Rede der Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries, MdB beim Festakt 30 Jahre Sozialberatung Ludwigsburg e. V. am 9. Oktober 2009 in Ludwigsburg

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1 Rede der Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries, MdB beim Festakt 30 Jahre Sozialberatung Ludwigsburg e. V. am 9. Oktober 2009 in Ludwigsburg Es gilt das gesprochene Wort!

2 2 Sehr geehrter Herr Hebenstreit, [Vereinsvorsitzender] sehr geehrter Herr Landrat, [Hausherr] sehr geehrter Herr Kollege Goll, sehr geehrter Herr Pflieger, [GStA] meine Damen und Herren! In der Politik wird viel darüber diskutiert, wie man Menschen vor Kriminalität schützen und Sicherheit schaffen kann. Für mich sind nicht härtere Strafen oder schnellere Inhaftierungen der richtige Weg. Die setzen ja erst nach der Tat an. Der beste Schutz der Bevölkerung ist die Verhinderung von Straftaten und deshalb ist eine gelungene Resozialisierung straffälliger Menschen auch so wichtig. In diesem Bewusstsein arbeiten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialberatung Ludwigsburg nunmehr seit dreißig Jahren. Ihre Beratung ist Teil eines weit gespannten Netzwerks von Hilfsangeboten. Es ist thematisch breit angelegt; es beginnt beim Schutz vor häuslicher Gewalt und Gewaltprävention in Schulen und es reicht bis hin zur Begleitung von inhaftierten Menschen und der Nachsorge von entlassenen Gefangenen. Dass die allererste Arbeit hier in Ludwigsburg bereits vor 180 Jahren begonnen wurde, ist beeindruckend und soweit ich

3 3 weiß einzigartig in Deutschland. Im Jahr 1829 waren die Gründer der Straffälligenhilfe ihrer Zeit weit voraus. Strafvollzug war damals allein auf Strenge und äußere Disziplin ausgerichtet. Der Pioniergeist von Ludwigsburg war deshalb besonders bemerkenswert und damit hat sich diese Stadt unübersehbar in das Geschichtsbuch eines humanen Strafvollzuges eingetragen. Mein großer Dank gilt allen, die seither hier in Ludwigsburg die Arbeit der Sozialberatung geleistet, gefördert und ermöglicht haben. Es mag andere Bereiche der sozialen Tätigkeit geben, die mehr Glanz versprechen und mit denen man schneller und umfassender den Beifall des Publikums erringen kann. Dies sagt aber nichts aus über dessen Wert. Der ist bei der Sozialberatung und der Straffälligenhilfe ganz enorm und deshalb verdient dieses Engagement höchsten Respekt und große Anerkennung. Meine Damen und Herren, auch heute noch, 180 Jahre später, gehören entlassene Strafgefangene zu den Schwachen unserer Gesellschaft. Ihnen fehlen häufig die Fähigkeiten und Erfahrungen, um wichtige Angelegenheiten des täglichen Lebens selbst in die Hand zu nehmen. Der Übergang aus dem Strafvollzug in die Freiheit, also die ersten Monate nach der Haftentlassung, sind für sie eine besonders große Herausforderung. An dieser Schnittstelle zwischen Haft und Wiedereingliederung werden die Weichen gestellt: Gelingt der Ausstieg aus der Straffälligkeit oder

4 4 entwickelt sich eine kriminelle Karriere? Beim Jugendstrafvollzug wissen wir zum Beispiel, dass gut 40 Prozent aller Rückfälle und neuen Inhaftierungen im ersten Halbjahr nach der Entlassung stattfinden. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Der Übergang aus dem Strafvollzug in die Freiheit ist extrem schwer für Menschen, die keine strukturierte Lebensgestaltung kennen und denen eine klare Lebensplanung oft fehlt. Hinzu kommen viel zu häufig eine Drogen- und Alkoholabhängigkeit, Schulden, geringe schulische und berufliche Bildung, fehlende soziale Bindungen und mangelnde soziale Kompetenzen. Wenn diese Menschen bei ihrer Rückkehr in die Gesellschaft allein gelassen sind, ist der Risiko, dass sie erneut straffällig werden, enorm hoch. Um weitere Straftaten zu vermeiden, brauchen wir also mehr Engagement für diejenigen, denen ein straffreies Leben gelingen soll. Dazu müssen die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die diese Menschen haben, gefördert werden und sie müssen Hilfe zur Selbsthilfe bekommen. Das ist selbstverständlich eine originäre Aufgabe des Justizvollzuges, aber dafür ist es auch notwendig, mit Hilfsangeboten außerhalb der Gefängnismauern rechtzeitig und systematisch zusammenzuarbeiten. Die Sozialberatung Ludwigsburg leistet hier seit drei Jahrzehnten wichtige Arbeit. Sie hat in einer Zeit begonnen, als die Resozialisierung Gefangener einen festen Platz in unserer

5 5 Rechtsordnung bekommen hat, nämlich mit Erlass des Strafvollzugsgesetzes unter meinem Vorgänger Hans-Jochen Vogel. Lange Zeit war der Strafvollzug vom hierarchischen Denken geprägt, erst in den siebziger Jahren ist ein neuer Geist in die Haftanstalten eingezogen. Er rückte die Menschen und ihre Würde in den Mittelpunkt. Diese Entwicklung ist durch die Sozialarbeit mit Straffälligen und das ehrenamtliche Engagement enorm unterstützt worden. Heute ist der Resozialisierungsgedanke nicht mehr Ausdruck einer kriminalpolitischen Auffassung. Resozialisierung das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden ist ein Verfassungsgebot. Es folgt aus dem Menschenbild des Grundgesetzes und es wird daher auch in Zukunft die Arbeit mit Straffälligen bestimmen. Meine Damen und Herren, dass Resozialisierung der richtige Weg ist, zeigt ihr Erfolg. Eine Studie, die das Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben hat, kommt zu eindrucksvollen Ergebnissen: Mehr als zwei Drittel derer, die eine Freiheitsstrafe verbüßt haben, werden nicht wieder zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Auch im internationalen Vergleich steht Deutschland sehr gut da: In der Mehrzahl der Staaten Europas sind die

6 6 Gefangenenzahlen in den letzten zehn Jahren zum Teil erheblich gestiegen. In Deutschland dagegen sind die Inhaftiertenzahlen rückläufig: 2005 waren es gut , heute sind es gut weniger. So erfreulich diese Entwicklung ist, sie ist kein Grund, sich auf den Lorbeeren auszuruhen. Unsere ganze Kraft und Anstrengung muss darauf gerichtet sein, Kriminalität zu reduzieren und damit auch die Zahl der Strafgefangenen. Einfach ist das nicht. Der Strafvollzug steht immer wieder vor neuen Herausforderungen, die die Reintegration der Gefangenen erschweren: Zurzeit ist dies etwa die Wirtschaftskrise, die europaweit dazu führt, dass die Arbeitsund Beschäftigungssituation für Gefangene in den Anstalten angespannt ist. Dies erschwert zugleich die Vermittlung von Arbeitsplätzen nach der Entlassung. Gefragt sind auf dem Arbeitsmarkt qualifizierte Arbeitskräfte, die über ausreichende soziale und kommunikative Kompetenzen verfügen Fähigkeiten also, die es während der Vollzugszeit auszubilden gilt. Klar ist, dass der Vollzug nicht alles leisten kann, was zur erfolgreichen Reintegration erforderlich ist und vor allem nicht alles alleine. Isoliert aus den Gefängnissen heraus lässt sich die Brücke zu tragfähigen externen Lebensbedingungen nicht

7 7 bauen. Zur erfolgreichen Wiedereingliederung Inhaftierter bedarf es großer Anstrengungen, bei denen viele Akteure gefordert sind: Wir brauchen ein koordiniertes Vorgehen aller, die daran beteiligt sind. Es darf nicht sein, dass die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut. Deshalb ist eine systematische Vernetzung staatlicher und privater Organisationen nötig. Kooperation darf nicht dem Zufall überlassen werden. Nötig ist auch das, was man neudeutsch Case- Management nennt, also das Kümmern um den Einzelfall und eine Behandlung, die auf den individuellen Gefangenen abgestimmt ist. Wir brauchen auch einheitliche Standards für Diagnose- und Testverfahren, mit denen wir Behandlungs- und Fördermöglichkeiten optimal ermitteln und Risikoprognosen zur Rückfälligkeit ermöglichen können. Und schließlich ist es erforderlich, dass wir immer auf der Höhe der Zeit bleiben und neue Konzepte und Methoden entwickeln. Wir müssen für neue Herausforderungen gerüstet sein und dürfen bei neuen Problemen nicht mit alten Lösungen hantieren. Meine Damen und Herren,

8 8 vieles davon sollte so selbstverständlich sein, dass es fast schon banal erscheint. Schließlich ordnet schon das Gesetz die Zusammenarbeit von allen Personen und Institutionen an, deren Einfluss die Eingliederung der Gefangenen fördern kann. Das hat seinen guten Grund. Wer straffällig, angeklagt und verurteilt wird, hat es mit vielen staatlichen Institutionen zu tun: Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, ggf. Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Justizvollzug und Führungsaufsicht, um nur einige zu nennen. Während der Haft und nach einer Haftentlassung steht er wiederum einer Reihe von Ämtern und Behörden gegenüber, die sich oft nicht oder nicht richtig zuständig fühlen. Manche meinen, erst dann tätig werden zu müssen, wenn andere schon tätig waren: von der Arbeits- bis zur Wohnungsbeschaffung, von Personalpapieren bis zum Jugendamt. Ich denke, an diesem Punkt bleibt heute viel zu viel dem persönlichen Engagement und den persönlichen Kontakten der wenigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Vollzuges überlassen. Wenn sie gut vernetzt sind zu örtlichen Drogenberatungsstellen oder einer Schuldnerberatung dann stellen sie oft ganz wichtige Kontakte her, aber es hängt eben zu häufig von den Zufälligkeiten ab. Was hingegen fehlt, ist eine standardisierte Arbeit mit Straffälligen und eine systematische Vernetzung von Vollzugs- und Nachsorgeeinrichtungen. Dessen Bedeutung ist über lange Zeit in Deutschland

9 9 unterschätzt worden, aber es ist gut, dass dies jetzt viel stärker in den Mittelpunkt der Bemühungen rückt. Heute wissen wir: Eine gute Nachsorge ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Resozialisierung. Viele wissenschaftliche Untersuchungen empfehlen eine qualifizierte Nachsorge, um die Erfolge, die im Vollzug erreicht worden sind, zu stabilisieren. Oder anders gesagt: Man darf den Klienten nicht einfach allein lassen, wenn er aus der Haft entlassen ist. Man muss dranbleiben und sicherstellen, dass das, was man noch in der Haft aufgebaut hat, nicht außerhalb schnell wieder zerstört wird. Ich weiß, dass die Justizverwaltungen vieler Bundesländer hier in den vergangenen Jahren aktiv geworden sind, um die Arbeit mit Straffälligen noch besser zu machen. Bei Ihnen in Baden- Württemberg ist es das Nachsorgeprojekt Chance, das Inhaftierte unter 27 Jahren in den Blick nimmt und mit dem ja auch die Sozialberatung Ludwigsburg vernetzt ist. In vielen anderen Bundesländern gibt es ähnliche Projekte und ganz wichtig ist auch die Einrichtung forensischer Ambulanzen zur Betreuung entlassener Strafgefangener. Im Bund haben wir im Jahr 2007 mit der Reform der Führungsaufsicht wichtige Voraussetzungen geschaffen, damit auch in Krisenfällen Haftentlassenen gezielter geholfen werden kann. Aber das setzt natürlich voraus, dass die Länder auch die nötige

10 10 Infrastruktur bereithalten. Ein Land, das hier an der falschen Stelle spart, hat das mitunter teuer zu bezahlen. Meine Damen und Herren, wenn wir über die Zukunft der Straffälligenhilfe sprechen, dann ist auch der Blick über die Grenzen Deutschlands hinaus lohnend. In Belgien haben flämische Kommunen sehr gute Erfahrungen mit sogenannten job coaches gemacht. Schon sechs Monate vor der Entlassung nehmen sie mit einem Gefangenen Kontakt auf und trainieren mit ihm, die soziale und kommunikative Kompetenz, die man braucht, um im Arbeitsleben wieder bestehen zu können. Auch nach der Entlassung bleiben sie Ratgeber und Ansprechpartner in allen Fragen, die den Arbeitsplatz betreffen. Für ihre Klienten sind sie ein Jahr lang nach der Entlassung rund um die Uhr telefonisch erreichbar. Für die Gemeinden haben sich diese job coaches vollauf bezahlt gemacht. Fast alle Klienten haben mit deren Hilfe einen Arbeitsplatz gefunden, wodurch die Gemeinde das Geld für Sozialleistungen spart. Bemerkenswert daran finde ich das Selbstverständnis und das Engagement der Gemeinden. Sie begreifen den Prozess der Wiedereingliederung als einen Teil ihrer eigenen Verantwortung und werden selbst aktiv.

11 11 Dieses Beispiel zeigt, dass den Kommunen, dem bürgerschaftlichen Engagement und den freien Trägern der Straffälligenhilfe bei der Reintegration Straffälliger eine hohe Bedeutung zukommt und dass sie eine Menge bewirken können. Hier in Ludwigsburg ist dies ja keine neue Erkenntnis. Hier wird seit nunmehr 30 Jahren wertvolle, kommunale Arbeit geleistet professionell und ehrenamtlich. Dieses Engagement ist Ausdruck von Solidarität und Nächstenliebe und es ist ein wichtiger Beitrag zur inneren Sicherheit unseres Landes. Nicht schärfere Gesetze oder ein strengeres Jugendstrafrecht machen unser Land sicherer, sondern mehr Institutionen wie die Sozialberatung Ludwigsburg. Deshalb wünsche ich mir, dass Ihr Beispiel weiter Schule macht und es noch mehr Menschen anregt, sich auch selbst zu engagieren. Mein großer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, allen Freunden und Förderern der Sozialberatung Ludwigsburg. Ich wünsche Ihnen für Ihre weitere Tätigkeit viel Kraft und Erfolg und für heute wünsche ich Ihnen noch ein schönes Jubiläumsfest, das haben Sie sich mit 30 Jahren erfolgreicher Arbeit redlich verdient.

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