Betrifft: 2. Vereinfachungsverordnung in Kraft Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer
|
|
- Sabine Frei
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 12. März 2012 Nr. 20/2012 Betrifft: 2. Vereinfachungsverordnung in Kraft Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer Die Ende Februar von der Regierung angekündigte zweite Vereinfachungsverordnung wurde am 2. März 2012 als D.L. Nr. 16/2012 im Amtsblatt der Republik Nr. 52 veröffentlicht. Sie enthält neben einigen Vereinfachungen zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Wir werden Sie in getrennten Rundschreiben über das umfangreiche Paket informieren, soweit Steuerangelegenheiten betroffen sind. Mit diesem Rundschreiben soll vorerst nur auf die Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer eingegangen werden, da diese von unmittelbarer Bedeutung für die Buchhaltung sind. 1. Neue Fristen für den Versand der Absichtserklärungen ( lettere d intento ): Erhaltene Absichtserklärungen (Art. 2 Abs. 4) erst bei Umsatztätigung zu verschicken Zur Erinnerung: Seit dem 1. Jänner 2005 ist es Pflicht, eine vom Kunden erhaltene Absichtserklärung, bestimmte Lieferungen und Leistungen über den sogenannten Plafond ohne MwSt einzukaufen, innerhalb 16. des Folgemonats nach Erhalt der Finanzverwaltung mittels elektronischer Post zu melden. Die Unterlassung wird mit einer Mindeststrafe zwischen 258 Euro und Euro geahndet, und für Lieferungen und Leistungen ohne Versand der Absichtserklärung werden gar Verwaltungsstrafen in Höhe von 100% bis 200% der nicht fakturierten MwSt verhängt. Hier ergeben sich nun zwei wesentliche Erleichterungen: - Der elektronische Versand der Meldungen wird an die Periodizität der MwSt- Abrechnungen gebunden, d. h., ein Quartalsabrechner kann die erhaltene Absichtserklärung innerhalb der Frist für die MwSt-Abrechnung des Quartals versenden
2 - Wichtiger ist aber die nächste Erleichterung: Die Absichtserklärung ist erst mit Bezug auf jene Abrechnungsperiode zu melden, in welcher tatsächlich dem Kunden eine steuerfreie Lieferung oder Leistung erbracht wird. Beispiel: Im Monat März wird eine Absichtserklärung zugestellt, aber erst im Mai wird tatsächlich eine steuerfreie Lieferung durchgeführt. Der elektronische Versand der Absichtserklärung hat in diesem Fall bei Monatsabrechnern innerhalb 16. Juni und bei Quartalsabrechnern innerhalb 16. August zu erfolgen. - Infolge der Änderung verliert auch die bisherige Mindeststrafe von 258 bis Euro an Bedeutung; es dürfte nur mehr die variable Strafe von 100% bis 200% der nicht fakturierten MwSt zur Anwendung, soweit steuerfreie Lieferungen ohne Versand der Absichtserklärung durchgeführt werden. Die Neuerung hat unmittelbar ab 2. März 2012 Rechtswirksamkeit und gilt nach einer vorsichtigen Auslegung für die ab diesem Datum erhaltenen Absichtserklärungen. Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, die bisherige Praxis, erhaltene Absichtserklärungen umgehend zu verschicken beizubehalten, da dadurch das Risiko für etwaige Verfehlungen reduziert wird. 2. Wiedereinführung der Kunden- und Lieferantenlisten: Kundenund Lieferantenlisten (Art. 2 Abs. 6) ab 2012 unabhängig vom Betrag wieder Pflicht Rückwirkend ab 1. Jänner 2012 werden zwei wesentliche Änderungen bei den Kunden- und Lieferantenlisten erlassen: - Zunächst wird die Schwelle von 3.000,00 Euro gestrichen mit der Folge, dass jetzt alle aktiven und passiven Geschäftsvorfälle, unabhängig von ihrem Betrag, zu melden sind, soweit für diese Geschäftsvorfälle die Pflicht zur Rechnungserteilung besteht. Für Umsätze, die nur durch Steuerquittungen oder Kassenbelege zu dokumentieren sind, gilt weiterhin die Schwelle von Euro, inklusive Mehrwertsteuer. Daraus folgt: Vor allem im Einzelhandel und im Gastgewerbe müssen weiterhin die einzelnen Umsätze nur dann gemeldet werden, soweit sie die Schwelle von Euro übersteigen. Aufrecht bleibt (beschränkt für die Umsätze gegenüber Privatkunden, für welche keine Pflicht zur Rechnungserteilung besteht) die Befreiung für Umsätze mit Zahlungen, die über von inländischen Kreditinstituten ausgestellte Bancomat- oder Kreditkarten abgewickelt werden. - Zudem sind in den Meldungen nicht mehr die einzelnen Geschäftsvorfälle zu melden, sondern wie früher in den alten Kunden- und Lieferantenlisten die kumulierten aktiven und passiven Geschäftsvorfälle der Periode. Es erübrigt sich damit die mühselige Diskussion über zusammenhängende Lieferungen und Leistungen, die bislang für die Schwelle zu addieren waren. Der Termin bleibt unverändert: Die Meldung ist innerhalb 30. April des Folgejahres zu versenden
3 Hinweis: Die Änderung wird wieder umfangreiche Änderungen bei der betrieblichen Software erfordern. Zudem wird es notwendig sein, auch für kleine Geschäftsvorfälle (ausgenommen Umsätze unter Euro gegenüber Privatkunden, für welche keine Rechnungserteilungspflicht besteht) alle Kunden- bzw. Lieferantendaten zu erfassen. Hinweis: Wir bitten Sie, umgehend Kontakt mit Ihrem Softwarelieferanten aufzunehmen, um die notwendigen Programmänderungen zu besprechen. Meldungen für 2011: Innerhalb 30. April 2012 sind bekanntlich die Kunden- und Lieferantenlisten für 2011 zu versenden, wobei mit diesen - alle Geschäftsvorfälle mit Rechnungen mit einer MwSt-Bemessungsgrundlage ab Euro ab 1. Jänner 2011 und weiters - Geschäftsvorfälle, die über Kassenbelege und Steuerquittungen belegt sind, mit Beträgen inkl. MwSt ab Euro ab 1. Juli 2011 zu melden sind. Die Fachpresse geht vorwiegend davon aus, dass für diese Meldungen für 2011 noch die alten Regelungen gelten. Sollten die Änderungen allerdings bereits rückwirkend für 2011 zur Anwendung kommen, muss auf jeden Fall eine Fristverlängerung gewährt werden, um die zusätzlichen Datenerhebungen und auch die Änderungen in der EDV zu ermöglichen Die Agentur der Einnahmen hat sich zur Frage bislang leider nicht geäußert. 3. Black-List-Meldungen: Black-list- Meldungen nur mehr für Umsätze über 500 Euro (Art. 2 Abs. 8) Eine weitere Änderung ergibt sich für die sog. black-list-meldungen, also die Umsätze mit Steuerparadiesen. Hier muss in Zukunft die Mitteilung nur mehr versandt werden, soweit der Betrag des Geschäftsvorfalles den Betrag von 500,00 Euro übersteigt. Die Erleichterung ist an sich zu begrüßen, wenn allerdings- wie bei den bisherigen Kunden- und Lieferantenlisten - auch hier von Neuem die Diskussion eröffnet wird, ab wann einzelne Rechnungen wieder als zusammenhängende Lieferungen und Leistungen einzustufen und daher zu addieren sind, dann wird man sich wieder die alte Regelung zurückwünschen, wo alles zu melden war. Unklar ist auch, ob die Erleichterung rückwirkend ab 1. Jänner 2012 oder erst für Umsätze ab dem 2. März 2012 gilt. Nach einer vorsichtigen Auslegung gilt sie für Umsätze ab 2. März Ohne MwSt-Jahreserklärung verrechenbares Mwst-Guthaben auf Euro reduziert: Verrechnung MwSt- Zur Erinnerung: Derzeit gilt, dass MwSt-Guthaben über den Vordruck F24 mit anderen Steuern, Gebühren und Abgaben nur bis zu einem Betrag von Euro verrechnet werden dürfen, soweit nicht zuvor die MwSt-Erklärung abgegeben worden ist
4 Guthaben (Art. 8 Abs. 18 und 20); vor Abgabe der Jahreserklärung neues Limit von Euro. Diese Schwelle wird nun auf Euro reduziert. Daraus folgt: Für die Verrechnung des übersteigenden Betrages hat man vorher zwingend die MwSt-Jahreserklärung abzugeben Unverändert bleibt die Schwelle von Guthaben von mehr als Euro: Für die Verrechnung des übersteigenden Betrages braucht es auf der MwSt- Jahreserklärung den Sichtvermerk eines Steuerberaters oder des Überwachungsrates. Die Neuregelung ist am 2. März 2012 in Kraft getreten. Daraus muss geschlossen werden, dass Verrechnungen auch ohne Abgabe der MwSt-Erklärung innerhalb des Grenzwertes von Euro in den Monaten Jänner und Februar nicht beanstandet werden dürfen. Bei der nächsten Zahlung am 16. März 2012 muss aber derzeit davon ausgegangen werden, dass bei keiner Abgabe der MwSt-Jahreserklärung binnen 29. Februar 2012 weitere Verrechnungen nur zulässig sind, soweit der neue Schwellenwert von Euro nicht überschritten wird. Nach dieser Auslegung gilt für den nächsten Fälligkeitstermin am 16.März 2012 für die Verrechenbarkeit des MwSt-Guthabens aus dem Jahre 2011 mit anderen Steuern und Gebühren also Folgendes: - ohne Abgabe der MwSt-Erklärung für 2011 binnen : Obergrenze von Euro; - bei Abgabe der MwSt-Erklärung für 2011 binnen , aber ohne Sichtvermerk: Limit von ,00 Euro (allerdings mit telematischer Versendung des Vordrucks F24) und - bei Abgabe der MwSt-Erklärung binnen mit Sichtvermerk: Limit von ,90 Euro (selbstverständlich nur bei telematischer Versendung des Vordrucks F24). 5. Schließung ruhender MwSt-Positionen: Schließung untätiger MwSt- Positionen (Art. 8 Abs. 9) Abermals werden die Bestimmungen über die Schließung ruhender MwSt-Nummern geändert. Zur Erinnerung: Erst durch die sog. Aufschubsverordnung war zum Jahresende der Termin zur Schließung dieser Positionen gegen Zahlung einer einmaligen Verwaltungsstrafe von 129 Euro auf den 2. April 2012 aufgeschoben worden. Jetzt sollen alle Steuerpflichtigen mit solchen ruhenden MwSt-Nummern von der Agentur der Einnahmen angeschrieben werden. Sie können dann innerhalb von 30 Tagen entweder Erläuterungen einreichen, wieso sie die MwSt-Nummer noch aufrecht erhalten wollen, oder gegen Zahlung einer auf ein Drittel reduzierten Verwaltungsstrafe die Schließung bzw. Sanierung der Position beantragen. Soweit der Steuerpflichtige innerhalb der genannten Frist keine Antwort vorlegt, werden die vollen Verwaltungsstrafen über die Steuerrolle eingehoben. Zudem soll von der Agentur der Einnahmen ein neuer Dienst eingerichtet werden, über welchen jederzeit die Gültigkeit von MwSt-Positionen überprüft werden kann. Im Detail sollen Status und Inhaber der MwSt-Nummer ablesbar sein; es scheint sich hier - 4 -
5 um eine Ergänzung zur derzeitigen VIES-Abfrage zu handeln, bei welcher bekanntlich nur solche MwSt-Nummern überprüft werden können, die auch für innergemeinschaftliche Umsätze zugelassen sind. Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Josef Vieider - 5 -
An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 9. Oktober 2013 Nr. 38/2013
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 9. Oktober 2013 Nr. 38/2013 Betrifft: Kunden- und Lieferantenlisten für 2012 sind innerhalb 12. (Monatsabrechner) bzw. 21. November 2013 (Quartalsabrechner) zu versenden;
MehrBetrifft: Änderungen Zeitpunkt der Umsatztätigung für internationale und innergemeinschaftliche Dienstleistungen erste amtliche Anleitungen
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 27. Mai 2013 Nr. 19/2013 vj Betrifft: Änderungen Zeitpunkt der Umsatztätigung für internationale und innergemeinschaftliche Dienstleistungen erste amtliche Anleitungen
MehrNachstehend eine Übersicht über die seit 1. Jänner 2010 geltenden Bestimmungen für Vermittlungsleistungen:
Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika
MehrRundschreiben Bozen, den 4. Juni 2011 Nr. 25/2011
Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika
MehrBetrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2013
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 12. Februar 2014 Nr. 12/2014 st Betrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2013 Mit diesem Rundschreiben wollen wir Sie wiederum
MehrBetrifft: Erstattung ausländischer MwSt-Guthaben - Anträge für 2010 innerhalb 30. September 2011 einreichen
An Alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 13. August 2011 Nr. 28/2011 Betrifft: Erstattung ausländischer MwSt-Guthaben - Anträge für 2010 innerhalb 30. September 2011 einreichen Spätestens innerhalb 30. September
MehrMehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016
Rundschreiben Nr. 2/2017 Geschrieben von dott. Thomas Thaler Bozen, 25.01.2017 Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016 Der elektronische Einreichungstermin für die MwSt.-Jahreserklärung ist der 28. Februar
MehrRundschreiben Bozen, 5. Jänner 2015 Nr. 04/2015. Betreff: Vereinfachungsverordnung Nr. 175/2014 Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 5. Jänner 2015 Nr. 04/2015 Betreff: Vereinfachungsverordnung Nr. 175/2014 Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer In Umsetzung des Ermächtigungsgesetzes Nr. 23 vom 11.
MehrBetrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2012
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 28. Januar 2013 Nr. 7/2013 st Betrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2012 Mit diesem Rundschreiben wollen wir Sie wiederum über
MehrBetrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2015
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 20. Januar 2016 Nr. 09/2016 st/t Betrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2015 Mit diesem Rundschreiben wollen wir Sie wiederum
Mehrbetroffene Subjekte meldepflichtige Umsätze
Rundschreiben Nr. 5/2016 MwSt ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, 01.03.2016 Die elektronische Kunden- und Lieferantenliste ( spesometro ) Art. 21 Gesetzesdekret Nr. 78/2010 umgewandelt in Gesetz
MehrRundschreiben Bozen, 31. Dez Nr. 49/2012. Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 31. Dez. 2012 Nr. 49/2012 vj Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen In der Anlage erhalten Sie eine Übersicht zur Verbuchung
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Wirtschaft & Steuern THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Begleitverordnung zum Bilanzgesetz 2017... 2 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich informativen Zwecken und stellen
MehrAn alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 3. Juni 2017 Nr. 23/2017
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 3. Juni 2017 Nr. 23/2017 Betrifft: Diverse Neuerungen rund ums Bauen und Wohnen Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie auf verschiedene steuerliche Neuerungen im
MehrAn alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 1. Februar 2016 Nr. 11/2016. Betreff: Neuerungen bei Pauschalabrechnung
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 1. Februar 2016 Nr. 11/2016 Betreff: Neuerungen bei Pauschalabrechnung Wie bereits mit unserem Rundschreiben Nr. 4/2016 kurz aufgezeigt, wurde die Pauschalbesteuerung
MehrRundschreiben Bozen, 17. März 2010 Nr. 14/2010. Betrifft: Umsetzung des MwSt-Pakets 2010 Vermietung von beweglichen Gütern und von Beförderungsmitteln
Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika
MehrGesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers und des Unternehmers für Verbindlichkeiten aus Steuern
Rundschreiben Nr. 7/2012 13. November Steger Benjamin Knapp Manfred Gesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers und des Unternehmers für Verbindlichkeiten aus Steuern INHALT 1 Vorbemerkung... 1 2 Anwendungsbereich...
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Wirtschaft & Steuern THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Begleitverordnung zum Bilanzgesetz 2019 Begünstigte Abfindung von Steuerstreitverfahren (Art. 1-9)... 2 Neuerungen hinsichtlich
MehrNachstehend möchten wir Sie in Kurzform auf einige steuerlichen Verpflichtungen aufmerksam machen, die mit dem Jahreswechsel 2013/14 zusammenhängen:
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 31. Dezember 2013 Nr. 49/2013 Betrifft: Hinweise zum Jahreswechsel 2013/2014 Nachstehend möchten wir Sie in Kurzform auf einige steuerlichen Verpflichtungen aufmerksam
MehrRundschreiben Bozen, 16. Dezember 2013 Nr. 48/2013. Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 16. Dezember 2013 Nr. 48/2013 vj Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen Trotz der allgemeinen Wirtschaftskrise werden in diesen
MehrRundschreiben Bozen, 5. Jänner 2015 Nr. 06/2015. Betreff: Vereinfachungsverordnung Nr. 175/2014 Auswirkungen auf die Einkommensteuern
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 5. Jänner 2015 Nr. 06/2015 Betreff: Vereinfachungsverordnung Nr. 175/2014 Auswirkungen auf die Einkommensteuern In Umsetzung des Ermächtigungsgesetzes Nr. 23 vom
MehrBetrifft: Erstattung ausländischer MwSt-Guthaben - Anträge für 2009 innerhalb 30. September 2010 einreichen
Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Zeitliche Einschränkung Absetzbarkeit der MwSt. - Klarstellung durch die Agentur der Einnahmen... 2 Die Inhalte dieses
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Telefisco 2018 Natürliche Personen... 2 Unternehmen... 3 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich informativen
MehrBetrifft: Neuerungen im Haushaltsgesetz für 2015 Bereich Mehrwertsteuer und Bauwesen
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 5. Jänner 2015 Nr. 07/2015 vj Betrifft: Neuerungen im Haushaltsgesetz für 2015 Bereich Mehrwertsteuer und Bauwesen Neben den umfangreichen Änderungen durch die
MehrDatenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 5/2011
Montan, am 21. September 2011 R u n d s c h r e i b e n 5/2011 1) Mehrwertsteuer a) Erhöhung des MwSt-Satzes auf 21,00 % b) Einzelhandel: Abschaffung der pauschalen Mehrwertsteuerberechnung 2) Untätige
MehrMehrwertsteuer-Jahresmeldung über 2015
Rundschreiben Nr. 2 Info vom 25.01.2016 Themen: - Mehrwertsteuer-Jahresmeldung über 2015 - Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2015 - Erklärung der Steuersubstituten Steuerrückbehalte (Modell 770) & Modell
MehrNEUER MEHRZWECKVORDRUCK ( MODELLO DI COMUNICA- ZIONE POLIVALENTE )
1 Wirtschaft & Steuern NEUER MEHRZWECKVORDRUCK ( MODELLO DI COMUNICA- ZIONE POLIVALENTE ) Die Agentur der Einnahmen (im Folgenden AdE ) hat am 2. August 2013 mit der Maßnahme Nr. 94908 die Rahmenbedingungen
Mehraus der unklaren Abgrenzung der Repräsentationsausgaben.
Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika
Mehr= Rundschreiben n
= Rundschreiben n. 2 22.03.2011 = Steuerfälligkeiten + 25. März + Frist für die Versendung der monatlichen Intra-Meldungen für innergemeinschaftliche Lieferungen, Erwerbe und Leistungen. + 31. März + Frist
MehrSpesometro Kunden- Lieferantenliste 2015
Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it
MehrNeuerungen des Nachtragshaushaltes
Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it
MehrRundschreiben Bozen, 18. Januar 2017
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 18. Januar 2017 Nr. 10/2017 st/tg Betrifft: MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2016 Mit diesem Rundschreiben wollen wir Sie über die Verpflichtungen im Zusammenhang
MehrSpesometro Kunden - Lieferantenliste 2016
Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it
MehrDatenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 1/2013
Montan, am 28. Januar 2013 R u n d s c h r e i b e n 1/2013 1) Rechnungslegung Neuerungen ab 2013 a) Zusätzliche Angaben in der Rechnung vorgeschrieben b) Nummerierung der Rechnung - Klarstellung c) Zeitpunkt
MehrR u n d s c h r e i b e n 8/2013
Montan, am 20. Dezember 2013 R u n d s c h r e i b e n 8/2013 1. Steuerabsetzbeträge für Wiedergewinnungsarbeiten und Energiesparmaßnahmen - 2. IRPEF-Steuerabsetzbetrag 50% für Ankauf von Möbeln und Haushaltsgeräten
MehrRUNDSCHREIBEN AN DIE KUNDEN
WIRTSCHAFTSPRÜFER UND STEUERBERATER DOTTORI COMMERCIALISTI E REVISORI LEGALI BRUGNARA SCHWEIGKOFLER WEGER Dr. Michael Brugnara Dr. Walter Schweigkofler Dr. Walter Weger RUNDSCHREIBEN AN DIE KUNDEN (verfasst
MehrBetrifft: Silvesterverordnung in Gesetz umgewandelt Intra-2 wieder eingeführt - Auswirkungen auf die neuen Bilanzierungsvorschriften
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 4. März 2017 Nr. 15/2017 Betrifft: Silvesterverordnung in Gesetz umgewandelt Intra-2 wieder eingeführt - Auswirkungen auf die neuen Bilanzierungsvorschriften
MehrBetrifft: Diverse Neuerungen bei der Besteuerung von Liegenschaften. 1. Ab 2012 geänderte Besteuerung von Einkünften aus denkmalgeschützten Gebäuden
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 23. Juni 2012 Nr. 29/2012 Betrifft: Diverse Neuerungen bei der Besteuerung von Liegenschaften In den letzten Wochen ist aufgrund von Gesetzesänderungen oder auch
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern GSE - Ausstellen von elektronischen Rechnungen ab 21. September... 2 Elektronische Fakturierung - Ausblick auf die zukünftigen
MehrBetrifft: Neuerungen im Bauwesen und bei Liegenschaften
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 11. März 2013 Nr. 11/2013 Betrifft: Neuerungen im Bauwesen und bei Liegenschaften Mit diesem Rundschreiben wollen wir Sie über einige Neuerungen bzw. Klarstellungen
MehrNEWSLETTER 04/
NEWSLETTER 04/2017 03.03.2017 IN DIESER AUSGABE 1. Die Einzahlung der jährlichen Vidimationsgebühr 2. Die neue Regelung in Bezug auf die Verwendung der Absichtserklärungen 3. Das Verlängerungsdekret Milleproroghe
MehrAn alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, den 5. Jänner 2016 Nr. 07/2016. Betreff: Finanzgesetz für 2016 Sonstige Änderungen
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 5. Jänner 2016 Nr. 07/2016 Betreff: Finanzgesetz für 2016 Sonstige Änderungen Das zum 1. Jänner 2016 in Kraft getretene Finanzgesetz für 2016 (G. 208 vom 28.
MehrTHEMEN UNTER DER LUPE
THEMEN UNTER DER LUPE 3 2012 Wirtschaft und Steuern Begrenzte Erleichterung im Bargeldverkehr...1 Verrechnung von Mehrwertsteuerguthaben...2 Meldung Private Verwendung von betrieblichen Wirtschaftsgütern...3
MehrNeuerungen für Pauschalsysteme
Dr. Reinhold Kofler Dr. Christian Obkircher Dr. Tobias Kristler Nummer 06/2015 vom 10/03/2015 Neuerungen für Pauschalsysteme wie wir bereits in unserem Rundschreiben 01/2015 berichtet haben, wurden mit
MehrRundschreiben Bozen, 7. Dezember 2015 Nr. 49/2015. Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 7. Dezember 2015 Nr. 49/2015 Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen Nachstehend wieder einige Hinweise zur Erfassung von Ausgaben
MehrZusammenfassende Meldung Meldezeiträume
Zusammenfassende Meldung Meldezeiträume Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 119 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Abgabefristen.1. Monatliche Abgabe.. Vierteljährliche Abgabe.3. Jährliche Abgabe 3. Details
MehrINFORMATIONSRUNDSCHREIBEN 01/2017
Sehr geehrter Kunde, INFORMATIONSRUNDSCHREIBEN 01/2017 kurz vor Weihnachten wurde das Haushaltsgesetz 2017 sowie die Begleitverordnung Nr. 193/2016 vom Parlament verabschiedet. Nachfolgend in Stichworten
MehrRundschreiben Bozen, 31. Dezember 2014 Nr. 48/2014. Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 31. Dezember 2014 Nr. 48/2014 Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen In den nächsten Tagen sind die Aufwendungen für Weihnachtsgeschenke,
Mehrmit vorliegendem Rundschreiben möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Argumente richten:
1 Bozen, 02.11.2016 Sehr geehrte Kunden, mit vorliegendem Rundschreiben möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Argumente richten: 1. Elektronische Archivierung 2. Neue Gewinnsteuer (IRI) 3. Sonder-Abschreibung
MehrNeuerungen im Bereich Unternehmensbesteuerung
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Harald Munter Elvaser Straße 8 Via Elvas I-39042 Brixen/Bressanone
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Intrastat 4. Trimester 2013... 2 Black-List-Meldung 4. Trimester 2013... 2 Conai Online-Übermittlung ab 2014... 5 Gesetzlicher
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Absetzbeträge und sonstige Beiträge... 2 Die elektronische Rechnungslegung... 4 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen
MehrZusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden. Abgabebestimmungen
Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden Abgabebestimmungen 1. Formular "Zusammenfassende Aufstellung" Die Angaben, welche
MehrTHEMEN UNTER DER LUPE
THEMEN UNTER DER LUPE 04 2011 Wirtschaft und Steuern Energetisches Sanieren - Meldung an die Agentur der Einnahmen... 1 Verzugszinsen... 2 Ein- bzw. Verkäufe innerhalb der EU Staaten Wichtiger Hinweis!...
MehrISI-net business BEZAHLUNG VORDRUCK F24
ISI-net business BEZAHLUNG VORDRUCK F24 Inhalt AUSFÜLLEN UND VERSAND EINES F24-AUFTRAGS Vorwort.3 1. Eingabe und Versand eines Auftrags..4 2. Zeitliche Limits für die Einreichung an die Südtiroler Sparkasse
MehrGesetzesdekret Nr. 193 vom 22. Oktober 2016
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Matteo Di Stefano Dr. Josef Auer Dr. Stefano Furlanetto Dr. Federico Maria Finstermacher Dr. Sara Pitscheider Dr. Assunta Incarnato Dr. Giulia Di Stefano Dr. Stefania
MehrWichtige Information zur MWST-Satzreduktion
Wichtige Information zur MWST-Satzreduktion Inhalt Seite Themen 1 Einleitung 1 Neue Mehrwertsteuersätze 2 Neue Saldosteuersätze und deren Anwendung 2 Anpassung der Buchhaltungs- und Fakturierungssoftware
MehrMwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw.
MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Anmerkung In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender
MehrAn unsere Mandanten Unternehmen und Freiberufler. Brixen, 29. März 2010 / at
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Burkhard Kofler Dr. Harald Munter Brunogasse 3 Via Bruno I-39042
MehrZusammenfassende Meldung elektronisch versenden (ELSTER)
Zusammenfassende Meldung elektronisch versenden (ELSTER) Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1170 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. 4. Details 4.1. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen
MehrTHEMEN UNTER DER LUPE
THEMEN UNTER DER LUPE 4 2012 Wirtschaft und Steuern Vereinfachungsverordnung (DL 16/2012) Neuerungen...1 Vereinfachung des Überwachungsrates....2 Vermögenssteuer auf Liegenschaften im Ausland...3 Immobiliensteuer
MehrUmsatzbesteuerung der Vereine
Umsatzbesteuerung der Vereine 14.05.2007 Die Umsatzsteuer bei Vereinen (gilt für alle Vereine) Vereine gelten als Unternehmer im Sinne des 2 des Umsatzsteuergesetzes Die Steuer wird nach 19 UStG nicht
MehrAnhang Abrechnung und Rechnungslegung
Anhang Abrechnung und Rechnungslegung zu den AB-BKO Version 1.0 AB-BKO (Version 1.0) Seite 1 von 5 Dokumentenverwaltung Dokument-Historie Version Status Datum Verantwortlicher Änderungsgrund 0.1 Einreichung
MehrAn alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 28. Juni 2012 Nr. 32/2012
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 28. Juni 2012 Nr. 32/2012 Betrifft: Wachstumsverordnung Änderungen bei Mehrwertsteuer auf Verkauf und Vermietung von Wohnungen und gewerblichen Gebäuden Die am 15.
MehrNeuerungen Forfaitsystem
Dr. Reinhold Kofler Dr. Christian Obkircher Dr. Tobias Kristler Nummer 03/2016 vom 11/02/2016 Neuerungen Forfaitsystem wie wir bereits in unserem Rundschreiben 01/2016 berichtet haben, wurden mit dem Stabilitätsgesetz
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Elektronische Rechnungslegung ab 2019... 2 NUR FÜR VEREINE Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich informativen
MehrM E H R W E R T S T E U E R
M E H R W E R T S T E U E R Satzerhöhung per 1. Januar 1999 (Massnahmen und Uebergangsregelung) Wichtigste Bestimmungen und Erläuterungen Berikon, im Oktober 1998 I N H A L T S U E B E R S I C H T Seite
MehrMeldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen
Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010
MehrTHEMEN UNTER DER LUPE
THEMEN UNTER DER LUPE 6 2011 INTRASTAT-Meldung - 1. Trimester 2011....1 Black-List-Meldung 1. Trimester 2011....2 Kunden- und Lieferantenliste.......4 INTRASTAT-Meldung 1. Trimester 2011 Sehr geehrter
MehrZusammenfassende Meldung elektronisch versenden (ELSTER)
Zusammenfassende Meldung elektronisch versenden (ELSTER) Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1170 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Mitteilung in eigener Sache/Digitaler Versand von Rechnungen... 2 Neues Pauschalsystem ab 2016... 2 Die Inhalte dieses
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Mail mit Zahlungsaufforderungen Equitalia - Achtung Virus... 2 SUAP Meldung - Zeitweilige Schließung v. Handels- u.gastbetrieben..
Mehrbetroffene Subjekte meldepflichtige Umsätze
Rundschreiben Nr. 8/2015 MwSt ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, 23.03.2015 Die elektronische Kunden- und Lieferantenliste ( spesometro ) Art. 21 Gesetzesdekret Nr. 78/2010 umgewandelt in Gesetz
MehrSteuerliche und andere Neuerungen
Rundschreiben Nr. 1/2017 Geschrieben von dott. Thomas Thaler Bozen, 9.1.2017 Steuerliche und andere Neuerungen Mit dem Finanzgesetz 2017, Gesetz Nr. 232 vom 11.12.2016 sind einige Steuer- und Abgabenbestimmungen
MehrBetrifft: Steuereinbehalte auf Zahlungen an Ausländer Amtliche Freistellungs- bzw. Reduzierungsanträge
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 13. Juli 2013 Nr. 29/2013 Betrifft: Steuereinbehalte auf Zahlungen an Ausländer Amtliche Freistellungs- bzw. Reduzierungsanträge veröffentlicht Zunächst die Vorgeschichte:
MehrTabelle Rechnungsmerkmale
Tabelle Rechnungsmerkmale Name u Anschrift des Leistungsempfängers Fortlaufende Nummer UID des leistenden Unternehmers Kleinbetragsrechnungen Fahrausweise Anzahlungsrechnungen Endrechnungen Dauerrechnungen
MehrMWST News 11/2017. Zur Erinnerung finden Sie nachfolgend die bisher gültigen sowie die ab dem 1. Januar 2018 anzuwendenden MWST- Sätze:
MWST News 11/2017 Die konkreten und vollständigen Informationen zur Steuersatzänderung finden Sie in der MWST-Info Nr. 19 Wie wir in unserem letzten Newsletter bereits darauf hinwiesen, werden die Mehrwertsteuersätze
MehrDatenverarbeitung und Steuererklärung
Montan, am 9. August 2013 R u n d s c h r e i b e n 3 / 2 0 1 3 1. Steuerabsetzbeträge für Wiedergewinnungsarbeiten und Energiesparmaßnahmen - Neuerungen 2. IRPEF-Steuerabsetzbetrag 50% für Ankauf von
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/0364-W/10, miterledigt RV/0363-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., zustellbevollmächtigt Stb., vom 19. Juni 2009 gegen
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Nachtragshaushalt ("Manovra correttiva") 2017... 2 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich informativen
MehrSTEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN
(Stand zum 16.02.2015) Irpef Ires Irap 1 IMU/ TASI 2 USt. / Einheitsbestätigung Mod. 770 INPS 3 Vidimierungsgebühren Handelskammergebühr Enasarco 4 Intrastat Januar 16 16 16 25 Black List Registergebühren
MehrInfor Finance Newsletter
Juli 2010 Inhalt Finanzbuchführung Gesetzliche Änderungen ab 01.07.2010 Version Deutschland Gesetzliche Änderungen ab 01.07.2010 Version Schweiz 1 3 Gesetzliche Änderungen ab 01.07.2010 Version Deutschland
MehrTHEMEN UNTER DER LUPE
THEMEN UNTER DER LUPE 12 2010 Wirtschaft & Steuern Aufbewahrungsfrist für Rechnungen und Belege... 1 Druck der Bücher und Register... 2 MwSt-Rückvergütung Ausland... 3 Innergemeinschaftliche Lieferung...
MehrDie Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und
MehrZusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Lieferungen Abgabebestimmungen
Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Lieferungen Abgabebestimmungen 1. Formular "Zusammenfassende Aufstellung" Die Angaben, welche die innergemeinschaftlichen Lieferungen von
MehrModernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C)
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 1.12.2016 COM(2016) 756 final 2016/0372 (NLE) Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und
MehrAb 31. März 2015 elektronischen Rechnungen an alle öffentlichen Körperschaften obligatorisch
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 6. März 2015 Nr. 16/2015 vj Betrifft: Ab 31. März 2015 elektronischen Rechnungen an alle öffentlichen Körperschaften obligatorisch Wir haben Sie bereits mit unserem
Mehr1. Widerrufsrecht bei Bezug von Dienstleistungen. Widerrufsbelehrung. Folgen des Widerrufs
Widerrufsbelehrung DSL Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrHerzlich Willkommen! Thema: elektronische Fakturierung ab Referenten: Marion und Bernhard Steger
Herzlich Willkommen! Thema: elektronische Fakturierung ab 2019 Referenten: Marion und Bernhard Steger Programm der Informationsveranstaltung Elektronische Fakturierung Erklärungen/Verpflichtungen Rechnungsportal
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Neue ENEA Meldung für Wiedergewinnungsarbeiten ab 2018... 2 PKWs mit ausländischer Zulassung... 3 Erhöhung der ENASARCO
MehrBetrifft: Mehrwertsteuer Paket 2010 und Haushaltsgesetz 2010
An alle unsere Kunden Ihre Anschriften Bozen, 08. Jänner 2010 Betrifft: Mehrwertsteuer Paket 2010 und Haushaltsgesetz 2010 Mehrwertsteuer Paket 2010 Mit 1. Jänner 2010 tritt das sogenannte MwSt-Paket 2010
MehrTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT
1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern RAI Abo Privatverbraucher - F24 Kodexe für Abführung der Gebühren der E-Werke und Stromunternehmen an den Staat veröffentlicht...
MehrNEWSLETTER 06/
NEWSLETTER 06/2017 24.03.2017 IN DIESER AUSGABE 1. Die telematische Übermittlung der Rechnungen und die diesbezüglichen Begünstigungen 2. Abschaffung der Arbeitsgutscheine voucher 3. Die Aktivierung der
MehrZusammenfassende Meldung elektronisch versenden (ELSTER)
Zusammenfassende Meldung elektronisch versenden (ELSTER) Bereich: FIBU - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen 4.2.
MehrR u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 5/2015
Montan, am 24. Dezember 2015 R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 5/2015 1. Wichtige Hinweise zum Jahresende 2. Regionale Einkommenssteuerzuschläge der Provinzen Bozen und Trient 3. Änderung
MehrTermine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern
Steuertermine Planung leicht gemacht, die wichtigsten Steuertermine im Überblick Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Umsatzsteuer
MehrRundschreiben Bozen, 21. Oktober 2014 Nr. 41/2014
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 21. Oktober 2014 Nr. 41/2014 Betrifft: Meldung der Privatnutzung von Betriebsgütern und der gewährten Gesellschafterfinanzierungen im Jahr 2013 innerhalb Donnerstag,
Mehr1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
BMF v. 15.6.2010 IV D 3 -S 7427 /08/10003-03 BStBl 2010 I S. 569 Umsatzsteuer; Zusammenfassende Meldung ( 18a Umsatzsteuergesetz) 18a Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde im Zuge der Umsetzung von Artikel 2
Mehr