Änderungen bei der Rechnungsstellung nach 13b UStG für Gebäudereiniger und Bauunternehmer
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- Paul Siegel
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1 Rechnungswesen AGENDA Lexware buchalter Seite 1. Zur Agenda zurück Gesetzesänderungen 2015 KroatienAnpG und BMF-Schreiben vom BMF-Schreiben vom Ausweitung der Regelungen des 13b UStG auf Lieferungen von Tablets und Spielekonsolen Lieferungen von Metallen (Aluminium!) Änderungen bei der Rechnungsstellung nach 13b UStG für Gebäudereiniger und Bauunternehmer Neu 18h UStG Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernsehleistungen und andere auf elektronischem Wege erbrachten Dienstleistungen (z.b. Download von Software) an Nichtunternehmer in der EU unterliegen der Umsatzbesteuerung im Land des Leistungsempfängers Seite 2.
2 Gesetzesänderungen 2015 Die Umsetzung des 18h UStG in der Praxis Die betroffenen Unternehmen müssen die ausländische Umsatzsteuer (15%-27%) dem Privatkunden berechnen, sich im jeweiligen EU-Land registrieren lassen, dort die USt. anmelden und abführen Alternativ: Anmeldung am MOSS-Verfahren (Mini-One-Stop-Shop) beim vierteljährliche Anmeldung der Steuer, gegliedert nach EU-Land Maßnahmen innerbetrieblich Anpassung von Preislisten Einstellungen in Fakturierungssoftware Separate Erlöskonten in FIBU Genaue Vorgehensweise BMF-Schreiben im Januar 2015 ist abzuwarten Für die innerbetrieblichen Maßnahmen steht Ihnen das Dokument MOSS.pdf zum Download zur Verfügung Seite 3. Inhaltliche Neuerungen Version 2015 Aktuelle Formulare Umsatzsteuer-Voranmeldung 2015 * Dauerfristverlängerung 2015 * Anlage EÜR 2014 * Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2014 (ab plus Version)* Zusammenfassende Meldung 2015 (ab pro Version)* verfügbar nach Servicepack* Übermittlung aller Formulare mit Elster direkt aus dem Programm. Voraussetzung: Ihre Software ist auf dem aktuellen Stand. Seite 4.
3 Änderungen im Formular USt-Voranmeldung Seite 5. Änderungen im Formular EÜR 2014 Wegfall Pos. 188, dafür 180, 181, 182 Folge: Erweiterung der manuellen Werteerfassung Seite 6.
4 Erweiterungen in der E-Bilanz Neue Taxonomie 5.3 Die neue Taxonomie ist für die Übermittlung der Jahre 2014 und 2015 gültig Die aktualisierte Taxonomie 5.3 ist in Lexware buchhalter eingearbeitet Konten der DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 sind dieser neuen Taxonomie bereits zugeordnet Wichtiger Hinweis: Die Übermittlung der E-Bilanz 2014 mit der Taxonomie 5.3 ist voraussichtlich erst ab Mai 2015 möglich, wie von der Finanzverwaltung vorgegeben Seite 7. Erweiterungen in der E-Bilanz Anlagespiegel brutto, kurz Seite 8.
5 Erweiterungen in der E-Bilanz - Kontennachweise Für einzelne Bilanzpositionen können in der E-Bilanz Zentrale ebenfalls die Kontennachweise ausgewählt werden Die Aktivierung der Kontennachweise und des Anlagespiegels (Folie davor) wird in den Stammdaten der E-Bilanz-Zentrale vorgenommen Seite 9. Vereinfachung im Einzug von Lastschriften Fixe Fälligkeiten Vor SEPA waren Lastschriften grundsätzlich bei Sicht fällig Seit der Einführung von SEPA muss für jeden Lastschrifteinzug ein Fälligkeitsdatum bestimmt werden. Dadurch war es bis jetzt kaum noch möglich, mehrere Lastschriften beim Einzug zusammenzufassen Mit der Option fixe Fälligkeiten für Forderungen (Zahlungsziel nach Datum), ist es wieder möglich mehrere Forderungen mit einer Lastschrift einzuziehen Legen Sie neue Zahlungsbedingungen an! Seite 10.
6 Vereinfachung bei der Ist-Versteuerung* - Zahlung vor Rechnung möglich FAKTEN Bei der Ist-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer erst mit Zahlungseingang des offenen Betrages Lexware erzeugt dabei automatische Steuerbuchungen Voraussetzung für die Korrektheit der Steuerbuchungen und folglich der die USt- Voranmeldung war bis jetzt: Rechnung vor Zahlung PROBLEM z.b. Handelsgeschäfte im Internet, wo meistens gegen Vorkasse gezahlt wird ( Zahlung vor Rechnung ) Bis Jahresversion 2014 musste man bei solchen Fällen über Interimskonten buchen LÖSUNG Ab Jahresversion 2015 ist es möglich Zahlung vor Rechnung zu buchen Der Ausweis der Steuer erfolgt mit dem Ausbuchen des Offenen Posten (OP) wie gesetzlich gefordert rückwirkend zum Datum des Zahlungseingangs * Betrifft nur Anwender mit Debitorenbuchhaltung Seite 11. Vereinfachung bei Buchungen nach 13b UStG FAKTEN Für die verschiedenen Anwendungsfälle des 13b UStG ist es notwendig, unterschiedliche USt-Positionen in der USt-Voranmeldung und USt-Erklärung zu bedienen PROBLEM Da grundsätzlich jedem steuerrelevanten Konto nur eine USt-Position zugeordnet werden kann, müssen in der Buchhaltung mehrere Konten für die Zwecke des 13b UStG geführt werden (Kontensalat J) LÖSUNG Ab der Januar Aktualisierung ist es möglich, die Steuertatbestände des 13b UStG bei jeder Buchung als Zusatzangabe zur Buchung zu hinterlegen. Es ist nicht mehr notwendig, jeweils ein einzelnes Aufwandskonto mit dem entsprechenden Steuerschlüssel anzulegen Seite 12.
7 Vereinfachung bei Buchungen nach 13b UStG Seite 13.
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