RWE - Netztechnischer Standard März 2011/V0. Errichtung von Wasserleitungen. Grabenlose Bauweise

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1 RWE - Netztechnischer Standard März 2011/V0 Errichtung von Wasserleitungen Grabenlose Bauweise WLS Teil 1 - Seite 1/12 Fachbereich: DN(1)-R Verbindlichkeit: Muss X Verbindlichkeit: Soll Verbindlichkeit: Kann Version 0 vom KT Netzservice verabschiedet am 16. März I N H A L T 1 Geltungsbereich Zweck Technische Merkmale Allgemeines Erneuerungsverfahren Neuverlegungsverfahren Erkundigungspflicht und Einwirkungen auf Anlagen Baugrunduntersuchungen Planung Ausführung Trassenverlauf Materialien und Rohrverlegung Allgemeines Mantelrohre (Schutzrohre) Produktenrohre Polyethylen (PE) Stahlrohre Gussrohre Prüfungen und Nachweise Anforderungen an die ausführenden Fachunternehmen Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Gefährdungsbeurteilungen Qualitätsüberwachung Allgemeines Prüfung von Schweißverbindungen PE-Schweißverbindungen Stahl-Schweißverbindungen Druckprüfung Einmessen Dokumentation der Rohrverlegearbeiten Normen, Richtlinien, Vorschriften Anhang...11 Seite Änderungen: - Frühere Ausgaben: - DN(1) 01/11 Dieser netztechnische Standard einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung der RWE Deutschland AG unzulässig. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeisung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

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3 Seite 3/12 1 Geltungsbereich Dieser RWE-Standard gilt für die nationalen und internationalen Netzgesellschaften der RWE, die diesem Standard im Rahmen des RWE-Führungsmodells zugestimmt haben. 2 Zweck Dieser RWE-Standard legt die Merkmale und Anforderungen für die Errichtung von Wasserleitungen (Transport-, Verteil- und Anschlussleitungen) in grabenloser Bauweise fest. Dabei sind die Planungs- und Betriebsgrundsätze und die Rahmenrichtlinie zur Instandhaltung der RWE zu beachten. Es dürfen grundsätzlich nur Produkte verwendet werden, die im Rahmen der Produktzulassung durch RWE freigegeben wurden. Es sind die gesetzlichen Regelungen, die technischen Vorschriften (z.b. VDE, DVGW, DVS), die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln (BGV/BGR), die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie alle einschlägigen Anforderungen hinsichtlich Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Es gilt das jeweilige Leistungsverzeichnis des Auftraggebers in der aktuellen Fassung. 3 Technische Merkmale 3.1 Allgemeines Die Auswahl des grabenlosen Verlegeverfahrens muss unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Gegebenheiten in Abhängigkeit der vorgefundenen Randbedingungen (z.b. der geologischen Verhältnisse) in Abstimmung mit RWE erfolgen. Die Verfahren sind gemäß den entsprechenden Arbeits- und Merkblättern des DVGW durchzuführen. In Abstimmung mit RWE hat ein statischer Nachweis für die einzusetzenden Rohre nach DVGW GW 312 zu erfolgen. Darüber hinaus gelten die RWE Standards. Insbesondere sind zu beachten: WLS , Wasserhausanschluss - Bauweise WLS , Wasserversorgungsleitungen - Bauweise TFB Teil 1, Tiefbau für unterirdische Versorgungsleitungen Allgemeine Anforderungen Zur Anwendung kommen in der Regel die nachfolgend aufgeführten Verfahren zur grabenlosen Neuverlegung und Rehabilitation Erneuerungsverfahren PE-Relining mit Ringraum (DVGW GW 320-1) Press- und Ziehverfahren (DVGW GW 322-1) Hilfsrohrverfahren (DVGW GW 322-2) Berstlining (DVGW GW 323) Grabenlose Verfahren für Anschlussleitungen (DVGW GW 325) o PE-Relining mit Ringraum o Press- und Ziehverfahren o Dynamisches Auswechselverfahren o Berstlining

4 Seite 4/ Neuverlegungsverfahren Spülbohrverfahren (DVGW GW 321) Fräs- und Pflugverfahren (DVGW GW 324) Rohrvortrieb (DVGW GW 304) Grabenlose Verfahren für Anschlussleitungen (DVGW GW 325) o Bodenverdrängungsverfahren o Spülbohrverfahren 3.2 Erkundigungspflicht und Einwirkungen auf Anlagen Die Ausführungen zur Erkundigungspflicht und Einwirkungen auf Anlagen im RWE Standard TFB sind zu beachten. Bei vorhandenen unterirdischen Anlagen im Bereich des geplanten Trassenverlaufs muss die Lage dieser Anlagen so genau bestimmt werden, dass negative Einwirkungen und Schäden durch die Anwendung des grabenlosen Verlegeverfahrens ausgeschlossen werden können. Hierzu sind ggf. weitergehende Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen (Georadar, Sondierung, Suchschlitze, Nivellements etc. zur genauen Lagebestimmung). Diese sind mit RWE vorab abzustimmen. Die Lage parallel verlaufender und querender Anlagen ist vor Baubeginn zu markieren. Die Anlagen sind vor Baubeginn freizulegen, sofern nicht sichergestellt werden kann, dass ausreichende Abstände zwischen alter und neuer Anlage eingehalten werden. Hierzu gehört auch die vorsorgliche Überprüfung der Kampfmittelbelastung des Baubereichs. 3.3 Baugrunduntersuchungen Planung Es ist durch geeignete Maßnahmen festzustellen, ob die geologischen Verhältnisse im Bereich der Trasse die Durchführung des gewählten grabenlosen Verlegeverfahrens zulassen Ausführung Das ausführende Fachunternehmen muss alle notwendigen Informationen über den zu durchörternden Baugrund einholen, um eine einwandfreie Ausführung der geforderten Leistungen zu gewährleisten. Sofern für eine einwandfreie Ausführung weitergehende Untersuchungen (z.b. Rammkernsondierungen, geologische und/oder geophysikalische Untersuchungen) notwendig sind, ist vor Baubeginn eine Abstimmung herbeizuführen Bei überschaubaren Trassenabschnitten (z.b. Netzanschluss, Straßenquerung) können die geologischen Verhältnisse in der Regel durch die vorgefundene Bodenbeschaffenheit im Bereich der Start-, Zwischenoder Zielgrube bewertet werden. Dies ist ebenso vor Baubeginn abzustimmen. 3.4 Trassenverlauf Das ausführende Fachunternehmen hat den Trassenverlauf nach den Vorgaben von RWE grundsätzlich einzuhalten. Sofern der geplante Trassenverlauf nicht realisierbar ist, sind die notwendigen Abweichungen vorab mit RWE abzustimmen. Die zulässigen Mindestbiegeradien bzw. Abwinkelbarkeiten der Rohre (Mantel- bzw. Produktrohre) dürfen nicht unterschritten werden und sind bei der Trassenwahl zu berücksichtigen.

5 Seite 5/ Materialien und Rohrverlegung Allgemeines Es dürfen nur solche Materialien und Verbindungstechniken eingesetzt werden, die für das jeweilige Bauverfahren geeignet und durch RWE zugelassen sind. Für die grabenlose Verlegung von Versorgungs- und Anschlussleitungen bei Erweiterungs-, Erneuerungsund Sanierungsmaßnahmen sind grundsätzlich Rohre aus Polyethylen PE 100 mit Schutzeigenschaften (Rissbeständigkeit bei Punktlasten sowie bei Kerben und Riefen, ggf. mit additivem Schutzmantel) bzw. PE- Xa oder Rohre aus GGG mit ZM-Ummantelung zu verwenden. Für Rohre aus PE sind die Nennweiten d n 40, d n 50, d n 63, d n 110, d n 160 und d n 225 und aus GGG die Nennweiten DN 80, DN 100, DN 150, DN 200 und DN 300 zu verwenden. Sind in besonderen Fällen größere Nennweiten erforderlich, ist diese Richtlinie sinngemäß anzuwenden. Bei einer Verlegung in kontaminierten Böden sind Rohre aus GGG mit geeignetem Oberflächenschutz oder diffusionsdichte PE-Rohre mit äußerem Schutzmantel und Aluminiumsperrschicht zu verwenden (Typ 4 nach techn. Spezifikation PE-Rohre mit Schutzeigenschaften für sandbettfreie und grabenlose Verlegetechniken ). Unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit sind Ausnahmen möglich bei Erweiterungs- und Austauschmaßnahmen in kathodisch geschützten Stahlnetzen, um die Wirksamkeit des vorhandenen Korrosionsschutzes aufrecht zu erhalten sowie bei Nennweiten > d n 225 (PE) bzw. DN 300 (GGG). In diesen Fällen können Stahlrohre mit besonderem Außenschutz eingesetzt werden. Die zulässigen Zugkräfte sind den entsprechenden DVGW-Regelwerken zu entnehmen Mantelrohre (Schutzrohre) Die Auswahl und der Einsatz von Mantelrohren müssen im Hinblick auf Werkstoff, Festigkeit, Beschaffenheit und Dimension entsprechend der jeweiligen Einbausituation sowie ggf. den Anforderungen eines Baulastträgers, Betreibers und Eigentümers einer durch die Baumaßnahme beeinflussten Anlage (z.b. Straße, Bahngleis) erfolgen. Besondere Materialspezifikationen von RWE sind zu beachten. Scharfe Kanten an den Mantelrohrenden sind zu beseitigen bzw. durch einen geeigneten Kantenschutz zu entschärfen. Mantelrohre sind nach der Verlegung im Inneren von Schmutz und Feuchtigkeit zu befreien und zum Schutz vor dem Eintrag von Erdreich oder Wasser in geeigneter Art und Weise zu verschließen (z.b. durch herstellerseitig vorgefertigte auf das Schutzrohr und Produktenrohr vorkonfektionierte Verschlussmannschetten). Bei der Verwendung von Altrohrleitungen als Mantelrohr (Relining) sind die vorbereitenden Maßnahmen unabhängig vom Werkstoff des einzuziehenden Produktenrohres gemäß DVGW GW auszuführen Produktenrohre Polyethylen (PE) Die Anzahl der Rohrverbindungen ist durch den Einsatz von Ringbundware oder von Sonderlängen bei Stangenware zu minimieren. Rohrverbindungen für den Rohreinzug sind vorzugsweise mittels Heizelementstumpfschweißverfahren zu erstellen. Die zulässigen Mindestbiegeradien des Produktenrohres dürfen nicht unterschritten werden. Dies ist insbesondere beim Einfädeln des Rohrstranges in der Startgrube oder in den Einpflügschuh sowie durch die Auswahl geeigneter Gerätetypen (z.b. Ausbildung des Einbaukastens) zu gewährleisten.

6 Seite 6/12 Rohrverbindungen sind grundsätzlich spannungsfrei herzustellen. Insbesondere bei der Verbindung von Ringbundenden sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Dies kann z.b. durch Einbau eines geraden Rohrstücks beginnend und endend nahe den Baugrubenwänden, durch den Einsatz von Heizmatten oder den Einbau von entgegen gebogenen Ringbundstücken erfolgen. Beim Einzug in ein Mantelrohr muss das Produktenrohr gegen Riefenbildung geschützt werden. Dies kann z.b. durch Einsatz von PE-Rohren mit PP-Schutzmantel, Rohreinzugsköpfen, Abstandshaltern, Gleitkufen oder Rollenlager erfolgen. Bei kleinen Nennweiten ( d 63) können auch Rohre aus PE 100-RC oder PE-Xa verwendet werden (s. Anhang). Der Produktrohreinzug hat möglichst reibungsarm und versatzfrei zu erfolgen. Beim Einsatz von PE-Rohren mit additivem Schutzmantel ist der Verbindungsbereich nach Herstellerangaben nachträglich zu schützen (Schweißnahtvorbereitung, Nachumhüllung) Stahlrohre Es sind Rohre mit geeignetem mechanischem Außenschutz (z.b. Polypropylen (PP), PE mit glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) oder PE mit Faserzementmörtel (FZM)) zu verwenden. Der Verbindungsbereich ist nachträglich entsprechend den Herstellerangaben zu schützen. Die zulässigen Mindestbiegeradien der Produktenrohre dürfen nicht unterschritten werden. Beim Einzug in ein Mantelrohr ist im Regelfall das Produktenrohr durch Montage von isolierenden Gleitkufen oder Abstandshaltern gegen Durchbiegung, Beschädigungen oder Mantelrohrkontakt zu schützen. An den Mantelrohrenden sind wegen der auftretenden Scherkräfte besondere Maßnahmen (z.b. Einbau von PE- Sätteln) zu ergreifen. Der Produktrohreinzug hat möglichst reibungsarm zu erfolgen. Die Enden des Mantelrohres sind gegen eindringendes Wasser oder Erdreich zu schützen ( z.b. durch Manschetten und ggf. zusätzliche Verschlusskappen) Gussrohre Für den grabenlosen Einbau von duktilen Gussrohren sind zementmörtelumhüllte Gussrohre mit längskraftschlüssiger Steckmuffenverbindung einzusetzen. Nach Herstellung der Längskraftschlüssigkeit sind die Rohrverbindungen mit einer ZM-Schutzmanschette oder einer Schrumpfmanschette zu schützen. Um beim späteren Rohreinzug eine Beschädigung des Verbindungsschutzes zu verhindern, ist ein Blechkonus über dem Verbindungsbereich zu positionieren. Die Abwinklung bei Rohren der Nennweiten DN 100 bis DN 500 darf 3 nicht überschreiten. Der Kurvenradius darf bei diesen Dimensionen 115 m nicht unterschreiten. 4 Prüfungen und Nachweise 4.1 Anforderungen an die ausführenden Fachunternehmen Die ausführenden Fachunternehmen müssen im Besitz eines gültigen DVGW-Zertifikats in der zur Verlegung der Leitung erforderlichen Gruppe (Material, Druckstufe und Dimension) gemäß DVGW GW 301 bzw. GW 302 sowie der entsprechenden Zusatzgruppe für das jeweilige grabenlose Bauverfahren sein. Darüberhinaus haben die Baumaschinenführer einen Nachweis über eine erfolgte Schulung nach DVGW GW 129 zu erbringen. Vor der Beauftragung ist die erfolgreiche Präqualifikation des Fachunternehmens nach QS-Richtlinie (RWE Standard QMT ff) durch RWE erforderlich.

7 Seite 7/ Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Die Fachunternehmen haben die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz zu erfüllen. Dafür sind entsprechende organisatorische Maßnahmen zu treffen (z.b. Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, alternativ Teilnahme am Unternehmermodell der Berufsgenossenschaften) und Nachweise (z.b. über regelmäßig durchgeführte Sicherheitsunterweisungen) zu führen. Den Mitarbeitern sind ihren Tätigkeiten entsprechend Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung zu stellen Gefährdungsbeurteilungen Für die im Rahmen der Beauftragung durchzuführenden Tätigkeiten hat das Fachunternehmen entsprechende Gefährdungsbeurteilungen vorzuhalten und nachzuweisen. 4.2 Qualitätsüberwachung Allgemeines Die Nachweise über erfolgreich durchgeführte Prüfungen und die durchgeführten Maßnahmen zur Qualitätsüberwachung sind nach Vorgabe von RWE zu erbringen Prüfung von Schweißverbindungen PE-Schweißverbindungen Vor Beginn der Maßnahme sind für das Heizelementstumpfschweißverfahren (HS) nach Vorgabe von RWE Probeschweißungen unter Baustellenbedingungen durchzuführen, einer zerstörenden Prüfung zu unterziehen und zu bewerten. Zur Kontrolle und Überwachung sind vor dem Rohreinzug alle Schweißverbindungen visuell zu prüfen und zu bewerten. Zerstörende Prüfungen sind in angemessenem Umfang vorzunehmen. Bei Heizwendelschweißverbindungen erfolgt die visuelle Prüfung und Bewertung gemäß DVS-Richtlinie Tabelle 3 Bewertungsklasse 1. Die zerstörende Prüfung erfolgt gemäß DVS-Richtlinie Beiblatt 1, die Bewertung gemäß DVS-Richtlinie Beiblatt 4. Bei Stumpfscheißverbindungen erfolgt die visuelle Prüfung und Bewertung gemäß DVS-Richtlinie Tabelle 1 Bewertungsklasse 1. Die zerstörende Prüfung erfolgt als technologischer Biegeversuch gemäß DVS-Richtlinie , die Bewertung gemäß DVS-Richtlinie Beiblatt 3. Zusätzlich ist der Zugversuch gemäß DVS-Richtlinie anzuwenden; die Bewertung erfolgt gemäß DVS-Richtlinie Beiblatt Stahl-Schweißverbindungen Zur Kontrolle und Überwachung sind die Schweißverbindungen mittels zerstörungsfreier Prüfverfahren nach DVGW GW 350 zu prüfen und zu bewerten. Der Prüfumfang ist mit RWE festzulegen. Bewertungsgrundlage ist DIN EN ISO 5817, Bewertungsklasse C mit der Ausnahme von Wurzel- und Lagebindefehlern. Hier gilt Bewertungsklasse B Druckprüfung Vor Inbetriebnahme der Rohrleitung ist eine Druckprüfung nach den in den entsprechenden DVGW- Arbeitsblättern für die Errichtung beschriebenen Verfahren durchzuführen. Die detaillierte Beschreibung der Druckprüfverfahren ist DVGW W zu entnehmen. Bei bestimmten Verlegeverfahren (z.b. bei Fluss- oder Kanaldükerungen) kann es notwendig sein, die Druckprüfung von Leitungsabschnitten mit Schweißverbindungen vor dem Einziehen/Pressen durchzuführen.

8 Seite 8/12 Die Nachweise über die erfolgreich durchgeführte Druckprüfung sind nach Vorgabe von RWE zu erbringen. 4.3 Einmessen Das Einmessen hat gemäß DVGW GW 120 und den Einmessrichtlinien von RWE zu erfolgen. Der Verlauf der Leitung inklusive der Tiefenprofildaten muss exakt bestimmt werden können. Hierzu sind die Lage- und Höhendaten an ausreichend vielen Messpunkten während des Rohreinzugs zu ermitteln. Sofern eine Ermittlung nur während der Bauphase möglich ist, sind alle notwendigen Daten während der Verlegung zu dokumentieren. Es dürfen nur kalibrierte Ortungsinstrumente zum Einsatz kommen. Die Einmessunterlagen sind RWE zu übergeben. Die Mitarbeiter, die das Einmessen vornehmen, müssen einen gültigen Schulungsnachweis gemäß DVGW GW 128 besitzen. 4.4 Dokumentation der Rohrverlegearbeiten Die Rohrverlegearbeiten sind auf geeignete Weise (z.b. Rohrbuch, Rohrfolgeliste) nach Vorgabe von RWE zu dokumentieren. Hierzu gehört auch die verfahrens- und einsatzortabhängige Dokumentation der Zugkräfte.

9 Seite 9/12 5 Normen, Richtlinien, Vorschriften DIN EN ISO 5817 DIN 8074 ISO 4065 DVGW GW 120 DVGW GW 128 DVGW GW 301 DVGW GW 302 DVGW GW 304 DVGW GW 312 DVGW GW DVGW GW 321 Schweißen - Schmelzschweißverbindungen an Stahl, Nickel, Titan und deren Legierungen (ohne Strahlschweißen) - Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten Rohre aus Polyethylen (PE) - PE 80, PE Maße Rohre aus Thermoplasten - Universelle Wanddickentabelle Planwerke für die Rohrnetze der öffentlichen Gas- und Wasserversorgung Einfache vermessungstechnische Arbeiten an Gas- und Wasserrohrnetzen; Schulungsplan Unternehmen zur Errichtung, Instandsetzung und Einbindung von Rohrleitungen Anforderungen und Prüfungen Qualifikationskriterien an Unternehmen für grabenlose Neulegung und Rehabilitation von nicht in Betrieb befindlichen Rohrleitungen. Rohrvortrieb Statische Berechnung von Vortriebsrohren Rehabilitation von Gas- und Wasserrohrleitungen durch PE-Relining mit Ringraum; Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung Steuerbare horizontale Spülbohrverfahren für Gas- und Wasserrohrleitungen - Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung DVGW GW Grabenlose Auswechslung von Gas- und Wasserrohrleitungen, Teil 1: Press-/Ziehverfahren Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung DVGW GW Grabenlose Auswechslung von Gas- und Wasserrohrleitungen, Teil 2: Hilfsrohrverfahren Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung DVGW GW 323 DVGW GW 324 DVGW GW 325 DVGW GW 329 Grabenlose Erneuerung von Gas- und Wasserversorgungsleitungen durch Berstlining - Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung Fräs- und Pflugverfahren für Gas- und Wasserrohrleitungen - Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung Grabenlose Bauweisen für Gas- und Wasseranschlussleitungen - Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung Fachaufsicht und Fachpersonal für steuerbare horizontale Spühlbohrverfahren Lehr- und Prüfplan. DVGW GW 350 Schweißverbindungen an Rohrleitungen aus Stahl in der Gas- und Wasserversorgung - Herstellung, Prüfung und Bewertung DVGW W Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen (TRWV); Teil 2: Bau und Prüfung DVS Fehler an Schweißverbindungen aus thermoplastischen Kunststoffen - Merkmale, Beschreibung, Bewertung DVS Beiblatt 1 DVS Beiblatt 3 DVS Beiblatt 4 Prüfen von Schweißverbindungen an Tafeln und Rohren aus thermoplastischen Kunststoffen - Anforderungen im Zugversuch - Kurzzeitzug- Schweißfaktor f z Prüfen von Schweißverbindungen an Tafeln und Rohren aus thermoplastischen Kunststoffen - Anforderungen im technologischen Biegeversuch; Biegewinkel/Biegeweg Prüfen von Schweißverbindungen an Tafeln und Rohren aus thermoplastischen Kunststoffen - Anforderungen an Scher- und Schälversuche für

10 Seite 10/12 DVS DVS DVS PAS 1075 Hinweise der Hersteller das Heizwendel (HM)- und Heizelementmuffen (HD)-schweißen an Rohren und Formteilen Prüfen von Schweißverbindungen an Tafeln und Rohren aus thermoplastischen Kunststoffen - Zugversuch Prüfen von Schweißverbindungen an Tafeln und Rohren aus thermoplastischen Kunststoffen - Technologischer Biegeversuch Prüfen von Fügeverbindungen aus polymeren Werkstoffen - Scher- und Schälversuche. Rohre aus Polyethylen für alternative Verlegetechniken Abmessungen, technische Anforderungen und Prüfung Verlege- und Verarbeitungsanleitungen

11 Seite 11/12 6 Anhang Eine Prüfmethode zur Feststellung der Eignung von Polyethylen im Hinblick auf raue Bettungsbedingungen wird derzeit vom DVGW erarbeitet. Es gibt jedoch ausreichende Hinweise darauf, dass bestimmte PE- Qualitäten bzw. Rohrkonstruktionen den rauen Verlegebedingungen ausreichend gewachsen sind. Die Anforderungen an die Werkstoffe und Rohrtypen sind in der Technischen Spezifikation für PE-Rohre mit Schutzeigenschaften für sandbettfreie und grabenlose Verlegetechniken in Anlehnung an die PAS 1075 beschrieben. In begründeten Fällen kann von den unten stehenden Anforderungen abgewichen werden. Voraussetzung dafür ist eine besondere ingenieurmäßige Planung und Betreuung des Bauvorhabens. Tabelle 1: Empfehlungen für den Einsatz von PE-Rohrtypen bei grabenlosen Bauverfahren PE-Rohr Verfahren Typ1/Typ2 (1) (1) PE 100 mit Schutzrohr/Mantelrohr Typ 3/Typ4 PE-Xa Sandbettfreie Verlegung + o + o PE-Relining + ( d 63) + + ( d 25) Horizontalspülbohrverfahren - + o Bodenverdrängungsverfahren ( d 63) Press-/Ziehverfahren (Hilfsrohrverfahren) o + + o - + o (mit Gleitkufen) o Berstlining - + ( d 63) + ( d 63) Pflugverfahren (nicht Nachziehpflugverfahren) Mantelrohrverlegung (Auswahl des Mantelrohrs ggf. nach Vorgaben des Baulastträgers) + o o + o o (mit Gleitkufen) o Empfohlen + Möglich o Nicht zulässig - (1) Rohrtypen nach der Technischen Spezifikation der RWE für PE-Rohre mit Schutzeigenschaften für sandbettfreie und grabenlose Verlegetechniken in Anlehnung an die PAS 1075 Typ 1: Typ 2: Typ 3: Typ 4: Einschichtige Vollwandrohre aus PE 100 RC Zwei oder dreischichtige Rohre mit maßlich integrierten Schutzschichten aus PE 100 RC Rohre aus PE 100 RC mit Abmessungen nach DIN 8074/ISO 4065 mit äußerem Schutzmantel Diffusionsdichte Rohre mit Abmessungen nach DIN 8074/ISO 4065 mit äußerem Schutzmantel

12 Seite 12/12 7 Wesentliche Änderungen Keine, da Erstfassung. Kapitel Änderung

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