MWST. PAKET 2010 (GRENZÜBERSCHREITENDE DIENSTLEISTUNGEN)
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- Agnes Meinhardt
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1 MWST. PAKET 2010 (GRENZÜBERSCHREITENDE DIENSTLEISTUNGEN) FisCal Software by ACS Data Systems Stand: ACS Data Systems AG Seite 1 von 10
2 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis... 2 Einleitung... 3 Auswirkungen des MwSt. Paketes 2010 auf FisCal... 4 Erweiterungen Stammdaten... 5 MwSt. Kode... 5 Buchungsarten... 6 Buchung... 8 Buchung einer erbrachten Dienstleistung... 8 Buchung einer erhaltenen Dienstleistung... 9 MwSt. Periodenabschluss (Liquidierung)... 9 Verkaufsdokumente ACS Data Systems AG Seite 2 von 10
3 EINLEITUNG Mit 1. Jänner ist das MwSt. Paket 2010 in Kraft getreten, obwohl der Ministerrat erst Ende Jänner die Umsetzungsverordnung erlassen hat (Nr. 79 vom 22. Jänner 2010); leider wurde diese Umsetzungsverordnung erst mit großer Verspätung, am im staatlichen Amtsblatt veröffentlicht und hat somit rechtliche Unsicherheit aufgeworfen (wie Sie auch in den verschiedenen Artikeln der Fachpresse entnehmen konnten). Die neue Verordnung betrifft die Bestimmung des Leistungsortes (Territorialität) für grenzüberschreitende Dienstleistungen und schreibt somit vor, wo die Leistung der MwSt. zu unterwerfen ist und welche Vorschriften seitens des Leistungserbringers und des Auftraggebers zu erfüllen sind. Die Neuerungen betreffen hauptsächlich die Dienstleistungen zwischen Unternehmen bzw. Freiberuflern (B2B), und nicht hingegen zwischen Unternehmen und Privaten (B2C). Was hingegen die Warenlieferungen betrifft, bleiben die bestehenden Regeln im Wesentlichen unverändert (Auswirkungen sind nur in Bezug auf die direkten Registrierungen und die fiskalischen Vertreter). Durch die neuen Regelungen verlieren die Normen bzgl. der innergemeinschaftlichen Dienstleistungen (Art. 40 DL 331/1993) an Wirkung: ab 1 Jänner 2010 ist auch bei Dienstleistungen innerhalb der EU auf die neue Fassung des Art. 7 DPR 633/1972 Bezug zu nehmen. Als Grundregel gilt jetzt, dass sich der Ort der Leistung bei Dienstleistungen zwischen Unternehmen (B2B) in den Wohnsitzstaat des Auftraggebers bzw. Leistungsempfänger verlagert, unabhängig wo die Dienstleistung durchgeführt wurde. Art des Leistungsempfängers Bis zum Ab (neue Regel) B2B zwischen Unternehmen Ort des Leistungserbringers Ort des Auftraggebers B2C Unternehmen an Private Ort des Leistungserbringers Neben der Grundregel existieren eine Reihe von Ausnahmen, die für die Bestimmung des Leistungsortes relevant sind. Hier nachfolgend in Stichwörtern die wichtigsten Ausnahmen (für B2B): Grundstücksleistungen Kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln Veranstaltungsleistungen Restaurant- und Verpflegungsleistungen Personenbeförderung. In verschiedenen Berichten der Fachpresse, in Rundschreiben von Wirtschaftsberatern und Seminaren wurde in der letzten Zeit dieses Thema eingehend behandelt und wird deshalb hier vom gesetzlichen Standpunkt nicht weiter vertieft. Bei Anwendung der neuen Grundregel ist vorgesehen, dass die Steuerschuld zwingend auf den Auftraggeber (Unternehmen) übergeht. Der Leistungserbringer hat keine Verpflichtungen zu erbringen und stellt die Ausgangsrechnung ohne MwSt. aus (in diesem Falle Fuori campo IVA Art. 7-ter); der ausländische Auftraggeber hat hingegen das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden. Also wenn ein inländisches Unternehmen die Leistung erbringt (unabhängig wo) und der Auftraggeber in einem anderen Land (EU oder Drittland) seinen Sitz hat, so verlagert sich der Ort der Leistung in das andere Land; falls es sich um ein EU-Land handelt, so sind die Leistungen auch in der Intrastat-Meldung anzugeben. Umgekehrt, wenn das inländische Unternehmen Auftraggeber ist und der Leistungserbringer ein ausländisches Unternehmen, muss die erhaltene Eingangsrechnung ohne MwSt. sein. Da sich in diesem Falle der Ort der ACS Data Systems AG Seite 3 von 10
4 Leistung auf das Inland verschiebt, ist der inländische Auftraggeber auch Steuerschuldner, der das Reverse- Charge-Verfahren (Art. 17,2 MwStG.) anwenden muss: lt. letzten Informationen sollte hier für Rechnungen von Leistungserbringern aus EU eine ergänzende Rechnung, wie bei den innergemeinschaftlichen Erwerben, erstellt werden; für Leistungserbringern aus Drittländern ist hingegen eine Eigenrechnung erforderlich. Wenn sich der Ort der Leistung von einem EU-Land nach Italien verlagert hat, ist der entsprechende Umsatz in der Intrastat- Meldung anzugeben. Ab 2010 sind auch neue Bestimmungen bzgl. Intrastat-Meldung erlassen worden: Angabe der erhaltenen und erbrachten Dienstleistungen EU (neue Formulare und Datenexport) Pflicht der telematische Übertragung (keine Abgabe mehr auf Papier) Neue Schwellen und Abschaffung der jährlichen Erklärung. Da jedoch die Umsetzungsverordnung hierzu erst kürzlich veröffentlicht wurde, bestehen z.z. noch Unklarheiten über die Übermittlung der Meldung. Lt. Auskunft der Zollagentur kann die Intrastat-Meldung nach den alten Bestimmungen, also nur für die Warenbewegungen, in Form der Datei (scambi.cee) abgegeben werden; für die internationalen Dienstleistungen innerhalb der EU sollte ein Aufschub für die Abgabe der Meldung vorgesehen sein. FisCal unterstützt die Erstellung der Intrastat-Meldung sowohl auf Papier als auch auf Datei, nach den bisher geltenden Regeln des Jahres Sobald auch hier die rechtliche Situation geklärt ist, werden wir die neuen Bestimmungen in FisCal implementieren. AUSWIRKUNGEN DES MWST. PAKETES 2010 AUF FISCAL Die neuen Bestimmungen, zumindest mit Kenntnisstand , wurden in FisCal implementiert. Für die internationalen Dienstleistungen (oder grenzüberschreitenden Dienstleistungen) wurden Anpassungen durchgeführt, die nachfolgend im Detail beschrieben werden. ACS Data Systems AG Seite 4 von 10
5 ERWEITERUNGEN STAMMDATEN MWST. KODE Jeder MwSt. Kode wird einer MwSt. Gruppe zugeordnet; diese entscheidet beim Verbuchen, um welchen Geschäftsvorfall es sich handelt (z.b. nationaler Verkauf mit 20% MwSt., innergemeinschaftliche Lieferung NI Art. 41, usw.). Auch für die internationalen Dienstleistungen wurden hier zwei neue Gruppen hinzugefügt: Fuori campo IVA - servizi internazionali: es handelt sich hier um die erbrachten grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Verkauf) mit Leistungsort im Ausland (EU oder Drittland); diese werden ohne MwSt. (fuori campo IVA) fakturiert. Autofattura Art. 17, 2- servizi internazionali: : es handelt sich hier um die erhaltenen grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Einkauf) mit Leistungsort im Inland; diese werden mit dem Reverse-Charge- Verfahren mit MwSt. verbucht. Bitte legen Sie im Programm Erfassen MwSt. Kode (Menü Stammdaten -> Tabellen Buchhaltung und Zahlungen) für die internationalen Dienstleistungen zwei MwSt. Kode an, jeweils einen für jede Gruppe. Für die erbrachten internationalen Dienstleistungen (Verkauf) Für die erhaltenen internationalen Dienstleistungen (Einkauf) ACS Data Systems AG Seite 5 von 10
6 Es könnte auch erforderlich sein, für die erhaltenen Leistungen mehrere MwSt. Kode anzulegen, falls unterschiedliche Prozentsätze verwendet werden oder es sich um eine nicht oder nur beschränkt abziehbare MwSt. handelt (z.b. Langzeitmiete von PKW aus dem Ausland). In diesem Falle legen Sie für jeden Prozentsatz bzw. beschränkte Abziehbarkeit einen eigenen MwSt. Kode an und ordnen Sie diesen immer der MwSt. Gruppe 10 Autofattura Art. 17,2 servizi internazionali zu. Hinweis: da ab dem Jahr 2010 die innergemeinschaftlichen Dienstleistungen (non soggetto art. 40) nicht mehr Anwendung finden (da durch die neue Fassung des Artikels 7 MwStG ersetzt), bitte sperren Sie diesen MwSt. Kode mit Datum BUCHUNGSARTEN Beim Einkauf wird der Geschäftsvorfall internationale Dienstleistung sowohl durch die Einstellung der Buchungsart (MwSt. Behandlung) als auch durch den verwendeten MwSt. Kode (MwSt. Gruppe) bestimmt; für den Verkauf hingegen wird grundsätzlich nur der MwSt. Kode verwendet. Das Feld MwSt. Behandlung hat folgende Einträge (unverändert): Für die Buchung der erhaltenen internationalen Dienstleistungen werden zwei Buchungsarten benötigt: Erhaltene internationale Dienstleistung EU: MwSt. Behandlung = 3 EG-Ausland Erhaltene internationale Dienstleistung Drittländer: MwSt. Behandlung = 2 Zoll Ausland Die Buchungsart wird mit dem Programm Erfassen Buchungsarten (Menü Buchhaltung -> Stammdaten) erfasst. Hier nachfolgend ein Beispiel über die zwei Buchungsarten für Einkauf internationale Dienstleistungen; die einzelnen Felder können aufgrund der kundenspezifischen Kodifizierungen unterschiedlich sein. ACS Data Systems AG Seite 6 von 10
7 Diese Buchungsarten haben einen ähnlichen Aufbau wie die Buchungsart für innergemeinschaftliche Erwerbe. Folgende Felder sind hier relevant: MwSt. Behandlung (3 EG-Ausland bzw. 2 Zoll-Ausland): durch die Einstellung des Feldes MwSt. Behandlung wird bestimmt, ob es sich um ein EU- oder Drittland handelt, nicht jedoch, ob es Ware (innergemeinschaftliche Lieferungen, Zoll) oder Dienstleistungen betrifft. MwSt. Register und zusätzliches Register: da es sich hier um eine Buchung nach dem Reverse-Charge- Verfahren handelt, bei dem sowohl Einkaufs- als auch Verkaufsregister gebucht werden, müssen hier zwei Register (Register und Zusatzregister) angegeben werden: o für die Dienstleistungen EU können dabei dieselben Register verwendet werden, die bereits für die innergemeinschaftlichen Dienstleistungen verwendet werden; o für die Dienstleistungen Drittländer verwenden Sie hier evtl. die Register für die Eigen rechnung, falls vorhanden (auf alle Fälle jedoch von den normalen Einkäufen und Verkäufen getrennte Register). MwSt. Gegenkonto: jeweils MwSt. Einkauf und - Verkauf (evtl. eigene Konten für EU falls vorhanden). MwSt. Kode: durch die Verwendung bei der Buchung eines MwSt. Kodes der Gruppe 10 Autofattura Art. 17,2 wird bestimmt, dass es sich nicht um einen innergemeinschaftlichen Erwerb bzw. Zoll handelt, sondern um eine internationale Dienstleistung EU oder auch Drittland (je nach der Einstellung von MwSt. Behandlung in der Buchungsart). Für beide Buchungsarten geben Sie als Vorschlagswert den MwSt. Kode der Gruppe 10 Autofattura Art. 17,2 an. Für die erbrachten internationalen Dienstleistungen hingegen, benötigen Sie keine eigene Buchungsart, da beim Verkauf der Geschäftsvorfall aufgrund des MwSt. Kodes erkannt wird. Die Unterscheidung der Dienst leistung zwischen EU und Drittland erfolgt aufgrund der Herkunft des Kunden. ACS Data Systems AG Seite 7 von 10
8 BUCHUNG Die vorher beschriebenen Erweiterungen haben Einfluss auf die Buchung. Hier nachfolgend werden die Buchungen für erbrachte und erhaltene internationale Dienstleistungen erläutert. Dies gilt vor allem, wenn die Buchungen direkt durchgeführt werden. Falls hingegen die Buchungen über die Fakturierung erstellt werden, so bestimmt bereits dieses Programm die korrekten Werte für MwSt. Kode und MwSt. Behandlung. BUCHUNG EINER ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNG Im Falle der Buchung einer erbrachten internationalen Dienstleistung (Verkauf) kann hier dieselbe Buchungsart wie bei einer nationale Kundenrechnung verwendet werden, da aufgrund des verwendeten MwSt. Kodes der Geschäftsvorfall bestimmt wird. Verwenden Sie in diesem Falle den MwSt. Kode für internationale Dienstleistungen, wie im Kapitel über den MwSt. Kode beschrieben. Es wäre auch möglich (jedoch nicht notwendig), eine eigene Buchungsschablone zu erstellen, in der dann der MwSt. Kode als Vorschlagswert für die Buchung eingetragen wird. Die Unterscheidung der Dienstleistung zwischen EU und Drittland wird aufgrund der Herkunft des Kunden gemacht. ACS Data Systems AG Seite 8 von 10
9 BUCHUNG EINER ERHALTENEN DIENSTLEISTUNG Im Falle der Buchung einer erhaltenen internationalen Dienstleistung (Einkauf) werden hier eigene Buchungsarten für internationale Dienstleistungen EU bzw. Drittländer benötigt (siehe hierzu Kapitel über Buchungs arten), da bei einem Einkauf der Geschäftsvorfall von der verwendeten Buchungsart und dem MwSt. Kode bestimmt wird. Beim Buchen der Rechnung wird hier der gleiche Vorgang wie bei den innergemeinschaftlichen Erwerben durchgeführt, ausgenommen der MwSt. Kode. Der Vorgang dieser Buchung ist sowohl für Dienstleistungen aus EU-Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern identisch; es ändern sich nur die Buchungsart (MwSt. Behandlung) und evtl. die MwSt. Register. MWST. PERIODENABSCHLUSS (LIQUIDIERUNG) Gleich wie bei den innergemeinschaftlichen Erwerben werden auch die internationalen Dienstleistungen automatisch getrennt bei der MwSt. Abrechnung ausgewiesen. ACS Data Systems AG Seite 9 von 10
10 VERKAUFSDOKUMENTE In FisCal wird beim Verkauf aufgrund des MwSt. Kodes der Geschäftsvorfall bestimmt. Deshalb ist es wichtig, dass beim Erstellen eines Verkaufsdokumentes (Angebot, Auftrag, Lieferschein, Rechnung) der richtige MwSt. Kode vorgeschlagen wird. Wie bereits bei der Buchung beschrieben, ist auch für die internationalen Dienstleistungen keine eigene Fakturierschablone erforderlich (es genügt die normale Fakturierschablone). In FisCal wird aufgrund der Herkunft des Kunden (Inland, EU, Drittland) die MwSt. Berechnung automatisch vorgeschlagen; jedoch kann nicht automatisch die Art der Bewegung (Lieferung, Dienstleistung) ermittelt werden. Deshalb ist es notwendig, bei Dienstleistungen diese Einstellung manuell vorzunehmen: wählen Sie die Option individuell aus und geben Sie den MwSt. Kode der Gruppe 9 Fuori campo IVA Art. 7-ter ein. Aufgrund dieser Auswahl wird bei der Erfassung der einzelnen Positionen des Dokumentes (Zeilen) dieser MwSt. Kode vorgeschlagen. Bei gleichzeitigen Warenlieferungen und Dienstleistungen für EU-Kunden müssen getrennte Rechnungen erstellt werden (wegen der Intrastat-Meldung). Dieses Dokument wurde zum Stand erstellt und beinhaltet den bisherigen Kenntnisstand. Für zukünftige Neuerungen bzw. Änderungen, wie sie lt. Ankündigungen der Fachpresse nicht auszuschließen sind, ist ggf. diese Dokumentation durch eine neue Version zu ersetzen. ACS Data Systems AG wird Sie bei Neuerungen rechtzeitig informieren und die erforderlichen Programmanpassungen durchführen. ACS Data Systems AG Seite 10 von 10
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