An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 31. Dezember 2013 Nr. 50/2013

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 31. Dezember 2013 Nr. 50/2013"

Transkript

1 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 31. Dezember 2013 Nr. 50/2013 Betrifft: Klassifizierung der Photovoltaikanlagen als Gebäude und entsprechende steuerrechtliche Auswirkungen Rundschreiben der Agentur der Einnahmen vom 19. Dezember 2013 Mit einem recht umfangreichen Rundschreiben von knapp 70 Seiten (Nr. 36 vom 19. Dezember 2013) hat die Agentur der Einnahmen noch kurz vor Weihnachten längst überfällige Anleitungen zur steuerlichen Behandlung der Photovoltaikanlagen veröffentlicht und damit insbesondere Widersprüche aufgehoben, die in der Vergangenheit durch unterschiedliche Anweisungen der Ende 2012 zusammengeschlossenen Agentur des Gebietes einerseits und der Agentur der Einnahmen andererseits entstanden sind. Positiv angerechnet werden muss, dass die Agentur einsieht, dass etwaige Fehler der jüngsten Vergangenheit auch auf diese Widersprüche zurückzuführen sind, und entsprechend soll zumindest für die Vergangenheit auf die Verhängung von Strafen verzichtet werden. Einordnung als Gebäude oder als bewegliches Gut? Kernpunkt des Rundschreibens ist die Klärung, ob Photovoltaikanlagen als Gebäude oder als bewegliche Güter einzustufen sind, denn die Unterscheidung ist von wesentlicher steuerlicher Relevanz. Zur Erinnerung: - Mit Rundschreiben Nr. 46/E/2007 hatte die Agentur der Einnahmen die Photovoltaikanlagen grundsätzlich als bewegliche Güter eingeordnet, soweit ohne gravierende wirtschaftliche Nachteile potentiell ein Abbau der Anlagen und Wiederaufbau an einem anderen Ort möglich wäre; zumal diese potentielle Verlegung fast immer möglich war, konnte bislang im Lichte - 1 -

2 dieser Anleitung eine Einordnung der Anlagen unter die beweglichen Güter durchwegs vertreten werden. - Fast zeitgleich hatte aber auch die Agentur des Gebietes mit Rundschreiben Nr. 3/T/2008 angeordnet, dass Photovoltaikanlagen auf jeden Fall als Gebäude zu klassifizieren und als solche unter der Katasterkategorie D/1 einzutragen wären. Mit diesen widersprüchlichen Anweisungen wird nun aufgeräumt, wobei sich i. W. die zweite These durchgesetzt hat: Photovoltaikanlagen sind im Sinne des oben genannten Rundschreibens Nr. 36/2013 grundsätzlich als Gebäude einzuordnen, soweit - es sich um eigenständige Energieproduktionsanlagen handelt, die nach den Katasterbestimmungen unter den Katasterkategorien D/1 oder D/10 zu erfassen sind, oder - es sich um Anlagen handelt, die auf Wänden, Dächern oder auch auf Zubehörsflächen, unabhängig ob Gemeinschaftseigentum oder nicht, von Gebäuden errichtet worden sind, welche ihrerseits im Gebäudekataster zu erfassen sind. Umgekehrt werden die Anlagen nicht als Gebäude, sondern als bewegliche Güter, eingestuft und sind auch nicht dem Gebäudekataster zu melden, wenn zumindest eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist (es handelt sich im Wesentlichen um Anlagen für den Eigenverbrauch): - Nennleistung der Anlage nicht über 3 KW mit Bezug auf jede Gebäudeeinheit, welche von der Anlage bedient wird; - die gesamte Nennleistung, ausgedrückt in KW, ist nicht höher als das Dreifache der bedienten Baueinheiten, auch wenn sich die Anlage nicht auf einem der Gebäude, sondern auf dem Boden befindet; - bei Freilandanlagen: Das Bauvolumen der Anlagen liegt unter 150 Kubikmeter, wobei zur Berechnung die gesamte Grundfläche herangezogen wird und die Höhe aufgrund der durchschnittlichen horizontalen Achse der Anlagen berechnet wird. Die Schlussfolgerung: In Anlehnung an die neue Interpretation der Agentur der Einnahmen sind Photovoltaikanlagen, abgesehen von den vorgenannten Kleinanlagen, immer als Gebäude einzustufen und nicht als bewegliche Güter! Bestätigt wird auch die Auslegung laut Rundschreiben Nr. 10/T vom 4. August 2005, wonach für bestehende Gebäude Änderungsmeldungen vorzulegen sind, soweit durch die Anlage eine Änderung der früheren Katastererträge um zumindest 15% erfolgt. Die Einordnung der Photovoltaikanlagen als Gebäude hat grundlegende Auswirkungen auf ihre steuerrechtliche, und zwar sowohl für Zwecke der direkten als auch für Zwecke der indirekten Steuern. Nachstehend ein Überblick: 1. Auswirkungen auf Abschreibungen: Bislang wurden die Photovoltaikanlagen in Anlehnung an die Anleitungen der Agentur der Einnahmen im Allgemeinen mit 9% abgeschrieben. Soweit nun aber die Klassifizierung als Gebäude zum Tragen kommt, ist nur mehr ein Abschreibungssatz von 4% anwendbar, reduziert sogar auf 3%, soweit es sich um Anlagen handelt, welche in Gebäude eingebaut sind, die - 2 -

3 selbst nur mit 3% abgeschrieben werden dürfen. Nur bei den kleineren Anlagen, die weiterhin als bewegliche Güter klassifiziert werden dürfen, kann der Abschreibungssatz von 9% beibehalten werden. Freiberufler hingegen werden für nach dem 31. Dezember 2009 realisierte Anlagen völlig auf die Abschreibung verzichten müssen, soweit es sich nicht mehr um bewegliche Güter handelt. Für über Leasing finanzierte Anlagen hingegen wird hingegen auf die einschlägigen Bestimmungen über die Mindestdauer des Leasingvertrages bei Immobilien verwiesen (ab 2014 also 12 Jahre); zumal die steuerlichen Bestimmungen über das Leasing mit 1. Jänner 2014 grundlegend geändert werden, werden wir mit einem eigenen Rundschreiben die entsprechenden Bestimmungen erläutern. Aber damit nicht genug: Durch die Einordnung der Photovoltaikanlagen als Gebäude kommen auch die Einschränkungen im Bereich der Nichtabschreibbarkeit der anteiligen Grundstückskosten zur Anwendung. Bekanntlich gilt bei Gebäuden die Vermutung, dass die Grundstückskosten bei Industriegebäuden mit 30% und bei sonstigen Gebäuden mit 20% der Gesamtkosten festzulegen sind, außer es können mittels getrennter Urkunde andere Kosten nachgewiesen werden (wenn z. B. der Grund vor dem Bau der Anlage getrennt angekauft worden ist). Das vorliegende Rundschreiben bestätigt zudem, dass für Photovoltaikanlagen die anteiligen und damit nicht absetzbaren Grundstückskosten mit 30% anzusetzen sind, da die Anlagen als Industriegebäude klassifiziert werden. Unterm Strich werden sich bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 die steuerlich absetzbaren Abschreibungen merklich reduzieren, bedingt durch den verminderten Abschreibungssatz sowie die Nichtabsetzbarkeit der anteiligen Grundstückskosten. Die Frage der Nichtabsetzbarkeit von Grundstückskosten stellt sich übrigens nicht, soweit die Anlage aufgrund eines zeitlich beschränkten Oberflächenrechts errichtet worden ist. Positiv ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass im Rundschreiben ausdrücklich festgehalten wird, dass die Abschreibungen der Vorjahre nicht berichtigt werden müssen. Wer also bislang die Anlage mit 9% abgeschrieben hat und ausgehend von einer Einordnung als bewegliches Gut auch keine anteiligen Grundstückskosten beachtet hat, muss keine Nachmeldung vorlegen und hat auch keine Beanstandung durch die Finanzverwaltung zu befürchten. 2. Auswirkungen auf die IMU: Soweit die Anlagen Gebäude darstellen, ist hierfür auch die IMU geschuldet. Speziell für landwirtschaftliche Unternehmen ist aber daran zu erinnern, dass die Agentur des Gebietes mit Mitteilung Nr vom 6. Juni 2012 anerkannt hat, dass die unter der Katasterkategorie D/10 erfassten Anlagen als landwirtschaftliche Betriebsgüter anzusehen und daher im Rahmen der Landwirtschaft von der IMU befreit sind. 3. Auswirkungen auf Mehrwertsteuer und Registersteuer: Die Einordnung der Photovoltaikanlagen als Gebäude hat auch Auswirkungen auf Mehrwertsteuer, Register-, Hypothekar- und Katastersteuer. Die Übertragung von Anlagen unterliegt nämlich nicht nur der Mehrwertsteuer, sondern auch der Registersteuer zum Fixbetrag, und - 3 -

4 die Hypothekar- und Katastersteuer kommen in Höhe von insgesamt 4% zur Anwendung, wie dies für die Übertragung gewerblicher Gebäude seit 2006 (D.L. 223/2006) vorgesehen ist. Die Klassifizierung der Anlagen als Gebäude hat zudem Bedeutung im Zusammenhang mit der internationalen Mehrwertsteuer: Leistungen zum Bau der Anlagen sind als Grundstücksleistungen im Sinne von Art. 7-quater MwStG einzuordnen; soweit mit den Leistungen nicht ansässige Unternehmen beauftragt werden, sind hierfür (im Unterschied zu Leistungen auf beweglichen Gütern) keine Intra-Meldungen zu erstellen. Das Rundschreiben bestätigt übrigens auch, dass für die Errichtung und für den Erwerb der Anlagen der verminderte MwSt-Satz von 10% anzuwenden ist, und zwar mit Bezug auf Zi. 127-quinquies, Tab. A-III MwStG. Der verminderte MwSt-Satz von 10% kommt ausdrücklich auch auf die Leasingraten der Anlagen zur Anwendung. Zusätzlich unterliegt der Leasingvertrag durch die Einordnung als Immobilie aber auch der proportionalen Registersteuer in Höhe von 1%. Empfehlung: Gerade was die Registersteuer anbelangt, bitte wir Sie, bestehende Leasingverträge für Photovoltaikanlagen zu überprüfen. 4. Scheingesellschaften: Erfreulich sind schließlich die Aussagen der Agentur in Sachen Scheingesellschaften: Es wird anerkannt, dass die produzierte Energie i. W. nur auf einem regulierten Markt veräußert werden kann, und entsprechend hat der Unternehmer auch nur relativ geringe Möglichkeiten, die Ertragsfähigkeit seiner Anlagen zu beeinflussen. Die Agentur lädt in diesem Sinne die Steuerämter ein, Anträge von Unternehmen auf Nichtanwendung der Bestimmungen über die Scheingesellschaften bei Photovoltaikanlagen wohlwollend zu behandeln; in diesem Zusammenhang bestätigt die Agentur eigentlich nur ein wegweisendes Urteil der Provinzialen Steuerkommission von Bozen vom 30. April Gleichzeitig wird festgehalten, dass infolge der Klassifizierung als Immobilie der anzuwendende Ertragskoeffizient für Photovoltaikanlagen nicht 15% beträgt, wie in der Vergangenheit vielfach behauptet, sondern 6%. 5. Anlagen auf Liegenschaften Dritter Das Rundschreiben geht sodann auch auf den Fall ein, wo Photovoltaikanlagen auf Gebäuden Dritter errichtet worden sind. Solche Anlagen dürfen, immer soweit sie als Gebäude zu klassifizieren sind, nicht mehr als Sachanlagen in der Bilanz ausgewiesen werden, sondern sind unter den mehrjährigen Kosten zu erfassen. Die Abschreibung dieser Kosten erfolgt entsprechend der Dauer des zugrundeliegenden Miet-, Leih- oder Nutzungsvertrages. Die Klassifikation als Gebäude bzw. als außerordentliche Instandhaltung hat schließlich gravierende Auswirkungen auf die MwSt-Erstattung: Die Agentur der Einnahmen verweist ausdrücklich auf frühere Anleitungen im Zusammenhang mit Investitionen auf Liegenschaften Dritter, wonach in solchen Fällen keine Rückerstattung des MwSt-Guthabens beantragt werden darf, außer es handelt sich um Anlagen, die vom Gebäude getrennt werden können

5 6. Statut des Steuerzahlers Das vorliegende Rundschreiben erkennt ausdrücklich an, dass bislang die Anleitungen der Steuerverwaltung widersprüchlich waren. Wer also bislang die aufgezeigten Verpflichtungen, soweit sie auf die Einordnung der Anlagen als Gebäude zurückzuführen sind, nicht eingehalten hat, muss keine Verwaltungsstrafen fürchten. Insbesondere müssen, wie bereits erwähnt, die Abschreibungen in Höhe von 9% der vergangenen Jahre nicht berichtigt werden. Für die Zukunft wird es aber keine Entschuldigung mehr geben. Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Josef Vieider - 5 -

Nachstehend eine Übersicht über die seit 1. Jänner 2010 geltenden Bestimmungen für Vermittlungsleistungen:

Nachstehend eine Übersicht über die seit 1. Jänner 2010 geltenden Bestimmungen für Vermittlungsleistungen: Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika

Mehr

Rundschreiben Bozen, 17. März 2010 Nr. 14/2010. Betrifft: Umsetzung des MwSt-Pakets 2010 Vermietung von beweglichen Gütern und von Beförderungsmitteln

Rundschreiben Bozen, 17. März 2010 Nr. 14/2010. Betrifft: Umsetzung des MwSt-Pakets 2010 Vermietung von beweglichen Gütern und von Beförderungsmitteln Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika

Mehr

Betrifft: Änderungen Zeitpunkt der Umsatztätigung für internationale und innergemeinschaftliche Dienstleistungen erste amtliche Anleitungen

Betrifft: Änderungen Zeitpunkt der Umsatztätigung für internationale und innergemeinschaftliche Dienstleistungen erste amtliche Anleitungen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 27. Mai 2013 Nr. 19/2013 vj Betrifft: Änderungen Zeitpunkt der Umsatztätigung für internationale und innergemeinschaftliche Dienstleistungen erste amtliche Anleitungen

Mehr

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 28. Juni 2012 Nr. 32/2012

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 28. Juni 2012 Nr. 32/2012 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 28. Juni 2012 Nr. 32/2012 Betrifft: Wachstumsverordnung Änderungen bei Mehrwertsteuer auf Verkauf und Vermietung von Wohnungen und gewerblichen Gebäuden Die am 15.

Mehr

Betrifft: Diverse Neuerungen bei der Besteuerung von Liegenschaften. 1. Ab 2012 geänderte Besteuerung von Einkünften aus denkmalgeschützten Gebäuden

Betrifft: Diverse Neuerungen bei der Besteuerung von Liegenschaften. 1. Ab 2012 geänderte Besteuerung von Einkünften aus denkmalgeschützten Gebäuden An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 23. Juni 2012 Nr. 29/2012 Betrifft: Diverse Neuerungen bei der Besteuerung von Liegenschaften In den letzten Wochen ist aufgrund von Gesetzesänderungen oder auch

Mehr

Rundschreiben Bozen, 31. Dez Nr. 49/2012. Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen

Rundschreiben Bozen, 31. Dez Nr. 49/2012. Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 31. Dez. 2012 Nr. 49/2012 vj Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen In der Anlage erhalten Sie eine Übersicht zur Verbuchung

Mehr

Betrifft: Steuereinbehalte auf Zahlungen an Ausländer Amtliche Freistellungs- bzw. Reduzierungsanträge

Betrifft: Steuereinbehalte auf Zahlungen an Ausländer Amtliche Freistellungs- bzw. Reduzierungsanträge An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 13. Juli 2013 Nr. 29/2013 Betrifft: Steuereinbehalte auf Zahlungen an Ausländer Amtliche Freistellungs- bzw. Reduzierungsanträge veröffentlicht Zunächst die Vorgeschichte:

Mehr

Betrifft: Neuerungen im Bauwesen und bei Liegenschaften

Betrifft: Neuerungen im Bauwesen und bei Liegenschaften An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 11. März 2013 Nr. 11/2013 Betrifft: Neuerungen im Bauwesen und bei Liegenschaften Mit diesem Rundschreiben wollen wir Sie über einige Neuerungen bzw. Klarstellungen

Mehr

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, den 14. September 2017 Nr. 41/2017

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, den 14. September 2017 Nr. 41/2017 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 14. September 2017 Nr. 41/2017 Betreff: Begünstigte Zuweisungen bzw. begünstigter Verkauf von nicht betrieblich genutzten Betriebsgütern an die Gesellschafter

Mehr

aus der unklaren Abgrenzung der Repräsentationsausgaben.

aus der unklaren Abgrenzung der Repräsentationsausgaben. Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika

Mehr

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, den 13. September 2016 Nr. 35/2016

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, den 13. September 2016 Nr. 35/2016 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 13. September 2016 Nr. 35/2016 Betreff: Begünstigte Zuweisungen bzw. begünstigter Verkauf von nicht betrieblich genutzten Betriebsgütern an die Gesellschafter

Mehr

Neuerungen im Bereich Unternehmensbesteuerung

Neuerungen im Bereich Unternehmensbesteuerung Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Harald Munter Elvaser Straße 8 Via Elvas I-39042 Brixen/Bressanone

Mehr

Betrifft: Erstattung ausländischer MwSt-Guthaben - Anträge für 2010 innerhalb 30. September 2011 einreichen

Betrifft: Erstattung ausländischer MwSt-Guthaben - Anträge für 2010 innerhalb 30. September 2011 einreichen An Alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 13. August 2011 Nr. 28/2011 Betrifft: Erstattung ausländischer MwSt-Guthaben - Anträge für 2010 innerhalb 30. September 2011 einreichen Spätestens innerhalb 30. September

Mehr

Rundschreiben Bozen, 16. Dezember 2013 Nr. 48/2013. Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen

Rundschreiben Bozen, 16. Dezember 2013 Nr. 48/2013. Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 16. Dezember 2013 Nr. 48/2013 vj Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen Trotz der allgemeinen Wirtschaftskrise werden in diesen

Mehr

Rundschreiben Bozen, den 15. Jänner 2011 Nr. 05/2011

Rundschreiben Bozen, den 15. Jänner 2011 Nr. 05/2011 Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika

Mehr

Betrifft: 2. Vereinfachungsverordnung in Kraft Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer

Betrifft: 2. Vereinfachungsverordnung in Kraft Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 12. März 2012 Nr. 20/2012 Betrifft: 2. Vereinfachungsverordnung in Kraft Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer Die Ende Februar von der Regierung angekündigte zweite

Mehr

Rundschreiben Bozen, 5. Jänner 2015 Nr. 06/2015. Betreff: Vereinfachungsverordnung Nr. 175/2014 Auswirkungen auf die Einkommensteuern

Rundschreiben Bozen, 5. Jänner 2015 Nr. 06/2015. Betreff: Vereinfachungsverordnung Nr. 175/2014 Auswirkungen auf die Einkommensteuern An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 5. Jänner 2015 Nr. 06/2015 Betreff: Vereinfachungsverordnung Nr. 175/2014 Auswirkungen auf die Einkommensteuern In Umsetzung des Ermächtigungsgesetzes Nr. 23 vom

Mehr

Rundschreiben Bozen, den 4. Juni 2011 Nr. 25/2011

Rundschreiben Bozen, den 4. Juni 2011 Nr. 25/2011 Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika

Mehr

S T E U E R - UND W I R T S C H A F T S B E R A T E R

S T E U E R - UND W I R T S C H A F T S B E R A T E R INFO Nr. 1 vom 11.01.2016 Rundschreiben Nr. 1 Themen: - Einkommenssteuer IRPEF Tarif - Regionale Wertschöpfungssteuer IRAP - IMI-GIS - Aufwertung Grundstücke und Beteiligungen - Aufwertung Anlagevermögen

Mehr

Rundschreiben Bozen, 5. Jänner 2015 Nr. 04/2015. Betreff: Vereinfachungsverordnung Nr. 175/2014 Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer

Rundschreiben Bozen, 5. Jänner 2015 Nr. 04/2015. Betreff: Vereinfachungsverordnung Nr. 175/2014 Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 5. Jänner 2015 Nr. 04/2015 Betreff: Vereinfachungsverordnung Nr. 175/2014 Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer In Umsetzung des Ermächtigungsgesetzes Nr. 23 vom 11.

Mehr

Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016

Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016 Rundschreiben Nr. 2/2017 Geschrieben von dott. Thomas Thaler Bozen, 25.01.2017 Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016 Der elektronische Einreichungstermin für die MwSt.-Jahreserklärung ist der 28. Februar

Mehr

Betrifft: Besteuerung der privaten Nutzung von Betriebsgütern durch Gesellschafter sowie durch Familienangehörige

Betrifft: Besteuerung der privaten Nutzung von Betriebsgütern durch Gesellschafter sowie durch Familienangehörige An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 3. Dezember 2012 Nr. 46/2012 Betrifft: Besteuerung der privaten Nutzung von Betriebsgütern durch Gesellschafter sowie durch Familienangehörige von Einzelunternehmen

Mehr

= Rundschreiben n

= Rundschreiben n = Rundschreiben n. 2 22.03.2011 = Steuerfälligkeiten + 25. März + Frist für die Versendung der monatlichen Intra-Meldungen für innergemeinschaftliche Lieferungen, Erwerbe und Leistungen. + 31. März + Frist

Mehr

Rundschreiben Bozen, 21. Oktober 2014 Nr. 41/2014

Rundschreiben Bozen, 21. Oktober 2014 Nr. 41/2014 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 21. Oktober 2014 Nr. 41/2014 Betrifft: Meldung der Privatnutzung von Betriebsgütern und der gewährten Gesellschafterfinanzierungen im Jahr 2013 innerhalb Donnerstag,

Mehr

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, den 7. März 2016 Nr. 15/2016. Betreff: Diverse Mitteilungen

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, den 7. März 2016 Nr. 15/2016. Betreff: Diverse Mitteilungen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 7. März 2016 Nr. 15/2016 Betreff: Diverse Mitteilungen Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über diverse Neuigkeiten, die sich aufgrund gesetzlicher Neuerungen,

Mehr

Betrifft: Erstattung ausländischer MwSt-Guthaben - Anträge für 2009 innerhalb 30. September 2010 einreichen

Betrifft: Erstattung ausländischer MwSt-Guthaben - Anträge für 2009 innerhalb 30. September 2010 einreichen Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika

Mehr

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 9. Oktober 2013 Nr. 38/2013

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 9. Oktober 2013 Nr. 38/2013 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 9. Oktober 2013 Nr. 38/2013 Betrifft: Kunden- und Lieferantenlisten für 2012 sind innerhalb 12. (Monatsabrechner) bzw. 21. November 2013 (Quartalsabrechner) zu versenden;

Mehr

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 1. Februar 2016 Nr. 11/2016. Betreff: Neuerungen bei Pauschalabrechnung

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 1. Februar 2016 Nr. 11/2016. Betreff: Neuerungen bei Pauschalabrechnung An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 1. Februar 2016 Nr. 11/2016 Betreff: Neuerungen bei Pauschalabrechnung Wie bereits mit unserem Rundschreiben Nr. 4/2016 kurz aufgezeigt, wurde die Pauschalbesteuerung

Mehr

Betreff: Finanzgesetz für 2016 Liegenschaften und Bauwesen

Betreff: Finanzgesetz für 2016 Liegenschaften und Bauwesen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 5. Jänner 2016 Nr. 05/2016 Betreff: Finanzgesetz für 2016 Liegenschaften und Bauwesen Das zum 1. Jänner 2016 in Kraft getretene Finanzgesetz für 2016 (G. Nr.

Mehr

Betrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2013

Betrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2013 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 12. Februar 2014 Nr. 12/2014 st Betrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2013 Mit diesem Rundschreiben wollen wir Sie wiederum

Mehr

R u n d s c h r e i b e n 8/2013

R u n d s c h r e i b e n 8/2013 Montan, am 20. Dezember 2013 R u n d s c h r e i b e n 8/2013 1. Steuerabsetzbeträge für Wiedergewinnungsarbeiten und Energiesparmaßnahmen - 2. IRPEF-Steuerabsetzbetrag 50% für Ankauf von Möbeln und Haushaltsgeräten

Mehr

Entwurf Stabilitätsgesetz 2017

Entwurf Stabilitätsgesetz 2017 Rundschreiben Nr. 13/2016 Steuern ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, den 31.10.2016 Entwurf Stabilitätsgesetz 2017 Kürzlich hat die Regierung den Entwurf für das Stabilitätsgesetz 2017 vorgelegt.

Mehr

Betrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2012

Betrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2012 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 28. Januar 2013 Nr. 7/2013 st Betrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2012 Mit diesem Rundschreiben wollen wir Sie wiederum über

Mehr

Rundschreiben Bozen, 7. Dezember 2015 Nr. 49/2015. Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen

Rundschreiben Bozen, 7. Dezember 2015 Nr. 49/2015. Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 7. Dezember 2015 Nr. 49/2015 Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen Nachstehend wieder einige Hinweise zur Erfassung von Ausgaben

Mehr

Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien

Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 07 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien Titel der MWST-Info XX Eidgenössisches Finanzdepartement

Mehr

Betrifft: Gemeindesteuern GIS, IMU und TASE am 16. Dezember 2016 fällig

Betrifft: Gemeindesteuern GIS, IMU und TASE am 16. Dezember 2016 fällig An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 1. Dezember 2016 Nr. 42/2016 Betrifft: Gemeindesteuern GIS, IMU und TASE am 16. Dezember 2016 fällig Innerhalb Freitag, den 16. Dezember 2016, sind in Südtirol die

Mehr

Betrifft: Die neue Gemeindeimmobiliensteuer GIS für in Südtirol gelegene Liegenschaften

Betrifft: Die neue Gemeindeimmobiliensteuer GIS für in Südtirol gelegene Liegenschaften An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 4. Juni 2014 Nr. 26/2014 Betrifft: Die neue Gemeindeimmobiliensteuer GIS für in Südtirol gelegene Liegenschaften Nach dem Chaos um die IMU-Befreiung der Hauptwohnung

Mehr

Betreff: Regierung hat Entwurf zum Finanzgesetz für 2016 genehmigt Zahlreiche positive Ansätze für Unternehmen

Betreff: Regierung hat Entwurf zum Finanzgesetz für 2016 genehmigt Zahlreiche positive Ansätze für Unternehmen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 24. Oktober 2015 Nr. 47/2015 Betreff: Regierung hat Entwurf zum Finanzgesetz für 2016 genehmigt Zahlreiche positive Ansätze für Unternehmen Der Ministerrat hat

Mehr

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 24. August 2012 Nr. 38/2012. Betrifft: Wende bei der Förderung erneuerbarer Energien

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 24. August 2012 Nr. 38/2012. Betrifft: Wende bei der Förderung erneuerbarer Energien An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 24. August 2012 Nr. 38/2012 Betrifft: Wende bei der Förderung erneuerbarer Energien Zum wiederholten Mal innerhalb weniger Jahre wurden in den letzten Wochen die

Mehr

Rundschreiben Bozen, den 27. Dezember 2017 Nr. 49/2017 Betrifft: Hinweise auf das Jahresende 2017

Rundschreiben Bozen, den 27. Dezember 2017 Nr. 49/2017 Betrifft: Hinweise auf das Jahresende 2017 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 27. Dezember 2017 Nr. 49/2017 Betrifft: Hinweise auf das Jahresende 2017 Anbei einige Hinweise zum bevorstehenden Jahreswechsel: 1. Verjährungsfristen: Zunächst

Mehr

Gesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers und des Unternehmers für Verbindlichkeiten aus Steuern

Gesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers und des Unternehmers für Verbindlichkeiten aus Steuern Rundschreiben Nr. 7/2012 13. November Steger Benjamin Knapp Manfred Gesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers und des Unternehmers für Verbindlichkeiten aus Steuern INHALT 1 Vorbemerkung... 1 2 Anwendungsbereich...

Mehr

VESE - Verband unabhängiger Energieerzeuger, eine Fachgruppe der SSES

VESE - Verband unabhängiger Energieerzeuger, eine Fachgruppe der SSES Finanzdirektion des Kantons Bern Münsterplatz 12 3011 Bern Kontakt: reto.burn@fin.be.ch, 031 633 53 97 Bern, 26.06.2017 Stellungnahme zur Steuergesetzrevision 2019 Sehr geehrte Frau Simon Sehr geehrte

Mehr

Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen

Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 3. Dezember 2016 Nr. 44/2016 Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen Nachstehend wieder einige Hinweise im Zusammenhang mit Weihnachtsgeschenken

Mehr

Rundschreiben Bozen, den 9. Dezember 2017 Nr. 46/2017. Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen

Rundschreiben Bozen, den 9. Dezember 2017 Nr. 46/2017. Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 9. Dezember 2017 Nr. 46/2017 Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen Nachstehend wie auch in den Vorjahren einige Hinweise

Mehr

Steuerliche und andere Neuerungen

Steuerliche und andere Neuerungen Rundschreiben Nr. 1/2017 Geschrieben von dott. Thomas Thaler Bozen, 9.1.2017 Steuerliche und andere Neuerungen Mit dem Finanzgesetz 2017, Gesetz Nr. 232 vom 11.12.2016 sind einige Steuer- und Abgabenbestimmungen

Mehr

Betrifft: Die neue Gemeindeimmobiliensteuer IMU erste Fälligkeit am 18. Juni 2012

Betrifft: Die neue Gemeindeimmobiliensteuer IMU erste Fälligkeit am 18. Juni 2012 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 31. Mai 2012 Nr. 28/2012 Betrifft: Die neue Gemeindeimmobiliensteuer IMU erste Fälligkeit am 18. Juni 2012 Mit Art. 13 D.L. 201/2011 ( Rettungspaket Italien ) wurde

Mehr

Rundschreiben Bozen, 31. Dezember 2014 Nr. 48/2014. Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen

Rundschreiben Bozen, 31. Dezember 2014 Nr. 48/2014. Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 31. Dezember 2014 Nr. 48/2014 Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen In den nächsten Tagen sind die Aufwendungen für Weihnachtsgeschenke,

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Wirtschaft & Steuern THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Begleitverordnung zum Bilanzgesetz 2019 Begünstigte Abfindung von Steuerstreitverfahren (Art. 1-9)... 2 Neuerungen hinsichtlich

Mehr

Datenverarbeitung und Steuererklärung

Datenverarbeitung und Steuererklärung Montan, am 9. August 2013 R u n d s c h r e i b e n 3 / 2 0 1 3 1. Steuerabsetzbeträge für Wiedergewinnungsarbeiten und Energiesparmaßnahmen - Neuerungen 2. IRPEF-Steuerabsetzbetrag 50% für Ankauf von

Mehr

Betrifft: Neuerungen im Haushaltsgesetz für 2015 Bereich Mehrwertsteuer und Bauwesen

Betrifft: Neuerungen im Haushaltsgesetz für 2015 Bereich Mehrwertsteuer und Bauwesen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 5. Jänner 2015 Nr. 07/2015 vj Betrifft: Neuerungen im Haushaltsgesetz für 2015 Bereich Mehrwertsteuer und Bauwesen Neben den umfangreichen Änderungen durch die

Mehr

STEUERABSETZBETRAG VON 65 % FÜR DIE ENERGETISCHE SANIERUNG VON BESTEHENDEN GEBÄUDEN. Dott. Hubert Gasser

STEUERABSETZBETRAG VON 65 % FÜR DIE ENERGETISCHE SANIERUNG VON BESTEHENDEN GEBÄUDEN. Dott. Hubert Gasser STEUERABSETZBETRAG VON 65 % FÜR DIE ENERGETISCHE SANIERUNG VON BESTEHENDEN GEBÄUDEN Dott. Hubert Gasser Gesetzesbestimmungen Gesetz Nr. 296 vom 27.12.2006, Art. 1, Absätze 344-349 DM 19.02.2007 (legt die

Mehr

NEWSLETTER 13/

NEWSLETTER 13/ NEWSLETTER 13/2017 12.09.2017 IN DIESER AUSGABE 1. Die Rückerstattung der in anderen EU-Mitgliedsstaaten entrichteten MwSt. 2. Pro memoria: Die Übergabe der Mietverträge von Immobilien an die zuständige

Mehr

THEMEN UNTER DER LUPE

THEMEN UNTER DER LUPE THEMEN UNTER DER LUPE 12 2010 Wirtschaft & Steuern Aufbewahrungsfrist für Rechnungen und Belege... 1 Druck der Bücher und Register... 2 MwSt-Rückvergütung Ausland... 3 Innergemeinschaftliche Lieferung...

Mehr

1. Gemeindeimmobiliensteuer GIS in Südtirol

1. Gemeindeimmobiliensteuer GIS in Südtirol An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 3. Juni 2015 Nr. 28/2015 Betrifft: Fälligkeit 1. Anzahlung für Gemeindeimmobiliensteuer GIS für in Südtirol belegene Liegenschaften sowie für IMU und TASI für außerhalb

Mehr

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 3. Juni 2017 Nr. 25/2017. Betrifft: Hyper- und Sonderabschreibungen ein kurzer Leitfaden

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 3. Juni 2017 Nr. 25/2017. Betrifft: Hyper- und Sonderabschreibungen ein kurzer Leitfaden An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 3. Juni 2017 Nr. 25/2017 Betrifft: Hyper- und Sonderabschreibungen ein kurzer Leitfaden 1. Einführung Unternehmen und Freiberufler sind nicht zuletzt im Sinne des

Mehr

Ihre Energie-Unabhängigkeit mit SENEC.IES

Ihre Energie-Unabhängigkeit mit SENEC.IES Ihre Energie-Unabhängigkeit mit 84 % Strom-Unabhängigkeit für 30 Jahre Für Herrn Projektname: Nachrüstung ohne Förderung 11 Cent Neuer Strompreis 34.736 Gewinn Kurzübersicht Wirtschaftlichkeit Ihr neuer

Mehr

MEGAABSCHREIBUNG (IPERAMMORTAMENTO)

MEGAABSCHREIBUNG (IPERAMMORTAMENTO) MEGAABSCHREIBUNG (IPERAMMORTAMENTO) Dott. Hubert Gasser Megaabschreibung Iperammortamento GESETZESBESTIMMUNGEN - Gesetzesentwurf des Stabilitätsgesetzes 2017, Art. 1, Abs. 8-13 - Stabilitätsgesetz 2016-28.

Mehr

REPRÄSENTATIONSSPESEN. M. D. vom 19. November 2008

REPRÄSENTATIONSSPESEN. M. D. vom 19. November 2008 REPRÄSENTATIONSSPESEN M. D. vom 19. November 2008 Stellungnahmen Rundschreiben Nr. 9/IR/09 des Forschungsinstitutes der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rundschreiben Assonime Nr. 16/09 Rundschreiben

Mehr

HESSE BALDESSARELLI & PARTNER

HESSE BALDESSARELLI & PARTNER Sozietät für Wirtschafts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfer Dr. Georg Hesse Dr. Marco Baldessarelli Dr. Severine Hell Dr. Gabi Moser Dr. Mattia Prevedello Dr. Matthias Dilitz Dr. Simone Faustini Meran,

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Zeitliche Einschränkung Absetzbarkeit der MwSt. - Klarstellung durch die Agentur der Einnahmen... 2 Die Inhalte dieses

Mehr

Life Science Nord Management GmbH, Hamburg Bilanz zum 31. Dezember Vorjahr. A. Eigenkapital

Life Science Nord Management GmbH, Hamburg Bilanz zum 31. Dezember Vorjahr. A. Eigenkapital Anlage 1 Blatt 1 Life Science Nord Management GmbH, Hamburg Bilanz zum 31. Dezember 2016 A K T I V A P A S S I V A A. Anlagevermögen Vorjahr I. Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene gewerbliche

Mehr

Liquidität vor Rentabilität Teil 1. eine Kaufmannsweisheit, auch für Zahnärzte.

Liquidität vor Rentabilität Teil 1. eine Kaufmannsweisheit, auch für Zahnärzte. Liquidität vor Rentabilität Teil 1 eine Kaufmannsweisheit, auch für Zahnärzte. Im Rahmen der Praxisführung stellt sich für jeden niedergelassenen Zahnarzt immer wieder die Frage, an welchen Kennzahlen

Mehr

Rundschreiben Bozen, 22. Oktober 2016 Nr. 36/2016

Rundschreiben Bozen, 22. Oktober 2016 Nr. 36/2016 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 22. Oktober 2016 Nr. 36/2016 Betrifft: Meldung der Privatnutzung von Betriebsgütern und der gewährten Gesellschafterfinanzierungen im Jahr 2015 innerhalb Montag,

Mehr

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 3. Juni 2017 Nr. 23/2017

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 3. Juni 2017 Nr. 23/2017 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 3. Juni 2017 Nr. 23/2017 Betrifft: Diverse Neuerungen rund ums Bauen und Wohnen Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie auf verschiedene steuerliche Neuerungen im

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Steuerbonus für Werbemaßnahmen... 2 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich informativen Zwecken und stellen

Mehr

INFORMATIONSBRIEF INFORMATIONSBRIEF JÄNNER Stabilitätsgesetz 2016

INFORMATIONSBRIEF INFORMATIONSBRIEF JÄNNER Stabilitätsgesetz 2016 INFORMATIONSBRIEF INFORMATIONSBRIEF JÄNNER 2016 Stabilitätsgesetz 2016 Sehr geehrter Klient, am 30.12.2015 wurde das Stabilitätsgesetz 2016 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht und ist am 01.01.2016

Mehr

Abschreibungen ab 2011

Abschreibungen ab 2011 Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Abschreibungen ab 2011 Das müssen Sie als Unternehmer wissen So handeln Sie strategisch sinnvoll In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info

Mehr

Geschenke an Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter Art. 54 Abs. 5, Art. 108 Abs. 2, DPR 917/86 Art. 2, Abs. 2, n. 4, Art. 19-bis 1 DPR 633/72

Geschenke an Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter Art. 54 Abs. 5, Art. 108 Abs. 2, DPR 917/86 Art. 2, Abs. 2, n. 4, Art. 19-bis 1 DPR 633/72 An alle unsere Kunden Ihre Anschriften Bozen, 10. Dezember 2007 Geschenke an Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter Art. 54 Abs. 5, Art. 108 Abs. 2, DPR 917/86 Art. 2, Abs. 2, n. 4, Art. 19-bis 1 DPR 633/72

Mehr

Energiebericht der Jahre Gemeinde Wang

Energiebericht der Jahre Gemeinde Wang Energiebericht der Jahre 2010 2013 Gemeinde Wang 1) Allgemeines Die Gemeinde Wang ist im Jahr 2012 dem Klimaschutzbündnis des Landkreises Freising beigetreten und leistet ihren Beitrag zur Energiewende

Mehr

NEWSLETTER 07/

NEWSLETTER 07/ NEWSLETTER 07/2016 21.10.2016 IN DIESER AUSGABE 1. Der Ausdruck der obligatorischen Buchhaltungsregister 2. Die elektronische Archivierung der Buchhaltungsunterlagen 3. Aufbewahrung der Buchhaltungsunterlagen

Mehr

Fachempfehlung 10 Investitionsrechnung

Fachempfehlung 10 Investitionsrechnung Fachempfehlung 10 Empfehlung 1 Die umfasst wesentliche Ausgaben mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer, sowie die dazugehörigen Investitionseinnahmen. Diese Ausgaben ermöglichen dem öffentlichen Gemeinwesen,

Mehr

Betrifft: Silvesterverordnung in Gesetz umgewandelt Intra-2 wieder eingeführt - Auswirkungen auf die neuen Bilanzierungsvorschriften

Betrifft: Silvesterverordnung in Gesetz umgewandelt Intra-2 wieder eingeführt - Auswirkungen auf die neuen Bilanzierungsvorschriften An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 4. März 2017 Nr. 15/2017 Betrifft: Silvesterverordnung in Gesetz umgewandelt Intra-2 wieder eingeführt - Auswirkungen auf die neuen Bilanzierungsvorschriften

Mehr

Empfehlung. Erläuterungen. Fachempfehlung Nr. 10 Investitionsrechnung

Empfehlung. Erläuterungen. Fachempfehlung Nr. 10 Investitionsrechnung Nr. 10: Empfehlung 1 Die umfasst wesentliche Ausgaben mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer, sowie die dazugehörigen Investitionseinnahmenn. Diese Ausgaben ermöglichen dem Gemeinwesen, ein produktives Kapital

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Neue ENEA Meldung für Wiedergewinnungsarbeiten ab 2018... 2 PKWs mit ausländischer Zulassung... 3 Erhöhung der ENASARCO

Mehr

Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern Innsbruckerstr BOZEN S C H Ä T Z U N G

Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern Innsbruckerstr BOZEN S C H Ä T Z U N G Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern Innsbruckerstr. 29 39100 BOZEN S C H Ä T Z U N G des wahrscheinlichsten Mietbetrages der gewerblichen Liegenschaft in der Gemeinde Deutschnofen Fraktion Birchabruck E.Zl.

Mehr

Der Diakonie Rostocker Stadtmission e. V., Rostock, wird unter der Nummer VR 893 beim Vereinsregister des Amtsgerichts Rostock geführt.

Der Diakonie Rostocker Stadtmission e. V., Rostock, wird unter der Nummer VR 893 beim Vereinsregister des Amtsgerichts Rostock geführt. I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. wurde in Anlehnung an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs gemäß der 242 ff. und 264 ff. sowie nach

Mehr

THEMEN UNTER DER LUPE

THEMEN UNTER DER LUPE THEMEN UNTER DER LUPE 4 2012 Wirtschaft und Steuern Vereinfachungsverordnung (DL 16/2012) Neuerungen...1 Vereinfachung des Überwachungsrates....2 Vermögenssteuer auf Liegenschaften im Ausland...3 Immobiliensteuer

Mehr

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung and 01/2012... Begriffsbestimmung Ermittlung der Einkünfte Bei der Feststellung, ob vorliegen, sind folgende Punkte relevant: Gemeinsames Merkmal von Vermietung und ist die zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung

Mehr

NEWSLETTER 01/

NEWSLETTER 01/ NEWSLETTER 01/2019 09.01.2019 IN DIESER AUSGABE 1. Der Ausdruck der obligatorischen Buchhaltungsregister 2. Die elektronische Archivierung der Buchhaltungsunterlagen 3. Die Aufbewahrung der Buchhaltungsunterlagen

Mehr

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, den 31. März 2012 Nr. 23/2012. Betrifft: 2. Vereinfachungsverordnung Diverse Neuerungen

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, den 31. März 2012 Nr. 23/2012. Betrifft: 2. Vereinfachungsverordnung Diverse Neuerungen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 31. März 2012 Nr. 23/2012 Betrifft: 2. Vereinfachungsverordnung Diverse Neuerungen Die zweite sog. Vereinfachungsverordnung ( D.L. sulle sempflificazioni fiscali

Mehr

Nutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer

Nutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer Nutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer (Eigenverbrauchsbesteuerung / Einlageentsteuerung) 1. Verkauf, Vermietung, Umnutzung oder Überführung Wird bei einer späteren Vermietung oder einem Verkauf optiert,

Mehr

villenartiges Verwaltungsgebäude

villenartiges Verwaltungsgebäude E X P O S É villenartiges Verwaltungsgebäude in Görlitz 1 Objektdaten: An der Weißen Mauer 17 Objektart: unsaniertes Bürogebäude Wohnfläche: ca. 200 m² Grundstücksfläche: ca. 600 m² ( noch zu vermessene

Mehr

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Petitionsausschuss 16.3.2012 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0356/2010, eingereicht von Vasile Stoica, offensichtlich deutscher Staatsangehörigkeit, zur Nichtumsetzung

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 20.8.2018 COM(2018) 599 final 2018/0314 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Ungarns, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a,

Mehr

Fachempfehlung 12. Empfehlung. Fachempfehlung 12. Anlagegüter und Anlagenbuchhaltung

Fachempfehlung 12. Empfehlung. Fachempfehlung 12. Anlagegüter und Anlagenbuchhaltung Fachempfehlung 12 Anlagegüter und Anlagenbuchhaltung Empfehlung 1 Die Anlagenbuchhaltung ist der besondere buchhalterische Ausweis über die Anlagegüter, in welchem die detaillierten Angaben über die Entwicklung

Mehr

Rundschreiben Bozen, 28. Dezember 2016 Nr. 49/2016. Nachstehend einige Hinweise für die Buchhaltung zum Jahreswechsel:

Rundschreiben Bozen, 28. Dezember 2016 Nr. 49/2016. Nachstehend einige Hinweise für die Buchhaltung zum Jahreswechsel: An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 28. Dezember 2016 Nr. 49/2016 Betrifft: Nachtrag Geschäftsbücher Ausstellung von MwSt-Gutschriften erweitertes Kassaprinzip zum Jahresende Nachstehend einige Hinweise

Mehr

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 MOBILE TIERRETTUNG E. V. Ausbau Kirschberg 15 03058 Groß-Döbbern BILANZ zum 31. Dezember 2012 Mobile Tierrettung e. V., Groß Döbbern (Neuhausen/Spree) AKTIVA A. Anlagevermögen

Mehr

Servicepaket SEV. für Mitglieder. Angebot. Südtiroler Energieverband. Tel: Mail: Raiffeisenstraße Bozen

Servicepaket SEV. für Mitglieder. Angebot. Südtiroler Energieverband. Tel: Mail: Raiffeisenstraße Bozen Angebot Südtiroler Energieverband Tel: 0471 064400 Mail: info@sev.bz.it Raiffeisenstraße 2 39100 Bozen Servicepaket SEV für Mitglieder Veranlassung und Gegenstand Der Südtiroler Energieverband widmet sich

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Steuerbonus auf Ausgaben für Umbauarbeiten und Abbau architektonischer Barrieren in Hotelbetrieben Grundlegendes / Antragstellung... 2 Die

Mehr

IMU und Katastereintragungen

IMU und Katastereintragungen IMU und Katastereintragungen Bäuerliche Gemeindentage, April Mai 2012 IMU Die neue Gemeindeimmobiliensteuer IMU imposta municipale propria Die Einführung der IMU ist von 2014 auf 2012 mit erheblichen Änderungen

Mehr

Merkblatt des kantonalen Steueramtes zum Abzug besonderer Aufwendungen des gewerbsmässigen Liegenschaftenhändlers bei der Grundstückgewinnsteuer

Merkblatt des kantonalen Steueramtes zum Abzug besonderer Aufwendungen des gewerbsmässigen Liegenschaftenhändlers bei der Grundstückgewinnsteuer s Merkblatt des kantonalen Steueramtes zum Abzug besonderer gewerbsmässigen s bei der (vom 9. März 2006) Zusammenstellung der Praxis zum Abzug besonderer Aufwendungen des inner- und ausserkantonal wohnhaften

Mehr

E N T S C H E I D S A U S Z U G

E N T S C H E I D S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 6260 Entscheid Nr. 80/2016 vom 25. Mai 2016 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfrage in Bezug auf die Artikel 132bis und 136 des Einkommensteuergesetzbuches

Mehr

Kammerrechtstag Grundlagen der Besteuerung der öffentlichen Hand im Mehrwertsteuerrecht. Kassel. Prof. Dr. David Hummel

Kammerrechtstag Grundlagen der Besteuerung der öffentlichen Hand im Mehrwertsteuerrecht. Kassel. Prof. Dr. David Hummel Grundlagen der Besteuerung der öffentlichen Hand im Mehrwertsteuerrecht Kassel 2 Agenda I. DER SINN UND ZWECK EINER BESTEUERUNG DER ÖFFENTLICHEN HAND II. ART. 13 MWSTSYSTRL UND SEINE AUSLEGUNG DURCH DEN

Mehr

ANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT

ANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT ANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT Die geltenden Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten finden Sie auf folgender EUROPA-Internetseite: http://ec.europa.eu/geninfo/legal_notices_de.htm

Mehr

Jahresabschluss. Patriarch Multi-Manager GmbH Frankfurt am Main

Jahresabschluss. Patriarch Multi-Manager GmbH Frankfurt am Main Jahresabschluss Patriarch Multi-Manager GmbH Frankfurt am Main zum 31. Dezember 2015 Bilanz zum 31. Dezember 2015 AKTIVA 31.12.2015 Vorjahr EUR TEUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Mehr

Nutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer

Nutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer Nutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer (Eigenverbrauchsbesteuerung / Einlageentsteuerung) 1. Verkauf, Vermietung, Umnutzung oder Überführung Wird bei einer späteren Vermietung oder einem Verkauf einer

Mehr

Das neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010. Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009

Das neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010. Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009 Das neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010 Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009 Vorstellung Walter Bando Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis, Inhaber Zugelassener

Mehr