PETERKA & PARTNERS ANWALTSKANZLEI. Praha - Bratislava - Kyjev. Dr. Šimon Gmiterko Rechtsanwalt
|
|
- Gudrun Boer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 PETERKA & PARTNERS ANWALTSKANZLEI Praha - Bratislava - Kyjev Dr. Šimon Gmiterko Rechtsanwalt 1
2 Abschluss des Arbeitsvertrags Problembereiche Slowakisch-Österreichischen Handelskammer 14. Mai, im Hotel GRANDIS in Martin im Rahmen der Veranstaltungen GET TOGETHER
3 INHALT: A. Rechtsregelung B. Arbeitsvertrag und seine wesentliche Essentiallien C. Weitere gewöhnliche Bestimmungen und ihre Bedeutung für den Arbeitgeber D. Häufigste Fehler bei der Abfassung der Arbeitsverträge 3
4 A. RECHTSREGELUNG A1. Grundrechtsvorschriften Gesetz Nr. 311/2001 Z.z Arbeitsgesetzbuch Novelle mit der Inkraftsetzung ab 1.September 2007 Wesentliche Änderungen zu den Gunsten von Arbeitnehmern Möglichkeit der Gestaltung der Arbeitsbedingungen des Arbeitsnehmers günstiger als das Arbeitsgesetzbuch bestimmt 4
5 A. RECHTSREGELUNG A2. Auswahl des Vertragstyps Arbeitsvertrag Die Vereinbarung über die Arbeiten, die auβer dem Arbeitsverhältnis geleistet werden 233 und Folg. Die Vereinbarung über die Brigadenarbeit der Studenten Die Vereinbarung über die Durchführung der Arbeit 350 Stunden pro Jahr, nur durch das Arbeitergebnis bestimmte Arbeitsaufgaben Personalleasing Agenturen der zeitweiligen Beschäftigung 5
6 A. RECHTSREGELUNG A3. Form des Arbeitsvertrags Letter of intent durch das Arbeitsgesetzbuch nicht geregelt Einstellung der Ausländer das Gesetz über die Dienstleistungen der Beschäftigung Bürger der EU, EWR und CH ohne Arbeitsgenehmigung Form des Arbeitsvertrags Schriftform Slowakische Sprache 6
7 A. RECHTSREGELUNG A4. Art des Arbeitsverhältnisses Leitende Mitarbeiter im Vergleich mit regulären Mitarbeitern die Unterschiede bei der Abfassung des Arbeitsvertrags Leitende Mitarbeiter in direkter Leitung der Statutarorganen Ernennung in die Funktion Befristeter Arbeitsverhältnis Limit von 3 auβer taxativen Ausnahmen Arbeitsverhältnis auf kürzere Arbeitszeit 15 Stunden pro Woche 7
8 B. PFLICHTIGE ESSENTIALIEN DES ARBEITSVERTRAGS B1. Wesentliche Essentiallien des Arbeitsvertrags Art der Arbeit und ihre kurze Charakteristik Arbeitsort Tag des Einstiegs in die Arbeit Lohnbedingungen (falls sie nicht in einem Kollektivvertrag vereinbart sind) 8
9 B. PFLICHTIGE ESSENTIALIEN DES ARBEITSVERTRAGS B2. Regelmäβige Erfordernisse Zahlungstermine Arbeitszeit Länge, Aufteilung Umfang des Urlaubs Länge der Kündigungsfrist - 2 Monate (3 Monate) Falls diese regelmäβige Erfordernisse nicht in dem Arbeitsvertrag sind schriftliche Bekanntmachung innerhalb von einem Monat 9
10 B. PFLICHTIGE ESSENTIALIEN DES ARBEITSVERTRAGS B3. Die Abfassung des Inhalts des Arbeitvertrags Das Hauptproblem - ausreichend konkrete Abgrenzung bei der Erhaltung der breiten Verfügungsberechtigung des Arbeitgebers unbestimmtes Rechtsgeschäft = absolute Nichtigkeit Änderung des Inhalts des abgeschlossenen Arbeitsvertrags nur durch die Vereinbarung der Vertragsparteien man kann schon in dem Arbeitsvertrag die Möglichkeit der Entsendung auf eine Dienstreise vereinbaren 10
11 B. PFLICHTIGE ESSENTIALIEN DES ARBEITSVERTRAGS B4. Lohnbedingungen Die Regelung der Lohnbedingungen in dem Arbeitsvertrag in den meisten Fällen reicht es nicht nur den Bruttolohn anzuführen Formen der Belohnung der Mitarbeiter Summe des Grundbestandteils des Lohnes Weitere Bestandteile der für die Arbeit gewährten Leistungen und Bedingungen ihrer Gewährung 11
12 B. PFLICHTIGE ESSENTIALIEN DES ARBEITSVERTRAGS B4. Lohnbedingungen Minimallohn Minimallohnansprüche gemäβ den Stufen der Arbeitsaufwands Verbot der Diskriminierung Definition der gleichen Arbeit und der Arbeit des gleichen Wertes, der Arbeitgeber sollte objektive Kriterien des Systems der Bewertung festlegen 12
13 C. WEITERE BESTIMMUNGEN C1. Probezeit die Möglichkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Grund schriftlich in dem Arbeitsvertrag maximal 3 Monate es ist nicht möglich die Probezeit wiederholt bei den Kettenverträgen auf bestimmte Zeit zu vereinbaren 13
14 C. WEITERE BESTIMMUNGEN C.2 Überstunden in die Möglichkeit, dass die Überstunden in dem Lohn inbegriffen sind Limite der Überstunden anordnen kann man maximal 150 Stunden pro Jahr Aus ernsthaften Gründen kann man weitere 250 Stunden der Überstunden vereinbaren Einbeziehung der Überstunden im Lohn nur manche Kategorien der Arbeitnehmer 14
15 C. WEITERE BESTIMMUNGEN C3. Weitere materielle Begünstigungen Motivation für die Mitarbeiter Art wie man den Mitarbeiter Motiviert Gewährung des Dienstautos, Mobiltelefons, Notebook Beitrag auf zusätzliche Renteversicherung Die Regel der Benutzung zu definieren 15
16 C. WEITERE BESTIMMUNGEN C4. Konkurrenzklausel Verbot der Ausübung der Erwerbstätigkeit die gleich wie der Gegenstand der Geschäftstätigkeit des Arbeitsgebers ist, bedarf die Zustimmung des Arbeitsgebers Vertragsstrafen in dem Arbeitsvertrag solche Sicherung der Verpflichtungen ist nicht Möglich Neue Bestimmung in dem Arbeitsgesetzbuch das Recht des Arbeitgebers auf ein Ersatzgeld falls der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist bei dem Arbeitgeber nicht bleibt 16
17 D. HÄUFIGSTE FEHLER BEI DER ABFASSUNG DER ARBEITSVERTRÄGE Unterzeichnung des Arbeitsvertrags später als der Arbeitnehmer tatsächlich zu arbeiten beginnt Verletzung der Verpflichtungen bezüglich der Anmeldung in die Versicherungen, ärztliche Eintrittsuntersuchung, es fehlt manches Erfordernis, unbestimmte oder undeutliche Bestimmungen, Gröβerer Umfang der Überstunden die im Lohn inbegriffen sind als zulässig ist, Arbeitsinspektion sehr breite Befugnisse für die Verletzung der Arbeitsvorschriften Geldstrafe bis die Höhe von 1 Million SKK 17
18 PRAHA BRATISLAVA KYJEV 18
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Unbefristeter Arbeitsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag geschlossen: 1
MehrArbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.
Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung
MehrBereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE
Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Fallstricke beim Arbeitsvertrag Überblick: I. Der Arbeitsvertrag - Kontrollmechanismen II.
MehrSLOWAKEI: Umfangreiche Novelle des Arbeitsgesetzbuches
Mai 2007 Seite 1 SLOWAKEI: Umfangreiche Novelle des Arbeitsgesetzbuches Am 1.9.2007 soll die Novelle des slowakischen Arbeitsgesetzbuches in Kraft treten, die grundlegend in die bestehenden Regelungen
MehrDER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE
DER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE 1 Allgemeine gesetzliche Regelungen Die gesetzliche Regelungen über das Dienstverhaeltnis eines leitenden Angestellten dem Arbeitgeber
MehrÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags
INHALT ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS 16 16 17 21 23 24 25 26 27 27 32 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Stellenanzeige und Stellenausschreibung Vorstellungsgespräch Beteiligung
MehrInhaltsverzeichnis VII
Inhaltsverzeichnis 1 Arbeitssuche und Vermittlung........................ 1 1.1 Personalsuche und neues Arbeitsvermittlungssystem...........1 1.2 Gebot der Nichtdiskriminierung und Vorrangsrechte...........
MehrGeschrieben von: Administrator Samstag, 28. März 2009 um 15:41 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, 11. März 2010 um 13:06 Uhr
Die nachfolgenden Ausführungen stellen einen Überblick über das polnische Arbeitsrecht dar. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird von der Autorin keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
MehrEntsendungen zwischen Österreich und der Slowakei. WKO Wien Entsendungen
Entsendungen zwischen Österreich und der Slowakei WKO Wien 19.5.2016 Entsendungen Gliederung 2 Begriffsbestimmungen Entsendung aus der Slowakei nach Österreich Entsendung aus Österreich in die Slowakei
MehrVerträge mit Geschäftsführern und leitenden Angestellten in Kroatien
Verträge mit Geschäftsführern und leitenden Angestellten in Kroatien 1 Einleitung Bezeichnung leitende Angestellte erstmals seit 1. Januar 2010 im Arbeitsgesetz (Amtsblatt Narodne novine idf 93/2014 -
MehrRechtsanwaltskanzlei bnt pravda & partner, s.r.o. Arbeitskreis Recht und Steuern DTIHK. Prag, den
Rechtsanwaltskanzlei bnt pravda & partner, s.r.o. Arbeitskreis Recht und Steuern DTIHK Prag, den 21.05.2012 Praktische Erfahrungen mit der am 1.1.2012 in Kraft getretenen Novelle des Arbeitsrechts Mgr.
MehrDieses Dokument finden Sie unter unter der Dok-Nr
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 21018 Mustervertrag Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe
MehrM u s t e r. Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer. Zwischen der Firma. Herrn/Frau geb. am
M u s t e r Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Zwischen der Firma als Arbeitgeber (Sitz oder Anschrift) und Herrn/Frau geb. am als Arbeitnehmer(in) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen:
MehrKalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere
Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
MehrSaisonarbeitskraefte.de Ltd alle Angaben ohne Gewähr!
Saisonarbeitskraefte.de Ltd Änderungen im Europäischen Sozialversicherungsrecht zum 1.5.2010 Auswirkungen der neuen EU-Verordnungen auf den Status von Saisonarbeitskräften und Saisonunternehmern EU-Verordnung
MehrDie Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit 91/383/EWG 2008/104/EG Zeitarbeit über Grenzen hinweg Kehl, 27.11.2009 Heidi Wunenburger Bergische Universität Wuppertal 1 Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
MehrArbeitsvertrag ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als... eingestellt.
MehrMuster eines befristeten Arbeitsvertrags 1 (BAV) Artikel L bis L des Arbeitsgesetzbuchs
Muster eines befristeten Arbeitsvertrags 1 (BAV) Artikel L.122-1 bis L.122-13 des Arbeitsgesetzbuchs Die unterzeichneten Parteien: 1. Frau / Herr / Firma mit Wohnsitz in / errichtet und mit Firmensitz
MehrMuster eines. Arbeitsvertrages
Muster eines Arbeitsvertrages Stand: 1. Januar 2005 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die
MehrRichtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April in der im Bereich der neuen Bundesländer anzuwendenden Fassung
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte
MehrRichtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte
MehrDER BEFRISTETE ARBEITSVERTRAG
Vorlage 2 DER BEFRISTETE ARBEITSVERTRAG Der befristete Arbeitsvertrag stellt die Ausnahme dar und wird für eine begrenzte Dauer und für die Ausführung einer konkreten und nicht dauerhaften Aufgabe abgeschlossen.
MehrArbeitsvertrag für Angestellte
M u s t e r Arbeitsvertrag für Angestellte Zwischen der Firma als Arbeitgeber und (Sitz oder Anschrift) Herrn/Frau geb. am als Angestellte(r) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Beginn des
MehrSpielregeln im Berufsleben einhalten
Kapitelübersicht Aufbau des Arbeitsrechts Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist in das Unternehmen eingegliedert, wirtschaftlich abhängig, kein Eigentum an den Betriebsmitteln,
MehrAnstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter
Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag
MehrARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal
ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden
MehrARBEITSRECHT IN DER SLOWAKEI STAND: OKTOBER ZUSAMMENSTELLUNG: Michael Neubauer. Internationales Gewerkschaftsinstitut des ÖGB
ARBEITSRECHT IN DER SLOWAKEI STAND: OKTOBER 2003 ZUSAMMENSTELLUNG: Michael Neubauer Internationales Gewerkschaftsinstitut des ÖGB Arbeitsrecht in der Slowakei Seit April 2002 gilt in der Slowakei ein neues
MehrDie Begründung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im deutschen und im polnischen Arbeitsrecht
Magdalena Nacewicz Die Begründung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im deutschen und im polnischen Arbeitsrecht PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis LITERATURVERZEICHNIS
MehrARBEITSVERTRAG. befristet bis zum (aus sachlichem Grund z. B. für die Saison, Vertretung wg. Schwangerschaft bzw. Elternzeit)
ARBEITSVERTRAG für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer im bayerischen Gastgewerbe (Minijobs bis 400,00 monatlich) mit Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag zwischen - Arbeitgeber - und - Arbeitnehmer/in
MehrVertrag über eine geringfügige Beschäftigung
Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern
MehrMuster eines Arbeitsvertrages für geringfügig Beschäftigte
Muster eines Arbeitsvertrages für geringfügig Beschäftigte Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen
MehrInhaltsverzeichnis Seite
Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Kapitel 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff 10 1.1.1 Abschluss des ArbV 10 1.1.2 Dienstzettel 10 1.1.3 Kennzeichen des
MehrEinstellung von Angestellten und Arbeitern im Kommunaldienst
Einstellung von Angestellten und Arbeitern im Kommunaldienst von Manfred Rothbrust Abteilungsleiter beim Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern Vierte, überarbeitete Auflage, 1995 JOSEF MOLL VERLAG STUTTGART
MehrArbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird
MehrArbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird
MehrZwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7
Anlage 7 Zwischen vertreten durch (Arbeitgeber) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Beschäftigte/Beschäftigter 2 ) wird - vorbehaltlich 1 - folgender A r b e i t s v e r t r a g 7 geschlossen: 1
MehrArbeitsmarktprüfung für die Beschäftigung von Ausländern Das muss ich als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber wissen!
Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten Information für Arbeitgeber Liebe Arbeitgeberin, lieber Arbeitgeber, über 1,5 Millionen geflüchtete Menschen haben in den letzten Jahren Deutschland erreicht.
MehrDie Hausangestellten. Informationen über die Beschäftigung von Hausangestellten
Die Hausangestellten Informationen über die Beschäftigung von Hausangestellten Hausangestellte sind jene Personen, welche im Haushalt des Arbeitgebers gewöhnliche oder spezialisierte Tätigkeiten für dessen
MehrArbeitsvertrag. Zwischen. Firma Straße PLZ Ort. - als Arbeitgeber - und. Name Straße PLZ Ort. - als Arbeitnehmer -
Arbeitsvertrag Zwischen Firma Straße PLZ Ort - als Arbeitgeber - und Name Straße PLZ Ort - als Arbeitnehmer - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Anstellung Wir stellen Sie ab dem in unserem Unternehmen
MehrInhaltsverzeichnis Seite
Vorwort 3 Kapitel 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff... 10 1.1.1 Abschluss des ArbV... 10 1.1.2 Dienstzettel... 10 1.1.3 Kennzeichen des ArbV... 12
MehrMuster eines Teilzeitarbeitsvertrages
Muster eines Teilzeitarbeitsvertrages Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Kammern Musterverträge
MehrArbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Stand: September 2009 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen
MehrMuster eines. Teilzeitarbeitsvertrages
Muster eines Teilzeitarbeitsvertrages Stand: Juni 2009 Seite 1 von 7 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,
Mehr(BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und
ARBEITSVERTRAG (BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Gemeinsame
MehrEXISTENZ 25. November 2017
EXISTENZ 25. November 2017 Der Gründer und sein erster Arbeitnehmer Inhalt I. Zum Einstieg: IHK-Erklärvideo II. Bewerbungsverfahren III. Arbeitsvertrag IV. V. Arbeitsverhältnis EXISTENZ November 2017 2
MehrArbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist
Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Ein offizieller und formal korrekter Arbeitsvertrag bietet
Mehr[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ),
Arbeitsvertrag Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer ), wird
MehrDirektionsrecht. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Umfang HI LI
TK Lexikon Arbeitsrecht Direktionsrecht Direktionsrecht HI520823 Zusammenfassung LI1097783 Begriff Das Direktionsrecht ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene
MehrA R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks
A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender
MehrArbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)
Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen
MehrGrundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts
Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts Herzlich Willkommen zur Vorlesung Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts 4. Semester Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ludwigshafen am Rhein Einführung
MehrRechtliche Aspekte von Teilzeit-Anstellungen
Rechtliche Aspekte von Teilzeit-Anstellungen Dr. Corinne Saner Rechtsanwältin und Notarin, Olten Inhaltsübersicht Der Begriff der Teilzeitarbeit Rechtsgrundlagen Recht auf Teilzeitarbeit? Im Privatrecht
MehrArbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz
Arbeits- und Sozialrechts-Info Arbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Arbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis
MehrBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG
BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Der befristete Arbeitsvertrag stellt die Ausnahme dar und wird für eine begrenzte Dauer und zur Ausführung einer konkreten und nicht dauerhaften Aufgabe abgeschlossen. Folglich
MehrHinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer
Hinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer Als Service und zur Orientierungshilfe stellt die Ärztekammer Nordrhein ihren Mitgliedern einen Musterarbeitsvertrag
MehrÄnderungen im Arbeitsgesetzbuch, die am 22. Februar 2016 in Kraft treten. Wroclaw,
Änderungen im Arbeitsgesetzbuch, die am 22. Februar 2016 in Kraft treten Wroclaw, 9.12.2015 Schlüsseldaten Seit wann gelten diese Änderungen? Wer ist von den neuen Änderungen betroffen?. Änderungen im
MehrTarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen
UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen Zwischen und (Name und Adresse einsetzen) - im folgenden Arbeitgeber genannt - (Name und Adresse einsetzen)
MehrHinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer
Hinweis zum Muster-Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen / Arzthelfer Als Service und zur Orientierungshilfe stellt die Ärztekammer Nordrhein ihren Mitgliedern einen Musterarbeitsvertrag
MehrArbeitsvertrag mit Tarifbindung
Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer
MehrDie Grenzen der Kündigungsfreiheit im Arbeitsrecht. Michael Daphinoff Dr. iur., Rechtsanwalt
Die Grenzen der Kündigungsfreiheit im Arbeitsrecht Michael Daphinoff Dr. iur., Rechtsanwalt Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses Grundsatz der Kündigungsfreiheit Grenzen
MehrMuster eines Arbeitsvertrages
Muster eines Arbeitsvertrages (Stand: Dezember 2015) Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Handwerkskammer Hannover - Abteilung Recht und Handwerksrolle - Berliner Allee 17 30175 Hannover Tel. 0511
MehrWelches Arbeitsrecht findet beim Schiffverkehr auf europäischen Flüssen Anwendung? Xavier DROUIN Rechtsanwalt Straßburg
Welches Arbeitsrecht findet beim Schiffverkehr auf europäischen Flüssen Anwendung? Xavier DROUIN Rechtsanwalt Straßburg EINLEITUNG Entwicklung eines globalisierten Handels und der multinationalen Unternehmen,
MehrPerson almanagement für Ingenieure
Person almanagement für Ingenieure von Werner Volkert und Prof. Dr.Thomas Steinkamp Fachhochschule Osnabrück Oldenbourg Verlag München Inhalt Vorwort V 1 Human Ressourcen im betrieblichen Wertschöpfungsprozess
MehrArbeitsverträge Anstellungsbedingungen. Swiss Olympic Forum Interlaken
Swiss Olympic Forum 2017 Interlaken 1 Zeitplan: 10.00-10.50 Uhr rechtliche Grundlagen 10.50-11.30 Uhr Gruppenarbeit (spezifische Herausforderungen) 11.30-12.00 Uhr Plenum 2 1. Formelle Aspekte Arbeitsvertrag
MehrMuster eines befristeten Arbeitsvertrages
Muster eines befristeten Arbeitsvertrages Stand: 1. Januar 2015 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,
MehrBefristeter Arbeitsvertrag - im Fokus
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2016 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 INHALTSVERZEICHNIS
MehrArbeitsvertrag. Vertragsabschluss
Vertragsabschluss Grundsätzlich können Arbeitsverträge mündlich oder schriftlich abgeschlossen, bzw. auch mündlich oder schriftlich gekündigt werden (Ausnahme bilden die Lehrverträge, welche zwingend immer
MehrUnterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund
Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund 3 Absatz 2 Die Beschäftigten haben über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen o-
MehrArbeitsvertrag angestellter Zahnarzt/Kieferorthopäde
Arbeitsvertrag angestellter Zahnarzt/Kieferorthopäde zwischen - im folgenden Praxisinhaber oder Arbeitgeber genannt - und - im folgenden Zahnarzt/Kieferorthopäde oder Angestellter genannt - wird folgendes
MehrOrdnung für Zuschüsse an Priester des Erzbistums Köln zur Vergütung von Haushälterinnen und Hauswirtschaftskräften.
Amtsblatt des Erzbistums Köln 2017, Nr. 160 ab 01.01.2018 Amtsblatt des Erzbistums Köln 2012, Nr. 173 ab 01.11.2012 Amtsblatt des Erzbistums Köln 2009, Nr. 102 ab 01.04.2009 Amtsblatt des Erzbistums Köln
MehrNEWS 5/2012. News Nr. 5/2012. Novelle des Arbeitsgesetzbuches 2012 posi ve Änderungen für Arbeitgeber sowie neue Anforderungen
News Nr. 5/2012 Novelle des Arbeitsgesetzbuches 2012 posi ve Änderungen für Arbeitgeber sowie neue Anforderungen Die große Novelle des Arbeitsgesetzbuches ist am 01.01.2012 in Kra getreten. In vielen Aspekten
Mehr1 Geltungsbereich. Als Vollbeschäftigung gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,0 Stunden.
Ordnung für Zuschüsse an Priester des Erzbistums Köln zur Vergütung von Haushälterinnen und Hauswirtschaftskräften Amtsblatt des Erzbistums Köln 2009, Nr. 102 ab 01.04.2009 Amtsblatt des Erzbistums Köln
MehrI. Arbeitsbedingungen
Informationen über Arbeits- und Lohnbedingungen von Arbeitnehmern, die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen in die Tschechische Republik entsendet werden Gemäß den Rechtsvorschriften der Tschechischen
MehrI. Arbeitsbedingungen
Informationen über Arbeits- und Lohnbedingungen von Arbeitnehmern, die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen in die Tschechische Republik entsendet werden Gemäß den Rechtsvorschriften der Tschechischen
MehrArbeitsvertrag. zwischen. Name, Vorname: Adresse: (Arbeitgeber/in) [unterstützte Person] vertreten durch Name, Vorname: Adresse:
Arbeitsvertrag zwischen Name, Vorname: Adresse: (Arbeitgeber/in) [unterstützte Person] vertreten durch Name, Vorname: Adresse: (Gesetzliche Vertretung) [Arbeitgeber/in] und Name, Vorname: Adresse: Geburtsdatum:
MehrBundestierärztekammer e. V.
Bundestierärztekammer e. V. Muster-Arbeitsvertrag Tiermedizinische Fachangestellte Stand: 15. April 2010 zwischen (im Folgenden Praxisinhaber genannt) und (im Folgenden Tiermedizinische Fachangestellte
MehrBildung für die Arbeit Bildung für das Leben
Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,
MehrMuster eines Arbeitsvertrages
Muster eines Arbeitsvertrages Stand: 1. Januar 2013 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die
MehrArbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008
Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der
MehrMuster zum Arbeitsvertrag für Angestellte. (ohne Tarifbindung)
Muster zum Arbeitsvertrag für Angestellte (ohne Tarifbindung) Zwischen [Name und Adresse des Unternehmensleiters] und Herrn/Frau [Name und Adresse des Arbeitnehmers] kommt es zur Schließung des folgenden
MehrKeine amtliche Bekanntmachung!
Keine amtliche Bekanntmachung! Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft Vom... Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Gesetz über befristete Arbeitsverträge
MehrLohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
wichtigste Neuerungen für die Transportbranche 16.02.2017 Dr. Markus Papst, CVA Steuerberater Morre & Papst Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs OG Gesetzliche Grundlagen LSD-BG/ Zielsetzungen, BGBl
MehrARBEITSVERTRAG. Zwischen. (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im Folgenden: Arbeitgeber - und. (Name und Anschrift Arbeitnehmer)
ARBEITSVERTRAG Zwischen (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im Folgenden: Arbeitgeber - und (Name und Anschrift Arbeitnehmer) - im Folgenden: Arbeitnehmer - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: Seite
MehrDieses Dokument finden Sie unter unter der Dok-Nr
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 26369 Mustervertrag Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe
Mehrs Bundespersonalgesetz. Änderung
Kommission des Ständerates - -.09 s Bundespersonalgesetz. Änderung Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates vom. August 0 Anträge der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom Bundespersonalgesetz
MehrBefristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund (mit Tarifbindung bzw. in Anlehnung an einen Tarifvertrag)
Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund (mit Tarifbindung bzw. in Anlehnung an einen Tarifvertrag) Zwischen der Firma... (Arbeitgeber) und Frau / Herrn... (Arbeitnehmer) geb. am... in... wohnhaft in...
MehrD I E N S T V E R T R A G (auf unbestimmte Zeit)
D I E N S T V E R T R A G (auf unbestimmte Zeit) abgeschlossen zwischen Herrn/Frau... (Vor- und Zuname, Anschrift, Vers.Nr., Geburtsdatum) als Arbeitnehmer (AN) einerseits und Herrn/Frau/Firma... als Arbeitgeber
MehrARBEITSVERTRAG für geringfügig Beschäftigte (Minijobs bis 400,00 EURO monatlich) ohne Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag
ARBEITSVERTRAG für geringfügig Beschäftigte (Minijobs bis 400,00 EUR monatlich) ohne Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag zwischen - Arbeitgeber - und - Arbeitnehmer/in - wird folgendes vereinbart: 1
MehrARBEITSVERTRAG. für Arbeitnehmer im Handwerk. - im Folgenden kurz Arbeitgeber genannt - - im Folgenden kurz Arbeitnehmer genannt -
ARBEITSVERTRAG für Arbeitnehmer im Handwerk Zwischen (Name des Betriebes) in (Straße) (Ort) und - im Folgenden kurz Arbeitgeber genannt - Herrn/Frau geb. am wohnhaft in - im Folgenden kurz Arbeitnehmer
MehrBefristeter Arbeitsvertrag - im Fokus
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2013 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 I N H A L
MehrZwischen. (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im Folgenden: Arbeitgeber - und. (Name und Anschrift Arbeitnehmer) - im Folgenden: Arbeitnehmer -
ARBEITSVERTRAG (Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.) Zwischen (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im
MehrM U S T E R DIENSTVERTRAG FÜR ANGESTELLTE KURZFASSUNG (ALLGEMEIN)
M U S T E R DIENSTVERTRAG FÜR ANGESTELLTE KURZFASSUNG (ALLGEMEIN) Sehr geehrtes Mitglied! Ihr Rechtsservice, Arbeit und Soziales, der Wirtschaftskammer Steiermark hat einige Muster bzw. Musterformulare
MehrSt.Galler Tagung zum Arbeitsrecht. Grand Casino Luzern (1116.) 29. November 2013
St.Galler Tagung zum Arbeitsrecht Grand Casino Luzern (1116.) 29. November 2013 Arbeitszeiten und Arbeitszeiterfassung Prof. Dr. iur. Thomas Geiser Inhaltsübersicht I. Arbeitszeiten und ihre Bestimmung
MehrRunderlass für Hilfskräfte
Runderlass für Hilfskräfte Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat eine Vorveröffentlichung des neuen Runderlasses für Hilfskräfte herausgebracht,
Mehr19. Akademie für Oberstufenschüler. Prof. Dr. Andreas Borsutzky
19. Akademie für Oberstufenschüler Prof. Dr. Andreas Borsutzky Fall ( Der erste Arbeitsvertrag ) Die 17 jährige A beginnt zum Wintersemester 2017 / 2018 ihr Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hamburg.
Mehr1 Die ersten Schritte auf dem
1 Die ersten Schritte auf dem Arbeitsmarkt 1 1 Die ersten Schritte auf dem Arbeitsmarkt 1 Die ersten Schritte auf dem Arbeitsmarkt 2 MitarbeiterInnen finden und auswählen Ermittlung Personalbedarf Deckung
MehrRichtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte. vom 23.
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte vom 23. Juni 2008 (geändert durch Beschluss der 8./2015 Mitgliederversammlung
MehrArbeitsvertrag für einen kaufmännischen Angestellten. Anstellungsvertrag
Arbeitsvertrag für einen kaufmännischen Angestellten Anstellungsvertrag Die Firma : und Herr / Frau:... schließen folgenden Anstellungsvertrag: 1. Beginn des Anstellungsverhältnisses Das Anstellungsverhältnis
MehrArbeitsvertrag (für Angestellte und Mitarbeiter ohne Tarifbindung)
Arbeitsvertrag (für Angestellte und Mitarbeiter ohne Tarifbindung) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen
MehrArbeitsvertrag. zwischen der. Firma. ProLogic S.E. GmbH Bahnstr Erkrath. (im folgenden Arbeitgeber genannt) und. Herrn.
Arbeitsvertrag zwischen der Firma ProLogic S.E. GmbH Bahnstr. 28-30 40699 Erkrath (im folgenden Arbeitgeber genannt) und Herrn xxx xxxxxx 40xxx xxxxxx (im folgenden Arbeitnehmer genannt) wird folgendes
Mehr