Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
|
|
- Hans Auttenberg
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Datenschutz und Medienkompetenz 5. Fachtagung Medienkompetenz verbindet Dr. Claudia Federrath Leiterin Referat II A (Recht) 17. April 2018 im SFBB, Berlin
2 Aufgaben der Berliner Beau/ragten für Datenschutz und Informa:onsfreiheit Die Berliner Beau/ragte für Datenschutz und Informa:onsfreiheit geht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach, die der Auffassung sind, durch eine Behörde oder ein privates Unternehmen mit Sitz in Berlin in ihren Datenschutzrechten verletzt worden zu sein berät in Fragen des Datenschutzes führt ohne besonderen Anlass Kontrollen durch gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes beanstandet gravierende Verstöße bei öffentlichen Stellen ahndet schwerwiegende Verstöße bei privaten Stellen mit einem Bußgeld 2
3 Aufgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur AuMebung der Richtlinie 95/46/EG (Europäische Datenschutz- Grundverordnung - DSGVO) Art. 57 Abs. 1 DSGVO:»Unbeschadet anderer in dieser Verordnung dargelegter Aufgaben muss jede Aufsichtsbehörde in ihrem Hoheitsgebiet [...] b) die Öffentlichkeit für die Risiken, VorschriZen, Garan[en und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung sensibilisieren und sie darüber au]lären. Besondere Beachtung finden dabei spezifische Maßnahmen für Kinder. [...]«3
4 Besonderer Schutz von Kindern nach der DSGVO Erwägungsgrund 38 (zu Artikel 8 DSGVO):»Kinder verdienen bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz, da Kinder sich der betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind. Ein solcher besonderer Schutz sollte insbesondere die Verwendung personenbezogener Daten von Kindern für Werbezwecke oder für die Erstellung von Persönlichkeitsoder Nutzerprofilen und die Erhebung von personenbezogenen Daten von Kindern bei der Nutzung von Diensten, die Kindern direkt angeboten werden, betreffen. [...]«4
5 KIM-Studie 2016 Kindheit, Internet und Medien Basisuntersuchung zum Medienumgang 6- bis 13-Jähriger 5
6 KIM-Studie 2016 Kindheit, Internet und Medien Basisuntersuchung zum Medienumgang 6- bis 13-Jähriger 6
7 KIM-Studie 2016 Kindheit, Internet und Medien Basisuntersuchung zum Medienumgang 6- bis 13-Jähriger 7
8 JIM-Studie 2017 Jugend, Information, (Multi-) Media Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger 8
9 Unser Anliegen: Datenschutzkompetenz so früh wie möglich Kinder im Grundschulalter gehen regelmäßig Online. hinterlassen Spuren, ohne sich dessen bewusst zu sein Alltag von Kindern/Jugendlichen durch digitale Medien geprägt Eltern sind Vorbild. viele MüKer und Väter fühlen sich überfordert von den rasanten Entwicklungen der Medienwelt Unsicherheit, wie sie ihrem Kind OrienLerungshilfe im digitalen Alltag geben sollen, ohne Ängste zu schüren Lehrerinnen und Lehrer sind wichlge Begleitpersonen. Medienerziehung aus der Schule nicht mehr wegzudenken muss sinnvoll in den Unterricht eingebunden werden Kinder müssen in ihrer digitalen Welt abgeholt und pädagogisch begleitet werden. 9
10 Schni&menge zwischen Medienkompetenz und Datenschutz Sensibilisierung für den Umgang mit den eigenen Daten Was sind personenbezogene Daten? Welchen Einfluss habe ich selbst darauf, was mit meinen Daten geschieht? Wer hat Zugang zu meinen Daten? Wie lange sind sie im weltweiten Netz verfügbar? Es ist wichtig, ein Grundverständnis für die Bedeutung von Persönlichkeitsrechten zu vermitteln. Datenschutz Medienkompetenz 10
11 Was bedeutet»datenschutz«? Der Begriff»Datenschutz«ist irreführend. Datenschutz bezieht sich auf den Schutz des Einzelnen, nicht auf den Schutz der Daten. Datenschutz schützt die Persönlichkeitsrechte. Mit dem Begriff Datenschutz wird das Recht des Einzelnen auf»informafonelle SelbstbesFmmung«umschrieben. Was schützen die Datenschutzgesetze? Zweck dieses Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. 1 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 11
12 Recht auf informationelle Selbstbestimmung Als Grundrecht vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hergeleitet im»volkszählungsurteil«vom 15. Dezember Verankert im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 GG. BVerfG:»Das Grundrecht gewährleistet [...] die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.«jeder Bürger hat das Recht, zu wissen»wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß.«12
13 Datenschutz spielt z.b. eine Rolle bei... der Anmeldung in einem sozialen Netzwerk dem Abschluss eines Handyvertrages der Bewerbung auf eine Stelle der Beantragung von staatlichen Leistungen (z.b. Hartz IV) einem Wohnungswechsel (Umzug) der Teilnahme an einem Gewinnspiel dem Hochladen eines Fotos im Internet etc. In nahezu allen Lebensbereichen werden personenbezogene Daten verarbeitet. 13
14 Personenbezogene Daten Defini&on nach Art. 4 Nr. 1 der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden»betroffene Person«) beziehen. Beispiele: Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefonnummer, Wohnort, Religionszugehörigkeit, Steuernummer, Autokennzeichen, Krankenversicherungsnummer, Kontonummer, -Adresse 14
15 Die Grundprinzipien des Datenschutzrechts Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Erforderlichkeit Zweckbindung Direkterhebung Datenvermeidung und Datensparsamkeit bzw. Datenminimierung Transparenz 15
16 1. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten! Es sei denn: diese ist durch ein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift erlaubt oder der Betroffene hat eingewilligt. Gesetzliche Befugnis oder Einwilligung 16
17 Gesetzliche Befugnis Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) gilt für Behörden und öffentliche Stellen des Landes Berlin Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt für Behörden und öffentliche Stellen des Bundes und private Datenverarbeiter (z.b. Unternehmen oder Vereine) Bereichsspezifische Vorschriften z.b. Schulgesetze, Polizeigesetze, Sozialgesetzbuch etc. Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird nach einer Übergangszeit von zwei Jahren am 25. Mai 2018 wirksam und gilt in allen europäischen Mitgliedsstaaten unmittelbar 17
18 Einwilligung in die Datenverarbeitung Anforderungen: Einwilligung ist i.d.r. schri6lich einzuholen. Muss auf der freiwilligen Entscheidung des Betroffenen beruhen. Betroffener muss über die Möglichkeit des Widerrufs für die Zukun6 informiert werden. Bei schri6licher Erklärung möglichst konkrete Bezeichnung der zu übermidelnden Daten, des Zwecks der DatenübermiDlung, des Empfängers, der Geltungsdauer der Erklärung, Unterschri6 des Betroffenen. ab 25. Mai 2018 ergeben sich die Bedingungen für die Einwilligung aus Art. 7 DSGVO (zu beachten auch 51 BDSG-neu) 18
19 Einwilligung von Kindern nach der DSGVO Art. 8 DSGVO regelt die Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft.»Dienst der Informationsgesellschaft«i.S.d. Art. 4 Nr. 25 DSGVO betrifft jede in der Regel elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines Empfängers erbrachte Dienstleistung (z.b. soziale Netzwerke, Online-Spiele) Voraussetzungen: Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft, das einem Kind direkt gemacht wird. Einwilligung des Kindes möglich, wenn 16. Lebensjahr erreicht ist ansonsten Einwilligung der Personensorgeberechtigten notwendig Ausnahme im Zusammenhang mit Präventions- und Beratungsdiensten, die unmittelbar einem Kind angeboten werden 19
20 2. Erforderlichkeit Die Datenverarbeitung ist (nur dann) erforderlich, wenn sie notwendig ist, um einen bes9mmten gesetzlich definierten Zweck zu erfüllen, keine gleichermaßen wirksame Maßnahme mit geringerer Eingriffsintensität zur Verfügung steht (zumutbare Alterna9ve). Es genügt nicht, dass die Datenverarbeitung für den Zweck lediglich nützlich ist. 20
21 3. Zweckbindung Jede Datenverarbeitung muss zu einem bestimmten Zweck erfolgen. Der Zweck muss vor der Datenverarbeitung festgelegt (und dokumentiert) werden. Die (weitere) Datenverarbeitung darf nur zu diesem Zweck, nicht zu anderen Zwecken erfolgen. Zweckbindung wird in Art. 5 Abs. 1 lit. b) DSGVO definiert:»personenbezogene Daten müssen für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden [ ].«21
22 4. Direkterhebung Die Erhebung von Daten (Beschaffen von Daten) ist grundsätzlich nur beim Betroffenen und mit seiner Kenntnis zulässig. Ausnahmen nur, wenn diese gesetzlich geregelt sind. Beispiel: wenn Erhebung beim Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden ( 4 Abs. 2 b Bundesdatenschutzgesetz). Art. 13 DSGVO sieht Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person vor (z.b. Zweck und Dauer der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlagen, Bestehen von Auskunfts- und Beschwerderechten) 22
23 5. Datenvermeidung und Datensparsamkeit bzw. Datenminimierung Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten hat sich an dem Ziel auszurichten, so wenige Daten wie möglich zu verarbeiten. Keine Datenverarbeitung auf Vorrat! Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen ( 3 a BDSG). ArIkel 5 Abs. 1 lit. c) DSGVO enthält den Grundsatz der Datenminimierung:»Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.«23
24 Technische und organisatorische Anforderungen Konkrete Anforderungen an die Entwicklung bzw. Implementierung von IT-Produkten Art. 25 Abs. 1 DSGVO enthält Vorgaben zum Datenschutz durch Technikgestaltung, um insbesondere das Prinzip der Datensparsamkeit umzusetzen (»Data protection by design«) Art. 25 Abs. 2 DSGVO legt fest, dass die Verantwortlichen bei ihren Produkten datenschutzfreundliche Voreinstellungen vorsehen (»Data protection by default«) 24
25 6. Transparenz BVerfG im Volkszählungsurteil: Jeder Bürger hat das Recht, zu wissen»wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß.«art. 5 Abs. 1 lit. a) DSGVO:»Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden (Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz)«Der Grundsatz der Transparenz setzt voraus, dass alle InformaMonen und MiOeilungen zur Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten leicht zugänglich und verständlich und in klarer und einfacher Sprache abgefasst sind (Erwägungsgrund 39 zu ArMkel 5 DSGVO). Transparente InformaMon insbesondere für Kinder, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 DSGVO 25
26 Rechte der Betroffenen nach der DSGVO Recht auf Löschung,»Recht auf Vergessenwerden«, Art. 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO Rechte der Betroffenen Auskun1srecht, Recht auf Kopie, Art. 15 DSGVO Widerspruchsrecht, Art. 21 DSGVO 26
27 Anliegen der Berliner Beau-ragten für Datenschutz und Informa9onsfreiheit Vermittlung von Medienkompetenz untrennbar mit der Vermittlung von Datenschutzkompetenz verbunden! Entwicklung von Materialien für Grundschulkinder, Lehrkräfte und Eltern Kinderwebseite»
28 Entwicklung von Praxisangeboten und Materialien für Grundschulkinder 28
29 Entwicklung von Praxisangeboten und Materialien für Grundschulkinder 29
30 Entwicklung von Praxisangeboten und Materialien für Grundschulkinder 30
31 Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Kontakt Dr. Claudia Federrath Telefon: (030) / federrath@datenschutz-berlin.de WWW:
Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte
WEIMER I BORK Rechtsanwälte Fachanwälte Historischer Rückblick 1970: Weltweit erstes Datenschutzgesetz in Hessen 1974: zweites Datenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz 1977: Bundesdatenschutzgesetz 1995:
MehrDie Europäische Datenschutz- Grundverordnung. Schulung am
Die Europäische Datenschutz- Grundverordnung Schulung am 19.09.2017 Ziel: Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts und Anpassung an der Datenschutzrichtlinie von 1995 an den technologischen
MehrEU-Datenschutz- Grundverordnung
EU-Datenschutz- Grundverordnung Ihre Rechte Am 25. Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) wirksam. Damit sollen die Privatsphäre und die Datenschutzrechte umfassender geschützt
MehrDatenschutz-Grundverordnung im Automobilbereich
Datenschutz-Grundverordnung im Automobilbereich 16.03.2017 Ass. iur. Rasmus Robrahn uld65@datenschutzzentrum.de Sitzung AK Datensicherheit im Automobil des Zentralverbandes der Elektroindustrie 1. Warum
MehrDatenschutz ist Grundrechtsschutz
Datenschutz ist... Datenschutz ist Grundrechtsschutz Das Grundgesetz gewährleistet jedem das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle
MehrNewsletter Datenschutz
Geschäftsbereich Recht, Zentrale Dienste Nr. 01/2017 Newsletter Datenschutz In dieser Ausgabe: Was ändert sich? Vorbemerkungen... 2 Was ändert sich im Datenschutz?... 2 Was regelt die DS-GVO?... 2 Was
MehrDie Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen. in Schulen. November 2016
Datenschutz in Schulen November 2016 Kurzvorstellung in Person: Barbara Thiel vom Landtag gewählt; zugl. Leiterin der gleichnamigen Behörde Aufgaben Behörde unabhängige oberste Landesbehörde zugl. Aufsichtsbehörde
MehrBrennpunkte des Vereinsrechts: Datenschutz. Referentin: Jutta Stock Kreissportbund Wesel e.v., 20. November 2018
Brennpunkte des Vereinsrechts: Datenschutz Referentin: Jutta Stock Kreissportbund Wesel e.v., 20. November 2018 Warum muss sich der Verein mit dem Thema Datenschutz befassen? Zunehmende gesellschaftliche
MehrWelche Pflichten treffen die datenverarbeitenden Stellen?
Datenschutz-Grundverordnung und die Rechte der Bürger Einleitung Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrDas neue Recht zum Datenschutz Die wichtigsten Fakten kurz gefasst*
Das neue Recht zum Datenschutz Die wichtigsten Fakten kurz gefasst* Nach langen Verhandlungen erfolgte im Dezember 2015 die europäische Einigung auf eine EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) Die DSGVO
MehrDatenschutz und Datenübertragbarkeit
Datenschutz und Datenübertragbarkeit Data Privacy in der digitalen Dienstleistungs- Gesellschaft egov Fokus 1/2017 Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Ass.-Prof. für Informationsrecht 23. Juni 2017 Datenschutz
MehrArbeitnehmerdatenschutz in der Mühle des europäischen Rechts
in der Mühle des europäischen Rechts 1 Inhalt A. Renaissance des Datenschutzes B. Besonderheiten des Arbeitnehmerdatenschutzes C. Deutscher Gesetzesvorschlag zum Arbeitnehmerdatenschutz D. EU-Grundverordnung
MehrDie Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte?
Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht Die Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte? APITZSCH SCHMIDT KLEBE Rechtsanwälte Frankfurt am Main Kaiserhofstraße
MehrWerbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird
Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird Datenverarbeitung für Werbezwecke zulässig? Werbung im Tätigkeitsbereich Keine Verletzung Schutzwürdiger Interessen des Kunden
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrInformationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Absatz 2 DSGVO aufgrund nachträglicher Zweckänderung
Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Absatz 2 DSGVO aufgrund nachträglicher Zweckänderung Im Zusammenhang mit [ Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit ] wurden bei Ihnen personenbezogenen Daten
MehrRecht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator
Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit 07.10.2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt Privatsphäre und Datenschutz Datenschutz dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und würde
MehrDS-GVO: Anforderungen an Unternehmen aus Sicht der Aufsicht
1 DS-GVO: Anforderungen an Unternehmen aus Sicht der Aufsicht I H K S c h w a b e n A u g s b u r g, d e n 1 6. A p r i l 2 0 1 8 T h o m a s K r a n i g B a y e r. L a n d e s a m t f ü r D a t e n s
MehrSchutz vor Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts
Schutz vor Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts Durch: Rechtmäßigkeit Zweckbindung Erforderlichkeit Transparenz Betroffenenrechte Datensicherheit Rechtmäßigkeit Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 4
MehrDatenschutz-Richtlinie der SenVital
Datenschutz-Richtlinie der SenVital Vorwort Die SenVital betreibt Senioren- und Pflegeeinrichtungen (inkl. ambulante Pflege). Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung in vielen Bereichen stehen dabei
MehrREFA-Seminar Datenschutz im Verband
REFA-Seminar Datenschutz im Verband Infos zur Lehrkräftekonferenz REFA Hessen am 13.09.2013 Grünberg Hartmut Schmidt Datenschutzbeauftragter Inhalt Datenschutz im Verband Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich
MehrEinführung Datenschutz in der Pflege
Einführung Datenschutz in der Pflege Eine Informationsgesellschaft ohne Daten ist nicht denkbar. Ob Online- Shopping, Internet-Banking oder elektronische Verwaltung; wir sind es gewohnt, dass beinahe jedes
MehrDatenschutz aktuell: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz aktuell: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Datenschutz betrifft uns das überhaupt? Ja, sobald eine Verkehrswacht personenbezogene Daten, z.b.
MehrDer Countdown läuft! EU-Datenschutz- Grundverordnung jetzt umsetzen!
Der Countdown läuft! EU-Datenschutz- Grundverordnung jetzt umsetzen! 2 Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25.05.2018. Sie betrifft de facto jedes Unternehmen unabhängig wie groß oder
MehrStartschuss DSGVO: Was muss ich wissen?
: Was muss ich wissen? Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick Marit Hansen Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein 1. Was ist Datenschutz? Überblick 2. Die Datenschutz- Grundverordnung
MehrDas neue Datenschutzrecht. 19. September 2018
Das neue Datenschutzrecht 19. September 2018 seit 25. Mai 2018: Die DSGVO gilt für alle Unternehmen mit Sitz in der EU, die personenbezogene Daten von natürlichen Personen verarbeiten ebenfalls neu: BDSG
MehrGrundlagenschulung Datenschutz
Grundlagenschulung Datenschutz Gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der Fassung vom 30.06.2017 Seite 1 Gedanken vorweg Grundlage der datenschutzrechtlichen
MehrAUF EINEN BLICK. Die EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO)
Grundverordnung (EU-DSGVO) In diesem Factsheet erhalten Sie einen ersten Überblick über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung mit einer Übersicht der Grundprinzipien, wesentlichen Änderungen und der
MehrAnforderungen des Datenschutzes an die (Technik-)Gestaltung
Anforderungen des Datenschutzes an die (Technik-)Gestaltung Impuls Marit Hansen Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Workshop Sichere und datenschutzfreundliche Technik Berlin, 07.12.2016
MehrThüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI)
Dr. Lutz Hasse Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) 14. April 2014 4. Konferenz für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte 1 Gliederung 1 Überblick
MehrWorüber wir sprechen. Digitalisierung was kann man darunter verstehen. Datenschutz eine fachliche Eingrenzung
DATENSCHUTZ Worüber wir sprechen Datenschutz eine fachliche Eingrenzung Datenschutz im Betrieb und Tätigkeit des DSB Digitalisierung was kann man darunter verstehen Datenschutz in neuen Szenarien 2 Volkszählungsurteil
MehrDatenschutzinformation für Bewerber
Datenschutzinformation für Bewerber Wir, die BS-Apotheken OHG, freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die Erhebung
MehrInformationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten
Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten Im Zusammenhang mit [ Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit ] werden bei Ihnen personenbezogenen
MehrWarum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
EU-DSGVO Die EU-DSGVO kommt: Warum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können. Landeskongress NRW, Dortmund, 21.11.2017 Olaf Dreßen (igz-rechtsabteilung) Datenschutzgrundverordnung
MehrTechnologiescouting. EU Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO)
Technologiescouting EU Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) 27.02.2018 Programm EU Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Frau Dr. Dazert (medways e.v.) Digitalisierung im Unternehmen neue Herausforderungen
MehrDie Informationspflichten der Verantwortlichen
Die Informationspflichten der Verantwortlichen Folie: 1/17 Die Informationspflichten der Verantwortlichen 1. Regelungen 2. Inhalt 3. Zeitpunkt 4. Form 5. Ausnahmen 6. Sanktionen 7. Handlungsbedarf Folie:
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (2) Vorlesung im Sommersemester 2005 von Bernhard C. Witt
und der IT-Sicherheit (2) Vorlesung im Sommersemester 2005 von Grundsätze des Datenschutzes 2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht Art. 2 Abs. 1 GG: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG DER BUNDESARCHITEKTENKAMMER e.v. (BAK) ZU BEWERBUNGEN
DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER BUNDESARCHITEKTENKAMMER e.v. (BAK) ZU BEWERBUNGEN Wir freuen uns, dass Sie sich bei der Bundesarchitektenkammer e.v. (BAK) für ein Beschäftigungsverhältnis bewerben möchten. Im
MehrA-s Informationspflicht gegenüber Kunden
UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die
MehrDatenschutz im Verein Bensheim Parktheater Andre Keller, 1. Vorsitzender Segelfluggruppe Bensheim e.v.
Datenschutz im Verein Bensheim Parktheater 22.10.2018 Andre Keller, 1. Vorsitzender Segelfluggruppe Bensheim e.v. 1 2 Was schützt der Datenschutz? Schutz des Rechts eines Einzelnen auf informationelle
MehrHinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO
Mit dieser Anlage informiert die Medizintechnik Rostock GmbH Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Bestellung, Einweisung und Nutzung von Medizinprodukten der Medizintechnik
MehrDatenschutz neu MAG. STEFANIE DÖRNHÖFER, LL.M.
Datenschutz neu MAG. STEFANIE DÖRNHÖFER, LL.M. Übersicht Rechtsgrundlagen Grundsätze der Datenverarbeitung Wann dürfen Daten verarbeitet werden? Pflichten des Verantwortlichen Betroffenenrechte Rechtsbehelfe,
MehrInformationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Liebe Nutzer der Internet- und Social-Media-Angebote, Hiermit informieren wir Sie gem. Artt. 13, 14 und 21 DSGVO über die
MehrRainer Faldey Datenschutzbeauftragter GDDcert. EU Rainer Faldey Dipl. Betriebswirt (FH) Datenschutzbeauftragter GDDcert. EU Datenschutzbeauftragter IHK Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit
MehrInformationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unseren Gewinnspielen,
Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unseren Gewinnspielen, Hiermit informieren wir Sie gem. Artt. 13, 14 und 21 DSGVO
MehrDatenschutz- Grundverordnung 2016/679 DS-GVO
Datenschutz- Grundverordnung 2016/679 DS-GVO Countdown zur DS-GVO! DS-GVO 2018 im Jahr 2018: Praxisferne Panikmache, unbedingte Notwendigkeit oder Chance für die Zukunft? Neuheiten Vieles ändert sich,
MehrInformationspflichten aus Art. 13 und 14 DS-GVO
Informationspflichten aus Art. 13 und 14 DS-GVO Verantwortliche, also Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, die von der Verarbeitung betroffenen Personen über die Verarbeitung
MehrDie EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Symposium 26.4.2016 in Hamburg Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung RA Prof. Dr. Ralf B. Abel 1 Darum geht es: Datenschutz- Gesamtrevision 2 Überblick - Anwendungsbereich
MehrDatenschutz Notwendigkeit und Herausforderungen. Ein Überblick. FH-Prof. Dr. Franziska Cecon Professur für Public Management
Datenschutz Notwendigkeit und Herausforderungen. Ein Überblick. FH-Prof. Dr. Franziska Cecon Professur für Public Management 7 9. Public Management Impulse: "Datenschutz NEU - Herausforderungen und Lösungsansätze"
MehrDatenschutzerklärung. und
Datenschutzerklärung und allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Behörde für Kultur und Medien der Freien
MehrDas Wichtigste zur neuen Datenschutz-Grundverordnung
Das Wichtigste zur neuen Datenschutz-Grundverordnung RA Mag. Peter Harlander IT- und Marketingrecht (z.b. Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, E-Commerce-Recht) Gesellschaftsrecht Vertragsrecht (z.b. AGB,
MehrDatenschutzerklärung gemäß Art. 13 zum Datenschutz Nr. 2016/679
Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 zum Datenschutz Nr. 2016/679 1. Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Das Unternehmen Fleischmann Alois & Co OHG mit Sitz in 39020 Martell Gand Nr. 25
MehrDie neue EU-Datenschutz- Grundverordnung
Die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung Infoabend 20.10.2016 Referent: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Inkrafttreten EU-DSGVO Geltung als Verordnung unmittelbare Geltung in allen EU-Mitgliedsländern
MehrDatenschutz für ÖBUVs. 07. November 2018
Datenschutz für ÖBUVs 07. November 2018 Personenbezogene Daten = Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare Personen beziehen Beispiel: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
MehrHinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO Mit dieser Anlage informiert Sie die M3B GmbH mit Ihren Marken und Geschäftsfeldern MESSE BREMEN & ÖVB-Arena, Bremer Ratskeller Weinhandel seit 1405
MehrDie Datenschutzgrundverordnung
Die Datenschutzgrundverordnung - Praxisnahe Informationen zu den neuen Anforderungen und neuen Pflichten Dr. Sonja Kreß Rechtsanwältin Dr. Thomas Weimann Fachanwalt für Informationstechnologierecht BRP
MehrANLAGE./2 (Muster-) Datenschutzerklärung 1
ANLAGE./2 (Muster-) Datenschutzerklärung 1 1 Verarbeitung Ihrer personenbezogenen und sensiblen Daten Wir verarbeiten 2 nachstehende uns von Ihnen 3 im Rahmen der Beratung zur Verfügung gestellte personenbezogene
MehrDatenschutz aus Europa geänderte Spielregeln für besseren Datenschutz, Rechte der Betroffenen, Pflichten der Verarbeiter
geänderte Spielregeln für besseren Datenschutz, Rechte der Betroffenen, Pflichten der Verarbeiter Marit Hansen Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Computermuseum, Kiel, 14.03.2018
MehrNeue Kommunikation und Datenschutz (erster Input)
Europäischen Jugendworkshop Digitaler Wandel 2.0 13. Juni 2017, Arbeiterkammer Wien Neue Kommunikation und Datenschutz (erster Input) Thomas Riesenecker-Caba Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt
MehrBundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Personenbezogene Daten ( 2 BDSG und Artikel 4 DSGVO)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und -Grundverordnung (DSGVO) Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden sich im deutschen BDSG und seit Mai 2018
MehrDSGVO FACTSHEET STAND: MAI 2018
DSGVO FACTSHEET STAND: MAI 2018 INHALT 1. WAS IST DIE DSGVO ÜBERHAUPT? 3 2. AB WANN IST DIE NEUE REGELUNG GÜLTIG? 4 3. WAS SIND PERSONENBEZOGENE DATEN? 5 4. WAS MÜSSEN UNTERNEHMEN AB 25. MAI 2018 GEWÄHRLEISTEN?
MehrDie 10 größten Irrtümer zur DSGVO. Henry Krasemann
Die 10 größten Irrtümer zur DSGVO Henry Krasemann In Kraft seit 24. Mai 2016 1. Es gab keine Übergangsfrist Anwendbar ab 25. Mai 2018 2 2. Die DSGVO gilt nur für elektronische Datenverarbeitung Art. 2
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die damit verbundenem Privatsphäre im Internet Kreativität und Technik Andrea Hornik und Fabian Richter
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die damit verbundenem Privatsphäre im Internet Kreativität und Technik Andrea Hornik und Fabian Richter Agenda 1. Definition 2. Begriffliche Abgrenzung 3. Grundsätze
Mehrzum Security Breakfast bei
lich Willkommen zum Security Breakfast bei Die neue EU-DSGVO Datenschutz-Grundverordnung 2018 Seite 1 Datenschutz-Grundverordnung DSGVO Willkommen auf dsgvo-gesetz.de. Hier finden Sie das offizielle PDF
MehrDie EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Neue Regeln für den Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Neue Regeln für den Datenschutz Rechtsanwalt Nils Volmer Freitag, 20. April 2018 Agenda 1 Datenschutz & DS-GVO - Einführung und Überblick - Grundsätze der DS-GVO
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR BEWERBER
DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR BEWERBER vom 08.05.2018 LINDAB GROUP 1. ZWECK UND INHALT 1.1 Die Lindab GmbH muss in Verbindung mit dem Rekrutierungsprozess personenbezogene Daten über Bewerber erheben und weiterverarbeiten,
MehrDatenschutzordnung des Musikvereins 1913 Harheim e.v.
Datenschutzordnung des Musikvereins 1913 Harheim e.v. 1) Formulierung für Musikschüler ohne Mitgliedschaft im Verein Allgemeine Grundsätze Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten
MehrAnlage 2: Gegenüberstellung des BbgDSG-alt mit der DSGVO und des BbgDSG-neu
Anlage 2: Gegenüberstellung des BbgDSG-alt mit der DSGVO und des BbgDSG-neu Abschnitt 1 Allgemeiner Datenschutz Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Aufgabe Art.
MehrEU-D atenschutz-g rundverordnung 2018 NRW. Wir gestalten Zukunft. (vgl, BGBI, 12017, 2097ff)
~zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbazy NRW Tischler NRW 1Kreuzstraße 108-110 144137 Dortmund Fachverband des Tischlerhandwerks Nordrhein-W estfalen Wir gestalten Zukunft. Gemeinsam,zyxwvutsrqponmlkji EU-D atenschutz-g
MehrDATENSCHUTZ. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Martinus van der Heijden. Anschrift: Martinus van der Heijden
DATENSCHUTZ Angaben nach Art. 13 der VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten,
MehrDatenschutzinformationen für Kunden und Interessenten der ML Gruppe
Wir sichern Zukunft durch innovatives Bildungsmanagement Datenschutzinformationen für Kunden und Interessenten der ML Gruppe ML Gruppe Max-Planck-Straße 39 50858 Köln ML Gruppe Mit den nachfolgenden Erläuterungen
MehrDatenschutz in den Gemeinden
Datenschutz in den Gemeinden Warum Datenschutz? Im Mittelpunkt der grundgesetzlichen Ordnung stehen Wert und Würde der Person, die in freier Selbstbestimmung als Glied einer freien Gesellschaft wirkt.
MehrWas ist neu, was ist wichtig und was ist zu tun für Betriebs- und Personalräte?
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO Was ist neu, was ist wichtig und was ist zu tun für Betriebs- und Personalräte? Peter Herholtz, 21.9.2017 Es ist kaum etwas neu, substanziell ist alles
MehrDATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG
DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG Carsten J. Diercks Rechtsanwalt Syndikusanwalt der DOAG Mitglied des Rednerdienstes TEAM EUROPE der Europäischen Kommission Senior Legal Adivsor bei Miller & Meier Consulting
MehrDie neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) - Lösungen für Unternehmen
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) - Lösungen für Unternehmen Ab diesem Tag gelten für Sie die neuen, strengen Datenschutzregelungen mit allen erforderlichen Nachweispflichten und den deutlich
MehrSparkasse Heidelberg IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1HDB Steuernummer 32081/ , Finanzamt Heidelberg, VR
1 Heidelberg, den 24.05.2018 Datenschutzerklärung Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für Mitglieder und Fördermitglieder des Zungenschlag e.v. Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die
Mehr- 1 - Vorname, Nachname: Adresse: Telefonnummer: -Adresse:
- 1 - Datenschutzinformation und Einwilligungserklärung in der Datenverarbeitung Heilpraktiker für Psychotherapie-Praxis THERAFLOW (nachfolgend kurz Praxis THERAFLOW genannt) Bettina Apel Versbacher Str.
MehrDie EU-Datenschutz-Grundverordnung - Brauchen wir im Archiv neue Rechtsgrundlagen?
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung - Brauchen wir im Archiv neue Rechtsgrundlagen? EU-DSGVO-konforme Archiv- und Benutzungsordnungen Prof. Dr. Michael Scholz Art. 2 Abs. 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung
MehrDatenschutz Was darf auf die Schulhomepage?
Datenschutz Was darf auf die Schulhomepage? Workshop 3 - Thema A9 NRW-Praxistag Auf Nummer sicher im Netz am 24.09.2008 in Düsseldorf von Jutta Katernberg I. Einführung Datenschutz Grundrecht auf informationelle
MehrLandessportbund Berlin e. V. Datenschutz. Cornelia Köhncke Justitiarin/ Datenschutzbeauftragte
Landessportbund Berlin e. V. Datenschutz Cornelia Köhncke Justitiarin/ Datenschutzbeauftragte 3. März 2019 Übersicht Rechtsgrundlagen Grundprinzipien Pflichten des Verantwortlichen: Datenschutzbeauftragte/-r
MehrProf. Dr. Winfried Kluth IWE GK. Universität Halle-Wittenberg
+ Prof. Dr. Winfried Kluth IWE GK. Universität Halle-Wittenberg + Wohnungswirtschaft und Informationsrecht 2 ein neues Thema? Die Erhebung, das Sammeln und die Auswertung von Informationen über Vermieter
MehrLeitlinie zur Umsetzung des Datenschutzes bei der Stadt Rees
Leitlinie zur Umsetzung des Datenschutzes bei der Stadt Rees I. Bedeutung des Datenschutzes und sein Stellenwert Die Stadtverwaltung Rees versteht sich als bürgerfreundlicher Dienstleistungsbetrieb. Ihr
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung: Start
EU-Datenschutz-Grundverordnung: Start 25.05.2018 Mareike Arns, LL.M. (Bristol) Fachanwältin für Arbeitsrecht Externe Datenschutzbeauftragte (TÜV) l-vista / pixelio.de Übersichten zur DSGVO Stand 12.09.2018
MehrDeutsches Forschungsnetz
EU-Datenschutz-Grundverordnung Dipl.-Jur. Franziska Leinemann Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Prof. Dr. Thomas Hoeren, Westfälische Wilhelms-Universität Münster 13. Tagung
MehrDatenschutzerklärung Bewerbungsmanagement
Datenschutzerklärung Bewerbungsmanagement Universitätszahnklinik in der Folge kurz UZK genannt Seite 1 von 5 1 Zweck der Datenverarbeitung Die im Zuge einer Bewerbung übermittelten personenbezogenen Daten
MehrForschungsdaten und Datenschutz
Forschungsdaten und Datenschutz Trierer Gespräche zu Recht und Digitalisierung 23.1.2018 Dr. Florian Jotzo CAU Kiel W f jotzo@law.uni-kiel.de @JotzoF w w w.ipvr.uni-kiel.de Inhalt I. Vom nationalen zum
MehrUniversitäten Forschung Datenschutz. Einleitung in die DSGVO
Universitäten Forschung Datenschutz Einleitung in die DSGVO Univ.-Prof. Dr. Konrad Lachmayer Sigmund Freud Privatuniversität Vortrag, 26.1.2018 www.lachmayer.eu konrad.lachmayer@jus.sfu.ac.at Einleitung
MehrDie Neuerungen der DS-GVO
Die Neuerungen der DS-GVO Im Hinblick auf vereinsrelevante Themen Dr. Lutz Hasse Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) 1 Inhalt Rechtsgrundlagen des Datenschutzes
MehrInformationen gemäß Artikel 14 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten
Informationen gemäß Artikel 14 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten Im Zusammenhang mit [ Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit ] wurden Ihre personenbezogenen
MehrDatenschutzrechtliche Neuerungen für AMS Partnerinstitutionen. DI Robert Hörmann 7. Mai 2018
Datenschutzrechtliche Neuerungen für AMS Partnerinstitutionen DI Robert Hörmann 7. Mai 2018 Inhalt Wozu das alles, in Zeiten von Facebook & Co? Was sind die neuen gesetzlichen Grundlagen? Was sind die
MehrDatenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Nicht amtliche Gliederung
Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Nicht amtliche Gliederung Kapitel I Allgemeine Bestimmungen Artikel 01 Gegenstand und Ziele Artikel 02 Sachlicher Anwendungsbereich Artikel 03 Räumlicher Anwendungsbereich
MehrDatenschutz-Richtlinie. der. Victor s Unternehmensgruppe
Datenschutz-Richtlinie der Victor s Unternehmensgruppe Vorwort Die Victor s Unternehmensgruppe mit Verwaltungen in Berlin, München und Saarbrücken ist der führende private Anbieter von Senioreneinrichtungen
Mehr2
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ MUSTER FÜR IHRE PRAXIS Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns
MehrDie EU-Datenschutz-Grundverordnung
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung Was tun mit Benutzerdaten? Prof. Dr. Michael Scholz Zweckbindung Art. 5 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (1) Personenbezogene Daten müssen (...)
MehrRechte der betroffenen Person
Rechte der betroffenen Person Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i. S. d. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen
MehrInformation über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren
Information über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren Wir freuen uns, dass Sie sich bei Etienne Aigner AG beworben haben. Transparenz und ein vertrauensvoller Umgang mit
MehrÜberblick zu den gesetzlichen Grundlagen. Datenschutz. / \ allgemeine Regeln bereichsspezifische Regeln BDSG
Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen Datenschutz Schutz der Daten = Schutz der Menschen Datenschutz / \ allgemeine Regeln bereichsspezifische Regeln BDSG Gesundheit/Soziales Landesdatenschutzgesetze
Mehr