Datenverarbeitung und Steuererklärung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Datenverarbeitung und Steuererklärung"

Transkript

1 Montan, am 9. August 2013 R u n d s c h r e i b e n 3 / Steuerabsetzbeträge für Wiedergewinnungsarbeiten und Energiesparmaßnahmen - Neuerungen 2. IRPEF-Steuerabsetzbetrag 50% für Ankauf von Möbeln und Haushaltsgeräten 3. Begünstigung für Ankauf von neuen Anlagen und Maschinen 4. Kroatien neues Mitglied der Europäischen Union 5. Innergemeinschaftliche Lieferungen vereinfachte Nachweiserbringung 6. Solidarische steuerliche Haftung für Werkverträge/Unterwerkverträge - Änderungen 7. Mehrwertsteuerhandhabung bei Vermietung von Immobilien 8. Erhöhung des ordentlichen Mehrwertsteuersatzes - Aufschub 9. Erhöhung Stempelsteuer 10. Mitteilung der Leasing- und Mietgesellschaften - Aufschub 11. Ferragosto -Aufschub - Steuer- und Beitragszahlungen innerhalb 20. August 12. Finanzierungen im Ausland Klarstellungen durch Finanzverwaltung 13. Doppelbesteuerungsabkommen neue Vordrucke 14. Verrechnungspreise zwischen italienischen Gesellschaften 15. Schließung wegen Ferien Sehr geehrter Kunde, mit vorliegendem Rundschreiben möchten wir Sie über die vorbezeichneten Themenkreise informieren. 1. Steuerabsetzbeträge für Wiedergewinnungsarbeiten und Energiesparmaßnahmen - Neuerungen Der IRPEF-Steuerabsetzbetrag für Ausgaben für Wiedergewinnungsarbeiten in Höhe von 50% (anstatt 36%) wird bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Für die Ausgaben für die Errichtung einer Photovoltaikanlage (bis zu 20 KW) auf bereits bestehenden Gebäuden kann der IRPEF-Steuerabsetzbetrag von 50% in Anspruch genommen werden (nicht mit den Einspeisevergütungen kumulierbar). Der Steuerabsetzbetrag für die vom 6. Juni bis 31. Dezember 2013 (bis zum 30. Juni 2014 für Kari KG des Josef Romagna & Co. I Montan (BZ), Dolomitenstraße 26 Telefon Fax Steuer- und MwSt.- Nummer info@karikg.com -

2 Arbeiten an Gemeinschaftsanteilen in Kondominien) getätigten Ausgaben für Energiesparmaßnahmen wird von 55% auf 65% erhöht (die maximal zugelassene Investitionssumme wurde entsprechend gekürzt). 2. IRPEF-Steuerabsetzbetrag 50% für Ankauf von Möbeln und Haushaltsgeräten Mit 6. Juni 2013 wurde der IRPEF-Steuerabsetzbetrag von 50% auf die Ausgaben für den Ankauf von Möbeln, großen Elektrohaushaltsgeräten (Energieklasse A+ oder A bei Backöfen) und Geräten mit Energielabel ausgedehnt. Voraussetzung für diesen zusätzlichen Steuerabsetzbetrag ist, dass die Möbel und Elektrogeräte für eine Wohnung verwendet werden, in welcher entsprechende Wiedergewinnungsarbeiten durchgeführt werden und für diese auch bereits der Steuerabsetzbetrag von 50% beansprucht wurde. Der Höchstbetrag für die Ausgaben beträgt Euro ,00 und laut Finanzverwaltung gelten dieselben Zahlungsmodalitäten wie für die Wiedergewinnungsarbeiten. 3. Begünstigung für Ankauf von neuen Anlagen und Maschinen Mit der Konjunkturverordnung wurden Begünstigungen für die Klein- und Mittelbetriebe eingeführt, welche neue Anlagen, Maschinen und Geräte für die Produktion, auch mittels Finanzierungsleasing, erwerben. Die genaue Art der Begünstigung und die Durchführungsbestimmungen müssen noch festgesetzt werden. 4. Kroatien neues Mitglied der Europäischen Union Seit 1. Juli 2013 ist Kroatien Mitglied der Europäischen Union. Die Veräußerungen und Erwerbe von Waren nach/von Kroatien stellen keine Exporte und Importe mehr dar, sondern innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe (Artikel 41, GD 331/1993). Für die allgemeinen Dienstleistungen gibt es keine Veränderungen bei der Mehrwertsteuerhandhabung (Artikel 7-ter, DPR 633/1972), mit Ausnahme der Pflicht die Besteuerung durch die Ergänzung der erhaltenen Rechnung durchzuführen. Sowohl für die Lieferungen und Erwerbe von Waren, als auch für die erhaltenen/getätigten allgemeinen Dienstleistungen müssen die Intra-Meldungen erstellt werden. Die Identifikationsnummer in Kroatien besteht aus dem Länderzeichen HR gefolgt von einem Block mit elf Ziffern. 5. Innergemeinschaftliche Lieferungen vereinfachte Nachweiserbringung Voraussetzung für die steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen ist unter anderem, dass die Ware tatsächlich in einen anderen EU-Mitgliedsstaat gelangt. In einem Erlass hat die Finanzverwaltung festgehalten, dass der Nachweis nicht unbedingt mit dem internationalen Frachtbrief 2

3 (Cmr), sondern auch mit anderen angemessenen Belegen erbracht werden kann. Mit dem Erlass wird klargestellt, dass der Nachweis durch eine Mehrzahl von Belegen erbracht werden kann, vorausgesetzt diese enthalten die notwendigen Informationen und die Unterschriften der beteiligten Parteien (Verkäufer, Spediteur und Erwerber). Als Nachweis ist auch der elektronische Frachtbrief zugelassen, wenn er dieselben Informationen wie der internationale Frachtbrief in Papierform enthält. 6. Solidarische steuerliche Haftung für Werkverträge/Unterwerkverträge - Änderungen Wie bereits im Rundschreiben Nr. 7/2012 mitgeteilt, haftet der Sub-Auftraggeber (oder Hauptauftraggeber) gesamtschuldnerisch mit dem Subunternehmer (oder Sub-Auftraggeber) bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes für die ordnungsgemäße Entrichtung der Lohnsteuern und der Mehrwertsteuer. Die Konjunkturverordnung hat die solidarische steuerliche Haftung bei den Werkverträgen/Unterwerkverträgen für die ordnungsgemäße Zahlung der Mehrwertsteuer abgeschafft. 7. Mehrwertsteuerhandhabung bei Vermietung von Immobilien Wie bereits im Rundschreiben Nr. 3/2012 mitgeteilt, gilt bei der Vermietung von Wohnungen und Gewerbeimmobilien die Grundregel der MwSt.-Befreiung bei gleichzeitiger Anwendung der Registergebühr. Seit 26. Juni 2012 kann der Vermieter für die Anwendung der Mehrwertsteuer optieren (wobei 1% Registergebühr für Gewerbeimmobilien trotzdem anfällt). Die Wahlmöglichkeit gilt auf jeden Fall für gewerbliche Immobilien, während diese bei Wohnungen den Bauunternehmen vorbehalten ist. Die Option für die Anwendung der Mehrwertsteuer bei der Vermietung von Wohnungen und Gewerbeimmobilien muss ausdrücklich im Mietvertrag angeführt werden und ist für die gesamte Vertragslaufzeit bindend. Für die zum 26. Juni 2012 bereits laufenden Mietverträge gibt es die Möglichkeit, durch eine Zusatzvereinbarung für die Anwendung der Mehrwertsteuer zu optieren. Außerdem wurde auf der Webseite der Finanzverwaltung der Vordruck veröffentlicht, mit welchem die Option für die Anwendung der Mehrwertsteuer gemeldet werden muss. 8. Erhöhung des ordentlichen Mehrwertsteuersatzes - Aufschub Die Erhöhung des ordentlichen Mehrwertsteuersatzes von 21% auf 22% wurde vorläufig auf den 1. Oktober 2013 aufgeschoben. 9. Erhöhung Stempelsteuer Die Stempelsteuer im Fixbetrag wurde von Euro 1,81 auf Euro 2,00 und von Euro 14,62 auf Euro 16,00 erhöht. 3

4 10. Mitteilung der Leasing- und Mietgesellschaften - Aufschub Die Leasing- und Mietgesellschaften müssen der Finanzverwaltung die Eckdaten der Leasing- und Mietverträge von Fahrzeugen, Wohnmobilen, sonstigen Fahrzeugen, Booten und Flugzeugen mitteilen. Die Frist für die telematische Versendung dieser Mitteilung betreffend 2012 wurde auf den 12. November 2013 verschoben. 11. Ferragosto -Aufschub - Steuer- und Beitragszahlungen innerhalb 20. August Alle steuerlichen Fristen, die zwischen dem 1. August und dem 20. August fällig werden, sind auf den 20. August aufgeschoben. Innerhalb 20. August müssen somit beispielsweise die Mehrwertsteuerschuld des Monats Juli, bzw. des 2. Quartals sowie die Quellensteuern und Für- und Vorsorgebeiträge betreffend Juli eingezahlt werden. 12. Finanzierungen im Ausland Klarstellungen durch Finanzverwaltung Die Finanzverwaltung hat klargestellt, dass es nicht unbedingt einen Rechtsmissbrauch darstellt, wenn Finanzierungsverträge zwischen italienischen Vertragsparteien im Ausland abgeschlossen werden. Wenn diese Verträge aber grundsätzlich in Italien ausgearbeitet wurden, kann ein Rechtsmissbrauch vorliegen. 13. Doppelbesteuerungsabkommen neue Vordrucke Die Finanzverwaltung hat neue Vordrucke ausgearbeitet, welche für die Erstattung oder die Freistellung von der italienischen Quellensteuer auf Einkünfte (z.b. Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren), welche an Nichtansässige gezahlt werden, verwendet werden können. Außerdem hat die Finanzverwaltung einen neuen Vordruck zur Bestätigung des steuerlichen Wohnsitzes in Italien ausgearbeitet und zwar für in Italien ansässige Steuerpflichtige, die einer ausländischen Finanzverwaltung die Bestätigung vorlegen müssen, um die Freistellung oder Verminderung von einer ausländischen Quellensteuer zu erhalten: ( Modulistica+fiscale+internazionale+%28provvedimento+del+10+luglio+2013%29/). 14. Verrechnungspreise zwischen italienischen Gesellschaften Laut einem jüngsten Urteil des Kassationsgerichtshofs müssen auch Operationen zwischen in 4

5 Italien ansässigen verbundenen Subjekten (Unternehmensgruppe) zu Marktpreisen erfolgen (Verrechnungspreisthematik also auch auf Inland ausgedehnt). 15. Schließung wegen Ferien Wir weisen darauf hin, dass das Büro vom 19. August bis zum 24. August 2013 wegen Ferien geschlossen bleibt. Für weitere Informationen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen KARI KG (Dr. Christian Unterhauser) 5

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 1/2013

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 1/2013 Montan, am 28. Januar 2013 R u n d s c h r e i b e n 1/2013 1) Rechnungslegung Neuerungen ab 2013 a) Zusätzliche Angaben in der Rechnung vorgeschrieben b) Nummerierung der Rechnung - Klarstellung c) Zeitpunkt

Mehr

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 5/2011

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 5/2011 Montan, am 21. September 2011 R u n d s c h r e i b e n 5/2011 1) Mehrwertsteuer a) Erhöhung des MwSt-Satzes auf 21,00 % b) Einzelhandel: Abschaffung der pauschalen Mehrwertsteuerberechnung 2) Untätige

Mehr

Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen aus Wohnungen Regime della cedolare secca (Art. 3 Gesetzesdekret vom 14. März 2011 Nr. 23/2011 )

Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen aus Wohnungen Regime della cedolare secca (Art. 3 Gesetzesdekret vom 14. März 2011 Nr. 23/2011 ) Rundschreiben Nr. 6/2011 Steuern ausgearbeitet von: Vera Kammerer Bruneck, 18. April 2011 Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen aus Wohnungen Regime della cedolare secca (Art. 3 Gesetzesdekret vom 14. März 2011

Mehr

Nachstehend eine Übersicht über die seit 1. Jänner 2010 geltenden Bestimmungen für Vermittlungsleistungen:

Nachstehend eine Übersicht über die seit 1. Jänner 2010 geltenden Bestimmungen für Vermittlungsleistungen: Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika

Mehr

Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016

Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016 Rundschreiben Nr. 2/2017 Geschrieben von dott. Thomas Thaler Bozen, 25.01.2017 Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016 Der elektronische Einreichungstermin für die MwSt.-Jahreserklärung ist der 28. Februar

Mehr

= Rundschreiben n

= Rundschreiben n = Rundschreiben n. 2 22.03.2011 = Steuerfälligkeiten + 25. März + Frist für die Versendung der monatlichen Intra-Meldungen für innergemeinschaftliche Lieferungen, Erwerbe und Leistungen. + 31. März + Frist

Mehr

Steuerliche und andere Neuerungen

Steuerliche und andere Neuerungen Rundschreiben Nr. 1/2017 Geschrieben von dott. Thomas Thaler Bozen, 9.1.2017 Steuerliche und andere Neuerungen Mit dem Finanzgesetz 2017, Gesetz Nr. 232 vom 11.12.2016 sind einige Steuer- und Abgabenbestimmungen

Mehr

Betrifft: Steuereinbehalte auf Zahlungen an Ausländer Amtliche Freistellungs- bzw. Reduzierungsanträge

Betrifft: Steuereinbehalte auf Zahlungen an Ausländer Amtliche Freistellungs- bzw. Reduzierungsanträge An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 13. Juli 2013 Nr. 29/2013 Betrifft: Steuereinbehalte auf Zahlungen an Ausländer Amtliche Freistellungs- bzw. Reduzierungsanträge veröffentlicht Zunächst die Vorgeschichte:

Mehr

Betrifft: Mehrwertsteuer Paket 2010 und Haushaltsgesetz 2010

Betrifft: Mehrwertsteuer Paket 2010 und Haushaltsgesetz 2010 An alle unsere Kunden Ihre Anschriften Bozen, 08. Jänner 2010 Betrifft: Mehrwertsteuer Paket 2010 und Haushaltsgesetz 2010 Mehrwertsteuer Paket 2010 Mit 1. Jänner 2010 tritt das sogenannte MwSt-Paket 2010

Mehr

Umsatzsteuer für digitale Publikationen

Umsatzsteuer für digitale Publikationen Umsatzsteuer für digitale Publikationen Recht in der Medienbearbeitung Weimar, 11. Nov. 2009 Dr. Harald Müller Sachverhalt: Bibliothek lizenziert Zugriff auf E-Journal oder Datenbank Anbieter hat Geschäftssitz/Server

Mehr

Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979

Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979 Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am 01.01.2013 geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979 Diese Hinweise ersetzen keinesfalls die im Bereich der Mehrwertsteuer geltenden

Mehr

Neuerungen im Bereich Unternehmensbesteuerung

Neuerungen im Bereich Unternehmensbesteuerung Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Harald Munter Elvaser Straße 8 Via Elvas I-39042 Brixen/Bressanone

Mehr

Betrifft: Änderungen Zeitpunkt der Umsatztätigung für internationale und innergemeinschaftliche Dienstleistungen erste amtliche Anleitungen

Betrifft: Änderungen Zeitpunkt der Umsatztätigung für internationale und innergemeinschaftliche Dienstleistungen erste amtliche Anleitungen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 27. Mai 2013 Nr. 19/2013 vj Betrifft: Änderungen Zeitpunkt der Umsatztätigung für internationale und innergemeinschaftliche Dienstleistungen erste amtliche Anleitungen

Mehr

Entwurf Stabilitätsgesetz 2017

Entwurf Stabilitätsgesetz 2017 Rundschreiben Nr. 13/2016 Steuern ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, den 31.10.2016 Entwurf Stabilitätsgesetz 2017 Kürzlich hat die Regierung den Entwurf für das Stabilitätsgesetz 2017 vorgelegt.

Mehr

Gesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers und des Unternehmers für Verbindlichkeiten aus Steuern

Gesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers und des Unternehmers für Verbindlichkeiten aus Steuern Rundschreiben Nr. 7/2012 13. November Steger Benjamin Knapp Manfred Gesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers und des Unternehmers für Verbindlichkeiten aus Steuern INHALT 1 Vorbemerkung... 1 2 Anwendungsbereich...

Mehr

NEWSLETTER 04/

NEWSLETTER 04/ NEWSLETTER 04/2017 03.03.2017 IN DIESER AUSGABE 1. Die Einzahlung der jährlichen Vidimationsgebühr 2. Die neue Regelung in Bezug auf die Verwendung der Absichtserklärungen 3. Das Verlängerungsdekret Milleproroghe

Mehr

Gutachten. Betriebsstätten in Italien

Gutachten. Betriebsstätten in Italien Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte

Mehr

Vermögenssteuer für Privatpersonen auf Liegenschaften und Finanzvermögen im Ausland

Vermögenssteuer für Privatpersonen auf Liegenschaften und Finanzvermögen im Ausland Rundschreiben Neue steuerrechtliche Bestimmungen der Regierung Monti: Vermögenssteuer für Privatpersonen auf Liegenschaften und Finanzvermögen im Ausland Frangart, 29. Juni 2012 Sehr geehrte Kunden, mit

Mehr

S T E U E R - UND W I R T S C H A F T S B E R A T E R

S T E U E R - UND W I R T S C H A F T S B E R A T E R INFO Nr. 1 vom 11.01.2016 Rundschreiben Nr. 1 Themen: - Einkommenssteuer IRPEF Tarif - Regionale Wertschöpfungssteuer IRAP - IMI-GIS - Aufwertung Grundstücke und Beteiligungen - Aufwertung Anlagevermögen

Mehr

C.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten)

C.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten) C.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten) Mitja Wolf Inhaltsverzeichnis Einleitung Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen - Ausfuhrlieferungen - Innergemeinschaftliche

Mehr

Spesometro Kunden - Lieferantenliste 2016

Spesometro Kunden - Lieferantenliste 2016 Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it

Mehr

NEWSLETTER 03/

NEWSLETTER 03/ NEWSLETTER 03/2017 13.02.2017 IN DIESER AUSGABE 1. Die Abfassung und die Abgabe des Modell 770/2017 in ordentlicher und/oder in vereinfachter Form, sowie der Einheitlichen Bescheinigung 2017 1 Die Abfassung

Mehr

RUNDSCHREIBEN MILLEPROROGHE DEKRET 2017

RUNDSCHREIBEN MILLEPROROGHE DEKRET 2017 10/03/2016 pag. 1/4 RUNDSCHREIBEN MILLEPROROGHE DEKRET 2017 10. März 2017 S. 1/5 STEUERLICHE NEUERUNGEN Mit Gesetz Nr. 19/2017 zur Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. 244/2016 (sog. "Decreto Milleproroghe"),

Mehr

STEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN

STEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN (Stand zum 16.02.2015) Irpef Ires Irap 1 IMU/ TASI 2 USt. / Einheitsbestätigung Mod. 770 INPS 3 Vidimierungsgebühren Handelskammergebühr Enasarco 4 Intrastat Januar 16 16 16 25 Black List Registergebühren

Mehr

Betrifft: Erstattung ausländischer MwSt-Guthaben - Anträge für 2009 innerhalb 30. September 2010 einreichen

Betrifft: Erstattung ausländischer MwSt-Guthaben - Anträge für 2009 innerhalb 30. September 2010 einreichen Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika

Mehr

17a Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungsund Versendungsfällen

17a Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungsund Versendungsfällen Dok.-Nr.: 9119880 Gesetzgeber Verordnung (Gesamttext) Stand: 25.03.2013 Letzte Bekanntmachung: 21.02.2005 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) (gültig ab 01.10.2013) Zu 4 Nr. 1 Buchstabe b und

Mehr

An unsere Mandanten Unternehmen und Freiberufler. Brixen, 29. März 2010 / at

An unsere Mandanten Unternehmen und Freiberufler. Brixen, 29. März 2010 / at Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Burkhard Kofler Dr. Harald Munter Brunogasse 3 Via Bruno I-39042

Mehr

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 28. Juni 2012 Nr. 32/2012

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 28. Juni 2012 Nr. 32/2012 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 28. Juni 2012 Nr. 32/2012 Betrifft: Wachstumsverordnung Änderungen bei Mehrwertsteuer auf Verkauf und Vermietung von Wohnungen und gewerblichen Gebäuden Die am 15.

Mehr

INFORMATIONSRUNDSCHREIBEN 01/2017

INFORMATIONSRUNDSCHREIBEN 01/2017 Sehr geehrter Kunde, INFORMATIONSRUNDSCHREIBEN 01/2017 kurz vor Weihnachten wurde das Haushaltsgesetz 2017 sowie die Begleitverordnung Nr. 193/2016 vom Parlament verabschiedet. Nachfolgend in Stichworten

Mehr

Spesometro Kunden- Lieferantenliste 2015

Spesometro Kunden- Lieferantenliste 2015 Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it

Mehr

RS 01/10 Bozen, den

RS 01/10 Bozen, den Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Interconsult GmbH Srl Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I

Mehr

Neuerungen des Nachtragshaushaltes

Neuerungen des Nachtragshaushaltes Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it

Mehr

betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017

betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017 STEUERVERWALTUNG FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Alle Kunden der Kanzlei. Rundschreiben Nr. 1/2014. Sehr geehrte Damen und Herren,

Alle Kunden der Kanzlei. Rundschreiben Nr. 1/2014. Sehr geehrte Damen und Herren, An Alle Kunden der Kanzlei Rundschreiben Nr. 1/2014 Sehr geehrte Damen und Herren, das vorliegende Rundschreiben soll Ihnen einen kurzen Überblick über das am 27.12.2013 im Amtsblatt der Republik veröffentlichte

Mehr

RUNDSCHREIBEN

RUNDSCHREIBEN Dr. Walter Holzner Dr. Adelhaid Stelzer Dr. Oliver Höller Dr. Sara Ungerer Dr. Manuel Lo Presti Dr. Elias Spechtenhauser RUNDSCHREIBEN 01 2016 Neuerungen zum Jahresanfang Das Finanzgesetz 2016 Sehr geehrte

Mehr

= Rundschreiben Nr. 5/2012

= Rundschreiben Nr. 5/2012 = Rundschreiben Nr. 5/2012 6. Juli 2012 = Fälligkeiten Sehr geehrte Damen und Herren, + 9. Juli + Saldo und Akontozahlung der Steuern aus dem Unico 2012 in diesem Rundschreiben möchten wir Ihnen die steuerlichen

Mehr

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010

Mehr

Im Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellenstuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei:

Im Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellenstuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei: STEUERN IN INDIEN QUELLENSTEUER (TDS) UND PERMANENT ACCOUNT NUMBER (PAN) Was ist die indische Quellensteuer und wann wird sie erhoben? Für nach Indien in Rechnung gestellte Dienstleistungen, Zinsen sowie

Mehr

Mehrwertsteuer-Jahresmeldung über 2015

Mehrwertsteuer-Jahresmeldung über 2015 Rundschreiben Nr. 2 Info vom 25.01.2016 Themen: - Mehrwertsteuer-Jahresmeldung über 2015 - Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2015 - Erklärung der Steuersubstituten Steuerrückbehalte (Modell 770) & Modell

Mehr

DIE GELANGENSBESTÄTIGUNG

DIE GELANGENSBESTÄTIGUNG Hubert GmbH DIE GELANGENSBESTÄTIGUNG Neuer Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Definition der innergemeinschaftlichen Lieferung Ein Gegenstand gelangt von Deutschland in einen anderen

Mehr

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010

Mehr

Meldung für privatgenutzte Unternehmensgüter sowie von Finanzierungen und Kapitaleinlagen durch Gesellschafter oder Familienmitglieder

Meldung für privatgenutzte Unternehmensgüter sowie von Finanzierungen und Kapitaleinlagen durch Gesellschafter oder Familienmitglieder Rundschreiben Nr. 8/2014 Steuern ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, 09.04.2014 Meldung für privatgenutzte Unternehmensgüter sowie von Finanzierungen und Kapitaleinlagen durch Gesellschafter

Mehr

Preisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung

Preisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung Preisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung Basispaket Mietobjekt (für 12 Monate) Erstbesichtigung der Wohnung & Aufnahme des Objekts Verfassen des Exposés Interessentenverwaltung Telefonische Auskunft

Mehr

GZ: IV D 3 - S 7030/12/10006 DOK:

GZ: IV D 3 - S 7030/12/10006 DOK: Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: Hn/Gr Tel.: +49 30 240087-64 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de E-Mail 25. Oktober 2012 Referentenentwurf des

Mehr

Der Güterverkehr im Gemeinschaftsgebiet der Europäische Gemeinschaft

Der Güterverkehr im Gemeinschaftsgebiet der Europäische Gemeinschaft Der Güterverkehr im Gemeinschaftsgebiet der Europäische Gemeinschaft 1 Die Mitgliedsländer der Europäischen Union bilden eine so genannte Innergemeinschaft. Umsatzsteuerlich ist die Europäische Union ein

Mehr

Steuerabsetzbetrag für Wiedergewinnungsarbeiten Art. 11 vom Gesetzdekret Nr. 83 vom 22. Juni 2012 Art. 16-bis der VPR 917/1986 und Gesetz 449/1997

Steuerabsetzbetrag für Wiedergewinnungsarbeiten Art. 11 vom Gesetzdekret Nr. 83 vom 22. Juni 2012 Art. 16-bis der VPR 917/1986 und Gesetz 449/1997 Rundschreiben Nr. 14/2012 Steuern ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, 18.10.2012 Steuerabsetzbetrag für Wiedergewinnungsarbeiten Art. 11 vom Gesetzdekret Nr. 83 vom 22. Juni 2012 Art. 16-bis

Mehr

Kapitel 5. Umsatzsteuer

Kapitel 5. Umsatzsteuer Kapitel 5 Umsatzsteuer Kap. 5 / 1 / 27 Der Aufbau der Umsatzsteuer - Übersicht RECHNUNG Netto 2.000,-- 20 % USt 400,-- Brutto 2.400,-- stellt aus erhält Verkäufer Lieferung, Leistung Zahlt Bruttopreis

Mehr

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 1/2012

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 1/2012 Montan, am 16. Februar 2012 R u n d s c h r e i b e n 1/2012 1. Europa-Gesetz 2010 a) Mehrwertsteuer auf innergemeinschaftliche Dienstleistungen Neuerungen b) Ausweitung der vierteljährlichen MwSt.-Vergütung

Mehr

Betrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2012

Betrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2012 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 28. Januar 2013 Nr. 7/2013 st Betrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2012 Mit diesem Rundschreiben wollen wir Sie wiederum über

Mehr

Steuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer

Steuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer Steuern/Buchhaltung/Controlling Steuern Udo Cremer Reihengeschäfte Verlag Dashöfer Stand: Oktober 2009 Copyright 2009 Dashöfer Holding Ltd., Zypern & Verlag Dashöfer GmbH, Hamburg. Alle Rechte, insbesondere

Mehr

Mandanten-Information

Mandanten-Information Mandanten-Information EU-Mehrwertsteuerpaket 2010 1. Die Änderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht ab 2010 Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 wurde das sog. MwSt-Paket der Europäischen Union in das

Mehr

Suchauftrag. Auftraggeber. Vorname, Name: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail:

Suchauftrag. Auftraggeber. Vorname, Name: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Suchauftrag Makler: Bellevie Immobilien e. Kf. Inhaberin: Brigitte Honoré Clausstraße 12 65812 Bad Soden a. Ts. Tel.: 06196 654382, Fax: 06196 654381 E-Mail: info@bellevie-immobilien.de Auftraggeber Vorname,

Mehr

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt

Mehr

Informationsschreiben N. 34. Verabschiedung des Gesetzesdekret Nr. 138 vom Erhöhung des ordentlichen Umsatzsteuersatzes von 20% auf 21%

Informationsschreiben N. 34. Verabschiedung des Gesetzesdekret Nr. 138 vom Erhöhung des ordentlichen Umsatzsteuersatzes von 20% auf 21% Informationsschreiben N. 34 Verabschiedung des Gesetzesdekret Nr. 138 vom 13.8.2011 Erhöhung des ordentlichen Umsatzsteuersatzes von 20% auf 21% INDEX 1. Vorbemerkung 2 2. Erhöhung des ordentlichen Umsatzsteuersatzes

Mehr

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt

Mehr

Elegantes, modernes, freistehendes Einfamilienhaus mit Garage in Gütersloh-Isselhorst.

Elegantes, modernes, freistehendes Einfamilienhaus mit Garage in Gütersloh-Isselhorst. Elegantes, modernes, freistehendes Einfamilienhaus mit Garage in Gütersloh-Isselhorst. Objektnummer: 085 Adresse: 33334 Gütersloh Kaufpreis: EUR 360.000,00 Grundstücksfläche: Wohnfläche: Freifläche: Nutzfläche:

Mehr

Verbraucherrechterichtlinie. Hinweise für den Abschluss von Verträgen im privatgutachterlichen Bereich

Verbraucherrechterichtlinie. Hinweise für den Abschluss von Verträgen im privatgutachterlichen Bereich Verbraucherrechterichtlinie Hinweise für den Abschluss von Verträgen im privatgutachterlichen Bereich Sehr geehrte Sachverständige, am 13.06.2014 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechtsrichtlinie

Mehr

Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung

Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung Hinweise aus Sicht der deutschen Betriebsprüfung Olaf Spoden Großbetriebsprüfer, Fachprüfer für Auslandsbeziehungen Folie 1 Agenda Folie 1. Auskünfte des Steuerpflichtigen

Mehr

Mit Inkrafttreten der Reform ist auch die Durchführungsbestimmung 2 erlassen worden. Wie üblich fehlen derzeit noch die amtlichen Anleitungen.

Mit Inkrafttreten der Reform ist auch die Durchführungsbestimmung 2 erlassen worden. Wie üblich fehlen derzeit noch die amtlichen Anleitungen. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Burkhard Kofler Dr. Harald Munter Brunogasse 3 Via Bruno I-39042

Mehr

Spesometro Kunden- Lieferantenliste

Spesometro Kunden- Lieferantenliste Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it

Mehr

Modul 2: Rechnungswesen. Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing

Modul 2: Rechnungswesen. Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing Lernziele Die Absolventen kennen und berechnen die MWSt-Sätze im Autogewerbe Erstellen Offerten (unter

Mehr

Meldung für privatgenutzte Unternehmensgüter sowie von Finanzierungen und Kapitaleinlagen durch Gesellschafter oder Familienmitglieder

Meldung für privatgenutzte Unternehmensgüter sowie von Finanzierungen und Kapitaleinlagen durch Gesellschafter oder Familienmitglieder Rundschreiben Nr. 14/2015 Steuern ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, 05.10.2015 Meldung für privatgenutzte Unternehmensgüter sowie von Finanzierungen und Kapitaleinlagen durch Gesellschafter

Mehr

Mehrwertsteuer. Liste der beschlossenen und geplanten Verbesserungsmassnahmen. Auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Praxisänderungen

Mehrwertsteuer. Liste der beschlossenen und geplanten Verbesserungsmassnahmen. Auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Praxisänderungen Mehrwertsteuer Liste der beschlossenen und geplanten Verbesserungsmassnahmen I. Praxisänderungen Auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Praxisänderungen 1. Verzicht auf die Angabe des Namens und der

Mehr

Nemačka evidencije PDV

Nemačka evidencije PDV Nemačka evidencije PDV Zakon o PDV član 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) 22 Aufzeichnungspflichten (1) Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen

Mehr

R u n d s c h r e i b e n 8 / 2016

R u n d s c h r e i b e n 8 / 2016 Montan, am 7. Dezember 2016 R u n d s c h r e i b e n 8 / 2016 1. Steuerliche Handhabung von Weihnachtsgeschenken 2. Steuerliche Handhabung von Weihnachtsessen 3. Voucher-Arbeit 4. Arbeitsunfälle INAIL

Mehr

MÖBELBONUS für junge Paare, die eine Immobilie kaufen

MÖBELBONUS für junge Paare, die eine Immobilie kaufen MÖBELBONUS für junge Paare, die eine Immobilie kaufen Stand April 2016 BEGÜNSTIGTE KÄUFE ABSETZBARER BETRAG ZAHLUNGSMODUS WER KANN IHN IN ANSPRUCH NEHMEN AUFZUBEWAHRENDE DOKUMENTE APRIL 2016 MÖBELBONUS

Mehr

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?

Mehr

Besondere Fälle in der Umsatzsteuer

Besondere Fälle in der Umsatzsteuer Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Besondere Fälle in der Umsatzsteuer Steuerforum am 11. Mai 2017 1 Lieferung von Ware aus Berlin nach Paris an einen anderen

Mehr

RUNDSCHREIBEN vom Haushaltsgesetz Sonstige Neuerungen und Aufschübe

RUNDSCHREIBEN vom Haushaltsgesetz Sonstige Neuerungen und Aufschübe An unsere Kunden RUNDSCHREIBEN vom 09.01.2017 Haushaltsgesetz Sonstige Neuerungen und Aufschübe Aufgrund der letzten Regierungskrise ist das Haushaltsgesetz (Gesetz 11. Dezember 2016, Nr. 232) bereits

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT MRin Himsel Vertreterin Unterabteilungsleiter

Mehr

THEMEN UNTER DER LUPE

THEMEN UNTER DER LUPE THEMEN UNTER DER LUPE 07 2011 Wirtschaft und Steuern Pauschalbesteuerung für Mieteinnahmen... 1 Kunden- und Lieferantenliste Aufschub... 6 INPS Fixraten.7 Arbeit und Soziales Kollektivvertrag Handel Neuerungen..7

Mehr

Rundschreiben Verschiedene Neuerungen im Bereich MwSt. und Einkommenssteuern 1. Teil (MwSt)

Rundschreiben Verschiedene Neuerungen im Bereich MwSt. und Einkommenssteuern 1. Teil (MwSt) Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Harald Munter Elvaser Straße 8 Via Elvas I-39042 Brixen/Bressanone

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Die Körperschaftsteuer-Vorauszahlung in Höhe von 26% als Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug. Artikel 21 Gesetz Nr.

Die Körperschaftsteuer-Vorauszahlung in Höhe von 26% als Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug. Artikel 21 Gesetz Nr. Die Körperschaftsteuer-Vorauszahlung in Höhe von 26% als Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug Artikel 21 Gesetz Nr. 4321/2015 Αthen, 14.05.2015 Übersicht 1. Die Gesetzesregelung 2. Fragestellungen

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Wirtschaft & Steuern THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Begleitverordnung zum Bilanzgesetz 2017... 2 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich informativen Zwecken und stellen

Mehr

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Rundschreiben Finanzgesetz Teil Neuerungen im Bereich Mehrwertsteuer

Rundschreiben Finanzgesetz Teil Neuerungen im Bereich Mehrwertsteuer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Brunogasse 3 Via Bruno I-39042 Brixen/Bressanone (BZ) Tel. +39 0472

Mehr

NEWSLETTER 06/

NEWSLETTER 06/ NEWSLETTER 06/2018 06.03.2018 IN DIESER AUSGABE 1. Die Abfassung und die Abgabe des Modell 770/2018, sowie der Einheitlichen Bescheinigung 2018 1 Die Abfassung und die Abgabe des Modell 770/2018, sowie

Mehr

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt.

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt. Bescheinigungen: Zuständigkeiten bei den Steuerbehörden Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt.

Mehr

Handels-/Dienstleistungsgesellschaft

Handels-/Dienstleistungsgesellschaft I. Begriff der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft II. Juristische Struktur der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft 1. Rechtsform 1.1. Handelsgesellschaften im eigentlichen Sinne 1.2. Handelsvereinigungen

Mehr

Umsatzsteuer von A bis Z 13./

Umsatzsteuer von A bis Z 13./ Umsatzsteuer von A bis Z 13./14.10.2017 Der Umsatzsteuer unterliegen Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Das Umsatzsteuersystem

Mehr

Verkaufsaufgabe über eine freie 2 Zimmer Eigentumswohnung Hamburg Eimsbüttel Ihr neues Zuhause im Generalsviertel erwartet Sie sofort lieferbar

Verkaufsaufgabe über eine freie 2 Zimmer Eigentumswohnung Hamburg Eimsbüttel Ihr neues Zuhause im Generalsviertel erwartet Sie sofort lieferbar Verkaufsaufgabe über eine freie 2 Zimmer Eigentumswohnung 20253 Hamburg Eimsbüttel Ihr neues Zuhause im Generalsviertel erwartet Sie sofort lieferbar Objektdaten: Lage: 3. Obergeschoss links Wohnfläche:

Mehr

OFD Niedersachsen, Verfügung vom

OFD Niedersachsen, Verfügung vom Merkblatt zur Bestmung des Ortes von sonstigen Leistungen, die seit dem 1.1.2010 durch ansässige an inländische juristische Personen öffentlichen Rechts ausgeführt werden OFD Niedersachsen, Verfügung vom

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Ausblicke für 2018... 2 Intrastat - Vereinfachungen ab dem 1. Januar 2018... 2 Steuerbonus für Werbemaßnahmen... 4 Abtretung

Mehr

Veredelungsverkehr; Steuerbefreiung für die Lohnveredelung bei mehreren inländischen Lohnveredlern

Veredelungsverkehr; Steuerbefreiung für die Lohnveredelung bei mehreren inländischen Lohnveredlern Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Mehrwertsteuer Veredelungsverkehr; Steuerbefreiung für die Lohnveredelung bei mehreren inländischen Lohnveredlern

Mehr

mit vorliegendem Rundschreiben möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Argumente richten:

mit vorliegendem Rundschreiben möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Argumente richten: 1 Bozen, 02.11.2016 Sehr geehrte Kunden, mit vorliegendem Rundschreiben möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Argumente richten: 1. Elektronische Archivierung 2. Neue Gewinnsteuer (IRI) 3. Sonder-Abschreibung

Mehr

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen Rundschreiben Nr. 4/2016 Steuern ausgearbeitet von: DDr. Klaus Fischnaller Bruneck, den 14.01.2016 Neues Pauschalsystem für Kleinunternehmer und Freiberufler ab 2016 (Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2015, veröffentlicht

Mehr

Merkblatt. Merkblatt zum Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. 1 Vorbemerkung 2 Voraussetzungen für das Vorsteuervergütungsverfahren

Merkblatt. Merkblatt zum Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. 1 Vorbemerkung 2 Voraussetzungen für das Vorsteuervergütungsverfahren Merkblatt zum Vorsteuervergütungsverfahren Inhalt 1 Vorbemerkung 2 Voraussetzungen für das Vorsteuervergütungsverfahren 2.1 Unternehmer muss im Ausland ansässig sein 2.2 Weitere Voraussetzungen 2.3 Ausschluss

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE AUFSTELLUNG BETREFFEND INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNGEN

ZUSAMMENFASSENDE AUFSTELLUNG BETREFFEND INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNGEN Der Verwaltung vorbehalten Eingangsdatum gebucht am MWSt.-Identifikationsnr. LU = Nummer welche in all Ihren Beziehungen mit innergemeinschaftlichen Unternehmern anzuwenden ist Service de coopération administrative

Mehr

Betreff: Finanzgesetz für 2016 Liegenschaften und Bauwesen

Betreff: Finanzgesetz für 2016 Liegenschaften und Bauwesen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 5. Jänner 2016 Nr. 05/2016 Betreff: Finanzgesetz für 2016 Liegenschaften und Bauwesen Das zum 1. Jänner 2016 in Kraft getretene Finanzgesetz für 2016 (G. Nr.

Mehr

Tabellarische Übersicht der Änderungen des UStG und der UStDV

Tabellarische Übersicht der Änderungen des UStG und der UStDV Anlage Tabellarische Übersicht Änungen und UStDV Jahressteuergesetz (JStG) 2009 vom 19.12.2008 Hier: Änungen beim Ort sonstigen Leistung und bei Zusammenfassenden Meldung Artikel 7 Nr. 2 JStG 3a Neuregelung

Mehr

Stabilitätsgesetz 2017 ( Finanziaria )

Stabilitätsgesetz 2017 ( Finanziaria ) Kundeninfo 1-2017 Stabilitätsgesetz 2017 ( Finanziaria ) Wie gewohnt wurde kurz vor Weihnachten das Stabilitätsgesetz für das Folgejahr genehmigt und im Amtsblatt der Republik veröffentlicht (Gesetz vom

Mehr

Doppelhaus & Einfamilienhaus 465 m² Wohnfläche - sehr günstig zu erwerben

Doppelhaus & Einfamilienhaus 465 m² Wohnfläche - sehr günstig zu erwerben Doppelhaus & Einfamilienhaus Z W A N G S V E R S T E I G E R U N G Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, wir bedanken uns für Ihr Interesse an der nachfolgenden Immobilie und freuen uns

Mehr

Neuerungen Forfaitsystem

Neuerungen Forfaitsystem Dr. Reinhold Kofler Dr. Christian Obkircher Dr. Tobias Kristler Nummer 03/2016 vom 11/02/2016 Neuerungen Forfaitsystem wie wir bereits in unserem Rundschreiben 01/2016 berichtet haben, wurden mit dem Stabilitätsgesetz

Mehr

I. Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts im Falle eines Kaufvertrags über die Lieferung einer oder mehrerer Waren in einer Sendung

I. Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts im Falle eines Kaufvertrags über die Lieferung einer oder mehrerer Waren in einer Sendung I. Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts im Falle eines Kaufvertrags über die Lieferung einer oder mehrerer Waren in einer Sendung Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 29.10.2013-28.10.2014 Die nachstehenden Ausführungen

Mehr

Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Auslandsgeschäften

Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Auslandsgeschäften STartup und Tax 1 Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Auslandsgeschäften 2 3 Teil 1: unternehmer Aktuell sind über 60% der deutschen Startups bereits auf internationalen Märkten aktiv. Je nachdem ob im

Mehr