Leserumfrage. Hygienekongress AMNOG 2. Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2 1

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1 Leserumfrage Hygienekongress AMNOG Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2 1

2 41. Symposion für Juristen und Ärzte 24./ Thema: Gefährdung der ärztlichen Entscheidungsfreiheit - Gefahren der Korruption Veranstalterin: Kaiserin Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen Robert-Koch-Platz Berlin - Mitte Telefon: 030/ Telefax: 030/ c.schroeter@kaiserin-friedrich-stiftung.de Anmeldung / Tagungsgebühr: Bei verbindlicher Anmeldung und Überweisung der Tagungsgebühr bis zum Tagungsgebühr 150,--. Bei Anmeldung nach dem ,--. Anmeldeschluss spätestens Teilnahmezusage nach Eingang der Tagungsgebühr. Begrenzte Teilnehmerzahl! Keine Ermäßigung! Programm (Auszug) I. Grundsatzreferate II. Gefährdung der ärztlichen Entscheidungsfreiheit im Verhältnis zum Patienten III. Gefährdung der ärztlichen Entscheidungsfreiheit des niedergelassenen Arztes zum Krankenhaus IV. Gefährdung der ärztlichen Entscheidungsfreiheit des angestellten Arztes zum Krankenhaus V. Gefahren der Korruption im Verhältnis zur Industrie etc. VI. Gefährdung der ärztlichen Entscheidungsfreiheit durch Recht und Gesetz 2 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2

3 Körperschaft des öffentlichen Rechts / Inhaltsverzeichnis: Umfrage: Ihre Meinung ist uns wichtig! Editorial Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt Referat Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten informiert Haushaltsabschluss 2011 Umsetzung der Transfusionsmedizin-Richtlinie in Sachsen-Anhalt Termin Kammerversammlung Erscheinungsdaten für 2012 vom Ärzteblatt Sachsen-Anhalt Rückblick: Hygienekongress 2011 in Dresden Neminem laedere - Arzthaftpflichtschäden vermeiden. Teil 1: Grundlagen Die Preisregulierung neuer Arzneimittel nach Inkraftreten des AMNOG Der Einsatz des Geriatrischen Assessments im Rahmen der Qualitätssicherung in der Geriatrie 1. Anhalter Herz-Kreislauf-Tag in Wittenberg W2-Professur für Neuroprotektion Virtuelle (Cyber-)Therapie von Ängsten Goldenes Doktordiplom Arzneimitteleinsatz bei Tieren Robert Koch-Institut priorisiert die wichtigsten Infektionserreger 56 Die supracoeliacale (infradiaphragmatische) aortomesenteriale Revaskularisation bei chronischer Viszeralarterienischämie Mitteilungen der KV Das Punktekonto immer im Blick 67 Jahrbuch für hallische Stadtgeschichte Chefarztwechsel Laudationes Wir trauern Geburtstage Fortbildung im Mittelteil Fach- und Prüfungskommissionen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt im Mittelteil Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2 3

4 Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leser des Ärzteblattes, das Heft, welches Sie gerade in der Hand halten, erhalten Sie monatlich und dies seit über 20 Jahren. In dieser Zeit hat sich viel verändert. Diese Veränderungen wurden oft zum Anlass genommen, diese Themen aufzuarbeiten und Ihnen darzustellen. Es ist an der Zeit, dass sich das Ärzteblatt selbst auch verändert und das Blatt ebenfalls mit der Zeit geht. So sehr das Ärzteblatt das rechtlich festgelegte offizielle Organ für amtliche Mitteilungen der Ärztekammer Sachsen- Anhalt ist, so sehr steht es uns und damit Ihnen frei, es auch nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Denn das Ärzteblatt versteht sich als Ihre Zeitschrift. Deshalb soll das Ärzteblatt Ihren Inhaltsvorstellungen entsprechen. Daher möchten wir Ihre Meinung wissen und Sie um Mithilfe bei der zukünftigen Gestaltung des Ärzteblattes bitten. Ziel ist es, anhand Ihrer Bewertung und Ihren Vorstellungen und Verbesserungswünschen, das Blatt umzugestalten. Ihre Antworten werden also direkt in die Entwicklung des Ärzteblattes einfließen. Bitte ermöglichen Sie uns die umfassende Gestaltung nach Ihren Vorstellungen und nehmen Sie sich ein paar Minuten Ihrer Zeit für den Fragebogen. Diesen Fragebogen sollten Sie bereits mit Ihren Beitragsunterlagen erhalten haben. Zudem können Sie die Umfrage auch ganz einfach online unter ausfüllen. Insofern Sie keine Beitragsunterlagen erhalten oder über keinen Internetzugang verfügen, senden wir Ihnen den Fragebogen gern zu (Tel.: ) Für Ihre Bemühungen verlosen wir unter allen Einsendungen 20 Gutscheine der Thalia-Buchhandlungen im Wert von 20 Euro. Selbstverständlich werden wir Ihre übermittelten Daten vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Nichts desto trotz können Sie auch anonym an der Umfrage teilnehmen. Für Ihre Unterstützung möchte ich mich schon im Voraus bedanken! Mit kollegialen Grüßen Ihre Dr. med. Heinemann-Meerz Chefredakteurin des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt 4 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2

5 Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie in jedem Jahr wird vielen von Ihnen durch die Ankunft eines A5-formatigen Briefes die Existenz der Ärztekammer wieder bewusst gemacht. Die Freude über die Kontaktaufnahme seitens der Kammer hält sich natürlich in Grenzen, es geht ja schließlich um Geld, genauer gesagt den zu entrichtenden Kammerbeitrag. Wie bei anderen Berufsständen, Rechtsanwälten, Zahnärzten oder Veterinärmedizinern hat der Staat Kammern gründen lassen. Diese haben sich um die Belange ihrer Angehörigen, z. B. das Berufsrecht, die Fortund Weiterbildung u.v.a.m. relativ selbständig und autonom zu kümmern. Dabei wurde allerdings im Kammergesetz verfügt, dass der Finanzbedarf der Kammer durch die Beiträge ihrer Mitglieder zu finanzieren sei und Mitglied ist automatisch, wer der Berufsgruppe angehört. Da die Beiträge nach Höhe des Einkommens oder Umsatzes gestaffelt werden, ist jeder Kammerangehörige verpflichtet, die erforderlichen Angaben für die Berechnung des Beitrages mitzuteilen, wahrheitsgemäß und vollständig. Nicht die Kammer hat den Beitrag erfunden, sondern der Gesetzgeber. Oder anders: Wenn wir uns um unsere eigenen Belange selber kümmern wollen, müssen wir das auch bezahlen. Dass sich zum Beispiel in die Diskussionen um unsere Weiterbildungsordnung, über die wir so gern und trefflich streiten, nun auch noch staatliche Stellen mit ihrem bürokratischen Sachverstand einbringen, kann keiner ernstlich wollen. Fazit: Der Kammerbeitrag ist ein Muss. Über den muss man nicht streiten, den muss man bezahlen. Unser durchschnittlicher Jahresbeitrag liegt derzeit bei 4,32 der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit und damit deutlich im unteren Drittel der Beitragssätze der Ärztekammern Deutschlands. Seit 1991 wurde der Beitragssatz 11(elf)-mal reduziert und niemals angehoben. Es entspricht dem Leitbild der Kammer, dass die erforderlichen Mitgliedsbeiträge im Wissen um die hohe Verantwortung verantwortungsbewusst, transparent und sparsam eingesetzt werden. Aber was passiert mit unseren Beiträgen? Im Haushaltsplan 2012 sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils knapp 5 Millionen Euro veranschlagt. Die Einnahmen resultieren zu ca. 74 % aus Kammerbeiträgen, die restlichen annähernd 26% stammen aus Gebühren, Mieten, Zinsen u. a.. Etwa die Hälfte der Ausgaben machen die Personalkosten der 47 Mitarbeiter und 3 Azubis der Kammer aus. Weitere 22 % werden für die Selbstverwaltung, 13% für organisatorische Aufgaben (Geschäftsstellen, Ärzteblatt, Akademie, MFA, Sozialwerk u. a.) und 14 % für Sachkosten (Büromaterial, Druck, Porto, Mieten etc.) aufgewendet. Selbstverwaltung bedeutet, dass in Sachsen-Anhalt mehr als 500 Kammermitglieder in ehrenamtlichen Funktionen arbeiten, die Kammerversammlung hat 37 Mitglieder, der erweiterte Vorstand mit den Vorsitzenden der Geschäftsstellen 12. Es arbeiten 20 Ausschüsse und Kommissionen mit rund 110 Mitgliedern und 107 Fachkommissionen mit ca. 420 Mitgliedern. Jährlich finden Anerkennungen/Prüfungen nach der WBO statt, ca. 800 Zertifikate (Fachkunde/Fortbildung) werden erteilt, 1200 Prüfungen von Anwendern nach Strahlenschutz/Röntgenverordnung erfolgen, 35 Fortbildungskurse und 60 Kurse für MFA werden organisiert und 300 Prüfungen der MFA werden durchgeführt. Gleichzeitig werden Ärzteblätter gedruckt, durchschnittlich Fortbildungsveranstaltungen zertifiziert, 270 Schlichtungsfälle in der Schlichtungsstelle Arzthaftpflicht bearbeitet, 300 Mitglieder berufsrechtlich beraten, 300 Patientenbeschwerden bearbeitet und 200 Weiterbildungsbefugnisse erteilt. Die Ärztekammer versendet alljährlich rund 8500 Aufforderungen zur Beitragsveranlagung. Dabei ist das Verfahren ganz einfach. Man nimmt den Steuerbescheid vom vorletzten Jahr, liest den Betrag für die Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit ab, nimmt die aktuelle Beitragstabelle zur Hand, stuft sich ein und schickt die geforderten Unterlagen zurück. Dem überwiegenden Teil (83)% der Kolleginnen und Kollegen gelingt dies fristgerecht, 17% müssen leider gemahnt werden, bei 5% der Kammerangehörigen (420!!) ist sogar eine zweite Mahnung erforderlich. Schön wäre es, an dieser Stelle zu schließen, aber bei 2% (etwa 170 jährlich) unserer Kammermitglieder muss nun beim zuständigen Finanzamt nachgefragt werden. Liegen dort keine Angaben vor, erfolgt letztendlich wie in der Beitragssatzung vorgeschrieben die Veranlagung zum Höchstbetrag in Höhe von Und selbst hier gibt es einzelne, die nach Zahlungserinnerung und zwei weiteren Mahnungen erst reagieren, wenn die Zwangsvollstreckung eingeleitet und nicht mehr abzuwenden ist. Oft ist dann das Gezeter groß, die Einsicht klein und polemische Äußerungen schnell zur Hand. Dabei hätte man schon Monate vorher mit einem kurzen Telefonat eine Lösung finden können. Neben den Mitarbeiterinnen der Beitragsabteilung und der kaufmännischen Geschäftsführerin, Frau Schmidt, sind hier die Mitglieder des Finanz- und Beitragsausschusses Ansprechpartner und haben jederzeit ein offenes Ohr, wenn es Probleme gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch die Beitragsabteilung werden im Verlaufe eines Beitragsjahres ca bis Briefe allein für Erinnerungen und Mahnungen versandt. Regelmäßig muss der Beitragsausschuss einberufen werden, um über hartnäckige Zahlungsverweigerer zu beraten. Hierdurch entstehen nicht unerhebliche, aber vermeidbare Kosten, die durch eine vergleichsweise kleine Anzahl von Mitgliedern verursacht werden und die am Ende jedoch alle Mitglieder zu tragen haben. Unsere ärztliche Selbstverwaltung sollten wir alle als ein hohes Gut ansehen. Dass sich so viele Kolleginnen und Kollegen ehrenamtlich in den unterschiedlichsten Gremien unserer Kammer einbringen ist wichtig. Mit unserem Kammerbeitrag sichern wir letztendlich unsere künftigen Arbeitsbedingungen und das Ansehen unseres Standes und schützen ihn vor Eingriffen von außen. Wenn Sie also in den nächsten Tagen Kammerpost erhalten, nehmen Sie sich die fünf Minuten und entledigen Sie sich freudig klaglos Ihrer Pflicht. Dr. med. Peter Wolf Vorsitzender des Finanz- und Beitragsausschusses Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2 5

6 Mitteilungen aus der Kammer Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt Wo stehen wir? Nach 2009 ist nun auch die zweite Runde der Evaluation der Weiterbildung in Deutschland beendet. Unmittelbares Ziel der erneut sehr aufwendigen Befragung war, die Rahmenbedingungen ärztlicher Weiterbildung darzustellen sowie Stärken und Schwächen aufzudecken. Mittelbar soll eine Verbesserung/Beseitigung erkennbar gewordener Schwächen und Defizite dazu führen, dem Ärztemangel entgegen zu wirken. Eine wesentliche Veränderung zur ersten Befragung von 2009 bestand darin, dass die in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte (WBA) ihre Zugangsdaten zum Webportal nicht mehr durch den Weiterbildungsbefugten (WBB), sondern direkt von der zuständigen Ärztekammer erhielten. Dies wurde nach Auswertung der Befragung von 2009, in der Hoffnung, mehr Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zu erreichen, geändert, setzte aber nach wie vor voraus, dass die Befugten der Kammer meldeten, wer sich bei ihnen in Weiterbildung befindet. Zusätzlich bestand die Möglichkeit, sich als in Weiterbildung Befindlicher auch direkt an seine Kammer zu wenden, was etwa zu 15 % genutzt wurde. In ganz Deutschland wurden Weiterbildungsbefugte mit der Bitte um Teilnahme durch die jeweils zuständigen Ärztekammern angeschrieben WBB meldeten zurück, dass sie aktuell keine/n in Weiterbildung befindlichen Ärztin/Arzt betreuen. Somit verblieben noch Weiterbildungsbefugte, davon waren (53,3 %) aktiv an ihrer eigenen Befragung beteiligt. Weitere meldeten ihre in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte, ohne den Fragebogen auszufüllen. Die Rücklaufquote der Weiterbildungsbefugten konnte im Vergleich zur ersten Befragung von 58,03% auf 68,60% gesteigert werden. Damit liegen wir im bundesdeutschen Vergleich im guten Mittelfeld (siehe Tabelle 1). Landesärztekammer (LÄK) Anzahl WBB (aktiv) Anzahl WBB (geantwortet) Rücklaufquote (RLQ) in % LÄK Baden-Württemberg ,94 Bayerische LÄK ,64 ÄK Berlin ,12 LÄK Brandenburg ,10 ÄK Bremen ,84 ÄK Hamburg ,98 LÄK Hessen ,31 ÄK Mecklenburg-Vorpommern ,38 ÄK Niedersachen ,51 ÄK Nordrhein ,07 LÄK Rheinland-Pfalz ,74 ÄK des Saarlandes ,21 Sächsische LÄK ,75 ÄK Sachsen-Anhalt ,60 ÄK Schleswig-Holstein ,37 LÄK Thüringen ,30 ÄK Westfalen-Lippe ,82 Deutschland ,33 Tabelle 1 : WBB-Befragung; Rücklaufquote 6 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2

7 Von den in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzten beteiligten sich jedoch nur 32,14 % an der Evaluation (siehe Tabelle 2). Hierfür muss es Gründe geben, die im Rahmen der Auswertung zu hinterfragen sind. Landesärztekammer LÄK) Anzahl WBA (gemeldet) Anzahl WBA (geantwortet) Rücklaufquote (RLQ) in % LÄK Baden-Württemberg ,66 Bayerische LÄK ,57 ÄK Berlin ,73 LÄK Brandenburg ,47 ÄK Bremen ,63 ÄK Hamburg ,72 LÄK Hessen ,00 ÄK Mecklenburg-Vorpommern ,26 ÄK Niedersachen ,94 ÄK Nordrhein ,41 LÄK Rheinland-Pfalz ,17 ÄK des Saarlandes ,97 Sächsische LÄK ,07 ÄK Sachsen-Anhalt ,14 ÄK Schleswig-Holstein ,03 LÄK Thüringen ,55 ÄK Westfalen-Lippe ,90 Deutschland ,62 Tabelle 2: WBA-Befragung; Rücklaufquote Nachfolgend einige ausgewählte Befragungsergebnisse: Sachsen-Anhalt 2009 (Schulnote) Bundesdurchschnitt 2009 (Schulnote) Sachsen-Anhalt 2011 (Schulnote) Bundesdurchschnitt 2011 (Schulnote) Globalbeurteilung 2,56 2,54 2,30 2,44 Fachkompetenz 2,45 2,52 2,14 2,29 Lernkultur 2,27 2,39 2,48 2,29 Führungskultur 2,37 2,45 2,13 2,32 Fehlervermeidung 2,88 2,81 2,70 2,67 Entscheidungskultur 2,19 2,21 2,02 2,13 Betriebskultur 2,20 2,12 1,99 2,09 wissenschaftlich begründete Medizin 3,71 3,52 3,09 3,25 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2 7

8 Mitteilungen aus der Kammer Die Befragung der in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte im Bundesrapport 2011 zu ausgewählten Themen sind aus meiner Sicht nicht unproblematisch, da die Formulierung der Fragen im Zusammenhang mit den Antwortmöglichkeiten, die nicht durch ja oder nein, sondern von 1 = trifft voll und ganz zu bis zu 6 = trifft überhaupt nicht zu, zu beantworten sind, missverständlich sein könnten. Für 2011 sind z. B. die folgenden Fragen bundesweit mit entsprechenden Bewertungen versehen worden: (1= trifft voll und ganz zu bis 6 = trifft überhaupt nicht zu) In der vertraglich geregelten Arbeitszeit kann ich die Arbeit zu meiner vollen Zufriedenheit erfüllen. 2,89 In der vertraglich geregelten Arbeitszeit kann ich die Weiterbildung zu meiner vollen Zufriedenheit erfüllen. Die notwendige Infrastruktur (z. B. PC-Arbeitsplatz, Internetzugang) ist vorhanden, damit ich meine Arbeit effizient ausführen kann. 3,32 2,00 Durch administrative Auflagen werde ich in meiner Arbeit am Patienten eingeschränkt. 3,08 Durch administrative Auflagen werde ich bei meiner Weiterbildung eingeschränkt. 3,22 Über wichtige Entscheidungen der Krankenhausleitung, welche meine Weiterbildung betreffen, werde ich rechtzeitig informiert. Die vom Gesetz vorgeschriebene Arbeitszeitregelung wirkt sich negativ auf meine Arbeit am Patienten aus. Die vom Gesetz vorgeschriebene Arbeitszeitregelung wirkt sich negativ auf meine Weiterbildung aus. Werden die für Ihren Arbeitsbereich tariflich vereinbarten Regelungen bezüglich der Arbeitszeit eingehalten? 3,16 4,51 4,46 2,60 Weitere Befragungen ergaben bundesweit für 2011: zu 90,45 % fallen Mehrarbeit bzw. Überstunden an 58,60 % der Mehrarbeit/Überstunden werden dokumentiert 13,46 % der dokumentierten Mehrarbeit/Überstunden werden nicht ausgeglichen bzw. bezahlt zu 62,56 % betreut in erster Linie der Oberarzt die Weiterbildung 42 % der WBA erhielten weder mündlich noch schriftlich einen strukturierten Weiterbildungsplan 32,70 % vereinbarten weder mündlich noch schriftlich Weiterbildungsziele Jeder einzelne Weiterbildungsbefugte, für den eine ausreichende Anzahl an Rückmeldungen von in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzten vorliegt, kann seinen individuellen Befugtenbericht noch bis zum im passwortgeschützten Bereich des Webportals unter einsehen. Danach wird von der ETH- Zürich das Portal geschlossen. Über Möglichkeiten eines späteren Zugriffs mit Hilfe der Ärztekammer Sachsen-Anhalt werden wir Sie informieren. Dr. med. Rüdiger Schöning Ärztlicher Geschäftsführer Diese Darlegungen sollten bei Ihnen das Interesse für Mehr wecken. Den Bundes- und Länderrapport finden Sie auch über 8 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2

9 Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt Monatlich möchten wir an dieser Stelle die Ärztinnen und Ärzte benennen, die erfolgreich ihre Facharztprüfung an der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abgelegt haben. Im Monat Dezember konnten wir folgende Ärztin zum Erwerb des Facharztes beglückwünschen: Facharzt für Allgemeinmedizin Franziska Putzbach, Halle (Saale) Neu erteilte Weiterbildungsbefugnisse gemäß der Weiterbildungsordnung vom in der Fassung vom (siehe auch im Internet unter Facharztbezeichnungen: Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Dr. med. Klaus Jacob Cremer 12 Monate medinet-ag Burgenlandklinik Fachklinik für Verhaltenstherapie, Verhaltensmedizin, Psychosomatische Rehabilitation und Abhängigkeitserkrankungen Käthe-Kruse-Straße Naumburg (Saale) Zusatzbezeichnungen: Allergologie Dr. med. Maja Hennigs 18 Monate Lungenklinik Lostau ggmbh Lindenstraße Lostau Anästhesiologische Intensivmedizin Dipl.-Med. Steffen Bartels 12 Monate HELIOS Klinik Abteilung für Anästhesie/Intensivmedizin/Schmerztherapie Robert-Koch-Straße Hettstedt Pädiatrische Intensivmedizin Dr. med. Uwe Mathony 12 Monate Städtisches Klinikum Dessau Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Auenweg Dessau-Roßlau Palliativmedizin Dr. med. Beate Tamke 12 Monate Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle Zentrum für Palliativmedizin und Schmerztherapie Mauerstraße Halle (Saale) Plastische und Ästhetische Operationen Priv.-Doz. Dr. med. Josef Kluba 24 Monate Klinikum Magdeburg ggmbh Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie Birkenallee Magdeburg Erloschene Weiterbildungsbefugnisse: Für die Unterstützung der Kammerarbeit im Rahmen der Weiterbildung möchten wir nachfolgenden Ärztinnen und Ärzten herzlich danken: - Wera Lahn, Gemeinschaftspraxis Lahn/Stein Magdeburg, Befugnis für Allgemeinmedizin endete am Dr. med. Cordula Mentz-Hofmann, Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle, Halle (Saale), Übertragung der Befugnis Palliativmedizin an Dr. med. Beate Tamke zum Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2 9

10 Mitteilungen aus der Kammer Neu zugelassene Weiterbildungsstätten: MVZ des Städtischen Klinikums Dessau ggmbh Humperdinckstraße 1 b Dessau-Roßlau zugelassen für Kinder- und Jugendmedizin Reha MEDIAN Klinik Kalbe Straße der Jugend Kalbe (Milde) Rehabilitationsklinik für Orthopädie und Onkologie zugelassen für Physikalische und Rehabilitative Medizin, Physikalische Therapie und Balneologie, Rehabilitationswesen und Sozialmedizin medinet-ag Burgenlandklinik Käthe-Kruse-Straße Naumburg (Saale) Fachklinik für Verhaltenstherapie, Verhaltensmedizin, Psychosomatische Rehabilitation und Abhängigkeitserkrankungen zugelassen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg -Kur-GmbH Kurpromenade Bad Schmiedeberg zugelassen für Sportmedizin Referat Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten informiert Anmeldung zur Abschlussprüfung Sommer 2012 Wir erinnern an die rechtzeitige Anmeldung der Auszubildenden und Einzelumschülerinnen Termin: Bitte denken Sie an die Eintragung der angefallenen Fehlzeiten in der Praxis sowie an die Einreichung des Nachweises über die Absolvierung der 4 Module der Ersten Hilfe! Kann der Nachweis der Absolvierung aller 4 Module nicht erbracht werden, erfolgt keine Zulassung zur Abschlussprüfung! Bei nicht rechtzeitiger Anmeldung ist die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet. Fremdsprachiges Zeugnis Gemäß 37 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes können die Auszubildenden den Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses in englischsprachiger und /oder in französischsprachiger Übersetzung stellen. Dieser Antrag erfolgt mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung. Da die Abschlussprüfung für die Auszubildenden gebührenfrei ist, werden die Kosten für die fremdsprachigen Zeugnisse dem Ausbilder mit in Rechnung gestellt. Prüfungstermine 2012 Zwischenprüfung: , Uhr Abschlussprüfung: Schriftliche Abschlussprüfung , 8.00 Uhr Praktische Prüfung in der Zeit vom bis Vorzeitige Zwischenprüfung: , Uhr Vorzeitige Abschlussprüfung (schriftlich): Haushaltsabschluss 2011 Auf Grund des Haushaltsabschlusses für das Jahr 2011 bitten wir alle Reisekosten- und sonstigen Abrechnungen, die das Jahr 2011 betreffen, bis spätestens 29. Februar 2012 bei der Ärztekammer einzureichen. Später eingehende Abrechnungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Dipl.-Ing.-Ök. G. Schmidt 10 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2

11 Mitteilungen aus der Kammer Umsetzung der Transfusionsmedizin-Richtlinie in Sachsen-Anhalt Durch die Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten der Bundesärztekammer vom November 2005 sind die Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Transfusionsmedizin festgelegt. Für das Jahr 2011 müssen bis zum alle Einrichtungen (Krankenhäuser, Labore, Praxen), die 50 Erythrozytenkonzentrate und/oder Plasmaderivate für Hämostasestörungen oder aber < 50 Erythrozytenkonzentrate/Jahr, jedoch nicht ausschließlich durch den ärztlichen Leiter und /oder bei mehr als 1 Patienten gleichzeitig verabreichen, einen vom entsprechend qualifizierten Qualitätsbeauftragten unterschriebenen Bericht über die Ergebnisse seiner Überprüfungen bei der zuständigen Ärztekammer einreichen. Das hierfür ausschließlich zu verwendende erforderliche Formular wird Ihnen von der Abteilung Qualitätssicherung rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der Bericht ist zeitgleich an den Träger der Einrichtung zu senden. Zusätzlich muss der Qualitätsbeauftragte Hämotherapie neben seiner Approbation und einer 3-jährigen ärztlichen Tätigkeit seine Qualifikation (Teilnahme am 40-Stunden-Kurs Qualitätsbeauftragter Hämotherapie oder Erfüllung der Voraussetzungen für die Zusatzweiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement ) gegenüber der Ärztekammer durch Einreichen des entsprechenden Nachweises belegen. Bei Vorliegen des Nachweises in der Abteilung Qualitätssicherung der Ärztekammer ist ein jährliches erneutes Einreichen bei Beibehaltung der Funktion nicht erforderlich. Alle anderen Einrichtungen, die unter 50 Erythrozytenkonzentrate pro Jahr bei Erfüllung der weiteren strengen Voraussetzungen (Transfusion nur bei jeweils 1 Patienten zum selben Zeitpunkt ausschließlich durch den ärztlichen Leiter, keine Verwendung anderer Blutkomponenten oder Plasmaderivate zur Behandlung von Hämostasestörungen, sämtliche Prozess-Schritte der Erythrozytentransfusion liegen in der Verantwortung des ärztlichen Leiters) transfundieren, benötigen keinen Qualitätsbeauftragten. Diese Einrichtungen müssen allerdings ebenfalls zum für 2011 die Qualifikationsvoraussetzungen des ärztlichen Leiters (Facharzt und 16-Stunden-Kurs Transfusionsverantwortlicher bei Vorliegen in der Ärztekammer ist kein erneutes Einreichen notwendig), eine von ihm selbst unterzeichnete Arbeitsanweisung (die unter zu findende Mustertransfusionsanweisung ist auf die Praxisbelange anzupassen) sowie den Nachweis der Meldung an das Paul-Ehrlich-Institut nach 21 TFG an die zuständige Ärztekammer einreichen. Bei Fragen wenden sie sich bitte an: Ärztekammer Sachsen-Anhalt Abteilung Qualitätssicherung, Frau Dr. med. M. Wolf Telefon (0391) Die Kassenärztliche Vereinigung schreibt folgende Vertragsarztsitze aus: Fachgebiet: Praxisform: Praxisort: Fachgebiet: Praxisform: Praxisort: HNO-Heilkunde Einzelpraxis Benndorf Neurologie und Psychiatrie Einzelpraxis Weißenfels Bewerbungen richten Sie bitte an: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Abt. Zulassungswesen Postfach 1664, Magdeburg Die Ausschreibung endet am 25. dieses Monats. Wir weisen darauf hin, dass sich die in der Warteliste eingetragenen Ärzte ebenfalls um den Vertragsarztsitz bewerben müssen. Die nächste Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt findet am 18. April 2012 um 9 Uhr c. t. statt. Erscheinungsdaten für 2012 vom Ärzteblatt Sachsen-Anhalt Erscheinungstag Redaktions- und Anzeigenschluss Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2 11

12 Rückblick: Hygienekongress 2011 in Dresden Ausblick: Neue Hygieneverordung für das Land Sachsen-Anhalt An geschichtsträchtigem Ort fand vom 2. bis 3. Dezember der Hygienekongress 2011 im Deutschen Hygienemuseum statt. Die Landesärztekammern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern sowie die Landeskrankenhausgesellschaften Sachsen und Brandenburg hatten eingeladen und viele kamen. Der Kongress war mit 276 gemeldeten Teilnehmern aus dem ärztlichen und nichtärztlichen Bereich sehr gut besucht. Der Tagungsort, das Deutsche Hygiene-Museum, ist weit über die Landesgrenzen bekannt. Karl August Lingner, in Magdeburg geboren, dessen Geburtstag sich im Dezember 2011 zum 150. Mal jährte, war es, der sich für gemeinnützige Pläne begeisterte und aufgrund seiner finanziellen Möglichkeiten moderne Projekte unterstützte. Lingner, dem Erfinder des noch heute bekannten Odols, war es zu verdanken, dass 1911 die erste Internationale Hygiene- Ausstellung Dresden mit 5 Millionen Besuchern eine auch für heutige Verhältnisse gigantische Dimension erreichte konnte mit Lingners Unterstützung das Deutsche Hygiene-Museum eröffnen. Der Hygiene-Kongress 2011 wurde mit Grußworten durch Vertreter der Sozialministerien, der Landesärztekammern sowie der Landeskrankenhausgesellschaften eröffnet. Zunächst folgten drei hochkarätige Eingangsreferate, die sich mit der Hygiene als Teil der Kunst gesund zu sein, mit Zukunftsaussichten der Hygiene und natürlich zum Schwerpunktthema nosokomiale Infektionen beschäftigten. Im Anschluss folgte eine Podiumsdiskussion, bei der neben Fachvertretern vor allem auch Politiker zu Wort kamen. Hygiene kostet Geld, keine Hygiene kostet viel Geld diese simple Aussage wurde, auch vor dem Hintergrund der hohen gesundheitspolitischen Bedeutung nosokomialer Infektionen und der engen Beziehungen zur ambulanten Versorgung vielschichtig diskutiert. Am 2. Kongresstag gab es vier Parallelveranstaltungen, wobei der größte Zulauf in den Foren Krankenhaushygiene und Öffentlicher Gesundheitsdienst zu verzeichnen war. Aus unserem Kammerbereich wurden Vorträge von Frau Prof. Dr. Marianne Borneff-Lipp (Universitätsklinikum Halle), Frau Dr. Heidemarie Willer (Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt) und Frau Dr. Franziska Layer (Robert Koch Institut, Bereich Wernigerode) gehalten. Der Vizepräsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Herr Dr. Lutz Lindemann-Sperfeld, Chefarzt der Klinik für Unfall-, Wiederherstellungs- und Handchirurgie im Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau, war mit der Leitung eines Abschnittes des Forums Krankenhaushygiene betraut. Die große Teilnehmerresonanz resultierte schließlich auch aus tagesaktuellen Themen der Krankenhaushygiene. Dazu trugen unter anderem auch die bekannten Negativschlag- ODOL-Werbung, um 1895 Foto: Deutsches Hygiene-Museum oben: Museumsgebäude, 2010 Foto: Oliver Killig 12 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2

13 zeilen nach tragischen Todesfällen durch Infektionen in Krankenhäusern bei. Weitere Schwerpunktthemen mit Referenten aus ganz Deutschland, wie HIV/AIDS sowie Umwelt und Gesundheit rundeten den Kongress inhaltlich ab. Ausblick Nachdem der Bundesrat das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes gebilligt hat, ist Sachsen-Anhalt, wie alle anderen Bundesländer auch, bis zum 31. März 2012 verpflichtet, entsprechende Verordnungen zur Infektionshygiene und zur Prävention zu erlassen. Dazu wird es eine Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen ab dem 01. März.2012 (MedHygVO LSA) geben. Per Gesetz wird grundsätzlich der Träger der medizinischen Einrichtung verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft zu treffen und dafür Sorge zu tragen, dass die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene eingehalten werden. Personell erfolgt die Umsetzung der o.g. Maßnahmen durch den Einsatz einer Hygienekommission, die Beschäftigung eines Krankenhaushygienikers, die Bestellung von hygienebeauftragten Ärztinnen und Ärzten sowie die Beschäftigung von Hygienefachkräften. Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung und der Maximalversorgung müssen einen Krankenhaushygieniker hauptberuflich anstellen. Alle übrigen Einrichtungen haben die Beratung durch einen Krankenhaushygieniker sicher zu stellen. Geregelt werden im Gesetz die fachlichen Qualifikationsanforderungen an das jeweilige Personal. Bestandsschutz gibt es für Personen, welche bereits bei Inkrafttreten der Hygieneverordnung tätig sind und ihre Tätigkeit weiter ausüben. Eine Übergangsregelung für fachlich geeignetes Personal wird bis zum gelten. Die erforderliche Qualifikation eines Krankenhaushygienikers ist wie folgt definiert: 1. Fachärztin oder Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin 2. Fachärztin oder Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie 3. Fachärztin und Facharzt mit einer Zusatzbezeichnung auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene 4. Fachärztin und Facharzt mit einer anerkannten strukturierten Fortbildung als Krankenhaushygieniker Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte müssen eine Anerkennung als Fachärztin bzw. Facharzt haben, weisungsbefugt sein und eine von der Landesärztekammer anerkannte, strukturierte Fortbildung zur/zum hygienebeauftragten Ärztin/Arzt nachweisen. Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt wird in der 2. Hälfte des Jahres die erste strukturierte Fortbildung Hygienebeauftragte Ärztin/ Hygienebeauftragter Arzt anbieten. Entsprechende Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf werden rechtzeitig bekannt gegeben. Dr. med. Rüdiger Schöning Ärztlicher Geschäftsführer Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2 13

14 Wie werden Arzt und Psychotherapeut ihrer Fortbildungsverpflichtung gerecht? Das Punktekonto immer im Blick Fortbildung gehört zum unbedingten Selbstverständnis von Ärzten und Psychotherapeuten. Neue medizinische Erkenntnisse und medizinisch-technische Verfahren erfordern eine regelmäßige Auffrischung des Wissensstandes. Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch V (SGB V), Paragraf 95d, festgelegt, dass für jeden Arzt und jeden Psychotherapeuten im ambulanten Bereich eine Fortbildungsverpflichtung gilt. Sie besagt, dass innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte mit entsprechenden Zertifikaten der Ärzte- oder Psychotherapeutenkammer nachzuweisen sind. Der erste Zeitraum war im Juni 2009 für diejenigen Ärzte und Psychotherapeuten beendet, die am tätig waren. Im Ergebnis konnten über 98 % der in Sachsen- Anhalt ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten den Nachweis eines Zertifikates fristgemäß erbringen. Für Ärzte/Psychotherapeuten, die ihre Tätigkeit nach dem im ambulanten Bereich aufgenommen haben, beginnt der erste Fünfjahreszeitraum individuell mit Aufnahme der Tätigkeit zu laufen. Die Verpflichtung, innerhalb von jeweils fünf Jahren 250 Punkte zu erbringen gilt unabhängig vom Zulassungsstatus. Wenn beispielsweise eine Anstellung bis zu 10 Stunden genehmigt wurde oder eine Ermächtigung erteilt wurde, ist der Nachweis von 250 Punkten ebenfalls vollständig zu erbringen. Für jeden ambulant tätigen Arzt und Psychotherapeuten ist es wichtig, diese Terminvorgaben unbedingt einzuhalten, da der Gesetzgeber eine Nichterfüllung mit Sanktionen belegt. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) ist verpflichtet, Ärzten, die die geforderten Nachweise nicht erbringen, das Honorar zu kürzen bzw. im Extremfall sogar ein Zulassungsentziehungsverfahren einzuleiten. Diese beiden Maßnahmen mussten bisher nur sehr selten eingeleitet werden. Wesentliches im Überblick Wie funktioniert die Registrierung der Fortbildungspunkte einzelner Veranstaltungen? Für Mitglieder der Ärztekammer Sachsen-Anhalt: - Richten Sie ein elektronisches Punktekonto bei der Ärztekammer ein, dann können Sie sich jederzeit über Ihren Punktestand informieren. - Nutzen Sie Ihren Barcode-Aufkleber bei jeder Veranstaltung. Die Veranstalter sind verpflichtet, die Anwesenheitslisten bei der Ärztekammer einzureichen. Dann werden die Punkte automatisch übernommen. - Reichen Sie Teilnahmebescheinigungen dann bei der Ärztekammer ein, wenn Sie außerhalb Sachsen-Anhalts an einer Fortbildung teilgenommen haben oder Ihren Barcode-Aufkleber nicht genutzt haben. Ansprechpartner bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt: Herr Lögler und Herr Zacharias, Tel.: Für Mitglieder der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer: - Reichen Sie die Teilnahmebescheinigungen bei der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer in Leipzig ein. Gibt es Ausnahmen hinsichtlich der Fünfjahresfrist? - die Frist verlängert sich um die Zeiten des Ruhens der Zulassung, dies muss durch den Zulassungsausschuss formal vorab beschlossen worden sein. - Sofern Sie in dem Fünfjahreszeitraum mehr als 3 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig erkrankt waren, können Sie eine individuelle Verlängerung des Nachweiszeitraums beim Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie innerhalb des Fünfjahreszeitraums ein Kind geboren haben und Ihre Zulassung während dieser Zeit nicht geruht hat. Wie erfolgt der Nachweis gegenüber der KVSA? - Elektronische Übermittlung der erteilten Fortbildungszertifikate durch die Landesärztekammer Sachsen-Anhalt und die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, sofern Ihr datenschutzrechtliches Einverständnis vorliegt. In welchen Fällen muss das Zertifikat der Kassenärztlichen Vereinigung in Schriftform vorgelegt werden? - Falls Sie der Datenübermittlung durch die Ärztekammer 14 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2

15 Sachsen-Anhalt widersprochen haben oder der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer kein Einverständnis erteilt haben oder das Zertifikat durch eine andere Ärzte-/Psychotherapeuten- Kammer ausgestellt wurde Gibt es eine Erinnerung? Sollte der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen- Anhalt drei Monate vor Ablauf des Fünfjahreszeitraums kein Nachweis vorliegen, werden entsprechende Erinnerungsschreiben verschickt Was passiert, wenn der Nachweis innerhalb der vorgesehenen Fristen nicht erbracht werden kann? - Nach den Vorgaben des fünften Sozialgesetzbuches sind Honorarkürzungen vorgesehen, die für die ersten vier Quartale nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums in Höhe von zehn Prozent und ab dem fünften Quartal in Höhe von 25 Prozent vorzunehmen sind. Wird die Fortbildung nicht innerhalb von 2 Jahren vollständig nachgeholt, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen Anträge auf Zulassungsentziehung bei den Zulassungsausschüssen stellen. Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Conny Zimmermann, Leiterin der Abteilung Qualitätssicherung und -management der KVSA (Tel.- Nummer ), sowie Peter Jonzeck, Leiter der Fortbildungsakademie der Ärztekammer (Tel.-Nummer ) stehen Ihnen als Ansprechpartner gern zur Verfügung. Chefarztwechsel Klinikum Burgenlandkreis GmbH Frau Dipl.-Med. Michaela Stöckel leitet seit dem die Klinik für Geriatrie im Klinikum Burgenlandkreis in Naumburg als Chefärztin. Paul Gerhardt Diakonie Krankenhaus und Pflege GmbH Chefarzt der Klinik für Innere Medizin II im Paul Gerhardt Diakonie Krankenhaus in der Lutherstadt Wittenberg ist seit dem Herr Priv.-Doz. Dr. med. Thomas Benter. KVSA Schützen, helfen, beobachten Burgenlandklinik Chefarzt der Burgenlandklinik in Naumburg ist seit dem Herr Dr. med. Klaus Jakob Cremer. Gegen Einsendung von Briefmarken im Gesamtwert von 3,- erhalten Sie unsere Broschüre Vögel im Garten Sachsen-Anhalt Schleinufer 18a, Magdeburg Tel Fax -49, Mail@NABU-LSA.de, Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2 15

16 Presse 1. Anhalter Herz-Kreislauf-Tag in Wittenberg Am und fand in Wittenberg der vom Mediclin Herzzentrum in Coswig organisierte 1. Anhalter Herz-Kreislauf-Tag statt. Der Kongress wurde durch Herrn PD Dr. H. Hausmann, Direktor der Klinik für Herz- und Gefäßchirurgie, Herrn Dr. T. Giesler, Direktor der Klinik für Kardiologie und Angiologie sowie von Herrn A. Bauer, Leiter der Abteilung für Kardiotechnik organisiert und richtete sich mit einem breiten interdisziplinären Programm, an die Herzchirurgen, Kardiologen, Kardiotechniker, Anästhesisten und Intensivmediziner, Internisten und Hausärzte unseres Bundeslandes. Am Freitagabend konnten mit Herrn Dr. E. Bruckenberger und Herrn Prof. Dr. h.c. mult. R. Hetzer zwei prominente Redner gewonnen werden, die in der altehrwürdigen Leucorea von Wittenberg die Veranstaltung mit ihren eingeladenen Vorträgen eröffneten. Herr Dr. Bruckenberger referierte über Die Entwicklung der altersbereinigten Sterbeziffer in Sachsen-Anhalt und analysierte die Situation der medizinischen Versorgung in unserem Bundesland im allgemeinen sowie der deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegenden Sterblichkeit bei Herzerkrankungen im speziellen. Damit sprach er ein aktuelles und hochbrisantes Thema an, welches für alle an der medizinischen Versorgung Tätigen in den nächsten Jahren eine Herausforderung darstellt und die es zu meistern gilt. Trotz des erreichten hohen Niveaus in der medizinischen Versorgung von Herzerkrankungen durch die drei Herzzentren (Mediclin Herzzentrum Coswig, Universität Halle und Universität Magdeburg) und eines dichten Netzes von Herzkatheteranlagen im gesamten Bundesland ist es im vergangenen Jahr erneut zu einem deutlichen Anstieg in der Sterblichkeit bei Patienten mit einer Koronaren Herzkrankheit gekommen. Die genauen Gründe für diesen Trend können nicht durch den Grad der medizinischen Versorgung erklärt werden, der sich im Bundesniveau, z.t. sogar darüber befindet, findet seine Erklärung aber möglicherweise durch die Spät- und Nachwirkungen der industriellen Situation mit Chemie- und Schwerindustrie und daraus resultierende jahrzehntelange hohe Schadstoffbelastungen der Bevölkerung in Sachsen- Anhalt in der Vergangenheit. Trotz dieses Verdachts bestand in der anschließenden Diskussion Einigkeit darüber, dass vereinte Anstrengungen sowie eine weitere Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit und die Nutzung aller modernen Möglichkeiten, wie der Telemedizin und besseren Vernetzung der Kliniken als auch des ambulanten mit dem stationären Sektor, erforderlich sind, um diesem Trend entgegen zu wirken. Im zweiten Vortrag des Abends beschäftigte sich der Direktor des Deutschen Herzzentrums in Berlin, Herr Prof. Hetzer, in seiner Strategierede mit dem neuen Berufsbild des Herzchirurgen. Insbesondere durch den Einzug vieler neuer minimalinvasiver wie auch katheterbasierter Methoden, der Operationstechniken am schlagenden Herzen sowie der Möglichkeit von Hybridtechniken, bei denen eine Kombination aus kardiologischen und kardiochirurgischen Behandlungen erfolgt, stehen die Auszubildenden heute vor völlig anderen Herausforderungen als zu Beginn der Herzchirurgie. Herrn Prof. Hetzer gelang durch seine persönliche Kenntnis und jahrzehntelange Tätigkeit ein einzigartiger und vergnüglicher Streifzug durch die Geschichte der Herzchirurgie, die er in Deutschland maßgeblich mit gestaltet und mitbestimmt hat. Der Abend endete mit der Eskortierung aller Teilnehmer zum Brauhaus in Wittenberg durch die Stadtwachen von Wittenberg. Die Eröffnung am Samstag erfolgte durch den Ministerpräsidenten unseres Bundeslandes Herrn Dr. Reiner Haseloff, der in seiner mehr als halbstündigen Rede einen Kontext zwischen den Anforderungen an das medizinische System durch die zu erwartende demographische Entwicklung in der Zukunft und den politischen Möglichkeiten, darauf zu reagieren, herstellte und explizit auf das bereits erreichte hohe Niveau der Versorgung in Sachsen-Anhalt hinwies. Gleichzeitig zeigte er sich optimistisch, die vor uns liegenden Aufgaben durch eine konzertierte Anstrengung aller Beteiligten lösen zu können. Herr PD Dr. H. Hausmann referierte über den jetzt begonnenen Ausbau des Mediclin Herzzentrums Coswig, sowohl technologisch mit der Errichtung eines neuen Hybrid-OP Saals als auch hinsichtlich der Kapazität mit der Erweiterung der Intensivstation auf 22 Betten. Hier bedankte er sich auch für die Unterstützung und Förderung durch die Landesregierung bei ihrem Regierungschef. Ferner berichtete Dr. Hausmann, dass immer noch fast 30% der Herzoperationen, die jährlich bei den Landesbewohnern Sachsen-Anhalts durchgeführt werden müssen, in anderen Bundesländern vor allem in Sachsen durchgeführt werden. Hier könnte das Herzzentrum in Coswig deutlich mehr leisten, wenn die Zuweisungen erfolgen würden. Herr Ministerpräsident Haseloff stimmte zu und ergänzte, dass dies auch für die Arbeitsplätze in der Region wichtig wäre. Das wissenschaftliche Programm am Samstag, für welches überregional hochkarätige Redner gefunden werden 16 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2

17 konnten, startete dann mit einer Darstellung der aktuellen Möglichkeiten des Aortenklappenersatzes. Dabei wurden sowohl die neuen katheterbasierten Verfahren des transfemoralen und transapikalen Aortenklappenersatzes aus der Sicht des Kardiologen (Dr. Sherif aus dem Mediclin Herzzentrum Coswig) wie auch des Herzchirurgen (Dr. Schröfel aus dem Herzzentrum Karlsruhe) beleuchtet. In einem weiteren Vortrag wurden aber auch die Verbesserungen des konventionellen Aortenklappenersatzes durch Kombination mit der besonders schonenden und minimierten Methode der extrakorporalen Zirkulation, die sogenannte MECC, dargestellt (Dr. Schubel und C. Ulrich aus dem Mediclin Herzzentrum Coswig), mit der eine deutliche Reduktion von Blutprodukten und eine verbesserte Organperfusion erreicht werden kann. Die zweite Sitzung des Vormittages beschäftigte sich mit den Behandlungsmöglichkeiten der Mitralklappeninsuffizienz. Aus kardiologischer Sicht stellte Herr Prof. Schmeißer aus Magdeburg eine neue katheterbasierte Methode mit Hilfe eines Clipsystems (MitraClip) vor, die bei funktioneller Mitralklappeninsuiffizienz mit schwer eingeschränkter Herzfunktion eine aussichtsreiche Alternative darstellt. Herr Dr. Mochalski (Mediclin Herzzentrum Coswig) stellte in seinem Vortrag die Resultate der minimalinvasiven Mitralklappenoperation anhand internationaler Daten und des Programms in Coswig vor, die derzeit für die degenerativen Formen der Mitralklappeninsuffizienz als Goldstandard gilt. Die erste Nachmittagssitzung nach dem gemeinsamen Mittagessen beschäftigte sich mit dem Einsatz und den Möglichkeiten der Extrakorporalen Zirkulation, die auch heute noch für viele herzchirurgische Eingriffe unabdingbar ist. Der Leitende Kardiotechniker des Herzzentrums Coswig, Herr Bauer, stellte die Studienergebnisse aus Coswig mit der minimierten extrakorporalen Zirkulation (MECC) bei Bypassoperationen vor, die für eine verbesserten Schutz des Herzens und eine bessere Organperfusion während der Operation sprechen. Einen ähnlich positiven Effekt durch die MECC konnte Frau Jessica Rölig, eine Medizinstudentin aus Leipzig, die in Coswig zu ihrer Dissertation eine Studie durchführt, bei Patienten mit Diabetes mellitus bezüglich der Auswirkungen auf die Nierenfunktion nachweisen. Herr Born aus dem Universitätsklinikum in Düsseldorf berichtete in seinem Vortrag über eine spezielle Form der extrakorporalen Zirkulation, die aufgrund ihrer Flugtauglichkeit sogar Transatlantikflüge ermöglicht und damit die Möglichkeiten medizinischer Behandlung in extremen Situationen illustriert. Die letzte Sitzung des Kongresses beschäftigte sich mit den Therapieverfahren beim Vorhofflimmern. Dafür konnte für die kardiologisch/rhythmologische Fraktion Herr PD C. Piorkowski aus dem Herzzentrum Leipzig gewonnen werden, der einen hervorragenden Überblick über den derzeitigen Goldstandard beim singulären Vorhofflimmern und die Ergebnisse der katheterbasierter Ablation lieferte. Den krönenden Abschluss des Kongresses bildete der Vortrag von Prof. Doll aus der Sana-Herzchirurgie in Stuttgart, stellte er doch mit einer brandaktuellen neuen chirurgischen und komplett endoskopischen Ablationsbehandlung ein Verfahren vor, welches im Fall einer frustranen medikamentösen und interventionellen Therapie aufgrund seiner Ergebnisse eine hoffnungsvolle Alternative für symptomatische Patienten ist. Die Diskussion wurde in allen Sitzungen sehr lebhaft geführt und war Ausdruck des großen Interesses und der sehr guten Resonanz auf die dargebotenen Themen. Der Dank gilt allen Referenten und den Organisatoren sowie den Besuchern, die diese Veranstaltung ermöglicht und bereichert haben und lässt auf eine Wiederholung hoffen. PD Dr. H. Hausmann, Direktor der Klinik für Herz- und Gefäßchirurgie, Mediclin Herzzentrum Coswig Dr. M. Mochalski, Ltd. Oberarzt der Klinik für Herz- und Gefäßchirurgie, Mediclin Herzzentrum Coswig Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2 17

18 Presse W2-Professur für Neuroprotektion Prof. Dr. med. Notger Müller, Jahrgang 1967, wurde im Rahmen einer gemeinsamen Berufung der Otto-von- Guericke-Universität Magdeburg und des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) auf die W2-Professur für Neuroprotektion am DZNE Standort Magdeburg berufen. Seit 2008 ist er als Oberarzt und Leiter der Sektion Demenzen und kognitive Neurologie an der Neurologischen Universitätsklinik Magdeburg tätig. Zusätzlich leitet er seit 2009 die Arbeitsgruppe Neuroprotektion am DZNE Magdeburg, die sich mit der Früherkennung und Prävention von Demenzerkrankungen beschäftigt. Nach einem kurzen Ausflug nach dem Schulabschluss in die Biochemie hat Notger Müller in Tübingen, Heidelberg und Berlin Medizin studiert, wo er 1996 seine Doktorarbeit abgeschlossen hat. Nach dem Studium folgte ein einjähriger Forschungsaufenthalt an der University of California bei Berkeley. Im Anschluss arbeitete er zunächst in der Tagesklinik für kognitive Neurologie und dem Max-Planck- Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften in Leipzig, dann in der Neurologischen Klinik der Charité Berlin. Die letzten sechs Jahre vor seinem Wechsel nach Magdeburg war er an der Klinik für Neurologie des Universitätsklinikums Frankfurt/M tätig habilitierte sich Prof. Müller und im selben Jahr legte er auch die Facharztprüfung zum Neurologen ab. Der Schwerpunkt seiner Forschung liegt derzeit auf der Frühdiagnostik und Prävention von Demenzen. Dabei kommen alle modernen bildgebenden Verfahren zum Einsatz, wobei der Schwerpunkt weiterhin auf der funktionellen MR-Tomografie liegt mit dem Ziel, experimentelle Paradigmen zu entwickeln, die eine pathologische Entwicklung des Gehirns im Rahmen einer Demenz frühzeitig anzeigen. I Pi UKMD Virtuelle (Cyber-)Therapie von Ängsten Als eine der ersten Kliniken in Deutschland führt die hallesche Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik die virtuelle (Cyber-)Therapie von Ängsten durch. Viele Menschen haben behandlungsbedürftige Ängste. Beispielsweise vermeidet ein Mensch mit Agoraphobie weite Plätze bzw. im weiteren Sinne sämtliche Situationen, wo man bei möglicher Gefahr nicht flüchten kann, wie Menschenmengen, volle Kaufhäuser oder öffentliche Verkehrsmittel, ein Mensch mit Akrophobie vermeidet Höhe oder ein Mensch mit Klaustrophobie vermeidet enge Räume wie zum Beispiel Fahrstühle. Die so genannte Expositionstherapie also die direkte Konfrontation mit der Angst auslösenden Situation oder dem angstauslösenden Objekt ist ein klassisches Verfahren der Verhaltenstherapie und stellt ein effektives und häufig angewandtes Therapieverfahren für die Behandlung von Angsterkrankungen dar. Ziel der Behandlung ist eine Verminderung von Angstsymptomen und ein Abbau von Vermeidungsverhalten. Neben den üblicherweise praktizierten Expositionsbehandlungen in der Vorstellung ( in sensu ) und in der realen Umwelt ( in vivo ) präsentiert sich die virtuelle Expositionstherapie als neues effektives Verfahren. Hierbei werden Menschen mit Angsterkrankungen in einem virtuellen Labor gezielt mit den Angstauslösenden Reizen in einer so genannten virtuellen Realität konfrontiert. Vorteile der virtuellen Therapie liegen insbesondere in der Vermittlung eines Gefühls von Sicherheit, Privatheit und Vertrautheit, der leichteren Erreichbarkeit von Angst auslösenden Situationen in einer virtuellen statt realen Umgebung und der besseren Kontrolle über die eingesetzten Reize, so dass die Hemmschwelle für eine Expositionstherapie gesenkt und die Behandlung dadurch einer größeren Anzahl an Patienten zugänglich gemacht wird. Die hallesche Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik ist auf die Behandlung von Angsterkrankungen spezialisiert. Sie unterhält seit der Übernahme der Leitung durch Professor Dr. med. Prof. h. c. Dr. h. c. mult. Andreas Marneros seit etwa 20 Jahren eine Spezialstation und eine Spezialambulanz für Angsterkrankungen. Jetzt wurde im Verlauf der vergangenen zwei Jahre unter der Leitung der Psychiaterin Julia Friedemann und des Informatikers Frank Demel nach Plänen von Professor Marneros ein virtuelles Labor eingerichtet. In Zusammenarbeit mit Hilfswissenschaftlern des Instituts für Informatik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des Studienganges Multimedia/VR-Design der Burg Giebichenstein, Kunsthochschule Halle, wurden virtuelle Simulationsumgebungen entwickelt, welche bisher die Konfrontation mit den Situationen Hochhaus, Fahrstuhl, Straßenbahn, Kaufhaus mit Warteschlange und Rolltreppe sowie Tunnel mit entsprechenden virtuellen Interaktionsmöglichkeiten über eine Datenbrille (Head-Mounted Display HMD) ermöglichen. Geplant ist die Entwicklung weiterer virtueller Szenarien wie zum Beispiel Brücke etc., um ein breites Spektrum verschiedener virtueller Situationen individuell anbieten zu können. 18 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2

19 Über die virtuellen Reize werden vergleichbar mit der realen Situation reale Ängste und begleitende körperliche Angstsymptome ausgelöst. Die Kombination von virtueller Therapie mit anschließender Übung in der Realität ist therapeutisch sinnvoll und erwünscht. Während der Durchführung der Behandlung ist stets ein Therapeut anwesend. Es ist vorgesehen, dass während der Behandlung verschiedene physiologische Parameter, darunter Herzfrequenz, Atemfrequenz, Muskelanspannung und Hautwiderstand, erfasst werden. Nach derzeitigem Stand wird die virtuelle Angsttherapie zunächst ausschließlich für stationär behandelte Patienten nach Abschluss einer umfangreichen Diagnostik inklusive körperlicher Untersuchungen angewandt werden. Die virtuelle Therapie kann nicht eingesetzt werden, wenn ein Alter unter 16 Jahren, eine Schwangerschaft, eine Erkrankung an Epilepsie oder einer Hirnerkrankung, eine akute behandlungsbedürftige somatische Erkrankungen oder eine akute Intoxikation vorliegen. Die ersten Behandlungen erfolgten ab Januar Damit ist die Psychiatrische Universitätsklinik Halle eine der ersten Psychiatrischen Kliniken in Deutschland, welche eine virtuelle Angstbehandlung als Ergänzung oder als Alternative zu den herkömmlichen Behandlungsstrategien anbieten wird. I Pi UKH Anzeige Attraktive Praxisräume in Halle Am Lutherplatz in Halle bieten wir im 1. OG Räume bis 90 m 2. Apotheke, Allgemeinmediziner und Fahrstuhl im Haus, Parkplätze vorhanden. Kontakt: Mark Mehlgarten Mobil: markmehlgarten@web.de Werden Ihre besten Ideen etwa nicht verwirklicht? Dr. med. Michael Barth, Facharzt für Arbeitsmedizin, Leiter Forschung und Entwicklung:»Die Chance, als Arbeitsmediziner bei einem der größten Anbieter zu arbeiten, war für mich die sichere Alternative zum Klinik- und Praxisalltag. Nicht nur wegen der fehlenden Nacht- und Wochenenddienste. Denn mit meiner Erfahrung und meinen Ideen gestalte ich jetzt nicht nur meine, sondern auch die Zukunft der B A D entscheidend mit. Das kommt auch unseren Kunden zugute. Das verstehe ich unter dem Erfolgsfaktor Mensch!« Wir bieten an unseren Standorten Braunschweig, Halle/Dessau/Hettstedt, Salzwedel und Wernigerode Arbeits-/Betriebsmedizinern (m/w) oder Ärzten in Weiterbildung (m/w) (Kennziffer: ÄBSA) Fachgebiet Arbeitsmedizin neue Perspektiven. Unser Angebot: Flexible und planbare Arbeitszeiten Möglichkeit der Teilzeittätigkeit Keine Wochenend-/Nachtdienste Große Gestaltungsfreiräume Zeit für die Beratung in der Präventivmedizin Leistungsbezogene Vergütung Finanzierte Weiterbildungsmaßnahmen Betriebliche Altersvorsorge Innerbetriebliches Gesundheitsmanagement Car-Rent-Sharing-Modell Attraktive Karrierechance Ihre Aufgaben: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Betriebsbegehungen und Beratung zu vielfältigen arbeitsmedizinischen Themen Arbeitsmedizinische Begutachtung Gestaltung und Durchführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements Schulungen zu verschiedenen Themen der Prävention Reisemedizinische Beratung Arbeiten in einem interdisziplinären Team Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der o. g. Kennziffer, gerne auch per . Für Fragen und weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Ansprechpartnerin Petra Bußmann, Telefon 02 28/ Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen! Die B A D GmbH betreut mit mehr als Experten europaweit Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den verschiedenen Bereichen der Gesundheitsvorsorge und der Arbeitssicherheit. Allein in Deutschland betreiben wir 190 Gesundheitszentren. Damit gehören wir mit unseren Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen. Unsere Mitarbeiter sind dabei unser wertvollstes Kapital, denn ohne sie wären wir nicht so erfolgreich! Gehören Sie bald auch zu uns? B A D GmbH Human Resources Herbert-Rabius-Straße 1, Bonn bewerbung@bad-gmbh.de Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2 19

20 Neminem laedere - Arzthaftpflichtschäden vermeiden Teil 1: Grundlagen Das Institut für Medizinrecht der Universität zu Köln hatte Ende 2010 auf dem 3. Kölner Medizinrechtstag aufgezeigt, wie sehr die Kosten von Arzthaftpflichtschäden gestiegen und welche Gefahren mit dieser Entwicklung verbunden sind. Um die Ärzteschaft über typische Fehlerquellen zu informieren und Schadenprophylaxe zu betreiben, hat die Deutsche Ärzteversicherung aus Schadenfällen ein repräsentatives Ausschnittportfolio auf Schadenursachen hin untersucht. Die Erkenntnisse dieser Analyse stellen wir Ihnen an dieser Stelle in Fortsetzungen vor. Von den Schadenursachen entfielen 50 Prozent auf Therapiefehler im engeren Sinne, 33 auf Prozent Diagnose- und Befunderhebungsfehler, 12 Prozent auf Aufklärungsfehler und 5 Prozent auf Organisationsfehler. In 18 Prozent aller Fälle erschwerten Dokumentationsfehler die Beweisführung. Während in operativen Fachgebieten die Behandlungsfehler (wie Nervschädigung bei Lymphnotenbiopsie, Durchtrennen des nervus medianus bei Carpaltunnelspaltung, Arterienverletzung bei Bandscheibenoperation, unsachgemäße Implantierung eines Hüftgelenkes) und Aufklärungsfehler imponieren, sind andere Fachgebiete besonders von Diagnosefehlern und Befunderhebungsfehlern geprägt. Diese betreffen in der Allgemeinmedizin und in der Innere Medizin vor allem übersehene Herzinfarkte, Schlaganfälle, Karzinome, Blinddarmentzündungen/-durchbrüche, Borreliosen und Erkrankungen innerer Organe. Dabei sind gerade die Befunderhebungsfehler besonders problematisch, weil sie nach der Rechtsprechung eine Beweislastumkehr zu Lasten des Arztes auslösen. Anspruchsgrund Vertragshaftung Delikts(Handelnden-) haftung Beispiel Niedergelassener Arzt, Krankenhausträger Arzt, Hilfspersonal, Organisationsverantwortlicher Abb. 1: Anspruchsgründe Vertrag und Delikt Als teuerste Fälle zeigten sich solche, welche zu schweren Dauerschäden geführt haben. Diese Fälle werden nicht nur durch das Schmerzensgeld geprägt, das sich zum Beispiel für das apallische Syndrom in den letzten zwanzig Jahren von DM auf entwickelt hat. Hinzu kommen noch viele andere Positionen wie zum Beispiel die monatlichen Heilbehandlungs- und Pflegekosten, welche die Kranken- und Pflegekassen heute fast ausnahmslos regressieren sowie der für das gesamte Berufsleben zu zahlende Verdienstschaden. Die Fallanalyse zeigte aber auch noch etwas anderes: Die meisten Ärztinnen und Ärzte arbeiten über Jahre oder Jahrzehnte selbst in schwierigem Umfeld absolut vorbildlich und fehlerfrei und werden völlig unerwartet mit Vorwürfen konfrontiert. Es hat also regelmäßig nichts mit einem persönlichen Qualitätsmangel zu tun, wenn in einer bestimmten Situation eine falsche Entscheidung getroffen wird. Es sind gute und gewissenhafte Mediziner, denen statistisch ein oder zweimal im Berufsleben ein Missgeschick passiert, das aber leider weitreichende juristische und finanzielle Folgen haben kann. Kein Fachgebiet ist von solchen Katastrophen ausgenommen. Hier soll unsere Beitragsserie ansetzen und helfen, für immer wiederkehrende Falltypiken zu sensibilisieren und dadurch Schäden zu vermeiden. Ist das Kind einmal in den Brunnen gefallen, ist es für eine Prophylaxe zu spät. Dann kann man nur noch versuchen, einen Fall schnell und ohne negative Publizität zu befrieden. Für immerhin 34,6% der untersuchten Fälle heißt dies dann, wegen ganz eindeutiger Haftungssituation auf einen förmlichen Weg wie ein Schlichtungsverfahren oder gar einen Prozess zu verzichten und umgehend Schadenersatz zu leisten. Zum Einstieg seien zunächst kurz die Haftungsgrundlagen rekapituliert, also wer haftet für was. Grundsätzlich kann aus der sogenannten Vertragshaftung jeder in Anspruch genommen werden, der für eine Behandlung liquidiert. Daneben haftet aber auch derjenige, der konkret gehandelt hat (Handelnden- oder Deliktshaftung). Vertrags- und Deliktshaftung können dieselbe Person betreffen. 20 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 23 (2012) 2

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