Logistik umsatzsteuerliche und zollrechtliche Aspekte

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1 Logistik umsatzsteuerliche und zollrechtliche Aspekte Patrick Pohlit Mandantenfrühstück Moskau, 19. Juni 2012 Rödl & Partner Erfolg kennt keine Grenzen! Wir beraten deutsche Unternehmen weltweit. 1

2 Inhalt 00 Einleitung 01 Logistik in Russland 02 LPI 03 Zollunion Steuerrecht 05 Sonderwirtschaftszonen 06 Zusammenfassung 2

3 Einleitung 3

4 Logistik in Russland Logistik Schiffsverkehr ( Baltic Bridge) Bahnverkehr (Transportkorridore, Inland-Hubs, Transib) Straßengütertransport (D,PL,BL,RUS) Flugverkehr (mehr als 70 internationale Flughäfen) 4

5 Logistik in Russland Leistungsinhalte: Logistikplanung Auftragsabwicklung Transport und Beförderung Lagerwirtschaft Custom clearance Leistungen durch Einbindung in Lieferketten (supply chain) 5

6 Logistics Performance Index (LPI) Russische Föderation Gesamt-LPI Punkte 2,61 Rang 94 Zoll Punkte 2,15 Rang 115 Infrastruktur Punkte 2,38 Rang 83 Auslandssendungen Punkte 2,72 Rang 96 Logistik Kompetenz Punkte 2,51 Rang 88 Tracking and tracing Punkte 2,6 Rang 97 Pünktlichkeit Punkte 3,23 Rang 88 * Index beinhaltet 155 Länder 6

7 Zollunion Anwendung gemeinsamer Maßnahmen von Nicht- Tarifbestimmungen Vereinigtes Zollterritorium Zollunion Gemeinsame Zollvorschriften Aufhebung von Zöllen im gegenseitigen Handelsverkehr Aufhebung von wirtschaftlichen Restriktionen im gegenseitigen Handelsverkehr Anwendung gemeinsamer Zölle 7

8 Zollunion Maßgeblicher Einfluss auf die Leistungsbeziehungen Keine Zölle für Warenlieferungen (einheitliches Zollterritorium, fast einheitliche Zolltarife) Zwischenstaatliche Vereinbarungen (Protokolle) über die Behandlung sog. indirekter Steuern (Umsatzsteuer, Akzise) 8

9 Zollunion Indirekte Steuern Export 0% Umsatzsteuersatz auf Waren und (oder) Befreiung (Erstattung) der Verbrauchersteuer Voraussetzung Export muss ordnungsgemäß Belegt sein (dokumentarisch nachgewiesen) Import Besteuerung unterliegt grundsätzlich dem Import-Staat Der Steuersatz darf nicht den in dem jeweiligen Staat für die gleichartigen Güter anzuwendenden Steuersatz übersteigen (Regelumsatzsteuersatz BL 20 %, RF 18 %, KAS 12 %) Erbringung von Leistungen Es gilt das Leistungsortprinzip (Art.2 des Protokolls) Eine Leistung ist in dem Land der Zollunion steuerbar, wo der Leistungsort liegt 9

10 Zollunion Fallbeispiele indirekte Steuer: Direkte Lieferung Verkäufer Ware Ware Käufer Export USt. 0% Import USt.-pflichtig Deklarationspflichtig bei zuständiger Steuerbehörde bis zum 20 des Folgemonats 10

11 Zollunion Fallbeispiele indirekte Steuer: Reihengeschäft Zwischen- Käufer Nicht Steuerbar Verkäufer Käufer Ware Export 0% USt. Import USt.-pflichtig Ware 11

12 Zollunion Fallbeispiele indirekte Steuer: Dreiecksgeschäft Ware Zwischenkäufer Export Import Ware 0% USt. USt.-pflichtig Export 0% USt. Verkäufer Käufer 12

13 Steuerrecht Transport- und Beförderungsleistungen Umsatzsteuer Leistungsort Beförderungsleistungen In Russland ansässiges Unternehmen/Die Beförderung beginnt und (oder) endet in RU Ausländische Unternehmen ohne steuerliche Registrierung in RU/Die Beförderung beginnt und endet in RU Transitbeförderung Beförderungsleistungen auf Territorium RF Bestimmte Steuerbefreiungen Beförderungsleistungen Passagiere im Nahverkehr 0% Umsatzsteuersatz bei internationaler Warenbeförderung 13

14 Steuerrecht Transport- und Beförderungsleistungen Gewinnsteuer Art.8 DBA Einkünfte aus Betrieb von Seeschiffen und Luftverkehr (nur Ansässigkeitsstaat) Art. 7 Unternehmensgewinne Besteuerungsrecht in Russland, wenn: Einkünfte in Russland quellensteuerpflichtig (Gütertransporte- Ausnahme Speditionsleistungen) Begründung einer Betriebsstätte 14

15 Sonderwirtschaftszonen Abkommen vom 18 Juli 2010 zu Sonderwirtschaftszonen im Zollgebiet der Zollunion und Zollverfahren in Zollfreien Zonen Sonderwirtschaftszone: Gebiet innerhalb eines Staates, festgelegt durch die gesetzgebende Gewalt, auf der Sondergesetze für unternehmerische und sonstige Tätigkeiten herrschen. 15

16 Sonderwirtschaftszonen Industrielle Produktion Tourismus- Erholung 4 Technische Industrielle Innovation Produktion 14 Tourismus- Hafen Erholung 4 Technische Innovation 3 Hafen St. Petersburg Kaliningrader Oblast Murmansk Oblast Republik Tatarstan Samara Oblast Swerdlowsk Oblast Moskauer Oblast Moskau Leningrader Oblast Khabarovsk Kraj Stawropoler Kraj Republik Inguschetien Krasnodarsk Kraj Republik Adygea Uljanowsk Oblast Tourismus-Claster Rep.Kabardino - Balkarien Rep.Karatschai Tscherkessien Tomsk Republik Dagestan Republik Nordossetien Altai Kraj Republik Altai Irkutsk Oblast Russische Inseln Republik Buratien 16

17 Sonderwirtschaftszonen: Begünstigungen Besonderes Verwaltungsregime Transparente Gesetzgebung und Verwaltung Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur (Gas, Wasser, Elektroenergie, Büroflächen) 30% Kostenreduzierung für Investoren Qualifiziertes Personal Steuerliche Sonderregelungen (Steuerermäßigung auf den Gewinn, keine Steuer auf Vermögen, Land und Transport Freie Zollregelungen (USt. und Zoll 0%) 17

18 Zusammenfassung 18

19 Zusammenfassung Logistik versus Infrastruktur WTO und Zollunion Besonderheiten zollrechtlicher und steuerrechtlicher Art Sonderwirtschaftszonen LPI 19

20 Ihr Ansprechpartner Bild Patrick Pohlit Rechtsanwalt (DE) Steuerberater Rödl & Partner Moskau Business Center LeFort Elektrosawodskaja ul. 27/ Moskau / Russland Telefon +7 (495) Telefax +7 (495) patrick.pohlit@roedl.pro 20

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