Repetitorium Steuerrecht Umsatzsteuer

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1 Repetitorium Steuerrecht Umsatzsteuer SS 2007 Dr. in Tanja Danninger (überarbeiteter Foliensatz von MMag. Dr. Peter Pichler, B.A.) 1

2 Rechtsgrundlage Grundsätze der USt Österreichisches Umsatzsteuergesetz 6.Mehrwertsteuer-Richtlinie (Art 93EGV) Charakterisierung Objektsteuer Objektbezogene Merkmale (Entgelt) Verbrauchsteuer Belastung Letztverbraucher; Steuer auf Einkommensverwendung 2

3 Grundsätze der USt Verkehrssteuer Gesetzestechnik: Anknüpfung an Umsatz des Unternehmers Indirekte Steuer Steuerschuldner ungleich Steuerträger Netto-Allphasen-Steuer mit Vorsteuerabzug Erhebung auf jeder Unternehmerstufe Berechnung immer von Netto-Preis Vorsteuerabzug ( 12 UStG) Kostenneutralität innerhalb Unternehmerkette 3

4 Unternehmerkette FA FA FA Vorsteuer Vorsteuer ATS EUR ATS EUR EUR ATS 200 EUR ATS 400 EUR ATS A B C D EUR ATS ATS 200 +EUR 200 EUR ATS EUR + ATS 400 EUR ATS ATS 600 +EUR 600 Zahlungsvorgänge Liefervorgänge 4

5 Überblick UStG Steuerbarkeit des Umsatzes 1-3a UStG Bemessungsgrundlage 4-5 UStG Steuerbefreiung 6-9 UStG Steuersatz 10 UStG Rechnung 11 UStG Vorsteuerabzug 12 UStG Steuerschuld und Steuererhebung UStG Binnenmarkt: Anhang Art 1-28 UStG 5

6 Umsatzbesteuerung Umsatz steuerbar nicht steuerbar steuerpflichtig steuerbefreit 20% 10 % echt unecht 6

7 Steuerbare Umsätze ( 1 Abs 1 UStG) Lieferung oder sonstige Leistung Eigenverbrauch Einfuhrumsatzsteuer Innergemeinschaftlicher Erwerb 7

8 Lieferung / Sonstige Leistung Lieferung oder sonstige Leistung ( 3, 3a) die Unternehmer ( 2) im Inland ( 3 Abs 7 bis 9, 3a Abs 5 ff) gegen Entgelt ( 4; 16) im Rahmen des Unternehmens ( 12 Abs 2) 8

9 Unternehmer ( 2 UStG) Selbstständig ( 2 Abs 2) Keine Weisungsgebundenheit + Unternehmerrisiko Keine Organschaft (nicht steuerbarer Innenumsatz) Nachhaltige Tätigkeit Wiederholte Tätigkeit unter Ausnützung derselben Gelegenheit Auch einmalige Tätigkeit wenn Wiederholungsabsicht Verkauf aus Privatvermögen, Hobbytätigkeiten idr nicht Zum Zweck der Einnahmenerzielung Gewinnerzielung grdsl nicht erforderlich 2 Abs 5 Z 2 Liebhaberei ( 6 LiebhabereiVO): begründet keine Unternehmereigenschaft 9

10 Unternehmensformen Unternehmen Keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform Beginn des Unternehmens Vorbereitungshandlungen (auf die Einnahmenerzielung gerichtete Tätigkeit, zb Erwerb Inventar, Wareneinkäufe) Rahmen des Unternehmens Hilfs-, Nebengeschäfte Unternehmenseinheit ( 2 Abs 1 2.Satz UStG) Nicht steuerbare Umsätze zwischen mehreren Betrieben 10

11 Leistung gegen Entgelt Leistungsaustausch erforderlich Maßgeblichkeit des Erfüllungsgeschäfts (tatsächlich erbrachte Leistung wird besteuert) Vertragsabschluss unerheblich innere Verknüpfung Leistung und Gegenleistung Kein Leistungsaustausch: zb Erbschaft, Schenkung echter/unechter Schadenersatz 11

12 Leistungen ( 3f UStG) Lieferung ( 3 UStG) Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand sonstige Leistung ( 3a UStG) Alle Leistungen die nicht in einer Lieferung bestehen (Dienstleistungen) Aktives Tun, Dulden, Unterlassen Einheitlichkeit der Leistung Werklieferung/Werkleistung ( 3 Abs 4; 3a Abs 3) Keine Aufspaltung in Lieferung/sonstige Leistung Unselbständige Nebenleistung teilt Schicksal der Hauptleistung (zb Verpackung) 12

13 Inlandsbezug Leistungsort Lieferung ( 3 UStG) Abgrenzung des inländischen Besteuerungsanspruchs 3 Abs 7: Ort, wo sich Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. 3 Abs 8:Ort, wo Beförderung oder Versendung beginnt 13

14 Sonstige Leistungen ( 3a UStG) Leistungsort Grundstücksort ( 3a Abs 6) zb Leistungen in Zusammenhang mit Nutzung des Grundstückes (Vermietung, Verpachtung) Erhaltung (zb Pflege Grünflächen, Gebäudereinigung) Beförderungsort ( 3a Abs 7) Aufteilungsgrundsatz, anteiliges Besteuerungsrecht Beförderung von Gegenständen steuerbefreit ( 6 Abs 1 Z 3) Sonderregelungen für ig Güterbeförderungen (Art 3a Abs 2) Tätigkeitsort ( 3a Abs 8) Künstlerische, wissenschaftliche, etc, Leistungen Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen (Reparaturen) 14

15 Leistungsort Katalogleistung I 3a Abs 10 UStG Werbung, Öffentlichkeitsarbeit (Z 2) Leistungen bestimmter freier Berufe, Beratungsleistungen (Z 3,4) Überlassung von Informationen (Z 6) Überlassung von Know-How, Datenbanken Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen (Z 14) Rundfunk- und Fernsehprogramme, die über Kabel, Antenne oder Satellit verbreitet werden Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen (Z 15) Bereitstellung von Websites, Software über Internet Bereitstellung von Texten, Informationen, Musik, Filmen Nicht: Lieferungen von Gegenstände, wenn lediglich Auftragsabwicklung auf elektronischem Weg erfolgt; Beratungsleistung per 15

16 Leistungsort Katalogleistung II Leistungsort 3a Abs 9 UStG Lit a: Empfänger ist Unternehmer Leistungsort, wo Empfänger Unternehmen betreibt Lit b: Empfänger ist kein Unternehmer und hat keinen Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet Wohnsitz des Empfängers im Drittland Empfänger ist kein Unternehmer, hat jedoch Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet Sitzort des Dienstleistenden ( 3a Abs 12) Sonderregelung lit c: Wohnsitz des Leistungsempfängers bei auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen Ort der Nutzung/Auswertung ( 3a Abs 11) Generalklausel 3a Abs 12: Sitz des Dienstleistenden 16

17 Eigenverbrauch Gleichstellung Unternehmer Letztverbraucher Vorsteuerabzug des Unternehmers wird neutralisiert Entnahmeeigenverbrauch ( 3 Abs 2 UStG) Gleichstellung mit Lieferung Entnahme eines Gegenstandes durch Unternehmer für unternehmensfremde Zwecke Für Bedarf des Personals (ausgenommen Aufmerksamkeiten) Jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster Zumindest teilweises Vorsteuerabzugsrecht für den Gegenstand oder seine Bestandteile 17

18 Eigenverbrauch Verwendungs- /Leistungseigenverbrauch ( 3a Abs 1a UStG) Gleichstellung mit sonstiger Leistung: Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes oder unentgeltliche Erbringung von sonstigen Leistungen für unternehmensfremde Zwecke Bedarf des Personals (ausgenommen Aufmerksamkeiten) Zumindest teilweises Vorsteuerabzugsrecht (Verwendungseigenverbrauch) 18

19 Eigenverbrauch 1 Abs 1 Z 2 UStG - Aufwandseigenverbrauch (Aufwendungen die nach ertragsteuerlichen Vorschriften nicht abzugsfähig sind) - Auslandsaufwendungen (Ausgaben für im Ausland bezogene Leistungen, die erfolgten sie im Inland nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen würden) 19

20 Bemessungsgrundlage der USt Lieferung/sonstige Leistung ( 4 Abs 1ff UStG) Vom Empfänger geschuldetes Entgelt Freiwillige Leistungen, Entgelt von dritter Seite Eigenverbrauch ( 4 Abs 8 UStG) Entnahmeeigenverbrauch: Einkaufspreis- /Wiederbeschaffungskosten Verwendungs-/Leistungseigenverbrauch: Kosten 20

21 Bemessungsgrundlage der USt Einfuhrumsatzsteuer ( 5 UStG) Zollwert Änderung der Bemessungsgrundlage ( 16 UStG) zb Rückgängigmachung des Umsatzes (Leistung wird nicht ausgeführt) Entgeltsminderungen (Skonto, Rabatt) Leistender Unternehmer: Korrektur USt Leistungsempfänger: Korrektur VStabzug 21

22 Steuerbefreiungen ( 6 UStG) Echte Steuerbefreiungen ( 6 Abs 1 Z 1-6) kein Verlust des Vorsteuerabzugs Gänzliche Entlastung des Umsatzes Hauptsächlich bei Exportumsätzen (zb Ausfuhrlieferung, ig Lieferung) Unechte Steuerbefreiung ( 6 Abs 1 Z 7-28) Verlust des Vorsteuerabzugs Umsatzsteuer wird zu Kostenfaktor 22

23 Unechte Steuerbefreiungen Gesundheitsbereich (zb Ärzte gem 6 Abs 1 Z 19) Geld- und Bankgeschäfte ( 6 Abs 1 Z 8) Grundstücksumsätze ( 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG) Vermietung von Grundstücken für Geschäftszwecke ( 6 Abs 1 Z 16) Vermietung zu Wohnzwecken steuerpflichtig (10 %) Kleinunternehmer ( 6 Abs 1 Z 27) Wenn jährlicher Umsatz < Euro (seit KMU Förderungsgesetz; vorher < Euro) Wirkung unechte Befreiung Begünstigung wenn Leistung an Letztverbraucher Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Unternehmerkette durch Kummulationseffekte: Optionsmöglichkeiten für bestimmte Leistungen ( 6 Abs 2 und 3) 23

24 Wirkung unechter Befreiungen A B C A veräußert an B um % USt; B an C: Gewinnaufschlag 100 Var 1: B ist Kleinunternehmer; C Letztverbraucher: B erwirbt von A um 120 ( % USt, kein Vorsteuerabzug für B); Weiterveräußerung an C um 220 ( Gewinnaufschlag); B muss keine USt abführen: für C idr billiger (regelbesteuerter Unternehmer würde um 240 ( USt ihv 40) verkaufen) Var 2: B ist Kleinunternehmer, C Unternehmer; C erwirbt um 220 von B (von regelbesteuertem Unternehmer könnte er aber effektiv um 200 (Vorsteuerabzug ihv 40!) erwerben: daher Möglichkeit zur Option zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen 24

25 Steuersätze ( 10 UStG) Normalsteuersatz 20% Ermäßigter Steuersatz 10 % Lieferung von Gegenständen der Anlage A (Nahrungsmittel, Druckerzeugnisse) Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke + Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen (Z 4) Umsätze von Künstlern (Z 5) Personenbeförderung (Z 12) Müll- und Abwasserbeseitigung (Z 13) Kranken und Pflegeanstalten, Kuranstalten, Altersheime (Z 15, sofern nicht steuerbefreit) 25

26 Rechnung ( 11 UStG) Leistender Unternehmer hat Rechnung auszustellen Voraussetzung für Vorsteuerabzug durch Leistungsempfänger Formvorschriften Name und Anschrift Leistender + Abnehmer Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw Art und Umfang der sonstigen Leistung Lieferdatum bzw Tag der Leistung Entgelt und den anzuwendenden Steuersatz auf Entgelt entfallenden Steuerbetrag Hinweis auf Steuerbefreiung Ausstellungsdatum, fortlaufende Nummer, UID des leistenden Unternehmer Seit : UID-Nr des Leistungsempfängers wenn Rechnung > Euro und Leistung durch inländischen Unternehmer (bisher nur bei reverse charge Umsätzen) 26

27 Rechnung ( 11 UStG) Erleichterungen für Kleinbetragsrechnungen Gesamtbetrag EUR 150 ( 11 Abs 6) zb keine Anschrift des Leistungsempfängers Auch elektronische Übermittlung möglich ( 11 Abs 2), wenn Empfänger zustimmt und Gewährung der Echtheit der Herkunft Unversehrtheit des Inhalts Voraussetzungen im Verordnungsweg festgelegt (VO BGBl II 2003/583) 27

28 Rechnung ( 11 UStG) Unrichtiger Steuerausweis ( 11 Abs 12) zb irrtümlich zu hohe USt ausgewiesen Berichtigung ex lege möglich Unberechtigter Steuerausweis ( 11 Abs 14) Verhinderung Missbrauch Nichtausführung einer Leistung Rechnung durch Nicht-Unternehmer EuGH: Berichtigung möglich, soweit Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt Kein Vorsteuerabzug für Empfänger 28

29 Vorsteuerabzug I Leistungsempfänger = Unternehmer Leistung eines anderen Unternehmers, die der Umsatzsteuer unterliegt Leistung für Unternehmen des Leistungsempfängers Rechnung, die den Formvorschriften entspricht Zeitlich: Ausführung der Leistung + Rechnung 29

30 Vorsteuerabzug II Leistung für Unternehmen (12 Abs 2 UStG) Zu mindestens 10% für Unternehmen ausgeführt ( 12 Abs 2 Z 1) Verhältnisse im Zeitpunkt des Leistungsbezug relevant Voller Vorsteuerabzug; Privatnutzung stellt Eigenverbrauch dar Ausnahme: Gemischt genutzte Gebäude immer nur anteiliger Vorsteuerabzug ( 12 Abs 3 Z 4 ivm 3a Abs 1a Z 2) Keine überwiegend nicht abzugsfähigen Ausgaben (zb Repräsentationsaufwendungen) Kein Zusammenhang mit PKW ( 12 Abs 2 Z 2 lit b) 30

31 Vorsteuerabzug III Ausschluß vom Vorsteuerabzug ( 12 Abs 3) unechte Steuerbefreiung: kein Vorsteuerabzug echte Steuerbefreiung: Vorsteuerabzug Vorsteuerberichtigung ( 12 Abs 10 ff) Änderung der für VStAbzug relevanten Verhältnisse zb zunächst Verwendung zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze (zb Vermietung von Gebäude) + VStAbzug in der Folge Ausführung steuerfreier Umsatz (zb Verkauf) Korrekturzeitraum bewegliches Anlagevermögen: 5 Jahre Grundstücke: 10 Jahre Umlaufvermögen + sonstige Leistungen: unbeschränkt 31

32 Steuerschuldner Grundsätzlich: Leistender Unternehmer Ausnahme: Leistungsempfänger bei Reverse Charge-System ( 19 Abs 1 UStG) sonstige Leistungen, Werklieferungen durch ausländischen Unternehmer Leistungsempfänger Unternehmer Übergang der Steuerschuld auf Leistungsempfänger Leistungsempfänger berechnet Steuerschuld; Leistender stellt Rechnung ohne USt aus Vorsteuerabzug ( 12 Abs 1 Z 3) für Leistungsempfänger 32

33 Steuerschuld Sollbesteuerung ( 19 Abs 2 Z 1 lit a UStG) Entstehung der Steuerschuld: mit Ablauf des Monats der Leistungsausführung Besteuerungsgrundlage = vereinbartes (voraussichtliches) Entgelt Anpassung bei Abweichung vom tatsächlichem Entgelt erforderlich bei späterer Rechnungsausstellung: Verschiebung der Steuerschuldentstehung um (maximal) ein Monat bei Anzahlungen entsteht Steuerschuld im Voranmeldungszeitraum der Vereinnahmung (= Mindestistbesteuerung) 33

34 Steuerschuld/Fälligkeit Istbesteuerung ( 19 Abs 2 Z 1 lit b UStG, 17 UStG) Vereinnahmtes Entgelt: Zeitpunkt der Bezahlung maßgeblich Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit Versorgungsunternehmen Land-/Forstwirte/Gewerbetreibende, wenn keine Buchführungspflicht andere Unternehmer, wenn Gesamtumsatz < Euro/Jahr Option zur Sollbesteuerung ( 17 Abs 2 UStG) Fälligkeit ( 21 Abs 1 UStG) 15. des zweitfolgenden Monats 34

35 Grenzüberschreitender Warenverkehr Ursprungsland- versus Bestimmungslandprinzip Bestimmungslandprinzip vorherrschend Wettbewerbsneutralität Methode zur Verwirklichung des Bestimmungslandprinzips Leistungsort = Ort im Ursprungsland Leistungsbefreiung unter Wahrung des Vorsteuerabzugs erforderlich steuerliche Erfassung im Ursprungsland, aber keine Umsatzsteuer steuerliche Erfassung erst bei Import im Bestimmungsland Grenzausgleich erforderlich 35

36 Grenzüberschreitender Warenverkehr Warenverkehr mit Drittländern Realisierung des Bestimmungslandprinzips aufgrund des Grenzausgleiches Exportierte Waren: Entlastung durch Steuerbefreiung der Ausfuhr/aber Vorsteuerabzug ( 7 Ausfuhrlieferung) Importierte Waren: Steuer des Bestimmungslandes durch Erhebung einer Einfuhrumsatzsteuer Warenverkehr mit EU - Mitgliedstaaten alternatives Ausgleichssystem, da kein Grenzausgleich zulässig 36

37 Warenverkehr mit Drittstaaten Export Lieferort bei Versendung von Gegenständen: dort, wo Gegenstand zu Beginn der Versendung/Beförderung - 3 Abs 8 UStG (Sonst: wo sich Gegenstand im Zeitpunkt der Lieferung -Verschaffung der Verfügungsmacht- befindet 3 Abs 7 UStG) idr steuerbar, da Lieferort im Inland (Beginn der Versendung) bei Lieferort im Inland echte Steuerbefreiung (Ausfuhrlieferung gem 7 UStG) 37

38 Warenverkehr mit Drittstaaten Ausfuhrlieferung ( 7 UStG) Unternehmer versendet oder befördert Gegenstand ins Drittlandsgebiet Ausländischer Abnehmer versendet oder befördert Drittlandsgebiet (Abholung) Touristenexport ( 7 Abs 1 Z 3) Erwerb für nicht-unternehmerische Zwecke und Ausfuhr der Waren im persönlichen Reisegepäck Gemeinschaftsfremder Abnehmer Ausfuhr innerhalb 3 Monaten Gesamtbetrag der Rechnung 75 Euro 38

39 Warenverkehr mit Drittstaaten Import= Einfuhr Einfuhrumsatzsteuer ( 1 Abs 1 Z 3) Abnehmer Besteuerung erfolgt auch dann, wenn Einfuhr durch Letztverbraucher für Unternehmer: EUSt als Vorsteuer abzugsfähig, wenn Einfuhr für Unternehmen ( 12 Abs 1 Z 2 lit a) Lieferer (sein Beauftragter) ist Schuldner der EUSt und Gegenstand gelangt von Drittland in EU-Land Lieferort gem 3 Abs 9 UStG im Inland; Lieferer kann EUSt als Vorsteuer abziehen ( verzollt und versteuert ) 39

40 Warenverkehr im Binnenmarkt Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Grenzausgleich widerspricht Idee des Binnenmarktes Ziel: Ursprungslandprinzip mit grenzüberschreitendem Vorsteuerabzug Besteuerung am Unternehmensort fiskalisch weiterhin Bestimmungslandprinzip erfordert Clearing - Mechanismus Angleichung Steuersätze und Steuerregeln Übergangsregelung (Binnenmarktregelung) Siehe Art-Teil im Anhang zum UStG 40

41 Grenzüberschreitender Warenverkehr im Binnenmarkt Grundsätze der Binnenmarktregelung Bestimmungslandprinzip Innerhalb Gemeinschaft keine Grenzkontrollen für USt- Zwecke Statt Ausfuhrlieferung ig Lieferung Statt EuSt ig Erwerb 41

42 EU: Handel zwischen Unternehmer Ig Erwerb (Art 1) Erwerber = Unternehmer/Juristische Person Lieferer = steuerpflichtiger Unternehmer Gegenstand gelangt von einem MS in anderen MS Leistungsort Art 3 Abs 8 (Ende der Beförderung/Versendung) Erwerber schuldet USt, Selbstberechnung (Art 19) Vorsteuerabzug gem Art 12 BMR 42

43 EU: Handel zwischen Unternehmer Ig Lieferung (Art 7) Lieferer = steuerpflichtiger Unternehmer Abnehmer = Unternehmer/Juristische Person Erwerb beim Abnehmer steuerbar (ig Erwerb vgl UID-Nr des Abnehmers) Gegenstand gelangt von einem MS in anderen MS Befreiung der ig Lieferung (Art 6) 43

44 EU: Erwerb durch Schwellenerwerber Schwellenerwerber (Art 1 Abs 4 Z 1) Unternehmer mit unecht steuerbefreiten Umsätzen (zb Bank, Arzt, Kleinunternehmer) pauschalierte Landwirte nicht steuerpflichtige juristische Person Erwerbschwelle (Art 1 Abs 4 Z 2) Erwerbe > EUR ,- wie normale Unternehmer Erwerbe < EUR ,- wie Private Gesamtbetrag der ig Erwerbe aus EU-Mitgliedstaaten 44

45 EU: Erwerb durch Schwellenerwerber Verzicht auf Erwerbsschwelle durch Erwerber möglich (Art 1 Abs 5) Behandlung wie Unternehmer (ig Erwerb) Bindet Unternehmer für zwei Jahre Nichtüberschreitung und kein Verzicht auf Erwerbsschwelle Keine steuerfreie ig Lieferung für ausländischen Unternehmer; kein ig Erwerb Ort der Lieferung abhängig von Umfang der Lieferungen in jeweiligem Mitgliedstaat (vgl Versandhandelsregelung - Lieferschwelle) 45

46 EU: Erwerb durch Private Privater innergemeinschaftlicher Reiseverkehr: Ursprungslandprinzip zb Abholung durch Privaten Ausnahme: Versandhandel Versandhandelsregelung (Art 3 Abs 3 ff) Beförderung/Versendung durch Lieferer (nicht Abholung!) Verlagerung des Leistungsortes in das Bestimmungsland, zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen 46

47 EU: Versandhandel Abnehmer Private Letztverbraucher Schwellenerwerber (unter Erwerbsschwelle bzw kein Verzicht!) Lieferschwelle (Art 3 Abs 5) überschritten Gesamtbetrag der Lieferungen in den jeweiligen Mitgliedstaat > Euro Besteuerung im Bestimmungsland (Ort wo Beförderung/Versendung endet Abweichung zu 3 Abs 8 UStG) Liefernder Unternehmer muss USt im Bestimmungsland abführen! Verzicht auf Lieferschwelle durch Lieferer möglich (Art 3 Abs 6) Verlagerung des Leistungsortes ins Bestimmungsland unabhängig von der Höhe der ausgeführten Umsätze 47

48 Spezialfälle - Binnenmarktregelung Innergemeinschaftliche Verbringungen Nicht lieferungsbedingte Warenbewegungen Verbringen von Gegenständen innerhalb des Unternehmens Behandelt wie ig Erwerb/Lieferung Exportseite: Art 3 Abs 1; Art 7 Abs 2 Importseite: Art 1 Abs 3; Art 12 Ausnahme vorübergehende Verwendung Bemessungsgrundlage: Art 4 Abs 2 48

49 Spezialfälle - Binnenmarktregelung Erwerb neuer Fahrzeuge (Art 1 Abs 7; Art 3 Abs 7; Art 2) Bestimmungsland: immer ig Erwerb und ig Lieferung Definition Neues Fahrzeug : Art 1 Abs 8 und 9 Auch Private werden wie Unternehmer behandelt (Art 2) Private: Fahrzeugeinzelbesteuerung (Art 20 f.) 49

50 Spezialfälle - Binnenmarktregelung Verbrauchsteuerpflichtige Waren (Art 1 Abs 6; Art 3 Abs 7) idr Bestimmungsland Ausnahme Abholung durch Private Ig Güterbeförderung (Art 3a Abs 2) - Abgangsort - Verlagerung durch UID 50

51 Besteuerung ausländischer Unternehmer - Sonstige Leistungen an U: Reverse-Charge-System - 19 UStG leistender U Rechnung ohne USt, Leistungsempfänger ermittelt USt und führt ans FA ab (VSt-Abzug) - Lieferungen (steuerbar u. steuerpflichtig im Inland) an U: 27 Abs 4 UStG Verpflichtung Leistungsempfänger USt einzubehalten und im Namen und für Rechnung des leistenden U ans FA abführen Haftung; kein Übergang der Steuerschuld Abzugsverpflichtung 51

52 Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre Abteilung Steuerrecht Telefon: 0732/

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