Praxisfälle: Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr
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- Krista Fürst
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1 Praxisfälle: Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr Ulf Schneider Geschäftsführender Gesellschafter, SCHNEIDER GROUP HK Hamburg, 15. Juni 2016
2 Agenda 1. Lieferungen aus Deutschland nach Russland 2. Lieferungen aus Russland nach Deutschland 3. Dienstleistungen aus Deutschland nach Russland 4. Dienstleistungen aus Russland nach Deutschland 5. Umsatzsteuerfragen bei e-commerce 2
3 Agenda 1. Lieferungen aus Deutschland nach Russland 2. Lieferungen aus Russland nach Deutschland 3. Dienstleistungen aus Deutschland nach Russland 4. Dienstleistungen aus Russland nach Deutschland 5. Umsatzsteuerfragen bei E-Commerce 3
4 Lieferungen aus Deutschland nach Russland Vor der Einfuhr nach Russland: Zertifikat Zoll bezahlt Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an Zollbehörden (18%) 4
5 Lieferungen aus Deutschland nach Russland Nach der Einfuhr nach Russland: Ansetzen der EUSt in der nächsten USt-Erklärung Bei Vorsteuerguthaben: Steuerprüfung durch Finanzbehörde I.d.R. Auszahlung (in letzter Zeit weniger die Regel) 5
6 Lieferungen aus Deutschland nach Russland GmbH Warenlieferung und Rechnung ohne USt OOO Bezahlung: 100 Abführung der EUSt an Zollamt: 18 (vor der Verzollung) Anschließend Geltendmachung als Vorsteuer 6
7 Agenda 1. Lieferungen aus Deutschland nach Russland 2. Lieferungen aus Russland nach Deutschland 3. Dienstleistungen aus Deutschland nach Russland 4. Dienstleistungen aus Russland nach Deutschland 5. Umsatzsteuerfragen bei e-commerce 7
8 Lieferungen aus Russland nach Deutschland Export mit USt-Satz von 0% Vorsteuerabzug des Einkaufs erst nach umfangreichem Dokumentennachweis. Aber.. Gesetzesänderung ab 1. Juli 2016: Vorsteuerabzug bei Exporten nach gleichen Regeln wie bei Inlandsgeschäften 8
9 Agenda 1. Lieferungen aus Deutschland nach Russland 2. Lieferungen aus Russland nach Deutschland 3. Dienstleistungen aus Deutschland nach Russland 4. Dienstleistungen aus Russland nach Deutschland 5. Umsatzsteuerfragen bei e-commerce 9
10 Erbringung von Dienstleistungen aus Deutschland nach Russland Beispiel: Deutsche GmbH erbringt russischer OOO Projektdienstleistungen In Deutschland keine Ust Russische OOO zahlt für deutsche GmbH die russische USt im Rahmen des Reverse-Charge Verfahrens 10
11 Erbringung von Dienstleistungen aus Deutschland nach Russland GmbH Projektdienstleistung und Rechnung ohne deutsche USt OOO Bezahlung: 100 Abführung USt als Agent: 18 (Reverse Charge-Verfahren) Abführung der USt am Tag der Zahlung an GmbH Vorsteuer-Anspruch in nächster USt-Erklärung 11
12 Agenda 1. Lieferungen aus Deutschland nach Russland 2. Lieferungen aus Russland nach Deutschland 3. Dienstleistungen aus Deutschland nach Russland 4. Dienstleistungen aus Russland nach Deutschland 5. Umsatzsteuerfragen bei e-commerce 12
13 Erbringung von Dienstleistungen aus Russland nach Deutschland Beispiel 1: Russische OOO berechnet deutscher GmbH eine Provision für Geschäftsvermittlung Provisionsrechnung ist umsatzsteuerpflichtig Russische Umsatzsteuer ist in Deutschland als Vorsteuer nicht abzugsfähig 13
14 Erbringung von Dienstleistungen aus Russland nach Deutschland OOO Geschäftsvermittlung und Provisionsrechnung mit USt GmbH Bezahlung: 118 = USt Abführung 19% USt als Agent (Reverse Charge) 14
15 Erbringung von Dienstleistungen aus Russland nach Deutschland Beispiel 2: Russische OOO erstellt für deutsche GmbH eine Marktanalyse Leistung ist umsatzsteuerbefreit (nicht 0%-Satz) Entsprechende Vorsteuer kann bei der OOO nicht abgesetzt werden In der EU wäre diese Vorsteuer abzugsfähig, in Belarus grundsätzlich auch 15
16 Erbringung von Dienstleistungen aus Russland nach Deutschland OOO Marktanalyse und Rechnung ohne USt GmbH Provider-OOO Bezahlung: 100 Abführung 19% USt als Agent (Reverse Charge) 16
17 Agenda 1. Lieferungen aus Deutschland nach Russland 2. Lieferungen aus Russland nach Deutschland 3. Lieferungen aus Russland nach Kasachstan 4. Erbringung von Dienstleistungen aus Deutschland nach Russland 5. Erbringung von Dienstleistungen aus Russland nach Deutschland 6. Umsatzsteuerfragen bei e-commerce 17
18 Digitale Dienstleistungen Derzeit: Häufig nicht klar geregelt, wo Umsatzsteuerplicht Z.B. Online-Spiele, Musikdownload, E-Books, Videos Gesetzentwurf: Ort der Leistung beim Leistungsempfänger in Russland Leistungserbringer muss sich in Russland für USt-Zwecke registrieren und USt abführen Offene Frage: Wie Überwachung? 18
19 E-Commerce: Cross-Border Selling Waren werden im Online-Shop bestellt und aus dem Ausland direkt an den Endkunden in Russland geliefert (B2C) Keine Zollabgaben gezahlt, wenn Warenwert < 1000 Keine Einfuhrumsatzsteuer Keine Produktzertifizierung erforderlich 19
20 Ulf Schneider Geschäftsführender Gesellschafter Das ausschließliche Recht am Inhalt dieser Präsentation, inklusive des Rechts zur Übersetzung, Wiedergabe, Überlassung, Verbreitung oder Verwendung dieser Präsentation, sowie Teile daraus, auf jeglicher Art, einschließlich des Rechts am Firmenlogo und dem Firmennamen SCHNEIDER GROUP, wie auch das Recht zur Veröffentlichung in ausgedruckter oder elektronischer Form in bestehenden und zukünftigen Publikationen in schriftlicher oder elektronischer Form, sowie das Recht zur Gewährung von Rechten an Dritte steht SCHNEIDER GROUP zu. Die Wiedergabe, Änderung, Überlassung oder Verbreitung oder Verwendung dieser Präsentation oder ihrer Teile, sowie des Firmenlogos oder des Firmennamens SCHNEIDER GROUP auf jegliche Weise ist nur nach schriftlicher vorheriger Genehmigung durch SCHNEIDER GROUP erlaubt und hat einen Verweis auf die Internetseite von SCHNEIDER GROUP und die Copyright-Genehmigung zu enthalten. SCHNEIDER GROUP accounting erp import legal tax 20
21 russland ukraine belarus kasachstan deutschland polen buchhaltung erp import recht steuern
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