Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I
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- Tobias Gerber
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1 Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I 1. Stunde: Einführung (I.) Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster
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3 Der dreigliedrige Deliktsaufbau I. Tatbestand/Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld
4 Der dreigliedrige Deliktsaufbau am Beispiel von 223 Abs. 1 StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Körperliche Misshandlung und/oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person 2. Subjektiver Tatbestand Vorsatz II. Rechtswidrigkeit III. Schuld
5 das vorsätzliche vollendete Begehungsdelikt fahrlässiges Delikt versuchtes Delikt Unterlassungsdelikt
6 Der Gutachtenstil Obersatz Definition Subsumtion Ergebnis
7 Der Gutachtenstil: Ein alltägliches Beispiel Bsp.: Ist der gewählte Gegenstand ein Tisch? Der [gewählte Gegenstand] müsste ein Tisch sein. (Obersatz im Konjunktiv) Ein Tisch ist eine Fläche, die auf mindestens drei Beinen steht. (Definition) Der [gewählte Gegenstand] besteht aus einer Holzplatte, die auf vier Metallstäben steht. (Subsumtion anhand des konkreten Gegenstandes) Damit handelt es sich bei dem [gewählten Gegenstand] um einen Tisch. (Ergebnis)
8 Der Gutachtenstil anhand der objektiven Tatbestandsmerkmale des 223 Abs. 1 StGB (körperlichen Misshandlung und Gesundheitsschädigung) Beispielsfall: A ist wütend auf B und schlägt ihm daher mit der Faust ins Gesicht. B bekommt ein Veilchen am Auge. Hat der A die objektiven Tatbestandsmerkmale der Körperverletzung erfüllt? (benötigte Definitionen: körperliche Misshandlung = jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit des Opfers nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird Gesundheitsschädigung = das Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand der körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustandes (pathologischer Zustand))
9 Lösung: A könnte den B körperlich misshandelt haben. (Obersatz) Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit des Opfers nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. (Definition) A schlägt B mit der Faust ins Gesicht. Hiermit beeinträchtigt er sowohl das körperliche Wohlbefinden als auch die körperliche Unversehrtheit von B nicht nur unerheblich. (Subsumtion) A hat B körperlich misshandelt. (Ergebnis)
10 A könnte B außerdem an der Gesundheit geschädigt haben. (Obersatz) Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand der körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustandes (pathologischer Zustand). (Definition) Durch den Faustschlag ins Gesicht fügt A dem B ein Veilchen, ein Hämatom zu. Dieses stellt einen nachteilig vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des B abweichenden Zustand dar. (Subsumtion) A hat B mithin auch an der Gesundheit geschädigt. (Ergebnis)
11 Übungsbeispiele: Obersätze von Straftatbeständen 1. Bsp.: A würgt B, da er ihm die Freundin ausgespannt hat. Obersatz für eine Strafbarkeit des A gemäß 223 Abs. 1 StGB? A könnte sich wegen Körperverletzung gemäß 223 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem er den B würgte. 2. Bsp.: T geht mit seiner Ehefrau O spazieren und stößt sie unvermittelt einen Abhang hinunter, wodurch O stirbt. Obersatz für eine Strafbarkeit des T nach 211 StGB (Mord)? T könnte sich wegen Mordes nach 211 StGB strafbar gemacht haben, indem der die O einen Abhang hinunterstieß. 3. Bsp.: Verkäufer V gibt vor i-phones zu verkaufen, während es sich bei den Smartphones tatsächlich um Fälschungen aus China handelt. Obersatz für eine Strafbarkeit des V gemäß 263 Abs. 1 StGB (Betrug)? V könnte sich des Betrugs gemäß 263 Abs. 1 StGB zulasten seiner Kunden schuldig gemacht haben, indem er diesen gefälschte i-phones verkaufte.
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