Die Filmförderung im Jahr 2013
|
|
- Roland Kranz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Filmförderung im Jahr 2013
2 Verteilplan Art. 7. Abs. 1 FiFV Filmförderung (Art. 3 und 4 FiG) Förderung der Filmkultur (Art. 5 FiG) Produktion Promotion, Vermittlung, Innovation Erfolgsabhängige Filmförderung (Produktion/Autoren) Stiftung Swiss Films Selektive Filmförderung Promotionsaktivitäten Spielfilm (Treatment, Drehbuch, Herstellung, Postproduktion) Filmfestivals Dokumentarfilm (Treatment, Projektentwicklung, Herstellung, Postproduktion) Vermittlung Zugang zur Filmkultur Animationsfilm (Projektentwicklung, Herstellung) Filmzeitschriften, Publikationen Nachwuchsfilme (Diplomfilme) Innovation Multimedia Produktionsförderung lateinische Schweiz Reserve Auswertung, Vielfalt, Verleih Weiterbildung Erfolgsabhängige Filmförderung (Kino/Verleih) 2 Focal Stiftung Weiterbildung Film und Audiovision Auswertungsförderung und Vielfalt Auswertung Romandie LV Fondation Romande Startförderung Schweizer Filme mit Schweizer Regie Arthouse-Verleihförderung (ausländische Arthouse-Filme) Schweizer Filmarchiv Restaurationsbeitrag Betriebsbeiträge und Investitionen Penthaz II Digitalisierungsförderung Kino Exportförderung Schweizer Filme Schweizer Filmpreis Treuhandkosten, Controlling und Prozessmanagement Treuhandkosten Controlling und Prozessmanagement Internationale Verpflichtungen Beteiligung am EU-Programm MEDIA Beitrag an MEDIA EU Beteiligung MEDIA CH Europäischer Kredit Beitrag Eurimages Europäisches Networking Fernsehkonzessionsabgaben (Art. 15 FiG)
3 Höchstbeiträge Filmförderung Verleih- und Kinoförderung Treatment Treatment Dokumentarfilm selektive Filmförderung Zusammen mit Gutschriften erfolgsabhängige Filmförderung Treatment Spielfilm selektive Filmförderung Zusammen mit Gutschriften erfolgsabhängige Filmförderung Step-Outline (mit Gutschriften erfolgsabhängige Filmförderung) Projektentwicklung Animationsfilm Dokumentarfilm und multimediale Projekte Drehbuch Drehbuchförderung Drehbuchförderung mit Zusatzkosten Herstellung Kurzfilm (Dokumentar- und Spielfilm unter 60 Min.) Animationsfilm (unter 60 Min.) Langer Dokumentarfilm (Schweizer- und Gemeinschaftsproduktionen) 1 Langer Kino-Spielfilm (inklusive Animationsfilm) Schweizer Film oder Gemeinschaftsproduktion mit verantwortlichem Schweizer Produktionsunternehmen 2 Gemeinschaftsproduktion mit verantwortlichem ausländischem Produktionsunternehmen und mit Schweizer Regie 3 Gemeinschaftsproduktion mit verantwortlichem ausländischem Produktionsunternehmen und mit ausländischer Regie 4 Postproduktion Beantragt durch das Produktionsunternehmen Förderung der Teilnahme von Filmschaffenden an Filmfestivals Beantragt durch Regie und Produktion gemeinsam Die Beiträge sind nach Festivals abgestuft. Massgeblich ist die separat publizierte Festivalliste. Auskünfte erteilen das BAK und Swiss Films. Festivals & Promotion Festivals & Markets Guidelines for Festival Participation pauschal maximal pauschal maximal maximal Exportförderung Höchstbeitrag 5 Startförderung für Schweizer Filme mit Schweizer Regie Höchstbeitrag bei minimaler Auswertung (je 14 Vorstellungen in zwei Kinoregionen) 6 Zusätzlich für jede weitere Kinoregion bis maximal 7 Kinoregionen 6 Verleihförderung für ausländische Arthouse Filme Höchstbeitrag 7 Höchstbeitrag pro Jahr und Firma 7 Arthouse Kinoförderung und Förderung der Digitalisierung Höchstbeitrag Digitalisierung 8 Höchstbeitrag Förderung der Angebotsvielfalt ohne Digitalisierung Anmerkungen Beiträge der selektiven Filmförderung dürfen 50 % der gesamten Projektkosten (bei Koproduktionen des Schweizer Anteils) nicht übersteigen. Zusammen mit Gutschriften aus der erfolgsabhängigen Filmförderung kann der Bundesbeitrag bis zu 70 % des Projektbudgets betragen (Art. 7 Abs. 5 Filmförderungsverordnung des Bundes FiFV). Soweit nicht anders erwähnt, gelten die Höchstbeiträge für Beiträge der selektiven und der erfolgsabhängigen Filmförderung. 1 4 In begründeten Ausnahmefällen kann der Höchstbeitrag wie folgt angepasst werden: Für die Anerkennung dieser Ausnahmen werden der Bezug zur Schweiz und die Bedeutung des Films für die Schweiz anhand folgender Kriterien definiert: Umfang des bestätigten ausländischen Finanzierungsanteils, insbesondere die öffentlichen Finanzierungen Ausserordentliche Höhe des Budgets und Möglichkeit den Schweizer Anteil zu halten (als Mehrheitsproduktion oder als Voraussetzung für Anerkennung) Für 4 gilt zusätzlich das Kriterium der Höhe der künstlerischen und technischen Beteiligung der Schweiz 5 Beantragt durch das Schweizer Produktionsunternehmen. Max. 50 % der gesamten ausgewiesenen Kosten werden übernommen Pro Vorstellung werden maximal 125 Startförderung ausgerichtet. Beantragt durch Verleih: Max. 50 %, respektive 70 % der gesamten ausgewiesenen Kosten werden übernommen (degressive Berechnung aufgrund der Eintritte, Kürzung ab bis Eintritten). 7 Beantragt durch Verleih: Max. 50 %, respektive 70 % der gesamten ausgewiesenen Kosten werden übernommen (degressive Berechnung aufgrund der Eintritte, Kürzung ab bis Eintritten). 8 Max. 50 % Kosten für Beamer und Server Für das Digitalisierungsprogramm sind nur Kinos zugelassen, die 2011 oder 2012 eine Förderzusage erhalten haben. Die Kinobetriebe müssen sich auch 2013 anmelden, um weitere Förderbeiträge zu erhalten. Anmeldefrist ist der 31. März Beim Digitalisierungs programm können keine neuen, erstmaligen Förder gesuche
4 Kalender Info Spielfilm Dokumentarfilm Animationsfilm Technischer Ausschuss Die finden nur wenn nötig statt. Bis zum Eingabetermin kann eine Sitzung beantragt werden Weitere Eingabefristen Exportförderung für Schweizer Filme: 1. April, 28. Juni, 2. September, 2. Dezember Startförderung für Schweizer Filme mit Schweizer Regie: 7 Tage vor Filmstart Verleihförderung für ausländische Arthouse Filme: 1 Tag vor Filmstart Anmeldefristen erfolgsabhängige Filmförderung Kommunikation Mit dem Newsletter informiert die Sektion Film regelmässig über ihre aktuellen Tätigkeiten wie Ausschreibungen, Koproduktions treffen, europäische Zusammenarbeit, Wettbewerbe und Preise, Medienmitteilungen, Förderresultate, etc. Diesen Dienst können Sie abonnieren unter: Aktuelles Filmförderung Die Förderungskonzepte und die entsprechende Verordnung finden Sie unter: Rechtliche Informationen Filmkultur Die Gesuchsformulare im Bereich Filmkultur finden Sie unter: Förderung der Filmkultur Kontakt Für allgemeine Fragen und Auskünfte zur Sektion Film verwenden Sie bitte folgende -Adresse: cinema.film@bak.admin.ch Für spezifische Fragen betreffend der selektiven Filmförderung, d.h. zu Gesuchen, Anerkennungen sowie Auszahlungen, verwenden Sie bitte folgende -Adresse: cinema.film@bak.admin.ch Filme und berechtigte Personen: Grundsätzlich vor Filmstart Festivalteilnahmen für Lang- und Kurzfilme: Bis zum 31. Dezember 2013 Filme, die einen selektiven Herstellungsbeitrag des BAK erhalten haben, werden bereits für die erfolgsabhängige Filmförderung vorerfasst. Gewisse Angaben, wie zum Beispiel der Verteilschlüssel zwischen Berechtigten der gleichen Kategorien sowie Festivalteilnahmen, sind dem BAK in jedem Fall bis zum jeweiligen Jahresende zu machen. Für spezifische Fragen betreffend der erfolgsabhängigen Filmförderung, d.h. zu Gesuchen, Auszahlungen oder zum Bezug der Gutschriften, verwenden Sie bitte folgende -Adresse: succes-cinema@bak.admin.ch Kontakt MEDIA Um die Teilnahme der Schweizer Filmschaffenden an europäischen Weiterbildungen zu fördern, stellt das Bundesamt für Kultur in Zusammenarbeit mit MEDIA Desk Suisse Weiter bildungsbeiträge zur Verfügung. Allfällige Änderungen vorbehalten Weitere Informationen: MEDIA Desk Suisse Neugasse 6 CH Zürich T F info@mediadesk.ch
5 Bundesamt für Kultur Sektion Film Hallwylstrasse Bern T F cinema.film@bak.admin.ch
Projektentwicklung. Animationsfilm
Die Filmförderung im Jahr 2015 1 5 Verteilplan Art. 7 Abs. 1 FiFV Filmförderung (Art. 3 und 4 FiG) Produktion Erfolgsabhängige Filmförderung (Produktion/Autoren) Selektive Filmförderung 27 262 400 22 284
MehrDie Schweizer Filmförderung im Jahr 2012
Die Schweizer Filmförderung im Jahr 2012 Verteilplan Art. 7. Abs. 1 FiFV Filmförderung (Art. 3 und 4 FiG) 26 858 500 Filmkultur (Art. 5 FiG) 14 064 600 Produktion 20 471 000 Promotion, Vermittlung, Innovation
MehrDie Filmförderung im Jahr 2014
Die Filmförderung im Jahr 2014 Verteilplan Art. 7. Abs. 1 FiFV Filmförderung (Art. 3 und 4 FiG) Produktion Erfolgsabhängige Filmförderung (Produktion/Autoren) 26 837 100 21 089 600 5 000 000 Internationale
MehrVerteilplan. Die Filmförderung im Jahr Internationale Zusammenarbeit CHF. Förderung der Filmkultur CHF
Internationale Zusammenarbeit 6 234 300 CHF Die Filmförderung im Jahr 2017 Förderung der Filmkultur 8 658 500 CHF Verteilplan Filmförderung 31 700 200 CHF Filmerbe und Archivierung 7 659 000 CHF 3 Inhalt
MehrVerteilplan. Die Filmförderung im Jahr Internationale Zusammenarbeit CHF. Förderung der Filmkultur CHF
Internationale Zusammenarbeit 5 397 200 CHF Die Filmförderung im Jahr 2018 Förderung der Filmkultur 8 496 700 CHF Verteilplan Filmförderung 31 085 900 CHF Filmerbe und Archivierung 8 870 100 CHF 3 Inhalt
MehrBUNDESAMT FÜR KULTUR FILMFÖRDERUNG
BUNDESAMT FÜR KULTUR FILMFÖRDERUNG FRISTEN 2011 Art. 19 Abs. 2 FiFV BEGUTACHTUNGSAUSSCHUSS AUSSCHUSS DOKUMENTARFILM Eingabetermin Sitzungen Notizen > Freitag, 10. Dezember > Freitag, 28. Januar > Freitag,
MehrBUNDESAMT FÜR KULTUR FILMFÖRDERUNG
BUNDESAMT FÜR KULTUR FILMFÖRDERUNG ORGANISATION SEKTION FILM LEITER DER SEKTION FILM Nicolas Bideau nicolas.bideau@bak.admin.ch SEKRETARIAT DER SEKTION FILM Béatrice Wittwer T 031 322 92 71 F 031 322 57
MehrEidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK. Förderung von Kurzfilmen. Bundesamt für Kultur BAK
Förderung von Kurzfilmen Kurzfilmtage Winterthur 9. November 2018 175 Kurzfilme werden in der Schweiz jährlich hergestellt, davon sind etwa die Hälfte Spielfilme 250 200 10% 150 Experimentalfilme 21% 21%
MehrTreuhandkosten, Controlling Treuhandkosten, Controlling
Die Filmförderung im Jahr 2016 Verteilplan Filmförderung Produktion Erfolgsabhängige Filmförderung (Produktion / Autorenschaft) Selektive Filmförderung Spielfilm (Treatment, Drehbuch, Herstellung, Postproduktion)
MehrVorwort 4 Der Schweizer Film im Jahr
Die Filmförderung im Jahr 204: Facts and Figures Inhalt Impressum Veröffentlicht vom Bundesamt für Kultur (BAK) Vorwort 4 Der Schweizer Film im Jahr 204 5 Redaktionsleitung: Ivo Kummer Redaktionelle Betreuung:
MehrDie Filmförderung im Jahr 2012: Facts and Figures
Die Filmförderung im Jahr 2012: Facts and Figures Inhalt Impressum Veröffentlicht vom Bundesamt für Kultur (BAK) Vorwort 5 Der Schweizer Film im Jahr 2012 6 Redaktionsleitung: Ivo Kummer Redaktionelle
MehrSchweizer Filmförderung
Schweizer Filmförderung ZHdK Alpenseminar, 16.03.2016 Ziele 1. Das BAK, die Sektion und die Gesetze 2. selektive Filmförderung Succès Cinéma Filmstandortförderung 3. Förderkategorien & Förderkriterien
MehrVorwort 4 Der Schweizer Film im Jahr Selektive Filmförderung 9 Erfolgsabhängige Filmförderung 15. Förderung der Filmkultur 19
Die Filmförderung im Jahr 205: Facts and Figures Inhalt Impressum Veröffentlicht vom Bundesamt für Kultur (BAK) Redaktionsleitung: Ivo Kummer Redaktionelle Betreuung: Emma Isolini Texte: Ivo Kummer Laurent
MehrVerordnung des EDI über die Filmförderung
Verordnung des EDI über die Filmförderung (FiFV) Änderung vom 22. Juni 2006 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet: I Die Verordnung des EDI vom 20. Dezember 2002 1 über die Filmförderung
MehrDie Filmförderung im Jahr 2017 Facts and Figures
Die Filmförderung im Jahr 207 Facts and Figures Million Eintritte für Schweizer Filme und Koproduktionen 3 Inhalt Vorwort Der Schweizer Film im Jahr 207 2 Filmproduktion Selektive Filmförderung 5 Erfolgsabhängige
MehrANERKENNUNG ALS OFFIZIELLE KOPRODUKTION
PRAKTISCHE HINWEISE DEFINITION SCHWEIZER FILM Kapitel 1 Anhang A ANERKENNUNG ALS OFFIZIELLE KOPRODUKTION Kapitel 2 Anhang B Kontakt für Fragen Sektion Film BAK, Filmförderung Hallwlystrasse 15, CH- 3003
MehrAusschreibung Schweizer Filmpreis 2015
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Ausschreibung Schweizer Filmpreis 2015 Das Bundesamt für Kultur (BAK), gestützt auf Art. 7 des Filmgesetzes (FiG, SR 443.1) und die Verordnung
MehrAusschreibung Schweizer Filmpreis 2017
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Ausschreibung Schweizer Filmpreis 2017 Das Bundesamt für Kultur (BAK), gestützt auf Art. 7 des Filmgesetzes (FiG, SR 443.1) und die Verordnung
MehrPraktische Hinweise internationale Koproduktionen
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Praktische Hinweise internationale Koproduktionen Eine Koproduktion entsteht, wenn Produzent/innen verschiedener Länder einen Vertrag
MehrKommentar zum neuen Modell der erfolgsabhängigen Filmförderung
Kommentar zum neuen Modell der erfolgsabhängigen Filmförderung Ein Leitfaden von Matthias Bürcher und Robert Boner V1.3 16.10.2012 http://www.artfilm.ch/extra/kommentar-eaff.pdf Kommentar EaFF! -1-! 16.10.2012
MehrDie Filmförderung im Jahr 2016 Facts and Figures
Die Filmförderung im Jahr 206 Facts and Figures 3 Oscar-Nominationen mit Schweizer Beteiligung 98 Anmeldungen zum Schweizer Filmpreis 3 Inhalt Vorwort 3 Der Schweizer Film im Jahr 206 4 Filmproduktion
MehrVerordnung des EDI über die Filmförderung. (FiFV) 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen. vom 20. Dezember 2002 (Stand am 15.
Verordnung des EDI über die Filmförderung (FiFV) vom 20. Dezember 2002 (Stand am 15. November 2008) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 8, 11 Absatz 1 und 12 Absatz
MehrVerordnung des EDI über die Filmförderung. (FiFV) 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen. vom 20. Dezember 2002 (Stand am 4.
Verordnung des EDI über die Filmförderung (FiFV) 443.113 vom 20. Dezember 2002 (Stand am 4. Juli 2006) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 8, 11 Absatz 1 und 12 Absatz
MehrVerordnung des EDI über die Filmförderung
Verordnung des EDI über die Filmförderung (FiFV) vom 20. Dezember 2002 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 8, 11 Absatz 1 und 12 Absatz 3 des Filmgesetzes vom 14.
MehrBerner Filmförderung. Richtlinien
gültig ab 1. Januar 2015 Erziehungsdirektion des Kantons Bern der Berner Filmförderung 683772 Seite 2 von 15 Inhaltsverzeichnis der Berner Filmförderung... 2 1 Die Berner Filmförderung... 4 1.1 Kurzporträt...
MehrRichtlinien der Berner Filmförderung
der Berner Filmförderung gültig ab 1. Januar 2015 Erziehungsdirektion des Kantons Bern Inhaltsverzeichnis der Berner Filmförderung... 1 1 Die Berner Filmförderung... 3 1.1 Kurzporträt... 3 1.2 Zweck und
MehrPraktische Hinweise zur Filmstandortförderung (FiSS)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Praktische Hinweise zur Filmstandortförderung (FiSS) Dieses Dokument ergänzt die Verordnung des EDI über die Filmförderung (FiFV, 443.113).
MehrGender-Datenerfassung in der Filmförderung
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Gender-Datenerfassung in der Filmförderung Praktische Hinweise des Bundesamts für Kultur (BAK) zur Gender-Datenerfassung in der Filmförderung,
MehrVerordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz des Schweizer Filmschaffens und die MEDIA-Ersatz-Massnahmen
Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz des Schweizer Filmschaffens und die MEDIA-Ersatz-Massnahmen (IPFiV) vom 21. April 2016 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),
MehrUnsere Herausforderungen für die Zukunft
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Perspektiven für die Legislatur 2008 2011 der Sektion Film des Bundesamtes für Kultur Unsere Herausforderungen für die Zukunft In Kürze
MehrVerordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz des Schweizer Filmschaffens und die MEDIA-Ersatz-Massnahmen
Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz des Schweizer Filmschaffens und die MEDIA-Ersatz-Massnahmen (IPFiV) 443.122 vom 21. April 2016 (Stand am 1. Juli 2018) Das Eidgenössische
Mehr1. Abschnitt: Ziele. 2. Abschnitt: Instrumente. vom 25. November 2015
Verordnung des EDI über das Förderungskonzept 2016 2017 für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes vom 25. November 2015 Das Eidgenössische
MehrFilm- und Kinostatistik Schweiz Die Schweizer Filmproduktion (Kino und Fernsehen),
Département fédéral de l'intérieur DFI Office fédéral de la statistique OFS 16 Kultur und Medien Juni 28 Film- und Kinostatistik Schweiz Die Schweizer Filmproduktion (Kino und Fernsehen), 1913 27 Inhaltsverzeichnis
MehrMEDIA geförderte Schweizer Projekte 2011
MEDIA geförderte Schweizer Projekte 2011 Version 2.1. Zuletzt aktualisiert am 26.2.2013 Übersicht MEDIA Beiträge für Schweizer Projekte (in Euro) 2009 2010 2011 Einzelprojekte 25'000 90'000 65'000 Projektpakete
MehrVerordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Leseförderung
Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Leseförderung vom 5. Juli 2016 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf Artikel 28 Absatz 1 des Kulturförderungsgesetzes vom 11.
MehrAnmeldung Shortrun Preis
Gärtnerstrasse 50, CH 4057 Basel Telefon +41 61 386 98 28 mail@tweaklab.org, www.tweaklab.org Anmeldung Shortrun Preis gestiftet von tools for media & art Anmeldung 1.1 Gesuchsteller/in Name / Vorname:
MehrDie Schweizer Filmförderung im Jahr 2011: Facts and Figures
Die Schweizer Filmförderung im Jahr 2011: Facts and Figures Inhalt Impressum Veröffentlicht vom Bundesamt für Kultur (BAK) Redaktionsleitung: Nicole Greuter Redaktionelle Betreuung: Eva Locher Texte: Ivo
MehrReglement. Postproduktionspreis. im Rahmen der. gestiftet von
Reglement Postproduktionspreis im Rahmen der gestiftet von Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand... 3 2 Auswahlverfahren... 3 3 Allgemeine Vergabebedingungen... 3 4 Formelle Kriterien... 4 5 Dienstleistungen...
MehrFörderrichtlinien des Filmfonds Wien
Filmfonds Wien Mariahilfer Straße 76 1070 Wien T +43 1 526 5088 office@filmfonds-wien.at Förderrichtlinien des Filmfonds Wien H. Kinoförderung Gemäß Beschluss des Kuratoriums vom 24. April 2014 2 Filmfonds
MehrKurzinformation Wirtschaft
Das Medienboard Berlin-Brandenburg vergibt Darlehen und Zuschüsse für Filmund Medienprojekte in der Region Berlin-Brandenburg. Ziel des Programms Ziel des Programms Wer wird gefördert? Das Medienboard
MehrFernsehförderung in Österreich. Lola Basara-Hengl
Fernsehförderung in Österreich Lola Basara-Hengl ORF Film- Fernsehabkommen Förderung von Kinofilmen Fernsehfonds Austria Förderung von - Fernsehfilmen - Fernsehdokus - Fernsehserien Fördersysteme Vereinbarung
MehrAntrag auf Erteilung/Änderung einer vorläufigen Projektbescheinigung
Antrag auf Erteilung/Änderung einer vorläufigen Projektbescheinigung Gemäß 52 Filmförderungsgesetz (FFG) ffg_ap-v1.0.0102 BAFA 2017 Quelle: http://www.bafa.de Seite 1 von 7 Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen
MehrE v a l u a t i o n d e r F i l m f ö r d e r u n g s k o n z e p t e d e s B u n d e s
E v a l u a t i o n d e r F i l m f ö r d e r u n g s k o n z e p t e d e s B u n d e s 2 0 1 2 2 0 1 5 Schlussbericht zuhanden der Sektion Film des Bundesamts für Kultur (BAK) Luzern/Zürich, Mai 2015
MehrVerordnung des EDI über die Filmförderung
Verordnung des EDI über die Filmförderung (FiFV) vom 21. April 2016 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 8 Absatz 2, 11 Absatz 1, 12 Absatz 3 und 26 Absatz 2 des Filmgesetzes
MehrDarüber hinaus müssen mindestens 100% der Förderung in Hessen Verwendung finden.
Merkblatt Produktionsförderung für Kurz- und Experimentalfilme Nach den Richtlinien der HessenFilm und Medien kann für die Herstellung von Kurz- und Experimentalfilmen sowie sonstigen audiovisuellen Projekten
Mehrvom 3. Juli 2002 (Stand am 1. Januar 2016)
Filmverordnung (FiV) 443.11 vom 3. Juli 2002 (Stand am 1. Januar 2016) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 25 Absatz 3 und 34 des Filmgesetzes vom 14. Dezember 2001 1 (FiG), 2 verordnet:
MehrVerordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes
Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes vom 29. November 2016 Das Eidgenössische Departement
MehrVerordnung des EDI über die MEDIA-Ersatz-Massnahmen
Verordnung des EDI über die MEDIA-Ersatz-Massnahmen (MEDIA-Ersatz-Verordnung) 443.122 vom 16. Juni 2014 (Stand am 1. Januar 2014) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel
MehrPACTE DE L AUDIOVISUEL 2012-2015 PROZESSBESCHRIEB
PACTE DE L AUDIOVISUEL 2012-2015 PROZESSBESCHRIEB 1. Der Pacte de l audiovisuel Die Konzession schreibt vor, dass die SRG zur Förderung des Schweizer Filmschaffens beizutragen hat, namentlich durch die
MehrJahrgang: 1982 Wohnsitz: Würzburg, Berlin Sprachen: Englisch
OLIVER KIENLE, REGISSEUR UND AUTOR KONTAKT Hemma Heine t +49 30 890 090 85 f +49 30 890 090 86 hemma@anotherstory.de KURZBIOGRAFIE Bereits als Jugendlicher arbeitet Oliver Kienle als Autor, Zeichner und
MehrVerwaltungsreglement Max-Müller- Fonds
Verwaltungsreglement Max-Müller- Fonds 87.55 Vom. Dezember 0 (Stand. Januar 06) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Ziffer. des RRB Nr. 0/60 vom. Dezember 0 beschliesst: Zweck Die Zinserträge
MehrBriefwechsel vom 20. Oktober 2006 zur Änderung des Koproduktionsabkommens vom 15. Mai 1990 zwischen der Schweiz und Italien auf dem Gebiet des Films
Briefwechsel vom 20. Oktober 2006 zur Änderung des Koproduktionsabkommens vom 15. Mai 1990 zwischen der Schweiz und Italien auf dem Gebiet des Films Abgeschlossen am 20. Oktober 2006 In Kraft getreten
MehrAbkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Gemeinschaft Belgiens auf dem Gebiet des Films
Übersetzung 1 Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Gemeinschaft Belgiens auf dem Gebiet des Films (Koproduktionsabkommen zwischen der Schweiz und der Französischen
MehrVerordnung des EDI über die Filmförderung
Verordnung des EDI über die Filmförderung (FiFV) Änderung vom 12. Dezember 2011 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet: I Die Verordnung des EDI vom 20. Dezember 2002 1 über die Filmförderung
Mehr1. allgemeine Subventionsgrundsätze der Magistratsabteilung 7- Kultur. 2. Filmförderung: Subventionsrichtlinien
Filmförderung Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 Kultur lt. Beschluss des Wiener Gemeinderats vom 13.12.2013 (basierend auf dem Beschluss des Wiener Gemeinderats vom 15.12.2010) 1. allgemeine
MehrFilmförderungsgesetz
Beck`sche Gesetzestexte Kommentar Filmförderungsgesetz Kommentar von Harro von Have, erena Fischer-Zernin 1. Auflage Filmförderungsgesetz Have / Fischer-Zernin schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrEidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK. Die Finanzierung der Schweizer Kinofilmproduktion
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Die Finanzierung der Schweizer Kinofilmproduktion 2012-2017 V1.0 30.7.2018 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung... 3 1 Vorwort... 4 2 Methodologie
MehrTeilliquidationsreglement
Teilliquidationsreglement 1. Zweck Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Voraussetzung und das Verfahren für die Teilliquidation der Sammelstiftung PensFlex, nachfolgend Stiftung genannt, gemäss Art.
MehrMerkblatt für Gesuchstellende Beitrag an die Verleihkosten in der Schweiz
Präsidialdepartement Basel-Stadt Abteilung Kultur Fachausschuss Film und Medienkunst BS/BL Marktplatz 30a 4001 Basel Merkblatt für Gesuchstellende Beitrag an die Verleihkosten in der Schweiz In der Regel
MehrAntrag auf Erteilung einer Bescheinigung/eines Ursprungszeugnisses
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung/eines Ursprungszeugnisses Gemäß Filmförderungsgesetz (FFG)/Runderlass Außenwirtschaft ffg_ab-v1.0.0126 BAFA 2017 Quelle: http://www.bafa.de Seite 1 von 8 Sie benötigen
MehrDie Schweizer Filmförderung im Jahr 2010: Facts and Figures
Die Schweizer Filmförderung im Jahr 2010: Facts and Figures Inhalt Impressum Herausgabe: Bundesamt für Kultur (BAK) Redaktionsleitung: Christian Ströhle Redaktionelle Betreuung: Franca von Scarpatetti
MehrAbkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Republik Ungarn. über. Beziehungen im audiovisuellen Bereich
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ungarn über Beziehungen im audiovisuellen Bereich - 2 - Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die
MehrFörderprogramme für die Kultur- und Kreativwirtschaft
MERKBLATT Innovation und Umwelt Förderprogramme für die Kultur- und Kreativwirtschaft Dieses Merkblatt gibt einen Überblick über die in München und Oberbayern verfügbaren Förderprogramme für die Kultur-
MehrInformationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)
Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) 1. Zweck dieses Merkblatts Dieses Merkblatt gibt eine Übersicht darüber, welche Tätigkeiten im
MehrFilmförderung in Österreich 2008 bis 2012
Filmförderung in Österreich 2008 bis 2012 Recherche durchgeführt von der österreichischen kulturdokumentation Anja Lungstraß Xenia Kopf im Auftrag von Dachverband der Filmschaffenden in Kooperation mit
Mehr2253-S. Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises
2253-S Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei vom 14. August 2013 Az.: A II 5 4525-23-386 Die Bayerische Staatskanzlei erlässt im Einvernehmen
MehrDas EU-Programm für die Kreativ- und Filmbranche. Creative Europe MEDIA
Das EU-Programm für die Kreativ- und Filmbranche 2014 2020 Creative Europe MEDIA Kontakt Österreichisches Filminstitut Creative Europe Desk Austria MEDIA Esther Krausz, MA Martina Lattacher Stiftgasse
MehrAusfüllhinweise. zur Beantragung einer Projektbescheinigung nach 52 Abs. 1 Filmförderungsgesetz
Ausfüllhinweise zur Beantragung einer Projektbescheinigung nach 52 Abs. 1 Filmförderungsgesetz Ausfüllhinweise 2 1 Allgemeines Die Bescheinigung nach 51 Abs. 1 Filmförderungsgesetz (FFG) dient zur Vorlage
MehrFilmfestivals: Beitrag zur Angebotsvielfalt 2011
16 Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport Locarno, 8.8.2013 Filmfestivals: Beitrag zur Angebotsvielfalt 2011 Studie im Auftrag der Conférence des festivals erste Resultate Auskunft: Jela Skerlak,
MehrMEDIA geförderte Schweizer Projekte 2012
MEDIA geförderte Schweizer Projekte 2012 Übersicht MEDIA Beiträge für Schweizer Projekte (in Euro) Einzelprojekte 90'000 65'000 80'000 Projektpakete 130'000 0 331'000 Interaktive Werke 0 0 25'000 TV Koproduktion
MehrKreatives Europa. Barbara Gessler, Leiterin Kulturreferat Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur. Wien, 2. April 2014
Kreatives Europa Barbara Gessler, Leiterin Kulturreferat Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur Wien, 2. April 2014 1 Die Exekutivagentur in der Praxis Umsetzung der Programme GD Bildung und
MehrRichtlinien über die finanzielle Unterstützung von Fotoprojekten von gesamtschweizerischer Bedeutung
Richtlinien über die finanzielle Unterstützung von Fotoprojekten vom 5. April 2004 Das Eidgenössische Departement des Innern erlässt folgende Richtlinien: 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Gegenstand
MehrAbkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung des Königreichs der Niederlande. über
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen - 2 - Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
MehrGEMEINDE STALDENRIED
GEMEINDE STALDENRIED REGLEMENT ÜBER DIE WOHNBAUFÖRDERUNG Die Urversammlung der Gemeinde Staldenried eingesehen die Artikel 69, 75 und 78 der Kantonsverfassung; eingesehen die Art. 2, 17, 146 und 147 des
MehrVerordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus
Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (Verordnung gegen Radikalisierung und Extremismus) vom 16. Mai 2018 Der Schweizerische Bundesrat,
MehrVerordnung über die Förderung von Design und Fotografie
Verordnung über die Förderung von Design und Fotografie (Designförderungsverordnung) vom 7. Dezember 2007 (Stand am 1. Januar 2008) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 des Bundesbeschlusses
MehrNeues Kinder- und Jugendförderungsgesetz ab 1. Januar 2013 Übersicht über die Fördermechanismen insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit
Neues Kinder- und Jugendförderungsgesetz ab 1. Januar 2013 Übersicht über die Fördermechanismen insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit Stand Ende Februar (ek) Wichtige Vorbemerkungen: Das
MehrMerkblatt für Gesuchstellende Herstellungsbeitrag Film (inkl. serielle Formate, Transmedia- und Crossmedia-Projekte)
Präsidialdepartement Basel-Stadt Abteilung Kultur Fachausschuss Film und Medienkunst BS/BL Marktplatz 30a 4001 Basel Merkblatt für Gesuchstellende Herstellungsbeitrag Film (inkl. serielle Formate, Transmedia-
MehrRichtlinien für das Ressort Literatur
Stadt Zürich, Präsidialdepartement Dienstabteilung Kultur Richtlinien für das Ressort Literatur 1. Grundlagen 2 2. Förderung von Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzern 3 2.1 Werkjahre
MehrAntrag auf Gewährung eines zinslosen Förderungsdarlehens bzw. Zuwendung aus Mitteln der
Antrag auf Gewährung eines zinslosen Förderungsdarlehens bzw. Zuwendung aus Mitteln der Stiftung Kuratorium Die Beauftragte der junger deutscher Film und Bundesregierung für Kultur und Medien für den Bereich
MehrAusschreibung Preise Film- und Medienkunst BS/BL
Präsidialdepartement Basel-Stadt Abteilung Kultur Geschäftsstelle Film und Medienkunst BS/BL Marktplatz 30a 4001 Basel Ausschreibung Preise Film- und Medienkunst BS/BL Die neue Förderung Film und Medienkunst
MehrMerkblatt Produktionsförderung für Projekte mit Herstellungskosten bis 1,5 Mio. Euro
Merkblatt Produktionsförderung für Projekte mit Herstellungskosten Nach den Richtlinien der HessenFilm und Medien kann für die Herstellung von Kinofilmen, Kurzfilmen, Experimentalfilm und sonstigen audiovisuellen
Mehrvom 13. September 1994 (Stand 1. Januar 2015)
Nr. 40 Kulturförderungsgesetz vom. September 994 (Stand. Januar 05) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 4. Februar 994, beschliesst: Grundsätze Der
MehrFrage Seit fünf Jahren gibt es die Zürcher Filmstiftung. Bezüglich Ausstrahlung und Auftritt ist die Filmstiftung heute:
Auswertung der Online-Umfrage 5 Jahre Zürcher Filmstiftung Allgemeine Feststellungen Die Umfrage wurde online, in anonymisierter Form durchgeführt und stiess auf grosse Resonanz: 339 Personen haben den
Mehr2253-W. Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises
Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises 2253-W Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie
MehrEU Förderprogramme Ein Überblick und praktische Tipps Frauen verändern EUROPA verändert Frauen Fachkonferenz 27. Mai 2009
EU Förderprogramme Ein Überblick und praktische Tipps Frauen verändern EUROPA verändert Frauen Fachkonferenz 27. Mai 2009 Ines Spengler Rat der Gemeinden und Regionen Europas Rat der Gemeinden und Regionen
MehrPROJEKTEINGABE UND BUDGETIERUNG
SBKV-Workshop PROJEKTEINGABE UND BUDGETIERUNG 21. November 2018 Mathias Bremgartner Projektleiter Theater, Direktion Kultur und Soziales Migros-Genossenschafts-Bund Mathias Bremgartner, Projektleiter Theater,
Mehr"Filmstandort Österreich"
Pressekonferenz mit Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner, dem Produzenten und Obmann des WKÖ-Fachverbandes Filmindustrie, Danny Krausz, und dem Schauspieler Karl Markovics "Filmstandort Österreich"
MehrDas Schweizer Filmpublikum
Observatoire Science, Politique et Société Visions du réel Nyon, Das Schweizer Filmpublikum Olivier Moeschler Erste Resultate Informationen zur Studie Im Auftrag der Sektion Film (BAK) Durchgeführt durch
MehrKonzession für den Teleclub
Konzession für den Teleclub (Konzession Teleclub) vom 24. Mai 2006 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf das Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 1 über Radio und Fernsehen (RTVG) und in Ausführung der
MehrSpartenoffene Förderung Berlin 2017/2018 ( City Tax ) Informationsveranstaltung
Spartenoffene Förderung Berlin 2017/2018 ( City Tax ) Informationsveranstaltung 12.12.2016 Infoveranstaltung Spartenoffene Förderung Berlin 2017/2018 12.12.2016 Kontakte und Ansprechpersonen Für Projekte
MehrFILM/FERNSEH-ABKOMMEN
FILM/FERNSEH-ABKOMMEN Projektnummer Gemeinsame Kommission c/o ÖSTERREICHISCHES FILMINSTITUT Spittelberggasse 3 1070 Wien Finanzierungsantrag für die Herstellung eines programmfüllenden Kinofilms (Mindestlänge:
MehrUnterstützungsgesuch. 1. Gesuchsteller. Name: Adresse: 1.1 Name des Gesuchstellers (Organisation, Vereinigung oder juristischen Person) Website:
Unterstützungsgesuch Bitte füllen Sie das nachstehende Formular möglichst kurz und prägnant aus. Der vollständige Antrag besteht aus diesem Formular sowie den verlangten Anhängen (siehe unten). Anträge
Mehr