Dr. Maya Neidenowa RECHTSANWÄLTIN. Informationsveranstaltung Energieeffizienz in Gebäuden in Bulgarien. Berlin, 21. Oktober 2009 IN KOOPERATION MIT

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1 Informationsveranstaltung Energieeffizienz in Gebäuden in Bulgarien Berlin, 21. Oktober 2009 IN KOOPERATION MIT Esche Schümann Commichau, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Hamburg HERRENGRABEN HAMBURG TEL.: FAX: mneidenowa@esche.de INTERNET:

2 Baurecht Seit 2001 Baugesetzbuch -Zakon za ustrojstvo na teritorijata (ZUT) (letzte Änderung Gesetzblatt Nr.80 vom ) Gewährleistungsfristen: Für neu errichtete Konstruktionen, Fundamente und Anlagen: 10 Jahre Für Antikorrosions- und sonstige Arbeiten: 5 Jahre Bei Sanierungsarbeiten nur für Anlagen und Konstruktionen: 8 Jahre 2

3 Zentrales Berufsregister für Bauunternehmer Ziele: Qualitätssicherung durch Garantie der professionellen Qualifikation der Bauunternehmen Verbesserung der Qualität der Bauunternehmungen Identifikation und Haftungserhöhung der Bauunternehmer 4

4 Eintragung in das Register nach Kategorien der Bauprojekte Zertifikat, ein Bauprojekt ausführen zu können in der Kategorie I und II (grosse Infrastrukturprojekte, Objekte von nationaler Bedeutung) können nur Baunternehmen, die 1. ein durchschnittliches Personal von nicht weniger als 50 Personen haben 2. Der Vorjahresumsatz nicht weniger als Leva beträgt 3. mit langfristige materielle Aktiva des Unternehmens über Leva 5

5 Weitere Anforderungen: Nach dem Handelsgesetz eingetragene Gesellschaften Keine Verschuldung Verfügen über notwendige technische Ausrüstung Verfügen über dauerhaftes qualifiziertes technisches Personal im festen Anstellungsverhältnis Gültige Haftpflichtversicherung Pflicht zur Eintragung in das Zentralregister 6

6 Gleichbehandlung von EU-Bauunternehmen, wenn sie die gleichen Anforderungen wie die bulgarischen Unternehmen erfüllen 7

7 Vertragsrecht Bei internationalen Geschäftsbeziehungen internationale Abkommen zu berücksichtigen: Bulgarien und Deutschland Vertragsstaaten des UN - Kaufrechtsabkommen (CISC) auf nationaler Ebene: Gesetz über die Schuldverhältnisse und Verträge Regelt ähnlich dem BGB die wesentlichen schuldrechtlichen Regeln zum Vertragsschluss, Geltung des Vertrages, Verzug usw., 6

8 Vertragsrecht im Baurecht Zwingende Bestimmungen des bulgarischen Baurechts zu berücksichtigen, auch wenn deutsches Recht (VOB) im Vertrag vereinbart! -da Vertragsgegenstand in Bulgarien und der Leistungsund Erfüllungsort in Bulgarien liegt z.b. zwingend zu berücksichtigen: Verordnung über die minimalen Gewährleistungsfristen bei Bau-und Montagetätigkeiten Abgrenzung zu Überwachungstätigkeiten/Supervision Oft vertraglich vereinbart, nicht aber als die Bauaufsicht/Bauüberwachung nach bulgarischem Recht gedacht Nach Art.166 ff Lizenz für Bauaufsicht, keine verbundene Person mit Bauauftragnehmer, Kaufmann nach bulgarischem Recht 6

9 Entsendung Sozialversicherungen: E 101 für die ersten 12 Monate /E 102 Formular für das zweite Jahr: Lohnbesteuerung in Bulgarien möglich und für die AN günstig wegen der 10% Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge können hingegen weiterhin in D abgeführt werden Voraussetzung: Wohnsitzanmeldung und Steueranmeldung der entsandten AN am Wohnsitz/Arbeitsort. Teilweise Lohnabrechnung in Bulgarien für die Lohnsteuerabführung erforderlich sowie für die Jahressteuererklärungen. Entsendung von bulgarischen AN nach Deutschland: Erteilung der E101 für bulgarische AN: Hier gilt die interne Richtlinie Nr / des Finanzamtes zur Festsetzung des anwendbaren Rechts in Bezug auf die EU Richtlinie Nr.1408/71 des Rates (Koordinierung der Sozialversicherungssysteme) Eine Entsendung sämtlicher AN von der bulgarischen Gesellschaft ins Ausland wird in der Regel versagt 6

10 Betriebsstättenproblematik Betriebsstätte bei Bau- und Montage nach dem DBA Deutschland-Bulgarien Art.5 Abs.3 erst nach 12 Monaten Sollte man schon im voraus wissen, dass eventuell die 12 Monate überschritten werden, dann sofort die Betriebsstätte anmelden wegen möglicher Nachbesteuerung durch FA, nachträgliche BS Anmeldung häufig behindert durch bereits erreichten MwSt-Umsatz von über BGN und damit resultierende Bussgelder und MwSt Nachzahlungen Vorteil: 10% Einkommensbesteuerung Voraussetzungen: feste Einrichtung/Büro/Mietvertrag, verhältnismässige Dauer der Tätigkeit Bei Projektierung und Bauaufsicht: BS kann bereits ab dem 6 Monat vorliegen, wenn feste Einrichtung vorhanden. BS bei Leiharbeit: 6

11 Steuern Mehrwertsteuergesetz Freiwillige MwSt - Anmeldung möglich Pflichtanmeldung ab Umsatz Leva Einführung der innergemeinschaftlichen Besteuerungsverfahren Verpflichtung zur VIES Erklärung Einführung der Mehrwertsteueridentifikationsnummer: BG + BULSTAT-Nummer Verpflichtung zur Mehrwertsteueranmeldung in BG über die Fiskalvertretung für ausländische Personen P: Fiskalvertreter haftet solidarisch für die Mehrwertsteuerverpflichtungen

12 Häufige Fallkonstellationen: Mehrwertsteuer

13 KörperschaftsteuerG Steuersatz: 10 % 5 Jahre Verlustvortrag Steuererleichterungen für - Produktion in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit Unternehmen, die Arbeitslose oder Behinderte einstellen Landwirte Genossenschaften Steuerbefreiungen für: Geschlossene Investitionsgesellschaften Gesellschaften mit besonderem Investitionsziel Aktiengeschäfte

14 Quellensteuer: ab 2009: gänzliche Abschaffung der Dividendenbesteuerung bei Transaktionen von und in EU-Staaten (Art.27/Art.194 KörpschaftStG) Quellensteuer auf die Einkünfte ausl. jur. Personen: 10% auf Zinsen und Mieteinkünfte auf Einkünfte aus Finanzaktiva auf Vergütungen für technische Dienstleistungen und Autorenvergütungen auf Vergütungen aus Franchiseverträgen auf Einkünfte aus Immobilien oder Immobilienverkäufen auf Einkünfte aus Verwaltungs/Geschäftsführungsverträgen einer bulg. jur. Person Berücksichtigung der jeweils geltenden DBA Ein neues DBA zwischen Deutschland und Bulgarien soll noch in diesem Jahr als Entwurf dem bulg. Parlament vorgelegt werden

15 Kontakt in Sofia: Ul. Nikolai Gogol Sofia Tel. (+ 3592) Fax: (+ 3592)

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