Newsletter. Inhaltsübersicht: 1. Genehmigungen für den Aufenthalt in Russland. April 2011

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Newsletter. Inhaltsübersicht: 1. Genehmigungen für den Aufenthalt in Russland. April 2011"

Transkript

1 April 2011 Newsletter Als grundlegender Rechtsakt im Bereich der Regelung der Einreise ausländischer Bürger in das Gebiet der Russischen Föderation und deren Aufenthalts dort gilt das Föderale Gesetz Nr. 115-FZ vom 25. Juli 2002 Über den Rechtsstatus ausländischer Bürger in der Russischen Föderation (nachfolgend Ausländergesetz oder Gesetz ). Die Verabschiedung des Ausländergesetzes hat den Anstoß für die Entstehung einer neuen gesetzlichen Grundlage für die Rechtsstellung ausländischer Bürger gegeben und Voraussetzungen für die weitere Entwicklung der Gesetzgebung in diesem Bereich, insbesondere für die Regelung bestimmter praktischer Aspekte, geschaffen. Aufgrund dieses Gesetzes hat die Regierung eine Reihe von Verordnungen erlassen, die insbesondere die Quotenfestsetzung für die Erteilung von Einladungen zum Zweck der Arbeitsaufnahme in Russland, für die Erteilung von Erlaubnissen zum zeitweiligen Wohnsitz sowie Arbeitsgenehmigungen regeln. In den Jahren wurde die Gesetzgebung über die Rechts - stellung ausländischer Bürger geändert. Die angeführten Änderungen wurden sowohl in das Ausländergesetz selbst als auch in sonstige Normativakte, insbesondere in das Föderale Gesetz Nr. 109-FZ Über die Migrationsregistrierung aus ländischer Bürger und Staatenloser in der Russischen Föderation vom 18. Juli 2006, eingearbeitet. Darüber hinaus wurden die Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation, Anordnungen und Verwaltungsverfahrensordnungen des Föderalen Migrationsdienstes betreffend das Verfahren der Beantragung und Erteilung von Visa, zeitweiligen Aufenthaltserlaubnissen etc. geändert. Eine besondere Rechtsstellung haben ferner ausländische hoch qualifizierte Spezialisten erlangt, für die eine Reihe von Präferenzen und Vorteilen im Bereich der Migrationsregelung, Einstellung und Besteuerung eingeführt wurden. Nachfolgend werden die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften zur Rechtsstellung der ausländischen Bürger in Russland dargestellt. 1. Genehmigungen für den Aufenthalt in Russland Das Ausländergesetz sieht folgende Differenzierungen der rechtlichen Formen des Aufenthaltes ausländischer Bürger in Russland und der dazu jeweils erforderlichen Genehmigungen vor: Inhaltsübersicht: 1. Genehmigungen für den Aufenthalt in Russland 1.1 Zeitweiliger Aufenthalt a) Allgemeine Bestimmungen b) Erteilung von Einladungen nach Russland c) Ausstellung der Visa für Russland; Kategorien, Arten, und Gültigkeitsdauer der Visa d) Migrationsregistrierung ausländischer Bürger 1.2 Zeitweiliger Wohnsitz a) Allgemeine Bestimmungen b) Verfahren zur Beantragung einer Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz c) Praktische Aspekte 1.3 Ständiger Wohnsitz 2. Einstellung ausländischer Arbeitnehmer a) Allgemeine Bestimmungen b) Erforderliche Unterlagen; Beantragungsverfahren c) Hoch qualifizierte ausländische Spezialisten 3. Haftung für Verstöße gegen das Ausländerrecht 1. zeitweiliger Aufenthalt auf der Grundlage eines Visums mit einem entsprechenden Reisezweck; 2. zeitweiliger Wohnsitz auf der Grundlage einer Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz; 3. ständiger Wohnsitz auf der Grundlage einer Wohnerlaubnis. Nachfolgend werden jede dieser Aufenthaltsformen sowie die Voraussetzungen für die Erlangung der dazu jeweils erforder lichen Genehmigung dargestellt.

2 Seite 2 April Zeitweiliger Aufenthalt a) Allgemeine Bestimmungen Das Recht zum zeitweiligen Aufenthalt in Russland wird auf der Grundlage eines Visums gewährt, dessen Gültigkeit die zulässige Aufenthaltsdauer des ausländischen Bürgers bestimmt. Die Gültigkeitsdauer der Visa sowie ihr Erteilungsverfahren bestimmen sich nach dem jeweiligen Reisezweck. Die Regelungen zur Erteilung und Verlängerung eines Visums sind von dem Föderalen Gesetz Nr. 114-FZ Über das Verfahren der Ausreise aus der Russischen Föderation und der Einreise in die Russische Föderation vom 15. August 1996 sowie von der Verordnung Nr. 335 der Regierung der Russischen Föderation Über die Feststellung der Ordnung für die Festlegung der Form der Visa, des Verfahrens und der Voraussetzungen ihrer Beantragung und Erteilung, der Verlängerung ihrer Geltungsdauer, ihrer Wiederherstellung bei Verlust sowie des Verfahrens der Visumsannullierung vom (im Weiteren Verordnung Nr. 335 der Regierung der Russischen Föderation genannt) erfasst. Der ausländische Bürger ist mit Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums verpflichtet, die Russische Föderation zu verlassen, es sei denn, die Geltungsdauer seines Visums oder die Dauer des zeitweiligen Aufenthalts wurden am Tag des Ablaufs der Geltungsdauer des Visums verlängert oder ihm wurde ein neues Visum, eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung oder eine Niederlassungsbewilligung erteilt. Außerdem ist der ausländische hoch qualifizierte Spezialist berechtigt, sich nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums für die Dauer der Ausstellung einer neuen Arbeitserlaubnis in der Russischen Föderation aufzuhalten (s. Abschnitt 2 (c) über die hoch qualifizierten Spezialisten). Die ausländischen Bürger, die in die Russische Föderation gemäß einem Verfahren eingereist sind, das kein Visum erfordert, sind berechtigt, sich auf dem Gebiet der Russischen Föderation ohne Visum, und zwar lediglich auf Grund einer ordnungsgemäß ausgestellten Migrationskarte, aufzuhalten. Zu dieser Kategorie ausländischer Bürger gehören die Staatsbürger derjenigen Staaten, mit denen die Russische Föderation Abkommen über gegenseitige visafreie Reisen der Bürger geschlossen hat (insbesondere die Ukraine, Armenien, Kasachstan). Die Dauer des zeitweiligen Aufenthalts dieser Bürger in der Russischen Föderation darf nach der allgemeinen Regel 90 Tage nicht übersteigen. Sollte ein solcher ausländischer Staatsbürger einen Arbeitsvertrag oder einen zivilrechtlichen Vertrag über die Durchführung von Arbeiten (Erbringung von Dienstleistungen) abschließen, verlängert sich die Dauer des zeitweiligen Aufenthalts um die Geltungsdauer des abgeschlossenen Vertrages, jedoch höchstens um ein Jahr, worüber ein Vermerk in der Migrationskarte eingetragen wird. Diese Fristbegrenzung erstreckt sich nicht auf ausländische hoch qualifizierte Spezialisten, für welche die Dauer des zeitweiligen Aufenthalts aufgrund der von ihnen abgeschlossenen Arbeitsverträge bzw. zivilrechtlichen Verträge (Erbringung von Dienstleistungen, Arbeiten) bestimmt wird. Es sei darauf hingewiesen, dass die Regierung der Russischen Föderation dazu berechtigt ist, die Dauer des zeitweiligen Aufenthalts der in die Russische Föderation im visafreien Verfahren eingereisten ausländischen Staatsbürger zwecks Gewährleistung einer optimalen Verteilung der Arbeitsressourcen und der vorrangigen Unterstützung der Staatsbürger der Russischen Föderation bei der Arbeitsplatzvermittlung abzukürzen. b) Erteilung von Einladungen nach Russland Die Visa nach Russland werden in der Regel auf der Grundlage von Einladungen russischer juristischer Personen und Staatsbürger erteilt. Das Verfahren zur Ausstellung von Einladungen ist nachfolgend dargestellt. Dem Verfahren zur Erteilung von Einladungen in die Russische Föderation für ausländische Bürger ist der II. Teil des Ausländergesetzes gewidmet. Die zur Erteilung von Einladungen bevollmächtigten Organe sind: das Außenministerium erteilt Einladungen auf Antrag staatlicher Organe, diplomatischer Vertretungen und Konsulareinrichtungen ausländischer Staaten in der Russischen Föderation, internationaler Organi sationen und deren Vertretungen in der Russischen Föderation sowie der Vertretungen ausländischer Staaten bei den in der Russischen Föderation ansässigen internationalen Organisationen; der Föderale Migrationsdienst Russlands und seine örtlichen Behörden erteilen Einladungen auf Antrag der Organe der örtlichen Selbstverwaltung, russischer und ausländischer juristischer Personen, Staatsbürger der Russischen Föderation und ständig in der Russischen Föderation wohnender Ausländer. Um die Ausstellung einer Einladung beantragen zu können, müssen die einladenden juristischen Personen beim Föderalen Migrationsdienst Russlands oder seinen örtlichen Behörden registriert sein. Das Registrierungsverfahren und die erforderlichen Unterlagen sind durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 655 vom 8. Oktober 2007 Über die Feststellung der Regeln für die Erteilung von Einladungen für die Einreise ausländischer Bürger und Staatenloser in die Russische Föderation festgelegt. Art. 16 Pkt. 5 des Ausländergesetzes bestimmt, dass der Einladende die materielle und medizinische Versorgung des Ausländers während seines Aufenthaltes in Russland zu garantieren und eine Wohngelegenheit zur Verfügung zu stellen hat. Die Garantien

3 Seite 3 April 2011 werden in Form eines Garantieschreibens, das die aufnehmende Person bei der Beantragung einer Einladung für die Einreise beim Außenministerium oder beim Föderalen Migrationsdienst Russlands (bei seiner örtlichen Behörde) vorlegt, gewährleistet. Im Falle der Einladung eines ausländischen hoch qualifizierten Spezialisten, der sich früher an die russische Konsularstelle wegen der Arbeitssuche in der Russischen Föderation gewandt hat, für die Verhandlungen und zum Abschluss eines Arbeitsvertrages bzw. eines zivilrechtlichen Vertrages gilt ein vereinfachtes Verfahren der Visumserteilung, und zwar ohne Ausstellung einer Einladung für die Einreise in die Russische Föderation (Art Pkt. 24 des Gesetzes über die Rechtsstellung von ausländischen Staatsbürgern). Stattdessen sendet der Arbeitgeber ein schriftliches Angebot über die Einreise in die Russische Föderation an den ausländischen Staatsbürger. Die inhaltlichen Anforderungen an das schriftliche Angebot für die Einreise in die Russische Föderation und die erforderlichen Angaben sind durch die Anordnung des Föderalen Migrationsdienstes Nr. 250 vom 11. August 2010 bestimmt. c) Ausstellung der Visa für Russland; Kategorien, Arten und Gültigkeitsdauer der Visa Folgende Behörden sind berechtigt, Visa auszustellen: russische diplomatische und konsularische Vertretungen stellen Visa aller Kategorien und Arten aus; das Außenministerium erteilt diplomatische Visa und Dienstvisa sowie kurzfristige Visa, die durch Konsularstellen an der russischen Grenze ausgestellt werden; der Föderale Migrationsdienst Russlands und seine örtlichen Behörden erstellen Transitvisa, Visa für Personen mit zeitweiligem Wohnsitz, verlängern die Gültigkeitsdauer, erneuern und annullieren Visa. Russische Visa sind abhängig vom geplanten Reisezweck und der Aufenthaltsdauer in verschiedene Kategorien und Arten aufgegliedert, wie es das Föderale Gesetz Nr. 114-FZ vom 15. August 1996 Über das Verfahren der Ausreise aus der Russischen Föderation und der Einreise in die Russische Föderation (Art und 25.2) und die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 335 bestimmen. In Übereinstimmung mit der Visaklassifizierung nach der Zahl der gestatteten Einreisen gibt es folgende Visaarten: einfaches Visum; Visum zur zweimaligen Einreise; Mehrfachvisum. Abhängig vom Reisezweck werden die Visa in folgende Kategorien unterteilt: 1. Diplomatische Visa (ДП) werden ausländischen Bürgern ausgestellt, die Inhaber von Diplomatenpässen sind; 2. Dienstvisa (СЛ) werden ausländischen Bürgern aufgrund eines Dienstpasses ausgestellt (z.b. Mitgliedern offizieller ausländischer Delegationen); 3. Transitvisa (ТР1, ТР2) ТР1 einfaches Visum und ТР2 Visum zur ein- oder zweimaligen Einreise; 4. Visa für Personen mit zeitweiligem Wohnsitz (ВП) Es werden 1) Visa zur einmaligen Einreise für die Dauer bis zu 4 Monaten für die Einreise nach Russland zum Zweck des zeitweiligen Wohnsitzes erteilt; 2) nach dem Erhalt einer Erlaubnis für den zeitweiligen Wohnsitz wird die Geltungsdauer des Visums durch die Erteilung eines Mehrfachvisums für eine Person mit zeitweiligem Wohnsitz für die Geltungsdauer der Erlaubnis für den zeitweiligen Wohnsitz verlängert. 5. Reguläre Visa (О) werden allen anderen Kategorien ausländischer Bürger ausgestellt und lassen sich abhängig vom Reisezweck in folgende Gruppen gliedern: 5.1. Reguläres Geschäftsvisum Д : Reisezweck Geschäftsreisen. Gültigkeitsdauer bis zu drei Monaten (als einfaches Visum bzw. Visum zur zweimaligen Einreise) oder bis zu einem Jahr (Mehrfachvisum). Die summarische Aufenthaltsdauer des ausländischen Bürgers in der Russischen Föderation wird bei einem Mehrfachvisum durch die zuständige Staatsbehörde festgelegt, darf jedoch innerhalb einer 180-Tage-Periode 90 Tage nicht übersteigen. Das reguläre Geschäftsvisum wird für maximal 30 Tage erteilt, wenn es ein Visum für einen ausländischen hoch qualifizierten Spezialisten ist, das im vereinfachten Verfahren zum Zwecke der Verhandlungen über die eventuelle Einstellung ausgestellt wird und wenn eine Einladung für die Einreise in die Russische Föderation vorliegt Reguläres Arbeitsvisum Р : Reisezweck Arbeitsaufnahme. Gültigkeitsdauer bis zu drei Monaten. Nach der Einreise nach Russland wird das Visum für die Dauer des Arbeitsvertrages, jedoch maximal bis zu einem Jahr, verlängert. Das Visum des ausländischen hoch qualifizierten Spezialisten wird für die Geltungsdauer des mit ihm abgeschlossenen Arbeitsvertrages bzw. zivilrechtlichen Vertrages jedoch für maximal bis zu 3 Jahren erteilt Reguläres Besuchervisum Ч : Reisezweck private Besuche.

4 Seite 4 April 2011 Gültigkeitsdauer bis zu drei Monaten (einfaches Visum bzw. als Visum zur zweimaligen Einreise) Reguläres Touristenvisum (individuelles bzw. für Gruppen) Т, ТГ : Reisezweck Tourismus. Gültigkeitsdauer bis zu einem Monat (einfaches Visum bzw. als Visum zur zweimaligen Einreise). Das Touristenvisum für Gruppen wird ausländischen Touristen erteilt, die nach Russland als eine Gruppe (5 bis 50 Personen) einreisen Reguläres Ausbildungsvisum У : Reisezweck Ausbildung in einer russischen Bildungseinrichtung. Gültigkeitsdauer bis zu drei Monaten, nach der Einreise nach Russland kann das Visum am Ort der Registrierung des Ausländers für die Dauer der Ausbildung gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation im Bereich der Ausbildung, jedoch höchstens um 1 Jahr bei jeder nachfolgenden Verlängerung, verlängert werden Reguläres humanitäres Visum Г : Reisezweck Entwicklung wissenschaftlicher, kultureller, gesellschaftlich-politischer, sportlicher oder religiöser Beziehungen und Kontakte oder Pilgerschaft, Wohltätigkeit oder Zustellung humanitärer Hilfe. Gültigkeitsdauer bis zu drei Monaten (einfaches Visum bzw. als Visum zur zweimaligen Einreise) oder bis zu einem Jahr (Mehrfachvisum). Die summarische Aufenthaltsdauer des ausländischen Bürgers in der Russischen Föderation gemäß einem Mehrfachvisum wird bei der Erstellung des Visums durch die zuständige staat liche Behörde festgelegt, darf jedoch innerhalb einer 180- Tage-Periode 90 Tage nicht übersteigen Reguläres Einreisevisum zum Erhalt von Asyl А : Gültigkeitsdauer bis zu drei Monaten (einfaches Visum). Wird einem Ausländer bei Vorlage eines Beschlusses des Föderalen Migrationsdienstes über seine Anerkennung als Flüchtling erteilt. In einigen durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 335 vorgesehenen Fällen kann die Gültigkeitsdauer der Visa verlängert werden. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Visums erfolgt durch die zuständige staatliche Behörde am Ort des tatsächlichen Aufenthalts des ausländischen Staatsbürgers auf Grundlage: eines schriftlichen Antrags des ausländischen Staatsbürgers und eines schriftlichen Gesuchs der ihn einladenden Organisation (bzw. Person) über die Visumsverlängerung. d) Migrationsregistrierung ausländischer Bürger Die Migrationsregistrierung ausländischer Staatsbürger erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Föderalen Ge - setzes Nr. 109-FZ vom 18. Juli 2006 Über die Migrationsregistrierung ausländischer Bürger und Staatenloser in der Russischen Föderation (nachfolgend Migrationsgesetz ). Gemäß dem Migra tionsgesetz und der Verordnung Nr. 9 der Russischen Föderation Über das Verfahren der Vornahme der Migrationsregistrierung ausländischer Bürger und Staatenloser in der Russischen Föderation vom 15. Januar 2007 erfolgt die Migrationsregistrierung der ausländischen Bürger im Rahmen eines der beiden Verfahren: Registrierung am Wohnort (für Bürger, die ständig oder zeitweilig unter der Anschrift der Wohnräume rechtmäßig wohnen); Registrierung am Aufenthaltsort (für sich zeitweilig aufhaltende ausländische Staatsbürger sowie zeitweilig und ständig wohnende ausländische Staatsbürger im Falle ihres Aufenthalts außerhalb des Wohnorts). Gemäß den durch das Migrationsgesetz vorgesehenen Regeln erfolgt die Registrierung am Aufenthaltsort in der Russischen Föderation wie folgt: Die sich zeitweilig in der Russischen Föderation aufhaltenden ausländischen Bürger sind innerhalb von 7 Werktagen nach der Ankunft am Aufenthaltsort zu registrieren. Die zeitweilig und ständig wohnenden ausländischen Staatsbürger sind in dem Fall am Wohnort zu registrieren, dass sie sich außerhalb ihres Wohnsitzes aufhalten. Die Registrierungsfrist beträgt 7 Werktage nach der Ankunft am Aufenthaltsort. Der ausländische Staatsbürger legt der empfangenden Seite bei Ankunft am Ankunftsort seinen Pass und die Migrationskarte, die bei der Einreise in die Russische Föderation auszufüllen ist (oder die Niederlassungsbewilligung bzw. die zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung), vor. Als empfangende Seite kann der Arbeitgeber oder die juristische bzw. natürliche Person auftreten, bei der der ausländische Staatsbürger tatsächlich wohnt (sich aufhält). Im Falle der Unterbringung des ausländischen Staatsbürgers in einem Hotel ist die Hotelverwaltung verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden die örtliche Behörde des Föderalen Migrationsdienstes von der Ankunft des ausländischen Staats - bürgers an dem Aufenthaltsort zu benachrichtigen. Die empfangende Seite füllt einen speziellen Ankunftsbenachrichtigungsbogen aus und legt diesen samt der Kopie des Passes und der Migrationskarte des ausländischen Staatsbürgers entweder durch Übergabe oder per Post bei der örtlichen Behörde des Föderalen Migrationsdienstes vor.

5 Seite 5 April 2011 Der abtrennbare Teil der Ankunftsbenachrichtigung verbleibt beim ausländischen Bürger. Der ausländische Staatsbürger ist berechtigt, die für die Migrationsregistrierung zuständigen Behörden von seiner Ankunft am Aufenthaltsort selbst zu benachrichtigen, sofern dokumentarisch belegte Rechtfertigungsgründe vorliegen, durch die die empfangende Seite verhindert wird, die Benachrichtigung an die Migrationsbehörde selbst zu übermitteln, sowie auch dann, wenn der ausländische Bürger während seines Aufenthalts in der Russischen Föderation in seinem eigenen Wohnraum wohnen wird. Das Benachrichtigungsverfahren und der erforderliche Dokumentensatz sind durch das Migrationsgesetz festgelegt. Besondere Präferenzen gelten in Bezug auf die Migrationsregistrierung von ausländischen Bürgern, die eine Arbeitstätigkeit als hoch qualifizierte Spezialisten in Russland ausüben, sowie von deren Familienmitgliedern. Diese Personen sind für die Dauer von 90 Tagen nach ihrer Einreise nach Russland sowie für die Dauer von 30 Tagen nach Ankunft an ihrem neuen Aufenthaltsort bei einer Reise innerhalb von Russland von der zwingenden Migrationsanmeldung befreit. Nach Ablauf dieser Frist von 90 bzw. 30 Tagen müssen diese ausländischen Bürger innerhalb von 7 Werktagen an ihrem Aufenthaltsort angemeldet werden. 1.2 Zeitweiliger Wohnsitz a) Allgemeine Bestimmungen Als Grundlage für den zeitweiligen Wohnsitz eines ausländischen Bürgers in Russland gilt die Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz (Rasreschenie na wremennoje proschiwanie), die für drei Jahre erteilt wird. Der Rechtsstatus des zeitweiligen Wohnsitzes wird durch das Ausländergesetz (Art. 6) geregelt. Das Verfahren zur Beantragung einer Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz sowie der Vorbereitung der dafür erforderlichen Unterlagen ist ausführlich in der Regierungsverordnung Nr. 789 der Russischen Föderation Über die Feststellung der Vorschrift über die Erteilung der zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis an ausländische Bürger und Staaten lose vom 01. November 2002 geregelt. Die Erlaubnisse zum zeitweiligen Wohnsitz werden im Rahmen einer jährlich durch die Regierung der Russischen Föderation für jedes Subjekt der Russischen Föderation bestimmten Quote erteilt. Die Quote für 2011 wurde durch die Regierungsverordnung Nr r der Russischen Föderation vom 30. November 2010 festgelegt und beträgt Erlaubnisse, einschließlich für Moskau, für das Gebiet Moskau, für St. Petersburg und für das Leningrader Gebiet. Bestimmten Kategorien ausländischer Bürger kann eine Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz ohne Berücksichtigung der festgelegten Quote erteilt werden. Dazu gehören insbesondere ausländische Bürger, die früher die sowjetische Staatsbürgerschaft hatten, Ausländer, die mit einem auf dem Territorium der RF lebenden russischen Staatsbürger verheiratet sind sowie Ausländer, die in Russland Investitionen in einer bestimmten Größenordnung getätigt haben (bislang wurde die Höhe der maßgeblichen Investitionen nicht festgelegt), Ausländer, die ein minderjähriges bzw. geschäftsunfähiges Kind haben, das Staatsbürger der Russischen Föderation ist. b) Verfahren zur Beantragung einer Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz wird vom Ausländer persönlich bei der örtlichen Behörde des Föderalen Migrationsdienstes Russlands oder, wenn sich der ausländische Staatsbürger in dem Staat seines ständigen Aufenthaltes aufhält, bei der diplomatischen Vertretung oder der Konsulareinrichtung der Russischen Föderation im Ausland eingereicht. Für die Antragstellung müssen zusammen mit dem Antrag folgende Dokumente eingereicht werden: 1) Personen- und Staatsangehörigkeitsausweis (Reisepass) sowie die Wohnerlaubnis oder ein sonstiger von der zuständigen Behörde des ausländischen Staates erteilter Titel, der den Wohn aufenthalt des ausländischen Bürgers außerhalb des Staates seiner Staatsangehörigkeit nachweist; 2) polizeiliches Führungszeugnis, erteilt durch die zuständige Behörde des Staates, in dem der ausländische Bürger seinen ständigen Wohnsitz hat; 3) Heiratsurkunde; 4) Geburtsurkunde des Kindes und der Personenausweis des Kindes, das das Alter von 18 Jahren nicht erreicht hat (Pass, falls vorhanden) sowie der Nachweis über die Einwilligung des Kindes im Alter von 14 bis 18 Jahren in die Einreise in die Russische Föderation zu Wohnzwecken (die Unterschrift des Kindes auf dem Dokument ist notariell beglaubigen zu lassen); 5) AIDS-Test und Attest darüber, dass der Ausländer (seine Familienangehörigen) weder drogenabhängig ist, noch an einer ansteckenden Krankheit (durch die Regierung der Russischen Föderation bestätigte Liste) leidet; Ausländer, die berechtigt sind, eine Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz unabhängig von der hierfür festgesetzten Quote zu erhalten, müssen zusätzlich Dokumente vorlegen, die dieses Recht nachweisen: 6) Heiratsurkunde und Pass des Ehegatten (wenn der Ehegatte Bürger der Russischen Föderation ist); 7) Geburtsurkunde oder Pass des UdSSR-Staatsbürgers (für ehemalige Staatsbürger der UdSSR/Russlands).

6 Seite 6 April 2011 Die vorstehend angeführten Dokumente sowie Dokumente zur Bestätigung von Verwandtschaftsverhältnissen müssen auch für jedes im Antrag genannte Familienmitglied, für das eine Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz beantragt wird, vorgelegt werden. Die Bearbeitungsfrist darf 6 Monate ab Einreichung des Antrages sowie aller erforderlichen Dokumente nicht überschreiten. Der Antragsteller soll über die getroffene Entscheidung innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung informiert werden. Falls dem Antrag stattgegeben wird, erhält der Antragsteller ein Visum zur Einreise nach Russland ( ВП ). Ein Ausländer, der auf der Grundlage eines solchen Visums nach Russland einreist, muss sich innerhalb von drei Werktagen nach der Einreise (oder der Erlangung der Benachrichtigung über seine Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz, sofern er sich bereits in Russland befindet) an die Behörde des Föderalen Migrationsdienstes Russlands wegen Ausstellung der Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz wenden. Die Folgen einer Fristversäumnis sind von der Gesetzgebung jedoch nicht bestimmt. Die Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz wird für drei Jahre erteilt und im Reisepass vermerkt; diese wird bei Verlust des Passes oder Austausch in den neuen Pass übernommen. c) Praktische Aspekte Der Status des zeitweiligen Wohnsitzes ist ein Übergangsstatus zwischen dem Status des zeitweiligen Aufenthalts und dem des ständigen Wohnsitzes und erlaubt es dem ausländischen Bürger, nach Ablauf eines Jahres ab Erhalt der Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz eine Wohnerlaubnis (wid na schitelstwo) zu beantragen (die Besonderheiten dieses Rechtsinstituts sind unter Ziff dargestellt) Der Status des zeitweiligen Wohnsitzes hat aber auch einige einschränkende Besonderheiten: die Verlängerung der Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz (in einem vereinfachten Verfahren) ist nach Ablauf einer dreijährigen Frist nicht möglich; zeitweilig wohnhafte ausländische Bürger sind verpflichtet, ihre Fingerabdrücke speichern zu lassen; die zeitweilig wohnenden ausländischen Bürger sind nicht berechtigt, nach eigenem Ermessen ihren Wohnsitz in Russland zu wechseln (dafür ist die Zustimmung der zuständigen Behörde erforderlich); ein zeitweilig wohnender ausländischer Staatsbürger ist verpflichtet, innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des nächsten Jahres nach dem Erhalt einer zeitweiligen Woh n erlaubnis bei der örtlichen Migrationsbehörde eine Benachrichtigung nach der festgelegten Musterform mit dem Nachweis seines Wohnsitzes in der Russischen Föderation unter Beifügung einer Einkommensbescheinigung, der Kopie der Steuer erklärung oder eines sonstigen Dokumentes, das die Höhe und die Einkommensquelle im jeweiligen Jahr nachweist, persönlich einzureichen; das Visum einer zeitweilig wohnenden Person wurde dem ausländischen Bürger früher für die Dauer seiner zeitweiligen Wohnerlaubnis erteilt und stellte ein einfaches Visum dar, berechtigt also zu einer einmaligen Einreise in die Russische Föderation und lediglich zu einer einmaligen Ausreise; die zeitweilig wohnenden ausländischen Staatsbürger haben also stets ein neues Visum zu beantragen, wenn sie das Gebiet Russlands vorläufig verlassen. Derzeit ist diese Einschränkung im Zusammenhang mit den Änderungen in Ziff. 43 der Verordnung Nr. 335 der Russischen Föderation, die am 27. Februar 2010 eingetragen wurden, aufgehoben. Es ist eine Möglichkeit für Ausländer, die eine zeitweilige Wohnerlaubnis erhalten haben, vorgesehen, das früher erteilte einfache Visum durch die Erteilung eines Mehrfachvisums für die Gültigkeitsdauer der zeitweiligen Wohnerlaubnis zu verlängern. Hält sich der Ausländer zum Zeitpunkt des Erhalts der zeitweiligen Wohnerlaubnis in der Russischen Föderation aufgrund eines anderen Visums (z. B. eines Geschäftsvisums) auf, kann diesem Bürger auch das Mehrfachvisum einer zeitweilig wohnenden Person erteilt werden; die in der Russischen Föderation zeitweilig wohnenden ausländischen Bürger sind berechtigt, einer Arbeitstätigkeit ausschließlich innerhalb des Subjekts der Russischen Föderation nachzugehen, auf dessen Gebiet der zeitweilige Wohnsitz erlaubt ist, und nur, wenn eine Arbeitserlaubnis vorliegt. 1.3 Ständiger Wohnsitz Das Recht zum ständigen Wohnsitz in Russland wird mit einer sog. Wohnerlaubnis (wid na schitelstwo) gewährt, deren maximale Geltungsdauer fünf Jahre beträgt und die unbegrenzt oft verlängert werden kann. Als obligatorische Voraussetzung für die Erlangung einer Wohnerlaubnis gilt der vorherige zeitweilige Wohnsitz in Russland für mindestens ein Jahr auf der Grundlage einer Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz. Dabei muss der Antrag spätestens sechs Monate vor Ablauf der Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz gestellt werden. Das Verfahren zur Erlangung der Wohnerlaubnis und das Verzeichnis der hierfür erforderlichen Dokumente wurde durch die Verordnung Nr. 794 der Regierung der Russischen Föderation Über die Feststellung der Vorschrift über die Erteilung von Wohn erlaubnissen an ausländische Staatsbürger und Staatenlose vom 01.November 2002 festgelegt. Insbesondere hat der ausländische Bürger folgende Unterlagen vorzulegen: Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz, Einkommensnachweis, Nachweis über

7 Seite 7 April 2011 Vor handensein von individuellem Wohnraum am Wohnort in der Russischen Föderation, AIDS-Test, Attest, dass der Ausländer weder drogenabhängig ist, noch an einer ansteckenden Krankheit (durch die Regierung bestätigte Liste) leidet. Die Vorteile der Erlangung einer Wohnerlaubnis sind: die Möglichkeit, ohne eine besondere Erlaubnis auf dem ganzen Territorium der Russischen Föderation zu arbeiten (Arbeitserlaubnis); Recht auf Freizügigkeit in der Russischen Föderation; die Möglichkeit, in seinem eigenen Namen die Einladungen nach Russland für andere ausländische Bürger zu beantragen. Das vereinfachte Sonderverfahren für die Erlangung der Wohnerlaubnis ist für Ausländer eingeführt, die in der Russischen Föderation als hoch qualifizierte Spezialisten tätig sind. Erstens sind der ausländische hoch qualifizierte Spezialist und seine Familienangehörigen berechtigt, die Wohnerlaubnis unabhängig davon zu beantragen, ob sie die Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz besitzen. Das vorherige Wohnen in der Russischen Föderation im Laufe einer bestimmten Frist ist ebenfalls nicht erforderlich. Die Geltungsdauer der Wohnerlaubnis ist lediglich durch die Laufzeit des Arbeitsvertrages bzw. des zivilrechtlichen Vertrages beschränkt, der mit dem ausländischen Staatsbürger geschlossen wurde. Darüber hinaus können die folgenden Gründe, wie Nichtvorliegen der Nachweise über das Vorhandensein von Mitteln zum Lebensunterhalt, Ausreise aus der Russischen Föderation für eine Frist von länger als 6 Monate und einige andere, keine Grundlage für die Ablehnung des Antrages auf die Erteilung der Wohnerlaubnis bilden. 2. Einstellung ausländischer Arbeitnehmer a) Allgemeine Bestimmungen Grundsätzlich benötigen Ausländer eine spezielle Erlaubnis für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Russischen Föderation. Nach dem Ausländergesetz ist eine Arbeitserlaubnis sowohl bei Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeits- oder Dienstleistungsvertrages als auch bei einer Tätigkeit als selbständiger Unternehmer erforderlich. Ausgenommen von dieser Regel sind einzelne, in Art. 13 Pkt. 4 des Gesetzes genannte, Kategorien von Ausländern, die keine Arbeitserlaubnis benötigen. Hierzu gehören: ständig in Russland wohnhafte ausländische Bürger; ausländische Bürger, die an einem Staatlichen Programm zur Leistung eines Beitrags zur freiwilligen Umsiedelung der im Ausland wohnenden Landsleute teilnehmen, sowie deren Familienmitglieder; Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen, Konsulareinrichtungen ausländischer Staaten in der Russischen Föderation, Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren persönliche Hausangestellte; Mitarbeiter ausländischer juristischer Personen (Hersteller oder Lieferanten), die Montagearbeiten (Chefmontage) ausführen, Service- und Garantiedienstleistungen erbringen sowie Reparaturarbeiten an den in die Russische Föderation gelieferten technischen Anlagen nach Ablauf der Garantiefrist ausführen; in der Russischen Föderation akkreditierte Journalisten; ausländische Bürger, die in der Russischen Föderation an Berufsausbildungsanstalten studieren und (1) während der Ferien oder (2) neben dem Studium (im letztgenannten Fall als Lehrhilfskraft in ihrer Ausbildungsanstalt) arbeiten; ausländische Bürger, die in die Russische Föderation als wissenschaftliche Mitarbeiter oder Lehrkräfte zur Ausübung einer wissenschaftlichen Forschungs- oder Lehrtätigkeit (mit Ausnahme von geistlichen Ausbildungsanstalten) eingeladen wurden; Mitarbeiter von auf dem Gebiet der Russischen Föderation akkreditierten Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen im Rahmen der bei der Akkreditierung abgestimmten Mitarbeiteranzahl, aufgrund des Gegenseitigkeitsprinzips in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen der Russischen Föderation. Die wesentlichen Bedingungen und das Verfahren zur Einstellung ausländischer Bürger sind in Art. 13, 13.1, und Art. 18 des Ausländergesetzes geregelt. Derzeit gelten auch die Verwaltungsvorschriften bezüglich der Erbringung durch den Föderalen Migrationsdienst und sonstige Staatsorgane einer staatlichen Dienstleistung hinsichtlich der Erteilung von Genehmigungen für die Anwerbung und den Einsatz von ausländischen Arbeitskräften 1, die das Verfahren der Ausstellung von Genehmigungsunterlagen konkretisieren. Gemäß den Anforderungen des Gesetzes wird Ausländern, die zur Arbeitsaufnahme nach Russland einreisen, eine besondere 1 Die Verordnung Nr. 1 des Föderalen Migrationsdienstes der RF, Nr. 4 des Ministeriums für soziale Entwicklung der RF, Nr. 1 des Verkehrsministeriums der RF, Nr. 2 des Komitees für Fischereiwesen der RF vom Über die Feststellung der Verwaltungsvorschriften für die Gewährung durch den Föderalen Migrationsdienst, die Exekutivmachtorgane der Subjekte der Russischen Föderation, die die delegierten Vollmachten der Russischen Föderation auf dem Gebiet der Beschäftigungsförderung der Bevölkerung ausüben, durch die Föderale Agentur für Binnen- und Seeschifffahrt und durch das Staatliche Komitee der Russischen Föderation für Fischereiwesen des Binnen- und Seeverkehrs einer staatlichen Dienstleistung hinsichtlich der Erteilung von Gutachten für die Anwerbung und den Einsatz von ausländischen Arbeitskräften sowie von Arbeitserlaubnissen für ausländische Staatsbürger und Staatenlose.

8 Seite 8 April 2011 Einladung und ein reguläres Arbeitsvisum erteilt. Die russische Regierung bestimmt dabei jährlich eine Quote für die Erteilung von Arbeitseinreiseeinladungen. Die für das Jahr 2011 mit der Verordnung Nr. 895 der Russischen Föderation vom 12. November 2010 bestimmte Quote wurde im Vergleich zum Jahr 2010 wesentlich reduziert und beträgt insgesamt für ganz Russland Arbeitseinladungen, darunter für Moskau, für das Gebiet Moskau, für St. Petersburg, für das Gebiet Leningrad. Darüber hinaus legt die Regierung der Russischen Föderation im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch die Quote für die Erteilung der Arbeitserlaubnisse an ausländische Staatsbürger fest. Die angeführte Quote umfasst auch die Erlaubnisse für ausländische Staatsbürger, die nach dem visafreien Verfahren eingereist sind. Die für das Jahr 2011 mit der oben angeführten Verordnung der Russischen Föderation bestimmte Quote beträgt insgesamt Erlaubnisse, darunter für Moskau, für das Gebiet Moskau, und für St. Petersburg und für das Gebiet Leningrad. b) Erforderliche Unterlagen; Beantragungsverfahren Für die Einstellung von Ausländern sind folgende Dokumente erforderlich: eine Genehmigung zur Heranziehung und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer (ist vom Arbeitgeber für einen oder mehrere Arbeitnehmer zu beantragen); eine Arbeitserlaubnis (wird für jeden einzelnen Arbeitnehmer beantragt). Das Verfahren der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer umfasst folgende Schritte: 1. Einreichung des Antrages über den Arbeitskräftebedarf für die Belegung von offenen Stellen und zu schaffenden Arbeitsplätzen mit ausländischen Arbeitnehmern für das nächste Kalenderjahr (Quotenantrag) durch den Arbeitgeber. Der Antrag ist vom Arbeitgeber bis zum 1. Mai des laufenden Jahres bei der bevollmächtigten Behörde des Subjektes der Russischen Föderation einzureichen und wird durch die Machtorgane bei der Quotengestaltung für die Erteilung der Genehmigungsunterlagen für ausländische Staatsbürger berücksichtigt. Wird der Antrag nicht innerhalb der ordnungsgemäßen Frist eingereicht, besteht das Risiko für den Arbeitgeber, dass die Erteilung der Genehmigungsunterlagen aufgrund der für das laufende Jahr festgelegten Quote verweigert wird. Das Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation legt jährlich ein Verzeichnis der Berufe von Ausländern fest, für welche die Quoten nicht gelten. Dieses Berufsverzeichnis für 2011 wurde mit der Anordnung Nr. 22n des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 24. Januar 2011 festgelegt und beinhaltet unter anderem solche Funktionen, wie Generaldirektor einer Aktiengesellschaft, Direktor einer Repräsentanz, einer Filiale, einer Firma, Vorstandsvorsitzender und seine Stellvertreter. 2. Beantragung einer Genehmigung zur Heranziehung und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber. Erforderliche Handlungen 2.1 Einreichung eines Antrages auf die Erbringung für den Arbeitgeber der staatlichen Dienstleistung bei der Auswahl der erforderlichen Arbeitnehmer sowie auf die Gewährung der Angaben über die bestehenden vakanten Stellen zur Eintragung in die Datenbank. 2.2 Beantragung der Genehmigung zur Heranziehung und Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter. 2.3 Bearbeitung des Antrages und Ausstellung einer Genehmigung zur Heranziehung und Beschäftigung auslän discher Arbeit nehmer Zuständiges Organ Bezirksabteilung des Föderalen staatlichen Dienstes für die Beschäftigung der Bevölkerung örtliche Behörde des Föderalen Migrationsdienstes Russlands Föderaler Migrationsdienst Russlands 3. Beantragung einer Arbeitserlaubnis (und einer Einladung für die Einreise in die Russische Föderation) bei der Behörde des Föderalen Migrationsdienstes Russlands; 4. Erhalt einer Einladung zwecks Ausübung der Arbeitstätigkeit und einer Arbeitserlaubnis durch den Arbeitgeber für jeden ausländischen Arbeitnehmer; 5. Anmeldung des eingeladenen ausländischen Arbeitnehmers nach dessen Einreise nach Russland bei der örtlichen Behörde des Föderalen Migrationsdienstes Russlands durch den einladenden Arbeitgeber und Verlängerung des Visums; 6. Benachrichtigung der Steuerbehörde über die Einreise des Ausländers sowie weitere Benachrichtigungen an die Steuerbehörden in den durch das Ausländergesetz vorgesehenen Fällen.

9 Seite 9 April 2011 Die staatlichen Gebühren für die Ausstellung von Genehmigungsurkunden, die für die Heranziehung der ausländischen Arbeitnehmer zur Arbeitstätigkeit erforderlich sind, betragen: für die Erteilung einer Genehmigung zur Heranziehung und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer RUR für jeden beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer; für Erteilung einer Arbeitserlaubnis RUR für jeden ausländischen Arbeitnehmer; für die Erteilung der Einladung für die Einreise in die Russische Föderation RUR 500 für jeden ausländischen Arbeitnehmer. Der Art des Ausländergesetzes legt die Besonderheiten der Arbeitstätigkeit der gemäß dem visafreien Verfahren in die Rus - si sche Föderation eingereisten ausländischen Bürger fest. Es ist insbesondere auf die folgenden Besonderheiten der Beschäftigung der ausländischen Bürger dieser Kategorie hinzuweisen: die Arbeitgeber müssen keine Genehmigung für die Heranziehung und Einstellung ausländischer Arbeitskräfte beantragen; der ausländische Staatsbürger beantragt die Arbeitserlaubnis entweder selbstständig oder über eine Organisation, die gemäß dem festgelegten Verfahren Arbeitsstellen an ausländische Staatsbürger vermittelt, oder über einen Vertreter. Die Arbeitserlaubnis wird dem ausländischen Staatsbürger persönlich gegen Vorlage des Identitätsnachweises ausgehändigt; die Arbeitserlaubnis oder eine Benachrichtigung über die Verweigerung der Ausstellung einer solchen Arbeitserlaubnis wird dieser Kategorie von ausländischen Staatsbürgern spätestens 10 Werktage nach der Einreichung des Antrags des ausländischen Staatsbürgers erteilt; der ausländische Staatsbürger ist bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis berechtigt, den mit ihm abgeschlossenen Arbeitsvertrag bzw. zivilrechtlichen Vertrag vorzulegen (wenn vorhanden). In diesem Fall wird die Arbeitserlaubnis für die Laufzeit dieses Vertrages, maximal aber für 1 Jahr erteilt, und die Angaben des Arbeitgebers werden in der Arbeitserlaubnis gemäß dem abgeschlossenen Vertrag angegeben. Die Besonderheiten der Arbeitstätigkeit bei natürlichen Personen der in die Russische Föderation gemäß dem visafreien Verfahren eingereisten ausländischen Bürger sind in Art des Gesetzes über die Rechtsstellung von ausländischen Staatsbürgern bestimmt. Es geht ausschließlich um die Arbeitstätigkeit gemäß einem Arbeitsvertrag oder einem zivilrechtlichen Vertrag über die Erbringung von Leistungen (Dienstleistungen) für den persönlichen, Haushalts- oder sonstigen ähnlichen Bedarf, der nicht mit der Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit verbunden ist. Die ausländischen Bürger sind für die Erbringung solcher Leistungen nicht verpflichtet, eine Arbeitserlaubnis in dem festgelegten Verfahren zu beantragen. Anstelle dessen ist der ausländische Staatsbürger berechtigt, sich an das territoriale Organ des Föderalen Migrationsdienstes mit einem Antrag zu wenden, ihm ein für ein bis drei Monate gültiges Patent zu erteilen (nachfolgend kann das Patent mehrmals um drei Monate bis zu höchstens 12 Monaten insgesamt verlängert werden). Die Geltungsdauer des Patents gilt als um den Zeitraum verlängert, für den die Einkommensteuer für natürliche Personen in Form einer fixierten Vorauszahlung entrichtet wurde, so dass es nicht erforderlich ist, sich speziell an das territoriale Organ des Föderalen Migrationsdienstes zu wenden. Andernfalls endet die Geltungsdauer des Patents ab dem Tag, der auf den letzten Tag der Periode, für die die Steuer entrichtet wurde, folgt. Das Patent und die Arbeitserlaubnis gelten jeweils nur für ein Subjekt der Russischen Föderation. c) Hoch qualifizierte ausländische Spezialisten Das Gesetz über die Rechtsstellung von ausländischen Staatsbürgern sieht die besondere Kategorie der ausländischen hoch qualifizierten Spezialisten vor, wobei als solche ausländische Staatsbürger angesehen werden, die eine Arbeitstätigkeit auf dem Gebiet der Russischen Föderation nach Arbeitsverträgen oder zivilrechtlichen Verträgen (Werkleistungsverträgen, Erbringung von Dienstleistungen) aufgenommen haben und die folgende Anforderungen erfüllen: 1. Vorhandensein von Arbeitserfahrung, Fertigkeiten oder Erfolgen auf einem konkreten Tätigkeitsgebiet; 2. die Höhe des Gehalts (der Vergütung) nach dem abgeschlossenen Arbeits- oder zivilrechtlichen Vertrag (Werkleistungsverträge, Erbringung von Dienstleistungen) beträgt brutto RUR und mehr. Dieser Betrag ist dem hoch qualifizierten Spezialisten für einen Zeitraum seiner Tätigkeit auszuzahlen, der 1 Jahr nicht übersteigt (Art Teil 1 des Ausländer gesetzes). Das Recht zur Einladung und Einstellung hoch qualifizierter Spezialisten steht sowohl russischen gewerblichen Organisationen als auch in Russland im ordnungsgemäßen Verfahren akkreditierten Filialen ausländischer juristischer Personen zu. Die Überprüfung und Bewertung der Kompetenz und des Qualifikationsniveaus ausländischer Staatsbürger, die als hoch qualifizierte Spezialisten eingestellt werden, obliegt dabei eigenständig auf eigene Rechnung und Gefahr dem Arbeitgeber (Auftraggeber der Arbeiten/Dienstleistungen), ohne dass eine Kontrolle durch staatliche Organe stattfindet. Die Einstellung hoch qualifizierter ausländischer Spezialisten weist eine Reihe von Vorzügen auf, die zum Teil bereits oben in den entsprechenden Abschnitten beschrieben wurden. Unten sind die Hauptvorzüge der Heranziehung der aufgeführten Personen zur Arbeitstätigkeit angeführt:

10 Seite 10 April 2011 Der Arbeitgeber, der einen hoch qualifizierten auslän dischen Spezialisten einlädt, wird von der zwingenden Beantragung der Quote für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen und der Quote für die Ausstellung von Einladungen zur Einreise in die Russischen Föderation zwecks Ausübung einer Arbeitstätigkeit freigestellt. Die betreffenden Arten der Quoten gelten nicht für hoch qualifizierte ausländische Spezialisten. Für die Einstellung eines hoch qualifizierten Spezialisten muss der Arbeitgeber keine Genehmigung für die Heranziehung und den Einsatz ausländischer Arbeitnehmer einholen. Es wurde ein vereinfachtes Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis beim territorialen Organ des Föderalen Migrationsdienstes eingeführt. Für die Einholung der Arbeitserlaubnis stellt der Arbeitgeber einen Antrag 2 auf die Einstellung eines hoch qualifizierten ausländischen Spezialisten unter Beifügung einer Reihe von Dokumenten, insbesondere des Arbeitsvertrages oder zivilrechtlichen Vertrages über die Ausführung von Arbeiten (Dienstleistungen) mit dem einzustellenden hoch qualifizierten Spezialisten, dessen Inkrafttreten davon abhängt, ob dem betreffenden hoch qualifizierten Spezialisten eine Arbeitserlaubnis erteilt wird und ob der Vertrag eine Bestimmung über die freiwillige Krankenversicherung des ausländischen Arbeitnehmers und der ihn begleitenden Familien mitglieder enthält): Die Frist für die Entscheidung über einen Antrag des Arbeitgebers auf die Einstellung eines hoch qualifizierten Spezialisten beträgt höchstens 14 Tage. Die Genehmigung wird ausschließlich dem ausländischen Spezialisten persönlich gegen Vorlage eines Identitätsnachweises ausgehändigt. Die Geltungsdauer der Arbeitserlaubnis eines hoch qualifizierten Spezialisten und die des Arbeitsvisums hängen von der Geltungsdauer des Arbeitsvertrages bzw. des zivilrechtlichen Vertrages des betreffenden Spezialisten ab und dürfen nicht länger als 3 Jahre betragen, es besteht jedoch die Möglichkeit der uneingeschränkten Verlängerung, jedes nachfolgende Mal um 3 Jahre. Falls in dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag vorgesehen ist, dass der hoch qualifizierte Spezialist in zwei oder mehr Subjekten der Russischen Föderation eine Arbeitstätigkeit ausüben soll, wird die Arbeitserlaubnis für die betreffenden Subjekte erteilt. Für die hoch qualifizierten Spezialisten wird darüber hinaus ein abgesenkter Einkommensteuersatz für natürliche Personen in Höhe von 13 % festgesetzt. Dieser Steuersatz findet ab dem ersten Tag der Erwerbstätigkeit in Russland Anwendung. Ausländische Staatsbürger sind berechtigt, sich selbst zu hoch qualifizierten Spezialisten zu erklären, indem sie sich an staatliche Organe der Russischen Föderation im Ausland mit einem Antrag wenden, sie in die Datenbank zur Arbeitssuche in der Russischen Föderation aufzunehmen. Auf Antrag der interessierten Arbeitgeber kann einem hoch qualifizierten Spezialisten zur Führung von Verhandlungen ein russisches Visum für maximal 30 Tage ohne Durchführung des komplizierten Verfahrens für die Einladung zur Einreise in die Russische Föderation erteilt werden. Bei einer vorfristigen Beendigung des Arbeitsvertrages mit einem hoch qualifizierten Spezialisten kann dieser innerhalb von 30 Tagen eine andere Arbeitsstelle suchen und eine neue Arbeitserlaubnis beantragen. Bei einem positiven Ergebnis veranlasst der neue Arbeitgeber die Einholung einer neuen Erlaubnis für den ausländischen Staatsbürger nach dem gewöhnlichen Verfahren. Die dem ausländischen hoch qualifizierten Spezialisten und den Mitgliedern seiner Familie früher erteilte Arbeitserlaubnis, das Visum und die Aufenthaltsgenehmigung (falls vorhanden) sind dabei bis zu dem Zeitpunkt gültig, zu dem eine neue Arbeitserlaubnis erteilt oder versagt wird. Im letzteren Fall und falls der ausländische Staatsbürger keinen neuen Arbeits- oder zivilrechtlichen Vertrag innerhalb der eingeräumten 30 Tage abschließt, müssen er und die Mitglieder seiner Familie das Territorium der Russischen Föderation innerhalb der nachfolgenden 30 Tage verlassen. Die Vereinfachung des Verfahrens der Einstellung von ausländischen hoch qualifizierten Spezialisten ist mit zusätzlichen Anforderungen an den Arbeitgeber in Bezug auf die Benachrichtigung der Organe des Föderalen Migrationsdienstes und des Föderalen Steuerdienstes über den Eintritt im Gesetz aufgeführter Ereignisse (Einstellung, Gehaltszahlung usw.) verbunden. Außerdem kann einem Arbeitgeber bei Verletzungen des Arbeitsvertrages mit einem ausländischen Spezialisten sowie bei einer Verantwortlichkeit für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer das Recht auf die Einstellung ausländischer hoch qualifizierter Spezialisten für zwei Jahre entzogen werden. 3. Haftung für Verstöße gegen das Ausländerrecht Das Ausländergesetz enthält allgemeine Regeln über die Haftung für den Fall der Verletzung seiner Bestimmungen. Die jeweiligen Formen der Verletzung und der Haftung sind im 18. Abschnitt des Gesetzbuches der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten wie folgt bestimmt. 2 Das Formular des aufgeführten Antrags ist durch die Anordnung Nr. 487 der Regierung der Russischen Föderation vom festgelegt worden.

11 Seite 11 April 2011 Arten der Rechtsverletzungen Haftung der ausländischen Bürger (Mitarbeiter) Haftung der einladenden Unternehmen Haftung der juristischen Person 1. Verletzung der Aufenthaltsregeln in der Russischen Föderation, z.b. Verletzung des Verfahrens der Ausstellung von Aufenthalts- und Niederlassungsdokumenten für ausländische Staatsbürger, der Bestimmungen über die Migrationserfassung, die Aufenthaltsfristen, die Wahl des Wohnortes. (Artikel 18.8, 18.9 des Gesetzbuches Ordnungsstrafe in Höhe von RUR bis Zusätzlich kann nach Ermessen der Behörden die zwangsweise Ausweisung (Deportation) aus Russland verfügt werden. (Artikel 18.8 des Gesetzbuches Ordnungsstrafe in Höhe von RUR bis Im Falle der Verletzung der Regeln über den Aufenthalt (Wohnsitz) der ausländischen Bürger in der Russischen Föderation in Bezug auf zwei oder mehrere eingeladene ausländische Bürger tritt die verwaltungsrechtliche Haftung in Bezug auf jeden ausländischen Bürger einzeln ein. (Artikel 18.9 des Gesetzbuches. Verwaltungsstrafe in Höhe von RUR bis (Artikel 18.9 des Gesetzbuches 2. Rechtswidrige Ausübung der Arbeitstätigkeit in der Russischen Föderation durch den ausländischen Bürger und rechtswidrige Heran ziehung eines ausländischen Bürgers zur Arbeitstätigkeit in der Russischen Föderation. (Artikel 18.10, des Gesetzbuches Ordnungsstrafe in Höhe von RUR bis Zusätzlich kann die zwangsweise Ausweisung (Deportation) verfügt werden (nach dem Ermessen der Behörde, die diese Sanktion angeordnet hat). (Artikel des Gesetzbuches Ordnungsstrafe in Höhe von RUR bis (pro jeden ausländischen Bürger, der rechtswidrig zur Arbeits tätigkeit herangezogen wurde). (Artikel des Gesetzbuches Verwaltungsstrafe in Höhe von RUR bis bzw. die verwaltungsrechtliche zeitweilige Einstellung der Tätigkeit für die Dauer von bis zu 90 Tagen. (für jeden Ausländer, der gesetzwidrig eingestellt wurde) (Artikel des Gesetzbuches 3. Nichtbenachrichtigung der örtlichen Behörde des Föderalen Migrations - dienstes Russlands, des Organs des Föderalen staatlichen Dienstes für die Beschäftigung der Bevölkerung des Subjekts der Russischen Föderation oder der Steuer behörde über die Heranziehung und die Einstellung auslän discher Bürger. Ordnungsstrafe in Höhe von RUR bis Verwaltungsstrafe in Höhe von RUR bis bzw. die verwaltungsrechtliche zeitweilige Einstellung der Tätigkeit für die Dauer von bis zu 90 Tagen (Teil 3, Artikel des Gesetzbuches

INHALTSÜBERSICHT I. GENEHMIGUNGEN FÜR DEN AUFENTHALT IN RUSSLAND. August 2008 I. GENEHMIGUNGEN FÜR DEN AUFENTHALT IN RUSSLAND

INHALTSÜBERSICHT I. GENEHMIGUNGEN FÜR DEN AUFENTHALT IN RUSSLAND. August 2008 I. GENEHMIGUNGEN FÜR DEN AUFENTHALT IN RUSSLAND August 2008 Als grundlegender Rechtsakt im Bereich der Regelung der Einreise ausländischer Bürger in das Gebiet der Russischen Föderation und deren Aufenthalts dort gilt das Föderale Gesetz Nr. 115-FZ

Mehr

GESETZLICHE REGELUNGEN DER RECHTSLAGE FÜR AUSLÄNDER IN DER RUSSISCHEN FÖDERATION

GESETZLICHE REGELUNGEN DER RECHTSLAGE FÜR AUSLÄNDER IN DER RUSSISCHEN FÖDERATION April 2015 GESETZLICHE REGELUNGEN DER RECHTSLAGE FÜR AUSLÄNDER IN DER RUSSISCHEN FÖDERATION Newsletter Inhalt 1. Genehmigungen für den Aufenthalt Seite 1 in Russland 1.1 Zeitweiliger Aufenthalt Seite 1

Mehr

Aufenthaltsrecht in Russland

Aufenthaltsrecht in Russland Aufenthaltsrecht in Russland Zahlreiche Ausländer kommen aus den unterschiedlichsten Gründen nach Russland, sei es als Touristen, für Geschäftsreisen, zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit o.ä. Leider besteht

Mehr

Aufenthaltsrecht in Russland

Aufenthaltsrecht in Russland Aufenthaltsrecht in Russland Zahlreiche Ausländer kommen aus den unterschiedlichsten Gründen nach Russland, sei es als Touristen, für Geschäftsreisen, zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit o. ä. Leider besteht

Mehr

Beitragsserie: Markteinstieg in der Ukraine

Beitragsserie: Markteinstieg in der Ukraine Internationalisierung Finanzen Digitalisierung Arbeit Kateryna Zviagina Beitragsserie: Markteinstieg in der Ukraine Beantragung einer Arbeitserlaubnis und einer Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine für

Mehr

Aufenthaltsrecht in Russland

Aufenthaltsrecht in Russland Aufenthaltsrecht in Russland Zahlreiche Ausländer kommen aus den unterschiedlichsten Gründen nach Russland, sei es als Touristen, für Geschäftsreisen, zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit o.ä. Leider besteht

Mehr

Aufenthaltsrecht in Russland

Aufenthaltsrecht in Russland Aufenthaltsrecht in Russland Zahlreiche Ausländer kommen aus den unterschiedlichsten Gründen nach Russland, sei es als Touristen, für Geschäftsreisen, zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit o.ä. Leider besteht

Mehr

Besonderheiten des Aufenthalts und des Wohnsitzes von ausländischen Staatsbürgern in der RF Maria Pristavkina

Besonderheiten des Aufenthalts und des Wohnsitzes von ausländischen Staatsbürgern in der RF Maria Pristavkina Besonderheiten des Aufenthalts und des Wohnsitzes von ausländischen Staatsbürgern in der RF Maria Pristavkina Deutsch-Russische Auslandshandelskammer 10. September 2009, Moskau Seite 2 Agenda Einführung

Mehr

Visafragen. Liberalisierung des Visa-Regimes

Visafragen. Liberalisierung des Visa-Regimes Visafragen Liberalisierung des Visa-Regimes Die Republik Kasachstan hat das Visaregime für Staatsbürger von Australien, Ungarn, Italien, Monaco, Belgien, Spanien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Malaysia,

Mehr

Quelle: https://russische-botschaft.ru/de/consulate/visafragen/touristenvisum/

Quelle: https://russische-botschaft.ru/de/consulate/visafragen/touristenvisum/ Quelle: https://russische-botschaft.ru/de/consulate/visafragen/touristenvisum/ Touristenvisum Für Touristenvisa sind folgende Unterlagen vorzulegen. 5. Garantie der Rückkehrwilligkeit 6. Reisebestätigung

Mehr

Übersicht der Visa-Regelungen für die Republik Kasachstan, Stand Juli 2017 Anzahl von Einreisen, Gültigkeitsdauer von Visa, Aufenthaltsdauer

Übersicht der Visa-Regelungen für die Republik Kasachstan, Stand Juli 2017 Anzahl von Einreisen, Gültigkeitsdauer von Visa, Aufenthaltsdauer Anlage 1 zu Regeln der Ausfertigung der Einladungen, der Abstimmung der Einladungen fuer die Einreise der Auslaender und der Personen ohne Staatsbürgerschaft in die Republik Kasachstan, der Erteilung,

Mehr

Leitfaden für die Bewerbung ausländischer Ärzte

Leitfaden für die Bewerbung ausländischer Ärzte Leitfaden für die Bewerbung ausländischer Ärzte Einreise: Staatsangehöriger aus den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Israel oder der Republik Korea benötigen kein Einreisevisum. Der erforderliche

Mehr

Das Zuwanderungsgesetz 2005

Das Zuwanderungsgesetz 2005 Das Zuwanderungsgesetz 2005 Das Zuwanderungsgesetz tritt zum 01.01.2005 in Kraft. Es stellt eine grundlegende Änderung des Zuganges und Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland dar und regelt den

Mehr

er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält,

er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält, 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU (1) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt,

Mehr

8. AUGUST Königlicher Erlass über den europäischen Feuerwaffenpass. Inoffizielle koordinierte Fassung

8. AUGUST Königlicher Erlass über den europäischen Feuerwaffenpass. Inoffizielle koordinierte Fassung 8. AUGUST 1994 - Königlicher Erlass über den europäischen Feuerwaffenpass (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 10. Oktober 1997) Inoffizielle koordinierte Fassung Die vorliegende

Mehr

VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTERIUM FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN DER REPUBLIK

VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTERIUM FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN DER REPUBLIK BGBl. III - Ausgegeben am 7. Juli 2011 - Nr. 110 1 von 5 VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTERIUM FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM EIDGENÖSSISCHEN DEPARTEMENT

Mehr

Musterrepräsentanzordnung (Auszug)

Musterrepräsentanzordnung (Auszug) Musterrepräsentanzordnung (Auszug) Bestätigt durch den Beschluss der [Bitte einfügen] vom [Bitte einfügen] 2010 Repräsentanzordnung der [Bitte einfügen] Moskau, 2010 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Die

Mehr

Hinweis: Reisepässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Vorläufige Reisepässe werden von der Passbehörde hergestellt.

Hinweis: Reisepässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Vorläufige Reisepässe werden von der Passbehörde hergestellt. Reisepass beantragen Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen.

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1968L0360 DE 01.05.2004 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE DES RATES vom 15. Oktober

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen des Visumantrags für ein Schengenvisum

Hinweise zum Ausfüllen des Visumantrags für ein Schengenvisum Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Kaliningrad Hinweise zum Ausfüllen des Visumantrags für ein Schengenvisum Bitte beachten Sie, dass der Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden

Mehr

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der Tschechischen Republik

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der Tschechischen Republik Weitere Informationen: www.prag.diplo.de Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der Tschechischen Republik Adresse: Vlašská 19 118 01 Praha 1 (Malá Strana) Postanschrift: Box 88 118 01 Praha 1 Stand: März

Mehr

Hinweis: Reisepässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Vorläufige Reisepässe werden von der Passbehörde hergestellt.

Hinweis: Reisepässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Vorläufige Reisepässe werden von der Passbehörde hergestellt. Reisepass beantragen Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen.

Mehr

Erteilung von Visa und Arbeitsgenehmigungen für Ausländer in Kroatien

Erteilung von Visa und Arbeitsgenehmigungen für Ausländer in Kroatien Postanschrift: Veleposlanstvo Republike Austrije Ured Savjetnika za trgovinske odnose Ilica 12, p.p.25 HR-10001 Zagreb Telefon: 00385-1-4881-900 Telefax: 00385-1-4881-912 E-Mail: zagreb@wko.at Homepage:

Mehr

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zur Betreibung einer freiwilligen Tätigkeit

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zur Betreibung einer freiwilligen Tätigkeit Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zur Betreibung einer freiwilligen Tätigkeit _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Aktennummer: Den Antrag entgegennehmende Behörde: Automatische Registrierungsstelle der Antragsdaten: Erteilung

Mehr

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der Tschechischen Republik

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der Tschechischen Republik Weitere Informationen: www.prag.diplo.de Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der Tschechischen Republik Adresse: Vlašská 19 118 01 Praha 1 (Malá Strana) Postanschrift: Box 88 118 01 Praha 1 Stand: März

Mehr

Au-pair-Info für deutsche Gastfamilien

Au-pair-Info für deutsche Gastfamilien Au-pair-Info für deutsche Gastfamilien 1. Allgemeines 2. Anwerbung und Vermittlung von Au pair 3. Vergütung für die Vermittlung 4. Zustimmungs- /Arbeitsgenehmigungsverfahren 5. Alter des Au pair Stand

Mehr

Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen

Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen Anordnung nach 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Erlass

Mehr

V e r b a l n o t e. Artikel 1 Geltungsbereich

V e r b a l n o t e. Artikel 1 Geltungsbereich BGBl. III - Ausgegeben am 29. Jänner 2015 - Nr. 13 1 von 5 GZ BMEIA-BT.4.15.08/0002-IV.2a/2014 An die Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft Kärntner Ring 12 1010 Wien V e r b a l n o t e Das

Mehr

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG)

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Steuerung der Zuwanderung) Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstraße 47, 10179 Berlin Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - IV - GeschZ. (bei Antwort bitte angeben)

Mehr

NEUE BESTIMMUNGEN DER ERLEICHTERTEN AUSSTELLUNG VON VISA AB 01. JANUAR 2008

NEUE BESTIMMUNGEN DER ERLEICHTERTEN AUSSTELLUNG VON VISA AB 01. JANUAR 2008 NEUE BESTIMMUNGEN DER ERLEICHTERTEN AUSSTELLUNG VON VISA AB 01. JANUAR 2008 Zweck des zwischen der EU und der Republik Serbien abgeschlossenen Abkommens ist die Erleichterung der Erteilung von Visa für

Mehr

MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR DER UKRAINE ANORDNUNG Stadt Kiew. Nr. 268

MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR DER UKRAINE ANORDNUNG Stadt Kiew. Nr. 268 MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR DER UKRAINE ANORDNUNG 21.05.2012 Übersetzung Stadt Kiew Nr. 268 Registriert beim Ministerium der Justiz der Ukraine am 24. Mai 2012 unter der Nr. 810/21122 Über die Bestätigung

Mehr

BALASHOVA EMPLOYMENT CONSULTANTS

BALASHOVA EMPLOYMENT CONSULTANTS BALASHOVA EMPLOYMENT CONSULTANTS Wir sind unabhängige Rechtsberater und spezialisiert im Bereich des russischen und internationalen Arbeits- Migrations- und Sozialversicherungsrechts. Unsere Mitarbeiter

Mehr

Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis

Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis Den Antrag entgegennehmende Behörde: Automatische Aktennummer: Datum der Übernahme des Antrags: Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erstmalig Ort der Einreise: Passbild

Mehr

BGBl. III - Ausgegeben am 21. Februar Nr von 4

BGBl. III - Ausgegeben am 21. Februar Nr von 4 BGBl. III - Ausgegeben am 21. Februar 2007 - Nr. 20 1 von 4 Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mazedonien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

Mehr

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zur Heilbehandlung

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zur Heilbehandlung Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zur Heilbehandlung _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Aktennummer: Den Antrag entgegennehmende Behörde: Automatische Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erstmalig Ort der Einreise: Passbild

Mehr

Titel I Allgemeine Bestimmungen. Übersetzung 1

Titel I Allgemeine Bestimmungen. Übersetzung 1 Übersetzung 1 Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Östlich des Uruguay über soziale Sicherheit Abgeschlossen am 19. Februar

Mehr

Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit durch ausländische Staatsangehörige

Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit durch ausländische Staatsangehörige Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit durch ausländische Staatsangehörige Einschränkung der Gewerbefreiheit Nach 1 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet,

Mehr

STAATSBÜRGERSCHAFTSANGELEGENHEITEN

STAATSBÜRGERSCHAFTSANGELEGENHEITEN STAATSBÜRGERSCHAFTSANGELEGENHEITEN Fragen der Erlangung und des Erlöschens der Staatsbürgerschaft von Serbien und Montenegro sind durch das Gesetz über die jugoslawische Staatsbürgerschaft geregelt ("Amtsblatt

Mehr

Asyl- und Aufenthaltsrecht Überblick über das Asyl- und Aufenthaltsrecht. 1. Vorlesung, RLC Leipzig, Dr. Carsten Hörich

Asyl- und Aufenthaltsrecht Überblick über das Asyl- und Aufenthaltsrecht. 1. Vorlesung, RLC Leipzig, Dr. Carsten Hörich Asyl- und Aufenthaltsrecht Überblick über das Asyl- und Aufenthaltsrecht 1. Vorlesung, RLC Leipzig, 3.4.2017 Dr. Carsten Hörich Rechtliche Grundlagen Grundsatz: 50 Abs. 1 AufenthG Ein Ausländer ist zur

Mehr

wir bedanken uns für Ihre Entscheidung, unseren Visum-Service nutzen zu wollen. Mit

wir bedanken uns für Ihre Entscheidung, unseren Visum-Service nutzen zu wollen. Mit Sehr geehrter Kunde, wir bedanken uns für Ihre Entscheidung, unseren Visum-Service nutzen zu wollen. Mit unserer jahrelangen Erfahrung ermöglichen wir Ihnen eine sichere, einfache und unkomplizierte Beschaffung

Mehr

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DIE GEGENSEITIGE VERTRETUNG

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DIE GEGENSEITIGE VERTRETUNG BGBl. III - Ausgegeben am 23. März 2010 - Nr. 24 1 von 5 ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DIE GEGENSEITIGE VERTRETUNG IM VERFAHREN DER VISAERTEILUNG

Mehr

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004 Artikel 12 Nr. 883/2004 Sonderregelung (1) Eine Person, die in einem Mitgliedstaat für Rechnung eines Arbeitgebers, der gewöhnlich dort tätig ist, eine Beschäftigung ausübt und die von diesem Arbeitgeber

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand Fragen zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage im Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Neuregelung des 26 Beschäftigungsverordnung 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen

Mehr

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT 20. NOVEMBER 2006 - DEKRET ÜBER DAS STATUT DER SPORTSCHÜTZEN Sitzungsperiode 2006-2007 Dokumente des Parlamentes : 74 (2006-2007) Nr. 1 Dekretvorschlag 74 (2006-2007)

Mehr

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu dienstlichen Zwecken

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu dienstlichen Zwecken Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu dienstlichen Zwecken _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Aktennummer: Den Antrag entgegennehmende Behörde: Automatische Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erstmalig Ort der Einreise:

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1969 Ausgegeben am 24. Jänner 1969 8. Stück 35. Verordnung: Abermalige Abänderung der Landeslehrer-Dienstrechtsüberleitungsverordnung

Mehr

RESOLUTION OIV/CONCOURS 332B/2009

RESOLUTION OIV/CONCOURS 332B/2009 RESOLUTION OIV/CONCOURS 332B/2009 LEITLINIEN BEZÜGLICH DER ERTEILUNG DER SCHIRMHERRSCHAFT FÜR WETTBEWERBE FÜR WEIN UND SPIRITUOSEN WEINBAULICHEN URSPRUNGS DURCH DIE OIV Die Generalversammlung der Internationalen

Mehr

Geltendes Recht (BüG) Entwurf des Bundesrats vom

Geltendes Recht (BüG) Entwurf des Bundesrats vom Art. 15 Wohnsitzerfordernisse Art. 9 Formelle Voraussetzungen 1 Das Gesuch um Bewilligung kann nur der Ausländer stellen, der während insgesamt zwölf Jahren in der Schweiz gewohnt hat, wovon drei in den

Mehr

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der Tschechischen Republik

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der Tschechischen Republik Stand: Februar 2013 Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der Tschechischen Republik Deutsche Staatsangehörige benötigen für Einreisen und Aufenthalte in die Tschechische Republik in kein Visum. Zur Einreise

Mehr

Unberührt bleibt die Möglichkeit, entsprechend des bisher angewendeten Verfahrens bei Vorlage einer Einladung ein Visum zu erteilen.

Unberührt bleibt die Möglichkeit, entsprechend des bisher angewendeten Verfahrens bei Vorlage einer Einladung ein Visum zu erteilen. Abkommen zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Erleichterung des Reiseverkehrs von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Verpflichtungserklärung beantragen (Zweck: Erteilung eines Besuchs- oder Geschäftsvisums)

Verpflichtungserklärung beantragen (Zweck: Erteilung eines Besuchs- oder Geschäftsvisums) Verpflichtungserklärung beantragen (Zweck: Erteilung eines Besuchs- oder Geschäftsvisums) Sie sind gebeten worden, im Rahmen eines Visumsverfahren zu Besuchs- oder Geschäftszwecken Ihrem Gast eine Verpflichtungserklärung

Mehr

Visaarten und erforderliche Unterlagen

Visaarten und erforderliche Unterlagen Visaarten und erforderliche Unterlagen Folgende Visaarten können beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main beantragt werden. Siehe hierzu Thailand Visa Information des Außenministeriums

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34c GewO Antragsteller: Natürliche Person

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34c GewO Antragsteller: Natürliche Person Industrie- und Handelskammer Hannover Abt. Handel und Dienstleistungen Postfach 30 29 30030 Hannover Eingangsdatum: (von IHK auszufüllen) Bei Personenhandelsgesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) hat jeder

Mehr

7. Familienstand ledig verheiratet getrennt lebend seit. verpartnert geschieden verwitwet seit

7. Familienstand ledig verheiratet getrennt lebend seit. verpartnert geschieden verwitwet seit Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels Eingangsstempel Application for a residence permit 1. Familienname ggf. Geburtsname 2. Vorname(n) 3. Tag der Geburt 4. Geburtsort 5. Religion (freiwillige Angabe)

Mehr

Arbeitsplatzsuche nach Studienabschluss - wichtige aufenthaltsrechtliche Aspekte - 2. Modul

Arbeitsplatzsuche nach Studienabschluss - wichtige aufenthaltsrechtliche Aspekte - 2. Modul Arbeitsplatzsuche nach Studienabschluss - wichtige aufenthaltsrechtliche Aspekte - 2. Modul B O U C H R A V O N H A U S E N & T A N J A H E R M A N N S T A D T F R A N K F U R T A M M A I N O R D N U N

Mehr

Firma. Erlaubnis muss bis spätestens 21. März 2017 erworben worden sein

Firma. Erlaubnis muss bis spätestens 21. März 2017 erworben worden sein Firma Firmenanschrift IHK Mitgliedsnummer IHK Rhein-Neckar Bereich 3.3 Postfach 101661 68016 Mannheim PLZ Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34 i GewO im vereinfachten

Mehr

Abkommen. Originaltext

Abkommen. Originaltext Originaltext Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht

Mehr

Firma. - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Firma. - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter) Firma Firmenanschrift IHK Mitgliedsnummer IHK Ulm Recht und Steuern Olgastraße 95-101 89073 Ulm PLZ Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß 34h Abs. 1 GewO unter

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.7.2017 COM(2017) 384 final 2017/0162 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für

Mehr

Str Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu 40 Abs. 2, 95 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung und 35 Abs. 2 der Röntgenverordnung (AVV Strahlenpass)

Str Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu 40 Abs. 2, 95 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung und 35 Abs. 2 der Röntgenverordnung (AVV Strahlenpass) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu 40 Abs. 2, 95 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung und 35 Abs. 2 der Röntgenverordnung (AVV Strahlenpass) Vom 20. Juli 2004 (BAnz.Nr. 142 a vom 31. Juli 2004) 1. Geltungsbereich

Mehr

Selbständig erwerbstätige türkische Staatsangehörige können sich nicht auf den ARB 1/80 berufen.

Selbständig erwerbstätige türkische Staatsangehörige können sich nicht auf den ARB 1/80 berufen. Informationen zu assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechten für türkische Staatsangehörige auf Grund des Assoziationsabkommens EWG/Türkei (Beschluss ARB Nr. 1/80) Bürger- und Ordnungsamt Postfach 11 10

Mehr

Au-pair-Beschäftigungen Informationen für Gastfamilien

Au-pair-Beschäftigungen Informationen für Gastfamilien AV32 - August 2015 Au-pair-Beschäftigungen Informationen für Gastfamilien 1 Allgemeines... 3 2 Anwerbung und Vermittlung... 4 3 Vergütung für die Vermittlung... 4 4 Einreise/Aufenthalt/Beschäftigung...

Mehr

Für die Erteilung eines einmaligen, zweimaligen oder mehrmaligen Humanitärvisum sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Für die Erteilung eines einmaligen, zweimaligen oder mehrmaligen Humanitärvisum sind folgende Unterlagen vorzulegen: Sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Entscheidung, unseren Visum-Service nutzen zu wollen. Unser Unternehmen ermöglicht Ihnen eine sichere und unkomplizierte Beschaffung Ihres Touristenvisum, Geschäftsvisum,

Mehr

Muth, Horst

Muth, Horst Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion Trier Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz Clearingstelle für Passbeschaffung und Flugabschiebung nachrichtlich: Kaiser-Friedrich-Str. 5a 55116 Mainz Telefon 06131

Mehr

Jahrgang 1960 Ausgegeben am 15. November Stück

Jahrgang 1960 Ausgegeben am 15. November Stück 2065 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1960 Ausgegeben am 15. November 1960 62. Stück 214. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten

Mehr

INFO. Ingenieurgesetz (IngG) von Baden-Württemberg

INFO. Ingenieurgesetz (IngG) von Baden-Württemberg F:\_MERKBLÄTTER_\01_Regelwerke\M002_Ingenieurgesetz IngG-BW_2009-12-24.docx INFO Merkblatt Nr. 002 Stand: Dezember 2009 Ingenieurgesetz (IngG) von Baden-Württemberg Inhalt: Seite gültig ab 1... 2 01.01.1994

Mehr

Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis. Übersicht

Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis. Übersicht Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis Übersicht Was ist eine Aufenthaltserlaubnis? Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, der befristet zu einem bestimmten Zweck erteilt wird. Die

Mehr

Visabestimmungen für langfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (nationale Visa)

Visabestimmungen für langfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (nationale Visa) Stand Juli 2018 Visabestimmungen für langfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (nationale Visa) Antragsformulare sind gebührenfrei Informationen zu Visumsbearbeitung und Voraussetzungen zur Visumserteilung

Mehr

Absprache zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Kanada über Programme zur Jugendmobilität

Absprache zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Kanada über Programme zur Jugendmobilität Absprache zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Kanada über Programme zur Jugendmobilität Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung von Kanada

Mehr

Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen

Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV) Änderung vom 15. August 2018 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 14. November 2012 1 über die

Mehr

GESETZ. vom 15. Februar über die polnische Staatsangehörigkeit. Kapitel 1. Polnische Staatsangehörige.

GESETZ. vom 15. Februar über die polnische Staatsangehörigkeit. Kapitel 1. Polnische Staatsangehörige. GESETZ vom 15. Februar 1962 über die polnische Staatsangehörigkeit. Kapitel 1. Polnische Staatsangehörige. Art. 1. Am Tag, an dem dieses Gesetz in Kraft tritt, sind jene Personen polnische Staatsangehörige,

Mehr

Zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt

Zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt I Name, Vorname:....... Straße:.. Land, Postleitzahl, Wohnort:....... Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen- Landesprüfungsamt für Lehrämter Liebknechtstraße 65 39110 Magdeburg Antrag

Mehr

vom 16. Mai

vom 16. Mai 0.110.032.77 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2000 Nr. 97 ausgegeben am 31. Mai 2000 Kundmachung vom 16. Mai 2000 des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss des

Mehr

Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden?

Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden? Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden? 1 Asylsuchende: sind eingereist und registriert erhalten eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BüMA) nach 63a AsylG

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN Bei Bewerbung per E-Mail oder Post Gültig ab Mai 2018 Vielen Dank für Ihre Bewerbung bei ppm. Der Datenschutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig.

Mehr

Bitte weisen Sie Ihren ausländischen Gast darauf hin, dass eine Verlängerung des Visums in Deutschland in der Regel nicht möglich ist.

Bitte weisen Sie Ihren ausländischen Gast darauf hin, dass eine Verlängerung des Visums in Deutschland in der Regel nicht möglich ist. Verpflichtungserklärung ausländische Staatsangehörige bei beabsichtigten kurzfristigen Aufenthalten (z.b. Touristen-, Besuchs- oder Geschäftsaufenthalt - Schengenvisum) Ausländische Gäste aus bestimmten

Mehr

Visaerteilungspraxis bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Nicht-EU-Staaten

Visaerteilungspraxis bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Nicht-EU-Staaten Visaerteilungspraxis bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Nicht-EU-Staaten Grundsatz: Visumpflicht für alle Ausnahmen: keine Visumpflicht für EU-Bürger Visumpflicht visumfreie Einreise, auch

Mehr

ANTRAGSDOSSIER AUF ERTEILUNG EINER AUSRÜSTERBESCHEINIGUNG

ANTRAGSDOSSIER AUF ERTEILUNG EINER AUSRÜSTERBESCHEINIGUNG ANTRAGSDOSSIER AUF ERTEILUNG EINER AUSRÜSTERBESCHEINIGUNG Mehr Informationen zu diesem Antrag erhalten sie a. unter www. b. werktags zwischen und unter der Telefonnummer c. Besucheradresse : Mit diesem

Mehr

Industrie- und Handelskammer Dresden Fax: Referat Verkehr Langer Weg Dresden

Industrie- und Handelskammer Dresden Fax: Referat Verkehr Langer Weg Dresden Industrie- und Handelskammer Dresden Fax: 0351 2802-7143 Referat Verkehr Langer Weg 4 01239 Dresden Antrag auf Anerkennung einer zehnjährigen leitenden Tätigkeit im Güterkraftverkehr gemäß 8 Berufszugangsverordnung

Mehr

Flüchtling, Asylbewerber und behindert. Wie weiter?

Flüchtling, Asylbewerber und behindert. Wie weiter? Offene Tagung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Sachsen (LAG-B) am 30. März 2015 Flüchtling, Asylbewerber und behindert. Wie weiter?

Mehr

Das Asyl- und Migrationsrecht der Europäischen Union 10 Eine Einfuhrung von Marei Pelzer

Das Asyl- und Migrationsrecht der Europäischen Union 10 Eine Einfuhrung von Marei Pelzer Inhalt Das Asyl- und Migrationsrecht der Europäischen Union 10 Eine Einfuhrung von Marei Pelzer 1. GRUNDRECHTE Charta der Grundrechte der Europäischen Union 20 vom 12. Dezember 2007 2. GRENZREGIME Schengener

Mehr

ARBEITSMARKTZULASSUNG. Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU

ARBEITSMARKTZULASSUNG. Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU ARBEITSMARKTZULASSUNG Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU Information zum Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU Information zum Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU für bulgarische, rumänische und kroatische Staatsangehörige

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34c Gewerbeordnung (GewO) Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis gemäß 34c GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34c Gewerbeordnung (GewO) Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis gemäß 34c GewO Antragsteller:(ggf. juristische Person) An das Landratsamt Ludwigsburg GT 311, Kreispolizeiangelegenheiten Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen! Antrag auf

Mehr

1 Freizügigkeit. 2 Einreise

1 Freizügigkeit. 2 Einreise Gesetz über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Aufenthaltsgesetz/EWG - AufenthG/EWG) Vom 22. Juli 1969 (BGBl I S. 927) in der Fassung

Mehr

Steuerkalender für das III. Quartal 2018

Steuerkalender für das III. Quartal 2018 Steuerkalender für das III. Quartal 2018 STEUERKALENDER FÜR DAS III. QUARTAL 2018 JULI 2018 13. Juli 16. Juli 20. Juli 2018 Benachrichtigung der Steuerbehörde über die Wahl einer festen Geschäftseinrichtung,

Mehr

20 Minuten Infografik

20 Minuten Infografik Asyl in der Schweiz Asyl-Statistik Asylverfahren Das Asylverfahren Legale Einwanderung Im Fall einer legalen Einreise müssen Asylsuchende schon bei einer Schweizer Vertretung im Ausland oder dann am Flughafen

Mehr

Kanton Zürich Migrationsamt. Aufenthaltskategorien in der Schweiz

Kanton Zürich Migrationsamt. Aufenthaltskategorien in der Schweiz Kanton Zürich Migrationsamt Aufenthaltskategorien in der Schweiz Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren

Mehr

Hinweise zum Visumverfahren bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland nach 26 Abs. 2 BeschV

Hinweise zum Visumverfahren bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland nach 26 Abs. 2 BeschV Stand: 03.11.2016 Hinweise zum Visumverfahren bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland nach 26 Abs. 2 BeschV für Staatsangehörige der Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Ehemalige

Mehr

Schlussprotokoll. zum Abkommen. zwischen. der Tschechischen Republik. und. der Bundesrepublik Deutschland. über. Soziale Sicherheit

Schlussprotokoll. zum Abkommen. zwischen. der Tschechischen Republik. und. der Bundesrepublik Deutschland. über. Soziale Sicherheit Schlussprotokoll zum Abkommen zwischen der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit Bei der Unterzeichnung des heute zwischen der Tschechischen Republik und der

Mehr

Informationen zur Wohnsitzauflage. Wohnsitzauflage für Bayern:

Informationen zur Wohnsitzauflage. Wohnsitzauflage für Bayern: 03.09.2016 Informationen zur Wohnsitzauflage Wohnsitzauflage für Bayern: Das Integrationsgesetz des Bundes ist am 06.08.2016 in Kraft getreten. Neben einigen anderen Änderungen wurde mit 12a AufenthG eine

Mehr

0.935.222.49. Verständigungsprotokoll

0.935.222.49. Verständigungsprotokoll Übersetzung 1 0.935.222.49 Verständigungsprotokoll zwischen dem Staatssekretariat für Wirtschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates und der Staatlichen Tourismusverwaltung

Mehr

Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums

Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums Dieses Antragsformular ist unentgeltlich Foto Bitte nicht aufkleben, nur beilegen, 1. Angaben zum Antragsteller/zur Antragstellerin Reserviert für amtliche

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz

Mehr

Verordnung über die Ausstellung von Ursprungsnachweisen

Verordnung über die Ausstellung von Ursprungsnachweisen Verordnung über die Ausstellung von Ursprungsnachweisen vom 28. Mai 1997 (Stand am 1. Mai 2007) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 4, 5 und 7 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 25. Juni

Mehr