Strafrecht, besonderer Teil. Alain Joset, Advokat und Fachanwalt SAV Strafrecht

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1 Strafrecht, besonderer Teil Alain Joset, Advokat und Fachanwalt SAV Strafrecht

2 Gesetzesänderungen Art. 185 bis StGB: Verschwindenlassen: 1 Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer in der Absicht, eine Person für längere Zeit dem Schutz des Gesetztes zu entziehen: a. Im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation der Person die Freiheit entzieht, wobei in der Folge die Auskunft über ihr Schicksal oder ihren Verbleib verweigert wird; oder b. Im Auftrag eines Staates oder einer politischen Organisation oder entgegen einer Rechtspflicht die Auskunft über das Schicksal oder den Verbleib dieser Person verweigert. 2 Strafbar ist auch, wer die Tat im Ausland begangen hat, sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird. Art. 7 Abs. 4 und 5 ist anwendbar.

3 Besonderer Teil / Gesetzesänderungen Umsetzung des Internationalen Übereinkommens der Vereinten Nationen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Verschwindenlassen als eigenständiges Delikt / Formulierung identisch mit Art. 264a Ziff. 1 lit. e StGB (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) ohne Tatbestandsmerkmal des Angriffs auf die Zivilbevölkerung Universalitätsprinzip (Art. 185 bis Abs. 2 StGB) / Grundsatz der doppelten Strafbarkeit gilt nicht

4 Art. 117 StGB (Fahrlässige Tötung aufgrund einer Garantenstellung?) Urteil 6B_1122/2014 v. 29. Juni 2015 (BGE 141 IV 249) - Kanton Nidwalden (Strafbefehlsverfahren) / Lawine am Stanserhorn beim Bau einer Seilbahn - Schuldspruch Freispruch Schuldspruch - Eine Garantenstellung aus Vertrag entsteht nicht schon durch die Vereinbarung als solche, sondern erst durch die faktische Übernahme der Stellung

5 Art. 122 i.v.m. Art. 22 StGB (versuchte schwere Körperverletzung) Urteil 6B_161/2016 v. 12. Oktober Was will ein Mensch, der einem anderen einen Kopfstoss versetzt, welcher einen Nasen- und Augenhöhlenbruch zur Folge hat? - Eventualvorsatz? - Dissertation von Vera Mai «Forensisch-Biomechanische Aspekte des Kopfstosses (Institut für Rechtsmedizin München 2012)

6 Art. 146 StGB (Betrug) Urteil 6B_887/2015 v. 8. März 2016 (BGE 142 IV 153) - Bestellung eines leistungsstarken Druckers durch eine Privatperson für rund CHF Kein Alltagsgeschäft - Unter dem Gesichtspunkt der Arglist resp. der Opfermitverantwortung missachtet derjenige grundlegenste Vorsichtsmassnahmen und verhält sich leichtfertig, der bei einem Kauf über das Internet ein Produkt mit einem hohen Warenwert auf Rechnung an eine unbekannte Privatperson liefert, ohne deren Bonität zumindest rudimentär zu prüfen

7 Art. 261 bis StGB (Rassendiskriminierung) Urteil 6B_627/2015 v. 4. November Der Kristallnacht-Tweet («Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht diesmal für Moscheen») erfüllt den Tatbestand von Art. 261 bis StGB

8 Urteil 1B_320/2015 v. 3. Januar 2017 (BGE 143 IV 77) - Strafanzeige einer Person jüdischen Glaubens gegen einen Komiker wegen Aussagen über den Humor von Juden in der Sendung «Sternstunde Philosophie» - Bei Diskriminierung einer Gruppe von Personen (in casu Juden) kommt den einzelnen Gruppenangehörigen mangels unmittelbarer Betroffenheit keine Geschädigtenstellung zu. Sie können sich deshalb nicht als Privatkläger konstituieren

9 Art. 321 StGB (Verletzung des Berufsgeheimnisses) Urteil 6B_1199/2016 v. 4. Mai Auch der von einem Arbeitgeber eingesetzte Vertrauensarzt ist dem Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB unterstellt. Ob und in welchem Umfang der Arzt dem Arbeitgeber berichten darf, hängt davon ab, ob er seitens des Arbeitsnehmers vom Geheimnis entbunden ist - Der Arbeitgeber darf vom Vertrauensarzt nur diejenigen Angaben erheben, welche die Eignung des Arbeitnehmers für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. Dazu gehören Tatsache, Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit sowie die Antwort auf die Frage, ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt

10 Strafrecht, besonderer Teil Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

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