Neuerungen im Bereich Unternehmensbesteuerung
|
|
- Gerrit Bieber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Harald Munter Elvaser Straße 8 Via Elvas I Brixen/Bressanone (BZ) Tel Fax info@tauber.bz.it An unsere Mandanten Unternehmen und Freiberufler Steuer- und MwSt.-Nr./Cod. Fisc. e Part. IVA Brixen, 5. Oktober 2012 / at Rundschreiben Verschiedene Neuerungen im Bereich MwSt. und Einkommenssteuern 2. Teil (Direkte Steuern und sonstige Neuerungen) In den letzten Monaten sind von der Regierung Monti im Zuge der Maßnahmen zur Sanierung des Staatshaushaltes und verschiedener Reformen mehrere Notverordnungen erlassen bzw. Gesetze vom Parlament genehmigt worden. Mit diesem Rundschreiben möchten wir auf die wichtigsten Neuerungen im Steuerbereich hinweisen, welche Teil genannter Maßnahmen waren. Wie üblich fehlen noch größtenteils amtliche Anleitungen von Seiten der Steuerbehörden. Aufgrund der umfangreichen Neuerungen wird das Rundschreiben in zwei Teile aufgeteilt: 1) MwSt und 2) Direkte Steuern und sonstige Neuerungen Gegenständliches zweites Rundschreiben behandelt die Neuerungen im Bereich der direkten Steuern und die sonstigen Neuerungen. Neuerungen im Bereich Unternehmensbesteuerung Abzugsfähigkeit PKW s 1 Für die nur teilweise betrieblich, also gemischt verwendeten Pkws wird ab 2013 die Abzugsfähigkeit von bislang 40 auf 27,5 Prozent herabgesetzt 2. Der verminderte Abzug betrifft die Anschaffungskosten (Abschreibungen oder Leasingraten) und die Betriebskosten (Treibstoff, Reparaturen, Versicherungen, Garage, u.a.). Er gilt für die Pkws, die Wohnmobile, die Motorräder und die Motorroller, die nicht ausschließlich betrieblich verwendet werden. 1 Art. 4 Abs. 72 und 73 des Gesetzes Nr. 95 vom 28. Juni 2012 (Arbeitsmarktreform) 2 Art. 168 Abs. 1 Buchst. b EESt H:\Organisation\Rundschreiben Mandanten\Rundschreiben Homepage\2012\R08 Versch Neuerungen_ doc Seite 1 von 5
2 Bei den Anschaffungskosten der Pkws sind bekanntlich als weitere Schwelle die steuerlich zulässigen Anschaffungskosten in Höhe von maximal ,99 Euro zu berücksichtigen. Auf diese steuerlich zulässigen Anschaffungskosten ist nun das auf 27,5 Prozent verminderte Ausmaß der Abschreibungen und der Leasingraten zu berechnen. In der Praxis können also bei einem Pkw nur mehr Abschreibungen von höchstens 4.970,89 Euro steuerlich abgezogen werden (1.242,72 Euro für vier Jahre). Für die Firmenwagen, die den Arbeitnehmern auch privat als Sachbezug zur Verfügung gestellt werden, wird das Ausmaß der Abzugsfähigkeit ab 2013 von 90 auf 70 Prozent herabgesetzt 3. Hier ist, wie bisher, keine Begrenzung für die zulässigen Anschaffungskosten vorgesehen, als Sachbezug kann also auch ein größerer Firmenwagen bereitgestellt werden. Für die Handelsagenten und Vertreter gibt es keine Änderungen: Die Kosten sind weiterhin im Ausmaß von 80 Prozent abzugsfähig, und die Obergrenze bleibt bei Euro. Insbesondere bei den gemischt verwendeten Pkws (so auch jenen der Verwalter) dürfte bei angemessener Km-Zahl der Privatankauf mit Weiterbelastung der Km-Kosten für den Außendienst in der Regel aus steuerlicher Sicht nun günstiger sein. Abzugsfähigkeit Forderungsverluste 4 Zusätzlich zu den Forderungsverlusten aus Insolvenzverfahren, die im Allgemeinen bei Eröffnung des Verfahrens abzugsfähig sind, wird in Anpassung an das Konkursrecht die Abzugsfähigkeit auch bei genehmigten Umschuldungsplänen 5 zugelassen. Eine wesentliche Vereinfachung betrifft zudem die Ausfälle von geringwertigen Forderungen. Die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit, nämlich die sicheren und genauen Tatbestände, sind nun grundsätzlich bei geringen Forderungen immer dann gegeben, wenn die Zahlungsfälligkeit seit mehr als sechs Monaten verstrichen ist. In anderen Worten: falls die geringen Forderungen seit mehr als sechs Monaten überfällig sind, können diese unter dem steuerlichen Gesichtspunkt als absetzbarer Forderungsverlust ausgebucht werden. Die Schwelle für die geringfügigen Forderungen wird mit Euro für die Großunternehmen und Euro für die anderen Unternehmen festgelegt. Die Definition der Großunternehmen wird nach Umsatzerlösen definiert, wobei ab 2012 die Schwelle durch eine Durchführungsbestimmung auf 100 Mio. Euro herabgesetzt werden soll 6. Eine weitere Erleichterung betrifft die verjährten und somit nicht mehr eintreibbaren Forderungen: Hier wird nun der Ablauf der Verjährungsfrist als sicherer und genauer Tatbestand angesehen, welcher die steuerliche Abzugsfähigkeit der verjährten Forderung be- 3 Art. 164 Abs. 1 Buchst. b-bis EESt 4 Art. 33 des DL 83/ Art. 182-bis des Konkursgesetzes; RD Nr. 267/ Die Anpassung erfolgt durch ein Dekret der Finanzverwaltung, wobei diese jedoch in ihren Rundschreiben bereits vom Erlass des Dekretes ausgeht, wenngleich formell noch nicht erfolgt. Bis 2011 beläuft sich die Schwelle auf 150 Mio. Euro. Seite 2 von 5
3 wirkt. Die Wachstumsverordnung enthält keine Regelung über den zeitlichen Geltungsbereich der Neuerung und auch keine Übergangsbestimmung. Man geht allgemein davon aus, dass die Neuerung, die als Vereinfachung zugunsten der Unternehmen ausgerichtet ist, rückwirkend für die gesamte Steuerperiode 2012 gilt. Gesamtschuldnerische Haftung für den Auftraggeber bei Werk- und Subwerkverträgen 7 Die Bestimmungen über die gesamtschuldnerische Haftung für Auftraggeber und Subunternehmen für Quellensteuern und MwSt, die mit Bezug auf die Leistungen eines Unternehmerwerkvertrages geschuldet sind, wurden wesentlich verschärft. Der subjektive Anwendungsbereich umfasst alle Unternehmen im Bereich der Privatwirtschaft (Auftraggeber, Auftragnehmer und Subunternehmen), die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Die Privatpersonen als Auftraggeber dürften nicht betroffen sein. Ausgeschlossen sind auch die öffentlichen Auftraggeber, so alle öffentlichen Körperschaften und die von diesen gebildeten Konsortien und die Konzessionäre öffentlicher Arbeiten. Die wesentlichen Punkte der Bestimmung sind folgende: - Der Auftragnehmer eines Hauptwerkvertrages haftet gesamtschuldnerisch mit dem Subunternehmer bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes für die ordnungsgemäße Entrichtung durch den Subunternehmer der Lohnsteuern und der MwSt, die sich aus den Leistungen im Zusammenhang mit dem Subwerkvertrag ergeben. - Der Hauptauftragnehmer und gleichzeitig Sub-Auftraggeber vermeidet die Haftung, wenn er die Nachweise über die Durchführung der Zahlung erhält. Er kann die Zahlungen an den Subunternehmer aussetzen, bis er die Unterlagen für die erfolgte Zahlung erhält. - Der Hauptauftraggeber unterliegt eigentlich keiner Haftung; es sind aber Verwaltungsstrafen im Ausmaß von bis zu Euro vorgesehen, wenn er Zahlungen an den Auftragnehmer durchführt, bevor ihm nicht die Unterlagen oder Nachweise über die korrekte Entrichtung der Lohnsteuern und der MwSt ausgehändigt worden sind. Der Anwendungsbereich bzw. die Formalitäten zur Vermeidung der solidarischen Haftung sind noch nicht geklärt worden, wenngleich die Bestimmung eigentlich schon angewandt werden müsste (gemäß Charta des Steuerzahlers 60 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes, also ab ). In der Fachpresse wird auf erste Indiskretionen aus der Steuerbehörde verwiesen, gemäß welchen die Bestimmung nur für die ab Inkrafttreten abgeschlossenen Werkverträge gelten soll. Unklar ist weiter: - ob der Nachweis der durchgeführten Zahlungen durch einen Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfer und Steuerberater erbracht werden muss oder ob eine eidesstattliche Erklärung 8 ausreicht; 7 Art. 13-ter DL Nr. 83/ Eigentlich Ersatzerklärung für den Notorietätsakt mit strafrechtlicher Relevanz bei Falscherklärung. Seite 3 von 5
4 - ob zusätzlich noch Zahlungsbelege für die Steuern (Vordruck F24) verlangt werden müssen (z.b. unmöglich wenn die periodische Abrechnung der MwSt ein Guthaben ergibt); - ob die sogenannte Ist-Besteuerung (oder MwSt-Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten) von dieser Regelung ausgenommen ist (die MwSt wird, wenn das entsprechende Verfahren angewandt wird, erst bei Zahlung des Entgelts fällig); - ob die Bestimmung auch beim Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt, welches ja im Baugewerbe bei Subwerkverträgen die Regel ist. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass ähnliche Bestimmungen auch für die Zahlung der Löhne, Abfertigungen und Sozialabgaben vorgesehen sind 9. Hier gilt jedoch eine Höchstfrist von zwei Jahren nach Abschluss des Auftrages, innerhalb welcher die Haftung geltend gemacht werden muss. Leasing: Mindestdauer gestrichen 10 Für die ab 29. April 2012 abgeschlossenen Leasingverträge wird die bisher notwendige Mindestdauer der Leasingverträge für die steuerliche Abzugsfähigkeit gestrichen. Der steuerliche Abzug der Leasingraten bzw. dessen Höhe richtet sich aber weiterhin nach den bisherigen Regeln: allgemein 2/3 der Abschreibungsdauer laut dem tabellarischen Afa-Satz; bei Immobilien 2/3 der Abschreibungsdauer, bei einer Mindestdauer von 11 und einer Höchstdauer von 18 Jahren; gesamte Abschreibungsdauer für die beschränkt abzugsfähigen Pkws. Durch die Neuerung ergibt sich in der Praxis eine leichtere Gestaltung der Leasingverträge, unter Beibehaltung der (beschränkten) steuerlichen Vorteile. Das Leasing kann also als reines Finanzierungsinstrument verwendet werden, und aus steuerlicher Sicht erzielt man gleichzeitig eine schnellere Abschreibung. Sonstige Neuerungen Steuerabsetzbetrag auf Wiedergewinnungsarbeiten von 36 % auf 50 % erhöht 11 Der Steuerabsetzbetrag für Ausgaben zur Wiedergewinnung an Wohngebäuden wird vorübergehend von 36 auf 50 Prozent und die Schwelle der zulässigen Ausgaben von auf Euro für jede Baueinheit erhöht. Die Erhöhung gilt für die Ausgaben, die in der Zeit zwischen 26. Juni 2012 und 30. Juni 2013 getätigt werden. Für die Ausgaben ab dem 1. Juli 2013 gilt dann wieder der Absetzbetrag von 36 Prozent und die bisherige Höchstgrenze. Man hat dabei auf die entsprechende Zahlung abzustellen, nicht auf die Ausführung der Arbeiten. Alle anderen Bestimmungen über die Anwendung des Steuerabsetzbetrages bleiben un- 9 Art. 29 D.Lgs. 276/2003, abgeändert durch die Arbeitsmarktreform (Art. 4, Abs. 31 Gesetz 92/2012) 10 Art. 4-bis DL Nr. 16/ Art. 11 DL Nr. 83/2012 Seite 4 von 5
5 verändert, so die Aufteilung des Absetzbetrages auf zehn Jahre, die Zahlung nur durch Banküberweisung und die Beschränkung auf die Wohngebäude. Steuerabsetzbetrag 55 % für energetische Maßnahmen an Gebäuden verlängert 12 Der Steuerabsetzbetrag für energetische Maßnahmen an Gebäuden von 55 Prozent, der Ende 2012 verfallen würde, wird bis zum 30. Juni 2013 verlängert. Der sachliche Geltungsbereich und so auch die Schwellen bleiben unverändert. Letztere stellen bekanntlich auf den Steuerbonus ab ( Euro, Euro oder Euro), der von der Art der Maßnahmen abhängt (Gesamtsanierung des Gebäudes, Außenabschlüsse oder Heizung). Die Begünstigung gilt auch für Gebäude im Eigentum von Unternehmen. Besteuerung Mieten aus denkmalgeschätzten Gebäuden 13 Die bisherigen Erleichterungen für die Einkommenssteuern, wonach Mieteinnahmen aus denkmalgeschützten Gebäuden immer auf der Grundlage des geringsten Katasterertrages besteuert wurden, werden ab 2012 gestrichen. Die Mieteinnahmen sind künftig im Ausmaß von 65 Prozent zu besteuern. Für die denkmalgeschützten Baueinheiten der Unternehmen gilt die genannte Pauschalierung allerdings nur für die Mieteinnahmen, die als Gebäudeeinkünfte besteuert werden (im Wesentlichen die Wohnungen). Doch in diesem Fall gilt der erwähnte Satz nicht als Pauschalierung, sondern als Obergrenze für die abzugsfähigen Aufwendungen für die ordentliche Instandhaltung, die im Einzelnen belegt werden müssen. Besteuerung Mieteinnahmen 14 Abzug Gesundheitssteuer 15 Bei der Besteuerung von Mieteinnahmen nach dem Katasterverfahren wird der bisherige Pauschalabzug mit Wirkung ab der Steuerperiode 2013 von 15 auf 5 Prozent herabgesetzt. Es ergibt sich so eine erhöhte Besteuerung der Mieten; natürliche Personen können allerdings für die Einheitssteuer ( cedolare secca ) in Höhe von 21 bzw. 19 % optieren. Die in den PKW-Versicherungen enthaltene Gesundheitssteuer kann von den natürlichen Personen unter den Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Ab dem Jahr 2012 wird hier nun ein Sockelbetrag von 40 Euro eingeführt, d.h. abzugsfähig ist nur mehr jener Betrag, der die 40 Euro überschreitet. Gerne stehen wir für eventuelle Rückfragen oder Klärungen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Alexander Tauber 12 Art. 11 DL Nr. 83/ Art. 4 Abs. 5-quater DL Nr. 16/ Art. 4, Gesetz Nr. 95 vom Art. 4, Abs. 76, Gesetz Nr. 95 vom Seite 5 von 5
THEMEN UNTER DER LUPE
THEMEN UNTER DER LUPE 10 2012 Wirtschaft und Steuern Gesamtschuldnerische Haftung für den Auftraggeber bei Werk- und Unterwerkverträgen...1 Abzugsfähigkeit von Forderungsverlusten...2 Ist-Besteuerung (
MehrMit Inkrafttreten der Reform ist auch die Durchführungsbestimmung 2 erlassen worden. Wie üblich fehlen derzeit noch die amtlichen Anleitungen.
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Burkhard Kofler Dr. Harald Munter Brunogasse 3 Via Bruno I-39042
MehrTHEMEN UNTER DER LUPE
THEMEN UNTER DER LUPE 7 2012 Mitteilung in eigener Sache / Sommerferien...1 Wirtschaft & Steuern Einschränkungen im Einkommenssteuerabzug bei Pkws...1 Neuerungen bei der Besteuerung von Mieteinnahmen...2
MehrRundschreiben Verschiedene Neuerungen im Bereich MwSt. und Einkommenssteuern 1. Teil (MwSt)
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Harald Munter Elvaser Straße 8 Via Elvas I-39042 Brixen/Bressanone
Mehr= Rundschreiben Nr. 5/2012
= Rundschreiben Nr. 5/2012 6. Juli 2012 = Fälligkeiten Sehr geehrte Damen und Herren, + 9. Juli + Saldo und Akontozahlung der Steuern aus dem Unico 2012 in diesem Rundschreiben möchten wir Ihnen die steuerlichen
MehrBetrifft: Neuerungen im Bauwesen und bei Liegenschaften
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 11. März 2013 Nr. 11/2013 Betrifft: Neuerungen im Bauwesen und bei Liegenschaften Mit diesem Rundschreiben wollen wir Sie über einige Neuerungen bzw. Klarstellungen
MehrStabilitätsgesetz 2015 Legge di stabilità 2015 (Gesetz Nr. 190 vom 23.12.2014, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik vom 29.12.
Rundschreiben Nr. 4/2015 Steuern ausgearbeitet von: DDr. Klaus Fischnaller Bruneck, den 19.01.2015 Stabilitätsgesetz 2015 Legge di stabilità 2015 (Gesetz Nr. 190 vom 23.12.2014, veröffentlicht im Amtsblatt
MehrEntwurf Stabilitätsgesetz 2017
Rundschreiben Nr. 13/2016 Steuern ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, den 31.10.2016 Entwurf Stabilitätsgesetz 2017 Kürzlich hat die Regierung den Entwurf für das Stabilitätsgesetz 2017 vorgelegt.
MehrRundschreiben Finanzgesetz Teil Neuerungen im Bereich Mehrwertsteuer
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Brunogasse 3 Via Bruno I-39042 Brixen/Bressanone (BZ) Tel. +39 0472
MehrGesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers und des Unternehmers für Verbindlichkeiten aus Steuern
Rundschreiben Nr. 7/2012 13. November Steger Benjamin Knapp Manfred Gesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers und des Unternehmers für Verbindlichkeiten aus Steuern INHALT 1 Vorbemerkung... 1 2 Anwendungsbereich...
MehrDatenverarbeitung und Steuererklärung
Montan, am 9. August 2013 R u n d s c h r e i b e n 3 / 2 0 1 3 1. Steuerabsetzbeträge für Wiedergewinnungsarbeiten und Energiesparmaßnahmen - Neuerungen 2. IRPEF-Steuerabsetzbetrag 50% für Ankauf von
MehrS T E U E R - UND W I R T S C H A F T S B E R A T E R
INFO Nr. 1 vom 11.01.2016 Rundschreiben Nr. 1 Themen: - Einkommenssteuer IRPEF Tarif - Regionale Wertschöpfungssteuer IRAP - IMI-GIS - Aufwertung Grundstücke und Beteiligungen - Aufwertung Anlagevermögen
MehrRundschreiben Neuerungen im Steuerbereich Zusammenfassung 1. Teil: Unternehmensbesteuerung
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Harald Munter Brunogasse 3 Via Bruno I-39042 Brixen/Bressanone
MehrErsatzsteuer auf Mieteinnahmen aus Wohnungen Regime della cedolare secca (Art. 3 Gesetzesdekret vom 14. März 2011 Nr. 23/2011 )
Rundschreiben Nr. 6/2011 Steuern ausgearbeitet von: Vera Kammerer Bruneck, 18. April 2011 Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen aus Wohnungen Regime della cedolare secca (Art. 3 Gesetzesdekret vom 14. März 2011
MehrBetrifft: Diverse Neuerungen bei der Besteuerung von Liegenschaften. 1. Ab 2012 geänderte Besteuerung von Einkünften aus denkmalgeschützten Gebäuden
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 23. Juni 2012 Nr. 29/2012 Betrifft: Diverse Neuerungen bei der Besteuerung von Liegenschaften In den letzten Wochen ist aufgrund von Gesetzesänderungen oder auch
MehrAn alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 3. Juni 2017 Nr. 23/2017
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 3. Juni 2017 Nr. 23/2017 Betrifft: Diverse Neuerungen rund ums Bauen und Wohnen Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie auf verschiedene steuerliche Neuerungen im
MehrBetrifft: 2. Vereinfachungsverordnung in Kraft Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 12. März 2012 Nr. 20/2012 Betrifft: 2. Vereinfachungsverordnung in Kraft Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer Die Ende Februar von der Regierung angekündigte zweite
MehrRundschreiben Bozen, 5. Jänner 2015 Nr. 06/2015. Betreff: Vereinfachungsverordnung Nr. 175/2014 Auswirkungen auf die Einkommensteuern
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 5. Jänner 2015 Nr. 06/2015 Betreff: Vereinfachungsverordnung Nr. 175/2014 Auswirkungen auf die Einkommensteuern In Umsetzung des Ermächtigungsgesetzes Nr. 23 vom
MehrBetrifft: Besteuerung der privaten Nutzung von Betriebsgütern durch Gesellschafter sowie durch Familienangehörige
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 3. Dezember 2012 Nr. 46/2012 Betrifft: Besteuerung der privaten Nutzung von Betriebsgütern durch Gesellschafter sowie durch Familienangehörige von Einzelunternehmen
MehrMerkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt
Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen: Die Nutzungsart entscheidet! 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was
MehrRundschreiben Konjunkturpaket - verschiedene Maßnahmen
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Burkhard Kofler Dr. Harald Munter Brunogasse 3 Via Bruno I-39042
MehrR u n d s c h r e i b e n 8/2013
Montan, am 20. Dezember 2013 R u n d s c h r e i b e n 8/2013 1. Steuerabsetzbeträge für Wiedergewinnungsarbeiten und Energiesparmaßnahmen - 2. IRPEF-Steuerabsetzbetrag 50% für Ankauf von Möbeln und Haushaltsgeräten
MehrSteuerliche und andere Neuerungen
Rundschreiben Nr. 1/2017 Geschrieben von dott. Thomas Thaler Bozen, 9.1.2017 Steuerliche und andere Neuerungen Mit dem Finanzgesetz 2017, Gesetz Nr. 232 vom 11.12.2016 sind einige Steuer- und Abgabenbestimmungen
MehrRundschreiben Bozen, 21. Oktober 2014 Nr. 41/2014
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 21. Oktober 2014 Nr. 41/2014 Betrifft: Meldung der Privatnutzung von Betriebsgütern und der gewährten Gesellschafterfinanzierungen im Jahr 2013 innerhalb Donnerstag,
MehrAn unsere Mandanten Unternehmen und Freiberufler. Brixen, 29. März 2010 / at
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Burkhard Kofler Dr. Harald Munter Brunogasse 3 Via Bruno I-39042
MehrAn alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 28. Juni 2012 Nr. 32/2012
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 28. Juni 2012 Nr. 32/2012 Betrifft: Wachstumsverordnung Änderungen bei Mehrwertsteuer auf Verkauf und Vermietung von Wohnungen und gewerblichen Gebäuden Die am 15.
MehrAn alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 1. Februar 2016 Nr. 11/2016. Betreff: Neuerungen bei Pauschalabrechnung
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 1. Februar 2016 Nr. 11/2016 Betreff: Neuerungen bei Pauschalabrechnung Wie bereits mit unserem Rundschreiben Nr. 4/2016 kurz aufgezeigt, wurde die Pauschalbesteuerung
MehrRUNDSCHREIBEN DEZEMBER 2018
Dr. Michael Brugnara Dr. Walter Schweigkofler Dr. Walter Weger RUNDSCHREIBEN DEZEMBER 2018 Sehr geehrte Kunden, auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten steuerlichen Neuerungen der letzten
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Ausblicke für 2018... 2 Intrastat - Vereinfachungen ab dem 1. Januar 2018... 2 Steuerbonus für Werbemaßnahmen... 4 Abtretung
MehrNeuerungen des Nachtragshaushaltes
Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it
Mehr1. STEUERLICHER SCHUTZSCHILD ( scudo fiscale ) 1
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Burkhard Kofler Dr. Harald Munter Brunogasse 3 Via Bruno I-39042
MehrRundschreiben Neuerungen im Steuerbereich Zusammenfassung 2. Teil: MwSt und sonstige Neuerungen
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Harald Munter Brunogasse 3 Via Bruno I-39042 Brixen/Bressanone
MehrReisekosten ab Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit. 2. Prüfungspunkte
Reisekosten ab 2014 1. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit... 1 2. Prüfungspunkte... 1 3. Abzugsfähige Aufwendungen... 2 3.1 Fahrtkosten... 2 a) Tatsächliche Aufwendungen für öffentliche
MehrAn alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 31. Dezember 2013 Nr. 50/2013
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 31. Dezember 2013 Nr. 50/2013 Betrifft: Klassifizierung der Photovoltaikanlagen als Gebäude und entsprechende steuerrechtliche Auswirkungen Rundschreiben der Agentur
Mehr3. Rundschreiben 2013
Dr. Michael Brugnara Dr. Walter Schweigkofler Dr. Walter Weger 3. Rundschreiben 2013 Inhaltsverzeichnis: 1.) Wichtigste Bestimmungen des Stabilitätsgesetzes... 1 2.) Neuerung bei Immobilienübertragungen...
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Absetzbeträge und sonstige Beiträge... 2 Die elektronische Rechnungslegung... 4 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen
MehrVorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005
Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurde die Beitragsfreistellung
MehrÜBERBLICK DER STEUERLICHEN BESTIMMUNGEN FÜR WEIHNACHTSGESCHENKE
Informationsbrief Informationsbrief November 2017 ÜBERBLICK DER STEUERLICHEN BESTIMMUNGEN FÜR WEIHNACHTSGESCHENKE Sehr geehrte Klienten! Mit vorliegendem Informationsbrief möchten wir Ihnen einen Überblick
MehrRundschreiben Rettungspaket Italien Bestimmungen im steuerlichen Bereich
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Harald Munter Brunogasse 3 Via Bruno I-39042 Brixen/Bressanone
MehrAnwendungserlass. zur Rechtsverordnung über die Gewährung von Reisekostenvergütung. Vom 15. April 2014 (ABl. 2014 S. A 110)
Anwendungserlass zur Rechtsverordnung über die Gewährung von Reisekostenvergütung Vom 15. April 2014 (ABl. 2014 S. A 110) Vorbemerkung: Aufgrund des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung
MehrINFORMATIONSBRIEF INFORMATIONSBRIEF JÄNNER Stabilitätsgesetz 2016
INFORMATIONSBRIEF INFORMATIONSBRIEF JÄNNER 2016 Stabilitätsgesetz 2016 Sehr geehrter Klient, am 30.12.2015 wurde das Stabilitätsgesetz 2016 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht und ist am 01.01.2016
MehrDatenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 5/2011
Montan, am 21. September 2011 R u n d s c h r e i b e n 5/2011 1) Mehrwertsteuer a) Erhöhung des MwSt-Satzes auf 21,00 % b) Einzelhandel: Abschaffung der pauschalen Mehrwertsteuerberechnung 2) Untätige
MehrOption für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien
Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 07 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien Titel der MWST-Info XX Eidgenössisches Finanzdepartement
MehrBetreff: Regierung hat Entwurf zum Finanzgesetz für 2016 genehmigt Zahlreiche positive Ansätze für Unternehmen
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 24. Oktober 2015 Nr. 47/2015 Betreff: Regierung hat Entwurf zum Finanzgesetz für 2016 genehmigt Zahlreiche positive Ansätze für Unternehmen Der Ministerrat hat
MehrBetrifft: Änderungen Zeitpunkt der Umsatztätigung für internationale und innergemeinschaftliche Dienstleistungen erste amtliche Anleitungen
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 27. Mai 2013 Nr. 19/2013 vj Betrifft: Änderungen Zeitpunkt der Umsatztätigung für internationale und innergemeinschaftliche Dienstleistungen erste amtliche Anleitungen
Mehr= Rundschreiben n
= Rundschreiben n. 2 22.03.2011 = Steuerfälligkeiten + 25. März + Frist für die Versendung der monatlichen Intra-Meldungen für innergemeinschaftliche Lieferungen, Erwerbe und Leistungen. + 31. März + Frist
MehrMehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016
Rundschreiben Nr. 2/2017 Geschrieben von dott. Thomas Thaler Bozen, 25.01.2017 Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016 Der elektronische Einreichungstermin für die MwSt.-Jahreserklärung ist der 28. Februar
MehrRUNDSCHREIBEN NR. 2/2015
Dr. Alfred Mutschlechner Dr. Karl Hellweger Dr. Hannes Mutschlechner Dr. Valentin Oberhollenzer Dr. Martin Recla Gilmplatz 2 - Piazza Gilm, 2 39031 BRUNECK - BRUNICO MwSt. Nr./Part. IVA: 0163 243 021 9
MehrINFORMATIONSRUNDSCHREIBEN 01/2018
INFORMATIONSRUNDSCHREIBEN 01/2018 Sehr geehrter Kunde, das Haushaltsgesetz 2018 ist am 27. Dezember 2017 vom Senat in dritter Lesung genehmigt, am 29. Dezember 2017 im Staatlichen Amtsblatt veröffentlicht
MehrRundschreiben Bozen, 22. Oktober 2016 Nr. 36/2016
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 22. Oktober 2016 Nr. 36/2016 Betrifft: Meldung der Privatnutzung von Betriebsgütern und der gewährten Gesellschafterfinanzierungen im Jahr 2015 innerhalb Montag,
MehrDas neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010. Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009
Das neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010 Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009 Vorstellung Walter Bando Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis, Inhaber Zugelassener
MehrRundschreiben Bozen, 31. Dez Nr. 49/2012. Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 31. Dez. 2012 Nr. 49/2012 vj Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen In der Anlage erhalten Sie eine Übersicht zur Verbuchung
MehrSteueränderungsgesetz 2007
2007 Auswirkungen des Gesetzes auf die Lohnabrechnung 2007 Seite 1 / 18 Entfernungspauschale erst ab 21 km Bis 2006 einschließlich: Für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte können pro Entfernungskilometer 0,30
MehrZugangsvoraussetzungen
Rundschreiben Nr. 4/2016 Steuern ausgearbeitet von: DDr. Klaus Fischnaller Bruneck, den 14.01.2016 Neues Pauschalsystem für Kleinunternehmer und Freiberufler ab 2016 (Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2015, veröffentlicht
MehrBetrifft: Neuerungen im Haushaltsgesetz für 2015 Bereich Mehrwertsteuer und Bauwesen
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 5. Jänner 2015 Nr. 07/2015 vj Betrifft: Neuerungen im Haushaltsgesetz für 2015 Bereich Mehrwertsteuer und Bauwesen Neben den umfangreichen Änderungen durch die
MehrImmobiliensteuer NEU. Stabilitätsgesetz 2012. Neuordnung der Immobilienbesteuerung
Immobiliensteuer NEU Stabilitätsgesetz 2012 Neuordnung der Immobilienbesteuerung Einkommensteuer Private Grundstücksveräußerungen Immo-ESt Immobilienertragsteuer Bisherige Rechtslage Bisherige Rechtslage
MehrBesteuerung der Mieteinnahmen für Wohnimmobilien ( cedolare secca )
Kundeninfo 2-2011 Besteuerung der Mieteinnahmen für Wohnimmobilien ( cedolare secca ) Kürzlich wurde im Zuge des Steuerföderalismus eine Verordnung genehmigt, welche unter anderem die Einführung einer
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Wirtschaft & Steuern THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Begleitverordnung zum Bilanzgesetz 2019 Begünstigte Abfindung von Steuerstreitverfahren (Art. 1-9)... 2 Neuerungen hinsichtlich
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Mitteilung in eigener Sache - Winterferien... 2 Sonderabschreibung: Erhöhte Abschreibung auf neue Sachanlagegüter... 2
Mehr= Rundschreiben n. 7 03.12.2008
= Rundschreiben n. 7 03.12.2008 = Fälligkeiten + 16. Dezember + Einzahlung der Lohnsteuer und Sozialabgaben der Mitarbeiter, der Quellensteuer auf freiberufliche Leistungen und Kapitalerträge des Monats
MehrSteuerliche Vorschriften über Spenden
I-39100 Bozen Brennerstr. 9 Tel.+39 0471 974 378 Fax.+39 0471 979 373 www.vss.bz.it - info@vss.bz.it Steuernummer 80022790218 Landesgericht BZ Nr. 8759/444 R.P.G. Volontariatsorganisation Dekret LH Nr.
Mehr1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15
Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer 15 1 2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen
MehrAn alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, den 5. Jänner 2016 Nr. 07/2016. Betreff: Finanzgesetz für 2016 Sonstige Änderungen
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 5. Jänner 2016 Nr. 07/2016 Betreff: Finanzgesetz für 2016 Sonstige Änderungen Das zum 1. Jänner 2016 in Kraft getretene Finanzgesetz für 2016 (G. 208 vom 28.
MehrTHEMEN UNTER DER LUPE
THEMEN UNTER DER LUPE 4 2012 Wirtschaft und Steuern Vereinfachungsverordnung (DL 16/2012) Neuerungen...1 Vereinfachung des Überwachungsrates....2 Vermögenssteuer auf Liegenschaften im Ausland...3 Immobiliensteuer
MehrRundschreiben Bozen, 5. Jänner 2015 Nr. 04/2015. Betreff: Vereinfachungsverordnung Nr. 175/2014 Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 5. Jänner 2015 Nr. 04/2015 Betreff: Vereinfachungsverordnung Nr. 175/2014 Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer In Umsetzung des Ermächtigungsgesetzes Nr. 23 vom 11.
Mehr= Rundschreiben Nr. 10/2014
= Fälligkeiten = Rundschreiben Nr. 10/2014 19. Dezember 2014 + 29. Dezember + Versendung der monatlichen Intrastat- Meldungen Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie über folgende aktuelle Themen,
MehrNachstehend eine Übersicht über die seit 1. Jänner 2010 geltenden Bestimmungen für Vermittlungsleistungen:
Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika
MehrGrundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich
MehrBetrifft: Neuerungen 2016
An unsere Kunden ihre Anschriften Bozen, 13.01.2016 Betrifft: Neuerungen 2016 Sehr geehrte Kunden, mit vorliegendem Rundschreiben wollen wir Sie über die wichtigsten steuerrechtlichen Neuerungen des Stabilitätsgesetzes
MehrAn Alle Kunden der Kanzlei. Andrian, den 17. Jänner Rundschreiben Nr. 2/2013. Sehr geehrte Damen und Herren,
An Alle Kunden der Kanzlei Andrian, den 17. Jänner 2013 Rundschreiben Nr. 2/2013 Sehr geehrte Damen und Herren, am 29.12.2012 ist im Staatlichen Amtsblatt der Republik Nr. 302 (ordentliche Sektion) das
MehrRundschreiben Bozen, 17. März 2010 Nr. 14/2010. Betrifft: Umsetzung des MwSt-Pakets 2010 Vermietung von beweglichen Gütern und von Beförderungsmitteln
Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika
MehrBundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens
Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom...
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Telefisco 2018 Natürliche Personen... 2 Unternehmen... 3 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich informativen
MehrRundschreiben Bozen, den 15. Jänner 2011 Nr. 05/2011
Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika
Mehr= Rundschreiben n November 2011
= Rundschreiben n. 8 24. November 2011 = Steuerfälligkeiten + 30. November + 2. Vorauszahlung für die Einkommens- und Körperschaftssteuern, sowie der Sozialbeiträge des Jahres 2011 Einzahlung der Abgeltungssteuer
MehrAn alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 9. Oktober 2013 Nr. 38/2013
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 9. Oktober 2013 Nr. 38/2013 Betrifft: Kunden- und Lieferantenlisten für 2012 sind innerhalb 12. (Monatsabrechner) bzw. 21. November 2013 (Quartalsabrechner) zu versenden;
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Nachtragshaushalt ("Manovra correttiva") 2017... 2 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich informativen
MehrEntgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung
TK Lexikon Sozialversicherung Dreizehntes Gehalt Entgelt 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug HI726781 HI2765856 Ein 13. Monatsgehalt gehört zum (steuerpflichtigen) Arbeitslohn. Dies
MehrModul 2: Rechnungswesen. Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing
Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing Lernziele Die Absolventen kennen und berechnen die MWSt-Sätze im Autogewerbe Erstellen Offerten (unter
MehrÜberblick der aktuellen Gesetzesänderungen. des Umsatzsteuergesetzes. anhand von Beispielen
Überblick der aktuellen Gesetzesänderungen des Umsatzsteuergesetzes anhand von Beispielen Soll- oder Istbesteuerung Unternehmer A hat im Jahre 2005 einen Gesamtumsatz i. S. des 19 Abs. 3 UStG i. H. von
MehrBetrifft: Gemeindesteuern GIS, IMU und TASE am 16. Dezember 2016 fällig
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 1. Dezember 2016 Nr. 42/2016 Betrifft: Gemeindesteuern GIS, IMU und TASE am 16. Dezember 2016 fällig Innerhalb Freitag, den 16. Dezember 2016, sind in Südtirol die
MehrAktuelle steuerliche Entwicklungen
1 2 3 Aktuelle steuerliche Entwicklungen Aktuelle steuerliche Entwicklungen Themen: I. II. Intention des Gesetzgebers: Verhinderung der Kapitalflucht Beispiel: Klaus Z. hat in den Vorjahren Einkünfte aus
MehrHaushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen Mandanteninformation Erstellt von: Michael Hommelsheim, c/o Düren Binsfelder Straße 298 52351 Düren Fon (0 24 21) 9 77 5-0 Fax 9 77 5-33 m.hommelsheim@immobilien-center-dueren.de
MehrReform des Dienstwagenprivilegs
Reform des Dienstwagenprivilegs 09. Februar 2012 Barbara Göppel Deutsche Umwelthilfe e.v. Ausgangslage Fahrzeugbestand 2010: 42,3 Mio. PKW. PKW Neuzulassungen 2010: 2,92 Mio., davon 57,4% gewerblich. (KBA)
MehrBuchungs-/Berechnungsbeispiel mit Rechnung CHF 1 076.00 inkl. 7.6 % MWST vereinbarte Methode:
Anwendung Saldosteuersatz-/Pauschalsteuersatz-Methode SelectLine Auftragsbearbeitung und Rechnungswesen Es ist geplant, einen Automatismus für diesen Vorfall in der Mehrwertsteuer zu implementieren. Bis
MehrTHEMEN UNTER DER LUPE
THEMEN UNTER DER LUPE 07 2011 Wirtschaft und Steuern Pauschalbesteuerung für Mieteinnahmen... 1 Kunden- und Lieferantenliste Aufschub... 6 INPS Fixraten.7 Arbeit und Soziales Kollektivvertrag Handel Neuerungen..7
Mehr= Rundschreiben Nr. 2/2014
= Fälligkeiten + 17. März + monatliche MwSt.- Einzahlung und Saldo MwSt.- Jahreserklärung Einzahlung Lohnsteuern und Sozialbeiträge mit Mod. F24 Einzahlung der im Vormonat getätigten Steuereinbehalte mit
MehrInhaltsverzeichnis. 3 Laufende Kosten des Firmenwagens 27
Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer 15 1.2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen
MehrSteuergesetz der Gemeinde Trin
Steuergesetz der Gemeinde Trin I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Gegenstand 1 Die Gemeinde Trin erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts: a) eine Einkommens- und Vermögenssteuer;
MehrSteuergesetz der Gemeinde Churwalden
Steuergesetz der Gemeinde Churwalden Beilage zur Einladung Gemeindeversammlung vom 4.08.09, Trakt. 5 Steuergesetz der Gemeinde Churwalden gestützt auf das Gemeinde- und Kirchensteuergesetz des Kantons
MehrINFORMATIONSBRIEF FEBRUAR 2015
INFORMATIONSBRIEF FEBRUAR 2015 Neuerungen Mehrwertsteuer 2015: Reverse Charge und Split Payment Sehr geehrter Klient! Wie bereits in unserem Informationsbrief von Januar 2015 erwähnt, sind mit 1. Januar
MehrStabilitätsgesetz und andere Neuerungen 2016
Stabilitätsgesetz und andere Neuerungen 2016 Referent Walter Großmann Jänner 2016 1 Das Programm 1/2 Verminderung IRES-Satz ab 2017 Sonderabschreibung 140% und Investitionsförderungen Pauschalierung für
MehrUnternehmenssteuerreform III wurde am vom Volk abgelehnt. Neue Vorlage wird ausgearbeitet
Unternehmenssteuerreform III wurde am 12.02.17 vom Volk abgelehnt Neue Vorlage wird ausgearbeitet 1 Unternehmenssteuerreform III 2 Inhalt Status Quo Reformbedarf Was ist die Unternehmenssteuerreform III?
MehrINFORMATIONSRUNDSCHREIBEN 01/2017
Sehr geehrter Kunde, INFORMATIONSRUNDSCHREIBEN 01/2017 kurz vor Weihnachten wurde das Haushaltsgesetz 2017 sowie die Begleitverordnung Nr. 193/2016 vom Parlament verabschiedet. Nachfolgend in Stichworten
Mehr