Steueranmeldung und Betriebsstättenproblematik. Gestaltung von Montagestrukturen: Betriebstätte vs. OOO. IHK Rhein-Neckar, 12.
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- Theodor Langenberg
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1 Steueranmeldung und Betriebsstättenproblematik. Gestaltung von Montagestrukturen: Betriebstätte vs. OOO (GmbH) IHK Rhein-Neckar, 12. Oktober 2012
2 Agenda Allgemeines zur Steueranmeldung, Betriebsstättenproblematik Ausgewählte Beispiele von Montagestrukturen Preisgestaltung 2
3 Steueranmeldung Ein ausländisches Unternehmen muss sich in Russland innerhalb von 30 Kalendertagen ab der Einleitung der Tätigkeiten in Russland steuerlich anmelden Dies gilt im Falle der Ausführung der Tätigkeit durch eine Filiale, eine Repräsentanz, eine Außenstelle, ein Büro, eine Agentur, eine andere beliebige untergeordnete Struktureinheit oder einen anderen Tätigkeitsort dieses Unternehmens mit anderen Worten handelt es sich hier um die Tätigkeiten durch Außenstelle Außenstelle ist die jeweilige territorial abgesonderte Stelle, wo die ortsgebundenen Arbeitsplätze eingerichtet werden 3
4 Steueranmeldung Ein Arbeitsplatz ist ortsgebunden, wenn der für mehr als 1 Monat geschaffen wird, weitere Kriterien aus Rechtsanwendungspraxis: Ausrüstung und Unterstellung der Kontrolle des Arbeitgebers Steueranmeldungspflicht ist von der Betriebsstättenproblematik zu trennen, allerdings bewirkt die Steuerpflichten Wird durch Steuergesetzbuch und untergeordnete Vorschriften in Russland geregelt, DBA findet keine Anwendung Derzeitige Praxis der Steuerbehörden ist widersprüchlich: bei Leistungserbringung im Rahmen eines Leistungsvertrags wird gefordert, eine Filiale akkreditieren zu lassen (!) 4
5 Betriebsstätte Betriebsstätte Steuerstatus mit Pflicht zur Abführung der russischen Gewinnsteuer Betriebsstätte liegt vor, wenn die deutsche Firma die Unternehmenstätigkeiten an einem bestimmten Ort in Russland regelmäßig ausführt (Art. 306 SteuerGB und Art. 5 DBA) Hauptfolge einer Betriebstätte ist die Pflicht zur Abführung der russischen Gewinnsteuer (20%) Lieferung führt grundsätzlich nicht zur Begründung g einer Betriebstätte 5
6 Betriebsstätte Fälle einer Betriebsstätte, aktuell für Lieferungen und Montage: ordentliche Betriebstätte Sonderfall: Baustelle oder Montage Beispiele einer ordentlichen Betriebstätte: Regelmäßige Schulungen im Rahmen von Lieferverträgen in Russland Aufsicht / Chefmontage vor Ort allein ohne Bau- und Montagetätigkeiten Beim Vorliegen der Repräsentanz des deutschen Lieferanten in Russland: Wenn MA der Repräsentanz Vollmacht haben, im Namen des Stammhauses zu handeln, und regelmäßig g Verträge unterzeichnen (deren wesentlichen Bestimmungen verhandeln), diese Verträge auch umsetzen (Unterstützung bei der Zollabfertigung, Förderung der Lieferung an Käufer, usw.) 6
7 Baustelle bzw. Montage Baustelle bzw. Montage Art. 5 Abs. 3 DBA - keine Betriebstätte, tätt solange ihre Dauer die Frist von 12 Monaten nicht überschreitet Ohne Überschreitung: keine Gewinnsteuerpflicht in Russland Bei der Überschreitung: Gewinnsteuerpflicht ausgehend vom gesamten Umfang der Arbeiten ab Beginn der Baustelle 7
8 Baustelle bzw. Montage Definition iti einer Baustelle / Montage richtet t sich nach der lokalen l Gesetzgebung (Art. 308 SteuerGB): Ort der Errichtung neuer sowie Rekonstruktion, technischer Umrüstung und/oder Reparatur von existierenden Immobilienobjekten (mit Ausnahme von Luft- und Seeschiffen, Schiffen in der Innenfahrt und Weltraumobjekten); Ort der Errichtung und/oder Montage, Reparatur, Renovierung, Ausbau und/oder technischer Umrüstung von Anlagen, Maschinen und Ausrüstung (auch Bohrinseln und Bohranlagen), deren normale Funktionsfähigkeit eine stabile Befestigung am Fundament oder an den Konstruktionsteilen von Gebäuden, Anlagen oder schwimmenden Anlagen erfordert 8
9 Baustelle bzw. Montage Keine Baustelle/ Montage: Bauaufsicht und Kontrolle allein ohne Bau- bzw. Montagetätigkeit Laufende Reparaturen, Verlegung von Telefonkabeln in Schächten Montage von Anlagen, die keine Befestigung zum Boden für deren Funktionieren erfordern Beginn der Baustelle: Datum des Protokolls der Übergabe der Baustelle oder tatsächlicher Beginn der Arbeiten auf der Baustelle Ende der Baustelle: Datum der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch Bauherrn bzw. technischen Auftraggeber bzw. GU bei Subunternehmern tatsächlicher Abschluss von Arbeiten (mangels Abnahmeprotokolls oder bei Arbeiten nach der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls) 9
10 Baustelle bzw. Montage Zurechnung: alle Vorbereitungs-, Bau- bzw. Montagearbeiten, inkl. Bau von Zufahrtswegen, Versorgungsinfrastruktur, elektrischen Leitungen, Entwässerungsanlagen; Arbeiten von Subunternehmern (wenn die jeweilige deutsche Gesellschaft als GU auftritt und Subunternehmer involviert); Arbeiten von Subunternehmern, die direkten Verträge mit dem Bauherrn bzw. technischen Auftraggeber abgeschlossen haben, wobei der Umfang der Arbeiten von GU (der jeweiligen deutschen Gesellschaft) nicht umfasst ist, wobei aber GU (die jeweilige deutsche Gesellschaft) und der jeweilige Subunternehmer verbunden sind 10
11 Baustelle bzw. Montage Zurechnung: Fortsetzung bzw. Wiederaufnahme der Arbeiten nach Abnahme der Baustelle: Wenn an demselben Ort ausgeführt oder unmittelbar angrenzend Derselbe Ausführender, bzw. der neue und der ehemalige Auftragnehmer verbunden sind Bau oder Montage von neuen Objekten auf derselben Baustelle oder Rekonstruktion des früher abgeschlossenen Objekts (die Dauer solcher Arbeiten und der Unterbrechung werden der Gesamtfrist der Baustelle zugerechnet) Bau / Montage von Straßen, Leitungen, Kanälen, Verlegung von Infrastrukturleitungen wird als Arbeiten auf einer Baustelle betrachtet, auch wenn sich der geographische Ort deren Ausführung ändert 11
12 Baustelle bzw. Montage Unterbrechung: Im Falle der zeitweiligen Einstellung der Arbeiten existiert die Baustelle weiter Ausnahmen: Stilllegung des Bauobjekts nach der behördlichen Entscheidung für eine Frist über 90 Kalendertage bzw. Einstellung der Arbeiten im Ergebnis höheren Gewalt 12
13 Baustelle bzw. Montage Protokoll zum DBA Deutschland-Russland: l d Zu Gewinnen einer russischen Betriebstätte, die im Rahmen der Bauausführung und Montage begründet wurde, werden nicht zugerechnet: Gewinne aus einer mit diesen Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden oder davon unabhängig erfolgten Warenlieferung des Stammhauses oder einer anderen Betriebsstätte des deutschen Unternehmens oder einer dritten Person Erträge aus den in Deutschland ausgeführten Planungs-, Projektierungs-, Konstruktions- oder Forschungsarbeiten sowie technischen Dienstleistungen ivm Betriebstätte in Russland 13
14 Optionen bei Montageleistungen Option 1: Tätigkeit ohne Anmeldung, direkter Liefervertrag / Montage- bzw. Leistungsvertrag Tätigkeit ohne Anmeldung mit Einbeziehung von Subunternehmern vor Ort Option 2: Anmeldung einer Baustelle Gründung einer Filiale Option 3: Gründung der OOO / Tochtergesellschaft 14
15 Option 1: ohne Anmeldung Deutschland Russland Auftragnehmer /Lieferant Lieferung Montage Auftraggeber/ Käufer G r e n z e 15
16 Option 1: ohne Anmeldung Deutschland Russland Auftragnehmer Lieferung Auftraggeber/ /Lieferant Käufer g Montage Montage als Subunternehmer G r e n z e Subunternehmer Tatsächliche Erbringung von Montageleistungen 16
17 Option 1: ohne Anmeldung PROS Keine Gewinnsteuerpflicht in Russland Kein Zusatzaufwand in Russland CONS Eventuelle Verletzung der Gesetzgebung, g, falls die Betriebstätte begründet wird, bzw. die Steueranmeldungspflicht besteht, Haftung? Eventuelle Verletzung der Gesetzgebung, Einholung der SRO- Zulassung ist für das deutsche Unternehmen nicht möglich ohne dessen Anmeldung in Russland Bei Einkäufen in Russland durch das deutsche Unternehmen mit dem Weiterverkauf an den Auftraggeber Begründung der Betriebstätte möglich Geschäftspass 17
18 Option 2: Baustelle / Montage Deutschland Russland Auftragnehmer /Lieferant Lieferung Auftraggeber/ Käufer G r e n z e Montage Baustelle Montage als Subunternehmer Subunternehmer Subunternehmer 18
19 Option 2: Baustelle / Montage PROS Keine Gewinnsteuerpflicht bei kurzfristigen Projekten Einholung der SRO-Zulassung möglich Kontrolle vor Ort Überweisungen vom/ans Stammhaus erfolgen steuerfrei, es sind keine zusätzlichen Unterlagen erforderlich Kostenumlage ist bei gewinnsteuerpflichtigen Baustellen (mit Dauer von mehr als 12 Monaten) möglich CONS Zusatzaufwand infolge der Anmeldung jeder neuen Baustelle Entstehung der Gewinnsteuerpflicht bei Proejktdauer über 12 Monate Gewinnkonsolidierung ist bei mehreren Baustellen nicht möglich Bei der reinen Aufsicht und Chefmontage nicht möglich Unbeschränkte Haftung des Stammhauses Zusatzaufwand ivm Kostenumlage Geschäftspass 19
20 Option 2: Filiale Deutschland Russland Auftragnehmer /Lieferant Lieferung Auftraggeber/ Käufer G r e n z e Montage Filiale Montage als Subunternehmer Subunternehmer Subunternehmer 20
21 Option 2: Filiale PROS Gewinnsteuer 20% Einholung der SRO-Zulassung möglich Kontrolle vor Ort Überweisungen vom/ans Stammhaus erfolgen steuerfrei, es sind keine zusätzlichen Unterlagen erforderlich Kostenumlage ist möglich CONS Entstehung der Gewinnsteuerpflicht ab der Gründung Zusatzaufwand infolge der Akkreditierung / Anmeldung jeder neuen Filiale Zusatzaufwand ivm Kostenumlage Gewinnkonsolidierung ist bei mehreren Filialen nicht möglich Unbeschränkte Haftung des Stammhauses Geschäftspass 21
22 Option 3: OOO / Tochtergesellschaft Deutschland Russland Lieferant Lieferung OOO / Auftragnehmer Lieferung Montage Auftraggeber/ Käufer G r e n z e Montage als Subunternehmer Subunternehmer 22
23 Option 3: OOO / Tochtergesellschaft PROS Gewinnsteuer 20% für die OOO keine Gewinnsteuerpflicht für deutsches Unternehmen, das nur liefert Optimal bei mehreren Projekten in Russland: An- und Abmeldung von Außenstellen einer OOO erfolgt schnell und einfach Einholung der SRO-Zulassung möglich Kontrolle vor Ort Import ist zulässig Keine Haftung der Gesellschafter, mit geringen Ausnahmen Geschäftspass für Vertrag mit dem russischen Kunden nicht erforderlich CONS Entstehung der Gewinnsteuerpflicht ab der Gründung der OOO Unmittelbare Kostenumlage ist nicht möglich, Abrechnung aufgrund von Intercompany Verträgen Finanzierungsfragen (Darlehen und thin cap rules, Einlagen ins Gesellschaftsvermögen) Überweisungen an Gesellschafter als Dividendenausschüttung russ. Quellensteuer (der meist vergünstigte Steuersatz 5%, wenn Anteil am Stammkapital mind. 10% und mind. EUR beträgt), allerdings begrenzt durch Höhe des Reingewinns und weitere Voraussetzungen 23
24 Preisgestaltung bei Lieferungen Lieferanteil vom Leistungsanteil zu trennen (mindestens Vergütung für Montage als getrennter Betrag auszuweisen), sonst wird der Zollwert höher sein Bei einer Nichtausweisung: EinfuhrZoll auf Zollwert (Vertragspreis) EinfuhrMwSt auf Bemessungsgrundlage: Zollwert plus Einfuhrzoll Höhere MwSt auf Montage (Vertragspreis) Gewinnsteuer ist evtl. höher, wenn Gewinnsteuerpflicht besteht Mögliche Probleme bei Geltendmachung der Vorsteuerabzüge ohne getrennte Ausweisung Wenn die Vergütung für Montage ausgewiesen ist, ist der Zollwert niedriger, daher sind auch die Zahlungen niedriger, weil der Montageanteil unter bestimmten Voraussetzungen nicht in Zollwert aufgenommen wird 24
25 Kontakt Valeria Khmelevskaya Juristin und Steuerberaterin Partnerin Pokrovskij Bulvar 4/ Moskau Mob.: +7 (916) Tel.: +7 (495) Fax: +7 (963)
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