Richtlinien. über die gemeindlichen Ehrungen
|
|
- Evagret Dieter
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Richtlinien über die gemeindlichen Ehrungen Ausgabe Mai 2016
2 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf 84 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz), vom 4. September 1980 folgende Richtlinien: Art. 1 Anerkennungspreis Die Einwohnergemeinde Hünenberg kann jährlich einen Anerkennungspreis an Personen, Organisationen oder Institutionen im Bereich der Freiwilligenarbeit verleihen, die sich für das Gemeinwohl der Bevölkerung in Hünenberg einsetzen, oder die mit Ideen und Engagement einen besonderen Beitrag in der Gemeinde leisten, oder die sich mit besonderen Leistungen in den Bereichen Kultur, Soziales, Natur und Umwelt, Beruf und Forschung ausgezeichnet haben. Der Anerkennungspreis wird mit «Hünenberger Profil» betitelt. Der Anerkennungspreis wird in Form eines Kopf-Seitenprofils in Zinn oder Bronze vergeben. Das Profil (Kopf) mit Angabe des Namens und der Verdienste der Preisträgerin bzw. des Preisträgers wird im Foyer des Saales «Heinrich von Hünenberg» auf einer speziellen Wandvorlage eingelassen. Das Negativ oder ein Doppel (je nach Wunsch) wird der Preisträgerin bzw. dem Preisträger übergeben. Art. 2 Förderpreis Die Einwohnergemeinde Hünenberg kann jährlich einen Förderbeitrag an Personen, Organisationen oder Institutionen als Starthilfe oder als Unterstützung für wertvolle Projekte und innovative Ideen in den Bereichen Kultur, Forschung, Wirtschaft, Soziales, Umwelt etc. vergeben. Es ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Der Förderbeitrag wird in Form einer Preissumme von jährlich maximal CHF 5'000. an eine oder mehrere Personen ausgerichtet. Art. 3 Art. 3.1 Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern Ausgangslage Die Einwohnergemeinde Hünenberg kann jährlich erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler ehren. Es geht dabei vor allem darum, die Vorbildfunktionen hervorzuheben und zu sinnvoller Freizeitbeschäftigung zu motivieren. Art. 3.2 Kriterien Die zu ehrende Person muss in der Gemeinde Hünenberg wohnhaft oder Mitglied eines in Hünenberg domizilierten Sportvereins sein. Der Hünenberger Sportverein muss Mitglied eines Schweizer Sportverbandes sein, der dem Schweizerischen Landesverband für Sport (SLS) angeschlossen oder von diesem als Sportverband anerkannt ist. 2
3 Art. 3.3 Sportliche Leistungen Es werden für folgende Leistungen Ehrungen vorgenommen: Erringen einer Gold-, Silber oder Bronzemedaille des Schweizerischen Fachverbandes, in der Regel Schweizermeisterschaften Einzel oder Mannschaft. Andere Bezeichnungen wie Schwinger- oder Schützenkönig sind eingeschlossen. Erringen einer Gold-, Silber- oder Bronzemedaille bzw. eines Diplomranges (4. bis. 8. Platz) an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften oder an Olympischen Spielen, Einzel oder Mannschaft. Art. 3.4 Teilnahme an Eidgenössischen oder Schweizerischen Sportfesten Sportvereine, die an einem Eidgenössischen oder Schweizerischen Sportfest teilnehmen und in Hünenberg ihren Sitz haben, können bei ihrer Rückkehr mit einem Empfang durch den Gemeinderat geehrt werden. Über die Durchführung eines offiziellen Empfanges entscheidet der Gemeinderat. An Stelle eines offiziellen Empfangs kann ein finanzieller Beitrag in die entsprechende Vereinskasse überwiesen werden, der vom Gemeinderat festgelegt wird. Art. 3.5 Bewerbungen Bewerbungen für die Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern sind bei der Gemeinde einzureichen. Sportlerinnen und Sportler können sich selber oder durch ihren Verein anmelden. Der Nachweis über den sportlichen Erfolg ist gemäss Meldeformular für Sportlerinnen und Sportler zu erbringen. Art. 3.6 Prämien Die geehrten Sportlerinnen und Sportler erhalten eine Prämie (Geldbetrag) und eine Anerkennungsurkunde. Bei mehreren sportlichen Erfolgen wird jeweils der höchstdotierte Rang prämiert. Über die Höhe der Prämien entscheidet das Organisationsteam (siehe Ziffer 4.2). Grundlage dafür ist der Anhang dieser Richtlinien. Über Prämien für Diplomränge an internationalen Wettkämpfen entscheidet das Organisationsteam. Art. 4 Art. 4.1 Ablauf Publikation Die Ausschreibung der Ehrungen erfolgt im Amtsblatt, auf der gemeindlichen Website und allenfalls in weiteren Medien. Die Gesuche sind bis drei Monate vor der Ehrung einzureichen. Die Bevölkerung und Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung können mögliche Preisträgerinnen und Preisträger für den Förderoder den Anerkennungspreis melden. Personen und Gruppen können bei Bedarf ihr Förderprojekt dem Organisationsteam vorstellen. 3
4 Art. 4.2 Organisationsteam Zwei Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung und ein Mitglied des Gemeinderates bilden das Organisationsteam. Das Team kann Fachpersonen mit beratender Stimme zuziehen. Das Organisationsteam ist für die Organisation des Anlasses und die Vergabe der Prämien zuständig. Es unterbreitet dem Gemeinderat Vorschläge für den Anerkennungs- und den Förderpreis. Art. 4.3 Ehrungen Die Ehrungen finden in der Regel alle Jahre Anfang Januar in einem würdigen Rahmen statt. Sind keine Ehrungen vorzunehmen und Preise zu vergeben, so entfällt die Veranstaltung. Art. 5 Schussbestimmungen Diese Richtlinien treten am 1. Juni 2016 in Kraft und ersetzen alle widersprechenden Bestimmungen, namentlich das Reglement Ehrungen vom 21. Dezember Hünenberg, 10. Mai 2016 Gemeinderat Hünenberg Regula Hürlimann Präsidentin Guido Wetli Schreiber Anhang zu den. 4
5 Präsidiales Chamerstrasse 11 Postfach Hünenberg Telefon: Telefax: Anhang zu den Prämien für Sportlerinnen und Sportler Einzelsport Betrag 1 Betrag 2 Betrag 3 (über 18) (unter 18) (über 18 / unter 18) Weltmeisterschaften / Olympische Spiele 1. Rang CHF CHF Rang CHF CHF Rang CHF CHF Europameisterschaften 1. Rang CHF CHF Rang CHF CHF Rang CHF CHF Schweizermeisterschaften 1. Rang CHF CHF Rang CHF CHF Rang CHF CHF Der Betrag 3 ist der Ansatz für einzelne Sportlerinnen und Sportler in Mannschaftssportarten als Mitglied von gemeindeexternen Vereinen. Mannschaften Hünenberger Vereine Die Prämien für Mannschaften werden auf Grund der Mannschaftsgrösse festgelegt, wobei folgende Obergrenzen gelten: Betrag 1 Betrag 2 (über 18) (unter 18) Schweizermeisterschaften 1. Rang CHF CHF Rang CHF CHF Rang CHF CHF Hünenberg,10. Mai 2016
Stadtrecht der Stadt Mannheim
1.07 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Baden-Württemberg (GemO) i.d.f. vom 24.07.2000 (GBL. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBL. S. 185) hat der Gemeinderat
MehrRichtlinien über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten in Malsch
Richtlinien über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten in Malsch Präambel Mit den nachfolgenden Richtlinien unterstreicht die Gemeinde Malsch den Stellenwert des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen
MehrHandbuch. Ehrenordnung. Wehlistraße 29/Stiege 1/TOP 111 1200 Wien. Telefon: 01 / 332 48 48 Fax: 01 / 332 48 48 48
Wehlistraße 29/Stiege 1/TOP 111 1200 Wien Telefon: 01 / 332 48 48 Fax: 01 / 332 48 48 48 E -Mail: office@oejv.com Homepage : www.oejv.com Inhaltsverzeichnis I. Ehrenpräsidentschaft II. Ehrenmitgliedschaft
MehrVerordnung über den «Heinrich und Martha Streuli-Fonds für die Kulturförderung»
4.5 Verordnung über den «Heinrich und Martha Streuli-Fonds für die Kulturförderung» (Gemeinderatsbeschluss Nr. vom 8. Dezember 99) Der Gemeinderat von Thun, gestützt auf Art. 9 der Gemeindeverordnung vom
MehrEhrungsordnung. für den. Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v.
Ehrungsordnung für den Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v. Ehrungsordnung für den Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v. 1 1. Natürliche und juristische
MehrEhrenordnung der Gemeinde Reichartshausen
Gemeinde Reichartshausen 74934 Reichartshausen Rhein-Neckar-Kreis Ehrenordnung der Gemeinde Reichartshausen Präambel Gemeinderat und Verwaltung der Gemeinde Reichartshausen sind sich ihrer Verpflichtung
Mehrs Kreissparkasse Göppingen Ausschreibung Förderpreis für Schulen 2010. Preisgeld bis zu 25.000 Euro Einsendeschluss Sparkassen-Finanzgruppe
s Kreissparkasse Göppingen Sparkassen-Finanzgruppe Ausschreibung Förderpreis für Schulen 2010. Preisgeld bis zu 25.000 Euro Einsendeschluss Sparkassen-Finanzgruppe Förderpreis der Kreissparkasse Göppingen
MehrVerordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)
Swisslos-Sportfonds: Verordnung 56. Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Vom 6. November 0 (Stand.
MehrEINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE
EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE Stand April 999 Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Lausen, gestützt auf 47 Absatz Ziffer des Gemeindegesetzes vom 8. Mai 970, beschliesst:
MehrWegleitung zum Formular zur Unterstützung von Sportvereinen
Stadthaus Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf Telefon +41 (0)44 801 83 91 vereine@duebendorf.ch Kultur und Sport Wegleitung zum Formular zur Unterstützung von Sportvereinen In dieser Wegleitung wird erklärt,
MehrKulturstiftung Rostock e.v. Auslobung des Unternehmenspreises 2016 Kulturpate der Hansestadt Rostock
Kulturstiftung Rostock e.v. Auslobung des Unternehmenspreises 2016 Kulturpate der Hansestadt Rostock THIS PROGRAM IS PART FINANCED BY THE SOUTH BALTIC PROGRAM AND THE EUROPEAN UNION. www.business culture
MehrEhrenordnung der Gemeinde Helmstadt-Bargen Präambel
BÜRGERMEISTERAMT HELMSTADT-BARGEN Rhein-Neckar-Kreis Ehrenordnung der Gemeinde Helmstadt-Bargen Präambel Gemeinderat und Verwaltung der Gemeinde Helmstadt-Bargen sind sich ihrer Verpflichtung bewusst,
MehrReglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil
REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE E I N W O H N E R G E M E I N D E Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil Reglementssammlung der Einwohnergemeinde
MehrNamens des Gemeinderates
Gemeinde Villnachern Entschädigungsverordnung für Schulpflege, Kommissionen und Funktionäre Genehmigt an der Gemeinderatssitzung vom 0. Oktober 0 Namens des Gemeinderates Die Frau Vizeammann: Der Gemeindeschreiber:
MehrVerordnung über die Verwendung der Mittel des Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung, SLSFV)
Verordnung über die Verwendung der Mittel des Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung, SLSFV) Vom 20. Mai 2015 (Stand 1. August 2015) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf 33 des
MehrReglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung
Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Gültig ab 1. Januar 2016 Gestützt auf 39 des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention vom
MehrSportförderungsgesetz
Vorlage des Regierungsrats.0.08 vom 7. September 00 Sportförderungsgesetz vom Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung der Bundesgesetzgebung über die Sportförderung, gestützt auf Artikel 6,
MehrEntwurf Gemeindereglement Pflegewohnheim Bärgmättli AG
Entwurf Gemeindereglement Pflegewohnheim Bärgmättli AG Stand: Verabschiedet durch Projektausschuss Strategie Zukunft Bärgmättli: 5.09.05 und durch den Gemeinderat: 5.0.05 Die Gemeindeversammlung der Gemeinde
Mehrgestützt auf Artikel 76 der Kantonsverfassung 2 und in Ausführung von Art. 35 Abs. 1 Ziff. 7 des Gemeindegesetzes (GemG) 3
Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, der Kommissionen und der Arbeitsgruppen der Politischen Gemeinde Oberdorf (Entschädigungsreglement, EntschR) vom 21. Mai 2014 1 Die Gemeindeversammlung
MehrBeitragsreglement. gültig ab: 01. Januar 2012. Revidiert: -- Vom Gemeinderat erlassen am: 07. Dezember 2011. Erste Inkraftsetzung per: 01.
Beitragsreglement gültig ab: 01. Januar 2012 Revidiert: -- Vom Gemeinderat erlassen am: 07. Dezember 2011 Erste Inkraftsetzung per: 01. Januar 2012 INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Bestimmungen... 3 Art.
MehrVereinsstatuten Disc Club Panthers Bern
Art. 1 Name / Sitz Neutralität Unter der Bezeichnung DISC CLUB PANTHERS, gegründet am 6. März 1990, in der Folge auch Verein genannt, besteht eine Institution gemäss Art. 60 ff des ZGB. Sein rechtlicher
MehrStatuten der Societas Studentium Vallensium Bernensis
Statuten der Societas I) Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz 1 Die "Societas " (im Folgenden SSVB genannt) ist ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB. 2 Sie hat ihren Sitz in Bern. Art. 2 Zweck und Ziele
MehrVerordnung über die Verwendung des kantonalen Anteils am Gewinn der Swisslos Interkantonale Landeslotterie (Swisslos-Sportfonds- Verordnung) 4)
45.0 Verordnung über die Verwendung des kantonalen Anteils am Gewinn der Swisslos Interkantonale Landeslotterie (Swisslos-Sportfonds- Verordnung) 4) vom. Februar 995 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen,
MehrAusserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp.
Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Belp Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp B o t s c h a f t des Gemeinderats an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der
MehrSchornsteinfeger-Glückstour 2013 rollt am 23. und 24. Juni durch Sankt. Spenden-Übergabe an die Elterninitiative krebskranker Kinder Sankt
Schornsteinfeger-Glückstour 2013 rollt am 23. und 24. Juni durch Sankt Augustin Für die gute Sache auf dem Rad durch Deutschland Spenden-Übergabe an die Elterninitiative krebskranker Kinder Sankt Augustin
MehrReglement Anstellungsbedingungen Gemeindeammann und Gemeinderäte v. 28.06.2001
Gemeinde Obersiggenthal Reglement über Anstellungsbedingungen des Gemeindeammanns und Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates Gültig ab 01. Januar 2002 Inhaltsverzeichnis A. Tätigkeit 1 Amt 2 Nebentätigkeiten
MehrEINWOHNERGEMEINDE ALLSCHWIL
EINWOHNERGEMEINDE ALLSCHWIL GEMEINDERAT GEMEINDERATSVERORDNUNG zum FRIEDHOF- UND BESTATTUNGS- REGLEMENT der Einwohnergemeinde Allschwil vom 3. September 1997 Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement
MehrAusführungsbestimmungen Schweizer Gruppenmeisterschaft Gewehr 10m Junioren und Elite (SGM G-10)
Ausführungsbestimmungen Schweizer Gruppenmeisterschaft Gewehr 10m Junioren und Elite (SGM G-10) Ausgabe 2015/2016 - Seite 1 Die Abteilung Gewehr 10/50m erlässt für die Schweizer Gruppenmeisterschaft Gewehr
MehrDatenschutz- Reglement
www.pieterlen.ch EINWOHNERGEMEINDE PIETERLEN Datenschutz- Reglement der Einwohnergemeinde Pieterlen Genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2009 In Kraft ab 1. Juli 2009 Datenschutzreglement Die
MehrE I N W O H N E R G E M E I N D E R Ö S C H E N Z. Reglement über die. Kinder- und Jugendzahnpflege
E I N W O H N E R G E M E I N D E R Ö S C H E N Z Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege 1 Die Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 00 der Einwohnergemeinde Röschenz erlässt, gestützt auf Art.
MehrDie Prinzipien der Ethik-Charta im Sport bilden die Grundlage für Aktivitäten der IG Sport Olten (siehe Anhänge 1 und 1.1).
Gründungsexemplar 1 IG Sport Olten STATUTEN I Name, Sitz, Zweck Art. 1 Unter dem Namen "IG Sport Olten besteht ein am 08. November 2012 gegründeter Verein im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB mit Rechtsdomizil
MehrRichtlinien über die Vereinsförderung
Gestützt auf 84 des Gemeindegesetzes und Art. 6 des Reglements über die Vereinsförderung erlässt der Gemeinderat Richtlinien über die Vereinsförderung I. Einmalige Beiträge Art. 1 Gesuch Ein schriftliches
MehrEinwohnergemeinde 3428 Wiler b. U. Wiler's Energiebatze 2014
Einwohnergemeinde 3428 Wiler b. U. Wiler's Energiebatze 2014 02.12.2013 Reglement Wilers Energiebatze 2014 Seite 1 Inhalt 1. Ausgangslage...2 2. Förderprojekte...3 2.1 Energieberatung...3 2.2 Gebäudeausweis
MehrInvestorenkonzept. Manuela Schmermund
Investorenkonzept Manuela Schmermund 1 Steckbrief - Manuela Schmermund - geboren am 30.12.1971 in Mengshausen - Verwaltungsfachwirtin - seit Dritte 1992 querschnittgelähmt Ebene - Sportschützin mit dem
MehrVerordnung über die Förderung des Sports in der Stadt Thun
7. Verordnung über die Förderung des Sports in der Stadt Thun (Gemeinderatsbeschluss Nr. 6 vom. Dezember.0) Der Gemeinderat von Thun gestützt auf Art. 58 des Gemeindegesetzes vom 6. März 998 sowie Art.
MehrReglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause
Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz
MehrR I C H T L I N I E N. über die Zuteilung von Subventionen an Lottomatches
R I C H T L I N I E N über die Zuteilung von Subventionen an Lottomatches 1. Anwendungsbereich 1.1 Die Richtlinien gelten für die Zuteilung von Beiträgen der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn an Vereine
MehrEinwohnergemeinde Buchrain. Gebührenverordnung für die Schul-, Sport- und Freizeitanlagen
Einwohnergemeinde Buchrain Gebührenverordnung für die Schul-, Sport- und Freizeitanlagen Vom 9. November 05 Einwohnergemeinde Buchrain Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Art. Zweck 3 Art. Klassierung
MehrReglement über den Datenschutz in der Gemeindeverwaltung Würenlos
Reglement über den Datenschutz in der Gemeindeverwaltung Würenlos vom 1. Juni 2015 Inhaltsverzeichnis I. Zugang zu amtlichen Dokumenten 1 Anwendbares Recht 2 Entgegennahme des Gesuches 3 Gesuchsbehandlung
MehrAnerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA
Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA 1. Zweck... 2 2. Grundlagen... 2 3. Anrechnung von Zertifikaten an die Lehrabschlussprüfung... 2 4. Anerkennung von Zertifikaten... 3 4.1 Kriterien
MehrReglement betreffend Ideen-Management in der Stadt Winterthur
Reglement betreffend Ideen-Management in der Stadt Winterthur vom 11. März 1998 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I. Zweck des Ideen-Managements 3 II. Gegenstand des Ideen-Managements 3 III. Kreis der Angesprochenen
MehrREGLEMENT FÜR DIE BENUTZUNG DES SAALBAU BAD DERENDINGEN
REGLEMENT FÜR DIE BENUTZUNG DES SAALBAU BAD DERENDINGEN Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Derendingen, gestützt auf 56 lit. a des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992, beschliesst: 1. Allgemeines
MehrReglement über den Datenschutz (Datenschutzreglement) 6. Januar 2015/me
GEMEINDE METTAUERTAL KANTON AARGAU Reglement über den Datenschutz (Datenschutzreglement) 6. Januar 2015/me Inhaltsverzeichnis A. Zugang zu amtlichen Dokumenten... 3 1 Anwendbares Recht... 3 2 Entgegennahme
Mehr10. Deutsche Betriebssport - Meisterschaft im Bowling 2008 in Leipzig/Halle ( Einzel und Mannschaft ) Ausschreibung
Deutscher Betriebssportverband e.v. 10. Deutsche Betriebssport - Meisterschaft im Bowling 2008 in Leipzig/Halle ( Einzel und Mannschaft ) Ausschreibung Lizenzgeber/Ausrichter: Deutscher Betriebssportverband
MehrTraditionsordnung. Schützengesellschaft Bad Salzuflen von 1567 e.v.
Traditionsordnung der Schützengesellschaft Bad Salzuflen von 1567 e.v. in der Fassung vom... 1 Gültigkeit Diese Traditionsordnung ist bindend für alle Mitglieder der Schützengesellschaft Bad Salzuflen
MehrBeitragsverordnung. für die familien- und schulergänzende Betreuung
S.0. Beitragsverordnung für die familien- und schulergänzende Betreuung An der Urnenabstimmung am 4. November 0 erlassen Vom Gemeinderat mit Beschluss vom. Januar 04 auf den. August 04 in Kraft gesetzt
MehrRichtlinien. über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten. vom 27. Juni 2002 (mit Änderungen bis 29. Juni 2010)
Direktion Bildung und Soziales Abteilung Bildung und Sport Landorfstrasse 1 098 Köniz T 01 970 9 9 Richtlinien über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten vom 7. Juni 00 (mit Änderungen
MehrWettkampfvorschriften Schweizerische Testtage Gymnastik (STT) 2016
Schweizerischer Turnverband Fédération suisse de gymnastique Federazione svizzera di ginnastica Abteilung Breitensport Wettkampfvorschriften Schweizerische Testtage Gymnastik (STT) 2016 Inhaltsverzeichnis
MehrDie Kultur-, Sportund Sozialförderung.
Informationsbroschüre Stand 2010 Die Kultur-, Sportund Sozialförderung. In der Region - für die Region Unsere Förderbilanz zeigt, dass allein im Jahre 2009 mehr als 390.000,00 Euro an heimische Vereine,
MehrGemeinde Oberengstringen. Beitragsverordnung zur familien- und schulergänzenden Betreuung
Gemeinde Oberengstringen Beitragsverordnung zur familien- und schulergänzenden Betreuung Beschluss der Gemeindeversammlung Oberengstringen vom 02. Juni 2014 1 1. Geltungsbereich Art. 1 Die Beitragsverordnung
Mehr19. + 20. November 2011 Saalsporthalle Zürich
19. + 20. November 2011 Saalsporthalle Zürich!" Inhaltsverzeichnis Swiss Olympic Die Swiss Karate Federation SKF Magische Momente 2011 Programm Schweizermeisterschaft 2011 Unsere Angebote für Sie Kontakt...Ein
MehrSPONSORINGBOOKLET 2013. Werden Sie Partner!
SPONSORINGBOOKLET 2013 Werden Sie Partner! 6. September 2013 Sehr geehrte Damen und Herren Wir freuen uns, am 7. Dezember 2013 wiederum zahlreiche Sportlerinnen und Sportler sowie die Besucherschar zur
MehrSt. Gallischer Kantonalschützenverband
Ausführungsbestimmungen Nr. 820 / 25.08.2015 / Seite 1 von 5 St. Gallischer Kantonalschützenverband Ausführungsbestimmungen Nr. 280 zu den Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS) des SSV für Vereinswettkämpfe
MehrJugendreglement Jugend 1 2007
Jugendreglement Jugend 1 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINES 3 1.1 GELTUNGSBEREICH 3 1.2 JUGENDOBMANN 3 2 JUGENDFÖRDERUNG 3 2.1 SEKTION POOL 3 2.2 VEREINE 3 3 JUGENDTRAINER 3 4 GRUNDSATZERKLÄRUNGEN 3 5 STRAFEN
MehrRichtlinie über die familienergänzende Kinderbetreuung. vom 15. Dezember 2014
Richtlinie über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 15. Dezember 2014 Inhaltsverzeichnis Richtlinie über die familienergänzende Kinderbetreuung... 3 1 Einleitung... 3 1 Zweck und Geltungsbereich...
MehrReglement für Datenschutz
Reglement für Rechtliche Grundlage Gestützt auf das Organisationsreglement erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement: Allgemeines Grundsatz Art. Die Gemeinde darf an private Personen systematisch geordnete
MehrBeitragsverordnung. der Stadt Bülach. über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter
Stadt Bülach Beitragsverordnung der Stadt Bülach über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter vom 10. Dezember 2014 1 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf 18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
MehrPolitische Gemeinde Eschenz. Reglement über das Bestattungswesen
Politische Gemeinde Eschenz Reglement über das Bestattungswesen Gestützt auf die Art. sowie 6 bis 9 des Gesetzes über das Gesundheitswesen vom 5. Juni 985 sowie Art. 4.8 Abs. 8 des Organisationsreglementes
MehrGEMEINDE WINTERSINGEN
GEMEINDE WINTERSINGEN Bestattungs- und Friedhof-Reglement vom 1. Januar 1994 rev. 7. Dezember 2000 Inhalts-Verzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Zuständigkeit 3. Personal 4. Meldepflicht 5. Organisation
MehrSchweizerische Gesellschaft der Verfahrens- und ChemieingenieurInnen
Schweizerische Gesellschaft der Verfahrens- und ChemieingenieurInnen Statuten Die Schweizerische Gesellschaft der Verfahrens- und ChemieingenieurInnen, nachfolgend SGVC genannt, stellt einen nicht kommerziell
MehrBestattungs- und Friedhofreglement Einwohnergemeinde Baar. Inhaltsverzeichnis. Baar, 11. September 2000
Bestattungs- und Friedhofreglement Einwohnergemeinde Baar Baar, 11. September 2000 Inhaltsverzeichnis Seite I. Aufsicht und Verwaltung 2 II. Bestattungswesen 2 III. Friedhofordnung 3 IV. Grabmale 4 V.
MehrEinwohnergemeinde Zuchwil. Reglement über die Schulzahnpflege
Einwohnergemeinde Zuchwil Reglement über die Schulzahnpflege Beschluss der Gemeindeversammlung vom 05. Juli 1993 mit Änderungen vom 02. Juli 2001 und 30. Juni 2002 gänzlich überarbeitet am 08. Dezember
MehrPrämienverbilligungen im Kanton Zug
AUSGLEICHSKASSE ZUG IV-STELLE ZUG Prämienverbilligungen im Kanton Zug Achtung! Eingabefrist 30. April 2008 Informationen Berechnungshilfen Adressen Inhalt Adressen 2 Inhalt Allgemeines und Formulare 3
MehrEine Empfehlung des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz zum Tragen von Orden und Ehrenzeichen für rheinland-pfälzische Feuerwehrangehörige
Eine Empfehlung des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz zum Tragen von Orden und Ehrenzeichen für rheinland-pfälzische Feuerwehrangehörige Trageweise der Orden und Ehrenzeichen an der Dienstuniform
MehrGemeinde Wallisellen. Gesellschaft. 12. Juni 2012
Gemeinde Wallisellen Gesellschaft 12. Juni 2012 Verordnung über die Ausrichtung von Betreuungsbeiträgen für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter der Politischen Gemeinde Wallisellen
Mehrvom 25. November 2011 Die Aktivbürgerinnen und -bürger der Gemeinde Ennetmoos,
Reglement über die Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des Gemeinderates, der Kommissionen sowie für Arbeitsgruppen und Personen mit amtlichen Funktionen (Entschädigungsreglement) vom 25. November
MehrGeschäftsreglement. Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin vom 17. Dezember 2015.
Version 0./5.0.206 Geschäftsreglement I. Einleitende Bestimmungen Art. Statutarische Grundlagen Das Geschäftsreglement (nachfolgend Reglement genannt) stützt sich auf die Statuten der Schweizerischen Gesellschaft
MehrSponsoring der Preisverleihung Deutschlands Kundenchampions 2011. Januar 2011
Sponsoring der Preisverleihung Deutschlands Kundenchampions 2011 Januar 2011 Der Wettbewerb bundesweit und branchenübergreifend Die Deutsche Gesellschaft für Qualität (DGQ) und forum! Marktforschung suchen
MehrKITA-Verordnung vom 22. Januar 2014
gültig ab 1. August 2014 Gestützt auf 18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und 11 des Volksschulgesetzes (VSG) erlässt die Gemeindeversammlung folgende KITA-Verordnung. I. Allgemeine Bestimmungen
MehrTeil 1 Arten der Ehrungen
Neufassung der Satzung über die Verleihung von Ehrenbürgerrechten, Ehrenbezeichnungen und weiteren Ehrungen von Einwohnern und Einwohnerinnen in der Landeshauptstadt Magdeburg vom 23.05.1996 in der Fassung
Mehr------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
PRO MUSICA-Plakette Informationen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ STIFTUNG Die PRO MUSICA-Plakette hat Bundespräsident
MehrFoto: Jürgen Pletterbauer
Foto: Jürgen Pletterbauer Österreichischer Pflege- und Betreuungspreis 2015 Wir vergeben die Luise Der Österreichische Pflege- und Betreuungspreis wird verliehen Warum sollten Sie einreichen? Um das Engagement
MehrGebührentarif. zum Gebührenreglement vom 5. Dezember 2013
Gebührentarif zum Gebührenreglement vom 5. Dezember 2013 Gültig ab 1. Januar 2014 2 Gebührentarif Gestützt auf Artikel 51 des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde Wimmis vom 05. Dezember 2013 erlässt
MehrMit Sicherheit - IT-Sicherheit
Mit Sicherheit - IT-Sicherheit Schutz von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Zeiten globaler digitaler Kommunikation Ausschreibung AGS-Innovationspreis 2014 Die Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen
MehrFörderungen der Marktgemeinde Frastanz Vereinsförderung
Förderungen der Marktgemeinde Frastanz Vereinsförderung I. Generelle Grundsätze Eine Dorfgemeinschaft entsteht dann, wenn sich möglichst viele Bürger/Innen einbringen. Die Begriffe Nachhaltigkeit, Gemeinsamkeit
MehrFörderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow
Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow 1 Allgemeine Grundsätze Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/ Hagenow
MehrSoziale und andere besondere Dienstleistungen Konzessionen Richtlinie 2014/23/EU
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu Soziale und andere besondere Dienstleistungen Konzessionen Richtlinie 2014/23/EU Abschnitt I: Öffentlicher
MehrBewilligung von Beiträgen an den Kredit für Theater und Tanz der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre 2009-2012
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 09.0219.01 PD/P090219 Basel, 18. Februar 2009 Regierungsratsbeschluss vom 17. Februar 2009 Ratschlag Bewilligung von Beiträgen an den Kredit für
MehrGemeindeordnung der Gemeinde Ruggell
Gemeindeordnung der Gemeinde Ruggell vom Gemeinderat genehmigt am 26. Oktober 1997 in Kraft getreten am 26. Oktober 1997 Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Ruggell erlässt gemäss Art. 9 des Gemeindegesetzes
MehrEINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
Einwohnergemeinde Ziefen Sonderausgabe EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG Montag, 23. März 2015, 20.00 Uhr Kleine Turnhalle Traktanden 1. Genehmigungsantrag Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung
MehrRichtlinien für die Ausrichtung von Leistungsprämien
Richtlinien für die Ausrichtung von Leistungsprämien vom. Dezember 009 Der Stadtrat, gestützt auf Art. lit. b des Personalgesetzes vom. Mai 004, Art. Abs. des Personalreglementes vom 0. Januar 006 sowie
MehrStatuten Alumni ZHAW MSc BA
I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Alumni ZHAW MSc BA besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, der die ehemaligen Studierenden der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW)
MehrDer Bildungsrat des Kantons Zürich
Der Bildungsrat des Kantons Zürich Beschluss vom 1. November 011 44. Mittelschulen. Sprachaufenthaltsreglement (Erlass) A. Ausgangslage Mit Bildungsratsbeschluss vom 8. September 009 wurde den Kantonsschulen
MehrAusschreibung Weltmeisterschaften im Trampolinturnen, Tumbling und Doppel-Mini-Trampolin
Ausschreibung Weltmeisterschaften im Trampolinturnen, Tumbling und Doppel-Mini-Trampolin HANNOVER, DEUTSCHLAND 13. 19. Oktober 2003 Die FIG hat die Ausrichtung der Trampolin Weltmeisterschaften 2003 an
MehrRINGERRIEGE SCHATTDORF. Gegründet 1963. Marketingkonzept. Ringerriege Schattdorf 6467 Schattdorf
RINGERRIEGE SCHATTDORF Gegründet 1963 Marketingkonzept Ringerriege Schattdorf 6467 Schattdorf w w w. wr rw s. cr hr as tc th da ot rt f d. oc rh f. c h Inhaltsverzeichnis Ziele Verein Zahlen Organigramm
MehrFeuerwehrreglement 9. Dezember 1996
9. Dezember 1996 Einwohnergemeinde Oberägeri 722.1 722.1 FEUERWEHRREGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS I Einleitung 2 Art. 1 Zweck 2 Art. 2 Organisation 2 Art. 3 Gemeinderat 2 Art. 4 Feuerschutzkommission 2 Art.
MehrReglement über die Anstellung des Stadtammanns sowie die Entschädigungen, der Mitglieder des Stadtrats der Stadt Baden
Reglement über die Anstellung des Stadtammanns sowie die Entschädigungen, die Versicherung und die berufliche Vorsorge der Mitglieder des Stadtrats der Stadt Baden Vom 16. Oktober 2012 Kurztitel: Anstellung
MehrEINWOHNERGEMEINDE SPREITENBACH GEMEINDEORDNUNG
GEMEINDEORDNUNG 2015 Die Einwohnergemeinde Spreitenbach erlässt gestützt auf die 17 und 18 Gemeindegesetz vom 19. Dezember 1978 folgende G E M E I N D E O R D N U N G (GO) A. ALLGEMEINE BESTIMMUNG 1 Die
MehrKurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008
Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement Gemeinde Flühli Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 3 Art. 1 Grundsatz und Zweck... 3 II. Kurtaxe... 3 Art.
Mehrfest, welche Kindern und Jugendlichen die Mitwirkung am öffentlichen Leben ermöglicht (Art. 33 GO 2 ).
.. April 00 (Stand: 0.0.05) Reglement über die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen (Mitwirkungsreglement; MWR) Der Stadtrat von Bern, gestützt auf Artikel der Gemeindeordnung vom. Dezember 998, beschliesst:
MehrAusschreibung: 2. Deutsche Betriebssportmeisterschaft 2. August 2015 Triathlon - Olympische Distanz (1500m 40km 10km)
Ausschreibung: 2. Deutsche Betriebssportmeisterschaft 2. August 2015 Triathlon - Olympische Distanz (1500m 40km 10km) Veranstalter: Ausrichter: Meisterschaft: (Wettbewerb) Deutscher Betriebssportverband
MehrReglement über das. Oeffentlichkeitsprinzip und. den Datenschutz
Reglement über das Oeffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz vom 17. Juni 2002 Inhaltsverzeichnis 2 I. Oeffentlichkeitsprinzip Seite 1 Ziele 3 2 Verantwortlichkeiten 3 3 Dringliche Informationen 3 4
MehrWohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge
Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Ausgabe Tipps und Hinweise Wir machen Sie sicherer. Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Allgemeine Informationen Welche Vorsorgegelder stehen Ihnen
MehrIn dieser Ordnung gelten maskuline Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts.
Ordnung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (HGB) über die Gewährung von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen an Professoren sowie hauptamtliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien
MehrBericht und Antrag des Kirchenrates an die Synode der Römisch-Katholischen. betreffend
Römisch- Synode vom 4. November 04 Trakt. Nr. 56 Bericht und Antrag des nrates an die Synode der Römisch-n betreffend Aufhebung des Reglements über den Personalfonds vom 7. November 005 (Nr. 7.0) und Erhebung
MehrReglement über die Versicherung der Mitglieder des Stadtrats und das Ruhegehalt des Stadtammanns
Reglement über die Versicherung der Mitglieder des Stadtrats und das Ruhegehalt des Stadtammanns vom. Dezember 989 (Stand: 0.0.0) Der Einwohnerrat der Stadt Zofingen beschliesst, gestützt auf 5 Abs. lit.
MehrGemeinde Unterlunkhofen
Gemeinde Unterlunkhofen Die Einwohnergemeinde Unterlunkhofen erlässt gestützt auf 0 des Gemeindegesetzes (Gesetz über die Einwohnergemeinden vom 9..78) das nachfolgende Verkehrs-Reglement Inhaltsverzeichnis
MehrRichtlinien Förderprogramm Energieeffizienz Haustechnik
Gemeindekanzlei Chilegass 1, Postfach 68, 6170 Schüpfheim Tel. 041 485 87 00, Fax 041 485 87 01 gemeindeverwaltung@schuepfheim.lu.ch, www.schuepfheim.ch Richtlinien Förderprogramm Energieeffizienz Haustechnik
MehrReglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz
Reglement zum Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz Der Gemeinderat, gestützt auf 10, Abs. 3 und 31, Abs. 3 des Informations- und Datenschutzgesetzes (Info DG), sowie 5, Abs. 1.1. und 1.2. der Gemeindeordnung,
Mehr