3. Rundschreiben 2013
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- Anneliese Acker
- vor 8 Jahren
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1 Dr. Michael Brugnara Dr. Walter Schweigkofler Dr. Walter Weger 3. Rundschreiben 2013 Inhaltsverzeichnis: 1.) Wichtigste Bestimmungen des Stabilitätsgesetzes ) Neuerung bei Immobilienübertragungen ) Reduzierung Steuersatz bei begünstigten Mietverträgen mit Ersatzsteuer ) Steuerabzüge bei Versicherungspolizzen gekürzt ) Absetzbarkeit der Autoversicherung (SSN) ) Zahlungen mittels Bankomatkarte... 5 Sehr geehrter Kunde, die Regierung hat das Stabilitätsdekret angenommen und somit einige Bestimmungen des Haushaltsgesetztes 2014 vorweggenommen. Somit beginnt nun die parlamentarische Diskussion, wobei noch einige Ergänzungen bzw. Änderungen erfolgen können. Die wichtigsten Aspekte und Bestimmungen fiskalischer Natur möchten wir Ihnen kurz mitteilen: - Aufwertung Anlagevermögen Für Kapitalgesellschaften ist eine Aufwertung des Anlagevermögens vorgesehen. Die Aufwertung ist im Jahresabschluss zum vorzunehmen und betrifft jenes Betriebsvermögen, welches bereits aus der Bilanz zum hervorgeht. Der erhöhte Wert der Güter gilt fiskalisch ab dem dritten Geschäftsjahr (in der Regel ab 2016) nach der Aufwertung. Dafür ist eine Ersatzsteuer auf den Aufwertungsbetrag zu entrichten, welche wie folgt bemessen wird: 16% für abschreibbare Anlagegüter 1 für nicht abschreibbare Anlagegüter (z.b.: Grundstücke). Bei Veräußerung kann der aufgewertete Betrag erst ab dem 4. Jahr (also ab 2017) beansprucht werden. Die Ersatzsteuer ist in 3 Jahresraten ohne Zinsen zu begleichen. - Verrechnung Steuerguthaben über Euro Das derzeitige Kontrollverfahren vor der Verrechnung mit anderen Steuern soll nun (bisher nur auf beschränkt) auch auf weitere Steuern ausgedehnt werden. So soll ab 2014 auch die Verrechnung von IRPEF, IRES, IRAP, Steuereinbehalten, Lohnsteuern, Ersatzsteuern, für jährliche Beträge die Euro übersteigen, nur mehr nach vorherigem Sichtvermerk durch einen Wirtschaftsberater erfolgen. Via /Galilei/Str Meran/o Nr./Part.IVA IT Seite 1/5
2 - Absetzbarkeit IMU aus betrieblich genutzten Immobilien Ab 2013 ist die auf Betriebsimmobilien bezahlte IMU im beschränkten Ausmaß von 30% von der Ertragssteuer IRES und IRPEF absetzbar. Für die Wertschöpfungssteuer IRAP bleibt die IMU wie bisher nicht abzugsfähig. - Steuerbonus für energetische Sanierung, Wiedergewinnung und Kauf von Möbeln/großen Elektrogeräten: Das Stabilitätsgesetz sieht eine Verlängerung der Absetzbeträge für energetische Sanierung wie folgt vor: Zahlung Bis zum % % % Höchstbetrag variiert je nach Baumaßnahme Für Wiedergewinnungsarbeiten hingegen, gilt folgendes: % bis Zahlung % bis ab % bis Für den Kauf von Möbeln bzw. großen Elektrogeräten (Kategorie A+ bzw. A bei Backöfen)*, muss folgendes beachtet werden: Zahlung % *Dies gilt nur für den Kauf von Möbeln bzw. Elektrogeräte, welche im Zuge von Wiedergewinnungsarbeiten angeschafft wurden bzw. werden. - Begünstigung für Eigenkapitalförderung (ACE) Die steuerliche Begünstigung für die Eigenkapitalförderung soll in den kommenden Geschäftsjahren erhöht werden. Für Kapitalgesellschaften bezieht sich die Begünstigung auf die Erhöhung des Eigenkapitals und bei Personengesellschaften bzw. Einzelunternehmen auf das bestehende Eigenkapital. Geplant ist eine schrittweise Erhöhung, und zwar: 4% für ,5% für ,75% für 2016 Via /Galilei/Str Meran/o Nr./Part.IVA IT Seite 2/5
3 - Erhöhung der Absetzbarkeit für abhängige Arbeit Die Absetzbeträge für abhängige Arbeit sind geringfügig verändert worden, und zwar: bei einem Einkommen bis Euro ist der Absetzbetrag um Euro 182 erhöht worden; über Euro hingegeben wurde er abgeschafft. - Absetzbarkeit neuer Angestellter von der IRAP- Grundlage Für den aktuellen Besteuerungszeitraum bis zum ist eine neue Absetzbarkeit der Lohnelemente von der IRAP vorgesehen. Diese Bestimmung greift nur bei Neueinstellung mit unbefristetem Vertrag von Angestellten bei gleichzeitiger Erhöhung der Gesamtarbeitnehmerzahl. Der Abzug ist bis zu einer Summe von Euro für jeden neuen Mitarbeiter möglich und kann im Besteuerungszeitraum, in dem die Einstellung erfolgte und der zwei darauffolgenden Jahre angewandt werden. - Absetzbare Spesen Innerhalb ist eine Überarbeitung der Absetzbarkeit der persönlichen Spesen in der Steuererklärung (z.b. Passivzinsen der, Arztspesen, Unfallversicherung, usw.) möglich. Wobei der Prozentsatz (derzeit 1) herabgesetzt (auf 18%, dann auf 1) werden kann. - Solidaritätsbeitrag Der Solidaritätsbeitrag für Einkommen über Euro soll in Höhe von beibehalten werden. 2.) Neuerungen bei Immobilienübertragungen Ab dem gibt es bedeutsame Änderungen bei der Besteuerung von Immobilienübertragungen. Die Neuerungen betreffen die Registergebühr und die Hypothekar- und Katastergebühr. Insbesondere erhöht sich die Fixgebühr der Übertragungssteuern von auf. Zudem ändert sich die auf Übertragung mit sbegünstigung von auf. Für alle anderen Immobilienübertragungen wird die auf vereinheitlicht, ausgenommen die Übertragung von landwirtschaftlichen Grundstücken, welche von den heutigen 15% auf 1 reduziert wird. Zudem wird festgelegt, dass für alle Übertragungen mit Anwendung der proportionalen Steuer jedenfalls ein Mindestbetrag von Euro geschuldet ist. Diese Mindeststeuer kann sich negativ beim Erwerb von Nebeneinheiten (z.b. Garagen oder Stellplätze). Beispiel: Es wird für Euro ein Stellplatz als Zubehör für eine mit Inanspruchnahme der entsprechenden Begünstigungen erworben. Anstatt einer von Euro 300 ist hier nun eine Steuer von Euro zu entrichten. Problematisch ist die Streichung der meisten bisherigen Erleichterungen im tarif: Dies betrifft unter anderem die denkmalgeschützten Gebäude, die Übertragungen zugunsten der gemeinnützigen Einrichtungen (Onlus), sowie die Übertragung von Liegenschaften, die sich in einem für den Wohnbau genehmigten Wiedergewinnungsplan befinden. Via /Galilei/Str Meran/o Nr./Part.IVA IT Seite 3/5
4 In der folgenden Tabelle sind alle Änderungen aufgelistet und zusammengefasst: Liegenschaft/Verkäufer Vom Käufer geschuldete Steuern Bis zum Ab dem Option für Keine Keine Keine Option für Option für Baugrund Baugrund Betrieb Landwirt. Grund /Betrieb 4% frei 10% frei 10-2 frei 8% 2 15% 4% frei 10% frei 10-2 frei 2 1 Via /Galilei/Str Meran/o Nr./Part.IVA IT Seite 4/5
5 Eine weitere Neuerung ab 2014 betrifft die Tatsache, dass der Verkäufer der Immobilie den überwiesenen Kaufpreis nicht sofort bei notariellen Übertragung erhält, sondern der Notar verpflichtet ist, die gezahlte Summe auf einem eigenständigen Konto zurückzuhalten bis die grundbücherliche Durchführung abgeschlossen ist. Bei erfolgter Grundbuchseintragung überträgt der Notar dann direkt das Geld auf das Konto des Verkäufers. 3.) Reduzierung Steuersatz bei begünstigten Mietverträgen mit Ersatzsteuer Ab dem Steuerjahr 2013 ist die Option der Ersatzbesteuerung ( cedolare secca ) für Mietverträge mit Gebietsabkommen noch günstiger, da die Besteuerung der Mieteinnahme auf en von bisher 1 auf 15% reduziert wurde. Für die restlichen Mietverträge ohne Gebietsabkommen beträgt die Besteuerung der Mieteinnahmen mit Ersatzsteuer weiterhin 2. 4.) Steuerabzüge bei Versicherungspolizzen gekürzt Der Höchstbetrag für die Absetzbarkeit der Spesen bei Unfall- und Lebensversicherungen ist ab dem Jahr 2013 von Euro auf Euro 630 herabgesetzt worden. Ab 2014 soll der Höchstbetrag weiter auf Euro 530 reduziert werden. 5.) Absetzbarkeit der Autoversicherung (SSN) Für dieses Jahr gibt es eine erste Reduzierung im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung, es können nur noch Beträge ab Euro 40,00 des Nationalen Gesundheitsdienst (SSN) in Abzug gebracht werden. Ab dem nächsten Jahr wird es gar nicht mehr möglich sein, den Beitrag für den Nationalen Gesundheitsdienst (SSN) in der Steuererklärung abzuziehen. 6.) Zahlungen mittels Bankomatkarte Ab 01. Januar 2014 müssten laut aktueller Gesetzeslage die Handelsfirmen, Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler sich ein POS-Gerät anschaffen und dem Kunden dadurch die Zahlungen mittels Bankomatkarte ermöglichen. Für genauere Informationen zu diesen Themen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Meran, 13. Dezember 2013 Mit freundlichen Grüßen Kanzlei Brugnara Schweigkofler Weger Via /Galilei/Str Meran/o Nr./Part.IVA IT Seite 5/5
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