Wirtschaft zwischen Ethik und Profit - Die Praxis im Spannungsfeld
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- Stephanie Waldfogel
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1 rechtsanwälte wirtschaftsprüfer steuerberater Hamburg München Wirtschaft zwischen Ethik und Profit - Die Praxis im Spannungsfeld 13. September 2017
2 Übersicht 1. Einführung 2. Grundfall: Betonmischer für Russland 3. Abwandlungen 4. Wirtschaftsrecht, Ethik und Profit
3 Einführung 6
4 Einführung 4 Einführung Darstellung, Besprechung und Lösung der Fälle Beantwortung der Frage: Was hat das mit Wirtschaftsrecht, Ethik und Profit zu tun?
5 Grundfall 6
6 Grundfall 6 Grundfall Fred Freudig aus Frankfurt stellt komplexe Betonmischmaschinen (BMM) her Lieferung von 100 BMM an die russische Konkret ooo Der Geschäftsführer der Konkret, Arkady, verlangt Kauf- und Liefervertrag mit einer zypriotischen Holding (Druschba Ltd.) BMM gehen direkt nach Russland Fred Freudig fakturiert an Druschba EUR/BMM, Druschba handelt für EUR/BMM weiter an Konkret Konkret und Druschba gehören der identischen Personengruppe Warum?
7 Grundfall 7 Was ist das wirtschaftliche Ziel hinter diesem Manöver? GuV Konkret 1. Umsatz: Kosten: Personal Material Abschreibungen [ ] 3. Ergebnis vor Steuern [ ] Abschreibung BMM über 3 Jahre Zypern: keine Steuern auf Holding- Gewinne 30% Steuern auf den Unterschied 3 Mio. p.a. Schaden für den russischen Staat
8 Grundfall 8 Bewertung Hinterziehung russischer Ertragssteuern Straftat in Russland Teilnahme (Beihilfe) durch Fred Freudig? Keine Strafbarkeit der Teilnahme an ausländischen Steuerdelikten in Deutschland
9 Abwandlungen 6
10 Abwandlungen 10 Abwandlung 1 Konkret arbeitet nicht eigenwirtschaftlich, sondern baut auf der Basis von Kosten plus Marge, beispielhaft 10 %: Kostenblock Marge: tatsächlich getäuscht Mio. p.a. Schaden für den russischen Staat
11 Abwandlungen 11 Abwandlung 1 Bewertung Täuschung des russischen Staates Teilnahme am Betrug im Ausland ist für Fred Freudig strafbar Vermögensverfügung und Vermögensvorteil Betrug
12 Abwandlungen 12 Abwandlung 1 Bewertungsunterschiede Die Steuerhinterziehung in Höhe von 3 Mio. EUR p.a. ist für Fred Freudig im Inland nicht strafbar, der Betrug in Höhe von 1 Mio. EUR p.a. schon. Bewertungsunterschiede: Universal- und Individualrechtsgüter vs. Kollektivrechtsgüter Völkerrechtliches Verbot der Intervention in innerstaatliche Interessen
13 Abwandlungen 13 Abwandlung 2 Arkady heißt mit Nachnamen Rotenberg Arkady gehören 49% an Konkret und Druschba Ltd. Arkady Rotenberg F + F Holding BVI 49 % 51 % Offshore 1 Ltd. BVI 100 % HoldCo Ltd. Zypern 100 % 100 % Konkret, Russland Druschba Ltd., Zypern
14 Abwandlungen 14 Abwandlung 2 Herr Rotenberg ist ein langjähriger Bekannter von Präsident Putin und sein früherer Judo-Trainingspartner. Er hat sein Vermögen während der Amtszeit von Präsident Putin vergrößert. Er wurde von russischen Entscheidungsträgern bei der Vergabe wichtiger Verträge durch den russischen Staat oder durch staatseigene Unternehmen begünstigt. Seinen Unternehmen wurden insbesondere mehrere sehr lukrative Verträge im Rahmen der Vorbereitung der Olympischen Spiele in Sotschi zugeteilt. (VO Nr. 827/2014 des Rates vom 30. Juli 2014) Den in Anhang I aufgeführten natürlichen Personen oder mit diesen in Verbindung stehenden natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen. (VO Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014, Art. 2 Abs. 2)
15 Abwandlungen 15 Abwandlung 2 (1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. einem a) Ausfuhr-, Einfuhr-, Durchfuhr-, Verbringungs-, Verkaufs-, Erwerbs-, Liefer-, Bereitstellungs-, Weitergabe-, Dienstleistungs- oder Investitionsverbot oder b) Verfügungsverbot über eingefrorene Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eines im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar geltenden Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union zuwiderhandelt, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient [ ]. ( 18 Abs. 1 Nr. 1 AWG) Es ist verboten, mit Arkady Rotenberg Geschäfte zu machen.
16 Abwandlungen 16 Abwandlung 2 Bewertung Arkady Rotenberg F + F Holding BVI 49 % 51 % Offshore 1 Ltd. BVI 100 % HoldCo Ltd. Zypern 100 % 100 % Konkret, Russland Druschba Ltd., Zypern Weder Konkret noch Druschba = Arkady Arkady Rotenberg übt keine Kontrolle über Konkret und Druschba aus Das Geschäft unterliegt nicht dem Sanktionsverbot
17 Wirtschaftsrecht, Ethik und Profit 6
18 Wirtschaftsrecht, Ethik und Profit 18 Wertungswidersprüche bei der Beurteilung Trennung von Recht und Moral Der Begriff des positiven Rechts? Naturrechtslehre Innere und äußere Gesetzgebung, Gewissen Muss ein Gesetz gerecht sein? Korrektur durch ethische Grundsätze? Korrektur durch wessen ethische Grundsätze? Kann man Werte erkennen? Korrektur in welchen Fällen?
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 35
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