StB Dipl.-Kfm. S. Gubanov

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1 3 Abs. 6 UStG bewegte Lieferungen Ort der Lieferung 3 Abs. 7 UStG unbewegte Lieferungen Beförderung Versendung Abholung Lieferung dort ausgeführt wird, wo sich der Reihengeschäfte 3 Abs. 7 S. 2 UStG Gegenstand zur Zeit der Verschaffung Beispiel C kauft bei B, B kauft bei A Beispiel C kauft bei B, B kauft bei A der Verfügungsmacht A liefert die Ware direkt an C C holt die Ware direkt bei A ab befindet 3 Abs. 7 S. 1 UStG A B A B A ist an der bewegten Lieferung beteiligt Die ruhende Lieferung liegt zwischen B und C 3 Abs. 7 S. 2 Nr. 2 UStG 3 Abs. 8 UStG verzollt/versteuert C C ist an der bewegten Lieferung beteiligt Die ruhende Lieferung liegt zwischen A und B 3 Abs. 7 S. 2 Nr. 1 UStG StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov Seite 1 C

2 "unverzollt/unversteuert" Bsp.: B kauft von A eine Maschine für netto A Japan B Deutschland Einfuhr "verzollt/versteuert" Bsp.: B kauft von A eine Maschine für netto B Deutschland B tätigt in Deutschland eine Einfuhr: A tätigt in Deutschland eine Einfuhr: B hat Vorsteuerabzug Umsatzart: Einfuhr ( 1 I Nr. 4 UStG) Umsatzart: Einfuhr ( 1 I Nr. 4 UStG) Umsatzart: - Leistungsort: Inland ( 1 II UStG) Leistungsort: Inland ( 1 II UStG) Leistungsort: - Steuerbar: ja ( 1 I Nr. 4 UStG) Steuerbar: steuerbar ( 1 I Nr. 4 UStG) Steuerbar: - steuerpflichtig steuerpflichtig mangels mangels Steuerbefreiung: Steuerbefreiung: Steuerbefreiung Steuerbefreiung Steuerbefreiung: - ( 5 UStG) ( 5 UStG) BMG: ( 11 UStG) BMG: ( 11 UStG) BMG: - : : : - Vorsteuer: Vorsteuer: Vorsteuer: ( 15 I Nr. 2 USTG) ( 15 I Nr. 2 USTG) ( 15 I Nr. 1 USTG) A tätigt in Deutschland eine Lieferung: Umsatzart: Lieferung ( 3 I USTG) Leistungsort: Inland ( 3 VIII USTG) Steuerbar: steuerbar ( 1 I Nr. 1 UStG) steuerpflichtig mangels Steuerbefreiung: Steuerbefreiung ( 4 UStG) BMG: ( 10 I S. 1, 2 UStG) : Vorsteuer: StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov Seite 2 A Japan

3 Kommissionsgeschäft gem. 3 III UStG 2 Sportanzüge geliefert 1 Sportanzug verkauft ADIDAS Sportgeschäft Herr Pape 3 VI UStG 1 Sportanzug zurück geschickt Leistungsaustausch zwischen ADIDAS und Sportgeschäft Ort der Lieferung liegt am Standort des Sportgeschäfts, sprich unbewegte Lieferung gem. 3 VII UStG Wichtig!: nur für 1 Anzug Leistungsaustausch zwischen Sportgeschäft und Herrn Pape Ort der Lieferung befindet sich am Standort des Sportgeschäfts gem. 3 VI UStG Ein Anzug, der an ADIDAS zurück geschickt wurde Es fand nie Leistungsaustausch statt, somit auch keine Lieferung StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov Seite 3

4 USt-Besteuerung Sollbesteuerung Istbesteuerung 13 Abs. 1 Nr. 1 a) 13 Abs. 1 Nr. 1 b) ivm 16 UStG ivm 20 UStG Grundsatz: Ausnahme: mit Ausführung bei Anzahlungen der Leistungen 13 Abs. 1 Nr. 1 a) 13 Abs. 1 Nr. 1 a) S. 4 UStG S. 1 UStG vereinbarte Entgelten vereinnahmte Entgelten vereinnahmte Entgelten StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov Seite 4

5 Grundsatz Entstehung der Steuer / Steuerschuldner 13b UStG Entstehung der Steuer Steuerschuldner Entstehung der Steuer Steuerschuldner 13 UStG 13a UStG 13b I, II UStG 13b V UStG StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov Seite 5

6 1. Beispiel: 13b Abs. 1 UStG 2. Beispiel: 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG Rechtsanwalt aus Schweiz 3. Beispiel: 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG Unternehmer aus Ausland 4. Beispiel: 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG Beispiele 13b UStG Rechtsanwalt Rechtsberatung Unternehmer aus Frankreich - sonstige Leistung -Ort der Leistung in Dtl. - 13b Abs. 1 UStG - Steuerschuldner ist Unternehmer aus Dtl. ( 13b Abs. 5 UStG) - VSt-Abzug gem. 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG Rechtsberatung Unternehmer - sonstige Leistung -Ort der Leistung in Dtl. - Voraussetzungen 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG erfüllt - Steuerschuldner ist Unternehmer aus Dtl. ( 13b Abs. 5 UStG) - VSt-Abzug gem. 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG Bauleistung (Werklieferung) Unternehmer - Werklieferung -Ort der Leistung in Dtl. - Voraussetzungen 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG erfüllt - Steuerschuldner ist Unternehmer aus Dtl. ( 13b Abs. 5 UStG) - VSt-Abzug gem. 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG Unternehmer A Bauleistung (Werklieferung) Unternehmer B - Werklieferung -Ort der Leistung in Dtl. - Voraussetzungen 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erfüllt - Steuerschuldner ist Unternehmer B aus Dtl. ( 13b Abs. 5 UStG) - VSt-Abzug gem. 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov Seite 6

7 14c UStG Abs. 1 Abs. 2 Unrichtiger Steuerausweis Unberechtigter Steuerausweis z.b. statt 7% werden 19% UST ausgewiesen z.b.kleinunternehmer weist die UST aus StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov Seite 7

8 bei ausbgeführten Leistungen 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 UStG Abs. 1 Nr. 1 bei Anzahlungen Vorsteuer ( 15 UStG) 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 UStG ordnungsgemäße ordnungsgemäße Geldfluss Rechnung Anzahlungsrechnung Abs. 1 Nr 2 Abs. 1 Nr. 3 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr i.g.erwerb Leistungen im Sinne des 13b UStG StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov Seite 8

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