Jahresabschluss 2. Aufgabe 1. Aufgabe 2. LP ,00 Rabatt 3.200,00 10% ZEKP ,00 Skonto 864,00 3% BEKP ,00 NK 1.064,00 29.

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1 Aufgabe 1 LP ,00 Rabatt 3.200,00 10% ZEKP ,00 Skonto 864,00 3% BEKP ,00 NK 1.064,00 AK ,00 ü ü Jahresabschluss 2 Einarbeitung und Ausschuss darf nicht aktiviert werden ER ,00 ü , ,16 ü ZA , ,00 ü , ,00 ü AfA: linear 2/ ,56 ü Aufgabe , , ,35 ü ü LP 850,00 Rabatt 10% 85,00 765,00 ü Skonto 3% 22,95 AK 742,05 ü a. Bei größtmöglichem Gewinnausweis 46,38 ü Buchungen ,38 ü b. bei niedrigstem Gewinn: Sammelposten 148,41 ü Umbuchung ,05 ü Abschreibung ,41

2 Aufgabe 3 Jahresabschluss 2 a. Abschreibungsbetrag 05 AfA: RW /RND(Mon) * ,00 RND = 10 Monate b. Listenpreis LP ,00 ü Rabatt 2.000,00 10% Anschaffung Nov ZEKP ,00 ü Skonto 360,00 2% BEKP ,00 NK 1.860,00 AK ,00 ü Jahr AfA RW 1 650, , , , , , , , , ,00 6 ü ü Bewertung 05: RW: 3.250,00 > TW: 200,00; NWP: Bei voraussichtlich langfristiger Wertminderung kann der niedrigere Teilwert angesetzt werden. Wertansatz also 200,00 Buchungen:aa RegelAfA:a ,40 Teilwertabschreibung:a ,70 Aufgabe 4 Jahr 01: Finanzanl. Jahr 02: Fin.anl TW < RW TW > RW NWP; man unterstellt bei Finanzanlagen in der Regel kurzfristige Wertschwankungen. Deshalb war es richtig, den Regelwert beizubehalten. AKP: die Anschaffungskosten stellen die absolute Bewertungsobergrenze dar. Wertansatz: ,00 Stille Rücklagen liegen vor, weil die Unternehmung gezwungen ist, auf den Wertansatz in Höhe von ,00 zu verzichten (unfreiwillig ,00)

3 Aufgabe 5 Jahresabschluss 2 01 RegelAfA lin; mon HK ,00 RegelAfA 390,63 Regelwert ,38 TW-Abschr ,38 ü TW 2.100,00 RegelAfA ,63 ü TW-Abschreibung ,38 ü 02 RegelAfA lin. fortgeführte HK ,00 RND = 93, ,97 ü ü fortgeführte HK ,00 AfA = RW / RND *12 RegelAfA ,97 Regelwert ,03 03 Regelwert ,03 RegelAfA ,97 Regelwert ,06 ü Teilwert ,00 historische fortgeführte AHK AfA Restwert , , , , , ,38 ü ü Bewertung: TW > RW Wertaufholungsgebot ü ü TW 8.300,00 laut 6 EStG muss auf den höheren Teilwert zugeschrieben RW 1.558,06 werden. Bewertungsobergrenze sind jedoch die hist. Fortg.AHK 8.984,38 historischen fortgeführten AHK Wertansatz 03: 8.300,00 ü Buchungen 03 RegelAfA ,97 ü Zuschreibung ,94 ü

4 Jahresabschluss 2.2 Jahr Bilanzposition ev. Berechnung von TW oder RW Vergleich TW und RW geltendes Prinzip Aussage NWP = Niederstwertprinzip WAG = Wertaufholungsgebot AKP = Anschaffungskostenprinzip HWP = Höchstwertprinzip (bei Verb) Bilanzansatz FA RW: ,00 TW: ,00 TW<RW NWP Gehen Sie einfach davon aus, dass die Teilwertabschreibung damals möglich war und durchgeführt wurde ,00 05 FA RW ,00 TW ,00 TW>RW WAG Buchung lt. Lehrplan nicht erforderlich nach einer TW-Abschreibung muss laut 6 EStG bis zum höheren TW zugeschrieben werden. Bewertungsobergrenze sind jedoch die AK! 1300 an ,00 7. Jahr AfA fortgef.ahk , ,22 4 Monate linear + monatliche Verrechnung , ,89 AfA-Satz: 100/6 = 16,67% , ,56 Teilwert-Abschreibung , ,00 Teilwert ,00 TW<RW Bei voraussichtlich langfristiger Wertminderung kann laut 6 EStG der niedrigere Teilwert angesetzt werden. Buchungen 03: Regel-AfA , ,33 TW-Abschreibung: , ,56 wegen Zielsetzung: Teilwertabschreibung

5 Jahresabschluss a. Begründung und Vorabschlussbuchungen 02 ND 72 Monate AK 4.800,00 Berechnung: Regelwert 2009 / 51 * 72 Regel-AfA ,00 abgeschrieben wurden 9 Monate 02 Bilanzansatz ,00 Regel-AfA ,00 abgeschrieben wurden 12 Monate; insgesamt bisher 21 Monate Regelwert ,00 Der Regelwert 2009 entspricht also 51/72 der AK TW-Abschr ,00 Bilanzansatz ,00 NWP: Bei voraussichtlich langfristiger Wertminderung kann laut 6 EStG der niedrigere Teilwert angesetzt werden. Buchungen 02: Regel-AfA ,00 TW-Abschreibung: ,00 Die Teilwertabschreibung war zulässig b. Anschaffungskosten 01 siehe a. c. Jahr 03 Wenn der Wert einer Anlage nach einer Teilwert-Abschreibung wieder steigt muss in der Steuerbilanz zugeschrieben werden (WAG), maximal bis zu den historischen fortgeführten AHK historische fortgeführte AHK: AK 4.800,00 Regel-AfA ,00 Bilanzansatz ,00 Regel-AfA ,00 Regelwert ,00 Regel-AfA historische fortgef. AHK ,00 Dieser Wert stellt die Bewertungsobergrenze dar. die Anschaffungskosten muss man hier noch nicht unbedingt ermitteln; aber somit ist Aufgabe b. auch schon erledigt.

6 Jahresabschluss 2.2 Im Jahr 03 muss allerdings erst noch die Regel-AfA durchgeführt werden. Basis: Bilanzansatz 02; Restnutzungsdauer: 51 Monate 03 AfA 197,65 Berechnung: Bilanzansatz 02 / 51 * ,65 Bilanzansatz ,00 Regel-AfA ,65 Regelwert ,35 Teilwert ,00 Zuschreibung , ,65

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