Einreisebedingungen: Griechenland

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1 EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise West-Nil-Fieber 2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen. hat mehr als 190 menschliche Fälle gemeldet, zum Teil mit tödlichem Verlauf. Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt West-Nil-Fieber. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Schutz vor Mückenstichen, Expositionsprophylaxe, s.u, ist die einzige Schutzmöglichkeit. Impfschutz Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert- Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und. FSME empfohlen. Insbesondere bei Langzeitaufenthalten im Rahmen von z. B. Schüleraustausch, Studium etc. ist eine Impfung mit einem tetravalenten (ACWY) Meningokokkenimpfstoff sinnvoll. FSME Das Risiko, an einer Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken (FSME - eine durch Zeckenstiche übertragbare Viruskrankheit), ist sehr gering (ein kleiner Infektionsfokus in der Nähe von Thessaloniki). Eine Impfung ist nur bei besonderer Exposition in diesem Gebiet sinnvoll. Krim-Kongo-Fieber Krim-Kongo-Fieber ist eine seltene und von Zecken auf den Menschen übertragbare Krankheit (hämorrhagisches Fieber), die gelegentlich im Nordosten s auftritt. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering. Malaria In den letzten Jahren sind in in den Sommermonaten einige Fälle von autochthoner Malaria tertiana aufgetreten. Malaria wird von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Betroffen waren der südliche Peleponnes und Zentralmakedonien. Eine medikamentöse Malariaprophylaxe ist nicht angezeigt. Bei unklarem Fieber sollte die Malaria trotz des sehr seltenen Vorkommens als Ursache von Fieber in Betracht gezogen werden. Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen, körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), [20667] Allgemeine Reiseinformationen Infrastruktur/Straßenverkehr Es gibt ein gutes Netz öffentlicher Verkehrsverbindungen mit Inlandsflügen, Fähren, in Athen eine U-Bahn, Busverbindungen und ein Netz gut ausgebauter Straßen auf dem Festland, auf den Inseln mit Einschränkungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger, Motorrad- und Berufskraftfahrer 0,0. In Kreisverkehren wird ohne anderslautende Verkehrszeichen dem einfahrenden Fahrzeug Vorrang gewährt, so dass Fahrzeuge im Kreisverkehr oftmals abbremsen. Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei an geraden Monaten. Führerschein Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Geld/Kreditkarten Zahlungsmittel ist der Euro. Für von ausländischen Geldinstituten ausgegebene Bankkarten gelten nach Angaben der griechischen Behörden keine besonderen Beschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Geldabhebungen. Die Bezahlung mit Kreditkarten und das Abheben von Geldautomaten sind weit verbreitet. Versorgung im Notfall Seite 1 von 10

2 Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. [20667] EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER Gesundheitsvorsorge Übersicht Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Aushelfender Träger ist die Sozialversicherungsanstalt (Idryma Koinonikon Asfaliseon IKA). Die EHIC muss im Krankheitsfall in der Notaufnahme oder beim Vertragsarzt vorgelegt werde. Die Behandlung ist kostenfrei. In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Achtung: Reisende, die für ein Visum benötigen, müssen über eine in gültige Reisekrankenversicherung verfügen. Medikamente müssen z. T. selbst bezahlt werden (25%, bis auf Ausnahmen (0 oder 10%)). Apotheker sind berechtigt, Diagnosen zu stellen und bestimmte Medikamente zu verschreiben. Auf abgelegenen Inseln ist die Krankenversorgung zum Teil weniger gut. Erste-Hilfe-Dienst: Tel: 166 im Bereich Athen. Essen und Trinken Leitungswasser ist in Athen und in anderen Städten normalerweise sauber. Außerhalb der Städte und besonders in entlegenen Gebieten (ausgenommen Quellwasser in Bergregionen) sollte Wasser generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Impfungen Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich Essen & Trinken - - Malaria 1 - Typhus & Polio Nein - Cholera Nein - Gelbfieber Nein - Anmerkungen Impfungen [1] Malariafälle (autochthone Malaria tertiana) wurden vor allem in den Regionen Evrotas, Evia, Ost-Attiki und Larissa registriert. Reisende sollten rund um die Uhr konsequenten Mückenschutz betreiben. Eine medikamentöse Prophylaxe ist jedoch nicht angezeigt. Andere Risiken Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird im Sommer vereinzelt im Norden des Landes (westlich von Thessaloniki) durch Zecken übertragen. Das Infektionsrisiko ist gering. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung zu erwägen. Seite 2 von 10

3 Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Das durch Mücken übertragene Kala Azar kommt vor, vor allem im Süden und auf den Inseln (einschließlich Kreta). Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Fälle von Krim-Kongo-hämorrhagischem Fieber treten gelegentlich im Nordosten auf. Die Übertragung des Virus erfolgt gewöhnlich über Zecken, gelegentlich bei engem Kontakt und Pflege auch von Mensch zu Mensch. Das Risiko für Touristen ist gering, wegen Übertragung auch anderer Krankheitserreger ist ein guter Schutz vor Zeckenstichen (z.b. Repellentien, festes Schuhwerk, lange Hosen) bei entsprechenden Aktivitäten sinnvoll. Zudem sollten saugende Zecken (möglichst mit geeigneter Pinzette) rasch entfernt werden. Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt auf dem Festland, den Ionischen Inseln und Kreta vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden. Besonders Kinder und Jugendliche sollten einen Impfschutz haben. Die Meningitis- Impfung wird bei Langzeitaufenthalten für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfohlen. Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären. Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Eine Schutzimpfung gegen West-Nil-Fieber gibt es nicht. Tollwut kann im Norden des Landes vorkommen, wenn auch sehr selten. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Reisewarnung Überblick Stand - Tue, 23 Oct :45: (Unverändert gültig seit: Tue, 23 Oct :57: ) Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen (Medizinische Hinweise, West-Nil-Fieber) LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE Kriminalität Vor allem in den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus sollten Reisende gut auf ihre Wertgegenstände, insbesondere Reisedokumente und Bargeld, achten. Gerade an belebten Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es vermehrt zu Taschendiebstählen. Dies gilt ganz besonders für die Metro-Linie vom/zum Flughafen und für die Metro-Stationen im inneren Stadtbereich Athens. Reisenden wird dringend empfohlen, zumindest ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) an einem sicheren Ort zu verwahren und bei Spaziergängen und Ausflügen eine Fotokopie als Nachweis der Identität bei sich zu führen. Naturkatastrophen liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam. Vor allem in den Sommermonaten kommt es in aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten. Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November vereinzelt zu schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten Medicanes kommen. Reisende werden in dieser Zeit gebeten, ggf. die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN Infrastruktur/Straßenverkehr Es gibt ein gutes Netz öffentlicher Verkehrsverbindungen mit Inlandsflügen, Fähren, in Athen eine U-Bahn, Busverbindungen und ein Netz gut ausgebauter Straßen auf dem Festland, auf den Inseln mit Einschränkungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger, Motorrad- und Berufskraftfahrer 0,0. In Kreisverkehren wird ohne anderslautende Verkehrszeichen dem einfahrenden Fahrzeug Vorrang gewährt, so dass Fahrzeuge im Kreisverkehr oftmals abbremsen. Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei an geraden Monaten. Seite 3 von 10

4 Führerschein Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Geld/Kreditkarten Zahlungsmittel ist der Euro. Für von ausländischen Geldinstituten ausgegebene Bankkarten gelten nach Angaben der griechischen Behörden keine besonderen Beschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Geldabhebungen. Die Bezahlung mit Kreditkarten und das Abheben von Geldautomaten sind weit verbreitet. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein. Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: - ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Bei Reisen mit abgelaufenen Dokumenten kann es trotzdem zu Schwierigkeiten mit einzelnen Fluggesellschaften kommen. Reisende sollten sich vor Antritt der Reise bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen. Flugreisen nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden. Reisende, die über ihren Reisepass und den Personalausweis verfügen, sollten daher eines dieser beiden Dokumente oder sonst Kopien der Reisedokumente sicher (z.b. im Hotelsafe) hinterlegen. Bei Verlust des Ausweisdokuments können Ersatzdokumente von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden. Vor Ausstellung muss jedoch über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung in Deutschland eine Identitätsüberprüfung durchgeführt werden. An Wochenenden/Feiertagen entfällt daher diese Möglichkeit in der Regel wegen fehlender Erreichbarkeit der vorgenannten Behörden. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland kann dann frühestens am darauf folgenden Werktag ausgestellt werden. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/ Erziehungsberechtigten. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich, eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Einreise auf dem Landweg Bei der Reise nach auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden. Reisenden wird empfohlen sich ggf. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen zu erkundigen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Derzeit gelten Kapitalverkehrskontrollen. In werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft. Es sollten keine Verteidigungssprays mitgeführt werden (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind). Ihr Besitz und Gebrauch ist in verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw. Auch für den unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und den Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig. Reisende sollten auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mitnehmen. Privatpersonen, die sich vorübergehend in aufhalten, dürfen ihren in Deutschland zugelassenen Pkw innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten höchstens sechs Monate durchgehend oder aufgeteilt in fahren. Bei Nichtbeachtung drohen Stilllegung und Bußgelder. Ein Merkblatt dazu ist auf der Webseite der deutschen Vertretungen in eingestellt. Ein- und Ausfuhr von Heimtieren Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Seite 4 von 10

5 Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN In werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften - auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf - hart bestraft. Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wg. Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden - auch gegenüber EU-Bürgern - strafrechtlich verfolgt. Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort (d. h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden. Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen. Angesichts verbreiteter Schleusungskriminalität in der Region wird dringend geraten grundsätzlich keine unbekannten Personen, insbesondere Anhalter, im Fahrzeug mitzunehmen, bei Mitnahme in Ausnahmefällen vorher zu klären, ob diese Personen über gültige Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltstitel für verfügen und im Zweifel die Mitnahme abzulehnen, Fahrzeuge stets an einem sicheren, möglichst bewachten Ort abzustellen und gut zu verschließen, um sogenannten blinden Passagieren vorzubeugen und vor Ausreise aus zu prüfen, dass sich keine unberechtigten Personen im Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Lastkraftwagen. Schleusungsdelikte können in mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden. Vorsichtsmaßnahmen in den griechischen Fährhäfen, insbesondere Patras und Igoumenitsa Aufgrund der geografischen Lage ist ein bedeutsames Einreiseland für irreguläre Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von aus versuchen viele Personen insbesondere über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und andere Schengenländer zu reisen. Die irregulären Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkw zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache festgestellt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggel (dieses Delikt zählt zur organisierten Kriminalität) gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge. Deshalb wird dringend empfohlen, nachfolgende Sicherheitshinweise zu beachten: Bei der Anreise zu den Fährhäfen Längere Standzeiten auf Rastplätzen entlang der Zufahrtsstraßen oder im Stadtgebiet Athen sollten vermieden werden. Sind diese unumgänglich, sollten vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen, Verschlüsse und Planen sorgfältig auf Manipulationen kontrolliert werden. Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendige Halts vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von den Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken. Im Zweifelsfall sollte das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelände kontrolliert werden (Blick unter das Fahrzeug). Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, ist es erforderlich, dies unmittelbar bei der Einfahrt in den Hafen den kontrollierenden Beamten der Polizei oder der Küstenwache zu melden. Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen immer wieder, die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken. Vor der Weiterfahrt auf die Fähre sollte das Fahrzeug erneut kontrolliert werden. Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, nicht weiterfahren, sondern unverzüglich die Küstenwache verständigen. Sollten auf der Fähre durch die Küstenwache unberechtigte Personen auf oder unter dem Fahrzeug festgestellt werden, erfolgt im Regelfall die Einleitung eines Strafverfahrens. In diesen Fällen wird empfohlen, die Beamten der griechischen Küstenwache oder der Polizei bei der Aufklärung des Sachverhaltes so gut wie möglich zu unterstützen: Kooperation ist besser als Verweigerung; Anwaltliche Vertretung wird dringend empfohlen, bei regelmäßiger Nutzung der betreffenden Häfen sollten entsprechende Kontakte vorbereitet werden; In schwierigen Fällen beraten und unterstützen die deutsche Botschaft in Athen bzw. die deutschen Honorarkonsuln in Patras und Igoumenitsa. MEDIZINISCHE HINWEISE Aktuelle medizinische Hinweise West-Nil-Fieber 2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen. hat mehr als 300 Fälle gemeldet mit mehr als 40 Todesfällen. Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt West-Nil-Fieber. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Schutz vor Mückenstichen, Expositionsprophylaxe, s.u, ist die einzige Schutzmöglichkeit. Seite 5 von 10

6 Impfschutz Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert- Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und ggfs. FSME empfohlen. Insbesondere bei Langzeitaufenthalten im Rahmen von z. B. Schüleraustausch, Studium etc. ist eine Impfung mit einem tetravalenten (ACWY) Meningokokkenimpfstoff sinnvoll. FSME Das Risiko, an einer Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken (FSME eine durch Zeckenstiche übertragbare Viruskrankheit), ist sehr gering (ein kleiner Infektionsfokus in der Nähe von Thessaloniki). Eine Impfung ist nur bei besonderer Exposition in diesem Gebiet sinnvoll. Krim-Kongo-Fieber Krim-Kongo-Fieber ist eine seltene und von Zecken auf den Menschen übertragbare Krankheit (hämorrhagisches Fieber), die gelegentlich im Nordosten s auftritt. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering. Malaria In den letzten Jahren sind in in den Sommermonaten einige Fälle von autochthoner Malaria tertiana aufgetreten. Malaria wird von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Betroffen waren der südliche Peleponnes und Zentralmakedonien. Eine medikamentöse Malariaprophylaxe ist nicht angezeigt. Bei unklarem Fieber sollte die Malaria trotz des sehr seltenen Vorkommens als Ursache von Fieber in Betracht gezogen werden. Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen, körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), tagsüber,bin den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe. Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise- /Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen. Medizinische Versorgung Es besteht in für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Darüber hinaus erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Bei Reisen in ländliche Gebiete s oder besonderem Bedarf an speziellen Medikamenten sollten Reisende sich vor Antritt der Reise mit unbedingt benötigten Medikamenten versorgen und diese mitnehmen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE Akkordeon Pass- und Visabestimmungen Notwendige Einreisedokumente Seite 6 von 10

7 Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Personalausweis/Identitätskarte Türkei Ja 1 Ja - Andere EU- Länder Nein Nein Nein Ja Schweiz Nein Nein Nein Ja Österreich Nein Nein Nein Ja Deutschland Nein Nein Nein Ja Personalausweise/Identitätskarten U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit Personalausweis/Identitätskarte, der für die Länge des gesamten Aufenthalts gültig sein muss, einreisen: EU-Länder und Schweiz. Hinweis zu den Reisedokumenten Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z. T. von den staatlichen Regelungen ab. Deshalb sollte man sich unbedingt vor Antritt der Reise bei der Fluggesellschaft erkundigen. Reisepassinformationen Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU- Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein. Anmerkung zum Reisepass ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Visainformationen Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genanten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten: (a) EU-Länder und Schweiz. (b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen. Einreise mit Kindern Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass oder Personalausweis. Österreicher: Personalausweis oder Reisepass. Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass. Türken: Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten in englischer oder griechischer Sprache mitführen. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich ebenfalls, eine formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Auch diese sollte beglaubigt sein. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Einreise mit Haustieren Für Papageien und Sittiche aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Papageienkrankheit hat und dass das Herkunftsland frei von der Papageienkrankheit ist. Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass), der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. Seite 7 von 10

8 Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift: Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind. Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.b. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden. Bearbeitungsdauer Kurzfristiger Aufenthalt: Je nach Nationalit bis zu 3 Wochen. Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate. Gültigkeit Bis zu 90 Tage Aufenthalt, je nach Nationalität unterschiedlich. Transitvisum: max. 5 Tage (der Einreisetag zählt mit). Transit Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Bei einem Transit über Nacht wird ein Transitvisum benötigt. Visaarten und Kosten Einreise-, Transitvisum. Kosten Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Antrag erforderlich Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen). Schengen-Visum: (a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.. (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von aufweisen. (e) Visumgebühr. (f) 1 biometrisches Passfoto. (g) 1 ausgefülltes Antragsformular. Geld Geldwechsel Ausländische Währungen und Reiseschecks können bei allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben umgetauscht werden. Es lohnt sich, vor dem Umtausch die Wechselkurse zu vergleichen, da diese von Bank zu Bank unterschiedlich sein können. Banken erheben eine Wechselgebühr. Währung Seite 8 von 10

9 1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel:, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents. Devisenbestimmungen Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landesund Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Barmitteln ab einem Gegenwert von (auch Reiseschecks, anderen Währungen oder auf Dritte ausgestellte Schecks). Kreditkarten Diners Club, Visa, American Express, Mastercard und andere größere Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Geschäften, Reisebüros, Restaurants und Autoverleihfirmen (weniger an Tankstellen) akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte. Reiseschecks Reiseschecks aller größeren Währungen werden fast überall (in den meisten Hotels, Geschäften, Reisebüros, Restaurants und Autoverleihfirmen) akzeptiert und können am einfachsten in griechischen und internationalen Banken, in Wechselstuben und in großen Hotels umgetauscht werden. Banken berechnen eine Umtauschgebühr von 2%. Der Reisepass muss bei jedem Umtausch vorgezeigt werden. Öffnungszeiten der Bank Mo-Do , Fr Uhr. Während der Hauptsaison sind viele Banken auf den größeren Inseln zum Geldumtausch auch nachmittags und abends geöffnet. Zollfrei Einkaufen Überblick Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak; 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein; 2 l Tafelwein; 16 l Bier; 500g Kaffee oder 250 g Kaffeeextrakt; 100 g Tee oder 40 g Teeextrakt; 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette. Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 (Flug- und Seereisen) bzw. 175 (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 90. Alkohol und Tabakwaren dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden. Verbotene Importe Waffen (auch Selbstverteidigungssprays) und Munition, Rauschgift (auch in kleinen Mengen) sowie Pflanzen mit Erde. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz). Verbotene Exporte Ohne ausdrückliche Genehmigung der Archäologischen Gesellschaft in Athen ist es verboten, Antiquitäten aus auszuführen. Steine von archäologischen Stätten dürfen ebenfalls nicht ausgeführt werden. Ein Ausfuhrverbot besteht auch für Rauschgift (auch in kleinen Mengen) sowie für Waffen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen. HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf oder bei den für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten. Seite 9 von 10

10 Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media. QUELLENANGABEN [20667] - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand (Unverändert gültig seit: ) Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.b. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand (Unverändert gültig seit: ) Information Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr. Seite 10 von 10

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