4. Teil: Schutz von kumulierten Individualrechtsgütern

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1 4. Teil: Schutz von kumulierten Individualrechtsgütern I. Überblick und Systematik 10: AWG und Kriegswaffenkontrollrecht Das Außenwirtschaftsrecht ist geprägt durch eine Fülle von ineinander greifenden Gesetzen und anderen Regelungswerken. Gemein ist allen Regelungen, dass es um den grenzüberschreitenden Verkehr geht. Aufgrund von Verpflichtungen gegenüber der EU dürfen die Mitgliedsländer nicht durch einschränkende Aus- und Einfuhrregelungen benachteiligt werden, so dass nur die Verbringung von Waren außerhalb des gemeinsamen Binnenmarktes erfasst wird. Wesentlich geht es um die verbotene Ein- und Ausfuhr von verbotenen oder nicht erlaubten Gütern. Rechtsquellen im Außenwirtschaftsrecht sind ausgehend vom Anwendungsbereich: 372 AO (Bannbruch), formell subsidiär zu anderen Straftaten AWG, AWV (= Außenwirtschaftsgesetz und -verordnung) KrWaffKontrG, Grundsatzeinschränkung CWÜ = ChemieWaffenÜbereinkommen und CWÜ-Ausführungsgesetz sind Spezialgesetze zum AWG und zum KrWaffKontrG. Gleichwohl sind CWÜ und CWÜ-AG formell subsidiär sowohl zum KrWaffKontrG als auch zum AWG. KK 259

2 II. Grundsätze 1. Das Konzept des AWG Regel Ausnahme Regel: Freihandel des Wirtschaftsverkehrs mit dem Ausland 1 AWG 1. Wirtschaftsverkehr bedroht - Sicherheit der Bundesrepublik - auswärtige Beziehungen - friedliches Zusammenleben der Völker 2. Handel bedarf im Hinblick auf zwischenstaatliche Vereinbarungen einer Kontrolle. Absicherung Strafrecht 34 AWG Verbot des Außenhandels = 2 I Nr. 2 AWG Außenhandel nur mit Genehmigung = 2 I Nr. 1 AWG KK 260

3 Systematik: Embargoverstöße UN-Sicherheitsrat beschließt Embargo auf Grundlage des Kapitels VII der UN-Charta. Rat der EG erlässt EG-VO zur Durchsetzung des Embargos gemäß Art. 207 AEUV. Nationales Recht 1. Einer Umsetzung in nationales Recht bedarf es bei EG-VO nicht. Ausreichend ist bereits die Veröffentlichung der EG-VO im Bundesanzeiger. 2. Trotzdem wurden bisher alle EG-VO durch nationale Rechtsverordnungen auf Grundlage des AWG in die AWV ( 69a-69o AWV) aufgenommen. Hier setzt Strafbarkeit an; 34 IV AWG: Wer einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder wer... einem im Bundesanzeiger veröffentlichten Rechtsakt... zuwiderhandelt,... wird bestraft. Entsprechende EG-VO ist wirksame Ausfüllungsnorm des Blanketttatbestands des 34 IV AWG als Zeitgesetz. KK 261

4 KrWaffKontrG = Ausführungsgesetz zu Art. 26 II GG Verhältnis zum AWG AWG lex specialis nur für Schnittmenge: Daher nach KrWaffKontrG eigenes Genehmigungsverfahren zusätzlich zum nicht entbehrlichen AWG- Genehmigungsverfahren. KrWaffKontrG Rechtsgut nach h.m. Sicherung der auswärtigen Beziehungen Rechtsgut Leben und Gesundheit von Menschen KK 262

5 Schlagwörter zur Wiederholung I. Vorverlagerter Rechtsgüterschutz durch Lebensmittel- und Arzneimittelstrafrecht II. Unterschied Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale III. Irrtum bei Blankettstrafgesetzen IV. Strafrechtliche Produktverantwortlichkeit Kausalität und Garantenstellung KK 263

6 Literaturhinweise Zum Lebensmittelstrafrecht: Müller-Gugenberger/Bieneck/Pfohl Handbuch des Wirtschaftsstraf- und -ordnungswidrigkeitenrechts 72 Rn 1-98 Zum Arzneimittelstrafrecht: Hellmann/Beckemper Wirtschaftsstrafrecht Rn a Zu Blankettgesetzen: Tiedemann Wirtschaftsstrafrecht AT Rn und Jescheck/Weigend Strafrecht Allgemeiner Teil 5. Aufl. (1996) 12 III 2 Satzger Internationales und europäisches Strafrecht 4. Aufl. S KK 264

7 Zur Kausalität und Produktverantwortlichkeit: Jescheck/Weigend Strafrecht Allgemeiner Teil 5. Aufl. (1996) 28 II Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil (Band I) 4. Aufl. (2006) 11 Rn (insb. Rn 35-38) Tiedemann Wirtschaftsstrafrecht AT Rn a Volk NStZ 1996, Zum AWG und KrWaffKontrG: Hellmann/Beckemper Wirtschaftsstrafrecht Rn Wabnitz/Janovsky/Harder Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts Kap. 21 KK 265

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