Betrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2012
|
|
- Hilke Lorenz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 28. Januar 2013 Nr. 7/2013 st Betrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2012 Mit diesem Rundschreiben wollen wir Sie wiederum über die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der MwSt.-Jahresmeldung sowie der MwSt.-Jahreserklärung und über die Möglichkeiten der Erstattung bzw. Verrechnung des MwSt.-Guthabens informieren. MWST-JAHRESMELDUNG Die MwSt.-Jahresmeldung für das Jahr 2012 muss innerhalb Donnerstag, den 28. Februar 2013 mittels elektronischer Post versandt werden. Falls Sie unser Büro mit der Erstellung der Meldung oder auch nur mit der elektronischen Versendung beauftragen wollen, bitten wir Sie, uns alle dafür notwendigen Unterlagen innerhalb Montag, den 4. Februar 2013 zu übermitteln. Die Meldung stützt sich grundsätzlich auf die Daten der periodischen MwSt.-Abrechnungen, und zwar: - Gesamtbetrag der im Jahr 2012 durchgeführten aktiven Umsätze; - die im Anwendungsbereich der MwSt. im Jahr 2012 durchgeführten Erwerbe; - die geschuldete Mehrwertsteuer, - die abzugsfähige Vorsteuer und - als Saldo die insgesamt geschuldete Steuer bzw. das entsprechende Guthaben. Die zu meldenden Informationen in der MwSt.-Jahresmeldung haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Grundsätzlich sind alle Inhaber einer MwSt.-Position, welche zur Erstellung und
2 Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung verpflichtet sind, auch zur Abgabe der Jahresmeldung verpflichtet, selbst wenn sie im Jahr 2012 keine MwSt.-pflichtigen Geschäfte durchgeführt haben. Von der Abgabe der MwSt.-Jahresmeldung befreit sind: natürliche Personen (Einzelunternehmer und Freiberufler) die im Jahre 2012 einen Umsatz unter ,00 erzielt haben. Diese Personen sind jedoch trotzdem zur Abgabe der MwSt.- Jahreserklärung verpflichtet; allgemein jene MwSt.-Pflichtigen, die für das Jahr 2012 von der Abgabe der MwSt.- Jahreserklärung befreit sind; jene Steuerpflichtigen, welche die MwSt.-Jahreserklärung eigenständig (also außerhalb der i. d. R. erst im September 2013 fälligen Steuererklärung) bereits innerhalb des Monats Februar 2013 einreichen; Steuerpflichtige, gegen welche ein Konkursverfahren eröffnet worden ist; Staat und öffentliche Körperschaften. Achtung: Die getrennte Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung innerhalb Februar bewirkt, dass die MwSt.-Saldozahlung innerhalb 16: März 2013 getätigt werden muss; wird für die Ratenzahlung der MwSt. optiert, werden ab diesem Datum die Raten fällig, und zwar unter Anwendung von monatlichen Zinsen in Höhe von 0,33%. Umgekehrt kann bei gemeinsamer Abgabe von Steuererklärung und MwSt.-Jahreserklärung für die Zahlung der Mehrwertsteuer-Jahresschuld auch zu den ordentlichen Terminen der Steuerzahlung gegen Zahlung eines monatlichen Zinsaufschlages von 0,4% ab 16. März und Ratenzahlung im Rahmen der Steuererklärung, immer gegen Zahlung von monatlichen Zinsen in Höhe von 0,33%, optiert werden. Der Vordruck und die entsprechenden Anleitungen für die MwSt.-Jahresmeldung können von der Webseite der Finanzverwaltung heruntergeladen werden ( - strumenti/modelli). MWST-JAHRESERKLÄRUNG Daneben ist man weiterhin zur Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung, welche normalerweise Teil der Einheitserklärung UNICO 2013 ist, verpflichtet. Der letzte Abgabetermin für die MwSt.- Jahreserklärung für das Jahr 2012 ist somit der 30. September 2013, und zwar sowohl im Falle der Abgabe über die Steuererklärung UNICO 2013 als auch im Fall der Abgabe in getrennter Form. Sollten sie uns den Auftrag für die Erstellung und/oder Kontrolle der MwSt.-Jahreserklärung erteilen, bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen innerhalb Montag, den 4. Februar 2013 zu übermitteln: Kopie der monatlichen bzw. trimestralen MwSt.-Abrechnungen; Kopie der zusammenfassenden Jahresübersicht der Ein- und Verkäufe; für unter Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ausgestellte Rechnungen benötigen wird zudem folgende Details: Verkauf von Alteisen oder anderer wiederverwertbarer Materialien, Verkauf von reinem Gold und Silber, Unterwerkverträge im Bauwesen, Lieferungen von gewerblichen Gebäuden oder Wohngebäuden, Lieferungen von tragbaren Telefongeräten und von Mikroprozessoren; für die Eigenrechnungen bzw. die ergänzten Rechnungen für erworbene innergemeinschaftliche Dienstleistungen hingegen benötigen wir die Unterscheidung in
3 Dienstleistungen, die in den Intrameldungen anzugeben sind (Leistungen im Sinne von Art. 7- ter MwStG) und solchen, die nicht in die Intrameldungen aufzunehmen sind (insbesondere Dienstleistungen im Sinne von Art. 7-quater und Art. 7-quinquies MwStG); Kopie der Vordrucke F24 bezüglich aller im Jahr 2012 und im Januar 2013 getätigten MwSt.-Einzahlungen oder Verrechnungen; Kopie aller Rechnungsbelege bezüglich den An- und Verkauf von Anlagegüter oder eventuell eine Übersicht mit Ausweisung der MwSt.-Grundlage und der entsprechenden MwSt.; Kopie der Erklärungen bezüglich der innergemeinschaftlichen Erwerbe von Gütern und Dienstleistungen (INTRASTAT) oder eine Übersicht derselben; Kopie der Erklärungen bezüglich der innergemeinschaftlichen Verkäufe und Dienstleistungen (INTRASTAT) oder eine Übersicht derselben; Übersicht zu den Importen (Zollbolletten) mit Ausweis von MwSt.-Bemessungsgrundlage und Mehrwertsteuer; Kontoauszug des MwSt.-Verrechnungskontos mit den Einzahlungen der MwSt.; Daten für die Erstellung des Abschnittes VT bezüglich der Aufteilung der getätigten Umsätze gegenüber Privatkunden, unterteilt nach Regionen, und Kunden mit MwSt.-Position; im Falle von besonderen MwSt.-Fällen bitte die entsprechenden Rechnungen beilegen; es werden auch folgende Informationen verlangt: Einkäufe und Dienstleistungen betreffend Radio- und Telekommunikation mit MwSt.-Abzug von mehr als 50%; MwSt.-Einkäufe von MwSt.-Subjekten, die das Abrechnungssystem der Kleinstgewerbe ( contribuenti minimi ) anwenden; bei Einkäufen unter Aussetzung der MwSt. (gegen Versand der sog. Absichtserklärungen) durch gewohnheitsmäßige Exporteure ist eine Übersicht über die Verwendung des Plafonds notwendig; Übersicht der im Jahr 2012 ausgestellten Rechnungen deren Steuer erst in den folgenden Jahren fällig ist; Übersicht der im Jahr 2012 registrierten Rechnungen deren Vorsteuerabzug auf nachfolgende Jahre verschoben wurde. Wir erinnern daran, dass grundsätzlich alle Inhaber einer MwSt.-Position, welche eine unternehmerische, eine künstlerische oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, zur Abgabe der MwSt.- Jahreserklärung verpflichtet sind, selbst wenn dieselben im Jahr 2012 keine MwSt.-pflichtigen Geschäftsvorfälle durchgeführt haben. Grundsätzlich sind folgende MwSt.-Subjekte von der Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung befreit: MwSt.-Pflichtige die im Jahr 2012, ausschließlich 1 MwSt.-freie Umsätze getätigt haben; befreite Landwirte; MwSt.-Subjekte die das Abrechnungssystem der Kleinstgewerbe ( contribuenti minimi ) anwenden; 1 Die Befreiung gilt nicht wenn innergemeischaftliche Erwerbe oder Umsätze mit Übergang der Steuerschuld durchgeführt wurden (z.b. Ankauf von Gold, sowie von Schrott oder andern Reststoffen, usw.)
4 Zeitungs- und Tabakhandel; Sportvereine und sonstige nicht gewinnorientierte Vereine, die das Pauschalverfahren (Ges. Nr. 398/1991) anwenden; die Einzelunternehmer, welche ihren einzigen Betrieb verpachtet haben und keine anderen steuerbaren Umsätze tätigen; die Unternehmen, die im Bereich der Vergnügungssteuer das besondere Siae-Verfahren anwenden. Der Vordruck der MwSt.-Jahreserklärung und die diesbezüglichen Anleitungen sind auf der Webseite der Agentur der Einnahmen zu finden ( - strumenti/modelli). Sonstiges Mitteilung der MwSt.-Konzernabrechnung: Für jene Steuerpflichtigen, welche sich für die Möglichkeit der MwSt.-Konzernabrechnung entscheiden, muss die Muttergesellschaft innerhalb 16. Februar 2013 telematisch den Vordruck IVA 26 der Agentur der Einnahmen übermitteln. Rückerstattung des MwSt.-Guthabens 2012: ab 2013 (Vordruck IVA 2013) ist der Antrag auf Rückerstattung des MwSt.-Guthabens und die Angabe der entsprechenden Voraussetzungen im Vordruck VX zu erklären, da der zuvor verwendete Vordruck VR abgeschafft wurde. Bereits im Vorjahr war die Möglichkeit, den Vordruck in Papierform abzugeben, abgeschafft worden. Der Antrag für die Rückerstattung des MwSt.-Jahresguthabens ist seit dem Vorjahr Teil der MwSt.- Jahreserklärung und daher nicht mehr getrennt abzugeben. Der Erstattungsantrag für das Jahr 2012 kann frühestens ab 1. Februar 2013 im Wege einer getrennten Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2012 auf elektronischem Postwege eingereicht werden. Alternativ kann die MwSt.- Jahreserklärung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt getrennt eingereicht werden oder auch mit der allgemeinen Steuererklärung spätestens am 30. September 2013 versandt werden. Falls Sie unser Büro für die Erstellung des Antrages auf Rückerstattung des MwSt.-Jahresguthabens beauftragen wollen, bitten wir Sie, uns alle dafür benötigten Daten innerhalb Montag, den 4. Februar 2013 zu übermitteln. Verrechnung des MwSt.-Guthabens: Zudem erinnern wir daran, dass im Kalenderjahr eine Kompensierung der Steuerguthaben von maximal ,90 ( horizontale Kompensierung ) möglich ist. Das MwSt.-Guthaben des Jahres 2012 kann ab 1. Januar 2013 mit Verbindlichkeiten aus Steuerrückbehalten auf Löhne und Gehälter, Sozialbeiträgen, INAIL-Prämien, Rückbehalten für Freiberufler und Vertreter usw., IRAP, Einkommenssteuern, IMU und Handelskammergebühren verrechnet werden, wobei allerdings die gesetzlich festgelegten Einschränkungen zu beachten sind. Wir erinnern daran, dass eine Kompensation nicht zulässig ist, soweit der Steuerpflichtige verfallene und nicht bezahlte Steuerkartellen mit einem Betrag von mehr als Euro anhängig hat; die Kompensation ist in diesem Fall bis zur Höhe der Kartelle untersagt.
5 MwSt.- Guthaben 2011 Das restliche MwSt.-Guthaben 2011 (abzgl. Rückerstattungen und Kompensierungen) kann, innerhalb der gesetzlichen Einschränkungen, bis zur Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2012 verrechnet werden. Ab dem Zeitpunkt dieser Abgabe betrifft jenes MwSt.-Guthaben das Jahr Beispiel: Bei einem MwSt.-Guthaben 2011 von Euro, von dem im Jahr Euro verrechnet wurden, können bis zur Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung IVA 2013 noch Euro verrechnet werden. Das Guthaben 2011 kann also als solches so lange frei verwendet werden, bis nicht die MwSt.-Jahreserklärung für 2012 erstellt und abgegeben wird. In diesem Fall kann es vorteilhaft sein, die MwSt.-Jahreserklärung erst zu einem späteren Zeitpunkt oder spätestens mit dem Modell Unico 2013 abzugeben und nicht getrennt zu versenden. Dabei ist zu beachten, dass im Modell F24 das Bezugsjahr 2011 anzugeben ist. MwSt.-Guthaben 2012 über 5.000,00 Euro Für horizontale Kompensierungen von MwSt.-Guthaben über 5.000,00 ist es notwendig, dass zuvor die MwSt.-Jahreserklärung versandt worden ist. Die Kompensation ist ab dem Folgemonat nach Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung möglich. Die Erklärung kann ab 1. Februar 2013 eingereicht werden; die erstmalige Verrechnung im Ausmaß von mehr als Euro kann demnach ab der Zahlung vom 16. März 2013 oder später vorgenommen werden. Die Verrechnung von MwSt.- Guthaben für mehr als 5.000,00 Euro ist nur über den elektronischen Kanal der Finanzverwaltung Entratel oder Fisconline möglich. Bestätigungsvermerk MwSt.-Guthaben 2012 über ,00 Euro Verrechnungen von MwSt.-Guthaben über Euro hingegen setzen nicht nur die vorherige Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung voraus, sondern verlangen zudem die vorherige Erteilung des steuerlichen Bestätigungsvermerks für das MwSt.-Guthaben. Der Bestätigungsvermerk wird durch einen hierzu eigens ermächtigten Steuerberater erteilt, der bei der Agentur der Einnahmen in ein eigenes Verzeichnis eingetragen ist und die dafür notwendige Versicherung beim Amt hinterlegt hat. Anstelle des Vermerks kann bei Kapitalgesellschaften, bei welchen ein Revisor oder der Überwachungsrat die Rechnungsprüfung vornehmen, die MwSt.-Erklärung auch durch das genannte Kontrollorgan unterzeichnet werden. Die Kompensation ist ab dem Folgemonat nach Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung möglich. Die Erklärung kann, wie aufgezeigt, ab 1. Februar 2013 eingereicht werden. Falls Sie unser Büro für die Abwicklung des Bestätigungsvermerks beauftragen wollen, bitten wir Sie ebenfalls, uns innerhalb Montag, den 4. Februar 2013 zu informieren, da wir zusätzliche Kontrollen und Prüfungen durchführen müssen. Für weitere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Sabrina Tabiadon
Kunden- und Lieferantenlisten
Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@kanzlei.bz.it I www.kanzlei.bz.it Steuer-,
MehrDie Inhaber einer MwSt.-Nummer müssen die Einzahlungen mittels Vordr. F24 auf elektronischem Wege vornehmen
Direzione Provinciale di Bolzano Landesdirektion Bozen PRESSEMITTEILUNG Die Inhaber einer MwSt.-Nummer müssen die Einzahlungen mittels Vordr. F24 auf elektronischem Wege vornehmen In Anbetracht dessen,
Mehrbetroffene Subjekte meldepflichtige Umsätze
Rundschreiben Nr. 6/2014 MwSt ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, 13.03.2014 Die elektronische Kunden- und Lieferantenliste ( spesometro ) Art. 21 Gesetzesdekret Nr. 78/2010 umgewandelt in Gesetz
MehrSTEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN
(Stand zum 01.01.2014) Irpef Ires IMU 2 USt. Irap 1 INPS3 Vidimierungsgebühren Handelskammergebühr Enasarco 4 Intrastat Black List Januar 16 16 16 25 31 Februar 16+28 16+28 16 20 25 28 Registergebühren
MehrSpesometro Kunden- Lieferantenliste
Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it
MehrDigitale Rechnung an öffentliche Körperschaften Fattura PA
Rundschreiben Nr. 9 INFO vom 18.12.2014 Themen: - Digitale Rechnung an öffentliche Körperschaften Fattura PA - Neues Pauschalsystem Ersatz für Minimi und Forfettino - Akontozahlung Mehrwertsteuer - Lagerbestände
Mehrbetroffene Subjekte meldepflichtige Umsätze
Rundschreiben Nr. 8/2015 MwSt ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, 23.03.2015 Die elektronische Kunden- und Lieferantenliste ( spesometro ) Art. 21 Gesetzesdekret Nr. 78/2010 umgewandelt in Gesetz
MehrRundschreiben Nr. 07/2012. Werbegeschenke. Steuerrechtliche Behandlung von Werbegeschenken -Einkommensteuer, IRAP und IVA INHALT
Innichen/San Candido, Dezember/dicembre 2012 Rundschreiben Nr. 07/2012 Werbegeschenke Steuerrechtliche Behandlung von Werbegeschenken -Einkommensteuer, IRAP und IVA INHALT 1 Vorbemerkung... 2 2 Einkommensteuer
Mehr= Rundschreiben n. 7 03.12.2008
= Rundschreiben n. 7 03.12.2008 = Fälligkeiten + 16. Dezember + Einzahlung der Lohnsteuer und Sozialabgaben der Mitarbeiter, der Quellensteuer auf freiberufliche Leistungen und Kapitalerträge des Monats
MehrPauschalierung für Kleinstunternehmen und Freiberufler ( Contribuenti minimi, Art. 1, Abs. 96-117)
Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@kanzlei.bz.it I www.kanzlei.bz.it Steuer-,
MehrDie Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und
MehrFinanzgesetz 2011. Kundeninfo 1-2011
Kundeninfo 1-2011 Finanzgesetz 2011 In den letzten Tagen des Jahres 2010 wurde das Finanzgesetz für das Jahr 2011 genehmigt (Gesetz vom 13.12.2010 Nr. 220 veröffentlicht am 21.12.2010). Dieses Gesetz enthält
MehrDekret Competitività und weitere Neuerungen
Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it
MehrDekret Semplificazioni
Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it
Mehr1. Rundschreiben 2015
Dr. Michael Brugnara Dr. Walter Schweigkofler Dr. Walter Weger 1. Rundschreiben 2015 Inhaltsverzeichnis: Neuheiten des Stabilitätsgesetzes 2015 1.) Verlängerung Steuerbegünstigung für Wiedergewinnungsarbeiten...1
MehrRundschreiben Verschiedene Neuerungen im Bereich MwSt. und Einkommenssteuern 1. Teil (MwSt)
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Harald Munter Elvaser Straße 8 Via Elvas I-39042 Brixen/Bressanone
MehrNeuerungen im Bereich der Mehrwertsteuer für Leistungen mit dem Ausland
Rundschreiben Nr. 22/2009 MwSt ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, 29.12.2009 Neuerungen im Bereich der Mehrwertsteuer für Leistungen mit dem Ausland Mit 1. Jänner 2010 tritt das Mehrwertsteuer-Paket
MehrANLEITUNGEN FÜR DIE VALIDIERUNG EINES EUROPÄISCHEN PATENTES IN ITALIEN
HANDELS-, INDUSTRIE-, HANDWERKS- UND LAND- WIRTSCHAFTSKAMMER BOZEN P A T E N T E U N D M A R K E N ANLEITUNGEN FÜR DIE VALIDIERUNG EINES EUROPÄISCHEN PATENTES IN ITALIEN HINWEISE: Die Anmeldungen und Anträgen
MehrDas Reverse Charge -Verfahren bei der Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäften am Beispiel von Bauleistungen
Das Reverse Charge -Verfahren bei der Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäften am Beispiel von Bauleistungen Unternehmen, die in Frankreich Bauleistungen erbringen, unterliegen
Mehr4. Rundschreiben 2015
WIRTSCHAFTSPRÜFER UND STEUERBERATER DOTTORI COMMERCIALISTI E REVISORI LEGALI BRUGNARA SCHWEIGKOFLER WEGER Dr. Michael Brugnara Dr. Walter Schweigkofler Dr. Walter Weger 4. Rundschreiben 2015 Inhaltsverzeichnis:
MehrJÄHRLICHE MWST. MITTEILUNG
JÄHRLICHE MWST. MITTEILUNG (COMUNICAZIONE DATI IVA) RADIX ERP Software by ACS Data Systems Stand: 10.02.2010 ACS Data Systems AG Seite 1 von 6 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis... 2 Einleitung... 3
Mehr= Rundschreiben Nr. 2/2013
= Rundschreiben Nr. 2/2013 21. Januar 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, im vorliegenden Rundschreiben gehen wir auf die verschiedenen und vielfältigen Än- derungen im MwSt-Bereich ein, welche mit dem
MehrMANDAT aktuell APRIL 2013. Die Aprilnummer bringt: Anzahlungen für die Einkommenssteuer Krankenkassenabgaben Übersehen Sie nicht Wichtige Termine
Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft MANDAT aktuell Die Aprilnummer bringt: Anzahlungen für die Einkommenssteuer Krankenkassenabgaben Übersehen Sie nicht Wichtige Termine
Mehr= Rundschreiben Nr. 10/2014
= Fälligkeiten = Rundschreiben Nr. 10/2014 19. Dezember 2014 + 29. Dezember + Versendung der monatlichen Intrastat- Meldungen Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie über folgende aktuelle Themen,
Mehr1.1 Die Einnahme-Überschussrechnung
Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung 1.1 Die Einnahme-Überschussrechnung Die Einnahme-Überschussrechnung ist eine von zwei Gewinnermittlungsarten für Unternehmen, die das Einkommensteuergesetz
MehrÜberblick: Weihnachtsgeschenke, steuerliche Überlegungen zum Jahresende
INFORMATIONSBRIEF Dezember 2014 Überblick: Weihnachtsgeschenke, steuerliche Überlegungen zum Jahresende Sehr geehrte Klienten! Anbei finden Sie einige interessante Informationen über eine Reihe von steuerlichen
MehrDie Neuerungen in Bezug auf die Repräsentationsspesen
Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Interconsult GmbH Srl Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I
Mehr1&1 Vertriebspartner Bestätigung des Umsatzsteuer-Status
1&1 Vertriebspartner Bestätigung des Umsatzsteuer-Status Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular zurück an 1&1 Telecom GmbH Elgendorfer Strasse 57 D-56410 Montabaur Faxnummer 0800 10 13 038 1&1 Vertriebspartner-ID
Mehr3. Rundschreiben 2013
Dr. Michael Brugnara Dr. Walter Schweigkofler Dr. Walter Weger 3. Rundschreiben 2013 Inhaltsverzeichnis: 1.) Wichtigste Bestimmungen des Stabilitätsgesetzes... 1 2.) Neuerung bei Immobilienübertragungen...
MehrEinkommenssteuer in den Niederlanden
Einkommenssteuer in den Niederlanden In den Niederlanden muss jede Person, die ein Einkommen erhält, eine jährliche Einkommenssteuererklärung einreichen. Ein Steuerjahr in den Niederlanden dauert vom 1.
MehrINFORMATIONEN FÜR VERANSTALTER EINES KONZERTES
INFORMATIONEN FÜR VERANSTALTER EINES KONZERTES Stand Jänner 2015 SIAE/Autorensteuer: Welche Unterlagen werden bei der Anmeldung einer Veranstaltung in einem SIAE-Büro benötigt: Siae-Autorensteuer Personalausweis
MehrMWST - MWST-Info 21 NEUE STEUERPFICHTIGESeite 1a
MWST - MWST-Info 21 NEUE STEUERPFICHTIGESeite 1a 1 Das System der MWST: MWST = > Verbrauchssteuer > Inlandsteuer > Selbstdeklaration (es wird keine Rechnung zugestellt) Art. 86 Abs. 1 MWSTG > Nur inländische
MehrMehrwertsteuerrechtliche Registrierung in der EU
Mehrwertsteuerrechtliche Registrierung in der EU Fragen: 1. Wann ist eine Registrierung in der EU grundsätzlich erforderlich? 2. Welche Konsequenzen hat eine Registrierung in der EU? 3. Wie ist das Registrierungsverfahren
MehrBEANTRAGT 3. die Aufteilung der in den folgenden Bescheiden/Zahlkarten angegebenen Summen 4 : Nr... Nr. für einen Gesamtbetrag von Euro..
A Equitalia.. Spa ANTRAG AUF RATENZAHLUNG ODER AUF RATENZAHLUNGSVERLÄNGERUNG MIT R3 ORDENTLICHEM TILGUNGSPLAN - MAX. 72 RATEN - BETRÄGE ÜBER 50.000 EURO 1 (Art. 19 DPR Nr. 602/1973) FÜR ALLE JURISTISCHEN
MehrErfordernisse einer Rechnung
Erfordernisse einer Rechnung Wann muss ein Unternehmer Rechnungen ausstellen? Der Unternehmer ist nach dem Umsatzsteuergesetz verpflichtet Rechnungen auszustellen, wenn er Umsätze an andere Unternehmer
MehrMeldung für privatgenutzte Unternehmensgüter sowie von Finanzierungen und Kapitaleinlagen durch Gesellschafter oder Familienmitglieder
Rundschreiben Nr. 8/2014 Steuern ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, 09.04.2014 Meldung für privatgenutzte Unternehmensgüter sowie von Finanzierungen und Kapitaleinlagen durch Gesellschafter
MehrZugangsvoraussetzungen
Rundschreiben Nr. 4/2016 Steuern ausgearbeitet von: DDr. Klaus Fischnaller Bruneck, den 14.01.2016 Neues Pauschalsystem für Kleinunternehmer und Freiberufler ab 2016 (Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2015, veröffentlicht
MehrSpezialfragen zur italienischen Umsatzsteuer. Walter Großmann Oktober 2010
Spezialfragen zur italienischen Umsatzsteuer Walter Großmann Oktober 2010 Die wesentlichen Inhalte Allgemeine Hinweise Problematik MwSt-Guthaben Betriebsstätte Reihengeschäfte Registrierung Konsignationslager
MehrDer Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer. Nr. 116/12
Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Nr. 116/12 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13
MehrGesetzesdekret Semplificazioni fiscali
Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it
MehrMerkblatt: Steuern. Einkommenssteuer. Wer muss Einkommensteuer zahlen?
Merkblatt: Steuern Zu beachten sind die Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Wenn Ihr Unternehmen eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) ist, muss es Körperschaftssteuer
MehrVoraussetzungen am Beispiel einer CH-Exportsendung via Transitland Deutschland nach Oesterreich
EU-VERZOLLUNG ODER DIE IDEE MIT DEM TRANSITLAND Ihre Vorteile als Schweizer Exporteur Gleichstellung mit allen anderen EU-Lieferanten Fiskalisch der gleiche Vorgang wie bei einem EU-Lieferanten. Reduzierte
MehrMeldung für privatgenutzte Unternehmensgüter sowie von Finanzierungen und Kapitaleinlagen durch Gesellschafter oder Familienmitglieder
Rundschreiben Nr. 14/2015 Steuern ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, 05.10.2015 Meldung für privatgenutzte Unternehmensgüter sowie von Finanzierungen und Kapitaleinlagen durch Gesellschafter
Mehr19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)
19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.
MehrMWST. PAKET 2010 (GRENZÜBERSCHREITENDE DIENSTLEISTUNGEN)
MWST. PAKET 2010 (GRENZÜBERSCHREITENDE DIENSTLEISTUNGEN) FisCal Software by ACS Data Systems Stand: 25.02.2010 ACS Data Systems AG Seite 1 von 10 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis... 2 Einleitung...
MehrDer/die Unterfertigte,, geboren in., (Prov...), am, St.-Nr./MwSt.-Nr.., wohnhaft in..(prov..), Adresse... PLZ..., Telefon., Fax, E-Mail...
ANHANG 6 An Equitalia Schalter. ANTRAG AUF VERLÄNGERUNG DES ORDENTLICHEN TILGUNGSPLANS GEMÄSS ART. 19, PAR. 1-QUINQUIES, DPR NR. 602/1973, UND ARTIKEL 4, MD 6.11.2013 Der/die Unterfertigte,, geboren in.,
Mehr= Rundschreiben Nr. 1/2014
= Fälligkeiten + 16. Jänner + Monatliche MwSt.-Einzahlung mittels Mod. F24 Einzahlung Lohnsteuern und Sozialbeiträge mit Mod. F24 Einzahlung der im Vormonat getätigten Steuereinbehalte mit Mod. F24 (z.
MehrDer Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt. Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd
Der Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd Selbständig, was nun? Welche Abgaben? Welche Steuern? Welche Pflichten? Was bin ich? Freiberufler oder Gewerbetreibender?
MehrGrundlagen bilden Tax Newsletter Italien
Grundlagen bilden Tax Newsletter Italien Neuerungen bei Steuerzahlungen mittels Zahlungsmodell F24 ab 01.10. 2014 Ausgabe: www.roedl.com/it Themenschwerpunkt: Neuerungen bei Steuerzahlung mittels Zahlungsmodell
MehrMerkblatt Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer
IHK-Information Merkblatt Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Die Umsatzbesteuerung wird von vielen Unternehmen wegen ihres komplizierten Verfahrens kritisiert.
MehrANLEITUNGEN FÜR DIE ABFASSUNG
AGENTUR EINNAHME ANLEITUNGEN FÜR DIE ABFASSUNG JÄRLICHE MITTEILUNG DER MWST.-DATEN Vorwort Gesetzesartikel, die im Vordruck für die Mitteilung der MwSt.-Daten und in den Anleitungen angeführt sind beziehen
MehrSBB Online Dienste. Steuerberatung. Login
Steuerberatung SBB Online Dienste Login Die Anmeldung zu den Online-Diensten erfolgt über die Internetseite des Südtiroler Bauernbundes www.sbb.it. Für die Anmeldung werden die Mitgliedsnummer des Südtiroler
MehrINFORMATIONSBRIEF JANUAR 2015
INFORMATIONSBRIEF JANUAR 2015 Überblick: Stabilitätsgesetz 2015 Sehr geehrter Klient! Das Stabilitätsgesetz 2015 Nr. 190 vom 23.12.2014 ist am 29.12.2014 im Staatlichen Amtsblatt veröffentlicht worden
MehrEU-Verzollungen am Beispiel der Muster AG
EU-Verzollungen am Beispiel der Muster AG Um was geht es bei der EU-Verzollung? Über Deutschland Die MusterAG ist in Deutschland umsatzsteuertechnisch selbst registriert und verfügt dadurch über den Status
MehrUmsatzsteuer. November 2014
Umsatzsteuer November 2014 Die Umsatzsteuer, häufig auch Mehrwertsteuer genannt, ist die zweitgrößte Einnahmequelle des Bundes und der Länder. Ziel der Umsatzsteuergesetzgebung ist die Besteuerung des
MehrKleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle
MehrRundschreiben Nr. 01 07/01/2013 INHALT
D r. K a r l F L O R I A N WIRTSCHAFTS-, UNTERNEHMENS- UND STEUERBERATUNG CONSULENZA SOCIETARIA, AZIENDALE E TRIBUTARIA D r. K A R L F L O R I A N Wirtschaftsprüfer - Dottore Commercialista Dr. CLAUDIA
MehrSteuern I News I Recht
Steuern I News I Recht Merkblatt Rechnung und Vorsteuerabzug Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, in dieser Information möchten wir Sie auf die wichtigsten Punkte bei der Rechnungsstellung hinweisen.
MehrDreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer
Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrC.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer
Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat
Mehr1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer
1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer 59 1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer Im Inland erbrachte Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers unterliegen i.d.r. der Umsatzsteuer. Der Steuersatz beträgt
Mehr1. Direkte Registrierung für die Zwecke der Mehrwertsteuer (MwSt)
LEITFADEN Einkommenssteuern und MwSt ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, 05.02.2015 LEITFADEN FÜR AUSLÄNDISCHE STEUERSUBJEKTE, WELCHE IN ITALIEN TÄTIG WERDEN Die direkte Registrierung für die
MehrSPLIT-PAYMENT FAKTURIERUNG
SPLIT-PAYMENT FAKTURIERUNG Laut dem Stabilitätsgesetzt 2015 wurden einige wesentlich Neuerungen eingeführt. Ein Teil davon ist Artikel 17-ter DPR 733/72: Dieser Artikel 17-ter betrifft die Rechnungen an
Mehr= Rundschreiben Nr. 9/2013
= Fälligkeiten + 27. Dezember + Versendung der monatlichen Intrastat-Meldungen MwSt-Vorauszahlung mittels Mod. F24 + 30. Dezember + Druck der Buchhaltungsregister 2012 (Journal, MwSt- Register, Inventar,
MehrErfordernisse einer Rechnung
Erfordernisse einer Rechnung Wann muss ein Unternehmer Rechnungen ausstellen? Der Unternehmer ist nach dem Umsatzsteuergesetz verpflichtet Rechnungen auszustellen, wenn er Umsätze an andere Unternehmer
MehrAn unsere Mandanten Unternehmen und Freiberufler. Brixen, 18. Jänner 2010 / at
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Burkhard Kofler Dr. Harald Munter Brunogasse 3 Via Bruno I-39042
Mehr= Rundschreiben n. 4 6. Juli 2011
= Rundschreiben n. 4 6. Juli 2011 = Steuerfälligkeiten Sehr geehrte Damen und Herren, + 6. Juli + Fälligkeit Saldo- und Akontozahlungen der IR- PEF, IRAP und Sozialabgaben für alle natürlichen und juristischen
MehrANLEITUNG ZUM AUSFÜLLEN DES ANTRAGS AUF ZULASSUNG ZUM VERFAHREN DER FREIWILLIGEN ZUSAMMENARBEIT
genzia ntrate Agentur der Einnahmen ANLEITUNG ZUM AUSFÜLLEN DES ANTRAGS AUF ZULASSUNG ZUM VERFAHREN DER FREIWILLIGEN ZUSAMMENARBEIT Artikel 1, Abs. 1 und 2 von Gesetz Nr. 186 vom 15. Dezember 2014 Wozu
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrSteuerliche Behandlung von Preisgeldern
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche
MehrAnforderungen an die Belege bei wiederkehrenden Zahlungen aufgrund eines Vertrages ohne erneute Rechnungsstellung
Merkblatt Nr. 09 Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Administration fédérale des contributions AFC Amministrazione federale delle contribuzioni AFC Administraziun federala da taglia AFT Hauptabteilung
Mehr1. VORDRUCKE FÜR DIE MWST.- ERKLÄRUNG FÜR DAS JAHR 2013 ALLGEMEINE ANLEI- TUNGEN
genzia ntrate Agentur Einnahmen MwSt. MwSt. ERKLÄRUNG 2014 Besteuerungszeitraum 2013 ANLEITUNGEN FÜR DIE ABFASSUNG 1. VORDRUCKE FÜR DIE MWST.- ERKLÄRUNG FÜR DAS JAHR 2013 ALLGEMEINE ANLEI- TUNGEN Vorwort
Mehr= Rundschreiben Nr. 2/2014
= Fälligkeiten + 17. März + monatliche MwSt.- Einzahlung und Saldo MwSt.- Jahreserklärung Einzahlung Lohnsteuern und Sozialbeiträge mit Mod. F24 Einzahlung der im Vormonat getätigten Steuereinbehalte mit
MehrKleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht
Ein Merkblatt Ihrer IHK Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht Die Kleinunternehmerbesteuerung ist in 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt. Der 19 UStG räumt den sogenannten Kleinunternehmern gewisse
MehrDreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer
Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt
MehrSteuerliche Grundlagen für Existenzgründerinnen & Existenzgründer. Pekala & Behler Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbb
Steuerliche Grundlagen für Existenzgründerinnen & Existenzgründer Pekala & Behler Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbb 1 www.finanzamt.de 2 Sinn und Zweck des Fragebogens 1. steuerliche Erfassung
MehrCIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)
CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten
MehrMehrwertsteuer 2010. Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes und der Mehrwertsteuerverordnung per 01.01.2010. verfasst von
Mehrwertsteuer 2010 Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes und der Mehrwertsteuerverordnung per 01.01.2010 verfasst von Redi AG, Treuhand Fredy Märki Frauenfeld Tel. 052 725 09 30 im Auftrag von FB Alter
MehrSteuerliche Änderungen 2015
H - 1 0 3 7 B u d a p e s t M o n t e v i d e o u. 3 / A T e l. : + 3 6 1 4 3 0-3 4 0 0 F a x : + 3 6 1 4 3 0-3 4 0 2 a b t @ a b t. h u w w w. a b t. h u ABT informiert Budapest, 17. Dezember 2014 Steuerliche
MehrRechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht
Infothek Rechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht Stand: 12/2013 www.melzer-kollegen.de Rechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht Die Konsequenzen unrichtiger oder unvollständiger Rechnungsangaben
MehrZeile 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 13 Fallart Finanzamt - Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten - Steuernummer Unterfallart 56 Unternehmer ggf. abweichende Firmenbezeichnung Anschrift
MehrErklärung bezüglich der Identität des/der wirtschaftlichen Eigentümer(s) von Rechtspersonen und sonstiger rechtlicher Konstruktionen
Erklärung bezüglich der Identität des/der wirtschaftlichen Eigentümer(s) von Rechtspersonen und sonstiger rechtlicher Konstruktionen Das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Mehrmietrechtspraxis mp Elektronische Übermittlung 1 Die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivilprozessen 2
mietrechtspraxis mp Elektronische Übermittlung 1 Die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivilprozessen 2 Mit dem Inkrafttreten der neuen eidgenössischen Prozessgesetze auf den 01. Januar 2010 wird
MehrUngarn Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Ungarn Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja. 2. Wenn ja, mit welchen
MehrPhotovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 Stand: 16.10.2009
Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 1) Einkommensteuer (ESt) Wird mit der Photovoltaikanlage (PA) Strom in das öffentliche Netz eingespeist und wird die PA mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben,
MehrEs bleibt uns - ein herzliches Dankeschön an Sie zu richten - für Ihr langjähriges Vertrauen in die Martin Engineering AG und unsere Produkte.
Martin Engineering AG Gewerbestrasse 1 CH-8606 Nänikon www.martin.ch Telefon +41 44 905 25 25 Telefax +41 44 942 15 15 Hotline +41 44 905 25 55 info@martin.ch ZaWin ZAKWin LOGOWin Dentlink Medikont Sehr
Mehr+ Absichtserklärung + MIAS-(VIES) Eintragung + Intrastat-Meldung + Änderung MwSt.-Satz + Kontrolle Buchhaltungsführung + Lagerbuchhaltung
RUNDSCHREIBEN 1/2015 Themenschwerpunkte: + Erweitertes Reverse Charge + Leistungen an Gebäuden + Split Payment + Elektronische Rechnung + INPS-Beiträge + Black List + Absichtserklärung + MIAS-(VIES) Eintragung
MehrErfahrungen aus Mehrwertsteuer-Revisionen bei Städten und Gemeinden
Fachveranstaltung vom 11.9.2015 der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und direktoren Mehrwertsteuer und Gemeinwesen Erfahrungen aus Mehrwertsteuer-Revisionen bei Städten und Gemeinden Thomas
MehrDer/die Unterfertigte,, geboren in., (Prov...), am, St.-Nr.., wohnhaft in. (Prov...), Adresse... PLZ Telefon, Fax, E-Mail..., als
ANHANG 5 An Equitalia Schalter. ANTRAG AUF RATENZAHLUNG GEMÄSS ART. 19, DPR NR. 602/1973 PERSONENGESELLSCHAFTEN MIT ORDENTLICHER BUCHHALTUNG, PERSONENGESELLSCHAFTEN MIT VEREINFACHTER BUCHHALTUNG, EINZELUNTERNEHMEN
MehrForm- und Inhaltsvorschriften für Rechnungen
Form- und Inhaltsvorschriften für Rechnungen Inhalt 1. Definition... 2 2. Pflicht zur Rechnungsstellung... 2 3. Allgemeine Formvorschriften... 2 4. Notwendige Angaben auf einer Rechnung... 2 5. Rechnungen
MehrUmsatzsteuer Die 5-Minuten-Voranmeldung
Umsatzsteuer Die 5-Minuten-Voranmeldung Für viele Selbstständige stellt der Gedanke an die nächste Umsatzsteuervoranmeldung eine echte Belastung, manchmal sogar eine Bedrohung dar. Vielfach muss sie auf
MehrMeldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren
Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren
MehrTAX FRESH INHALT: UMSATZSTEUER AUSGABE NR.: 3 I SEPTEMBER 2015. Sehr geehrte Damen und Herren,
TAX FRESH AUSGABE NR.: 3 I SEPTEMBER 2015 INHALT: UMSATZSTEUER Sehr geehrte Damen und Herren, In dieser Tax-Fresh-Ausgabe möchten wir Sie über eine völlig neue Pflicht informieren, die für alle Umsatzsteuerzahler
MehrAbschluss Studiengang H11
Abschluss Studiengang H11 Liebe Studierende Sie schliessen Ihr Studium mit dem Frühlingssemester 2014 an der PHZH ab. Damit wir Ihr Lehrdiplom auf den 09. Juli 2014 datieren können, müssen folgende Voraussetzungen
MehrWICHTIGSTE UMSATZSTEUERLICHE NEUERUNGEN 2014 SPANIEN
Madrid, Januar 2014 WTS LAMARQUE & KRIEG TAX ADVISERS, S.L.P. NIF ESB8407565647 Inscrita en el Registro Mercantil de Madrid al Tomo 20339, Libro 0, Folio 130, Sección 8, Hoja M 359651 Jiménez Rodríguez
MehrDie Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften
Die Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften Mag. Lahner, Dr. Kreilmeier/Raiffeisenverband OÖ März 2003 Rechtliche Einordnung der Wassergenossenschaften Wassergenossenschaften sind Körperschaften öffentlichenrechts.
MehrParkstraße 4. 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage. Mandanteninformation
Parkstraße 4 59439 Holzwickede Tel.: 02301 / 91209-0 Besuchen Sie auch unsere Homepage Mandanteninformation So schreibe ich meine Rechnungen richtig Notwendige Inhalte einer ordnungsgemäßen Rechnung Stand:
MehrIhre Meldung an die KV Hessen über Umsätze aus Sonderverträgen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2012
KV Hessen Postfach 15 02 04 60062 Frankfurt/Main «LANR» PERSÖNLICH «name_1» «name_2» «NAME_3» «NAME_4» «name_5» «name_6» «strasse» «plz» «ort» Georg-Voigt-Straße 15 60325 Frankfurt Postfach 15 02 04 60062
Mehr