Richtlinien. über die gemeindlichen Ehrungen

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1 Richtlinien über die gemeindlichen Ehrungen Ausgabe Mai 2016

2 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf 84 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz), vom 4. September 1980 folgende Richtlinien: Art. 1 Anerkennungspreis Die Einwohnergemeinde Hünenberg kann jährlich einen Anerkennungspreis an Personen, Organisationen oder Institutionen im Bereich der Freiwilligenarbeit verleihen, die sich für das Gemeinwohl der Bevölkerung in Hünenberg einsetzen, oder die mit Ideen und Engagement einen besonderen Beitrag in der Gemeinde leisten, oder die sich mit besonderen Leistungen in den Bereichen Kultur, Soziales, Natur und Umwelt, Beruf und Forschung ausgezeichnet haben. Der Anerkennungspreis wird mit «Hünenberger Profil» betitelt. Der Anerkennungspreis wird in Form eines Kopf-Seitenprofils in Zinn oder Bronze vergeben. Das Profil (Kopf) mit Angabe des Namens und der Verdienste der Preisträgerin bzw. des Preisträgers wird im Foyer des Saales «Heinrich von Hünenberg» auf einer speziellen Wandvorlage eingelassen. Das Negativ oder ein Doppel (je nach Wunsch) wird der Preisträgerin bzw. dem Preisträger übergeben. Art. 2 Förderpreis Die Einwohnergemeinde Hünenberg kann jährlich einen Förderbeitrag an Personen, Organisationen oder Institutionen als Starthilfe oder als Unterstützung für wertvolle Projekte und innovative Ideen in den Bereichen Kultur, Forschung, Wirtschaft, Soziales, Umwelt etc. vergeben. Es ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Der Förderbeitrag wird in Form einer Preissumme von jährlich maximal CHF 5'000. an eine oder mehrere Personen ausgerichtet. Art. 3 Art. 3.1 Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern Ausgangslage Die Einwohnergemeinde Hünenberg kann jährlich erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler ehren. Es geht dabei vor allem darum, die Vorbildfunktionen hervorzuheben und zu sinnvoller Freizeitbeschäftigung zu motivieren. Art. 3.2 Kriterien Die zu ehrende Person muss in der Gemeinde Hünenberg wohnhaft oder Mitglied eines in Hünenberg domizilierten Sportvereins sein. Der Hünenberger Sportverein muss Mitglied eines Schweizer Sportverbandes sein, der dem Schweizerischen Landesverband für Sport (SLS) angeschlossen oder von diesem als Sportverband anerkannt ist. 2

3 Art. 3.3 Sportliche Leistungen Es werden für folgende Leistungen Ehrungen vorgenommen: Erringen einer Gold-, Silber oder Bronzemedaille des Schweizerischen Fachverbandes, in der Regel Schweizermeisterschaften Einzel oder Mannschaft. Andere Bezeichnungen wie Schwinger- oder Schützenkönig sind eingeschlossen. Erringen einer Gold-, Silber- oder Bronzemedaille bzw. eines Diplomranges (4. bis. 8. Platz) an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften oder an Olympischen Spielen, Einzel oder Mannschaft. Art. 3.4 Teilnahme an Eidgenössischen oder Schweizerischen Sportfesten Sportvereine, die an einem Eidgenössischen oder Schweizerischen Sportfest teilnehmen und in Hünenberg ihren Sitz haben, können bei ihrer Rückkehr mit einem Empfang durch den Gemeinderat geehrt werden. Über die Durchführung eines offiziellen Empfanges entscheidet der Gemeinderat. An Stelle eines offiziellen Empfangs kann ein finanzieller Beitrag in die entsprechende Vereinskasse überwiesen werden, der vom Gemeinderat festgelegt wird. Art. 3.5 Bewerbungen Bewerbungen für die Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern sind bei der Gemeinde einzureichen. Sportlerinnen und Sportler können sich selber oder durch ihren Verein anmelden. Der Nachweis über den sportlichen Erfolg ist gemäss Meldeformular für Sportlerinnen und Sportler zu erbringen. Art. 3.6 Prämien Die geehrten Sportlerinnen und Sportler erhalten eine Prämie (Geldbetrag) und eine Anerkennungsurkunde. Bei mehreren sportlichen Erfolgen wird jeweils der höchstdotierte Rang prämiert. Über die Höhe der Prämien entscheidet das Organisationsteam (siehe Ziffer 4.2). Grundlage dafür ist der Anhang dieser Richtlinien. Über Prämien für Diplomränge an internationalen Wettkämpfen entscheidet das Organisationsteam. Art. 4 Art. 4.1 Ablauf Publikation Die Ausschreibung der Ehrungen erfolgt im Amtsblatt, auf der gemeindlichen Website und allenfalls in weiteren Medien. Die Gesuche sind bis drei Monate vor der Ehrung einzureichen. Die Bevölkerung und Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung können mögliche Preisträgerinnen und Preisträger für den Förderoder den Anerkennungspreis melden. Personen und Gruppen können bei Bedarf ihr Förderprojekt dem Organisationsteam vorstellen. 3

4 Art. 4.2 Organisationsteam Zwei Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung und ein Mitglied des Gemeinderates bilden das Organisationsteam. Das Team kann Fachpersonen mit beratender Stimme zuziehen. Das Organisationsteam ist für die Organisation des Anlasses und die Vergabe der Prämien zuständig. Es unterbreitet dem Gemeinderat Vorschläge für den Anerkennungs- und den Förderpreis. Art. 4.3 Ehrungen Die Ehrungen finden in der Regel alle Jahre Anfang Januar in einem würdigen Rahmen statt. Sind keine Ehrungen vorzunehmen und Preise zu vergeben, so entfällt die Veranstaltung. Art. 5 Schussbestimmungen Diese Richtlinien treten am 1. Juni 2016 in Kraft und ersetzen alle widersprechenden Bestimmungen, namentlich das Reglement Ehrungen vom 21. Dezember Hünenberg, 10. Mai 2016 Gemeinderat Hünenberg Regula Hürlimann Präsidentin Guido Wetli Schreiber Anhang zu den. 4

5 Präsidiales Chamerstrasse 11 Postfach Hünenberg Telefon: Telefax: Anhang zu den Prämien für Sportlerinnen und Sportler Einzelsport Betrag 1 Betrag 2 Betrag 3 (über 18) (unter 18) (über 18 / unter 18) Weltmeisterschaften / Olympische Spiele 1. Rang CHF CHF Rang CHF CHF Rang CHF CHF Europameisterschaften 1. Rang CHF CHF Rang CHF CHF Rang CHF CHF Schweizermeisterschaften 1. Rang CHF CHF Rang CHF CHF Rang CHF CHF Der Betrag 3 ist der Ansatz für einzelne Sportlerinnen und Sportler in Mannschaftssportarten als Mitglied von gemeindeexternen Vereinen. Mannschaften Hünenberger Vereine Die Prämien für Mannschaften werden auf Grund der Mannschaftsgrösse festgelegt, wobei folgende Obergrenzen gelten: Betrag 1 Betrag 2 (über 18) (unter 18) Schweizermeisterschaften 1. Rang CHF CHF Rang CHF CHF Rang CHF CHF Hünenberg,10. Mai 2016

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