BWR 12te Klasse. Rene Dorsch

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1 BWR 12te Klasse

2 Der Jahresabschluss Grundlagen Jeder Kaufmann ist nach 242 HGB dazu verpflichtet, bei der Gründung eines Handelsgewerbe und von da an zum Ende jedes Geschäftsjahres einen Abschluss gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen (Rechnungslegungspflicht). Dabei soll der Abschluss sachkundigen Dritten einen Einblick in die Vermögens-, Ertrags- und Finanzanlagen gewährleisten. Desweiteren dient der Abschluss auch als Grundlage für die Gewinnermittlung und -verteilung sowie der Steuerermittlung. Der Jahresabschluss bei allen Gesellschaften besteht aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Kapitalgesellschaften sind darüber hinaus noch dazu verpflichtet einen Anhang zu bilden, welcher mit der Bilanz und GuV eine Einheit bildet, sowie auch einen Lagebericht zu erstellen welcher aber nicht in Jahresabschluss mit einfließen muss. 2

3 Die Adressaten werden in interne und externe Gruppen unterteilt: Intern Extern Geschäftsführer Mitarbeiter Aktionäre Banken Staat Kunden / Lieferanten Wirtschaftlichkeit Sicherheit des Arbeitsplatzes Dividende Kreditwürdigkeit Steuern und Arbeitsplatzsicherheit Geschäftsbeziehungen / Zahlung der Forderungen Es entstehen oft Interessenskonflikte zwischen dem was die AG und was die Adressaten haben wollen. AG Möglichst wenig Informationen preisgeben des Vermögens und Kapitals und Gewinnausweis nach Interessenlage Tiefe und genaue Gliederung Exakte, zutreffende Bewertung und genauer Gewinnausweis Bewertungs- und Gliederungsvorschriften Adressaten 3

4 Die Bilanz Die Bilanz ist in Kontenform zu erstellen. Kleine bis mittelgroße(<250 Mitarbeiter) Kapitalgesellschaften müssen nur eine verkürzte Bilanz aufstellen, welche nur die wesentlichen Oberpunkte enthalten. Wobei die mittelgroßen Gesellschaften im Anhang noch Erläuterungen zu einzelnen Posten nach Maßgabe von $327 HGB vornehmen müssen. Große Kapitalgesellschaften müssen nach diesem Schema eine Bilanz erstellen. 4

5 Aktiva Vermögen Mittelverwendung Investition Wird gegliedert nach: Liquidität Passiva Kapital Mittelherkunft Finanzierung Fristigkeit Gewinn und Verlustrechnung Die Kapitalgesellschaften müssen ihre Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform erstellen (HGB 275), da dies einen schnelleren Überblick über die Entstehung und die Zusammensetzung des Jahresergebnisses ermöglicht. Die GuV-Gliederung basiert auf dem Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren. - Gesamtkostenverfahren: Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses werden von den gesamten Betriebserträgen die gesamten Aufwendungen des Geschäftsjahres abgezogen. - Umsatzkostenverfahren: Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses werden von den Umsatzerlösen die Selbstkosten des Umsatzes (ohne kalkulatorische Kosten) abgezogen. - Ergebnis der Gewinn und Verlustrechnung: Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag Der Aufbau des Gesamtkostenverfahrens schaut so aus: 5

6 Oder kurz: Umsatzerlöse +/- Bestandsveränderungen + aktivierte Eigenleistung - Kosten. = Betriebsergebnis Umsatzkostenverfahren basiert auf der Kostenstellenrechnung und sieht dann so aus: Umsatzerlöse - Selbstkosten. = Betriebsergebnis Der Anhang Ziel des Anhangs ist die Präzisierung und Erläuterung der Bilanz und der GuV-Rechnung. Desweiteren enthält sie zusätzliche Informationen über die Kapitalgesellschaft. Teile davon können zum Beispiel - Anlagegitter - Angaben über die Änderungen der Abschreibungsmethoden - Angabe über Aktienbestand - Verbindlichkeiten mit einer Restlauftzeit von mehr als fünf Jahren ausweisen - Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen angeben - Usw Der Lagebericht Der Lagebericht gehört nicht zum Jahresabschluss. Dieser sollte auf die Umsatzentwicklung, den Auftragseingang, die Kostenentwicklung und die wirtschaftliche Lage eingehen. 6

7 Ergebnisverwendung 1. Bilanzierung des Eigenkapitals Betriebswirtschaftslehre Laut HGB sind drei verschiedene Arten möglich das Eigenkapital(EK) zu bilanzieren: Bilanzierung des EK s vor Ergebnisverwendung Bilanzierung des EK s nach teilweiser Ergebnisverwendung Bilanzierung des EK s nach vollständiger Ergebnisverwendung A. Eigenkapital A. Eigenkapital A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital I. Gezeichnetes Kapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage II. Kapitalrücklage II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklage 1. Gesetzliche Rücklage 2. Andere Gewinnrücklage IV Gewinnvortag /. Verlustvortag(alt) V Jahresüberschuss/. fehlbetrag Es werden immer nur ganze Prozentsätze genommen. Bei Kommastellen wird immer abgerundet. III. Gewinnrücklage 1. Gesetzliche Rücklage 2. Andere Gewinnrücklage IV Bilanzgewinn Ergebnisverwendung/Gewinnverwendung III. Gewinnrücklage 1. Gesetzliche Rücklage 2. Andere Gewinnrücklage IV Gewinnvortag /. Verlustvortag(neu) Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag +/- Gewinnvortag/Verlustvortag (alt) + Entnahme aus den Kapitalrücklagen + Entnahme aus den Gewinnrücklagen (ges./andere) - Einstellung aus den Gewinnrücklagen (ges./andere) =Bilanzgewinn/Bilanzverlust -Dividende. =Gewinnvortag/Verlustvortag(neu) Dividende%= Bilanzgewinn * 100 Gezeichnetes Kapital Wichtige Begriffe: Gezeichnetes Kapital= die Summe der Nennwerte aller Aktien = Nennwert pro Aktie*Anzahl der Aktien Kapitalrücklage= Agio(Aufgeld) pro Aktie* Anzahl der Aktien Stückdividende = Bezugsverhältnis= Bilanzgewinn Anzahl der Aktien Gezeichnetes Kapital (alt) Δgez. Kapital Gesetzliche Rücklagen: 150 AktG schreibt die Bildung einer gesetzlichen Rücklage vor, die zusammen mit der Kapitalrücklage 10% des Grundkapitals beträgt. Bis diese 10 % (bzw. der höhere satzungsmäßige Prozentsatz) erreicht sind, müssen 5% des Jahresüberschußes der gesetzlichen Rücklage zugeführt werden. Andere Gewinnrücklagen sind freiwillige Rücklagen 7

8 2. Einkommenssteuerliche Bewertungsmaßstäbe Nach der Steuerbilanz werden folgende Maßstäbe verwendet: Die Anschaffungskosten Die Herstellungskosten Und der Teilwert Die Anschaffungskosten Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen für den Erwerb bis zur Betriebsbereitschaft eines Anlagegutes. Man berechnet die Anschaffungskosten (AK): Listenpreis (LEP) netto -Rabatt (vom LEP) wird nicht gebucht. =Zieleinkaufspreis (ZEP) -Skonto/Rücksendungen/Preisnachlässe (von ZEP) wird gebucht =Bareinkaufspreis (BEP) +Anschaffungsnebenkosten((ANK)immer Nettobeträge). =Anschaffungskosten(AK) Mögliche Anschaffungsnebenkosten (ANK) ANK (Kto.klasse 07 bzw. 08) Beim abnutzbaren AV (z.b. Maschinen, Fuhrpark, BGA) -Verpackung -Fracht -Transportversicherung -Fundamentierung/Montage -Installationskosten -Überführung -1.Zulassung Keine ANK (Kto.klasse 07 bzw. 08) -Kosten für Probelauf -Anlernlöhne -Finanzierungskosten -Betriebsstofffüllungen ANK (Kto.klasse 05) Bei Grundstücken und Gebäuden (aufpassen das der Nettobetrag genommen wird) -Grunderwerbssteuer -Maklerkosten -Notargebühren -Grundbuchkosten -Sachverständigengutachten -Erschließungskosten -Vermessungskosten Keine ANK (Kto.klasse 05) -Finanzierungskosten -Inseratkosten -jährliche Grundsteuer (alle regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen) 8

9 Herstellungskosten Herstellungskosten sind die Grundlage für die Bewertung von selbst erstellten Anlagen und für die Bestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen. Sie werden berechnet indem man Fertigungsmaterial (FM) + Materialgemeinkosten (MGK) +Fertigungslöhne (FL) +Fertigungsgemeinkosten (FGK) +Sondereinzelkosten der Fertigung (SEKF) =Herstellkosten I (HKI) Mindestwertansatz +Verwaltungsgemeinkosten (VwGK) Aktivierungswahlrecht =Herstellkosten II (HKII) Höchstwertansatz +Vertriebsgemeinkosten (VtGK) >Aktivierungsverbot +Sondereinzelkosten des Vertriebs (SEKF) =Selbstkosten (SK) - Bei den Gemeinkosten dürfen nur Aufwendungen und keine kalk. Kosten (Zusatzkosten) aktiviert werden. Wenn man einen niedrigeren Wertansatz anstrebt (Mindestwertansatz) hat man Niedrigere Erträge /Gewinn Steuereinkommen sichern Bildung stiller Reserven ( kommen nicht in der Bilanz vor) Wenn man den höheren Wertansatz (Höchstwertansatz) anstrebt hat man Höhere Erträge /Gewinne Höhere Steuern Höhere Abschreibungen 9

10 Teilwert =ist der Betrag, den ein Käufer des gesamten Betriebe, im Rahmen des Gesamteinkaufspreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzten würde. Dabei ist davon auszugehen das der Käufer das UN weiterführen wird. (going-concern) Teilwertvermutung: Für neue Güter kann man auf die Anschaffungs- oder Herstellkosten, den Börsenwert oder den Marktpreis zurückgreifen. Bei gebrauchten Gütern hingegen wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich der Wertminderung als Wert angenommen. Fortgeführte Anschaffungs-/Herstellkosten Fortgeführte Anschaffungs-/ Herstellkosten werden für Güter angesetzt deren Wert sich über die Jahre mittels Abschreibung mindert. Dabei gilt: Anschaffungs-/Herstellkosten - planmäßige Abschreibung =fortgeführte Anschaffungs-/Herstellkosten Berechnung der linearen Abschreibung für Abnutzung (AfA) Abschreibungsbetrag= AK/HK ND Abschreibungssatz= 100 ND Anschaffungs/Herstellkosten -kumulierte Abschreibung =fortgeführte AK(Regelwert, Buchwert) -außerplanmäßige Abschreibung / Teilwertabschreibung =Bilanzansatz (Teilwert) Tageswert Der Tageswert ist vor allem für die Bewertung von Wertpapieren entscheidend. Er ergibt sich aus dem Börsen- oder Marktpreis. Steuer und Handelsrecht Kapitalgesellschaften müssen die unten aufgezeigten Bewertungsvorschriften erfüllen. 10

11 Buchwert In der Finanzbuchaltung ist der Buchwert der Wert einer Anlage in der Bilanz. Der Buchwert basiert auf den Originalkosten abzüglich Abschreibungen, Schuldentilgungen und Wertverfälle. Bewertung Bewertung von Sachanlagevermögen Bei Anlagevermögen geht man davon aus das sie längerfristig im Unternehmen verweilen, wie z.b. Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge,. Für die Bewertung muss man da allerdings noch unterscheiden ob diese abnutzbar sind oder nicht abnutzbar und weiterhin ob es sich um eine außer- oder planmäßige Abschreibung handelt. Nichtabnutzbare AV werden nicht abgeschrieben. Dies sind z.b. - Grundstücke - Beteiligungen Abnutzbare AV werden linear oder degressiv (bei uns nur linear) abgeschrieben, da man davon ausgeht das diese durch ihre Nutzung, Alter, regelmäßige Wartung und den technologischen Fortschritt an Wert verlieren. Die Nutzungsdauer (ND) ist in AfA-Tabellen (Abschreibung für Abnutzung) vom Finanzamt vorgegeben. Dies sind z.b. - Fahrzeuge -technische Anlagen(z.B. Maschinen) - Gebäude (Sonderregelung immer 3% ) - Betriebs- und Geschäftsausstattung (z.b. Büromöbel) 11

12 - Immobilien -immaterielle Wirtschaftsgüter (z.b. Patente) Die Höhe der Abschreibung hängt von den AK/HK, der Nutzungsdauer und der Abschreibungsmethode ab. Es gibt drei verschiedene Arten der ND, wobei die betriebsgewöhnliche ND für die Bewertung als einziges für uns relevant ist. Ziel dahinter ist es eine einheitliche Berechnung der steuerlichen Abschreibung zu erhalten. Es wird immer monatsgenau abgeschrieben. Neben der betriebsgewöhnlichen ND gibt es noch die technische ND. Diese ist nicht genau berechenbar (aber normalerweise erheblich höher als die der wirtschaftlichen ND) da es nicht möglich ist vorherzusagen, wann eine Maschine kaputt geht, wenn man sie regelmäßig wartet. Darüber hinaus gibt es noch die wirtschaftliche Nutzungsdauer, die zum gewinnmaximalen Einsatz einer Anlage im Unternehmen führt. Mit der Nutzungszeit steigende Instandhaltungskosten und technischer Fortschritt führen i.d.r. zu einer starken Divergenz zwischen technischer Nutzungsdauer und wirtschaftlicher Nutzungsdauer. Außerplanmäßige Abschreibung von Sachanlagevermögen Wird jetzt z.b durch einen Unfall der Wert bei einem Auto gemindert, kann man die Möglichkeit einer Teilwertabschreibung in Betracht ziehen. Nach den Steuerrecht gilt das folgende Niederstwertprinzip (Abschreibungswahlrecht)hierbei kann man sich entscheiden ob man: - Niedriger Gewinnausweis, dafür weniger Steuern: Teilwertabschreibung -Hoher Gewinnausweis, dafür höhere Steuern: Keine Teilwertabschreibung Man muss darauf achten das es sich um eine dauerhafte Wertminderung handelt, denn nur bei dieser darf man eine außerplanmässige Abschreibung vornehmen. Bei Gebäuden ist es allerdings ein muss das man bei einer dauerhaften Wertminderung abschreibt. Bewertung Die Bewertung (die Bestimmung des Wertansatzes für einzelne Vermögens bzw.schuldposten) kann sich entscheidend auf die Höhe des Jahresüberschusses/-defizits auswirken. Weiterhin ist besonders darauf zu achten ob es sich um eine an 12

13 Bewertungsprinzipien Betriebswirtschaftslehre 1. Anschaffungswertprinzip bei Vermögen Die (fortgeführten) Anschaffungskosten bilden die absolute Bewertungsobergrenze. Regelwert (fortgeführten AK/Restbuchwert) < Teilwert(Marktwert, Börsenwert) 2. Niederstwertprinzip bei Vermögen Von zwei zulässigen Bilanzansätzen ((fortgeführte)ahk bzw. Bilanzansatz verglichen mit dem niedrigeren Teilwert) ist bei voraussichtlich kurzfristiger Wertminderung der höhere Wert anzusetzen; bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung kann der niedrigere Wert angesetzt werden. Regelwert >Teilwert Der Unterschied zum Anschaffungswertprinzip: Wahlrecht bzgl. Der Wertminderung (abhängig vom Gewinn) 3. Wertaufholungsprinzip bei Vermögen (eingeschränkter Wertzusammenhang) Ist nach einer Teilwertabschreibung (TWA) der Teilwert in einem der folgenden Jahren wieder gestiegen und entfiel der Grund für die Wertminderung, so ist eine Zuschreibung auf den gestiegenen Teilwert vorzunehmen; die (fortgeführten) AHK bilden jedoch, wie beim Anschaffungswertprinzip, die Bewertungsobergrenze. TWA = Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert 1. Bedingung : TWA wurde durchgeführt & TW ist in den nächsten Jahren gestiegen 2. Bedingung: Der Grund für die Wertminderung ist entfallen. Allg. Buchungssatz 6520 (Abschreibung auf SAV) an 0 (SAV; z.b. für Fuhrpark 0840) (bei planmäßiger Abschreibung) 6550 an 0 (bei außerplanmäßiger Abschreibung) Wichtig: Nicht Restbuchwert, sondern AfA-Betrag 13

14 Beispielaufgabe zu einer Abschreibung von einem Anlagevermögen: Eine Nürnberger AG kauft am 21.Mai eine Fertigungsmaschine für ,00. Der Abschreibungssatz beträgt 3%. Buchen Sie die Abschreibung im ersten Jahr. AfA-Betrag= ,00*3% =18.000,00 AfA-Betrag für Jahr 1=18000*8/12 = an ,00 14

15 Beispielaufgabe zu einer außerplanmäßigen Abschreibung: Ein im Januar 01 angeschaffter PKW muss aufgrund eines schweren Verkehrsunfalls Ende 02 neu bewertet werden. Der KFZ-Sachverständige schätzt den Teilwert zu auf Die Anschaffungskosten betrugen Der PKW wurde linear über 4 Jahre abgeschrieben. Es wird ein niedriger Gewinnausweis angestrebt. Bewerten und buchen Sie den Vorgang und begründen Sie ihre Lösung. AfA-Betrag= 40000/4 =10000 Planmäßige Abschreibung AHK 40000,00 -AfA-Betrag 10000,00 =fortg. AHK 30000,00 -AfA-Betrag 10000,00 =Regelwert 20000,00 Außerplanmäßige Abschreibung AHK 40000,00 -AfA-Betrag 10000,00 =fortg. AHK 30000,00 -außerpl. Abs ,00 =Teilwert 15000,00 1. Vergleich Teilwert und Regelwert TW<RW 15000,00<20000,00 2. Welches Prinzip kommt in Frage? Niederstwertprinzip 3. Inhalt des Prinzips? Von zwei zulässigen Bilanzansätzen ((fortgeführte)ahk bzw. Bilanzansatz verglichen mit dem niedrigeren Teilwert) ist bei voraussichtlich kurzfristiger Wertminderung der höhere Wert anzusetzen; bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung kann der niedrigere Wert angesetzt werden. 4. Stimmen Inhalt des Prinzips und Sachverhalt überein? Da hier eine dauerhafte Wertminderung vorliegt kann der niedrigere Wert angesetzt werden. 5. Entscheidung (unter Berücksichtigung der Unternehmenspolitik) Es wird ein möglichst geringer Gewinnausweis angestrebt, deshalb wird der niedrigere Teilwert in Höhe von 15000,00 angestrebt. 6. Buchung Buchung zum Teilwert(02) 6520 an ,00 (planmäßige Abschreibung) 6550 an ,00 (außerplanmäßige Abschreibung) 15

16 Bewertung von Umlaufvermögen Bewertung von Vorräten Grundsätzlich gilt für die Bewertung des Vermögens das Prinzip der Einzelbewertung. Bei der Bewertung von Vorräten erscheint dies aber extrem schwierig, deshalb gibt es zur Vereinfachung hier die Durchschnittsmethode. Die Bewertung der Vorräte erfolgt bei der Inventur durch -Die Anschaffungskosten (AK) des Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffes sowie den Vorprodukten -Die Herstellungskosten (HK) der fertigen und unfertigen Erzeugnisse Besondere Merkmale: Die Bestandskonten (2 ) dürfen bei der Abschlussbuchung nicht berrührt werden, da diese als ruhende Konten geführt werden. Am Jahresende (31.12) wird nach der Inventur der Endbestand ermittelt und auf den jeweiligen Bestandskonten und in der Bilanz als Schlussbestand gebucht. Die Differenz zwischen den Anfangs- und Enbeständen wird als Mehr- oder Minderverbrauch gebucht. Es gelten folgende Prinzipien: AK<Marktpreis(Teilwert) Anschaffungswertprinzip d.h. AK sind Wertobergrenze AK>Marktpreis(Teilwert) Niederstwertprinzip - Normallfall es handelt sich um eine kurzfristige Preisschwankung. Es werden die AK angesetzt. - Sollte es sich um eine dauerhafte Wertminderung handeln kann der Teilwert angenommen werden. 16

17 Beispiel: 1. Bewerten des Schlussbestandes am mithilfe des Durchschnittsverfahrens 2. Nehmen Sie alle (vorbereitenden) Abschlussbuchungen vor. 3. Der Marktpreis für den Rohstoff beträgt am ,00 /kg. Ermitteln Sie den Bilanzansatz und begründen Sie ihn. Datum Anfangsbestand und Zugänge in Anfangsbestand und Zugänge in kg Anfangsbestand Zugang Zugang Zugang Zugang Zugang Endbestand Berechnung des SB Einstandspreis Kg AB = = 2,41 /kg (Durchschnitt) Anschaffungskosten /kg 2,50 3,00 2,44 2,29 2,00 2, kg *2,41 /kg= 7230 (Regelwert) AB-SB=Bestandsveränderung =-2230(=Bestandsmehrung) S 2000 H S 6000 H 8000) 5000,- 6000) 2230,- 8010) 7230,- 4400) 6000,- 4400) 10004,- 4400) 8015,- 4400) 6000,- 4400) 7000,- 2000) 2230,- 8020) 34789,- 7230,- 7230, , ,- 2. Vorbereitende Abschlussbuchung 2000 an ,- Abschlussbuchung 6000-Konto 8020 an ,- 17

18 Abschlussbuchung 2000-Konto 8010 an ,- 3. Regelwert= 2,41 /kg*3000kg=7230,- Teilwert= 2,- /kg*3000kg=6000,- TW<RW Niederstwertprinzip Von 2 zuverlässigen Bilanzansätzen muss bei einer kurzfristigen Wertminderung der höhere Wert angesetzt werden, bei einer langfristigen Wertminderung kann der niedrigere Wert angesetzt werden. In diesem Fall muss der höhere Wert(Regelwert=7230,-) angenommen werden, da der Marktwert Preisschwankungen unterliegt handelt es sich um eine kurzfristige Wertminderung. 18

19 Bewertung von Forderungen Aus Gründen der Vorsicht sind zum Ende des Geschäftsjahres zu jeder offenen Forderung aus Lieferungen und Leistungen hinsichtlich ihrer Bonität(=Wahrscheinlichkeit der Einbringung) zu überprüfen und zu bewerten. Dabei wird zwischen einwandfreien, zweifelhaften und uneinbringlichen Forderungen unterschieden. 19

20 Bewertung von Rückstellungen Ebenso aus Gründen der Vorsicht und der Erfolgsermittlung zum Bilanzstichtag muss ein Betrieb Aufwendungen erfassen die wirtschaftlich im alten Jahr begründet sind, aber deren Höhe /Fälligkeit noch nicht bekannt sind. Ein Beispiel hierfür sind Rückstellungen wegen drohende Schadensersatzklagen, bei denen der juristische Prozess noch nicht entschieden sind. Auch bei Pensionsverpflichtung ggü. den eigenen Mitarbeiter sind Rückstellungen. Allgemein müssen Rückstellungen gebildet werden bei: - Ungewisse Verbindlichkeiten, - Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften - Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen - Unterlassene Abraumbeseitigung - Oder Gewährleistungen die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Aus Vorsichtsgründen sind meistens die Rückstellungen höher anzusetzen als die tatsächlichen Kosten sind. Da diese für zu erwartenden Aufwand gebildet werden, reduziert sich dadurch der Jahresüberschuss, was Vorteile aus steuerrechtlichen Gründen sowie auch auf die Liquidität hat. Da Rückstellungen Kapitale sind werden die Passivkonten für Rückstellungen (3910, 3930, 3070) benötigt. In der Bilanz werden die Rückstellungen unter Pensions-, Steuer oder sonstige Rückstellungen untergliedert. Aufnahme Auflösung (Rückstellung < Kosten) (6770) an 39(30) 39(30) an 4400 (6770) 2600 Auflösung (Rückstellung > Kosten) 39(30) an

21 Stille Rücklagen Stille Rücklagen kommen im Gegensatz zu den offenen Rücklagen in der Bilanz nicht vor. Sie entstehen entweder durch eine Unterbewertung von der Aktiva oder durch der Überbewertung der Passiva. Entstehung stiller Rücklagen durch Unterbewertung von Aktiva: Überbewertung von Passiva: -Zuschreibung nur bis zu den Anschaffungskosten möglich -zu hohe Rückstellungsbildung -Bewertung von Fremdwährungsverbindlichkeiten mit ungünstigen Wechselkurs -höhere Abschreibung als tats. Wertverlust Angesetzte Aufwendungen zu hoch bzw. entstandene Erträge nicht (bzw. zu niedrig) ausgewiesen Ausgewiesener Gewinn bzw. ausgewiesenes EK zu niedrig Auflösung stiller Rücklagen durch - Fortgesetzte Nutzung von Anlagengütern - Verkauf von Anlagegütern - Eingang von abgeschriebenen/wertberichtigten Forderungen - Fälligkeit der überbewerteten Verbindlichkeiten Vorteile stiller Rücklagen Nachteile stiller Rücklagen Verminderung der Steuerlast durch Verschleierung der tatsächlichen geringeren Gewinnausweis Vermögensverhältnisse Geringere Dividendenausschüttung Benachteiligung der Aktionäre durch Nicht abgeflossene Mittel stehen zur geringere Dividendenausschüttung Finanzierung zur Verfügung (stille Selbstfinanzierung) Geringwertige Güter Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und einen Nettopreis von 1000 nicht übersteigen. Typische geringwertige Wirtschaftsgüter sind: - Telefone - Werkzeuge - Kleinmöbel GWG <=150 Güter werden als Aufwand gebucht Regel Sammelposten oder Aktivierung 21

22 Am Ende des Jahres muss man sich entscheiden wie man die GWG abschreibt. Hierbei muss man sich für ein System entscheiden 410 -Regel Die Güter dürfen den Betrag von 410 nicht überschreiten und werden dann innerhalb von einen Jahr komplett abgeschrieben. Die Güter müssen hierbei vom jeweiligen 0 Sachanlagekonto auf das 0891 Konto umgeschrieben werden. Am Ende des Jahres wird dann mittels des 6591 Konto die Vorabschlussbuchung vorgenommen. Wenn die Güter mehr als 410 kosten werden sie wie eine Aktvierung gehandhabt. Aktivierung Die Güter werden nach ihrer vorgegeben Nutzungsdauer monatsgenau abgeschrieben. Sammelposten Im Sammelposten werden die Güter über eine Dauer von 5 Jahren jahresgenau abgeschrieben. Die Sachanlagevermögen müssen erst auf das 0890 Konto gebucht werden um dann in der Vorabschlussbuchung mittels des 6950 Kontos abgeschrieben zu werden. Werden Güter gestohlen, verkauft oder gehen kaputt dürfen diese nicht anders behandelt werden wie wenn sie noch da wären. Es hilft sich eine Tabelle für die Übersichtlichkeit zu machen: Beispielaufgabe: Güterbezeichnung Anschaffungskosten Nutzungsdauer Anschaffungdatum Telefon Jahre Kaffemaschine Jahre Laptop Jahre Bildschirm Jahre Laptop Jahre Kamera Jahre Bohrmaschine Jahre Kaffemaschine wird direkt als Aufwand verbucht. Der Bildschirm ist nicht eigenständig nutzbar da man einen Computer dafür bräuchte und der Laptop für 1050 hat einen zu hohen 22

23 Wert deswegen werden diese beiden am Ende des Jahres aktiviert und nicht in die Auflistung aufgenommen. Aktivierung 410 -Regel Sammelposten Telefon Laptop 114,33 114, Kamera 33,33 33, Bohrmaschine 83, ,99 847, Umbuchung ,- an , ,- Vor. Abschlussbuchung ,66 an , , ,- an ,- 23

24 Rentabilität= Eigenkapitalrentabilität= Gewinn 100 Kapital Gewinn 100 Eigenkapital Gesamtkapitalrentabilität= Gewinn 100 (Die Rentabilität wird immer in Prozent berechnet) Wirtschaftlichkeit= ; = Produktivität= Ertrag Kapitaleinsatz Leistung Aufwand Kosten Output Input Erträge > Aufwendungen = Gewinn Erträge < Aufwendungen = Verlust Leistungen > Kosten = Betriebsgewinn Leistungen < Kosten = Betriebsverlust Beschäftigungsgrad: Tatsächliche Auslastung * 100 Kapazität FGK-Zuschlagssatz= FGK x 100 FL MGK-Zuschlagssatz= MGK x 100 FM VwGK-Zuschlagssatz= VwGK x 100 HK VtGK-Zuschlagssatz= VtGK x 100 FGK = Fertigungsgemeinkosten FL = Fertigungslöhne MGK = Materialgemeinkosten FM = Fertigungsmaterial VwGK = Verwaltungsgemeinkosten HK = Herstellkosten VtGK = Vertriebsgemeinkosten HK 24

25 HK= FK+MK FK = Fertigungskosten MK= Materialkosten FK= FGK+FL+SEKF SEKF = Sondereinzelkosten der Fertigung MK= MGK+FM Höchstbestand= Mindesbestand+Meldebestand Meldebestand = Tagesabsatz x Lieferzeit + Mindestbestand Gezeichnetes Kapital= die Summe der Nennwerte aller Aktien = Nennwert pro Aktie*Anzahl der Aktien Kapitalrücklage= Agio(Aufgeld) pro Aktie* Anzahl der Aktien Stückdividende = Bilanzgewinn Anzahl der Aktien Bezugsverhältnis= Gezeichnetes Kapital (alt) Δgez. Kapital Listenpreis (LEP) netto -Rabatt (vom LEP) wird nicht gebucht. =Zieleinkaufspreis (ZEP) -Skonto/Rücksendungen/Preisnachlässe (von ZEP) wird gebucht =Bareinkaufspreis (BEP) +Anschaffungsnebenkosten(ANK). =Anschaffungskosten(AK) Fertigungsmaterial (FM) + Materialgemeinkosten (MGK) +Fertigungslöhne (FL) +Fertigungsgemeinkosten (FGK) +Sondereinzelkosten der Fertigung (SEKF) 25

26 =Herstellkosten I (HKI) Mindestwertansatz +Verwaltungsgemeinkosten (VwGK) Aktivierungswahlrecht =Herstellkosten II (HKII) Höchstwertansatz +Vertriebsgemeinkosten (VtGK) >Aktivierungsverbot +Sondereinzelkosten des Vertriebs (SEKF) =Selbstkosten (SK) Fortgeführte Anschaffungs-/Herstellkosten Anschaffungs-/Herstellkosten - planmäßige Abschreibung =fortgeführte Anschaffungs-/Herstellkosten Berechnung der linearen Abschreibung für Abnutzung (AfA) Abschreibungsbetrag= 100 Abschreibungssatz= ND AK/HK ND Anschaffungs/Herstellkosten -kumulierte Abschreibung =fortgeführte AK(Regelwert, Buchwert) -außerplanmäßige Abschreibung / Teilwertabschreibung =Bilanzansatz (Teilwert) 26

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