Teil C: Persönliche Steuerpflicht

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1 Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil C: Persönliche Steuerpflicht Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht Saarbrücken

2 GLIEDERUNG A B NATÜRLICHE PERSONEN KÖRPERSCHAFTEN Seite 2

3 1. UNBESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT a) Alternative Voraussetzungen: unbeschränkte Steuerpflicht ( 1 Abs. 1 EStG): natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ( 1 Abs. 1 EStG) erweitert unbeschränkte Steuerpflicht ( 1 Abs. 2 EStG): natürliche Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen ( Kassenstaatsprinzip ) sowie die zu ihrem Haushalt gehörende Angehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder keine Einkünfte oder nur Einkünfte beziehen, die ausschließlich im Inland einkommensteuerpflichtig sind Seite 3

4 1. UNBESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT a) Alternative Voraussetzungen: fiktive unbeschränkte Steuerpflicht ( 1 Abs. 3 EStG): natürliche Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des 49 EStG beziehen, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach 32 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG nicht übersteigen insbesondere Grenzpendler Seite 4

5 1. UNBESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT b) Folgen: Welteinkommens-/Universalprinzip Einkünftermittlung nach deutschem Recht Progressionsvorbehalt Sonderregelungen für Sonderausgaben betreffend fiktiv und erweitert unbeschränkt Steuerpflichtige ( 1a EStG) gegebenenfalls Einschränkung des Besteuerungsrechts nach DBA gegebenenfalls Nichtanwendung der Einschränkung aufgrund inlädnischen treaty overrides ( 50d EStG) Seite 5

6 2. BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT a) natürliche Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, wenn sie inländische Einkünfte i.s.d. 49 EStG haben, sofern keine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt (beschränkte Steuerpflicht, 1 Abs. 4 EStG) b) Folgen: Quelleneinkünfteprinzip ( 49 EStG) Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs auf inländische Einkünfte ( 50 Abs. 1 Satz 1 EStG) Keine Geltung des Grundfreibetrags und Einschränkung des Sonderausgabenabzugs ( 50 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 EStG) Einschränkung von Pauschalen ( 50 Abs. 1 Satz 5 EStG) Abgeltungswirkung von Quellensteuern in bestimmten Fällen ( 50 Abs. 2, 50a EStG EStG) Seite 6

7 3. ERWEITERT BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT a) beschränkt Steuerpflichtige, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht als Deutscher insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war und (1) in einem ausländischen Gebiet ansässig ist, in dem sie mit ihrem Einkommen nur einer niedrigen Besteuerung unterliegt, oder in keinem ausländischen Gebiet ansässig ist und (2) wesentliche wirtschaftliche Interessen im Geltungsbereich des AStG hat bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat (erweitert beschränkte Steuerpflicht, 2 AStG) Seite 7

8 3. ERWEITERT BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT b) Folgen: Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht auf alle Einkünfte im Sinne des 2 Abs. 1 Satz 1 1. Halbs. EStG, die bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte im Sinne des 34d EStG sind Bis zum Ablauf von 10 Jahren nach Ende der unbeschränkten Steuerpflicht Seite 8

9 3. ERWEITERT BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT b) Folgen: Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht auf alle Einkünfte im Sinne des 2 Abs. 1 Satz 1 1. Halbs. EStG, die bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte im Sinne des 34d EStG sind Bis zum Ablauf von 10 Jahren nach Ende der unbeschränkten Steuerpflicht Seite 9

10 B KÖRPERSCHAFTEN 1. UNBESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT a) Voraussetzungen: Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland 1 KStG Kapitalgesellschaften Genossenschaften Versicherungs- und Pensionsvereine auf Gegenseitigkeit sonstige juristische Personen des privaten Rechts Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts Seite 10

11 B KÖRPERSCHAFTEN 1. UNBESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT b) Folgen: Welteinkommens-/Universalprinzip ( 1 Abs. 2 KStG) Einkünftermittlung nach deutschem Recht gegebenenfalls Einschränkung des Besteuerungsrechts nach DBA gegebenenfalls Nichtanwendung der Einschränkung aufgrund inländischen treaty overrides ( 50d EStG) Seite 11

12 B KÖRPERSCHAFTEN 2. BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT a) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben Folgen: Steuerpflicht mit inländischen Einkünften ( 2 Nr. 1 KStG) b) sonstige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind Folgen: Steuerpflicht mit inländischen Einkünften, die dem die dem Steuerabzug vollständig oder teilweise unterliegen ( 2 Nr. 2 Satz 1 KStG) Fiktion weiterer inländischer Einkünfte gemäß 2 Nr. 2 Satz 2 KStG) Seite 12

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