Russland-Embargo Auswirkungen auf das Exportgeschäft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Russland-Embargo Auswirkungen auf das Exportgeschäft"

Transkript

1 Veranstaltung der IHK Lippe zu Detmold am 26. Oktober 2015 Russland-Embargo Auswirkungen auf das Exportgeschäft Dr. Lothar Harings Rechtsanwalt und Partner, GvW Graf von Westphalen, Hamburg/Brüssel Gründer und Geschäftsführer der Hamburger Zollakademie

2 Übersicht A. Überblick zur gegenwärtigen Lage I. Rechtsgrundlagen II. Aktuelle Entwicklungen III. Anwendungsbereich B. Sanktionskatalog I. Personenbezogene Sanktionen II. Maßnahmen des Wirtschaftsembargos gegenüber Russland III. Erfüllung von Altverträgen C. Folgen bei Verstößen D. Compliance 2

3 Sanktionskatalog Quelle: presseurop.eu 3

4 Überblick zur gegenwärtigen Lage 4

5 Überblick zur gegenwärtigen Lage Überblick Rechtliche Grundlagen Personenbezogene Sanktionen: Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 ( territoriale Unversehrtheit der Ukraine Krim) Verordnung (EU) 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 ( Lage in der Ukraine Maidan) Maßnahmen bzgl. Krim/Sewastopol: Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates vom 23. Juni 2014 Maßnahmen gegenüber Russland: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 und Beschluss 2014/512/GASP, zuletzt geändert durch VO 2015/1797 vom 8. Oktober

6 Überblick zur gegenwärtigen Lage Überblick Aktuelle Entwicklungen Erleichterungen im Hinblick auf Weltraumprogramme der ESA und diesbezügliche Zusammenarbeit mit Russland: Keine wirklichen Auswirkungen auf sonstigen Handel mit Russland Wie geht es weiter? Sanktionen waren bis 31. Juli 2015 befristet, sind bis 31. Januar 2016 verlängert worden jeweils einstimmiger Ratsbeschluss (= Zustimmung aller Mitgliedstaaten) zur Verlängerung erforderlich. 6

7 Überblick zur gegenwärtigen Lage Überblick Anwendungsbereich Art. 13: Diese Verordnung gilt a) im Gebiet der Union b) an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe (der Union) c) für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union d) für juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen (aus EU-Mitgliedstaaten) innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union Nicht: rechtlich selbständige Tochtergesellschaften in Drittstaaten, aber: Umgehungsverbot! 7

8 Sanktionskatalog 8

9 Sanktionskatalog Personenbezogene Sanktionen Personenbezogene Maßnahmen auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 vom 17. März

10 Sanktionskatalog Personenbezogene Sanktionen Personenbezogene Maßnahmen auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 vom 17. März

11 Sanktionskatalog Personenbezogene Sanktionen Personenbezogene Maßnahmen auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 vom 17. März 2014 Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen gelisteter russischer Personen gem. Art. 2 Abs. 1 Verbot der Zurverfügungstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen gem. Art. 2 Abs. 2 (sog. Bereitstellungsverbot ): Den in Anhang I aufgeführten natürlichen Personen, Einrichtungen oder Organisationen oder mit diesen in Verbindung stehenden Personen, Einrichtungen oder Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen. 11

12 Sanktionskatalog Personenbezogene Sanktionen Beziehen sich auf Gelder und wirtschaftliche Ressourcen Gelder : finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art (z.b. Bargeld, Forderungen, Aktien ) Einfrieren: Die Verhinderung jeglicher Form der Bewegung, des Transfers, der Veränderung und der Verwendung von Geldern sowie des Zugangs zu ihnen oder ihres Einsatzes Wirtschaftliche Ressourcen : Vermögenswerte jeder Art, materiell und immateriell, beweglich oder unbeweglich (z.b. Immobilien, Geistiges Eigentum ) Einfrieren: Die Verhinderung ihrer Verwendung für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen 12

13 Sanktionskatalog Personenbezogene Sanktionen Personenbezogene (länderunabhängige) Embargos Praktischer Umgang mit Sanktionslisten: Laufend aktualisierte konsolidierte Listen: ec.europa.eu/external_relations/cfsp/sanctions/consol-list en.htm Bargeldverkehr/Warenausfuhr/Personen/Liste/liste_node.html (Aktualität probl.) idr. Softwarelösungen verwenden Wichtig: Berücksichtigung auch der Terrorismuslisten und sonstiger länderbezogenen Listungen von Personen! 13

14 Sanktionskatalog Maßnahmen gegenüber Russland Maßnahmen auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 Verbot der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke nach Russland gem. Art. 2, Art. 2a Genehmigungsvorbehalt für Ausfuhren von gelisteten Waren nach Russland gem. Art. 3 i.v.m. Anhang II (Ausrüstungsgegenstände für die Ölindustrie, insb. Rohre) Verbot der Hilfeleistung in oder für Russland bei Herstellung oder Verwendung von Waren der Militärgüterliste gem. Art. 4 Verbot der Teilnahme am Wertpapierhandel mit bestimmten Kreditinstituten oder juristischen Personen gem. Art. 5 Verbot der vorsätzlichen Teilnahme an Handlungen mit dem Ziel der Umgehung von Verboten gem. Art

15 Sanktionskatalog Maßnahmen gegenüber Russland Verbot und Genehmigungsvorbehalt für Dual Use-Güter Verbot, wenn die Güter ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder einen militärischen Endnutzer bestimmt sind oder bestimmt sein k ö n n e n (Art. 2 Abs.1) Keine Genehmigungserteilung, wenn Grund zur Annahme, dass Endnutzer zu Streitkräften gehört und Güter eine militärische Endverwendung haben können (Art. 2 Abs. 2) Genehmigungsmöglichkeit für vor dem 1. August 2014 geschlossene Verträge Verbot hinsichtlich bestimmter Empfänger (Art. 2a ivm. Anh. IV, z.b. Rüstungsunternehmen, Technologieunternehmen), Altvertragsschutz vor 12. September 2014 Genehmigungsvorbehalt gilt auch für technische Hilfe (sehr weit), Vermittlungsdienste (Brokering) und Finanzierung (z.b. Darlehen, Garantien, einschl. Ausfuhrkreditversicherungen; nicht: sonst. Versicherungen und Rückversicherungen?) 15

16 Sanktionskatalog Maßnahmen gegenüber Russland Genehmigungsvorbehalt für Technologien/Ausrüstungen gemäß Anhang II 16

17 Sanktionskatalog Maßnahmen gegenüber Russland Genehmigungsvorbehalt für Technologien/Ausrüstungen gemäß Anhang II 17

18 Sanktionskatalog Maßnahmen gegenüber Russland Genehmigungsvorbehalt für Technologien/Ausrüstungen gemäß Anhang II Anhang II umfasst bestimmte Technologien, geeignet für die Erdölexploration und förderung in der Tiefsee und Arktis sowie für Schieferölprojekte in Russland (Art. 3 Abs. 3) Klarstellung durch VO 1290/2014 Keine Genehmigungserteilung, wenn Gründe für Annahme, dass Verwendungszweck entsprechend Eignung (Art. 3 Abs. 5) Genehmigungsmöglichkeit für vor dem 1. August 2014 geschlossene Verträge und in Notfällen Genehmigungsvorbehalt gilt auch für technische Hilfe, Vermittlungsdienste und Finanzierung (z.b. Darlehen, Garantien). 18

19 Sanktionskatalog Maßnahmen gegenüber Russland Dienstleistungsverbote gemäß Art. 3a Verbot, bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erdölexploration zu erbringen, namentlich Bohrungen, Bohrlochprüfungen oder messungen oder die Lieferung spezialisierter schwimmender Plattformen. Auch insoweit gilt eine sowie eine Altvertragsregelung für vor dem 12. September 2014 geschlossene Verträge Ausnahmeregelung zur Abwendung schwerer Schäden von Mensch und Umwelt. 19

20 Sanktionskatalog Maßnahmen gegenüber Russland Finanzierungsverbote, Art. 4, Abs. 1 lit b) und d), Abs. 3 lit b), Art. 5 VO 833/2014: Finanzierungsverbote im Zusammenhang mit Militärgütern (einschl. Ausfuhrkreditversicherungen und Versicherungen) und Dual-Use-Gütern (nicht: sonst. Versicherungen und Rückversicherungen?) Genehmigungsvorbehalt betreffend die Finanzierung von Gütern des Anhangs II Verbot des Handels mit Wertpapieren etc. mit Laufzeit von mehr als 90 Tagen nach dem 1. August und mehr als 30 Tagen nach dem 12. September 2014 im Zusammenhang mit Anhängen III, V und VI 20

21 Sanktionskatalog Altvertragsregelungen Art. 2 Abs. 2 UAbs. 2, Art. 3 Abs. 5 VO 833/2014: Die zuständigen Behörden können jedoch eine Genehmigung erteilen, wenn durch die Ausfuhr eine Verpflichtung aus einem Vertrag oder einer Vereinbarung erfüllt wird, der bzw. die vor dem 1. August 2014 geschlossen wurde. Praxis: Äußerst restriktive Genehmigungspraxis des BAFA! 21

22 Folgen bei Verstößen 22

23 Folgen bei Verstößen Straf- und Bußgeldvorschriften, 18 AWG (1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. einem oder a) Ausfuhr-, Einfuhr-, Durchfuhr-, Verbringungs-, Verkaufs-, Erwerbs-, Liefer-, Bereitstellungs-, Weitergabe-, Dienstleistungs- oder Investitionsverbot oder b) Verfügungsverbot über eingefrorene Gelder und wirtschaftliche Ressourcen 2. gegen eine Genehmigungspflicht für a) die Ausfuhr, Einfuhr, Durchfuhr, Verbringung, einen Verkauf, einen Erwerb, eine Lieferung, Bereitstellung, Weitergabe, Dienstleistung oder Investition oder b) die Verfügung über eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen eines im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar geltenden Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union verstößt, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient. 23

24 Folgen bei Verstößen Straf- und Bußgeldvorschriften, 19 AWG (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine in 18 Absatz 1 bis 4 oder Absatz 5 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht. (5) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar geltenden Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient, zuwiderhandelt, indem er 1. eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, (6) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1, 3 Nummer 1 Buchstabe a und des Absatzes 4 Satz 1 Nummer 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden. 24

25 Folgen bei Verstößen 29a Verfall OWiG (1) Hat der Täter für eine mit Geldbuße bedrohte Handlung oder aus ihr etwas erlangt und wird gegen ihn wegen der Handlung eine Geldbuße nicht festgesetzt, so kann gegen ihn der Verfall eines Geldbetrages bis zu der Höhe angeordnet werden, die dem Wert des Erlangten entspricht. (2) Hat der Täter einer mit Geldbuße bedrohten Handlung für einen anderen gehandelt und hat dieser dadurch etwas erlangt, so kann gegen ihn der Verfall eines Geldbetrages bis zu der in Absatz 1 bezeichneten Höhe angeordnet werden. (3) Der Umfang des Erlangten und dessen Wert können geschätzt werden. 18 gilt entsprechend. (4) Wird gegen den Täter ein Bußgeldverfahren nicht eingeleitet oder wird es eingestellt, so kann der Verfall selbständig angeordnet werden. 25

26 Folgen bei Verstößen 30 OWiG: Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (1) Hat jemand als vertretungsberechtigtes Organ oder als sonstige Person, die für die Leitung des Betriebs oder Unternehmens verantwortlich handelt,, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, durch die Pflichten, welche die juristische Person oder die Personenvereinigung treffen, verletzt worden sind oder die juristische Person oder die Personenvereinigung bereichert worden ist oder werden sollte, so kann gegen diese eine Geldbuße festgesetzt werden. (2) Die Geldbuße beträgt 1. im Falle einer vorsätzlichen Straftat bis zu zehn Millionen Euro, 2. im Falle einer fahrlässigen Straftat bis zu fünf Millionen Euro. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit bestimmt sich das Höchstmaß der Geldbuße nach dem für die Ordnungswidrigkeit angedrohten Höchstmaß der Geldbuße. Verweist das Gesetz auf diese Vorschrift, so verzehnfacht sich das Höchstmaß der Geldbuße nach Satz 2 für die im Gesetz bezeichneten Tatbestände. Satz 2 gilt auch im Falle einer Tat, die gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit ist, wenn das für die Ordnungswidrigkeit angedrohte Höchstmaß der Geldbuße das Höchstmaß nach Satz 1 übersteigt. 26

27 Folgen bei Verstößen Verwaltungsrechtliche Auswirkungen auf bestehende Genehmigungen und Erleichterungen z.b.: Widerruf von zollrechtlichen Vergünstigungen oder Zertifikaten (AEO) Versagung von beantragten Exportgenehmigungen wegen fehlender Zuverlässigkeit des Ausführers 27

28 Compliance 28

29 Compliance Compliance ist die Einhaltung aller Gesetze sowie vertraglicher Verpflichtungen und freiwilliger Selbstverpflichtungen. Compliance ist auch die Durchführung von Vorkehrungen und Maßnahmen zur Absicherung der Einhaltung dieser Regeln, z.b. durch Einführung eines Compliance-Management-Systems (CMS) oder sonstiger effektiver Maßnahmen. 29

30 Compliance Wesentliche Maßnahmen der Compliance sind im Hinblick auf Russlandgeschäfte: Screening aller beteiligten Handelspartner und Banken samt Umfeld zwecks Abgleich mit gelisteten Personen Screening des Warenkataloges zum Abgleich mit den Güterlisten im Hinblick auf bestehende Ausfuhrverbote/Genehmigungsvorbehalte Prüfung bestehender Genehmigungen Arbeitsanweisungen an Mitarbeiter/Sensibilisierung Verfolgung der politischen Entwicklung und damit einhergehender Rechtsänderungen 30

31 Compliance Nützliche Links für aktuelle Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Bundesbank: nder/ukraine_russland.html Deutsche Zollverwaltung: Justizportal des Bundes und der Länder: US-Sanktionen/US-Department of Treasury: Hamburger Zollakademie: (Newsletteranmeldung möglich) 31

32 Offene Fragen? Dr. Lothar Harings Rechtsanwalt und Partner GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbb Poststraße 9 Alte Post D Hamburg T F , Rue de la Loi B-1040 Brüssel T F l.harings@ l.harings@hza-seminare.de

33

Exportkontrolle und die Sanktionen im Zusammenhang mit Russland. Zollforum Mittelhessen

Exportkontrolle und die Sanktionen im Zusammenhang mit Russland. Zollforum Mittelhessen Exportkontrolle und die Sanktionen im Zusammenhang mit Russland Zollforum Mittelhessen 03.12.2014 Der Außenhandel mit Russland vor Erlass der Sanktionen Einschränkungen nach EU-Recht ( Art. 3 und 4 Dual-use-Verordnung)

Mehr

Verbote und Genehmigungspflichten beim Export nach Russland

Verbote und Genehmigungspflichten beim Export nach Russland Verbote und Genehmigungspflichten beim Export nach Russland Falko Hackert Sachgebietsleiter Referat 215: Sonstige Genehmigungspflichten, nicht gelistete Güter, ausfuhrrechtliche Sondervorhaben BAFA Bundesamt

Mehr

Die AWB. Update: Sanktionsmaßnahmen der EU angesichts der Lage in der Ukraine. RA Nikolaus Voss. Unternehmensgruppe AWB

Die AWB. Update: Sanktionsmaßnahmen der EU angesichts der Lage in der Ukraine. RA Nikolaus Voss. Unternehmensgruppe AWB Unternehmensgruppe AWB Die AWB Ein starker Partner Update: Sanktionsmaßnahmen der EU angesichts der Lage in der Ukraine Johannes Kepler Universität Linz, 06. Mai 2015 RA Nikolaus Voss Geschäftsführer AWB

Mehr

Wirtschaft zwischen Ethik und Profit - Die Praxis im Spannungsfeld

Wirtschaft zwischen Ethik und Profit - Die Praxis im Spannungsfeld rechtsanwälte wirtschaftsprüfer steuerberater Hamburg München Wirtschaft zwischen Ethik und Profit - Die Praxis im Spannungsfeld 13. September 2017 Übersicht 1. Einführung 2. Grundfall: Betonmischer für

Mehr

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Hinweis: Diese Auszüge aus dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Erster Teil Allgemeine

Mehr

Embargovorschriften Iran: Status, Perspektiven, Verfahren. IHK-Ausschuss für Außenwirtschaft, 22. Juni 2015 Christine Haux, IHK Darmstadt

Embargovorschriften Iran: Status, Perspektiven, Verfahren. IHK-Ausschuss für Außenwirtschaft, 22. Juni 2015 Christine Haux, IHK Darmstadt Embargovorschriften Iran: Status, Perspektiven, Verfahren IHK-Ausschuss für Außenwirtschaft, 22. Juni 2015 Christine Haux, IHK Darmstadt Die Exportkontrolle in der Praxis 4 Bereiche der Exportkontrolle

Mehr

Sanktionsmaßnahmen der EU gegenüber Russland

Sanktionsmaßnahmen der EU gegenüber Russland Johannes Kepler Universität Linz 03.12.2014 Sanktionsmaßnahmen der EU gegenüber Russland Matthias Merz Geschäftsführer matthias.merz@awa-austria.at Sanktionen im Überblick Sanktionen angesichts der Lage

Mehr

Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine

Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine Änderung vom 12. November 2014 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES

BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES 31.7.2014 L 229/13 BESCHLUSS 2014/512/GASP S RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren R RAT R EUROPÄISCHEN UNION

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 13.12.2014 L 358/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1323/2014 S RATES vom 12. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen

Mehr

Euler Hermes Aktiengesellschaft

Euler Hermes Aktiengesellschaft Euler Hermes Aktiengesellschaft Euler Hermes Aktiengesellschaft, Postfach 50 03 99, 22703 Hamburg Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Hermesdeckungen Tel. +49 (0) 40/88 34- Fax +49 (0)

Mehr

Anti-Terrorlisten-Screening bei Mitarbeitern

Anti-Terrorlisten-Screening bei Mitarbeitern Anti-Terrorlisten-Screening bei Mitarbeitern Datenschutz & Compliance Referent: Dr. Christoph Bausewein Rechtsanwalt Köln, 25. November 2014 1 Dr. Christoph Bausewein Anti-Terrorlisten-Screening bei Mitarbeitern

Mehr

Euler Hermes Aktiengesellschaft

Euler Hermes Aktiengesellschaft Euler Hermes Aktiengesellschaft Euler Hermes Aktiengesellschaft, Postfach 50 03 99, 22703 Hamburg Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Hermesdeckungen Tel. +49 (0) 40/88 34- Fax +49 (0)

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom 16.03.2018

Mehr

Sanktionen im Russlandgeschäft was ist dennoch möglich? Rechtliche Grundlagen für Geschäfte in Russland Chancen und Risiken

Sanktionen im Russlandgeschäft was ist dennoch möglich? Rechtliche Grundlagen für Geschäfte in Russland Chancen und Risiken Sanktionen im Russlandgeschäft was ist dennoch möglich? Rechtliche Grundlagen für Geschäfte in Russland Chancen und Risiken "Die wirtschaftliche Krise in Russland als strategische Chance nutzen: Markteinstieg

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.10.2018 C(2018) 6511 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 10.10.2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung

Mehr

Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften. vom

Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften. vom Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften vom 16.03.2018

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom 09.03.2017

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA Verordnung über kosmetische Mittel Kosmetik-Verordnung

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA Verordnung über kosmetische Mittel Kosmetik-Verordnung juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: KosmetikV 2014 Ausfertigungsdatum: 16.07.2014 Gültig ab: 24.07.2014 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA

Mehr

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 60 und 301,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 60 und 301, VERORDNUNG (EG) Nr. 1412/2006 DES RATES vom 25. September 2006 (*) über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Libanon, zuletzt geändert durch die VERORDNUNG (EU) Nr. 555/20101 DES RATES vom 24. Juni

Mehr

Völkerrechtliche Aspekte der restriktiven Maßnahmen der EU gegenüber Russland Stammtischgespräch der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung e.v.

Völkerrechtliche Aspekte der restriktiven Maßnahmen der EU gegenüber Russland Stammtischgespräch der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung e.v. Völkerrechtliche Aspekte der restriktiven Maßnahmen der EU gegenüber Russland Stammtischgespräch der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung e.v. Prof. Dr. Burkhard Breig FB Rechtswissenschaft und ZI Osteuropa-Institut

Mehr

Version 1.1 Stand:

Version 1.1 Stand: Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen zu den Handelsbeschränkungen gegen Syrien für Ausrüstung und Technologie für bestimmte Branchen der Erdöl- und Erdgasindustrie sowie für neue Kraftwerke zur

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 14 (Ventile und Pumpen) vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 14 (Ventile und Pumpen) vom Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 14 (Ventile und Pumpen) vom 16.03.2018

Mehr

L 198/28 Amtsblatt der Europäischen Union

L 198/28 Amtsblatt der Europäischen Union L 198/28 Amtsblatt der Europäischen Union 23.7.2013 VERORDNUNG (EU) Nr. 697/2013 DES RATES vom 22. Juli 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts

Mehr

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 16. März 2018

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 16. März 2018 Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 16.

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom 13.03.2017

Mehr

8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran

8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran 8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016 Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran Thomas Barowski Volker Anders http://www.bafa.de/ Generelle Herangehensweise Besondere Aufmerksamkeit geboten

Mehr

Was bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen

Was bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen Was bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen Dr. Julia Pfeil Rechtsanwältin, Frankfurt Berlin, 24. Oktober 2016 Übersicht Das Embargo und Ausfuhrbeschränkungen der EU

Mehr

Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz

Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Die einzelnen Tatbestände aus 17 GwG und ihre mögliche Ahndung 17 GwG: Bußgeldvorschriften Gemäß 17 Abs. 1 GwG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich

Mehr

Rechtskataster. von Torsten Blaschke

Rechtskataster. von Torsten Blaschke Rechtskataster von Torsten Blaschke Agenda Anforderungen Bewertung und Ergebnisse Pflege des Katasters 12.07.2018 2 Agenda Anforderungen Bewertung und Ergebnisse Pflege des Katasters 12.07.2018 3 Agenda

Mehr

Matthias Machnig Staatssekretär

Matthias Machnig Staatssekretär Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Matthias Machnig Staatssekretär Herrn Dr. Wolfgang Schäube, MdB Präsident des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin НAusАNsСНRIFТ Scharnhorststraße

Mehr

Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften. vom

Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften. vom Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften vom 20.11.2017

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 12 (WGG) für die Ausfuhr

Mehr

Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr. Russischen Föderation. Exportkontrollfragen

Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr. Russischen Föderation. Exportkontrollfragen Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation Exportkontrollfragen Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation 1 Einfu hrung Dieses Merkblatt soll eine erste

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom

Mehr

Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (AuslPflVG)

Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (AuslPflVG) Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (AuslPflVG) "Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom

Mehr

Änderung im Fahrpersonalrecht

Änderung im Fahrpersonalrecht Änderung im Fahrpersonalrecht Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Art. 8 Abs. 6 und 8 Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte

Mehr

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 19 (Geländegängige Fahrzeuge) vom 18. September 2018

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 19 (Geländegängige Fahrzeuge) vom 18. September 2018 Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 19 (Geländegängige Fahrzeuge)

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 6.6.2018 C(2018) 3572 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 6.6.2018 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22.

Mehr

(8) Aus Gründen der Zweckmäßigkeit sollte die Kommission ermächtigt werden, den Anhang dieser Verordnung zu ändern.

(8) Aus Gründen der Zweckmäßigkeit sollte die Kommission ermächtigt werden, den Anhang dieser Verordnung zu ändern. VERORDNUNG (EG) Nr. 889/2005 (*) DES RATES vom 13. Juni 2005 über die Anwendung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1727/2003

Mehr

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über die besondere Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen und über die Verkehrsbezeichnung

Mehr

PUBLIC. 1. DerRathatam8.Dezember2003LeitlinienzurUmsetzungundEvaluierungrestriktiver. Brüsel,den30.April2013(03.05) (OR.en) RATDER EUROPÄISCHENUNION

PUBLIC. 1. DerRathatam8.Dezember2003LeitlinienzurUmsetzungundEvaluierungrestriktiver. Brüsel,den30.April2013(03.05) (OR.en) RATDER EUROPÄISCHENUNION ConseilUE RATDER EUROPÄISCHENUNION Brüsel,den30.April2013(03.05) (OR.en) 9068/13 LIMITE PUBLIC PESC475 RELEX347 CONUN53 COARM76 FIN229 I/A-PUNKT-VERMERK des GeneralsekretariatsdesRates fürden AuschusderStändigenVertreter/Rat

Mehr

Die kommende Sanktionspraxis der Datenschutz-Aufsicht Vom BDSG zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. LfDI Dr. Stefan Brink 26.

Die kommende Sanktionspraxis der Datenschutz-Aufsicht Vom BDSG zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. LfDI Dr. Stefan Brink 26. Die kommende Sanktionspraxis der Datenschutz-Aufsicht Vom BDSG zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung LfDI Dr. Stefan Brink 26. Oktober 2017 Sanktionen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Einführung: Haftung für

Mehr

Compliance Management in der Praxis

Compliance Management in der Praxis Compliance Management in der Praxis Fachvortrag beim Regionalkreistreffen Berlin Brandenburg der DGQ Am 03.November 2014 in Potsdam Referent: Frank Machalz, Geschäftsführer envigration Umwelt- und Unternehmensberatung

Mehr

Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz - HolzSiG)

Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz - HolzSiG) Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz - HolzSiG) HolzSiG Ausfertigungsdatum: 11.07.2011 Vollzitat: "Holzhandels-Sicherungs-Gesetz vom 11. Juli 2011 (BGBl.

Mehr

DICO Leitlinie. L08 Sanktionslisten-Screening in der Unternehmenspraxis. Autoren: Arbeitskreis Exportkontrolle

DICO Leitlinie. L08 Sanktionslisten-Screening in der Unternehmenspraxis. Autoren: Arbeitskreis Exportkontrolle DICO Leitlinie L08 Sanktionslisten-Screening in der Unternehmenspraxis Autoren: Arbeitskreis Exportkontrolle Disclaimer I 2 Stand: Mai 2017 Disclaimer DICO Leitlinien richten sich an Compliance-Praktiker.

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - 1 - Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 12 (WGG) für die Ausfuhr

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN Bei Bewerbung per E-Mail oder Post Gültig ab Mai 2018 Vielen Dank für Ihre Bewerbung bei ppm. Der Datenschutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig.

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES

Mehr

Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo

Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo vom 22. Juni 2005 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 2 des Embargogesetzes vom 22. März 2002 1 (EmbG), in Ausführung

Mehr

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 481) Erster Teil Allgemeine Vorschriften Erster Abschnitt Geltungsbereich 1 Begriffsbestimmung (1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine

Mehr

Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier - EiMarktV

Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier - EiMarktV Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier - EiMarktV Vom 18. Januar 1995, Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I S. 46, geändert am 17. Juni 2014 durch Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 27,

Mehr

BESCHLUSS (GASP) 2018/655 DES RATES vom 26. April 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma

BESCHLUSS (GASP) 2018/655 DES RATES vom 26. April 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma 27.4.2018 L 108/29 BESCHLUSS (GASP) 2018/655 S RATES vom 26. April 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma R RAT R EUROPÄISCHEN UNION gestützt

Mehr

Allgemeine Genehmigung Nr. 18 für Bekleidung und Ausrüstung mit Signatur-Unterdrückung. vom 13. März 2017

Allgemeine Genehmigung Nr. 18 für Bekleidung und Ausrüstung mit Signatur-Unterdrückung. vom 13. März 2017 Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Allgemeine Genehmigung Nr. 18 für Bekleidung und Ausrüstung mit Signatur-Unterdrückung

Mehr

Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden durch Seeschiffe (Ölschadengesetz - ÖlSG)

Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden durch Seeschiffe (Ölschadengesetz - ÖlSG) Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden durch Seeschiffe (Ölschadengesetz - ÖlSG) ÖlSG Ausfertigungsdatum: 30.09.1988 Vollzitat: "Ölschadengesetz vom 30. September 1988 (BGBl.

Mehr

CUSTOMS NEWS. Außenwirtschaftsrecht - Embargo Russland - ISSUE 22 \\ 01. September Sehr geehrte Damen und Herren,

CUSTOMS NEWS. Außenwirtschaftsrecht - Embargo Russland - ISSUE 22 \\ 01. September Sehr geehrte Damen und Herren, CUSTOMS NEWS ISSUE 22 \\ 01. September 2014 Außenwirtschaftsrecht - Embargo Russland - Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Seminarteilnehmer/-innen der MA-Tax Consulting GmbH, Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Auswirkungen der A-1 Bescheinigung auf die illegale Arbeitnehmerüberlassung. Anna Wilde

Auswirkungen der A-1 Bescheinigung auf die illegale Arbeitnehmerüberlassung. Anna Wilde Auswirkungen der A-1 Bescheinigung auf die illegale Arbeitnehmerüberlassung Anna Wilde Deutschland Verleiher Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Entleiher Arbeitsvertrag Nichtig nach 9 Nr. 1 AÜG Nichtig nach

Mehr

Bedeutung Russlands für die sächsische Wirtschaft Zahlen, Daten, Fakten

Bedeutung Russlands für die sächsische Wirtschaft Zahlen, Daten, Fakten Bedeutung Russlands für die sächsische Wirtschaft Zahlen, Daten, Fakten Stand: Januar 2016 Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V. 1 1. Rückblick - Bedeutung Russlands für die sächsische Wirtschaft

Mehr

Unterabteilung Europa. Fachbereich Europa. Sachstand

Unterabteilung Europa. Fachbereich Europa. Sachstand 188 Unterabteilung Europa Erwerb von Immobilien in den Mitgliedstaaten der EU durch Personen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach Art. 2 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 269 über restriktive Maßnahmen

Mehr

SANKTIONEN BEI NICHTBEACHTUNG DER TRANSPORTFÄHIGKEIT VON TIEREN. Runder Tisch Tierschutz Piratenfraktion Schl.-Hlst., Kiel,

SANKTIONEN BEI NICHTBEACHTUNG DER TRANSPORTFÄHIGKEIT VON TIEREN. Runder Tisch Tierschutz Piratenfraktion Schl.-Hlst., Kiel, SANKTIONEN BEI NICHTBEACHTUNG DER TRANSPORTFÄHIGKEIT VON TIEREN Runder Tisch Tierschutz Piratenfraktion Schl.-Hlst., Kiel, 08.07.2016 Rechtliche Rahmenbedingungen für Transporte von Wirbeltieren im Zusammenhang

Mehr

Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz)

Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz) Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz) MilchMargG Ausfertigungsdatum: 25.07.1990 Vollzitat: "Milch- und Margarinegesetz vom 25.

Mehr

Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz)

Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz) Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz) MilchMargG Ausfertigungsdatum: 25.07.1990 Vollzitat: "Milch- und Margarinegesetz vom 25.

Mehr

Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldbestimmungen. 66 Strafvorschriften

Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldbestimmungen. 66 Strafvorschriften - 80 - Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldbestimmungen 66 Strafvorschriften (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer vollziehbaren Anordnung nach 36 Absatz

Mehr

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für Zuwiderhandlungen gegen das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für Zuwiderhandlungen gegen das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) Köln, im Dezember 2018 Anschrift Internet Werderstraße 34, 50672 Köln www.bag.bund.de Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für Zuwiderhandlungen gegen das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) - 2 - Allgemeiner

Mehr

Erklärung des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

Erklärung des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der 123 und 124 GWB sowie zum Ausschluss bei schwerwiegendem Verstoß gegen SchwarzArbG, AEntG und MiLoG I. Ich/Wir erkläre/n, dass keine

Mehr

1 Begriffsbestimmungen

1 Begriffsbestimmungen Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungs- und - einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG) HundVerbrEinfG Ausfertigungsdatum: 104.2001

Mehr

Gesetz zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturgesetz - AgrarMSG)

Gesetz zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturgesetz - AgrarMSG) Gesetz zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturgesetz - AgrarMSG) AgrarMSG Ausfertigungsdatum: 20.04.2013 Vollzitat: "Agrarmarktstrukturgesetz vom 20. April 2013 (BGBl.

Mehr

Übersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand:

Übersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand: Übersicht über die länbezoen Embargos 1;2;3 Stand: 07.01.2013 land Einfuhr- Beförungsbeschränkun Ägypten Armenien 2702011 in Fassung 10992012 Art. 9 Verordnung 2702011 OSZE- Beschluss vom 28.02.1992 Aserbaidschan

Mehr

vom 4. Oktober 2011 Art. 1

vom 4. Oktober 2011 Art. 1 946.222.21 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2011 Nr. 464 ausgegeben am 7. Oktober 2011 Verordnung vom 4. Oktober 2011 über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen

Mehr

Mitgliederbefragung der Handelskammer Hamburg, 2018

Mitgliederbefragung der Handelskammer Hamburg, 2018 RUSSLAND SANKTIONEN Mitgliederbefragung der Handelskammer Hamburg, 2018 UMFRAGEERGEBNISSE 02.07.2018 2 02.07.2018 1 WELCHE AUßENWIRTSCHAFTLICHEN BEZIEHUNGEN MIT RUSSLAND HAT IHR UNTERNEHMEN? 43,9% 3,1%

Mehr

Bußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung

Bußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung katalog im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung Stand: September 2012 Der katalog wurde erarbeitet von einem Ad-hoc-Arbeitskreis unter Vorsitz des Landes Schleswig-Holstein und auf der

Mehr

Übersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand:

Übersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand: Übersicht über die länderbezoen Embargos 1;2;3 Stand: 17.04.2014 land Einfuhr- Beförderungsbeschränkun Ägypten Armenien Art. 2 2702011 in der Fassung der 10992012 Art. 9 2702011 OSZE- Beschluss vom 28.02.1992

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom 16.03.2018

Mehr

L 90/4 Amtsblatt der Europäischen Union

L 90/4 Amtsblatt der Europäischen Union L 90/4 Amtsblatt der Europäischen Union 28.3.2013 VERORDNUNG (EU) Nr. 296/2013 DES RATES vom 26. März 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische

Mehr

L 198/22 Amtsblatt der Europäischen Union

L 198/22 Amtsblatt der Europäischen Union L 198/22 Amtsblatt der Europäischen Union 23.7.2013 VERORDNUNG (EU) Nr. 696/2013 S RATES vom 22. Juli 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische

Mehr

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 19 (Geländegängige Fahrzeuge) vom 13. März 2017

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 19 (Geländegängige Fahrzeuge) vom 13. März 2017 Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 19 (Geländegängige Fahrzeuge)

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom

Mehr

Studienvereinigung Kartellrecht / Universität Bern

Studienvereinigung Kartellrecht / Universität Bern Studienvereinigung Kartellrecht / Universität Bern Kartellrechtliche Bußgeldverfahren in Deutschland und der EU Prof. Dr. Rainer Bechtold in Bern am 1. Juli 2010 Übersicht I. Rechtslage in Deutschland

Mehr

Stand: Vorblatt. Entwurf

Stand: Vorblatt. Entwurf Stand: 14.04.2010 Vorblatt Entwurf Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen von bestimmtem Guarkernmehl sowie bestimmter unter dessen Verwendung hergestellter

Mehr

ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBER

ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBER 519 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - deutscher Übereinkommenstext (Normativer Teil) 1 von 7 ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBER ANSPRÜCHE EINES MITGLIEDSTAATS

Mehr

ERKLÄRUNG. zu 123 GWB

ERKLÄRUNG. zu 123 GWB zu 123 GWB Ich/wir erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Mehr

Fünfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Anpassung der Ausnahmevorschriften beim EU-Waffenembargo gegen Russland.

Fünfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Anpassung der Ausnahmevorschriften beim EU-Waffenembargo gegen Russland. Bundesrat Drucksache 512/15 BRFuss 30.10.15 Verordnung der Bundesregierung Wi Fünfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung A. Problem und Ziel Anpassung der Ausnahmevorschriften beim EU-Waffenembargo

Mehr

Bußgeldkatalog für Verstöße gegen. 56 Abs. 1 Nr. 52 bis 56 GwG

Bußgeldkatalog für Verstöße gegen. 56 Abs. 1 Nr. 52 bis 56 GwG Bußgeldkatalog für Verstöße gegen 56 Abs. 1 Nr. 52 56 GwG Stand: 22.10.2018 A. Allgemeiner Teil I. Anwendungsbereich Der folgende Bußgeldkatalog des Bundesverwaltungsamtes ist von der für die Verfolgung

Mehr

Unterabteilung Europa. Fachbereich Europa. Sachstand

Unterabteilung Europa. Fachbereich Europa. Sachstand 188 Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Isolation von Banken im vom IS besetzten Gebiet Syriens und des Irak vom Zahlungsverkehr mit Banken außerhalb des besetzten Gebiets im Rahmen von Wirtschaftssanktionen

Mehr

DICO Arbeitspapier. A06 Grundlagenpapier Einführung und Hintergrund der Exportkontrolle

DICO Arbeitspapier. A06 Grundlagenpapier Einführung und Hintergrund der Exportkontrolle DICO Arbeitspapier A06 Grundlagenpapier Einführung und Hintergrund der Exportkontrolle Autoren: Arbeitskreis Exportkontrolle Stand: August 2016 Inhaltsverzeichnis I 2 1. EINLEITUNG 4 2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Mehr

EY (CIS) GBC Mitteilung Nr. 30 Maßnahmen zur territorialen Unversehrtheit der Ukraine

EY (CIS) GBC Mitteilung Nr. 30 Maßnahmen zur territorialen Unversehrtheit der Ukraine GBC Mitteilung August 2014 - Nr.30 Inhalt Außenwirtschaftsverkehr 1 Beschluss und Verordnungen 2 Maßnahmen 2 Ausnahmen 3 Betroffene Güter und Industrien 4 Auswirkungen und Umsetzung 4 Conclusio 6 EY (CIS)

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT Brüssel, 8. November 2018 (REV1 - ersetzt die am 8. Februar 2018 veröffentlichte Mitteilung) MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DAS EU-ABFALLRECHT

Mehr

Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter

Mehr

EIFELER METALL- UND ZINKWERKE AG

EIFELER METALL- UND ZINKWERKE AG Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen als Geschäftspartner oder als Interessent an unseren Produkten, einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und über

Mehr

Hinweise für die Bezieher!

Hinweise für die Bezieher! Hinweise für die Bezieher! Ausgabe: Datum: 70/2017 12.12.2017 Herausgeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn Hinweise zur Nutzung des HADDEX-Schnelldienstes:

Mehr

Kartellordnungswidrigkeitenverfahren Flüssiggas I + II Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers. Dr. Christian Heinichen 23. Juli 2013

Kartellordnungswidrigkeitenverfahren Flüssiggas I + II Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers. Dr. Christian Heinichen 23. Juli 2013 Kartellordnungswidrigkeitenverfahren Flüssiggas I + II Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers Dr. Christian Heinichen 23. Juli 2013 Page 2 Gliederung I. Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers => Haftungserstreckung

Mehr

Bußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung

Bußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung katalog im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung Stand: April 2018 Der katalog wurde erarbeitet von einem Ad-hoc-Arbeitskreis unter Vorsitz des Landes Schleswig-Holstein und auf der 96.

Mehr

Veranstaltung der NUMOV im Hause der BHF-BANK 24. September 2010

Veranstaltung der NUMOV im Hause der BHF-BANK 24. September 2010 Veranstaltung der NUMOV im Hause der BHF-BANK 24. September 2010 Absicherung von Exportrisiken in Bezug auf Ausfuhrrestriktionen Beate Bischoff, Geschäftsfeldleiterin Corporate Banking BHF-BANK Inhalt

Mehr

E-VSF-Nachrichten N

E-VSF-Nachrichten N E-VSF Elektronische Vorschriftensammlung Bundes- Finanzverwaltung Amtsblatt des Bundesministeriums der Finanzen E-VSF-Nachrichten N 9 06 8. Juli 06 Sofortsache Inhalt Nr. Seite Änderungen/Ergänzungen der

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 7 Vorblatt Ziel(e) - Sicherung der EU-Konformität betreffend Liste der Verteidigungsgüter. - Keine Lieferungen von Verteidigungsgütern in Waffenembargoländer. Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich

Mehr