Leistungsverrechnungen zwischen verbundenen Unternehmen Wirtschaftsforum Russland: Geschäftspraxis und Perspektiven HK Hamburg, 15.

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1 Leistungsverrechnungen zwischen verbundenen Unternehmen Wirtschaftsforum Russland: Geschäftspraxis und Perspektiven HK Hamburg, 15. Juni 2016

2 Inhalt Check Up Liste Wichtige Aspekte für die Abzugsfähigkeit bei Gewinnsteuerermittlung Wichtige Aspekte für die Geltendmachung von Vorsteuerabzügen Intercompany Darlehen Intercompany Dienstleistungsverträge Intercompany Lizenzverträge Intercompany Franchiseverträge Intercompany Lieferverträge -2-

3 Check Up Zivilrecht: Haftung, Zahlungsziele und Fristen, Vertragsgegenstand, etc. Steuerrecht Arbeits- und Migrationsrecht Devisenrecht Zollrecht IP -3-

4 Gewinnsteuerermittlung Bei Bezahlung an deutsche Gesellschaft: Abzugsfähigkeit der Kosten für die russische Gesellschaft Allgemeine Anforderungen Art. 252 SteuerGB: Kosten müssen wirtschaftlich begründet dokumentarisch bestätigt und auf Gewinnerzielung gerichtet sein Weitere Forderungen können bezüglich einzelner Kostenarten bzw. einzelner Gruppen der Steuerpflichtigen bestehen Geschäftszweck Quellensteuer für die deutsche Gesellschaft (i.d.r. keine aufgrund von DBA/SteuerGB) Bei Bezahlung an russische Gesellschaft 20% Gewinnsteuer bei der russischen Gesellschaft -4-

5 MwSt. und Vorsteuerabzüge Bei Bezahlung an deutsche Gesellschaft: Vorsteuerabzug bei der russischen Gesellschaft Allgemeine Voraussetzungen: Vorliegen einer Faktura-Rechnung, sonstiger Unterlagen ordentliche Erfassung in den Büchern Erwerb für die Benutzung in den MwSt.-pflichtigen Umsätzen Zusätzlich für ausgewählte Fälle, wie z.b. Vorschusszahlungen, Steueragenten, Einfuhr: tatsächliche Abführung an den Fiskus In der Praxis bestehen weitere Anforderungen der Steuerbehörde richtige Vertragsklausel, Brutto-Netto Vereinbarungen Bei Bezahlung an russische Gesellschaft: 18% MwSt. für die russ. Gesellschaft, MwSt. Verlust für die deutsche Gesellschaft (Abzug bei Ermittlung der deutschen KöSt.?) -5-

6 Intercompany Darlehen Für den deutschen Darlehensgeber Keine Quellensteuer auf Zinsen, solange DBA einschlägig, wenn nicht, dann 20% nach SteuerGB Für DBA-Anwendung deutsche Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich (Apostille??? plus notariell beglaubigte Übersetzung), Vorlage vor der Auszahlung von Zinsen -6-

7 Intercompany Darlehen Für den russischen Darlehensnehmer - Abzug von Zinsen Beschränkungen bei kontrollierbaren Geschäften: Abzug in voller Höhe Bei RUB-Darlehen in 2015 solange der Zinssatz in der Spanne ab 0% bis zu 180% des Schlüsselzinssatzes der Zentralbank Russlands liegt (kontrollierbare Geschäfte) solange der Zinssatz in der Spanne ab 75% des Refinanzierungssatzes der Zentralbank Russlands bis zu 180% des Schlüsselzinssatzes liegt Bei RUB-Darlehen in 2016 solange der Zinssatz in der Spanne ab 75% bis zu 125% des Schlüsselzinssatzes liegt Bei EUR-Darlehen in 2015, 2016 solange der Zinssatz in der Spanne ab EURIBOR + 4% bis zu EURIBOR + 7 % liegt - bei Darlehen in Euro -7-

8 Intercompany Darlehen Unterkapitalisierungsvorschriften, wenn 1+2 gleichzeitig vorliegen: Voraussetzung (1) russ. Unternehmen hat ein nicht getilgtes Darlehen gegenüber dem deutschen Unternehmen, das über 20% an dem Darlehensnehmer (un-)mittelbar hat; oder gegenüber einem russischen Darlehensgeber, der mit der o.g. deutschen Gesellschaft verbunden ist; oder wenn das nicht getilgte Darlehen durch die o.g. verbundene russische Gesellschaft und/oder die o.g. deutsche Gesellschaft besichert wird Voraussetzung (2) Debt-to-Equity Ratio mehr als 3 zu 1 (12,5 zu 1 für Banken und Leasing-Gesellschaften) -8-

9 Intercompany Darlehen Neue Thin Cap Rules ab in Kraft Voraussetzung (1) russ. Unternehmen hat ein nicht getilgtes Darlehen gegenüber dem deutschen Unternehmen oder der deutschen nat. Person, das/die über 25% an dem Darlehensnehmer (un-)mittelbar hat; oder russ. Unternehmen hat ein nicht getilgtes Darlehen gegenüber dem deutschen Unternehmen bzw. der deutschen nat. Person, welches es bzw. sie über eine Unternehmenskette kontrolliert, wobei jedes Unternehmen an dem anderen zu über 50% beteiligt ist. Ausländische Schwestergesellschaften sind jetzt betroffen Frühere Tatbestände sind auch zum Teil geblieben Ausnahmeregelung für deutsche Banken Voraussetzung (2) Debt-to-Equity Ratio mehr als 3 zu 1 (12,5 zu 1 für Banken und Leasing-Gesellschaften) -9-

10 Intercompany Darlehen Folgen der Unterkapitalisierungsvorschriften Berechnung des Betrags von abzugsfähigen Zinsen nach einer besonderen Formel Überschüssige Zinsen werden als Dividenden behandelt: nicht abzugsfähig bei Gewinnsteuerermittlung des russischen Darlehensnehmers plus Besteuerung an der Quelle Anwendung in Bezug auf die ausländischen Schwestergesellschaften? Gerichtspraxis ja, Gesetzgebung ausdrücklich ja ab 2017 Höhe des Zinssatzes und Verrechnungspreisproblematik -10-

11 Intercompany Darlehen Derzeitige Rechtsanwendungspraxis ist meistens zugunsten der Steuerbehörden Protokoll zum DBA Deutschland-Russland: nach jüngster Praxis kein unbeschränkter Zinsabzug Schreiben des Föderalen Steuerdienstes vom 18. Juli 2014 Nr. GD-4-3/13875 Wintershall Holding GmbH /ZAO Achimgas (Verordnung des Obersten russischen Gerichtes von 17. Juli 2015 N 305-KG ) Continental Tires Rus OOO (Verordnung des 9. Arbitrageberufungsgerichts vom Nr. 09AP-29206/2015) Es empfiehlt sich das Verhältnis Fremdkapital-Eigenkapital weniger als 3 zu 1 zu unterhalten, damit die Unterkapitalisierungsvorschriften nicht greifen -11-

12 Intercompany Dienstleistungsverträge Alternative zur Kostenumlage? die entsprechenden Verträge müssen direkt abgeschlossen werden, und die entsprechenden Leistungen tatsächlich erbracht werden Erhöhte Aufmerksamkeit der Steuerbehörden Dokumentierung ist wichtig (Abnahmeprotokolle, Berichte etc.), sonst Risiko der Verweigerung der Kosten bei Gewinnsteuerermittlung und der Vorsteuerabzüge Preiskontrolle durch die Steuerbehörde -12-

13 Intercompany Dienstleistungsverträge Eventuelle Betriebsstättenproblematik und Steueranmeldungspflicht, falls die Mitarbeiter des deutschen Auftragnehmers vor Ort in Russland im Rahmen des Vertrags tätig sind (dazu kommen dann Fragen des Migrationsrechts, Kostenumlage, etc.) Keine Quellensteuer für den deutschen Auftragnehmer Der russische Auftraggeber tritt als Steueragent hinsichtlich der MwSt. auf, falls der deutsche Auftragnehmer in Russland nicht angemeldet/nicht registriert ist Problematisch ist die Geltendmachung der Vorsteuerabzüge durch den Steueragenten, der die MwSt. auf die Vorschusszahlungen für einen in Russland nicht angemeldeten Vertragspartner abgeführt hat -13-

14 Intercompany Lizenzverträge MwSt.-pflichtiger Umsatz außer Übertragung der Lizenzrechte an Know-How, Software, usw. Ordnungsgemäß entworfener Lizenzvertrag - Voraussetzung für MwSt.- Befreiung Der russischer Lizenznehmer tritt als Steueragent bei der Auszahlung von Lizenzgebühren auf, falls der deutsche Lizenzgeber in Russland nicht registriert/ angemeldet ist Betriebsstättenproblematik, Steueranmeldungspflicht (z.b. bei Schulungen in Russland) Keine Quellensteuer bei der Vorlage der Ansässigkeitsbescheinigung durch den deutschen Lizenzgeber, sonst 20% Quellensteuer Preiskontrolle durch die Steuerbehörde -14-

15 Intercompany Franchiseverträge Klage Nr. А / neuer Stand am 04. Juni 2015 hat Oriflame im Kassationsgericht verloren und am 16. Januar im Obersten russische Gericht ebenso verloren. VS Tenor: Franchiseverträge wurden nur zwecks der Nichtzahlung von Steuern in Russland beschlossen; Man hat Royalties sich selbst überwiesen; Weder in den Niederlanden noch in Luxemburg wurden die Steuern gezahlt; Es gab keine Möglichkeit für andere Gesellschaften mit Oriflame solche Franchisevertäge für den Warenvertrieb in der RF abzuschließen; Vorrang vom Inhalt vor Form -15-

16 Struktur der Tätigkeit von Oriflame Luxemburg Oriflame Cosmetics SA. (Großmuttergesellschaft) NL DBA zwischen RF und Luxemburg Franchisevertrag vom Franchisevertrag vom ,4 % Royalties von OOO DBA zwischen RF und den Niederlanden Royalties Oriflame Kosmetiek B.V. (Zwischengesellschaft) RU OOO Oriflame Cosmetics Subfranchisevertrag vom Subfranchisevertrag vom Gegenstand der Franchise,-Subfracnhiseverträge: Übertragung von: Warenzeichen von Oriflame; Handelsnahmen von Oriflame; geschützten Wirtschaftsinformationen -16-

17 Intercompany Lieferverträge Zoll und die Einfuhrmehrwertsteuer bei Einfuhr der Waren nach Russland Russ. Käufer: Deklarant, Pflicht zu Zollzahlungen wird dem Deklaranten auferlegt, Zollvertreter solidarische Haftung Russ. Käufer: Recht auf Abzug der EinfuhrMwSt. nach der MwSt.- Abführung Berücksichtigung von Lizenzgebühren im Zollwert von Einfuhrwaren Betriebsstättenrisiko / Steueranmeldungspflicht (bei Leistungserbringung durch Lieferanten in Russland) Garantieleistungen, Einfuhr von technologischen Anlagen u.u. MwSt.- Befreiung Preiskontrolle durch die Steuerbehörde -17-

18 Unser Büro Moskau Pokrovskij Bulv. 4/17 Gebäude 1, Eingang 1 Büro Moskau Russland Tel.: +7 (495) Fax: +7 (963)

19 Kontakt Valeria Khmelevskaya Juristin und Steuerberaterin Partnerin Pokrovskij Bulvar 4/ Moskau Mob.: +7 (916)

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