Ausschreibung Schweizer Filmpreis 2015
|
|
- Waltraud Salzmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Ausschreibung Schweizer Filmpreis 2015 Das Bundesamt für Kultur (BAK), gestützt auf Art. 7 des Filmgesetzes (FiG, SR 443.1) und die Verordnung des EDI über den Schweizer Filmpreis (SR ) informiert: I. Schweizer Filmpreis Der Schweizer Filmpreis 2015 wird in folgenden Kategorien ausgeschrieben: a) Bester Spielfilm b) Bester Dokumentarfilm c) Bester Kurzfilm d) Bester Animationsfilm e) Bestes Drehbuch für einen Spielfilm f) Beste Darstellerin g) Bester Darsteller h) Beste Darstellung in einer Nebenrolle i) Beste Filmmusik j) Beste Kamera k) Beste Montage 2. Voraussetzung für die Teilnahme am Schweizer Filmpreis 2015 ist eine fristgerechte Anmeldung durch den Inhaber/die Inhaberin der Filmrechte. Die Anmeldung beinhaltet: - Unterzeichnetes, vollständig ausgefülltes Anmeldeformular - Décharge-Erteilung (Swiss Films und Schweizer Filmakademie) - Visionierungskopie (DVD oder Datei) für technische Spezifikationen siehe Beiblatt Swiss Films ist vom BAK beauftragt, das Anmeldungsverfahren durchzuführen. Alle Filme müssen ausnahmslos bis am 30. September 2014 angemeldet werden. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. In folgenden Fällen kann der Nachweis der Zulassung auch bis 16. Dezember 2014 erbracht werden, sofern die Anmeldung fristgerecht bis 30. September erfolgte: - Nachweis der Selektion eines Films, der an den Solothurner Filmtagen 2015 aufgeführt wird. (siehe Ziffer 15) - Nachweis der Kinoauswertung in der Schweiz für die Monate Oktober bis Dezember 2014 (siehe Ziffer 14)
2 3. Zugelassen sind Filme, welche die Bedingungen von Art. 4 der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über den Schweizer Filmpreis erfüllen, d.h.: i. Schweizer Filme im Sinne von Art. 2. Abs. 2 des Filmgesetzes oder anerkannte Koproduktionen, die von einem Regisseur oder einer Regisseurin mit Schweizer Bürgerrecht oder mit Wohnsitz in der Schweiz realisiert wurden. ii. iii. iv. Selektion im Hauptprogramm eines schweizerischen Filmfestivals oder eines bedeutenden ausländischen Festivals (siehe Ziffer 15) oder Auswertung in einem Kino in der Schweiz (siehe Ziffer 14). Fernsehfilme sind zugelassen, wenn sie unabhängig produziert und in einem Schweizer Kino ausgewertet wurden (siehe Ziffer 14) Schulfilme sind zugelassen, wenn sie unabhängig produziert und entweder in einem Schweizer Kino (siehe Ziffer 14) ausgewertet oder an einem Filmfestival gemäss der Succès Festival Liste des Bundesamtes für Kultur (siehe Ziffer 15) selektioniert wurden. 4. Die eingereichten Unterlagen müssen eine Liste der Personen enthalten, die sich für die Preise nach Ziffer 1 e) bis k) bewerben. Auf der Liste sind Funktion, Adresse und Nationalität der Person aufzuführen. Unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Zugelassen sind nur Personen mit Schweizer Bürgerrecht oder mit Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (Ausweis C / Ausweis B muss mindestens 12 Monate vor der Anmeldung ausgestellt worden sein). 5. Swiss Films erstellt die Liste der Filme und Personen, welche die Zulassungsbedingungen erfüllen. Die Liste wird vom BAK geprüft und der Nominierungskommission unterbreitet. Die Kommission nominiert die Filme und Personen in den verschiedenen Kategorien. 6. Die Preissummen des BAK für nominierte Filme und Personen betragen: a) 5 x CHF 25'000 für die Kategorie «Bester Spielfilm» b) 5 x CHF 25'000 für die Kategorie «Bester Dokumentarfilm» c) 5 x CHF 10'000 für die Kategorie «Bester Kurzfilm» d) 3 x CHF 10'000 für die Kategorie «Bester Animationsfilm» e) 3 x CHF 5'000 für die Kategorie «Bestes Drehbuch» ausbezahlt an die jeweiligen Autor/innen f) 3 x CHF 5'000 für die Kategorie «Beste Darstellerin» ausbezahlt an die jeweiligen Darstellerinnen g) 3 x CHF 5'000 für die Kategorie «Bester Darsteller» ausbezahlt an die jeweiligen Darsteller h) 3 x CHF 5'000 für die Kategorie «Beste Darstellung in einer Nebenrolle» ausbezahlt an die jeweiligen Darsteller/innen i) 3 x CHF 5'000 für die Kategorie «Beste Filmmusik», ausbezahlt an die jeweiligen Komponist/innen j) 3 x CHF 5'000 für die Kategorie «Beste Kamera», 2/5
3 ausbezahlt an die die jeweiligen Chefkameraleute k) 3 x CHF 5'000 für die Kategorie «Beste Montage». ausbezahlt an die jeweiligen Editor/innen 7. Pro Kategorie wird unter den nominierten Filmen ein Preisträger oder eine Preisträgerin ausgewählt. Für den Gewinn des Filmpreises werden keine zusätzlichen Geldbeträge ausgerichtet. 8. Für die Preise nach Ziffer 1 a) und b) sowie e) bis k) sind nur lange Filme zugelassen (mindestens 60 Minuten). 9. Zum Preis für das beste Drehbuch nach Ziffer 1 e) sind Drehbücher für Spielfilme zugelassen. Als künstlerisch verantwortlich gelten die Autorinnen und Autoren, die auf dem Abspann erscheinen. 10. Zum Preis für die beste schauspielerische Leistung nach Ziffer 1 f), g) und h) sind Rollen in Spielfilmen zugelassen. Der Preis nach Ziffer 1 h) wird nur für die Leistung in einer substantiellen Nebenrolle gewährt. 11. Zum Preis für die beste Filmmusik nach Ziffer 1 i) ist die Musik in einem Spiel- oder Dokumentarfilm zugelassen. Die Musik muss speziell für den angemeldeten Film geschaffen worden sein (Originalwerk). 12. Zum Preis für die beste Kamera nach Ziffer 1 j) ist die Kameraarbeit in einem Spiel- oder Dokumentarfilm zugelassen. 13. Zum Preis für die beste Montage nach Ziffer 1 k) ist die Montagearbeit in einem Spiel- oder Dokumentarfilm zugelassen. 14. Die Kinoauswertung muss in der Schweiz im Kalenderjahr 2014 in mindestens einem Kino während zwei Wochen mit sieben Vorstellungen pro Woche erfolgt sein. 15. Filme, die nicht im Kino ausgewertet wurden, müssen 2014 an einem Filmfestival gemäss der geltenden Succès Festival Liste des Bundesamtes für Kultur ( oder im Hauptprogramm der Solothurner Filmtage 2015 (Panorama Schweiz) selektioniert worden sein. 3/5
4 16. Im Falle einer Nominierung erbringt der Inhaber/die Inhaberin der Filmrechte folgende Leistungen: - Teilnahme der nominierbaren Personen an der Nacht der Nominationen ( ) - Teilnahme der nominierten Personen am Nominees Luncheon (Februar 2015) - Teilnahme der nominierten Filme und Personen an der Woche der Nominierten in Genf und Zürich ( ) - Teilnahme der nominierten Personen am Briefing zur Vorbereitung der Preisverleihung - Teilnahme der nominierten Personen an der Verleihung des Schweizer Filmpreises ( ) - Bereitstellen von Filmstills und Filmausschnitten zu Promotionszwecken : - Ausschnitt oder Zusammenschnitt von rund 30 Sekunden Länge pro Nomination. - Zwei bis fünf Ausschnitte pro Kategorie, mit deutsch/französischen Untertiteln, in einer Gesamtlänge von mindestens 8 Minuten für alternative und zusätzliche Einspieler. - Zurverfügungstellung des Trailers. Die Verleihung sowie Empfang und Afterparty des Schweizer Filmpreises werden aufgezeichnet. Ein Live-Stream wird auf und den Webseiten der SRG aufgeschaltet, und /oder kann in Teilen oder als Ganzes im TV oder Radio Live oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgestrahlt werden. II. Ehren- und Spezialpreis werden zudem folgende Preise verliehen: a) Ehrenpreis für das Gesamtwerk b) Spezialpreis für eine herausragende technische und/oder gestalterische Leistung 2. Die Mitglieder der Nominierungskommission empfehlen dem BAK eine Preisträgerin oder einen Preisträger. Das BAK entscheidet abschliessend auf der Grundlage der Empfehlung der Nominierungskommission. 3. Zugelassen sind Personen mit Schweizer Nationalität sowie Personen mit Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. 4. Die Preissummen des BAK für die prämierten Leistungen betragen: a) 1 x CHF 30'000 für die Kategorie «Ehrenpreis» ausbezahlt an die für das Gesamtwerk gewählte Person b) 1 x CHF 5'000 für die Kategorie «Spezialpreis» ausbezahlt an die für ihre Leistung im technischen und/oder gestalterischen Bereich gewählte Person 5. Der Ehrenpreis honoriert eine Person, deren Gesamtwerk oder überragendes Engagement die Schweizer Filmgeschichte und Filmkultur bis heute massgeblich prägt und von grosser gesellschaftlicher Bedeutung ist. 6. Der Spezialpreis honoriert eine herausragende technische und/oder gestalterische Leistung in einem abendfüllenden Dokumentar-, Spiel- oder Animationsfilm, der für den aktuellen Schweizer Filmpreis angemeldet ist. 4/5
5 Zugelassen sind u.a. Leistungen eines Kostüm- oder Maskenbildners, einer Toningenieurin, eines Beleuchters, einer Synchronsprecherin. Ausgeschlossen sind Leistungen in einer Funktion, die im Rahmen der anderen Kategorien des Schweizer Filmpreises geehrt werden, d.h. Produktion, Regie, Drehbuch, Schauspiel, Kamera, Filmmusik und Montage. 7. Der Ehrenpreisträger, die Ehrenpreisträgerin wird angefragt. Mit der Annahme erbringt der Preisträger oder die Preisträgerin folgende Leistungen: - Teilnahme mit Film (nach Absprache) an der Woche der Nominierten in Genf und Zürich ( ) - Teilnahme am Briefing zur Vorbereitung der Preisverleihung - Teilnahme an der Verleihung des Schweizer Filmpreises ( ) - Bereitstellen von Filmstills und Filmausschnitten zu Promotionszwecken nach Absprache - Zur Verfügung stehen für die Medienberichterstattung (u.a. Interviews) Die Verleihung des Schweizer Filmpreises wird aufgezeichnet. Ein Live-Stream wird auf und den Webseiten der SRG aufgeschaltet. Ausschnitte davon sind für Kurznachrichten bestimmt. 8. Der Spezialpreis wird anlässlich der Preisverleihung am bekanntgegeben. Bern, /5
Ausschreibung Schweizer Filmpreis 2017
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Ausschreibung Schweizer Filmpreis 2017 Das Bundesamt für Kultur (BAK), gestützt auf Art. 7 des Filmgesetzes (FiG, SR 443.1) und die Verordnung
MehrEidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK. Förderung von Kurzfilmen. Bundesamt für Kultur BAK
Förderung von Kurzfilmen Kurzfilmtage Winterthur 9. November 2018 175 Kurzfilme werden in der Schweiz jährlich hergestellt, davon sind etwa die Hälfte Spielfilme 250 200 10% 150 Experimentalfilme 21% 21%
MehrDie Filmförderung im Jahr 2013
Die Filmförderung im Jahr 2013 Verteilplan Art. 7. Abs. 1 FiFV Filmförderung (Art. 3 und 4 FiG) 27 220 700 Förderung der Filmkultur (Art. 5 FiG) 16 033 600 Produktion 20 850 000 Promotion, Vermittlung,
MehrBUNDESAMT FÜR KULTUR FILMFÖRDERUNG
BUNDESAMT FÜR KULTUR FILMFÖRDERUNG FRISTEN 2011 Art. 19 Abs. 2 FiFV BEGUTACHTUNGSAUSSCHUSS AUSSCHUSS DOKUMENTARFILM Eingabetermin Sitzungen Notizen > Freitag, 10. Dezember > Freitag, 28. Januar > Freitag,
MehrBUNDESAMT FÜR KULTUR FILMFÖRDERUNG
BUNDESAMT FÜR KULTUR FILMFÖRDERUNG ORGANISATION SEKTION FILM LEITER DER SEKTION FILM Nicolas Bideau nicolas.bideau@bak.admin.ch SEKRETARIAT DER SEKTION FILM Béatrice Wittwer T 031 322 92 71 F 031 322 57
MehrRichtlinien zur Vergabe des 39. Max Ophüls Preises
Richtlinien zur Vergabe des 39. Max Ophüls Preises 1. Vorbemerkungen In Würdigung der Verdienste des aus Saarbrücken stammenden Regisseurs MAX OPHÜLS vergibt die Filmfestival Max Ophüls Preis ggmbh jährlich
MehrAusschreibung Preise Film- und Medienkunst BS/BL
Präsidialdepartement Basel-Stadt Abteilung Kultur Geschäftsstelle Film und Medienkunst BS/BL Marktplatz 30a 4001 Basel Ausschreibung Preise Film- und Medienkunst BS/BL Die Förderung Film und Medienkunst
MehrProjektentwicklung. Animationsfilm
Die Filmförderung im Jahr 2015 1 5 Verteilplan Art. 7 Abs. 1 FiFV Filmförderung (Art. 3 und 4 FiG) Produktion Erfolgsabhängige Filmförderung (Produktion/Autoren) Selektive Filmförderung 27 262 400 22 284
MehrANERKENNUNG ALS OFFIZIELLE KOPRODUKTION
PRAKTISCHE HINWEISE DEFINITION SCHWEIZER FILM Kapitel 1 Anhang A ANERKENNUNG ALS OFFIZIELLE KOPRODUKTION Kapitel 2 Anhang B Kontakt für Fragen Sektion Film BAK, Filmförderung Hallwlystrasse 15, CH- 3003
MehrReglement. Postproduktionspreis. im Rahmen der. gestiftet von
Reglement Postproduktionspreis im Rahmen der gestiftet von Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand... 3 2 Auswahlverfahren... 3 3 Allgemeine Vergabebedingungen... 3 4 Formelle Kriterien... 4 5 Dienstleistungen...
MehrWir laden Sie zur Teilnahme am internationalen Kurzfilmwettbewerb. Tee und Liebe ein. Dort können Sie in einem Kurzfilm Ihr
Internationales Kurzfilmfestival 2016-2017 in China Internationaler Kurzfilmwettbewerb Tee und Liebe Hinweise für die Teilnahme Wir laden Sie zur Teilnahme am internationalen Kurzfilmwettbewerb Tee und
MehrAnmeldung Shortrun Preis
Gärtnerstrasse 50, CH 4057 Basel Telefon +41 61 386 98 28 mail@tweaklab.org, www.tweaklab.org Anmeldung Shortrun Preis gestiftet von tools for media & art Anmeldung 1.1 Gesuchsteller/in Name / Vorname:
MehrVerteilplan. Die Filmförderung im Jahr Internationale Zusammenarbeit CHF. Förderung der Filmkultur CHF
Internationale Zusammenarbeit 5 397 200 CHF Die Filmförderung im Jahr 2018 Förderung der Filmkultur 8 496 700 CHF Verteilplan Filmförderung 31 085 900 CHF Filmerbe und Archivierung 8 870 100 CHF 3 Inhalt
MehrVerteilplan. Die Filmförderung im Jahr Internationale Zusammenarbeit CHF. Förderung der Filmkultur CHF
Internationale Zusammenarbeit 6 234 300 CHF Die Filmförderung im Jahr 2017 Förderung der Filmkultur 8 658 500 CHF Verteilplan Filmförderung 31 700 200 CHF Filmerbe und Archivierung 7 659 000 CHF 3 Inhalt
MehrAusschreibung Preise Film- und Medienkunst BS/BL
Präsidialdepartement Basel-Stadt Abteilung Kultur Geschäftsstelle Film und Medienkunst BS/BL Marktplatz 30a 4001 Basel Ausschreibung Preise Film- und Medienkunst BS/BL Die neue Förderung Film und Medienkunst
Mehr24'Fsbw' einreichungsunterlagen
24'Fsbw' 2018 einreichungsunterlagen Ausschreibung Wettbewerb um den Baden-Württembergischer Filmpreis für Werbefilm Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Corporate Film ist einer der wichtigsten Faktoren
MehrDie Schweizer Filmförderung im Jahr 2012
Die Schweizer Filmförderung im Jahr 2012 Verteilplan Art. 7. Abs. 1 FiFV Filmförderung (Art. 3 und 4 FiG) 26 858 500 Filmkultur (Art. 5 FiG) 14 064 600 Produktion 20 471 000 Promotion, Vermittlung, Innovation
MehrPraktische Hinweise internationale Koproduktionen
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Praktische Hinweise internationale Koproduktionen Eine Koproduktion entsteht, wenn Produzent/innen verschiedener Länder einen Vertrag
MehrGender-Datenerfassung in der Filmförderung
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Gender-Datenerfassung in der Filmförderung Praktische Hinweise des Bundesamts für Kultur (BAK) zur Gender-Datenerfassung in der Filmförderung,
MehrVerordnung des EDI über das Förderungskonzept für Schweizer Preise, Schweizer Grand Prix und Ankäufe
Verordnung des EDI über das Förderungskonzept 2017 2020 für Schweizer Preise, Schweizer Grand Prix und Ankäufe vom 6. Mai 2016 (Stand am 1. Juni 2016) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt
Mehrvom 23. November 2011 (Stand am 1. Januar 2012) 1. Abschnitt: Koordination und Zusammenarbeit
Verordnung über die Förderung der Kultur (Kulturförderungsverordnung, KFV) 442.11 vom 23. November 2011 (Stand am 1. Januar 2012) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 46 des Kulturförderungsgesetzes
MehrBriefwechsel vom 20. Oktober 2006 zur Änderung des Koproduktionsabkommens vom 15. Mai 1990 zwischen der Schweiz und Italien auf dem Gebiet des Films
Briefwechsel vom 20. Oktober 2006 zur Änderung des Koproduktionsabkommens vom 15. Mai 1990 zwischen der Schweiz und Italien auf dem Gebiet des Films Abgeschlossen am 20. Oktober 2006 In Kraft getreten
MehrMedienpreis 2016 Hessen/Thüringen Kategorie Film
Präambel: Das medienwerk ist ein Studio für Kommunikation und Film im Werra-Meißner- Kreis. Es bietet einen Bildungs-und Gestaltungsraum für digitale Medien. Ziel des medienwerks ist es, den Umgang mit
MehrAusschreibung DAAD Preis 2017 für ausländische Studierende an deutschen Hochschulen
Ausschreibung DAAD Preis 2017 für ausländische Studierende an deutschen Hochschulen Der Deutsche Akademische Austauschdienst stellt der Universität Bayreuth im Jahr 2017 ein Preisgeld von 1.000 Euro zur
Mehr2253-S. Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises
2253-S Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei vom 14. August 2013 Az.: A II 5 4525-23-386 Die Bayerische Staatskanzlei erlässt im Einvernehmen
MehrDie Filmförderung im Jahr 2012: Facts and Figures
Die Filmförderung im Jahr 2012: Facts and Figures Inhalt Impressum Veröffentlicht vom Bundesamt für Kultur (BAK) Vorwort 5 Der Schweizer Film im Jahr 2012 6 Redaktionsleitung: Ivo Kummer Redaktionelle
MehrRichtlinien. über die gemeindlichen Ehrungen
Richtlinien über die gemeindlichen Ehrungen Ausgabe Mai 2016 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf 84 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz), vom 4.
MehrRICHTLINIEN, TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND AUSWAHLVERFAHREN ZUR VERGABE DES DEUTSCHEN FILMMUSIKPREISES 2017
Stand: 13.04.2017 RICHTLINIEN, TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND AUSWAHLVERFAHREN ZUR VERGABE DES DEUTSCHEN FILMMUSIKPREISES 2017 Der Preis Der DEUTSCHE FILMMUSIKPREIS wird am 3. November 2017 zum vierten Mal und
MehrVerordnung über die Förderung von Design und Fotografie
Verordnung über die Förderung von Design und Fotografie (Designförderungsverordnung) vom 7. Dezember 2007 (Stand am 1. Januar 2008) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 des Bundesbeschlusses
MehrAnmeldeformular Anmeldung zum Studiengang Bachelor of Science in Osteopathie
Filière d études Bachelor of Science en ostéopathie Studiengang Bachelor of Science in Osteopathie Anmeldeformular Anmeldung zum Studiengang Bachelor of Science in Osteopathie Anmeldung für das Studienjahr
MehrJahrgang: 1982 Wohnsitz: Würzburg, Berlin Sprachen: Englisch
OLIVER KIENLE, REGISSEUR UND AUTOR KONTAKT Hemma Heine t +49 30 890 090 85 f +49 30 890 090 86 hemma@anotherstory.de KURZBIOGRAFIE Bereits als Jugendlicher arbeitet Oliver Kienle als Autor, Zeichner und
MehrPACTE DE L AUDIOVISUEL 2012-2015 PROZESSBESCHRIEB
PACTE DE L AUDIOVISUEL 2012-2015 PROZESSBESCHRIEB 1. Der Pacte de l audiovisuel Die Konzession schreibt vor, dass die SRG zur Förderung des Schweizer Filmschaffens beizutragen hat, namentlich durch die
MehrKonzession für den Teleclub
Konzession für den Teleclub (Konzession Teleclub) vom 24. Mai 2006 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf das Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 1 über Radio und Fernsehen (RTVG) und in Ausführung der
MehrDie Filmförderung im Jahr 2014
Die Filmförderung im Jahr 2014 Verteilplan Art. 7. Abs. 1 FiFV Filmförderung (Art. 3 und 4 FiG) Produktion Erfolgsabhängige Filmförderung (Produktion/Autoren) 26 837 100 21 089 600 5 000 000 Internationale
MehrFirmenprofil. Beste Nebendarstellerin, Beste Tonbearbeitung, Bestes Kostüm, außerdem Nominierungen in den Kategorien Beste Regie,
Firmenprofil Die 23/5 Filmproduktion (sprich: dreiundzwanzig fünf) wurde im April 2004 von Regisseur und Autor Hans-Christian Schmid gegründet. 2005 kam die Produzentin Britta Knöller als zweite Geschäftsführerin
MehrZulassungsprüfung zum Masterstudium am Institut für Film und Fernsehen Filmakademie Wien der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Institut für Film und Fernsehen - Filmakademie Wien Metternichgasse 12, 1030 Wien, Tel.: +43 1 71155 2902, Fax.: +43 1 71155 2999 e-mail: weidinger-a@mdw.ac.at homepage: http://www.mdw.ac.at/filmakademie
Mehr2253-W. Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises
Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises 2253-W Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie
MehrVorwort 4 Der Schweizer Film im Jahr
Die Filmförderung im Jahr 204: Facts and Figures Inhalt Impressum Veröffentlicht vom Bundesamt für Kultur (BAK) Vorwort 4 Der Schweizer Film im Jahr 204 5 Redaktionsleitung: Ivo Kummer Redaktionelle Betreuung:
MehrErläuternder Bericht zur Änderung der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung Erläuternder Bericht zur Änderung der Verordnung über die Verhütung von Unfällen
MehrVerordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Leseförderung
Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Leseförderung vom 5. Juli 2016 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf Artikel 28 Absatz 1 des Kulturförderungsgesetzes vom 11.
MehrÄnderung der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung Änderung der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)
MehrFilmfestivals: Beitrag zur Angebotsvielfalt 2011
16 Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport Locarno, 8.8.2013 Filmfestivals: Beitrag zur Angebotsvielfalt 2011 Studie im Auftrag der Conférence des festivals erste Resultate Auskunft: Jela Skerlak,
MehrVorwort 4 Der Schweizer Film im Jahr Selektive Filmförderung 9 Erfolgsabhängige Filmförderung 15. Förderung der Filmkultur 19
Die Filmförderung im Jahr 205: Facts and Figures Inhalt Impressum Veröffentlicht vom Bundesamt für Kultur (BAK) Redaktionsleitung: Ivo Kummer Redaktionelle Betreuung: Emma Isolini Texte: Ivo Kummer Laurent
Mehr1 Zielsetzung Qualität Spezielles Angebotsprofil Transparenz für die Kunden Qualitätssicherungs-Kommission...
WELLNESS DESTINATION REGLEMENT INHALTE 1 Zielsetzung...2 1.1 Qualität... 2 1.2 Spezielles Angebotsprofil... 2 1.3 Transparenz für die Kunden... 2 2 Qualitätssicherungs-Kommission...2 3 Voraussetzung zur
MehrDeutsch-französischer Jugendpreis KINEMA auf dem 30. Internationalen Filmfestival Braunschweig (7. bis 13. November 2016)
Deutsch-französischer Jugendpreis KINEMA auf dem 30. Internationalen Filmfestival Braunschweig (7. bis 13. November 2016) Wichtige Informationen Der KINEMA-Preis Auf dem 30. Internationalen Filmfestival
MehrAbkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Gemeinschaft Belgiens auf dem Gebiet des Films
Übersetzung 1 Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Gemeinschaft Belgiens auf dem Gebiet des Films (Koproduktionsabkommen zwischen der Schweiz und der Französischen
Mehr1. Abschnitt: Ziele. 2. Abschnitt: Instrumente. vom 25. November 2015
Verordnung des EDI über das Förderungskonzept 2016 2017 für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes vom 25. November 2015 Das Eidgenössische
MehrAbkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Republik Ungarn. über. Beziehungen im audiovisuellen Bereich
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ungarn über Beziehungen im audiovisuellen Bereich - 2 - Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die
MehrDEUTSCHER PREIS FÜR SYNCHRON 2009/ Teilnahmebedingungen
DEUTSCHER PREIS FÜR SYNCHRN 2009/ 2010 Teilnahmebedingungen Wettbewerb Mit dem DEUTSCHEN PREIS FÜR SYNCHRN werden jährlich seit 2000 Schauspielerinnen Schauspieler, Regisseure Autoren geehrt, die durch
MehrVerordnung über die Kulturförderung der Stadt Langenthal vom 2. Juli 2008 (in Kraft ab 1. Januar 2009) 11.2 V
Verordnung über die Kulturförderung der Stadt Langenthal vom. Juli 008 (in Kraft ab. Januar 009) Version:. September 008 Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE KULTURFÖRDERUNG DER STADT LANGENTHAL I.
MehrDEUTSCHER PREIS FÜR SYNCHRON 2008/ 2009 Teilnahmebedingungen
DEUTSCHER PREIS FÜR SYNCHRN 2008/ 2009 Teilnahmebedingungen Wettbewerb Mit dem DEUTSCHEN PREIS FÜR SYNCHRN werden jährlich seit 2000 Schauspielerinnen Schauspieler, Regisseure Autoren geehrt, die durch
MehrAbkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung des Königreichs der Niederlande. über
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen - 2 - Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
MehrMeldepflicht von Programmveranstaltern (Art. 3 RTVG und Art. 2 RTVV) analog:
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Meldepflicht von Programmveranstaltern (Art. 3 RTVG und Art. 2 RTVV) Meldeformular I. Allgemeine
MehrDekret über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen
46.00 Dekret über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen vom 6. August 98 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen, ) gestützt auf Art. 9 und 89 des Schulgesetzes ) vom 7. April 98 und Art. 8
MehrThema: Stadt-Land-schaf(f)t Heilbronner Köpfe
Otto-Rombach-Stipendium 2018 Ausschreibung Bildende Kunst Thema: Stadt-Land-schaf(f)t Heilbronner Köpfe Teilnahme- und Ausschreibungsbedingungen zur Verleihung des Otto-Rombach-Stipendiums am 15. November
Mehrvom 23. November 2011 (Stand am 1. Januar 2013) 1. Abschnitt: Koordination und Zusammenarbeit
Verordnung über die Förderung der Kultur (Kulturförderungsverordnung, KFV) 442.11 vom 23. November 2011 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 46 des Kulturförderungsgesetzes
MehrDeichbullen die Serie. Die Deichbullen 2 I 3
Informationsmappe Deichbullen die Serie. ist eine vom norddeutschen Filmemacher Michael Söth und der Kabuja Filmproduktion in 2015 produzierte Independent-Webserie. Die Serie ist eine Mischung aus Büttenwarder
MehrErläuternder Bericht zur Änderung der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung Erläuternder Bericht zur Änderung der Verordnung über die Verhütung von Unfällen
Mehrvom 3. Juli 2002 (Stand am 1. Januar 2016)
Filmverordnung (FiV) 443.11 vom 3. Juli 2002 (Stand am 1. Januar 2016) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 25 Absatz 3 und 34 des Filmgesetzes vom 14. Dezember 2001 1 (FiG), 2 verordnet:
MehrEinreichung. Die Einreichung zum Österreichischen Buchpreis ist kostenlos.
Einreichung Einreichberechtigt sind Verlage, die Mitglied im Hauptverband des Österreichischen Buchhandels, im Börsenverein des Deutschen Buchhandels oder im Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband
MehrVerordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus
Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (Verordnung gegen Radikalisierung und Extremismus) vom 16. Mai 2018 Der Schweizerische Bundesrat,
MehrBewerbungsformblatt für das Filmstudium der Hamburg Media School 2016
Bewerbungsformblatt für das Filmstudium der Hamburg Media School 2016 Fachrichtung (Regie, Kamera, Produktion oder Drehbuch): Anrede: Name: Vorname: Adresse: Foto PLZ, Ort: Geburtsdatum: Telefon (mobil):
MehrPraktische Hinweise zur Filmstandortförderung (FiSS)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Praktische Hinweise zur Filmstandortförderung (FiSS) Dieses Dokument ergänzt die Verordnung des EDI über die Filmförderung (FiFV, 443.113).
MehrKONTAKTDATEN DES WETTBEWERBTEILNEHMERS/EINREICHERS. Mail Alter Tätigkeit (optional)
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus senden Sie es zusammen mit dem Film ein! ANMELDEFORMULAR KATEGORIE E DOKUMENTARE Originalfilmtitel Produktionsland Länge (in Sek.) Entstehungsjahr Sprache
MehrCLEAN! AUSGEZEICHNETE LEISTUNGEN BEWERBEN SIE SICH JETZT! Fraunhofer Reinheitstechnik-Preis
FRAUNHOFER-INSTITUT FÜR PRODUKTIONSTECHNIK UND AUTOMATISIERUNG IPA AUSGEZEICHNETE LEISTUNGEN BEWERBEN SIE SICH JETZT! CLEAN! 2015 Fraunhofer Reinheitstechnik-Preis CLEAN! 2015 Bewerben Sie sich jetzt mit
MehrZulassungsreglement für den Studiengang Master of Science in Physiotherapie (Zulassungsreglement; ZulR MScPT) 1
Zulassungsreglement für den Studiengang Master of Science in Physiotherapie (Zulassungsreglement; ZulR MScPT) Der Schulrat der Berner Fachhochschule, gestützt auf Artikel 5 Absatz 4 des Bundesgesetzes
MehrZernez Energia 2020 Pilotprojekt II Studienauftrag im selektiven Verfahren
Zernez Energia 2020 Pilotprojekt II Studienauftrag im selektiven Verfahren Präqualifikation Antrag auf Teilnahme Das Team nimmt zur Kenntnis, dass ein nicht vollständig eingereichter bzw. nicht vollständig
MehrReglement über die Fachmaturitäten
Reglement über die Fachmaturitäten Vom 6. Juni 007 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 0 des Mittelschulgesetzes vom 5. Juni 005 ) verfügt:. Allgemeines
MehrI Grenzübertritt und Anmeldung. Originaltext. (Stand am 25. Januar 2005)
Originaltext 0.142.115.142 Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die fremdenpolizeiliche Rechtsstellung der beiderseitigen Staatsangehörigen im anderen Vertragsstaat Abgeschlossen
MehrVorbereitungsdossier zum Kinotag
Vorbereitungsdossier zum Kinotag Foto: Andri Stadler Grafik: Vertot 1 Organisation...3 1.1 Organisationskommitee...3 1.2 Was uns am Herzen liegt...4 1.3 Ablauf Kinotag...5 1.4 Plan Vorführort...6 2 Filme
MehrSchweizer Filmförderung
Schweizer Filmförderung ZHdK Alpenseminar, 16.03.2016 Ziele 1. Das BAK, die Sektion und die Gesetze 2. selektive Filmförderung Succès Cinéma Filmstandortförderung 3. Förderkategorien & Förderkriterien
MehrJahresbericht der Radio- und Fernsehveranstalter
Jahresbericht der Radio- und Fernsehveranstalter Erhebungsperiode: Kalenderjahr 2011 (1.1.2011 bis 31.12.2011) Rechtsgrundlage RTVO Art. 27 A. Allgemeine Angaben A1. Name des Programms Sat.1 Schweiz A2.
MehrDeutsch-französischer Jugendpreis KINEMA auf dem 28. Internationalen Filmfest Braunschweig (11. bis 16. November 2014)
Deutsch-französischer Jugendpreis KINEMA auf dem 28. Internationalen Filmfest Braunschweig (11. bis 16. November 2014) Wichtige Informationen Der KINEMA-Preis Auf dem 28. Internationalen Filmfest in Braunschweig
MehrGemeinsame Ausschreibung für den Innovationspreis Berlin Brandenburg 2016
Gemeinsame Ausschreibung für den Innovationspreis Berlin Brandenburg 2016 Der Innovationspreis ist von der Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung des Landes Berlin und dem Minister für Wirtschaft
MehrVerordnung des EDI über neuartige Lebensmittel
Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel vom 16. Dezember 2016 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 16 Buchstabe a, 17 Absätze 3 und 5 sowie 95 Absatz 3 der Lebensmittel-
MehrFilm- und Kinostatistik Schweiz Die Schweizer Filmproduktion (Kino und Fernsehen),
Département fédéral de l'intérieur DFI Office fédéral de la statistique OFS 16 Kultur und Medien Juni 28 Film- und Kinostatistik Schweiz Die Schweizer Filmproduktion (Kino und Fernsehen), 1913 27 Inhaltsverzeichnis
MehrReglement über die Aufnahmeprüfung an die Universität Zürich
Reglement über die Aufnahmeprüfung an die Universität Zürich 45. Reglement über die Aufnahmeprüfung an die Universität Zürich (vom 6. Dezember 00),. Teil: Allgemeine Bestimmungen. Die Universität Zürich
MehrMeldepflicht von Programmveranstaltern (Art. 3 RTVG und Art. 2 RTVV)
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Meldepflicht von Programmveranstaltern (Art. 3 RTVG und Art. 2 RTVV) Meldeformular I. Allgemeine
MehrGesuch um Vorbescheid für die Zulassung zur eidg. Höheren Fachprüfung für Kommunikationsleiterin/ Kommunikationsleiter.
Gesuch um Vorbescheid für die Zulassung zur eidg. Höheren Fachprüfung für Kommunikationsleiterin/ Kommunikationsleiter (Prüfungsordnung 2016) Prüfungsjahr: Der Vorbescheid ergeht mit Blick auf die im Gesuch
MehrBEWERBUNGSUNTERLAGEN ZUM VKU-INNOVATIONSPREIS 2019
BEWERBUNGSUNTERLAGEN ZUM VKU-INNOVATIONSPREIS 2019 Teilnahmebedingungen Berlin, 08.03.2018 Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.460 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen
MehrWas ist der goldene Spatz? Was heißt eigentlich Juryarbeit? Gesucht werden Kinder,
Was ist der goldene Spatz? Jedes Jahr findet das große Festival für Filme, Fernsehprogramme und Onlineangebote für Kinder statt: der GOLDENE SPATZ. Präsentiert werden deutschsprachige Kino- und Fernsehfilme,
MehrVerordnung des EDI über neuartige Lebensmittel. vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Mai 2017)
Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel 817.022.2 vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Mai 2017) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 16 Buchstabe a, 17 Absätze
MehrRichtlinien über das Auswahlverfahren für die Nominierungen zum Deutschen Filmpreis und die Zuerkennung des Deutschen Filmpreises
Richtlinien über das Auswahlverfahren für die Nominierungen zum Deutschen Filmpreis und die Zuerkennung des Deutschen Filmpreises (in der Fassung des Vorstandsbeschlusses vom 11.02.2005) 1. Präambel: 1.1
MehrFüllen Sie bitte diese Bewerbung aus und senden Sie diese (per Post) an:
BEWERBUNG Wir freuen uns, dass Sie auf den Take Off Award aufmerksam geworden sind. Der Take Off Award ist der deutsche Freiwilligenpreis, der ehrenamtlich Tätige auszeichnet stellvertretend in vier Kategorien
MehrAufnahmeverfahren 2018 Master of Arts in Film, Studienbeginn Herbstsemester 2018
An alle Kandidatinnen und Kandidaten Master of Arts in Film Zürcher Hochschule der Künste Darstellende Künste und Film Laura Zimmermann Aufnahmeverfahren Master of Arts in Film laura.zimmermann@zhdk.ch
MehrAnton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW homepage: INFORMATIONSBLATT
Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 6914 e-mail: studienabteilung@mdw.ac.at homepage: http://www.mdw.ac.at INFORMATIONSBLATT MASTERSTUDIUM BUCH UND DRAMATURGIE Anmeldefrist für die
Mehrüber die Aufnahmekapazität und den Eignungstest für den Studiengang der Humanmedizin an der Universität Freiburg im akademischen Jahr 2017/18
.. Verordnung vom. März 07 über die Aufnahmekapazität und den Eignungstest für den Studiengang der Humanmedizin an der Universität Freiburg im akademischen Jahr 07/8 Der Staatsrat des Kantons Freiburg
MehrReglement über die Gewährung von Unterstützung durch den SSO-Stipendienfonds vom 1. Januar 2016
Reglement über die Gewährung von Unterstützung durch den SSO-Stipendienfonds vom 1. Januar 2016 A. Voraussetzungen und Umfang Art. 1 1 Eine Unterstützung durch den SSO-Stipendienfonds kann erhalten, wer
MehrVerordnung über die externe Prüfung für Betriebsökonomen
Verordnung über die externe Prüfung für Betriebsökonomen 412.105.7 vom 5. Mai 1987 (Stand am 5. Dezember 2006) Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf Artikel 50 Absatz 2 des über
MehrVerordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe (Prüfungsverordnung MedBG)
[Signature] [QR Code] Dieser Text ist eine provisorische Fassung. Massgebend ist die definitive Fassung, welche unter www.bundesrecht.admin.ch veröffentlicht werden wird. Verordnung über die eidgenössischen
MehrStatistik Schweiz des Filmes und des Kinos Die Filmproduktion in der Schweiz Unternehmen, Umsatz und Angestellte
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS 16 Kultur und Medien August 2015 Statistik Schweiz des Filmes und des Kinos Die Filmproduktion in der Schweiz 2013 Unternehmen, Umsatz
MehrRichtlinien des Bundesrates für die Nutzung von Frequenzen für Radio und Fernsehen im VHF- und UHF-Band
Richtlinien des Bundesrates für die Nutzung von Frequenzen für Radio und Fernsehen im VHF- und UHF-Band (VHF/UHF-Richtlinien) vom 2. Mai 2007 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 54 Absatz
Mehr