennt werden. Hierzu wird das Konto 2470 Zweifelhafte Forderungen genutzt. für die Abschreibung der Forderung. 17 UStG. Änderung der Bemessungsgrundlage. (1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz [] geändert, hat der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen. [] (2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn 1. das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung [] uneinbringlich geworden ist. []

11 KAPITEL 15: BEWERTUNG VON VERMÖGEN UND SCHULDEN 293 c) In der Darstellung der Ausgangssituation wurde dargestellt, dass über einen Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Forderungsausgleich in Höhe von (inkl. 19 % USt.) ist nun am Bilanzstichtag zweifelhaft. Es wird geschätzt, dass 60 der Forderung nicht mehr einbringbar sein werden. Am (02) überweist der Insolvenzverwalter zum Ausgleich der ursprünglichen Forderung 2.677,50. Bilden Sie den Buchungssatz für die Umwandlung der einwandfreien in eine zweifelhafte Forderung am (02). für die Teilabschreibung der Forderung wegen geschätzter Uneinbringlichkeit. Hinweis: Auch bei Forderungen finden Abschreibungen nur auf den Nettowert statt. Eine Berichtigung der Umsatzsteuer darf erst dann erfolgen, wenn der Ausfall der Forderung endgültig feststeht ( 17 Abs. 2 UStG). Hilfstabelle zur Abschreibung der Forderung Nettowert Umsatzsteuer Bruttowert Ursprüngliche Forderung Direkte Abschreibung Restforderung Gutschrift Differenz für die Gutschrift des Insolvenzverwalters.

12 294 KAPITEL 15: BEWERTUNG VON VERMÖGEN UND SCHULDEN 3.8 Die Bewertung von Forderungen in Fremdwährung Eine Industrieunternehmung hat gegenüber einem US-amerikanischen Kunden eine noch offene Forderung. In der Rechnung, die am (01) erstell wurde, belief sich die Forderung auf USD. Die Rechnung muss innerhalb von 60 Tagen ausgeglichen werden. Bei der Buchung wurde der Tageskurs von 1,10 angesetzt. Am (01) liegt der Kurs bei 1,20. a) Mit welchem Wert ist der Forderung in der Bilanz am Ende des Geschäftsjahres zu bewerten? 256b HGB. Währungsumrechnung. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind 253 Abs. 1 Satz 1 und 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 nicht anzuwenden. 253 HGB. Zugangs- und Folgebewertung. (1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. [] 252 HGB. Allgemeine Bewertungsgrundsätze. (1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes: [] 4. Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. [] Hinweis: Der Devisenkassakurs ist der für sofort durchgeführte Währungstransaktionen zugrunde gelegte Wechselkurs. Bewertung von Forderungen (gemäß 256a HGB) in Fremdwährung am Abschlussstichtag mit einer Restlaufzeit von maximal 1 Jahr mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr Am Bilanzstichtag sind Kursverluste und -gewinne auf Basis des Stichtagskurses am Bilanzstichtag erfolgswirksam zu erfassen. Kursverluste auf Basis des Stichtagskurses am Bilanzstichtag sind erfolgswirksam zu erfassen. Kursgewinne auf Basis des Stichtagskurses dürfen am Bilanzstichtag nicht erfasst werden. b) Bilden Sie den Buchungssatz für die Korrektur des Forderungswertes am Bilanzstichtag. 277 HGB. Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung. [] (5) [] Erträge aus der Währungsumrechnung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung gesondert unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuweisen.

13 KAPITEL 15: BEWERTUNG VON VERMÖGEN UND SCHULDEN Die Bewertung von Verbindlichkeiten in Fremdwährung Eine Industrieunternehmung hat gegenüber einem US-amerikanischen Lieferanten eine Verbindlichkeit. In der Rechnung, die am (01) zuging, ist ein Rechnungsbetrag in Höhe von USD ausgewiesen. Die Rechnung muss innerhalb von 60 Tagen ausgeglichen werden. Bei der Buchung wurde der Tageskurs von 1,10 angesetzt. Am (01) liegt der Kurs bei 1,20. a) Mit welchem Wert ist der Verbindlichkeit in der Bilanz am Ende des Geschäftsjahres zu bewerten? Bewertung von Verbindlichkeiten ( 256a HGB) in Fremdwährung am Abschlussstichtag mit einer Restlaufzeit von maximal 1 Jahr mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr Am Bilanzstichtag sind Kursverluste und -gewinne auf Basis des Stichtagskurses am Bilanzstichtag erfolgswirksam zu erfassen. Kursverluste auf Basis des Stichtagskurses am Bilanzstichtag sind erfolgswirksam zu erfassen. Kursgewinne auf Basis des Stichtagskurses dürfen am Bilanzstichtag nicht erfasst werden. b) Bilden Sie den Buchungssatz für die Korrektur der Verbindlichkeit am Bilanzstichtag.

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